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Transkript:

Dr. Uwe Hahn Rechtsanwalt Insolvenzrecht und -verwaltung Gesellschaftsrecht Immobilienrecht Vertragsgestaltung Sandra Hahn Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Mediatorin Arbeitsrecht Erbrecht Familienrecht Scheffelstraße 15 D-78224 Singen Postfach 1252 D-78211 Singen Telefon (07731) 78968-0 Fax (07731) 78968-9 kanzlei@dr-uwe-hahn.com www.dr-uwe-hahn.com

Dr. Uwe Hahn 1962 in Lahr/Schwarzwald geboren Studium der Rechtswissenschaften in Konstanz 1992 bis 1995 Partner in der Wirtschaftskanzlei Dr. Mühlbauer & Partner in München 1994 Promotion zum Dr. jur. 1995 bis 2005 Anwaltliche Tätigkeit in der Kanzlei Grünvogel + Hahn in Engen seit November 2005 Anwaltskanzlei Dr. Uwe Hahn in Singen Sandra Hahn 1964 in Engen geboren 1983 bis 1989 Studium der Rechtswissenschaften in Konstanz 1990 bis Ende 2009 Partnerin in der Kanzlei Grünvogel + Hahn in Engen seit 2002 Fachanwältin für Arbeitsrecht seit 2010 Mediatorin für Wirtschaft und Arbeit seit Januar 2010 Anwaltskanzlei Dr. Uwe Hahn in Singen Seite 2 7

Insolvenzrecht und -verwaltung Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung sind Gründe, ein Insolvenzverfahren einzuleiten. Doch je früher eine Krise als solche erkannt wird, desto höher sind die Chancen einer Sanierung bereits außerhalb des Insolvenzverfahrens. Aber selbst ein eröffnetes Verfahren bedeutet nicht zwangsläufig die Einstellung der Geschäftstätigkeit oder die Zerschlagung eines Unternehmens: so besteht etwa im Rahmen eines Insolvenzplans oder einer übertragenden Sanierung durchaus die Möglichkeit, Betriebe fort- und endgültig aus der Krise zu führen. Rechtliche Beratung und Vertretung insolvenzgefährdeter Unternehmen; Entwicklung und Umsetzung von Sanierungskonzepten Tätigkeit als gerichtlich bestellter Insolvenzverwalter, Sachver-ständiger und Treuhänder Antragstellung und Vertretung im Verfahren Beratung und Vertretung insolvenzgeschädigter Gläubiger im Vorfeld einer Insolvenz und im eröffneten Verfahren Gesellschaftsrecht Gesteigerter Kapitalbedarf, Arbeitsteilung, Risikostreuung und Haftungsbeschränkung sind die Hauptgründe, eine Gesellschaft als Träger eines wirtschaftlich ausgerichteten Unternehmens zu verwenden. Hierfür stehen verschiedene Gesellschaftsformen vom eingetragenen Kaufmann über die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft bis hin zur börsennotierten Aktiengesellschaft zur Verfügung. Dabei ist das Gesellschaftsrecht auch Unternehmensrecht, soweit es die rechtlichen Verhältnisse des Unternehmens als wirtschaftliche Einheit unter Einschluss der Belange der Arbeitnehmer, der Verbraucher und der Geschäftspartner begreift. Beratung und Begleitung bei der Gründung von Kapital- und Personengesellschaften Beratung von Gesellschaften, Gesellschaftern und Geschäftsführern in Krisensituationen einschl. der Konfliktberatung Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche gegenüber Dritten Beratung und Vertretung im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes Gestaltung gesellschaftsrechtlicher Verträge (z.b. Geschäftsführer-, Handelsvertretervertrag) Beratung in bankrechtlichen Angelegenheiten Seite 3 7

Immobilienrecht Unter dem Begriff»Immobilienrecht«ist eine Vielzahl von Rechtsge-bieten zu verstehen, die sich mit dem unbeweglichen Vermögen beschäftigen angefangen von der Gestaltung und Abwicklung eines Grundstücks-Kaufvertrags bis hin zur Zwangsversteigerung einer Liegenschaft. Darüber hinaus beschäftigt sich das Immobilienrecht mit der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen aus Kaufund Bauvertrag, mit der Haftungsverwirklichung durch Verwertung dinglicher Sicherheiten, es regelt die rechtlichen Beziehungen des Grundstückseigentümers zu Dritten (z.b. zu einem Mieter) und setzt sich mit wohnungseigentumsrechtlichen Besonderheiten auseinander. Auch die Vertragsanbahnung unter Einschaltung eines Maklers ist Gegenstand des Immobilienrechts. Beratung und Vertretung in allen immobilienrechtlichen Angelegenheiten Gestaltung und Überprüfung von Immobilien-Kaufverträgen Gerichtliche Durchsetzung immobilienrechtlicher Ansprüche aller Art Einleitung von Zwangsversteigerungs- und -verwaltungsverfahren Vertretung rechtlicher Interessen in Versteigerungsterminen Vertragsgestaltung Unter diesen Begriff fällt die Prüfung und Gestaltung zivilrechtlicher Verträge, wie etwa Kauf-, Miet- und Arbeitsverträge, aber auch die Ausarbeitung von Geschäftsführer- Anstellungsverträgen und die Aktualisierung Allgemeiner Geschäftsbedingungen. Ein Vertrag koordiniert und regelt das soziale Verhalten durch eine gegenseitige Selbstverpflichtung. Er wird freiwillig zwischen zwei (oder auch mehr) Parteien geschlossen. Die Parteien äußern zunächst gegensätzliche Forderungen und nähern sich dann gegenseitig an, um einen Vertrag zu schließen. Dies erfolgt in einem Prozess aus Zugeständnissen oder der Suche nach neuen Alternativen. Grundlegende Verhandlungsinterventionen und Phasen der Verhandlungsführung in freien ökonomischen bzw. privaten Vertragsverhandlungen sind: Interessensbekundung Güterabwägung Gewichtung Kompromissfindung Vertragsabschluss. Seite 4 7

Arbeitsrecht Globalisierung, wachsende Konkurrenz, zunehmender Leistungs- und Kostendruck und immer komplexere Regelwerke stellen die Unternehmen und deren Mitarbeiter vor große Herausforderungen und verlangen ihnen nicht selten eine Umorientierung oder gar Neuausrichtung ihres Tätigkeitsfeldes ab. Längst geht es nicht mehr nur um Kündigungsschutz, Sozialauswahl, die Höhe einer Abfindung oder um Fragen der Gleichbehandlung. Im Mittelpunkt arbeitsrechtlicher Mandate stehen immer mehr strategische Entscheidungen, die Suche nach optimalen Lösungen für den Betrieb aber auch für den einzelnen betroffenen Mitarbeiter. Eine fundamentale Rechtsberatung, die solche Grundlagenentscheidungen begleitet, setzt insbesondere die Fähigkeit voraus, Problemfelder herauszuarbeiten, um Lösungsmöglichkeiten entwickeln und anschlie-ßend auf Basis von Gesetzgebung und Rechtsprechung umsetzen zu können. Rechtliche Beratung und Vertretung in allen arbeitsrechtlichen Fragen Gerichtliche Durchsetzung arbeitsrechtlicher Ansprüche aller Art Mediation Erbrecht Viele Menschen wollen sich nicht mit ihrem Tod beschäftigen; für sie ist es unangenehm, Entscheidungen zu treffen, die mit ihrem Ableben zusammenhängen. Dabei entstehen Erbstreitigkeiten fast immer aus dem Umstand heraus, dass die Erblasser es versäumt haben, offen und transparent unter Einbeziehung der Erben rechtzeitig über ihren letzten Willen zu sprechen. Durch ein gut vorbereites Testament oder einen Erbvertrag lassen sich solche Erbstreitereien vermeiden.»geben Sie mit warmen Händen, nicht mit kalten«. Wird kein Testament und kein Erbvertrag errichtet, so greift die gesetzliche Erbfolge. Rechtliche Beratung und Vertretung in allen erbrechtlichen Fragen und Verfahren Gerichtliche Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche aller Art Mediation Seite 5 7

Familienrecht»Wir haben uns doch einmal geliebt!«statistisch gesehen zerbricht jede dritte Ehe Tendenz steigend. Wir können dies mit unserer Beratung/Vertretung zwar nicht verhindern, Ihnen aber dabei helfen, dass trotz dieser traurigen Wahrheit kein Scherbenhaufen zurückbleibt und beide Elternteile für ihre Kinder Eltern bleiben dürfen. Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebensgemeinschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen. Darüber hinaus regelt es aber auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen wie Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung. Rechtliche Beratung und Vertretung in allen familienrechtlichen Fragen und Verfahren Gerichtliche Durchsetzung familienrechtlicher Ansprüche aller Art Mediation Mediation Streit entsteht durch unzureichende Kommunikation. Mediation ist ein außergerichtliches Verfahren zur Lösung eines Streits. Grundlage dieser Art des»krisenmanagements«ist die Einsicht der Konfliktparteien, dass die Vermittlung (Mediation) eines unabhängigen Dritten in einem eingetretenen oder sich anbahnenden Streitfall Ziel führender als eine langwierige, Nerven aufreibende und kostspielige gerichtliche Auseinandersetzung ist. Die Mediation ist freiwillig, kommt also nur zu Stande, wenn die Konfliktparteien dieses Instrument der Krisenbewältigung anwenden wollen. Das Besondere an diesem Verfahren ist, dass die Konfliktparteien die Lösung ihres Problems, die in einer gemeinsamen, schriftlichen Vereinbarung festgehalten wird, mit Hilfe des Mediators selbst erarbeiten. Daher findet ein auf diese Weise gewonnenes Ergebnis eine erheblich höhere Akzeptanz, als etwa ein Vergleich vor Gericht. Festlegen der Rahmenbedingungen für das Mediationsverfahren Themensammlung Beleuchtung von Interessen und Bedürfnissen Lösungsoptionen Vereinbarung zwischen den Konfliktparteien Seite 6 7

CH druwehahn Parkhaus Gambrinus Areal Zufahrt über Hauptstr. Ausgang A zu Fuß Rechts in die Scheffelstr. abbiegen Nach ca. 10m Kanzleischild/Eingang rechts 2.Etage Parkhaus Post Arkaden Zufahrt über Bahnhofstr. Ausgang zu Fuß über die Zufahrtsrampe - rechts der Bahnhofstr. folgen Nach ca. 50m rechts abbiegen in die Scheffelstr. Geradeaus nach ca. 200m Kreuzung Hegaustr. überqueren Auf der linken Seite vorbei an der Parfümerie Gradmann Kanzleischild /Eingang links 2.Etage Bahnhof Ausgang Bahnhofstr. überqueren Links abbiegen und der Bahnhofstr. ca. 100m folgen Kreuzung Erzbergerstr. überqueren geradeaus weiter auf der Bahnhofstr. Nach ca. 100m rechts abbiegen in die Scheffelstr. Geradeaus nach ca. 200m Kreuzung Hegaustr. überqueren Auf der linken Seite vorbei an der Parfümerie Gradmann Kanzleischild /Eingang links 2.Etage Thurgauer Str. Burgstr. Hohenkrähenstr. Schaffhauserstr. A81 August-Ruf-Str. Erzbergerstr. Hauptstraße Rathaus Alemannenstr. Theodor-Hanloser-Str. Freiheitstr. B34 Eckehardstr. Schwarzwaldstr. Hadwigstr. Hegaustr. Bahnhofstr. Parkhaus Gambrinus Areal P 15 druwe hahn Scheffelstraße Karstadt Bahnhof Hauptstraße Schlachthausstr. P Parkhaus Post Arkaden Seite 7 7