SANIERUNG IM INSOLVENZVERFAHREN EIN ÜBERBLICK

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "SANIERUNG IM INSOLVENZVERFAHREN EIN ÜBERBLICK"

Transkript

1 SANIERUNG IM INSOLVENZVERFAHREN EIN ÜBERBLICK

2 VERFAHRENSABSCHNITTE In der Regel unterteilt sich ein Insolvenzverfahren in 2 Verfahrensabschnitte, das Eröffnungsverfahren und das eigentliche Insolvenzverfahren. Das Verfahren wird durch einen Insolvenzantrag eingeleitet. Voraussetzung für die Einleitung eines Insolvenzverfahrens ist dabei das Vorliegen mindestens einer der folgenden Eröffnungsgründe Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Der Insolvenzantrag kann sowohl vom Schuldner (Eigenantrag) als auch von einem Gläubiger (Fremdantrag) gestellt werden. Im Rahmen einer von der Geschäftsleitung initiierten Sanierung wird regelmäßig das Verfahren über einen Eigenantrag eingeleitet, um die Verfahrenshoheit zu behalten. Wichtig ist dabei ein ordnungsgemäßer Insolvenzantrag, der alle gemäß 13 InsO erforderlichen Angaben enthält. Liegt nach Prüfung durch das Insolvenzgericht mindestens einer der Eröffnungsgründe vor, bestellt es in der Regel einen vorläufigen Insolvenzverwalter. Die Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters können vom Insolvenzgericht unterschiedlich ausgestaltet werden. In den meisten Fällen bestellt das Insolvenzgericht einen sogenannten schwachen vorläufigen Insolvenzverwalter. Die Geschäftsführung des Schuldners vertritt diesen dann auch weiterhin nach außen, muss sich aber zur Gültigkeit von Rechtsgeschäften die Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters einholen. Das vorläufige Insolvenzverfahren läuft häufig 2-3 Monate, in denen der vorläufige Insolvenzverwalter als Sachverständiger im Auftrag des Insolvenzgerichts prüft, ob die Eröffnungsgründe vorliegen, ob ausreichend Vermögen zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden ist und ob Aussichten für eine Fortführung des Geschäftsbetriebs bestehen. Anschließend entscheidet das Insolvenzgericht über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Das Insolvenzverfahren dient dazu, die berechtigten Gläubigeransprüche bestmöglich aus dem Vermögen des Schuldners zu befriedigen. Grundsätzlich werden hierbei die Möglichkeiten Liquidation, übertragene Sanierung und Insolvenzplanverfahren unterschieden. Im Rahmen der Liquidation wird der Geschäftsbetrieb des Schuldners eingestellt und alle Vermögensgegenstände einzeln veräußert. Der Erlös wird dann zum Ende des Insolvenzverfahrens quotal an die Gläubiger ausgekehrt. Die übertragene Sanierung ist ein Sonderfall der Liquidation. Hierbei werden die Vermögenswerte, die zu einem Betrieb oder Teilbetrieb gehören, zusammen an einen Investor veräußert. Dieser kann dann unbelastet den Geschäftsbetrieb fortführen.

3 INSOLVENZPLANVERFAHREN Sowohl in den Fällen der Liquidation als auch der übertragenen Sanierung erlischt der Rechtsträger mit der Abwicklung des Insolvenzverfahrens. Eine Alternative hierzu stellt jedoch der Insolvenzplan dar. In Abstimmung mit den Gläubigern besteht die Möglichkeit unter gerichtlicher Aufsicht einen Entschuldungsplan zu verabschieden. Die Gläubiger können dann durch die Veräußerung des für die Betriebsfortführung nicht benötigten Vermögens und künftige Erlöse aus dem fortgeführten Unternehmen teilweise befriedigt werden. Auch ist eine Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital im Rahmen des Insolvenzplans möglich. Die Sanierung über ein Insolvenzplanverfahren bietet u. a. folgende Vorteile: Rechtsträger bleibt erhalten Betriebsgenehmigungen, Erlaubnisse und Zertifizierungen bleiben erhalten Finanzierung der Personalkosten für bis zu 3 Monate durch Insolvenzgeld Erfüllungswahlrechte bei belastenden Verträgen Kürzere Kündigungsfristen bei Dauerschuldverhältnissen (max. 3 Monate) Vereinfachte Umsetzung von Personalmaßnahmen Begrenzung der Haftung für Altverbindlichkeiten auf die Planquote Rechtssicherheit durch Verfahren unter gerichtlicher Aufsicht unter Einbeziehung aller Gläubiger. EIGENVERWALTUNG Mit dem Instrument der Eigenverwaltung bietet die Insolvenzordnung eine Möglichkeit, bei der der Schuldner auch während des Insolvenzverfahrens das Zepter in der Hand behält. Ihm wird dann statt eines Insolvenzverwalters ein sogenannter Sachwalter zur Seite gestellt, der die Handlungen des Schuldners nur beaufsichtigt. Die Eigenverwaltung setzt einen Antrag des Schuldners und eine Genehmigung durch das Insolvenzgericht voraus. SCHUTZSCHIRMVERFAHREN Das Schutzschirmverfahren ist eine besondere Ausprägung des Insolvenzverfahrens mit dem Ziel einer Sanierung des schuldnerischen Unternehmens. Es setzt voraus, dass die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners nur droht und noch nicht faktisch eingetreten sowie dass die Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist. Beide Voraussetzungen müssen durch einen sachverständigen Dritten bescheinigt werden.

4 Liegen die Voraussetzungen vor, bietet das Schutzschirmverfahren dem Schuldner die Möglichkeit, in Eigenverwaltung über einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten ein Sanierungskonzept für einen Insolvenzplan zu erarbeiten. Während des Schutzschirmverfahrens können Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzelner Gläubiger durch das Insolvenzgericht untersagt werden. Der Schuldner behält während des Schutzschirmverfahrens die Verwaltungs- und Verfügungshoheit über sein Vermögen und ihm wird lediglich ein vorläufiger Sachwalter zur Seite gestellt, der ihn beaufsichtigt. Schlägt der Schuldner mit seinem Eröffnungsantrag eine bestimmte Person als vorläufigen Sachwalter vor und stimmt ein evtl. zu bestellender vorläufiger Gläubigerausschuss dem Vorschlag zu, ist das Insolvenzgericht im Wesentlichen an diesen Vorschlag gebunden und muss eine abweichende Entscheidung begründen. Durch die Regelungen des Schutzschirmverfahrens erhält der sanierungswillige Schuldner eine hohe Verfahrenssicherheit für ein geplantes Insolvenzverfahren. Das nachfolgende Schaubild fasst die einzelnen Verfahrensabschnitte nochmals zusammen:

5 KONTAKT Die erfolgreiche Sanierung eines Unternehmens im Rahmen eines Insolvenzverfahrens setzt eine sorgfältige Vorbereitung des Verfahrens voraus. Gerne sind wir Ihnen hierbei behilflich und stehen Ihnen für eine unverbindliche und diskrete Kontaktaufnahme jederzeit sehr gerne zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner: Jens Jäger Venator Consulting GmbH Liedberger Straße Mönchengladbach T: F: E:

FRTG GROUP ESUG. Gesetz zur weiteren Erleichterung zur Sanierung von Unternehmen

FRTG GROUP ESUG. Gesetz zur weiteren Erleichterung zur Sanierung von Unternehmen FRTG GROUP ESUG Gesetz zur weiteren Erleichterung zur Sanierung von Unternehmen Inhalt 1. Einführung 2. Neuerungen bei Eigenverwaltung 3. Vorläufiger Gläubigerausschuss 4. Schutzschirmverfahren 5. Bescheinigung

Mehr

Neue Regelungen seit 01.07.2014

Neue Regelungen seit 01.07.2014 Infoportal staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstellen und geeignete Personen gemäß 305 InsO. Die vorzeitige Beendigung des Insolvenzverfahrens. Neue Regelungen seit 01.07.2014 Verkürzung des Insolvenzverfahrens

Mehr

SANIERUNG DURCH SCHUTZSCHIRM ODER (VORLÄUFIGE) EIGENVERWALTUNG LEIPZIG, 19 JUNI 2013 GÖRLITZ, 20. JUNI 2013 REUTLINGEN, 27.

SANIERUNG DURCH SCHUTZSCHIRM ODER (VORLÄUFIGE) EIGENVERWALTUNG LEIPZIG, 19 JUNI 2013 GÖRLITZ, 20. JUNI 2013 REUTLINGEN, 27. SANIERUNG DURCH SCHUTZSCHIRM ODER (VORLÄUFIGE) EIGENVERWALTUNG LEIPZIG, 19 JUNI 2013 GÖRLITZ, 20. JUNI 2013 REUTLINGEN, 27. JUNI 2013 DAS ESUG HAT DIE SANIERUNG VERÄNDERT Das ESUG ist seit 01.03.2012 in

Mehr

Neue Chancen für die Sanierung am Fallbeispiel eines erfolgreichen Schutzschirmverfahrens

Neue Chancen für die Sanierung am Fallbeispiel eines erfolgreichen Schutzschirmverfahrens Neue Chancen für die Sanierung am Fallbeispiel eines erfolgreichen Schutzschirmverfahrens win wirtschaft information netzwerk Dr. Roland Püschel Oldenburg, 11. Juni 2013 Inhalt Gesetz zur weiteren Erleichterung

Mehr

Rheinischen Gesellschaftsrechtskonferenz Werkstattbericht" zum Schutzschirm ( 270b InsO)

Rheinischen Gesellschaftsrechtskonferenz Werkstattbericht zum Schutzschirm ( 270b InsO) Rheinischen Gesellschaftsrechtskonferenz Werkstattbericht" zum Schutzschirm ( 270b InsO) Düsseldorf, den 24.10.2012 Kernelemente des Schutzschirmverfahrens Zweck des Schutzschirms Verbesserung der Rahmenbedingungen

Mehr

Wiederholungsfragen. Erläutern Sie wann ein einfacher/verlängerter/ erweiterter Eigentumsvorbehalt zur Aus- bzw. Absonderung berechtigt!

Wiederholungsfragen. Erläutern Sie wann ein einfacher/verlängerter/ erweiterter Eigentumsvorbehalt zur Aus- bzw. Absonderung berechtigt! Wiederholungsfragen Erläutern Sie wann ein einfacher/verlängerter/ erweiterter Eigentumsvorbehalt zur Aus- bzw. Absonderung berechtigt! Welche Rechtsfolgen kann ein rechtswidriger Eingriff in ein Absonderungsrecht

Mehr

Instrument: Insolvenzplan

Instrument: Insolvenzplan Instrument: Insolvenzplan Ein Insolvenzplan ist...... ein Vorschlag des Schuldners oder Verwalters, abweichend von der Regelverwertung (Zerschlagung, Liquidierung, übertragende Sanierung) eine andere,

Mehr

5.2.20 Hinweise für die Tätigkeit des Steuerberaters als Sachwalter

5.2.20 Hinweise für die Tätigkeit des Steuerberaters als Sachwalter 5.2.20 Hinweise für die Tätigkeit des Steuerberaters als Sachwalter Beschlossen vom Präsidium der Bundessteuerberaterkammer am 2. und 3. September 2013. 1. Vorbemerkungen Die Tätigkeit des Steuerberaters

Mehr

Das Schutzschirmverfahren nach 270b InsO - Gläubigerschutz nach der Insolvenzordnung

Das Schutzschirmverfahren nach 270b InsO - Gläubigerschutz nach der Insolvenzordnung 1. Allgemeines Das Schutzschirmverfahren nach 270b InsO - Gläubigerschutz nach der Insolvenzordnung Das Schutzschirmverfahren ist in 270b InsO geregelt und damit Teil der Regelungen über die Eigenverwaltung

Mehr

Rahmenbedingungen und Prüfung der Insolvenzantragspflicht. von Rechtsassessor Reinhard Halbgewachs für vds consultants GmbH

Rahmenbedingungen und Prüfung der Insolvenzantragspflicht. von Rechtsassessor Reinhard Halbgewachs für vds consultants GmbH Rahmenbedingungen und Prüfung der Insolvenzantragspflicht von Rechtsassessor Reinhard Halbgewachs für vds consultants GmbH Insolvenzantragspflicht Adressaten der rechtlichen Regelung Folgen deren Verletzung

Mehr

Legal Update Restrukturierung

Legal Update Restrukturierung Legal Update Restrukturierung Grundlegende Reform des deutschen Insolvenzrechts in 2012 durch das ESUG Dr. Michael Nienerza, Dr. Wolfram Desch München, Der Bundestag hat Ende Oktober 2011 das Gesetz zur

Mehr

Das Regelinsolvenzverfahren

Das Regelinsolvenzverfahren Das Regelinsolvenzverfahren für (auch ehemals) selbständige Personen Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des Saarpfalz-Kreises informiert Das Regelinsolvenzverfahren für natürliche Personen ist

Mehr

So funktioniert Eigenverwaltung WAS IST EIGENVERWALTUNG? INHALT WWW-ADRESSEN. Hintergründe. Stand: 15.07.2009

So funktioniert Eigenverwaltung WAS IST EIGENVERWALTUNG? INHALT WWW-ADRESSEN. Hintergründe. Stand: 15.07.2009 Stand: 15.07.2009 Hintergründe So funktioniert Eigenverwaltung WAS IST EIGENVERWALTUNG? Die Insolvenzordnung sieht vor, dass der Schuldner mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis

Mehr

Die Reform der Insolvenzordnung nach ESUG, dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung

Die Reform der Insolvenzordnung nach ESUG, dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung Die Reform der Insolvenzordnung nach ESUG, dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen Vortrag von Prof. Manfred Hunkemöller und RA Rolf Weidmann am 28.02.2012 1. Grundlagen Insolvenz

Mehr

Die neue Regelung der Eigenverwaltung

Die neue Regelung der Eigenverwaltung Deutscher Insolvenzverwalterkongress Berlin 2010 Die neue Regelung der Eigenverwaltung Gliederung I. Die Eigenverwaltung nach geltendem Recht ( 270 ff.) - Voraussetzungen für die Eigenverwaltung II. -

Mehr

Insolvenz. Chancen und Risiken. Dr. Kai T. Boin Rechtsanwalt, FA f. Steuerrecht, FA f. Handels- u. Gesellschaftsrecht

Insolvenz. Chancen und Risiken. Dr. Kai T. Boin Rechtsanwalt, FA f. Steuerrecht, FA f. Handels- u. Gesellschaftsrecht Insolvenz Chancen und Risiken Dr. Kai T. Boin Rechtsanwalt, FA f. Steuerrecht, FA f. Handels- u. Gesellschaftsrecht Inhalt A. Einleitung B. Überblick C. Aus Gläubigersicht D. Aus Schuldnersicht E. Alternativen

Mehr

Teil 7: - Unternehmenssanierung im Insolvenzverfahren

Teil 7: - Unternehmenssanierung im Insolvenzverfahren Wintersemester 2009/2010 Sanierung von Unternehmen in der Krise Teil 7: - Unternehmenssanierung im Insolvenzverfahren Banksyndikus Arne Wittig, 18. Dezember 2009 Frankfurt am Main Übertragende Sanierung

Mehr

ESUG. Dr. Andreas Schmidt, Insolvenzgericht Hamburg Mannheim, 15. Juni 2012

ESUG. Dr. Andreas Schmidt, Insolvenzgericht Hamburg Mannheim, 15. Juni 2012 ESUG Dr. Andreas Schmidt, Insolvenzgericht Hamburg Mannheim, 15. Juni 2012 1 ESUG Kritik am bisherigen Insolvenzregime Übersicht / ESUG n Teilweise Intransparenz des gerichtlichen Verfahrens und der Verwalterauswahl

Mehr

Vorläufiger Gläubigerausschuss, Verwalterwahl und Eigenverwaltung

Vorläufiger Gläubigerausschuss, Verwalterwahl und Eigenverwaltung Vorläufiger Gläubigerausschuss, Verwalterwahl und Eigenverwaltung ESUG trifft auf Wirklichkeit Vorl. Gläubigerausschuss (vga) Überblick Einsetzung Aufgaben vga: Überblick EröffnungsA EröffnungsB GlVers

Mehr

ESUG Neues Insolvenzrecht Chancen für die Unternehmenssanierung und Herausforderungen für den steuerlichen Berater

ESUG Neues Insolvenzrecht Chancen für die Unternehmenssanierung und Herausforderungen für den steuerlichen Berater ESUG Neues Insolvenzrecht Chancen für die Unternehmenssanierung und Herausforderungen für den steuerlichen Berater ESUG Stärkung der Gläubigerrechte im Insolvenzverfahren Gestaltungsmöglichkeiten durch

Mehr

Vereinfachung des Zugangs zur Eigenverwaltung (Umkehrung des Regel- Ausnahme-Verhältnisses);

Vereinfachung des Zugangs zur Eigenverwaltung (Umkehrung des Regel- Ausnahme-Verhältnisses); MERKBLATT Recht und Steuern INSOLVENZRECHTSREFORM - ESUG Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) ist am 1. März 2012 in Kraft getreten. Die Schwerpunkte der Änderungen

Mehr

StB K. Der Steuerberater ein kompetenter Ansprechpartner im Insolvenzfall. für die Schuldner Insolvenzgerichte Insolvenzverwalter Gläubiger

StB K. Der Steuerberater ein kompetenter Ansprechpartner im Insolvenzfall. für die Schuldner Insolvenzgerichte Insolvenzverwalter Gläubiger Der Steuerberater ein kompetenter Ansprechpartner im Insolvenzfall StB K Steuerberaterkammer Düsseldorf für die Schuldner Insolvenzgerichte Insolvenzverwalter Gläubiger Leistungsspektrum: betriebswirtschaftliche

Mehr

An die Gläubiger der ALPHA Events UG

An die Gläubiger der ALPHA Events UG An die Gläubiger der ALPHA Events UG Sekretariat: Anja Krammer Aktenzeichen: 1616066 dk/sv Datum: 24.06.2015 Durchwahl: 0821/25272-70 Fax: 0821/25272-51 Email: anja.krammer@anchor.eu Insolvenzantragsverfahren

Mehr

Insolvenzgeldvorfinanzierung (IGV) Insolvenzgeld und Insolvenzgeldvorfinanzierung

Insolvenzgeldvorfinanzierung (IGV) Insolvenzgeld und Insolvenzgeldvorfinanzierung Insolvenzgeldvorfinanzierung (IGV) Insolvenzgeld und Insolvenzgeldvorfinanzierung Inhaltsangabe A) Grundsätzliches - zeitlicher Ablauf - sonstige Themen B) Was ändert sich durch ESUG? - Risiken für die

Mehr

Die Änderungen. Caritasverband Stuttgart e.v. Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.v. PräventSozial ggmbh Stuttgart

Die Änderungen. Caritasverband Stuttgart e.v. Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.v. PräventSozial ggmbh Stuttgart Die Änderungen Caritasverband e.v. Evangelische Gesellschaft e.v. PräventSozial ggmbh Zweite Insolvenzrechtsreform Insolvenzverfahren 1. Bereits gültige Änderungen seit 19.07.2013 2. Neuregelungen für

Mehr

Insolvenz. So umgehen Sie die häufigsten Fallen. Dr. Dirk Schulz Ulrich Bert Dr. Holger Lessing. Haufe Mediengruppe Freiburg Berlin München

Insolvenz. So umgehen Sie die häufigsten Fallen. Dr. Dirk Schulz Ulrich Bert Dr. Holger Lessing. Haufe Mediengruppe Freiburg Berlin München Insolvenz So umgehen Sie die häufigsten Fallen Dr. Dirk Schulz Ulrich Bert Dr. Holger Lessing Haufe Mediengruppe Freiburg Berlin München OS Vorwort 8 1 Das Insolvenzverfahren im Überblick 11 1.1 ' Sinn

Mehr

Schnellübersicht Seite Ausweg aus dem Schuldenkreislauf 7

Schnellübersicht Seite Ausweg aus dem Schuldenkreislauf 7 Schnellübersicht Seite Ausweg aus dem Schuldenkreislauf 7 Wichtiges vorab 9 Außergerichtlicher Einigungsversuch 45 Gerichtliches Einigungsverfahren 79 Insolvenzverfahren 103 Wohlverhaltensphase 117 Am

Mehr

Sanierung durch Insolvenzplan

Sanierung durch Insolvenzplan Berlin/ Brandenburger Arbeitskreis für Insolvenzrecht e.v. 24.11.2010 Sanierung durch Insolvenzplan Dr. Florian Stapper Rechtsanwalt Fachanwalt für Insolvenzrecht Fachanwalt für Steuerrecht A: Allgemeines

Mehr

Das Unternehmen in Krise und Insolvenz

Das Unternehmen in Krise und Insolvenz Das Unternehmen in Krise und Insolvenz Stolpersteine für den Berater Veranstaltungsort: 01. Oktober 2015 in München Manuela Richert Rechtsanwältin, München Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden

Mehr

Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung

Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung 7. Auflage Von Wolfgang Schrankenmüller, Stuttgart Kassel, im Juni 2014 1 Inhalt Teil 1 Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens 3 1. Außergerichtliche

Mehr

www.anchor.eu Heidelberg, 19. September 2014 Referent: Tobias Wahl SRH Sanierungskonferenz: ESUG Erfolgsfaktoren für

www.anchor.eu Heidelberg, 19. September 2014 Referent: Tobias Wahl SRH Sanierungskonferenz: ESUG Erfolgsfaktoren für www.anchor.eu Heidelberg, 19. September 2014 Referent: Tobias Wahl SRH Sanierungskonferenz: ESUG Erfolgsfaktoren für das neue insolvenzrechtliche Sanierungsinstrumentarium Auftakt 2 Statistik 10.025 eröffnete

Mehr

Modernes Insolvenzrecht

Modernes Insolvenzrecht Modernes Insolvenzrecht Ausgewählte Aspekte zu Qualitätsanforderungen des Insolvenzgerichts und zur Massemehrung und zur Haftungsvermeidung bei vorläufiger Eigenverwaltung München-Frankfurt-Hamburg-Berlin-Köln

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 2.1 Wer kann die Eröffnung eines Privatkonkurses. 2.2 Der Schuldner muss zahlungsunfähig

Inhaltsverzeichnis. 2.1 Wer kann die Eröffnung eines Privatkonkurses. 2.2 Der Schuldner muss zahlungsunfähig Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 13 1. Einleitung... 15 2. Die Eröffnung des Privatkonkurses. 17 2.1 Wer kann die Eröffnung eines Privatkonkurses beantragen?... 17 2.2 Der Schuldner muss zahlungsunfähig

Mehr

Einführung ESUG. I. Eigenverwaltung / Schutzschirmverfahren

Einführung ESUG. I. Eigenverwaltung / Schutzschirmverfahren Einführung ESUG Zum 01.03.2012 trat das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) in Kraft. Diese Änderungen gelten für alle Unternehmens-Insolvenzverfahren, deren Eröffnung

Mehr

Merkblatt. Insolvenz in Schaubildern (Stand 01/2010)

Merkblatt. Insolvenz in Schaubildern (Stand 01/2010) Merkblatt Insolvenz in Schaubildern (Stand 01/2010) Das Insolvenzrecht ist ein außerordentlich komplexes und differenziertes Rechtsgebiet. Zielsetzung dieses Merkblattes ist es, dem Mitgliedsbetrieb einen

Mehr

Die Änderungen der Insolvenzordnung nach dem ESUG

Die Änderungen der Insolvenzordnung nach dem ESUG Die Änderungen der Insolvenzordnung nach dem ESUG Kanzlei Dr. Beck & Partner GbR Nürnberg Regensburg Hof Ansbach München Würzburg 1 Ihr Referent Joachim Exner Rechtsanwalt Fachanwalt für Insolvenzrecht

Mehr

Insolvenzordnung: Hinweise für Schuldner - Verbraucherinsolvenzverfahren -

Insolvenzordnung: Hinweise für Schuldner - Verbraucherinsolvenzverfahren - ALLGEMEINE RECHTSFRAGEN - R23 Stand: April 2004 Ihr Ansprechpartner Thomas Teschner E-Mail thomas.teschner@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-200 Fax (0681) 9520-288 Insolvenzordnung: Hinweise für Schuldner

Mehr

Personengesellschaftsrecht II. # 19 Auflösung, Liquidation und Beendigung

Personengesellschaftsrecht II. # 19 Auflösung, Liquidation und Beendigung Personengesellschaftsrecht II # 19 Auflösung, Liquidation und Beendigung Auflösungsgründe Kündigung durch Gesellschafter ( 723 BGB) grds. immer möglich, auch ohne wichtigen Grund Ausnahmen: Gesellschaft

Mehr

Das Insolvenzverfahren aus Gläubigersicht. Zweck und Ablauf des Insolvenzverfahrens sowie wesentliche rechtliche Rahmenbedingungen 08.

Das Insolvenzverfahren aus Gläubigersicht. Zweck und Ablauf des Insolvenzverfahrens sowie wesentliche rechtliche Rahmenbedingungen 08. Das Insolvenzverfahren aus Gläubigersicht Zweck und Ablauf des Insolvenzverfahrens sowie wesentliche rechtliche Rahmenbedingungen 08. April 2010 Einführung Begriff und Zweck des Insolvenzverfahrens 1 Insolvenzordnung

Mehr

comes aktuell Das Schutzschirmverfahren nach 270b InsO

comes aktuell Das Schutzschirmverfahren nach 270b InsO comes aktuell Das Schutzschirmverfahren nach 270b InsO Becker, Bernhard / Bieckmann, Bernhard / Martin, Konrad Einleitung Zum 1. März 2012 ist das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen

Mehr

Wiederholungsfragen. 2. Voraussetzungen der Anordnung. 21 Das Insolvenzplanverfahren, 217 ff. InsO. 20 II. Das Schutzschirmverfahren nach 270b InsO

Wiederholungsfragen. 2. Voraussetzungen der Anordnung. 21 Das Insolvenzplanverfahren, 217 ff. InsO. 20 II. Das Schutzschirmverfahren nach 270b InsO Wiederholungsfragen Welche Optionen haben die Gesellschafter, wenn sie feststellen, dass die Gesellschaft restrukturierungsbedürftig ist? Wann ist eine Sanierung aus Sicht der Gläubiger sinnvoll? Was ist

Mehr

Übersicht der wichtigsten Begriffe in einem Insolvenzverfahren

Übersicht der wichtigsten Begriffe in einem Insolvenzverfahren Übersicht der wichtigsten Begriffe in einem Insolvenzverfahren Absonderung Absonderung ist das Recht eines Gläubigers, dessen Forderung durch Belastung von Vermögen mit Sicherungsrechten gesichert ist

Mehr

5.2.8 Hinweise * für die Tätigkeit des Steuerberaters als Insolvenzverwalter

5.2.8 Hinweise * für die Tätigkeit des Steuerberaters als Insolvenzverwalter 5.2.8 Hinweise * für die Tätigkeit des Steuerberaters als Insolvenzverwalter Beschlossen vom Präsidium der Bundessteuerberaterkammer am 2. und 3. September 2013. 1. Vorbemerkungen Die Insolvenzverwaltung

Mehr

Der Steuerberater ein kompetenter Ansprechpartner im Insolvenzfall für die Schuldner Insolvenzgerichte Insolvenzverwalter Gläubiger

Der Steuerberater ein kompetenter Ansprechpartner im Insolvenzfall für die Schuldner Insolvenzgerichte Insolvenzverwalter Gläubiger Der Steuerberater ein kompetenter Ansprechpartner im Insolvenzfall für die Schuldner Insolvenzgerichte Insolvenzverwalter Gläubiger Leistungsspektrum: betriebswirtschaftliche Beratung im Vorfeld der Insolvenz

Mehr

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e. V. Newsletter 1. Vorläufiges Insolvenzverfahren der S.A.G. Solarstrom AG. Sehr geehrte Damen und Herren,

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e. V. Newsletter 1. Vorläufiges Insolvenzverfahren der S.A.G. Solarstrom AG. Sehr geehrte Damen und Herren, SdK e.v. Hackenstr. 7b 80331 München Newsletter 1 Vorläufiges Insolvenzverfahren der S.A.G. Solarstrom AG Sehr geehrte Damen und Herren, SdK-Geschäftsführung Hackenstr. 7b 80331 München Tel.: (089) 20

Mehr

robotron*e count robotron*e sales robotron*e collect Anmeldung Webkomponente Anwenderdokumentation Version: 2.0 Stand: 28.05.2014

robotron*e count robotron*e sales robotron*e collect Anmeldung Webkomponente Anwenderdokumentation Version: 2.0 Stand: 28.05.2014 robotron*e count robotron*e sales robotron*e collect Anwenderdokumentation Version: 2.0 Stand: 28.05.2014 Seite 2 von 5 Alle Rechte dieser Dokumentation unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung,

Mehr

129 Abs. 1 InsO 143 Abs. 1 InsO

129 Abs. 1 InsO 143 Abs. 1 InsO Wintersemester 2009/2010 Sanierung von Unternehmen in der Krise Teil 3: - Anfechtung von Kredittilgungen Banksyndikus Arne Wittig, 19. November 2009 Frankfurt am Main 129 Abs. 1 InsO 143 Abs. 1 InsO Rechtshandlungen,

Mehr

A Überblick... 10. 1 Die Änderungen des Insolvenzrechts durch das ESUG...10

A Überblick... 10. 1 Die Änderungen des Insolvenzrechts durch das ESUG...10 Inhaltsverzeichnis A Überblick... 10 1 Die Änderungen des Insolvenzrechts durch das ESUG...10 2 Sonstige Änderungen des Insolvenzrechts...10 2.1 Haushaltsbegleitgesetz (HBeglG)...10 2.2 Gesetz zur Änderung

Mehr

Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender"

Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender" vom 18.01.2012 (Um die Lesbarkeit der Richtlinien zu erleichtern, ist zumeist nur die männliche Form

Mehr

Erbrecht Vorlesung 8. Erbrecht

Erbrecht Vorlesung 8. Erbrecht Erbrecht Vorlesung 8 Haftung für Nachlassverbindlichkeiten 4. Juli 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Haftungsumfang 1967 Abs. 1 BGB bestimmt ausdrücklich, dass mit dem Erbfall nicht nur das positive

Mehr

Die Eigenverwaltung im Insolvenzverfahren Im Zusammenhang mit den jüngsten Ereignissen um die Insolvenz der Kirch Media GmbH & Co. KGaA konnte den Presseberichten immer wieder das Schlagwort der "Eigenverwaltung"

Mehr

Qualität und Sicherheit

Qualität und Sicherheit Der Anwalt Im Insolvenzverfahren übernimmt Ihr Anwalt Qualität und Sicherheit die Insolvenzverwaltung die Erstellung oder Prüfung des Insolvenzplanes die Erstellung der Vergleichsrechnung die Erstellung

Mehr

Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV)

Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) InsVV Ausfertigungsdatum: 19.08.1998 Vollzitat: "Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung vom 19. August 1998 (BGBl. I S. 2205), die zuletzt durch Artikel

Mehr

Verbraucherinsolvenz und die Restschuldbefreiung wann macht es Sinn und was muss beachtet werden

Verbraucherinsolvenz und die Restschuldbefreiung wann macht es Sinn und was muss beachtet werden Verbraucherinsolvenz und die Restschuldbefreiung wann macht es Sinn und was muss beachtet werden Praktikerforum März 2009 Frank Porrmann Das Verbraucherinsolvenzverfahren gibt es erst seit 1999/2001 dauert

Mehr

Alternativen zur Einzelzwangsvollstreckung. Prof. Isaak Meier FS 2014

Alternativen zur Einzelzwangsvollstreckung. Prof. Isaak Meier FS 2014 Alternativen zur Einzelzwangsvollstreckung Prof. Isaak Meier FS 2014 Dauernde Verschuldung von Privathaushaltes als akutes Problem Zahlreiche Privathaushalte sind dauernd überschuldet. 1283 Privatkonkurse

Mehr

INSOLVENZORDNUNG: Hinweise für Schuldner zum Verbraucherinsolvenzverfahren

INSOLVENZORDNUNG: Hinweise für Schuldner zum Verbraucherinsolvenzverfahren MERKBLATT Recht und Steuern INSOLVENZORDNUNG: Hinweise für Schuldner zum Verbraucherinsolvenzverfahren Die Insolvenzordnung räumt Schuldnern die Möglichkeit ein, sich durch ein Insolvenzverfahren mit anschließender

Mehr

2250 Deutsche Internetadressen, für kostenlose Kleinanzeigen"

2250 Deutsche Internetadressen, für kostenlose Kleinanzeigen 2250 Deutsche Internetadressen, für kostenlose Kleinanzeigen" Um Ihr Ziel des sicheren und wachsenden Einkommens bzw. einen höheren Bekanntheitsgrad zu erreichen, benötigen Sie ausreichend Adressen, die

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

Überblick über das aktuelle Insolvenzrecht

Überblick über das aktuelle Insolvenzrecht Mönning & Georg Rechtsanwälte Insolvenzverwalter Überblick über das aktuelle Insolvenzrecht Prof. Dr. Martin Dreschers Rechtsanwalt - Insolvenzverwalter Aachen Berlin Cottbus Dortmund Dresden Düsseldorf

Mehr

Ausfüllhilfe für die ESTA Beantragung zur Einreise in die Vereinigten Staaten

Ausfüllhilfe für die ESTA Beantragung zur Einreise in die Vereinigten Staaten Ausfüllhilfe für die ESTA Beantragung zur Einreise in die Vereinigten Staaten Das Heimatschutzministerium empfiehlt, sich allerspätestens 72 Stunden vor der Abreise online zu registrieren, damit die Genehmigung

Mehr

V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu.

V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu. V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu. Zum 1.1.2007 hat V seinen volljährigen Sohn S an seinem Unternehmen als Partner

Mehr

Abschlussfall zum Lieferantenbetrug (auch zu 283 StGB)

Abschlussfall zum Lieferantenbetrug (auch zu 283 StGB) Abschlussfall zum Lieferantenbetrug (auch zu 283 StGB) A ist Geschäftsführer der G-GmbH. Deren Verbindlichkeiten übersteigen den Wert ihres Vermögens beträchtlich, so dass keine Wahrscheinlichkeit besteht,

Mehr

Das Verbraucherinsolvenzverfahren

Das Verbraucherinsolvenzverfahren Das Verbraucherinsolvenzverfahren Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des Saarpfalz-Kreises informiert Mit einem Verbraucherinsolvenzverfahren kann in einem grundsätzlich 6jährigen gerichtlichen

Mehr

Gestaltungsbeispiel Holdingstruktur

Gestaltungsbeispiel Holdingstruktur Gestaltungsbeispiel Holdingstruktur KRÜMMEL & KOLLEGEN Rosenthaler Str. 39 D-16540 Hohen Neuendorf Telefon: 03303.29 75 05 Fax: 03303.29 75 06 info@limited-partner.de www.limited-partner.de Einleitung

Mehr

Risikolos vor Gericht. Prozessfinanzierung im Insolvenzrecht

Risikolos vor Gericht. Prozessfinanzierung im Insolvenzrecht 1 Risikolos vor Gericht. Prozessfinanzierung im Insolvenzrecht 2 3 I DAS PROBLEM IM INSOLVENZRECHT. In einem massearmen Verfahren wird ein aussichtsreicher Masseanspruch ermittelt. Dennoch kann die Verfahrenseröffnung

Mehr

I. Auflösung, stille Liquidation und Insolvenz einer griechischen Aktiengesellschaft Gründe, Ablauf und Folgen der Auflösung

I. Auflösung, stille Liquidation und Insolvenz einer griechischen Aktiengesellschaft Gründe, Ablauf und Folgen der Auflösung I. Auflösung, stille Liquidation und Insolvenz einer griechischen Aktiengesellschaft Gründe, Ablauf und Folgen der Auflösung Sowohl für die Auflösung als auch für die Durchführung des Insolvenzverfahrens

Mehr

Inhaltsübersicht. Vorwort Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis

Inhaltsübersicht. Vorwort Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis Inhaltsübersicht Vorwort Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis V XI XVII Einleitung 1 I. Wirtschaft und Insolvenz 13 II. Wirksame Risikovorsorge durch Gläubiger und Schuldner 25 III. Der rechtliche Rahmen

Mehr

1. VERBRAUCHER IM SINNE DER INSOLVENZORDNUNG

1. VERBRAUCHER IM SINNE DER INSOLVENZORDNUNG MERKBLATT Recht und Steuern VERBRAUCHERINSOLVENZVERFAHREN: HINWEISE FÜR EHEMALS SELBSTSTÄNDIGE Die Insolvenzordnung räumt Schuldnern die Möglichkeit ein, sich durch ein Insolvenzverfahren mit anschließender

Mehr

SATZUNG DER "HERTZIG-STIFTUNG" 1 Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung

SATZUNG DER HERTZIG-STIFTUNG 1 Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung SATZUNG DER "HERTZIG-STIFTUNG" 1 Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung Die Stiftung führt den Namen "Hertzig-Stiftung". Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in

Mehr

Vorwort... Inhaltsverzeichnis...

Vorwort... Inhaltsverzeichnis... Inhaltsübersicht Vorwort... Inhaltsverzeichnis... V IX 1. Kapitel Einführung... 1 2. Kapitel Grundsätzliche Fragen zur Privatinsolvenz... 3 3. Kapitel Einzelne Fragen in der Privatinsolvenz... 27 4. Kapitel

Mehr

GAB. Versagensgründe. Ein Antrag auf Restschuldbefreiung ist zu versagen, wenn

GAB. Versagensgründe. Ein Antrag auf Restschuldbefreiung ist zu versagen, wenn Versagensgründe Vor dem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens müssen verschiedene Dinge geprüft werden, damit im späteren Verfahren keine Risiken bezüglich der beabsichtigten Restschuldbefreiung

Mehr

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes

Mehr

Die Insolvenzrechtsreform (ESUG) Echte Chance zur Sanierung!

Die Insolvenzrechtsreform (ESUG) Echte Chance zur Sanierung! Die Insolvenzrechtsreform (ESUG) Echte Chance zur Sanierung! S e i t e 2 Die Insolvenzrechtsreform (ESUG) Die Insolvenzrechtsreform: Echte Chance zur Sanierung! Die Systematik der Krisenbewältigung in

Mehr

Dr Anna Rachwał Uniwersytet Jagielloski Kraków

Dr Anna Rachwał Uniwersytet Jagielloski Kraków Dr Anna Rachwał Uniwersytet Jagielloski Kraków Das neue polnische Verbraucherinsolvenzverfahren (erste Erfahrungen) Struktur der Regelung Das Verfahren für Verbraucher ist auf dem Verfahren für Unternehmer

Mehr

- Recht aktuell - Kurzinfo Insolvenzrecht

- Recht aktuell - Kurzinfo Insolvenzrecht RECHTSANWÄLTE - Recht aktuell - Kurzinfo Insolvenzrecht Nr. 2 / 25. April 2012 Inkrafttreten des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) Das am 13. Dezember 2011 verkündete

Mehr

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Formulare Oktober 2015 Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld: Einheitliches Formular ab 1. Januar 2016 Für die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit (AU) gibt es ab 1. Januar 2016

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

Vermittlung von Unternehmensbeteiligungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Prozessablauf

Vermittlung von Unternehmensbeteiligungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Prozessablauf Vermittlung von Unternehmensbeteiligungen für kleine mittlere Unternehmen (KMU) Prozessablauf Jede Beteiligung ist für beide Seiten individuell. Dennoch gibt es in allen Transaktionen Prozesse die sich

Mehr

Preis- und Leistungsverzeichnis der Host Europe GmbH. Virtual Server 8.0 V 1.4. Stand: 05.02.2015

Preis- und Leistungsverzeichnis der Host Europe GmbH. Virtual Server 8.0 V 1.4. Stand: 05.02.2015 Preis- und Leistungsverzeichnis der Host Europe GmbH Virtual Server 8.0 V 1.4 Stand: 05.02.2015 INHALTSVERZEICHNIS INHALTSVERZEICHNIS... 2 Leistungen der Virtual Server 8.0... 3 Voraussetzungen... 3 PREISVERZEICHNIS

Mehr

Insolvenzplänen. Ansätze zur Haftungsbegrenzung bei Unternehmen in der Krise. Unternehmenssanierung mit. Insolvenzplänen. Wenn Plan B versagt

Insolvenzplänen. Ansätze zur Haftungsbegrenzung bei Unternehmen in der Krise. Unternehmenssanierung mit. Insolvenzplänen. Wenn Plan B versagt Unternehmenssanierung mit Unternehmenssanierung mit Insolvenzplänen Insolvenzplänen PKL Team Restrukturierung Wenn Plan B versagt Ansätze zur Haftungsbegrenzung bei Unternehmen in der Krise Referenten

Mehr

FREQUENTLY ASKED QUESTIONS (FAQ) ANLEIHEGLÄUBIGER

FREQUENTLY ASKED QUESTIONS (FAQ) ANLEIHEGLÄUBIGER FREQUENTLY ASKED QUESTIONS (FAQ) ANLEIHEGLÄUBIGER Fassung vom 21. Juli 2014 Informationen für die Anleihegläubiger (i) der 7,00 % Anleihe 2010/2015, ISIN: DE000A1E8W96 / WKN: A1E8W9 ("RENA-Anleihe 2010")

Mehr

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover NDS EU-DLR 20.09.2012

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover NDS EU-DLR 20.09.2012 Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen LSKN Postfach 91 04 55 30424 Hannover Bearbeitet von: VPS-Team E-Mail: VPS-Admin(at)lskn.niedersachsen.de Ihr Zeichen, Ihre Nachricht

Mehr

So funktioniert das Insolvenzplanverfahren WAS IST EIN INSOLVENZPLANVERFARHEN? INHALT WWW-ADRESSEN. Hintergründe. Stand: 13.07.

So funktioniert das Insolvenzplanverfahren WAS IST EIN INSOLVENZPLANVERFARHEN? INHALT WWW-ADRESSEN. Hintergründe. Stand: 13.07. Stand: 13.07.2009 Hintergründe So funktioniert das Insolvenzplanverfahren WAS IST EIN INSOLVENZPLANVERFARHEN? Zunächst ist das Insolvenzplanverfahren eine vom Gesetzgeber geschaffene Möglichkeit zur Rettung

Mehr

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit

Mehr

Gönner-Vereinigung der Schwimmclubs Romanshorn, St. Gallen und Arbon STATUTEN

Gönner-Vereinigung der Schwimmclubs Romanshorn, St. Gallen und Arbon STATUTEN Gönner-Vereinigung der Schwimmclubs Romanshorn, St. Gallen und Arbon STATUTEN Grundsätze Artikel 1 Unter dem Namen "Gönnervereinigung der Schwimmclubs Romanshorn, St. Gallen und Arbon, in der Folge "Vereinigung

Mehr

Leitfaden und Informationen zum etresor

Leitfaden und Informationen zum etresor Leitfaden und Informationen zum etresor Der etresor bietet Ihnen als elektronischen Tresor das ideale Medium zur sicheren Verwahrung elektronischer Dokumente. Egal was passiert, die Informationen können

Mehr

E. Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens

E. Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens I. Allgemeines 41 E. Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens I. Allgemeines Nach Durchführung eines Insolvenzverfahrens sei es als Regelinsolvenzverfahren oder sei es als Verbraucherinsolvenzverfahren

Mehr

Seite drucken APOTHEKE ADHOC Seite 1 von 2 Veröffentlicht auf APOTHEKE ADHOC http://www.apotheke-adhoc.de Startseite» Nachrichten» Apothekenpraxis INSOLVENZVERFAHREN Freigabe für insolventen Apotheker

Mehr

Finanzierungsoptionen für ein Kreditinstitut im Insolvenzeröffnungsverfahren unter besonderer Berücksichtigung der unechten Massekredite

Finanzierungsoptionen für ein Kreditinstitut im Insolvenzeröffnungsverfahren unter besonderer Berücksichtigung der unechten Massekredite Finanzierungsoptionen für ein Kreditinstitut im Insolvenzeröffnungsverfahren unter besonderer Berücksichtigung der unechten Massekredite Gliederung 1. Ausgangslage und grundsätzliche Überlegungen 2. Begründung

Mehr

Anleitung zur Online-Schulung

Anleitung zur Online-Schulung Anleitung zur Online-Schulung Webbasierte 7-Stunden-Schulung für Personen mit Zugang zu identifizierbarer Luftfracht oder Luftpost (gemäß Kapitel 11.2.3.9 der Verordnung (EU) Nr. 185/2010). Vorgehensweise:

Mehr

Insolvenzordnung: Hinweise für Schuldner zum Verbraucherinsolvenzverfahren

Insolvenzordnung: Hinweise für Schuldner zum Verbraucherinsolvenzverfahren Insolvenzordnung: Hinweise für Schuldner zum Verbraucherinsolvenzverfahren Die Insolvenzordnung (InsO) räumt Schuldnern die Möglichkeit ein, sich durch ein Insolvenzverfahren mit anschließender Restschuldbefreiung

Mehr

Schutz vor Insolvenzanfechtung

Schutz vor Insolvenzanfechtung Euler Hermes Deutschland Schutz vor Insolvenzanfechtung Anfechtungsversicherung als Ergänzung zur Kreditversicherung Kreditversicherung Ihr Kunde ist pleite. Und Sie werden zur Kasse gebeten Mit Ihrer

Mehr

Scheidungsfragebogen

Scheidungsfragebogen 1 Scheidungsfragebogen Personendaten 1. Wer möchte den Scheidungsantrag stellen? Es kann nur einer von beiden Ehegatten den Antrag stellen, auch wenn beide Ehegatten die Scheidung wollen. Wer den Antrag

Mehr

Beteiligung der Gläubiger. 1. Gläubigergruppen ( 38 ff. InsO)

Beteiligung der Gläubiger. 1. Gläubigergruppen ( 38 ff. InsO) RA in B. Brenner - Insolvenzrecht - Gläubiger.doc 1 / 5 Beteiligung der Gläubiger 1. Gläubigergruppen ( 38 ff. InsO) - Insolvenzgläubiger (sämtliche Inhaber von Vermögensansprüchen gegen Gemeinschuldner)

Mehr

InsO-Reform 2012/2013

InsO-Reform 2012/2013 InsO-Reform 2012/2013 Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens, zur Stärkung der Gläubigerrechte RegE vom 12.07.2012 Ehret / Sb Ortenaukreis Hofmeister / SB München Inhalte / Ziele: Änderungen

Mehr

Das Altlastenproblem in der Praxis des Insolvenzverwalters von Rechtsanwalt Dr. Nils Brückelmann Blesinger Wischermann & Partner, Wuppertal

Das Altlastenproblem in der Praxis des Insolvenzverwalters von Rechtsanwalt Dr. Nils Brückelmann Blesinger Wischermann & Partner, Wuppertal Das Altlastenproblem in der Praxis des Insolvenzverwalters von Rechtsanwalt Dr. Nils Brückelmann Blesinger Wischermann & Partner, Wuppertal 1. Einleitung: Der Insolvenzverwalter, Sündenbock oder Goldesel?

Mehr

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl.

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Unser Wegweiser zur Wahl eines Betriebsrates Inhalt: Warum sollten Sie einen Betriebsrat wählen? 1 Wann wird gewählt? 1 Was macht eigentlich ein Betriebsrat?

Mehr