Ermittlung der Kapitalanforderungen VT Kranken Die Ermittlung der Kapitalanforderungen im Modul der Versicherungstechnik Kranken wurde im Hinblick auf QIS5 grundlegend überarbeitet. Für jeden einzelnen Vertrag ist nun zu entscheiden, ob er Charakter nach Art der Leben oder nach Art der Nichtleben hat. Das zu hinterlegende Solvenzkapital ergibt sich dann im Wesentlichen aus den für die jeweiligen Module VT Leben bzw. VT Nichtleben bekannten Ansätzen. Das krankenversicherungstechnische Risikomodul gibt das Risiko wieder, das sich aus den Krankenversicherungsverpflichtungen ergibt, also aus denjenigen Versicherungsleistungen, die durch Krankheit, Invalidität oder Unfall ausgelöst werden. Diese unterliegen den folgenden Risiken: Änderungsrisiko Schwankungsrisiko Katastrophenrisiko Im Rahmen der Konsultationswelle, die sich an QIS4 angeschlossen hat, wurde das Risikomodul Versicherungstechnik Kranken auf neue Beine gestellt. Mit der Veröffentlichung des Consultation Papers 50 und dem damit einhergehenden Ausblick auf QIS5 zeigt sich das Modul nun grundlegend überarbeitet. Das versicherungstechnische Risiko der Krankenversicherung gliedert sich demnach in drei Submodule auf, die sich ihrerseits auf eine Reihe Teilrisiken verzweigen. Für jeden einzelnen Vertrag muss entschieden werden, ob er nach Art der Leben (SLT similiar to life techniques), oder nach Art der Versicherungstechnische Risiken der Krankenversicherung Änderungsrisiko: Risiko eines Verlustes, das sich aus Veränderungen in der Höhe, im Trend oder in der Volatilität der bei der Bedienung von Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen angefallenen Kosten ergibt Schwankungsrisiko: Risiko eines Verlustes, das sich aus Schwankungen in Bezug auf das Eintreten, die Häufigkeit und die Schwere der versicherten Ereignisse und in Bezug auf das Eintreten und den Betrag der Leistungsregulierungen zum Zeitpunkt der Bildung der Rückstellungen ergibt Katastrophenrisiko: Risiko eines Verlustes, das sich aus einer signifikanten Ungewissheit in Bezug auf die Preisfestlegung und die Annahmen bei der Rückstellungsbildung im Hinblick auf den Ausbruch größerer Epidemien sowie die ungewöhnliche Häufung der unter diesen extremen Umständen auftretenden Risiken ergibt.
Nichtleben (Non SLT non similar to life techniques) zu klassifizieren ist. Im Anschluss daran wird bei der Berechnung der Solvenzkapitalanforderung auf die jeweilige Risikokategorie Versicherungstechnik Leben beziehungsweise Nichtleben und deren Teilrisiken zurückgegriffen. Die Kapitalanforderungen eines Vertrages der Auslandskrankenversicherung, der als nach Art der Nichtleben einzustufen ist, ergeben sich aus der Betrachtung des Prämien- und Reserverisikos sowie des Stornorisikos. Gesondert davon wird zusätzlich das Katastrophenrisiko betrachtet. Zu Berechnung der Kapitalanforderungen aus den genannten Teilrisiken verweist der Entwurf der Technical Specifications zu QIS5 explizit auf die originären Risikokategorien Versicherungstechnik Leben und Nichtleben. Festzuhalten ist an dieser Stelle die unterschiedliche Ausgestaltung der zwei Module. Während das Modul VT Leben nahezu ausschließlich mit einer szenarienbasierten Betrachtung arbeitet, ergeben sich die Kapitalanforderungen im Modul VT Nichtleben durch faktorbasierte Ansätze. Die folgende Tabelle soll als Überblick über die unterschiedlichen Berechnungsanforderungen dienen. Abbildung 1: Modul VT Kranken (QIS5) Dies bedeutet beispielsweise für einen Vertrag der Krankenvollversicherung, der typischerweise nach Art der Leben berechnet wird, dass sein Risikokapital sich aus den Anforderungen zusammensetzt, die aus den biometrischen (Sterblichkeit, Langlebigkeit, Krankheit) und sonstigen Risiken (Storno, Kosten, Revision) resultieren.
Risiko Risiko Szenario bzw. Faktor Kranken Sterblichkeitsrisiko Dauerhafter Anstieg der Sterblichkeit um 15 % nach Art der Leben Langlebigkeitsrisiko Dauerhafter Rückgang der Sterblichkeit um 25 % Invaliditäts- und Krankheitsrisiko Anstieg der Invalidisierung im 1. Jahr um 50 %, danach dauerhaft um 25 %, Rückgang der Reaktivierung um 20 % Krankheitskostenrisiko Dauerhafter Anstieg der Krankheitskosten um 5 % bzw. 1 % (relativ bzw. absolut i.s.e. Inflation) Dauerhafter Rückgang der Krankheitskosten um 5 % bzw. 1 % (relativ bzw. absolut i.s.e. Deflation) Allgemeines Kostenrisiko Dauerhafter Anstieg der Kosten um 10 % Dauerhafter Anstieg der Inflation um 1 % Stornorisiko Dauerhafter Anstieg des Stornos um 50 % Dauerhafter Rückgang des Stornos um 50 % Massenstorno von 30 % der Verträge Revisionsrisiko Dauerhafter Anstieg der jährlich zu zahlenden Renten um 3 % Prämien- und Vorgegebener Faktor Reserverisiko Kranken nach Art der Nichtleben Stornorisiko Dauerhafter Anstieg des Stornos um 50 % Dauerhafter Rückgang des Stornos um 50 % Katastrophenrisiko Kumulrisiken (Stadion) Vorgegebene Faktoren je Risiko und Tarifgruppe Konzentrationsrisiko Pandemierisiko Abbildung 2: Übersicht über die Stressszenarien für VT Kranken Krankenversicherungspolicen, die nach Art der Leben berechnet werden, unterliegen bei der Berechnung der Kapitalanforderungen dem szenarienbasierten Ansatz. Ausgangspunkt für die Betrachtung bildet die Erstellung einer Marktwertbilanz und die damit einhergehende Neubewertung der versicherungstechnischen Verpflichtungen. So sind die konservativ kalkulierte aufsichtsrechtliche Alterungsrückstellung samt der Rückstellung für erfolgs(un)abhängige Beitragsrückerstattung durch das Best Estimate der Verpflichtungen zuzüglich einer expliziten Risikomarge zu ersetzen. Vor diesem
Hintergrund findet ein Übergang von den Rechnungsgrundlagen erster Ordnung und des Rechnungszinses zu realitätsnahen und unternehmensindividuellen Rechnungsgrundlagen sowie einem risikofreien Marktzins statt. Dabei sind alle relevanten zukünftigen Entwicklungen in Bezug auf wirtschaftliche, medizinische, soziale und demographische Veränderungen zu antizipieren und zu berücksichtigen. Das Best Estimate soll außerdem die zukünftige Entwicklung der Überschussbeteiligung für die Versicherungsnehmer reflektieren. Die Neubewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen bildet die Basis zur Erstellung der Marktwertbilanz. Letztere ist ihrerseits die Grundlage für die Berechnung der Kapitalanforderungen. Zur Ermittlung der Solvenzkapitalanforderungen pro Teilrisiko müssen die folgenden Schritte durchlaufen werden: Erstellen einer Marktwertbilanz unter Best Estimate Erstellen einer Marktwertbilanz unter dem jeweiligen Stressszenario Ermittlung der Kapitalanforderungen als Delta der neubewerteten Alterungsrückstellungen Durch zulässige zukünftige Beitragsanpassungen und der damit einhergehenden Angleichung der versicherungstechnischen Verpflichtungen eröffnet sich einem Krankenversicher die Möglichkeit, entstehenden Kapitalanforderungen entgegenzuwirken.
Exkurs: Prämienanpassungen in der Krankenversicherung Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung werden ähnlich wie in der Lebensversicherung nach dem Äquivalenzprinzip berechnet. Das bedeutet, dass bei Vertragsabschluss der Barwert der Prämien dem Barwert der zu erwartenden Versicherungsleistungen über die gesamte Vertragsdauer entspricht. Damit sind die Prämien prinzipiell über die Laufzeit des Vertrages konstant. Zur Abdeckung des vorhersehbaren altersbedingten Ausgabenanstiegs wird eine Alterungsrückstellung gebildet. Kostensteigerungen im Gesundheitswesen sowie eine unvorhersehbare Ausgabensteigerung, die sich auf einem allgemeinen Anstieg der Schadenhäufigkeit begründet, werden bei der Kalkulation der Prämie zu Vertragsabschluss nicht berücksichtigt. Gleiches gilt für den Fall einer notwendigen Absenkung des Rechnungszinses aufgrund einer drastisch geänderten Kapitalmarktsituation. Diesem Veränderungsrisiko kann der Versicherer nur durch eine Beitragsanpassung Rechnung tragen. Über einer Prämienanpassung hat der Krankenversicherer in einem gewissen Rahmen die Möglichkeit, den originären Solvenzkapitalbedarf der Höhe nach abzuschwächen. Darüber hinaus erwachsen dem Versicherer weitergehende risikomindernde Effekte über die Anpassung der zukünftigen Überschüsse. Um das Potential der Risikominderung quantifizieren zu können, kann die Berechnung des Solvenzkapitalbedarfs unter zwei verschiedenen Annahmen erfolgen: Die zukünftigen Prämien bzw. die zukünftige Überschussbeteiligung bleiben gleich, unabhängig von der Marktsituation. Die zukünftigen Prämien bzw. die zukünftige Überschussbeteiligung wird abhängig von der Marktsituation angepasst (Managementregeln). Deterministische Ermittlung der Erwartungswertrückstellung möglich? Muss der Versicherer die Beiträge erhöhen oder das Leistungsvolumen vermindern, so verfügt der Versicherungsnehmer über ein außerordentliches Kündigungsrecht. Es ist daher von zentralem Interesse das Modell zur Ermittlung der zukünftigen Zahlungsströme so zu kalibrieren, dass Ursache-Wirkung- Prozesse darin korrekt und realistisch abgebildet werden (z.b. ein erhöhtes Storno aufgrund von Beitragsanpassung). In der Regel reicht dazu ein deterministisches Modell nicht aus, stochastische Simulationen sind nötig.
Aber auch eine vereinfachende deterministische Berechnung der Erwartungswertrückstellung ist möglich. So geht die BaFin in einer Hilfestellung zur inflationsneutralen Berechnung der Erwartungswertrückstellung in der Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung davon aus, dass die zusätzlichen ausgehenden Zahlungsströme aufgrund Krankheitskosteninflation und die zusätzlichen eingehenden Zahlungsströme durch Beitragsanpassungen sich im Wert ausgleichen. Die Erwartungswertrückstellung ergibt sich in diesem Verfahren durch folgende Schritte: Neudiskontierung der HGB- Alterungsrückstellung (NDR) Berücksichtigung der Zinsträger und übrigen versicherungstechnischen Erträge im Zahlungsstrom Ermittlung der zukünftigen Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer (ZÜB) Es gilt dann: Best Estimate = NDR + ZÜB Die Anforderungen an deutsche Krankenversicherer zur Ermittlung des Solvenzkapitalbedarfs haben sich mit der Überarbeitung der QIS4 deutlich erweitert. Die Umsetzung des zu erwartenden Standardansatzes aus QIS5 bedeutet einen nicht zu unterschätzenden Mehraufwand. Dabei stellt insbesondere die Ermittlung und Neubewertung der Zahlungsströme die Unternehmen vor eine Herausforderung. Es bleibt daher abzuwarten, auf welche Akzeptanz die neuen Anforderungen in der Versicherungswirtschaft stoßen und in welchem Rahmen vereinfachende Verfahren herangezogen werden können und müssen.