Vorab per Schleswig-Holsteinischer Landtag Wirtschaftsausschuss Herrn Manfred Neil Düsternbrooker Weg Kiel. Drucksache 16/986 (neu)

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Transkript:

ver.di Dänische Str. 3-9 24103 Kiel Vorab per E-Mail Schleswig-Holsteinischer Landtag Wirtschaftsausschuss Herrn Manfred Neil Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Fachbereich Ver- und Entsorgung Dänische Str. 3-9 24103 Kiel Telefon: 0431/6608-01 Durchwahl: - 140 Telefax: -110 Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Landesbezirk Nord klaus-peter.harms@verdi.de www.verdi.de Drucksache 16/986 (neu) Datum 27.04.07 Ihre Zeichen Unsere Zeichen Hs Sehr geehrte Damen und Herren, wir danken Ihnen für die Möglichkeit, zu o.g. Drucksache aus Sicht der Gewerkschaft ver.di Stellung nehmen zu können und übermitteln wir Ihnen als Anlage gern unsere Stellungnahme. Auch für eine mündliche Erörterung stehen wir dem Ausschuss nach Absprache sehr gern zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß Gewerkschaft ver.di Landesbezirk Nord Fachbereich Ver- und Entsorgung Gez. Klaus-Peter Harms Landesfachbereichsleiter SEB Lübeck Konto 1 094 769 700 BLZ 230 101 11

Stellungnahme der Gewerkschaft ver.di Landesbezirk Nord Fachbereich Ver- und Entsorgung Klaus-Peter Harms Landesfachbereichsleiter Zum Antrag der Abgeordneten des SSW und der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/986 (neu) I. Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Verpflichtet die Energieversorgungsunternehmen zur gesellschaftsrechtlichen Trennung von Erzeugung, Netzbetrieb und Vertrieb (Unbundling). Bereits im Rahmen der europäischen Debatte zur entsprechenden EU-Richtlinie, die die Grundlage des EnWG darstellt, wurde die Frage des eigentumsrechtlichen Unbundlings geführt. Neben der Gewerkschaft ver.di hat auch die Bundesregierung das Ownership-Unbundling abgelehnt. An unserer Haltung hat sich seither nichts geändert. Wir lehnen nach wie vor die eigentumsrechtliche Trennung von Erzeugung, Netzbetrieb und Vertrieb ab. Die im EnWG gefundene Lösung des gesellschaftsrechtlichen Unbundlings in Verbindung mit der erforderlichen Netzentgeltregulierung durch die Bundesnetzagentur (BNA) schafft die erforderlichen Grundlagen für einen diskriminierungsfreien Netzzugang, transparente Netzentgelte und vor allem die für den Energie und Wirtschaftsstandort Deutschland entscheidende Versorgungssicherheit. II. Die deutsche Energiewirtschaft wird öffentlich in erster Linie in Form der vier großen überregionalen Energieversorger E.ON, RWE, EnBW und Vattenfall wahrgenommen. Dabei gerät mehr und mehr aus dem Fokus, dass die Energiewirtschaft neben diesen flächendeckend geprägt ist durch hervorragend aufgestellte kommunale Versorger. Gerade diese kommunalen Versorgungsbetriebe, die neben der Verteilung nicht Klaus-Peter Harms, Landesfachbereichsleiter Seite 1 von 4

selten auch Kraftwerke betreiben, stellen eine wesentliche Stütze der deutschen E- nergieversorgung dar. Sie würden bei eigentumsrechtlicher Trennung von Erzeugung und Netzbetrieb ihres Kapitals beraubt und damit vernichtet. Eine solche Entwicklung würde die Struktur der deutschen Energiewirtschaft nachhaltig zerschlagen. Dieser Umstand hat auch die Fraktion der GRUENEN im Europäischen Parlament dazu bewogen, von der Forderung nach einer eigentumsrechtlichen Abtrennung der Verteilnetze zunehmend Abstand zu nehmen und diese nur für den Bereich der Ü- bertragungsnetze aufrecht zu erhalten. III. Nach Aufnahme ihrer Arbeit hat die Bundesnetzagentur nahezu flächendeckend die Netznutzungsentgelte durch entsprechende Bescheide z.t. bis zu 20 % gesenkt. Diese Bescheide sind in der Regel bis zum 31.12.07 befristet, weitere Bescheide bis zum 31.12.08 werden folgen. Ab 01.01.09 soll die so genannte Anreizregulierung diese Bescheide ablösen und die Netznutzungsentgelte weiter senken. Der entsprechende Verordnungsentwurf befindet sich derzeit in der Beratung mit den Bundesländern. Eine Verabschiedung zur Jahresmitte wird angestrebt. Die Gewerkschaft ver.di kann vor diesem Hintergrund keine Notwendigkeit erkennen, bereits in der Anfangsphase der Arbeit der BNA im Sinne der Antragsteller in die eigentumsrechtliche Struktur der Netzbetreiber einzugreifen. Wir regen vielmehr an, die Ergebnisse der eingeleiteten Regulierung der Netzentgelte auf der Basis mehrjähriger Erfahrungen zu analysieren und zu bewerten. Abhängig vom Ergebnis dieser Bewertung sollte die Notwendigkeit weiteren Handelns beurteilt werden. IV. Das von den Antragstellern angestrebte eigentumsrechtliche Unbundling wirft die Frage auf, wer als potenzieller Netzbetreiber überhaupt in Frage käme. Dabei wäre zunächst die Höhe des erforderlichen Kapitals zu berücksichtigen. Die Stromnetze in Deutschland haben nach Berechnungen der Verbände der Energiewirtschaft einen Kapitalwert von ca. 180 Milliarden EURO. Ebenso ist die Notwendigkeit umfangreichen Fach- und Erfahrungswissens zum sicheren Betrieb der Netze zu beachten. Darüber hinaus wäre die Frage zu beantworten, wie bei Störungen der notwendige Informationsaustausch zwischen Erzeuger und Netzbetreiber sicher zu stellen ist, um Klaus-Peter Harms, Landesfachbereichsleiter Seite 2 von 4

häufige und länger andauernde Versorgungsausfälle zu vermeiden. Gerade in diesem Bereich stellen die integrierten EVUs einen Garanten für Versorgungssicherheit dar. Die Gewerkschaft ver.di sieht im eigentumsrechtlichen Unbundling eine weiter zunehmende Gefahr für die Versorgungssicherheit in Deutschland und eine zunehmende Abhängigkeit vom Ausland, denn kapitalträchtige ausländische Investoren würden auf den deutschen Markt drängen. Davor muss mit allem Nachdruck gewarnt werden. Der Energie- und Wirtschaftsstandort Deutschland ist aufgrund der Tatsache, dass Deutschland mit Ausnahme von Stein- und Braunkohle über keine eigenen nennenswerten Energieträger verfügt in hohem Maße vom Ausland abhängig. In diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass die Erzeugung und die Netze sich weit überwiegend im Eigentum deutscher Unternehmen befinden, von unschätzbarem Wert. Die teils kommunalen Anteilseigner sind dabei noch einmal besonders zu erwähnen. Dieser Wert für die Versorgungssicherheit ist auch im Zusammenhang mit Lieferstreitigkeiten zwischen Russland, Weißrussland und der Ukraine augenfällig geworden. V. Letztlich darf auch die Situation der Beschäftigten in den EVUs nicht ausser Acht gelassen werden. Seit der Öffnung der europäischen Energiemärkte ist die Anzahl der in der Energieversorgung Beschäftigten nahezu halbiert worden. Daran ändern auch die Beschäftigtenzuwächse im Bereich der neuen Energien nur wenig. Darüber hinaus haben sich die Arbeits- und Einkommensbedingungen der Beschäftigten deutlich verschlechtert. Dies gilt auch für die tarifierten Arbeitsbedingungen. Gerade infolge des Drucks der Bescheide der BNA sind die Arbeitsbedingungen weiter unter Druck geraten. Nicht wenige Energieversorgungsunternehmen planen die Ausgründung von Teilbereichen ohne jede Tarifbindung. Das eigentumsrechtliche Unbundling würde dieser Entwicklung einen weiteren enormen Schub geben. Die daraus resultierende Abwärtsspirale bei den Arbeitsbedingungen bliebe nicht auf die Branche beschränkt. Auswirkungen auf die Regionen und auf die Finanzierung der kommunalen Infrastruktur sind keinesfalls auszuschließen. Klaus-Peter Harms, Landesfachbereichsleiter Seite 3 von 4

Zusammenfassung Die Gewerkschaft ver.di unterstützt den Antrag von SSW, FDP und BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN nicht. Das angestrebte eigentumsrechtliche Unbundling löst die Probleme nicht sondern schafft neue mit gravierenden Auswirkungen für die Branche, deren Beschäftigte und den Energie- und Wirtschaftsstandort Deutschland. Er erzeugt neue Abhängigkeiten und erhöht damit die Risiken bezüglich der Versorgungssicherheit. Wir regen an, zunächst die Erfahrungen mit der BNA im Zusammenhang mit der bevorstehenden Anreizregulierung mindestens für die Dauer von mehreren Regulierungsperioden abzuwarten und eine Bewertung dieser dann zusammen mit allen Beteiligten vorzunehmen. Die Gewerkschaft ver.di lehnt darüber hinaus einen nationalen Alleingang Deutschlands in der Frage des Ownership Unbundlings innerhalb der EU entschieden ab, da dieses in Europa erneut zu Wettbewerbsverzerrungen auf dem Strommarkt führen würde. Kiel, 25.04.07 Klaus-Peter Harms, Landesfachbereichsleiter Seite 4 von 4