Das Boxenmodell des EKO



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Einleitende Bemerkungen

Transkript:

Das Boxenmodell des EKO Ernst Agneter 2005 01 14 2005 Dr. Ernst Agneter

Inhalt Entstehung (Rückblick 2004) ATC-System Boxensystem Information der Ärzte 2005 01 14 2005 Dr. Ernst Agneter 2

Entstehung (Rückblick 2004) 2005 01 14 2005 Dr. Ernst Agneter

Entstehung 30.12.2003: 2. Sozialversicherungs- Änderungsgesetz 2003. 2. SVÄG 2003 61. ASVGNovelle 23.03.2004: Sozialversicherungs- Änderungsgesetz 2004 (1.)SVÄG 2004 31 Abs. 3 Z12 Erstattungscodex, Boxensystem, EU-Preis Bürgerkarte auch für e-card verwendbar 2005 01 14 2005 Dr. Ernst Agneter 4

Entstehung EU-Durchschnittspreise lt. ASVG, Liste nicht erstattungsfähiger Arzneimittelkategorien 17. Juni VO-EKO 13. 07.2004: UHK Verfahrenskosten-VO 14.07.2004: 2. Sozialversicherungs- Änderungsgesetz 2004 2. SVÄG 2004 UHK wird kostenpflichtig Berechnungsgrundlagen (Gewerbliche, Bauern) 2005 01 14 2005 Dr. Ernst Agneter 5

Entstehung 09. 08.2004: Sozialrechts-Änderungsgesetz 2004 SRÄG 2004 31 Abs. 3 Z 12 lit. b: Gelber Bereich, nachfolgende Kontrolle der Einhaltung der bestimmten Verwendung. Dokumentation 31 Abs. 5 Z 13: hellgelbe Produkte sind zu definieren, einheitliche Dokumetnation 2005 01 14 2005 Dr. Ernst Agneter 6

Entstehung 10.12.2004: Heilmittel-Bewilligungs- und Kontroll-Verordnung Abfolge der Verordnung: grün gelb rot Grundsätze Dokumentation für hellgelb Regelung Bewilligungseinholung für dunkelgelb, rot und Rest. ----< 11: Übergangsbestimmungen oder: Vereinbarung über Faxbewilligung >-- 2005 01 14 2005 Dr. Ernst Agneter 7

Entstehung 14.12.2004: Liste des HVs mit Arzneispezialitäten des hellgelben Bereichs 30.12.2004 3. Sozialversicherungs- Änderungsgesetz 2003. 3. SVÄG 2003 89 Pharmazentralnummern des gelben Bereichs werden dauernd von der Vorabbewilligung ausgenommen Organisation HV (Trägerkonferenz, etc) 2005 01 14 2005 Dr. Ernst Agneter 8

ATC-System 2005 01 14 2005 Dr. Ernst Agneter

ATC-Code: 14 Hauptgruppen 2005 01 14 2005 Dr. Ernst Agneter 10

ATC-System 2005 01 14 2005 Dr. Ernst Agneter 11

ATC-Code: Beispiel 2005 01 14 2005 Dr. Ernst Agneter 12

Bewertung EKO 2005 01 14 2005 Dr. Ernst Agneter 13

Umsetzung 2005 01 14 2005 Dr. Ernst Agneter 14

Boxensystem (EKO) 2005 01 14 2005 Dr. Ernst Agneter

Überführung HMV EKO 2005 01 14 2005 Dr. Ernst Agneter 16

Grüner Bereich Grüner Bereich (green box): Dieser Bereich beinhaltet jene Arzneispezialitäten, deren Abgabe ohne ärztliche Bewilligung des chef- und kontrollärztlichen Dienstes der Sozialversicherungsträger auf Grund ärztlicher Verschreibung medizinisch und gesundheitsökonomisch sinnvoll und vertretbar ist. Die Aufnahme von Arzneispezialitäten in diesem Bereich kann sich auch auf bestimmte Verwendungen (zb Gruppen von Krankheiten, ärztliche Fachgruppen, Altersstufen von Patient(inn)en oder Darreichungsform) beziehen. Frei verschreibbar Bestimmte Verwendung?? 2005 01 14 2005 Dr. Ernst Agneter 17

Gelber Bereich Gelber Bereich (yellow box): Dieser Bereich beinhaltet jene Arzneispezialitäten, die einen wesentlichen zusätzlichen therapeutischen Nutzen für Patienten und Patientinnen aufweisen und die aus medizinischen oder gesundheits- ökonomischen Gründen nicht in den grünen Bereich aufgenommen werden. Die Aufnahme von Arzneispezialitäten in diesem Bereich kann sich auch auf bestimmte Verwendungen (zb Gruppen von Krankheiten, ärztliche Fachgruppen, Altersstufen von Patient(inn)en, Mengenbegrenzung oder Darreichungsform) beziehen. Arzneispezialitäten unterliegen der ärztlichen Bewilligung des chef- und kontrollärztlichen Dienstes Zur Wahrung des finanziellen Gleichgewichts für eine Arzneispezialität dieses Bereiches höchstens der ermittelte EU- Durchschnittspreis verrechnet werden. 2005 01 14 2005 Dr. Ernst Agneter 18

Konsequenz: (yellow box) Hellgelb: Dokumentationspflicht Nachfolgende Kontrolle Dunkelgelb: Chefarztplichtig (ausgesetzt, bis zur e-card, dzt wie hellgelb!!) 2005 01 14 2005 Dr. Ernst Agneter 19

Roter Bereich Roter Bereich (red box): Dieser Bereich beinhaltet zeitlich befristet jene Arzneispezialitäten, die erstmalig am österreichischen Markt lieferbar sind und für deren Aufnahme in den Erstattungskodex ein Antrag nach 351c Abs. 1 gestellt wurde. Sie unterliegen der ärztlichen Bewilligung des chef- und kontrollärztlichen Dienstes der Sozialversicherungsträger nach Maßgabe der Richtlinie nach 31 Abs. 5 Z 13. Zur Wahrung des finanziellen Gleichgewichts des Systems der sozialen Sicherheit darf einem Sozialversicherungsträger für eine Arzneispezialität dieses Bereiches der ermittelte EU-Durchschnittspreis verrechnet werden. 2005 01 14 2005 Dr. Ernst Agneter 20

Konsequenz: (red box) Problematik des EU-Durchschnittspreises - die chefärtzliche Genehmigung war immer schon möglich - zeitlich unklare Regelung (nicht konsistent mit der Transparenzrichtlinie) - keine Aufnahme in die Printversion des EK - EK somit keine Gesamtliste des ATC- Verzeichnisses Chefarztplichtig (ausgesetzt, bis zur e-card, dzt wie hellgelb!!) 2005 01 14 2005 Dr. Ernst Agneter 21

Überleitungen in den gelben Bereich 2005 01 14 2005 Dr. Ernst Agneter

Struktur gelber Bereich (Regelwerke) 30% 29% ~560 Pharmazentralnummern keine Alternative in grün Regel Regel und Facharzt/Zentrum Facharzt 41% 2005 01 14 2005 Dr. Ernst Agneter 23

Konsequenz Bei 70% der gelben Arzneispezialitäten ist bei der Erstverschreibung eine Dokumentation nötig machbar! Bei 30% erfolgt die Erstverschreibung durch einen FA oder durch ein Zentrum 2005 01 14 2005 Dr. Ernst Agneter 24

Dokumentationsbögen 2005 01 14 2005 Dr. Ernst Agneter 25

Struktur gelber Bereich (Preisentwicklung) 22% Max: ~ 60% 15 unter Rp-Gebühr 0% Preissenkung Preisteigerung gleicher Preis 78% Spannen!! 2005 01 14 2005 Dr. Ernst Agneter 26

Information der Ärzte HMV EKO 2005 01 14 2005 Dr. Ernst Agneter

HMV: Gruppenschema 2005 01 14 2005 Dr. Ernst Agneter 28

EKO: Gruppenschema Kein Gliederungsschema enthalten 2005 01 14 2005 Dr. Ernst Agneter 29

HMV: alphabetischer Teil 2005 01 14 2005 Dr. Ernst Agneter 30

EKO: alphabetischer Teil 2005 01 14 2005 Dr. Ernst Agneter 31

EKO NEU Erstattungscodex gem. ATC der WHO (Gesamtliste) Alphabetisches Verzeichnis mit zusätzlichen Angaben zur Vermeidung des doppelten Nachschlagens Monatliche Zusendungen der Änderungen inklusive der roten Box (dzt. nur im Internet unter www.avsv.at) 2005 01 14 2005 Dr. Ernst Agneter 32

Grundsatz Die ärztliche Überlegung und die medizinische Notwendigkeit muss die Verordnung bestimmen. Bei medizinischer Notwendigkeit werden demnach auch Arzneimittel aus der roten bzw. der no-box (black Box) zum Einsatz kommen müssen. siehe hierzu 2. (1) der Richtlinien über die ökonomische Verschreibweise von Heilmitteln und Heilbehelfen: Die Verschreibung von Heilmitteln oder Heilbehelfen durch den behandelnden Arzt ist zweckmäßigund wirtschaftlich, wenn die Verschreibung geeignet ist, den größtmöglichen therapeutischen Nutzen zu erzielen und die Behandlungskosten im Verhältnis zum Erfolg und zur Dauer der Behandlung möglichstgering zu halten. 2005 01 14 2005 Dr. Ernst Agneter 33

Chaos und Chance Chaos minimieren Chance für dauerhafte sinnvolle Regelung 2005 01 14 2005 Dr. Ernst Agneter 34