Landtag Brandenburg Drucksache 5/ Wahlperiode

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Transkript:

Landtag Brandenburg Drucksache 5/2181 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 819 der Abgeordneten Gordon Hoffmann und Steeven Bretz CDU-Fraktion Drucksache 5/1979 Um- und Versetzung von Lehrkräften im Schuljahr 2010/2011 Wortlaut der Kleinen Anfrage 819 vom 13.09.2010: Im Zuge des starken Rückgangs der Schülerzahlen war es in der Vergangenheit eine Strategie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport den Lehrerüberhang, u.a. durch Um- und Versetzungen der Lehrkräfte an andere Schulen und in andere Schulamtsbezirke zu begegnen. Nach Aussagen des Ministers für Bildung, Jugend und Sport gibt es gegenwärtig nur noch Personalüberhang im Schulamtsbereich. Dennoch ist am Leibnitz-Gymnasium in Potsdam zu Schuljahr 2010/2011 zu einer Lehrerversetzung gekommen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Lehrkräfte wurden mit dem Schuljahr 2010/2011 in eine andere Schule um- oder versetzt? (Bitte aufschlüsseln nach Schultypen und Schulamtsbezirken) 2. Wie viele Lehrkräfte wurden dabei an einen anderen Schultyp um- oder versetzt? (Bitte aufschlüsseln nach Schulamtsbezirken) 3. Wie viele Lehrkräfte wurden mit diesem Schuljahr in andere Schulamtsbezirke umoder versetzt? (Bitte aufschlüsseln nach Schultypen und Schulamtsbezirken) 4. Wie viele Lehrkräfte wurden dabei sowohl in einen anderen Schulamtsbezirk als auch an einen anderen Schultyp um- oder versetzt? (Bitte aufschlüsseln nach Schultypen und Schulamtsbezirken) 5. In wie vielen Fällen wurde die um- oder versetzte Lehrkraft an dieser Schule durch eine andere Lehrkraft ersetzt? (Bitte aufschlüsseln nach Schultyp und Schulamtsbezirken) 6. In wie vielen Fällen wurden die um- oder versetzte Lehrkraft an dieser Schule durch eine andere Lehrkraft mit ähnlicher/gleicher Fächerkombination ersetzt? (Bitte aufschlüsseln nach Schultyp und Schulamtsbezirken) 7. In wie vielen Fällen hat die Ersatzlehrkraft ihre Tätigkeit am ersten Schultag des Schuljahres 2010/2011 aufgenommen? 8. In wie vielen Fällen ist eine Ersatzlehrkraft vorgesehen, hat aber noch nicht ihre Arbeit am geplanten Einsatzort aufgenommen und warum nicht? 9. Aus welchen Gründen erfolgte eine Um- oder Versetzung von Lehrkräften an andere Schulen? Datum des Eingangs: 15.10.2010 / Ausgegeben: 25.10.2010

10. Nach welchen Kriterien erfolgt eine Um- oder Versetzung von Lehrkräften in diesem Schuljahr? 11. Welchen Anfahrtsweg (vom Wohnort zur neuen Schule in Minuten) hält die Landesregierung für die versetzte Lehrkraft für zumutbar? 12. In wie weit wurden das ehrenamtliche Engagement außerhalb des Unterrichts bei einer Versetzung berücksichtigt? 13. Welches Gewicht wird diesem ehrenamtlichen Engagement einer Lehrkraft im Verhältnis zu den anderen Kriterien bei einer Um- oder Versetzung beigemessen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die statistischen Daten über die Zu- und Abgänge von Lehrkräften im Schuldienst des Landes Brandenburg werden für das Schuljahr 2010/2011 für den Zeitraum 30.09.2009 bis 01.10.2010 erhoben. Die Erhebung der Daten wird Anfang Oktober 2010 stattfinden, sodass die Ergebnisse daraus frühestens Ende Oktober zur Verfügung stehen. Aus einer Blitzumfrage an Grundschulen mit dem Stichtag 24.08.2010 liegen erste Zahlen über Zu- und Abgänge von Lehrkräften für Grundschulen (einschließlich Oberschulen und Gesamtschulen mit Grundschule) vor. Diese werden für die Beantwortung der Fragen 1 bis 4 genutzt. Wegen der derzeit laufenden Schulstatistik und der damit verbundenen Belastung der Schulen wird eine zusätzliche Abfrage an den Schulen als nicht zweckmäßig erachtet. Zu Frage 1: Die Tabelle zeigt die Um- und Versetzungen im Grundschulbereich: Um- und Versetzungen Frage 1: Wie viele Lehrkräfte wurden mit dem Schuljahr 2010/2011 in eine andere Schule um- oder versetzt? (Bitte aufschlüsseln nach Schultypen und Schulamtsbezirken) Brandenburde Eberswal- 387 109 81 37 62 43 55 Frage 2: Wie viele Lehrkräfte wurden dabei an einen anderen Schultyp um- oder versetzt? (Bitte aufschlüsseln nach Schulamtsbezirken) Zu Frage 2: Die Tabelle zeigt die Um- und Versetzungen im Grundschulbereich mit Wechsel der Schulform der Schule: Um- und Versetzung en von anderer Schulform zur Grundschu le von Grundschu le zu anderer Schulform gesamt Brandenburg Eberswalde 43 19 5 3 7 1 8 159 43 48 16 28 16 8 202 62 53 19 35 17 16 Perleberg Wünsdorf

Zu Frage 3: Die Tabelle zeigt die Versetzungen aus einem anderen Schulamt in das eigene Schulamt im Grundschulbereich: Versetzungen aus anderem Schulamt Frage 3: Wie viele Lehrkräfte wurden mit diesem Schuljahr in andere Schulamtsbezirke um- oder versetzt? (Bitte aufschlüsseln nach Schultypen und Schulamtsbezirken) Brandenburwalde Ebers- 35 14 2 3 3 9 4 Frage 4: Wie viele Lehrkräfte wurden dabei sowohl in einen anderen Schulamtsbezirk als auch an einen anderen Schultyp um- oder versetzt? (Bitte aufschlüsseln nach Schultypen und Schulamtsbezirken) Zu Frage 4: Die Tabelle zeigt die Versetzungen aus einem anderen Schulamt in das eigene Schulamt im Grundschulbereich mit Wechsel der Schulform: Versetzungen aus anderem Schulamt Brandenburwalde Ebers- 11 5 0 1 2 1 2 Frage 5: In wie vielen Fällen wurde die um- oder versetzte Lehrkraft an dieser Schule durch eine andere Lehrkraft ersetzt? (Bitte aufschlüsseln nach Schultyp und Schulamtsbezirken) Frage 6: In wie vielen Fällen wurde die um- oder versetzte Lehrkraft an dieser Schule durch eine andere Lehrkraft mit ähnlicher/gleicher Fächerkombination ersetzt? (Bitte aufschlüsseln nach Schultyp und Schulamtsbezirken) Frage 7: In wie vielen Fällen hat die Ersatzlehrkraft ihre Tätigkeit am ersten Schultag des Schuljahres 2010/2011 aufgenommen? Frage 8: In wie vielen Fällen ist eine Ersatzlehrkraft vorgesehen, hat aber noch nicht ihre Arbeit am geplanten Einsatzort aufgenommen und warum nicht? Zu den Fragen 5 bis 8: Angaben zu den Fallzahlen liegen nicht vor. Die Fragen können auch nicht nach Erhebung der Statistik über Zu- und Abgänge beantwortet werden. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass aufgrund von Um- und Versetzungen häufig kein Ersatzbedarf entsteht. Dies ergibt sich aus den zu Frage 9 aufgeführten hauptsächlichen Gründen für eine Um- oder Versetzung. In vielen Fällen werden Umsetzungen erforderlich, weil an einer Schule ein Personalüberhang besteht, der durch eine Umsetzung an eine andere Schule ausgeglichen werden kann. Frage 9: Aus welchen Gründen erfolgte eine Um- oder Versetzung von Lehrkräften an andere Schulen? Zu Frage 9: Sowohl Beamte als auch Tarifbeschäftigte können aus dienstlichen oder persönlichen Gründen versetzt oder umgesetzt werden. Im Schuljahr 2010/2011 (wie bereits im Schuljahr 2009/2010) sind Lehrkräfte nur aufgrund eigener Anträge, die

sie aus persönlichen Gründen gestellt haben, versetzt worden (d. h. Wechsel in andere Schulamtsbereiche oder andere Bundesländer). Darüber hinaus sind in allen staatlichen Schulämtern weiterhin Umsetzungen (d. h. Schulwechsel innerhalb desselben Schulamtsbereiches) erforderlich. Umsetzungsnotwendigkeiten ergeben sich aus regional unterschiedlicher Schülerzahlentwicklung innerhalb eines Schulamtsbereiches (berlinfernen gegenüber berlinnahen Gebieten) wie auch aus den versetzt durchwachsenden Schülerzahlrückgängen in den einzelnen Schulformen (zzt. steigende Schülerzahlen in der Primarstufe, sinkende Schülerzahlen in der Sekundarstufe II). Den Hauptgrund für eine Umsetzung stellt deshalb nach wie vor ein Personalüberhang an der bisherigen Schule dar, auch wenn in einem Schulamtsbereich keine Personalüberhänge mehr bestehen. Ein weiterer wesentlicher Grund ergibt sich wie bei den Versetzungen aus Umsetzungsanträgen von Lehrkräften. Daneben können Umsetzungen zur Deckung eines Personalbedarfs an einer anderen Schule notwendig werden, die anderweitig nicht abgedeckt werden können, oder es müssen aufgrund von Ansprüchen der Lehrkräfte auf eine amtsgemäße Verwendung oder tarifgerechte Beschäftigung Umsetzungen erfolgen. Frage 10: Nach welchen Kriterien erfolgte eine Um- oder Versetzung von Lehrkräften in diesem Schuljahr? Zu Frage 10: Wie in der Antwort zu Frage 9 dargestellt, sind Lehrkräfte im Schuljahr 2010/2011 ausschließlich aus persönlichen, nicht aus dienstlichen Gründen versetzt worden. Anträgen auf Versetzung innerhalb des Landes Brandenburg wurde regelmäßig dann entsprochen, wenn im aufnehmenden staatlichen Schulamt ein entsprechender Personalbedarf bestand und im abgebenden Schulamt auch nach der Versetzung die Unterrichtsabdeckung gewährleistet werden konnte, d. h. im Ergebnis dienstliche Gründe einer Versetzung nicht entgegenstanden. Gleiches gilt bei Umsetzungen, die von den Lehrkräften aus persönlichen Gründen beantragt werden. Auch hier ist entscheidend, ob dienstliche Gründe einer Umsetzung entgegenstehen. Grundsätzlich versuchen die staatlichen Schulämter, bei dienstlich notwendigen Umsetzungen möglichst Lehrkräfte zu berücksichtigen, die entsprechende Anträge gestellt haben. Bei Umsetzungen, die aus dienstlichen Gründen erforderlich sind und für die mehrere Lehrkräfte in Betracht kommen, sich jedoch keine Lehrkraft freiwillig zur Umsetzung bereit erklärt, muss das jeweilige staatliche Schulamt unter Abwägung der dienstlichen mit den sozialen Gründen im Rahmen des ihm zustehenden Ermessens eine Auswahl treffen. In mehreren staatlichen Schulämtern (u. a. in Brandenburg, und Eberswalde) haben die Leitung des staatlichen Schulamtes und der Personalrat beim staatlichen Schulamt zur Auswahlentscheidung eine Dienstvereinbarung geschlossen, die jedoch nicht zwingend vereinbart werden muss. Sowohl in den Dienstvereinbarungen als auch bei einer Auswahlentscheidung, die ohne Dienstvereinbarung zu treffen ist, sind persönliche Gründe zu berücksichtigen. Dies können ohne dass es dafür eine vorgegebene Gewichtung gäbe oder die Aufzählung vollzählig wäre sein: - Wegezeiten, - anerkannte Schwerbehinderungen oder Gleichstellungen, - ein bereits feststehendes Ende des Arbeitsverhältnisses (z. B. Ruhestand, Rente), - ein Altersteilzeitverhältnis, - vorangegangene Umsetzungen, - krankheitsbedingte Einschränkungen, - Kinderbetreuung.

Zudem ist zu beachten, dass Mitglieder von Lehrerräten gegen ihren Willen nur umgesetzt werden dürfen, wenn dies aus wichtigen dienstlichen Gründen unvermeidbar ist und der jeweilige Lehrerrat der Umsetzung zustimmt. Frage 11: Welchen Anfahrtsweg (vom Wohnort zur neuen Schule in Minuten) hält die Landesregierung für die versetzte Lehrkraft für zumutbar? Zu Frage 11: Wie in der Antwort zu Frage 9 dargestellt, hat es Versetzungen gegen den Willen von Lehrkräften im Schuljahr 2010/2011 wiederum nicht gegeben. Grundsätzlich ist jedoch zu bemerken, dass eine Versetzung eine auf Dauer angelegte Personalmaßnahme darstellt. Deshalb geht der Dienstherr im Regelfall auch davon aus, dass der Beschäftigte bei einer Versetzung über größere Entfernungen, bei der eine tägliche Rückkehr nicht zumutbar wäre, am neuen Arbeitsort seinen Wohnsitz nehmen wird und Belastungen aus langen Anfahrtstrecken zeitlich begrenzt sind. Insoweit können unzumutbare Fahrzeiten letztlich einer Auswahl nicht entgegenstehen. Einen Maßstab für die Beurteilung eines zumutbaren Fahrweges kann auch die Trennungsgeldverordnung bilden, nach der eine tägliche Rückkehr zum Wohnort in der Regel nicht zuzumuten ist, wenn beim Benutzen regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel die Abwesenheit von der Wohnung mehr als 12 Stunden oder die benötigte Zeit für das Zurücklegen der Strecke zwischen Wohnung und Dienststätte mehr als drei Stunden beträgt. Frage 12: In wie weit wurden das ehrenamtliche Engagement außerhalb des Unterrichts bei einer Versetzung berücksichtigt? Zu Frage 12: Wie bereits in der Antwort zu Frage 9 dargestellt, hat es Versetzungen gegen den Willen von Lehrkräften nicht gegeben, insoweit war ein ehrenamtliches Engagement nicht zu berücksichtigen. Frage 13: Welches Gewicht wird diesem ehrenamtlichen Engagement einer Lehrkraft im Verhältnis zu den anderen Kriterien bei einer Um- oder Versetzung beigemessen? Zu Frage 13: In der Antwort zu Frage 10 sind z. T. beispielhaft die Kriterien dargestellt, die bei einer Auswahlentscheidung gegen den Willen der Lehrkraft zu berücksichtigen sind (bei einer einvernehmlichen Entscheidung hat die Lehrkraft selbst ihr ehrenamtliches Engagement berücksichtigt). Im Ergebnis darf ein ehrenamtliches Engagement dabei nur in Ausnahmefällen Berücksichtigung finden, zumal insbesondere eine Umsetzung mit zumutbaren Wegezeiten ein solches Engagement nicht beeinträchtigen dürfte.