TECHNISCHER BERICHT/STELLUNGNAHME ZUM THEMA. Anforderungen an Käfigwechselstationen

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Transkript:

Beschluss 39/2011 des ABAS vom 05.12.2011 Seite 1 TECHNISCHER BERICHT/STELLUNGNAHME ZUM THEMA Anforderungen an Käfigwechselstationen Erstellt von: Projektgruppe Labortechnik (vorher ELATEC) des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) Werrastraße 3, 60486 Frankfurt a. M.

Beschluss 39/2011 des ABAS vom 05.12.2011 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 1 Vorwort... 4 2 Auswahlkriterien... 5 2.1 Umgang mit nicht pathogenen biologischen Arbeitsstoffen... 5 2.2 Umgang mit pathogenen biologischen Arbeitsstoffen... 5 3 Bauarten... 5 3.1 KWS mehrseitig offen... 5 3.2 KWS einseitig offen... 6 3.3 KWS geschlossen... 6 4 Funktion und Konstruktion... 6 4.1 Schutzfunktionen... 6 4.1.1 Personenschutz... 6 4.1.2 Produktschutz... 6 4.1.3 Verschleppungsschutz... 6 4.2 Lufttechnik... 6 4.3 Lufteintrittsöffnungen... 7 4.4 Filtertechnik... 7 4.5 Leckagesicherheit Gehäuse... 7 4.6 Werkstoffe... 7 4.7 Stabilität... 8 4.8 Auffangwanne... 8 4.9 Sichtscheiben... 8 4.9.1 Werkstoff... 8 4.9.2 Haltesystem... 8 4.10 Schallpegel... 8 4.11 Beleuchtung... 8 4.12 Ergonomie... 8 4.13 Bedien- und Anzeigeelemente... 9 4.14 Überwachungseinrichtung... 9 4.15 UV-C Strahler... 9 4.16 Anschluss an Fortluftanlagen... 9 5 Schutzstufen bezogene Anforderungen... 9 5.1 KWS in Schutzstufe 1... 9 5.2 KWS in Schutzstufe 2 und 3... 10

Beschluss 39/2011 des ABAS vom 05.12.2011 Seite 3 5.3 KWS in Schutzstufe 4... 10 6 Prüfung... 10 6.1 Prüfungsarten... 11 6.1.1 Typprüfung... 11 6.1.2 Stückprüfung... 11 6.1.3 Inbetriebnahmeprüfung:... 11 6.1.4 Routineprüfung:... 11 6.2 Intervalle... 11 6.3 Protokoll... 11 6.4 Umfang... 12 7 Zusammenfassung... 13 8 Literatur... 14

Beschluss 39/2011 des ABAS vom 05.12.2011 Seite 4 1 Vorwort Käfigwechselstationen (KWS), auch als Umsetzstationen bezeichnet, sind technische Einrichtungen zum sicheren Umsetzen von Versuchstieren, die biologische Arbeitsstoffe abgeben können. Hierunter fallen auch gentechnisch veränderte Organismen. Vom all-, zwei- oder einseitigen Zugriff, über mikrobiologische Sicherheitswerkbänke der Klasse I und II bis hin zu Isolatoren stehen verschiedene Bauarten von KWS auf dem Markt zur Verfügung. Die vorliegende allgemeine Stellungnahme behandelt die schutzstufenspezifischen Anforderungen an KWS in Anlehnung an den Stand der Technik wie etwa DIN EN 12469. [1] Da die Tätigkeit des Käfigwechsels innerhalb einer herkömmlichen mikrobiologischen Sicherheitswerkbank aus wirtschaftlichen und praktikablen Gründen häufig nicht durchführbar ist (z. B. in großen Versuchstieranlagen mit mehreren tausend Käfigen) und auch dem Arbeitsschutz aus ergonomischen Gründen oft nicht gerecht wird, ist eine besondere Empfehlung für den Einsatz von KWS in der Versuchstierhaltung sinnvoll. Gemäß Biostoffverordnung (BioStoffV) [2] müssen KWS, ähnlich wie auch mikrobiologische Sicherheitswerkbänke, in Abhängigkeit der Schutzstufe technisch so beschaffen sein, dass eine Aerosolfreisetzung außerhalb der Wechselstation bzw. der Kontakt von Beschäftigten mit biologischen Arbeitsstoffen minimiert, verhindert oder ausgeschlossen werden muss. Zur richtigen Zuordnung der Tätigkeiten an einer KWS in eine entsprechende Schutzstufe muss der Arbeitgeber vor Aufnahme der Arbeiten eine Gefährdungsbeurteilung erstellen.[3] Dabei müssen nicht nur die Gefährdung der Beschäftigten durch den Kontakt mit eventuell vorhandenen biologischen Arbeitsstoffen, sondern auch mögliche Exposition durch atemwegssensibilisierende pflanzliche und tierische Stoffe (z.b. Schuppen, Haare, Proteine aus Körperflüssigkeiten, Einstreu, Futtermittel) oder Stoffe mit toxischem Potential berücksichtigt werden.

Beschluss 39/2011 des ABAS vom 05.12.2011 Seite 5 2 Auswahlkriterien Die Auswahl der zu verwendenden Bauart einer KWS in Bezug auf den Personenschutz hängt stark vom Prozessablauf in der Tierhaltung und vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ab. Aufgrund der unterschiedlichen Zuordnung von Tätigkeiten in Schutzstufen gemäß BioStoffV können zwei Kategorien von KWS unterschieden werden: 2.1 Umgang mit nicht pathogenen biologischen Arbeitsstoffen Diese Art der KWS ist für die Verwendung in einer konventionellen und spezifiziert Pathogen-freien (SPF) Tierhaltung vorgesehen. Die Hauptanwendung dabei ist der Käfigwechsel an sich, wobei der Schutz der Beschäftigten vor einer Exposition mit sensibilisierenden oder toxischen Stoffen und der Schutz des Tiers vor externen Kontaminationen mit tierpathogenen Organismen im Vordergrund stehen. 2.2 Umgang mit pathogenen biologischen Arbeitsstoffen Diese Art der KWS ist für die Verwendung in speziellen Tierhaltungen vorgesehen, in denen mit Tieren, die pathogene biologische Arbeitsstoffe abgeben können, umgegangen wird. Die Hauptanwendung in der Wechselstation ist auch hier der Käfigwechsel an sich. Neben dem Schutz der Beschäftigten vor einer Exposition mit sensibilisierenden oder toxischen Stoffen, steht gemäß BioStoffV je nach Zuordnung zu einer Schutzstufe die Minimierung, das Verhindern bzw. der Ausschluss des Entweichens von pathogenen biologischen Arbeitsstoffen in die Umgebung im Vordergrund. Gesetzliche Regelungen zum Einsatz von KWS finden sich in der BioStoffV (Anhang II). 3 Bauarten KWS können allgemein in drei unterschiedliche Bauarten eingeteilt werden: KWS mehrseitig offen KWS einseitig offen KWS geschlossen (Isolatoren) Besonders in Tierhaltungsanlagen, in denen von einer Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe beim Umgang mit infizierten Tieren ausgegangen wird (Schutzstufen 2 bis 4), sollten nur KWS verwendet werden, bei denen ein der Schutzstufe entsprechender Personenschutz nachgewiesen wurde (siehe 4.1 ff.). Die KWS der verschiedenen Bauarten müssen so konstruiert sein, dass durch die zielgerichtete Luftströmung an der/den Arbeitsöffnung/en und durch die HEPA (High Efficiency Particulate Air) Filtration eine Freisetzung von Aerosolen und Stäuben aus der KWS in den Arbeitsbereich je nach Schutzstufe gemäß BioStoffV minimiert, verhindert oder ausgeschlossen wird. Des Weiteren wird durch die bestimmten Strömungsverhältnisse im vertikalen Luftstrom das Risiko einer Produkt- und Kreuzkontamination reduziert. 3.1 KWS mehrseitig offen Die KWS mit einer mehrseitig offenen Bauweise verfügt über zwei-, drei- oder allseitig zugängliche Arbeitsflächen, durch die der Anwender die Arbeitsvorgänge beim Käfigwechsel durchführen kann.

Beschluss 39/2011 des ABAS vom 05.12.2011 Seite 6 3.2 KWS einseitig offen Die KWS mit einer einseitig offenen Bauweise verfügt über eine einseitig zugängliche Arbeitsfläche, durch die der Anwender die Arbeitsvorgänge beim Käfigwechsel durchführen kann. 3.3 KWS geschlossen Die KWS mit einer geschlossenen Bauweise verfügt über einen geschlossenen Arbeitsraum. Dieser wird im Unterdruck gegenüber der Umgebung betrieben. Die Arbeitsvorgänge können nur über Manipulatoren (z. B. fest in die Scheibe integrierte Handschuhe) ausgeführt werden. Käfige müssen über Schleusensysteme in den Arbeitsraum ein- und ausgebracht werden. 4 Funktion und Konstruktion 4.1 Schutzfunktionen Zur Prüfung der Schutzfunktionen stehen folgende Methoden gem. DIN EN 12469 zur Verfügung: 4.1.1 Personenschutz Mikrobiologische Methode, Anhang C2 Chemische Methode ( KI-Diskus-Test ), Anhang C3 4.1.2 Produktschutz Mikrobiologische Methode, Anhang E 4.1.3 Verschleppungsschutz Mikrobiologische Methode, Anhang F Anmerkung: Der Verschleppungsschutz in einer KWS wird durch eine über die gesamte Arbeitsfläche herrschende, turbulenzarme Verdrängungsströmung erreicht. In Verbindung mit HEPA-gefilterter Luft mindestens der Klasse H14 entsteht so ein Reinraum der Klasse ISO 5 gem. DIN EN ISO 14644-1. [4] 4.2 Lufttechnik Die Luftströmungsgeschwindigkeiten in der/den Arbeitsöffnung/en und dem Arbeitsraum sind in Abhängigkeit der Prüfung des Personen-, Produkt- und Verschleppungsschutzes gem. DIN EN 12469 festzulegen. Die ermittelten Sollströmungsgeschwindigkeiten sind verbindlich in der Dokumentation (u. a. Bedienungs- und Serviceanleitung) festzuhalten. Als informativer Richtwert in Anlehnung an die DIN EN 12469 Anhang H gilt: KWS mit ein- oder mehrseitig offener Bauweise vorrangig für den Personenschutz: Lufteintrittsströmung: > 0,70 m/s KWS mit ein- oder mehrseitig offener Bauweise mit Personen-, Produkt- und Verschleppungsschutz: Verdrängungsströmung 0,25-0,50 (±20%) m/s, Lufteintrittsströmung 0,40 m/s KWS in geschlossener Bauweise mit Personen- u. Produktschutz:

Beschluss 39/2011 des ABAS vom 05.12.2011 Seite 7 Lufteintrittsströmung 0,70 m/s bei einem entferntem Handschuh. 4.3 Lufteintrittsöffnungen Die Höhe der Eingriffsöffnung(en) der KWS sollte das einfache Einbringen bzw. die Herausnahme der verwendeten Käfige ermöglichen, ohne einen Kompromiss beim Personen- bzw. Produktschutz einzugehen. Die Eingriffsöffnung(en) soll(en) in Abhängigkeit von der Schutzstufe ggf. durch eine verstellbare Scheibe oder eine vergleichbare Vorrichtung (z. B. ein zusätzliches Panel) verschlossen werden können. Geeignete Käfigwechselstationen mit mehreren oder größeren Arbeitsöffnungen sind dabei denkbar, wenn dies lüftungstechnisch kompensiert werden kann. Bei höheren Lufteintrittsgeschwindigkeiten ist allerdings die laminare Strömung gefährdet. Dies gilt es durch Visualisierung, Messung der Lufteintritts- und Verdrängungsströmung zu überprüfen. Auch wären verfahrenstechnisch gegenseitig verriegelte Scheiben (Schleusensystem) zur Verbesserung der Handhabung denkbar. 4.4 Filtertechnik Die in den Raum zurückgegebene und ggf. die vom Raum angesaugte Luft muss jeweils über einen Vor- und danach über einen HEPA-Filter mindestens der Klasse H14 oder höher gem. DIN EN 1822-1 geführt werden. [5] Die Vorfilter müssen gem. EN 779 der Klasse G1 G4 entsprechen. [6] Vorfilter halten grobe Partikel (Staub, Streugut etc.) vom HEPA-Filter fern und verlängern deren Standzeit. Vorfilter sollten durch den Anwender einfach wechselbar sein. Die HEPA-Filter müssen derart innerhalb der KWS angeordnet sein, dass keine Luft neben dem Filter vorbeiströmen kann. [7] Eine Dichtsitz- und Leckageprüfung der Filter muss im eingebauten Zustand möglich sein. [8,9] Es gilt, alle HEPA- und ULPA (Ultra Low Penetration Air)-Filter vor mechanischen Beschädigungen (z. B. durch Schutzgitter) und verschütteten Flüssigkeiten zu schützen. Schutzgitter dürfen durch den Anwender nicht entfernt werden. Zur Verlängerung der Lebensdauer der HEPA-Filter muss konstruktiv ein Blockieren durch Staub- und Einstreupartikel vermieden werden. Die KWS muss für die routinemäßige Reinigung oder den Austausch der Vorfilter einen leichten und einfachen Zugang ermöglichen. 4.5 Leckagesicherheit Gehäuse Das Gehäuse von KWS ist besonders bei Tätigkeiten in den Schutzstufen 2-4 im Rahmen der Typprüfung einer Leckageprüfung zu unterziehen. Bei der Leckageprüfung wird die KWS einem Innendruck von 250 Pa ausgesetzt. Dabei wird die Bildung von Seifenblasen an Schweißstellen, Dichtungen und Verbindungsstellen überwacht. Details zu dieser Überprüfung sind in der DIN EN 12469, Anhang B, aufgeführt. [1,10] 4.6 Werkstoffe Generell sollen alle verwendeten Bauteile der KWS beständig gegen Wasser, korrosive Eigenschaften von Gasen oder Flüssigkeiten sowie den Gebrauch von geeigneten Reinigungs- und Desinfektionsmitteln sein. Für die innere Arbeitsfläche sind Materialien einzusetzen, die glatt und beständig gegen Abrieb und Korrosion sind. [11,12]

Beschluss 39/2011 des ABAS vom 05.12.2011 Seite 8 Die verwendeten Materialien der externen Oberflächen sollten ebenfalls glatt und beständig gegen Abrieb bzw. Korrosion sein. Beschichtungen sind so aufzutragen, dass eine Riss- und Spaltenbildung bzw. ein Abplatzen der Beschichtung vermieden wird. 4.7 Stabilität KWS sollten in ihrer Stabilität EN 61010-1 entsprechen. [13] KWS sollten so konstruiert sein, dass sie in geeigneter Weise und sicher auf dem Fußboden oder auf einem Tisch stehen können. Insbesondere gilt es, die Kippstabilität in Verbindung mit höhenverstellbaren Untergestellen, mobilen Ausführungen, aufklappbaren Frontscheiben oder aber Servicehauben o. ä. zu prüfen. 4.8 Auffangwanne KWS müssen über geeignete Vorrichtungen zum Auffangen von verschütteten Flüssigkeiten verfügen. 4.9 Sichtscheiben 4.9.1 Werkstoff Eingesetzte Sichtscheiben müssen aus Mehrscheibensicherheitsglas oder UV- und desinfektionsmittelbeständigem Kunststoff bestehen. 4.9.2 Haltesystem Falls vorhanden, sollten vertikal verschiebbare Sichtscheiben so konstruiert sein, dass die verschiebbare Scheibe bei Versagen des Haltesystems nicht fallen und den Anwender gefährden kann. 4.10 Schallpegel Der von einer KWS bei den vom Hersteller empfohlenen Luftströmungsgeschwindigkeiten erzeugte maximale bewertete Schalldruckpegel, gemessen in 0,7 m Höhe über der Unterkante der Arbeitsöffnung und 0,5 m Mittenabstand vor der Arbeitsöffnung, darf 60 db(a) nicht überschreiten. Bei mehreren Arbeitsöffnungen sind mehrere Schallpegel zu bestimmen. 4.11 Beleuchtung Weiterhin soll die Beleuchtung der Arbeitsfläche und des Arbeitsbereiches homogen und auf die Anforderungen beim Käfigwechsel abgestimmt sein. Die mittlere Nennbeleuchtungsstärke auf der Arbeitsfläche sollte mindestens 750 lx betragen. 4.12 Ergonomie Durch die Konstruktion sollte sichergestellt werden, dass die Wartung der KWS nach Installation auf sichere Weise durchgeführt werden kann. Die allgemeinen ergonomischen Anforderungen nach DIN EN ISO 14738 müssen berücksichtigt werden. [14] Hierbei gilt es, insbesondere: die Arbeitsflächenhöhe in Bezug auf die primäre Arbeitsposition (sitzend und/ oder stehend) Position der Unterarme in Relation zur Arbeitsfläche die Beinfreiheit bei einem Sitzarbeitsplatz zu beachten.

Beschluss 39/2011 des ABAS vom 05.12.2011 Seite 9 4.13 Bedien- und Anzeigeelemente Die Bedien- und Anzeigeelemente sollten nicht im kontaminierten Arbeitsbereich angeordnet sein. 4.14 Überwachungseinrichtung Das Überwachungssystem der KWS muss alle sicherheitsrelevanten Parameter wie Sollposition Scheibe(n) Ggf. Verdrängungsströmung (Mittelwert, Min, Max) Lufteintrittsströmung(en) (Mittelwert) Unterdruck KWS geschlossene Bauweise überwachen. Beim Verlassen des sicheren Betriebszustandes ist dies durch ein optisches (rote Kontrollleuchte) und akustisches Warnsignal anzuzeigen. Beim Starten der KWS soll ein akustisches Signal ertönen, bis der sichere Betriebszustand erreicht wird. 4.15 UV-C Strahler Die Anwendung ultravioletter (UV-)Strahlung wird in KWS nicht empfohlen. Falls sie dennoch erwünscht ist, sollte sie so installiert werden, dass sie die Luftströmung und das Rückhaltevermögen an der Arbeitsöffnung der KWS nicht beeinträchtigt. Für den Bau der KWS sollten Werkstoffe verwendet werden, die durch UV-Strahlung nicht beeinträchtigt werden. Es sollte eine elektrische Verriegelung vorhanden sein, die eine direkte UV-Bestrahlung des Personals bei der Arbeit verhindert. Hinweis: Der Einsatz von UV-C Strahlern ersetzt nicht eine Scheuer- und Wischdesinfektion. 4.16 Anschluss an Fortluftanlagen Soll die Abluft der KWS über eine Fortluftanlage abgeführt werden, muss der rückwirkungsfreie Betrieb, d. h. das Rückhaltevermögen an der Arbeitsöffnung, jederzeit gewährleistet werden. Dies gilt insbesondere bei Störungen der Fortluftanlage. In der Praxis hat sich ein Indirektanschluss (z. B. Esse ) etabliert. [15] Der Sollvolumenstrom der Fortluftanlage ist zu überwachen. Weicht der Volumenstrom der Fortluftanlage vom Sollzustand ab, ist dies durch ein optisches und akustisches Warnsignal anzuzeigen. 5 Schutzstufen bezogene Anforderungen Nachfolgend werden Empfehlungen bezüglich des notwendigen Personenschutzes der Käfigwechselstationen oder vergleichbarer sicherheitstechnischer Geräte beschrieben. Der Personenschutz resultiert aus dem Partikelrückhaltevermögen der Abluftfilter und dem Rückhaltevermögen an den Arbeitsöffnungen. Das Rückhaltevermögen an der/den Arbeitsöffnung/en wird primär durch eine in der/den Arbeitsöffnung/en einwärts gerichtete Lufteintrittsströmung und, insofern vorhanden, sekundär durch eine vertikale Verdrängungsströmung im Arbeitsraum erreicht. 5.1 KWS in Schutzstufe 1 Hier soll sichergestellt sein, dass durch die Verwendung der KWS eine Exposition der Beschäftigten mit sensibilisierenden oder toxischen Stoffen minimiert wird. Der

Beschluss 39/2011 des ABAS vom 05.12.2011 Seite 10 Luftstrom muss nach innen gerichtet sein. Es können KWS unterschiedlicher Bauart oder gleichwertige technische Anlagen (z. B. ein Abzug) eingesetzt werden. Zum Nachweis eines angemessenen Rückhaltevermögens an der/den Arbeitsöffnung/en können auch andere Testverfahren, als die chemischen und mikrobiologische Prüfverfahren gemäß Ziffer 4.1 eingesetzt werden, die eine deutliche Minderung der Allergenkonzentration nachweisen, für die Wirksamkeitsbeurteilung herangezogen werden [16,17] 5.2 KWS in Schutzstufe 2 und 3 Hier soll eine KWS mit ein- oder zweiseitig offener Bauweise oder ein gleichwertiges Gerät (z. B. mikrobiologische Sicherheitswerkbank der Klasse II) zum Einsatz kommen, wenn nicht auszuschließen ist, dass bei der Tätigkeit (z.b. beim Käfigwechsel) Aerosole freigesetzt werden können. Dabei soll die Abluft über einen HEPA-Filter der Klasse H14 abgeführt werden. Ab der Schutzstufe 2 müssen die KWS bei eventuellen Betriebsstörungen in einen gefahrlosen Zustand durch unmittelbares Verschließen der Arbeitsöffnungen gebracht werden können. Geeignete Verfahren gem. Abschnitt 4 zum notwendigen Nachweis des Rückhaltevermögens an der Arbeitsöffnung können sein: Chemisches Verfahren (KI-Diskus-Test) Mikrobiologische Prüfverfahren Bei mehreren Eingriffsöffnungen sind dabei alle Sichtscheiben entsprechend zu öffnen. Geeignete KWS mit mehreren oder größeren Arbeitsöffnungen sind auch hier denkbar, wenn dies lüftungstechnisch kompensiert werden kann. Bei höheren Lufteintrittsgeschwindigkeiten ist allerdings die laminare Strömung ebenfalls gefährdet und durch Visualisierung zu überprüfen. Bei mehreren Eingriffsöffnungen sind dabei für den Nachweis des Rückhaltevermögens an der Arbeitsöffnung alle Sichtscheiben entsprechend zu öffnen. Die Abluft muss über einen HEPA-Filter der Klasse H14 abgeführt werden. Die entsprechenden Prüfungen sind vollständig gemäß DIN EN 12469 (Typ-, Stück-, Inbetriebnahme- und Routineprüfung) zu dokumentieren und nachzuweisen. Geeignete Verfahren zum notwendigen Nachweis des Rückhaltevermögens an der Arbeitsöffnung s. 4.1. 5.3 KWS in Schutzstufe 4 Falls nicht mit Vollschutzanzügen und KWS gemäß Anforderungsprofil aus 5.1 oder 5.2 gearbeitet wird, kann alternativ eine mikrobiologische Sicherheitswerkbank der Klasse III oder ein Isolator, der im gesicherten Unterdruck arbeitet, eingesetzt werden, so dass eine Freisetzung von Aerosolen ausgeschlossen werden kann. Die Abluft muss über zwei in Reihe geschaltete und die Zuluft über einen HEPA-Filter der Klasse H14 geführt werden. 6 Prüfung Eine Geräteprüfung für KWS die für Tätigkeiten ab Schutzstufe 2 eingesetzt werden, erfolgt gemäß DIN EN 12469. Es gilt die Typ-, Stück-, Inbetriebnahme- und Routineprüfung zu unterscheiden. Die Typ- und Stückprüfung liegt in der Verantwortung des Herstellers einer KWS. Die Verantwortung für die Inbetriebnahme

Beschluss 39/2011 des ABAS vom 05.12.2011 Seite 11 trägt, je nach vertraglicher Vereinbarung, der Lieferant bzw. der Betreiber. Die Durchführung von fristgerechten Routineprüfungen liegt in der Verantwortung des Betreibers. Umfang und Details der Prüfungen von KWS sind Tabelle 1 in Anlehnung an DIN EN 12469 zu entnehmen. 6.1 Prüfungsarten 6.1.1 Typprüfung Eine einmalige und umfassende Prüfung einer KWS durch den Hersteller bzw. durch einen unabhängigen/neutralen Dritten (z. B. TÜV). 6.1.2 Stückprüfung Prüfungen aller i. d. R. in Serie hergestellter KWS während bzw. am Ende der Produktion durch den Hersteller vor der Auslieferung. 6.1.3 Inbetriebnahmeprüfung: Unter der Inbetriebnahmeprüfung sind diejenigen Kontrollen zu verstehen, welche nach der Aufstellung einer KWS, bei Veränderung der Installation oder Umgebung, durchzuführen sind. 6.1.4 Routineprüfung: Unter der Routineprüfung sind diejenigen Kontrollen zu verstehen, welche in einem regelmäßigen Intervall (i. d. R. jährlich) durchzuführen sind. 6.2 Intervalle Aufgrund des Ergebnisses der Gefährdungsbeurteilung ist der Wartungszeitraum (i. d. R. jährlich) festzulegen. 6.3 Protokoll Die Prüfung und deren Ergebnisse müssen eindeutig und reproduzierbar ausgeführt werden. Hierzu zählen u. a. die verwendeten Messmittel, Auftraggeber; Prüfgegenstand, Prüfer, Ort; Zeitpunkt; Spezifikation; Ergebnisse mit Soll/Ist-Abgleich etc..

Beschluss 39/2011 des ABAS vom 05.12.2011 Seite 12 6.4 Umfang Tab. 1: Durchzuführende Prüfungen für KWS in Anlehnung an DIN EN 12469 Anforderungen gemäß DIN EN 12469 Typprüfung Stückprüfung Inbetriebnahmeprüfung Routineprüfung Hersteller Verantwortlichkeit Betreiber Luftströmungen Filter Überwachungssystem Werkstoffe Funktionen E-Installation Mechanik Dokumentation Kennzeichnung Blockierschutz Frontansaugöffnung Gasversorgung - Fortluftanlage - - Kontaminationsarmer Filterwechsel - - - Beleuchtung - - - Schalldruckpegel - - - Vibration - - - Temperatur - - - Leckagesicherheit - - - Reinigbarkeit - - - Ergonomie - - - Personenschutz - * - Produktschutz - - - Verschleppungsschutz - - - * Empfehlung: Für KWS in den Schutzstufen S3 und S4 sollte das Rückhaltevermögen an der Arbeitsöffnung mit dem chemischen Verfahren gemäß Abschnitt 4.1.1 geprüft werden.

Beschluss 39/2011 des ABAS vom 05.12.2011 Seite 13 7 Zusammenfassung KWS, auch als Umsetzstationen bezeichnet, sind technische Einrichtungen zum sicheren Umsetzen von Versuchstieren sowie der Möglichkeit zur Versorgung der Tiere. Vom allseitig offenen, vierseitigen Zugriff, zwei- oder einseitigen Zugriff, über mikrobiologische Sicherheitswerkbänke der Klasse I und II bis hin zu Isolatoren stehen verschiedene Bauarten von KWS für die Umsetzung von Tieren, die gegebenenfalls sensibilisierende oder toxische Stoffe oder pathogene Mikroorganismen abgeben können, auf dem Markt zur Verfügung. Da die Tätigkeit des Käfigwechsels innerhalb einer herkömmlichen mikrobiologischen Sicherheitswerkbank aus wirtschaftlichen und praktikablen Gründen häufig nicht durchführbar ist (z. B. in großen Versuchstieranlagen mit mehreren tausend Käfigen) und auch dem Arbeitsschutz nicht gerecht wird, ist eine besondere Empfehlung für den Einsatz von KWS in der Versuchstierhaltung notwendig. Die Auswahl der zu verwendenden Bauart einer KWS in Bezug auf den Personenschutz hängt stark vom Prozessablauf in der Tierhaltung und vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ab. In der Schutzstufe 1 soll sichergestellt sein, dass durch die Verwendung der KWS eine Freisetzung von sensibilisierenden oder toxischen Stoffen minimiert wird. Der Luftstrom muss nach innen gerichtet sein. Es können KWS unterschiedlicher Bauart oder gleichwertige technische Anlagen (z. B. ein Abzug) eingesetzt werden. Eine KWS mit ein- oder zweiseitig offener Bauweise oder ein gleichwertiges Gerät (z. B. mikrobiologische Sicherheitswerkbank der Klasse II) können in der Schutzstufe 2 zum Einsatz kommen, wenn nicht auszuschließen ist, das bei der Tätigkeit (z.b. beim Käfigwechsel) Aerosole freigesetzt werden können. Dabei soll die Abluft über einen HEPA Filter der Klasse H14 abgeführt werden. Geeignete KWS mit mehreren oder größeren Arbeitsöffnungen sind auch in der Schutzstufe 3 denkbar, wenn dies lüftungstechnisch kompensiert werden kann. Bei höheren Lufteintrittsgeschwindigkeiten ist allerdings die turbulenzarme Verdrängungsströmung ebenfalls gefährdet und ist zu überprüfen. Bei mehreren Eingriffsöffnungen sind dabei für den Nachweis des Rückhaltevermögens an der Arbeitsöffnung alle Sichtscheiben entsprechend zu öffnen. Die Abluft muss über einen HEPA-Filter der Klasse H14 abgeführt werden. Die entsprechenden Prüfungen sind vollständig gemäß DIN EN 12469 (Typ-, Stück-, Inbetriebnahme- und Routineprüfung) zu dokumentieren und nachzuweisen. Falls in der Schutzstufe 4 nicht mit Vollschutzanzügen und KWS gemäß Anforderungsprofil aus Schutzstufe 2 oder 3 gearbeitet wird, kann alternativ eine mikrobiologische Sicherheitswerkbank der Klasse III oder ein Isolator, der im gesicherten Unterdruck arbeitet, eingesetzt werden, so dass eine Freisetzung von Aerosolen ausgeschlossen werden kann. Die Abluft muss über zwei in Reihe geschaltete und die Zuluft über ein HEPA-Filter der Klasse H14 geführt werden.

Beschluss 39/2011 des ABAS vom 05.12.2011 Seite 14 8 Literatur 1 DIN EN12469: Leistungskriterien für mikrobiologische Sicherheitswerkbänke; Beuth Verlag GmbH; Berlin; 09.2000 2 Biostoffverordnung (BioStoffV): Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen; 01.2009 3 Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 400: Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und für die Unterrichtung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen; Bundesarbeitsblatt 06-2006, 62-77; 06.2006 4 DIN EN ISO 14644-1: Reinräume und zugehörige Reinraumbereiche - Teil 1: Klassifizierung der Luftreinheit; Beuth Verlag GmbH; Berlin; 12.2010 5 DIN EN1822-1: Schwebstoffilter (HEPA und ULPA) - Teil 1: Klassifikation, Leistungsprüfung, Kennzeichnung; Beuth Verlag GmbH; Berlin; 01.2011 6 DIN EN 779:Partikel-Luftfilter für die allgemeine Raumlufttechnik: Bestimmung der Filterleistung; Beuth Verlag GmbH; Berlin;05.2003 7 DIN EN 13091: Biotechnik - Leistungskriterien für Filterelemente und Filtrationseinrichtungen; Beuth Verlag GmbH; Berlin;02.2000 8 DIN EN ISO 14644-3: Reinräume und zugehörige Reinraumbereiche - Teil 3: Prüfverfahren; Beuth Verlag GmbH; Berlin;03.2006 9 VDI 2083 Blatt 3: Reinraumtechnik - Messtechnik in der Reinraumluft; VDI-Gesellschaft Bauen und Technik; Düsseldorf; 08.2010 10 DIN EN 12298:Biotechnik - Geräte und Ausrüstungen: Leitfaden für Verfahren zur Prüfung der Leckagesicherheit; Verlag GmbH; Berlin;05.1998 11 DIN EN 12296: Biotechnik - Geräte und Ausrüstungen - Leitfaden für Verfahren zur Prüfung der Reinigbarkeit; Beuth Verlag GmbH; Berlin;05.1998 12 DIN EN 12297: Biotechnik - Geräte und Ausrüstungen - Leitfaden für Verfahren zur Prüfung der Sterilisierbarkeit; Beuth Verlag GmbH; Berlin;05.1998 13 DIN EN 61010-1: Sicherheitsbestimmungen für elektrische Mess-, Steuer-, Regel- und Laborgeräte - Teil 1: Allgemeine Anforderungen;Beuth Verlag GmbH; Berlin;07.2011 14 DIN EN ISO 14738: Sicherheit von Maschinen - Anthropometrische Anforderungen an die Gestaltung von Maschinenarbeitsplätzen; Beuth Verlag GmbH; Berlin;07.2009 15 Merkblatt B011 resp. BGI 863: Sichere Biotechnologie: Sicheres Arbeiten an mikrobiologischen Sicherheitswerkbänken; Jedermann Verlag; Heidelberg; 09.2004 16 Susan Gordon, Stanley W. Fisher, Ronald H. Raymond, Elimination of mouse allergens in the working environment: Assessment of individually ventilated cage systems and ventilated cabinets in the containment of mouse allergens, Journal of Allergy and Clinical Immunology, Volume 108, Issue 2, August 2001, Pages 288-294 17 Stellungnahme der ZKBS zu sicherheitstechnischen Anforderungen an Käfigwechselstationen in gentechnischen Anlagen der Stufen 1 bis 4, Az.: 6790-07-49 vom 5. Mai 2009