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Transkript:

Seite 15 Erläuterungen zum Aufgaben- und Finanzplan 2015 bis 2020 Wie bereits mehrmals erwähnt, fallen die Steuererträge der juristischen Personen nicht mehr so hoch aus. Der Gemeinderat und die Arbeitsgruppe Sparmassnahmen haben diverse Massnahmen erarbeitet um den Aufwand zu reduzieren oder die Einnahmen zu erhöhen. Diese sind ins Budget 2015 eingeflossen. Trotzdem schloss das Budget bei einem Steuersatz von 58 % mit einem Mehraufwand von Fr. 195 554.00 ab. Damit der Finanzhaushalt im Gleichgewicht gehalten werden kann, müsste der Steuersatz um 5 % auf 63 % erhöht werden. Ergebnis Bei der Erstellung des vorliegenden Aufgaben- und Finanzplans wurde von einem Steuersatz von 63 % ausgegangen. Aufgrund dieser Steuereinnahmen wurde auch der zu erwartende Finanzausgleich berechnet. Im Jahr 2014 zeigt die Hochrechnung einen relativ hohen Ertragsüberschuss von Fr. 1 787 000.00. Dieser Mehrertrag wird durch den Finanzausgleich, welcher die Steuereinbussen aus dem Rechnungsjahr 2013 teilweise auffängt, entstehen. Ausserdem hat der Kanton für die Verbuchung der Ausfinanzierung der Deckungslücke der Basellandschaftlichen Pensionskasse (BL PK) eine andere Verbuchungsart beschlossen. Neu wird die ganze Ausfinanzierung über die Bilanz abgewickelt. Per 01.01.2014 musste das in der Gemeinde vorhandene Finanzvermögen neu bewertet werden. Diese Neubewertungsreserve wird mit der Ausfinanzierung der BL PK verrechnet und der verbleibende Betrag als PK-Bilanzfehlbetrag in der Bilanz ausgewiesen. Voraussichtlich beträgt dieser für die Gemeinde Oberdorf Fr. 243 000.00. Dieser kann auf Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung hin, mit dem Eigenkapital der Einwohnerkasse verrechnet werden. Da noch nicht alle Steuerrückzahlungen fällig geworden sind, sind die flüssigen Mittel der Einwohnergemeinde zurzeit gut. Aus diesem Grund soll die Ausfinanzierung ohne Aufnahme von Fremdkapital erfolgen. Gemäss dem Finanzierungssaldo ab dem Jahr 2015 wird es nicht möglich sein alle Investitionen aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Ob es aber wirklich notwendig sein wird Fremdkapital aufzunehmen, hängt vor allem von den Steuerrückzahlungen ab. Ertrag Steuern Der langjährige Steuerertrag (2004 bis 2013) bei den natürlichen Personen belief sich auf Fr. 1 460.00 pro Einwohner. Ab dem Jahr 2015 wurde mit einem Steuersatz von 63 % gerechnet. Somit liegt der Steuerertrag der Jahre 2014 2020 bei ca. Fr. 1 451.00 pro Einwohner (aufgrund der Zunahme der Wohnbevölkerung ist der Steuerertrag pro Einwohner trotz höherem Steuersatz tiefer). Bei den juristischen Personen ist gemäss Aussage der Kantonalen Steuerverwaltung mit einem weiteren Rückgang der Steuereinnahmen zu rechnen. Entgelte In dieser Position sind die Einnahmen aus Ersatzabgaben, die Gebühren für Amtshandlungen, Benützungsgebühren und Rückerstattungen Dritter budgetiert. Durch die Reduktion der Abwassergebühr (Traktandum 2) fallen die Entgelte tiefer aus.

Seite 16 Finanzertrag Beim Finanzertrag entfällt ab dem 2. Halbjahr 2015 die Mieteinnahme für das Neumattschulhaus. Aufgrund der Umsetzung von HARMOS (6 Jahre Primar / 3 Jahre Sek) mietet der Kanton für die Sekundarstufe nur noch die Schulküche. Transferertrag Neben diversen Entschädigungen des Kantons und der Gemeinden für gemeinsame Aufgabenerfüllungen, wird hier auch der Finanzausgleich ausgewiesen. Ausserordentlicher Ertrag Mit der Umstellung der Rechnungslegung auf HRM2 per 01.01.2014 können die Vorfinanzierungen für Projekte nicht wie bisher mit einer einmaligen Abschreibung aufgelöst werden. Die Vorfinanzierung wird im Rahmen der Nutzungsdauer einer Investition (Abschreibungsdauer) aufgelöst und als a.o. Ertrag gebucht. Bei den im Jahre 2015 2020 aufgeführten Fr. 12 000.00 handelt es sich um die Auflösung der Vorfinanzierung Sanierung Primarschulhaus. Aufwand Personalaufwand Bis Ende Jahr werden 4 Lehrpersonen der Primarschule Oberdorf vorzeitig in Pension gehen. Die Gemeinde muss den Wegkauf der Kürzung bei einer Vorpensionierung übernehmen. Der Betrag beläuft sich auf ca. Fr. 350 000.00. Im Jahr 2015 sind tiefere Personalkosten ausgewiesen. Zum Teil wurden Stellen nicht mehr oder nur teilweise besetzt. Hingegen müssen für die beiden 6. Klassen der Primarschule zwei zusätzliche Lehrpersonen eingestellt werden (Umsetzung HARMOS). Die gesamten Mehrkosten wirken sich ab dem Jahr 2016 aus. Allerdings erhalten wir vom Kanton für diese Kosten eine Entschädigung welche unter der Position 46 Transferertrag verbucht wird. Sachaufwand Um die Ausgaben im Bereich Sachaufwand möglichst tief zu halten, sollen sämtliche Ausgaben weiterhin durch den Gemeinderat bewilligt werden. Abschreibungen Mit der Einführung des neuen Rechnungsmodells HRM2 ab 2014 wurden die Abschreibungen neu berechnet. Der Kanton hat für die einzelnen Investitionen die Nutzungsdauer definiert und somit auch die entsprechenden Abschreibungssätze (Tiefbauten: Nutzungsdauer 40 Jahre / Abschreibung 2.5 % vom Anlagewert, Hochbauten: Nutzungsdauer 30 Jahre / Abschreibung 2.0 % vom Anlagewert etc.). Ausserdem muss der Restwert des TLF der Feuerwehr im Jahr 2014 ausserordentlich abgeschrieben werden, da das Fahrzeug verkauft wird. Finanzaufwand Dieser Aufwand setzt sich aus dem Vergütungszins für Steuervorauszahlungen und Zins für ein allfälliges Darlehen zusammen. Einlage Fonds/Spezialfinanzierungen Die Position beinhaltet die Einlage aus dem Überschuss der Erfolgsrechnung der Spezialfinanzierungen Wasser und Abwasser. Transferaufwand Dies sind Entschädigungen an Gemeinden und an den Kanton für gemeinsame Aufgabenerfüllungen.