Antragshilfe für das LWL-Programm Partizipation und Demokratie fördern

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Transkript:

LWL - Landesjugendamt Antragshilfe für das LWL-Programm Partizipation und Demokratie fördern für Einrichtungen der kommunalen und der freien Jugendhilfeträger in Westfalen-Lippe für das Jahr 2014

Hinweise zur Antragstellung für das LWL-Programm Partizipation und Demokratie fördern Diese Broschüre soll Ihnen die Antragstellung erleichtern und ist wie folgt aufgebaut: I Inhaltliche Hilfen: In diesem Kapitel finden Sie einen Gliederungsvorschlag für Ihren Antrag, der als Orientierungshilfe dienen soll und den Grundprinzipien pädagogischer Planung und Konzeptentwicklung entspricht. Er ist nicht verbindlich vorgegeben - wenn Sie Ihr Projekt anders schildern und Ihren Antrag auf andere Weise begründen wollen, können Sie dies selbstverständlich tun. II. Finanzielle Hilfen 1. Wer kann gefördert werden? 2. Wie hoch ist der mögliche Förderrahmen? 3. Welche Fristen müssen bei der Antragsstellung beachtet werden? 4. Was benötige ich für einen kompletten Projektantrag? 5. Welche Kosten sind förderfähig? 6. Was passiert dann? 7. Das Wichtigste in Kürze 8. Muster-Kostenaufstellung III. Qualitäts-Kriterien für die Förderung der Projekte IV. Anforderungen an die Projekte 2

I. Inhaltliche Hilfen: Vorschlag zur Gliederung eines Projektantrags 1. Titel, Inhalt, Zielgruppen Benennen Sie den Titel und eine Kurzbeschreibung Ihres Projektes kurz, knackig, ansprechend! Trägerangaben - Antragsteller, Träger der Maßnahme - durchführende Einrichtung(en), pädagogisch-konzeptionelle Leitung - Kurzbeschreibung der Arbeit des Trägers Zielgruppen Es sollen mindestens zwei verschiedene Zielgruppen teilnehmen! Beschreibung der Zielgruppen - Alter, Geschlecht, Cliquenzugehörigkeit, Schule, besondere Interessenlage, soziale Herkunft, lebensweltliche Situation, Auffälligkeiten, kulturelle Herkunft, etc. - Verbindung zum Träger/zur Einrichtung - bisherige Erfahrungen mit den Zielgruppen - Gründe für die Auswahl der Zielgruppen 2. Bedarf/Begründung Hier soll der Bedarf, auf dem Sie Ihr Projekt begründen, dargestellt werden. Dazu ist es hilfreich, die sozialräumliche Situation des Projektortes der Kinder und Jugendlichen bzw. deren Lebenswelt kurz zu beschreiben. Die Probleme und Potenziale der Kinder und Jugendlichen in ihrer Lebenswelt sollten erläutert werden. Bitte werden Sie dabei möglichst konkret. Allgemeinere theoretische Analysen zur Situation von Jugend bzw. die Aufarbeitung von Fachliteratur sind hier weniger hilfreich als die Frage, inwieweit es sich aus der Situation heraus anbietet, mit den o. g. Zielgruppen zu arbeiten. Der Bezug zur Jugendhilfeplanung und zur Vernetzung/Kooperation mit anderen Trägern und Institutionen sollte deutlich werden. Warum gibt es den Bedarf und wie lässt er sich begründen? - Sozialräumliche Situation - Probleme erläutern (Vorurteile, Rassismus, Gewalt, ethnische Konflikte oder Konflikte, die ethnisiert werden, etc.) - Bezug zur Jugendhilfeplanung - Vernetzung mit anderen Trägern und Institutionen - Beteiligungsbedarf für Kinder und Jugendliche 3

3. Ziele Aus den unter "Bedarf/Begründung" aufgeführten Problemen und Themenstellungen des beantragten Projektes sollten hier die Ziele des Projektes gefolgert und dargestellt werden. Wählen Sie Zielformulierungen, die möglichst konkret und operationalisierbar sind und sich auf die geschilderte Zielgruppe beziehen. Formulieren Sie die Ziele eher greifbar und erfüllbar als allzu weitreichend. (Bedenken Sie auch, dass die Ziele so gestellt werden sollten, dass sie in einer Evaluation reflektierbar sind.) Was soll mit dem Projekt erreicht werden? - Ziele, die sich auf die Zielgruppen beziehen - Konkrete und erfüllbare Ziele formulieren - Reflektierbare und operationalisierbare Ziele darstellen - Ziele aus dem Bedarf ableiten Woran lässt sich das Erreichen der Ziele überprüfen? Inwieweit stehen die genannten Ziele im Zusammenhang mit der Zielsetzung des LWL-Programmes? 4. Inhalte und Arbeitsweisen Hierzu gehören eine kurze Schilderung der Inhalte des beabsichtigten Projektes, der geplanten Methoden und der für diese Arbeitsweisen notwendigen Rahmenbedingungen wie Zeiten, Personal, Räume, Materialien usw. Was soll konkret getan werden, um die Ziele zu erreichen? Auf welche Art und Weise und mit welchen Methoden soll das Projekt umgesetzt werden? - Geplante Methoden beschreiben / begründen - Mögliche Inhalte darstellen - Rahmenbedingungen (Räume, Zeiten, Häufigkeiten, Dauer, Regelmäßigkeit, Material, Medien, personelle Ausstattung, Gruppengröße...) - geplante Kooperationen 5. Abschluss und Auswertung Wie sieht der Abschluss aus? Wie soll das Projekt ausgewertet werden? - Dokumentation - Fragebogen (Auswertungsbogen) - Selbstevaluation -... 4

II. Finanzielle Hilfen: 1. Wer kann gefördert werden? Gefördert werden können anerkannte Träger der freien Jugendhilfe (z. B. Kirchen, Wohlfahrtsverbände) Träger der öffentlichen Jugendhilfe Jugendverbände (z. B. Jugendringe) 2. Wie hoch ist der mögliche Förderrahmen? mindestens: 1.500,00 EUR maximal: 5.000,00 EUR Die Projekte können bis zu 100 % gefördert werden. Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich. 3. Welche Fristen müssen bei der Antragsstellung beachten werden? Die Antragsunterlagen sind bis spätestens zum 27. März 2014 für das Jahr 2014 bei Elisabeth Heeke, LWL-Landesjugendamt Westfalen, einzureichen. 4. Was benötige ich für einen kompletten Projektantrag? Antragsformular: Antrag auf Gewährung einer Zuwendung LWL-Programm: Partizipation und Demokratie fördern Projektbeschreibung (siehe Vorschlag zur Gliederung) differenzierte Kostenaufstellung (siehe Muster-Aufstellung) 5. Welche Kosten sind förderfähig? Folgende Kosten sind förderfähig: Fahrtkosten zu Veranstaltungsorten (z. B. im Rahmen einer Aktionswoche) Kosten für angemietete Räumlichkeiten Honorarkosten (z.b. für Deeskalationstrainer/in, Politiker/in-Coaching etc.) Materialkosten (Literatur, Moderationsmaterial, Verbrauchsmaterial...) Miete für Gebrauchsmaterialien (z. B. Videorecorder, Digitalkamera) Nicht förderfähig sind beispielsweise: investive Kosten Verwaltungskostenpauschalen / sog. Overheadkosten Miete und Mietnebenkosten für eigene Räume 5

6. Was passiert dann? Wenn Sie Ihren vollständigen Antrag eingereicht haben und die unter Nr. 1 genannten Fördervoraussetzungen erfüllt sind, wird Ihr Projektantrag durch das LWL- Landesjugendamt Westfalen geprüft. Die Kriterien der inhaltlichen Prüfung der Anträge ergeben sich aus politischen Vorgaben und fachlichen Entscheidungen (siehe IV. Anforderungen an die Projekte ). Sollte Ihr Projektantrag gefördert werden, wird ein Bewilligungsbescheid erstellt. Diesem sind die Förderbedingungen und die Förderhöhe zu entnehmen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. 7. Das Wichtigste in Kürze: Bitte differenzieren Sie in Ihrem Projektantrag, ob es sich bei den Ausgaben um Honorarkosten oder anteilige Personalkosten handelt. Eine Bewilligung aus LWL-Mitteln beträgt im Höchstfall 5.000,00 EUR der anerkannten Ausgaben. Mit dem Projekt darf nicht vor der Bewilligung (Datum des Zuwendungsbescheides) begonnen werden. Die Projekte können vorbehaltlich der Genehmigung des LWL-Haushaltes im Zeitraum von frühestens 01.08.2014 bis spätestens 31.07.2015 stattfinden. 6

8. Muster-Kostenaufstellung Für Ihren Finanzierungsplan wird eine differenzierte Kostenaufstellung benötigt. Hier ein Beispiel: Ausgaben: Honorarkosten: Referentenkosten (s. Projektantrag) Honorarkosten zur Begleitung der Gruppen Kommunikationstraining für Kommunalpolitiker/in Honorar für Deeskalationstrainer 150,00 EUR 300,00 EUR 300,00 EUR 600,00 EUR Sachkosten: Fachliteratur Materialkosten für die Erstellung von Collagen (Plakate, Pinsel, Bastelbedarf...) Fahrtkosten (zu den Veranstaltungsorten) Miete für Medien (Musikanlage, PC, Beamer) Öffentlichkeitsarbeit/Dokumentation/Evaluation Abschlussveranstaltung (Jugendliche/Poliktiker) 50,00 EUR 150,00 EUR 100,00 EUR 500,00 EUR 300,00 EUR 200,00 EUR Gesamtausgaben: 2.650,00 EUR Kostenübersicht: lfd. Nr. Art der Ausgaben EURO 1 Honorarkosten 1.350,00 2 weitere Sachkosten 1.300,00 Gesamtausgaben: 2.650,00 Finanzierungsplan in EUR Gesamtausgaben 2.650,00 Eigenanteil 0,00 Leistungen Dritter ohne öffentliche Förderung Öffentliche Förderung ohne Landesförderung Zuwendung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) 2.650,00 7

III. Qualitäts-Kriterien für die Förderung der Projekte Wir fördern Projekte die eine echte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ermöglichen die Kindern und Jugendlichen Erfahrungsräume für Demokratie öffnen und sichern die Kindern und Jugendlichen demokratische Lösungsmuster nahe bringen und gegen Vorurteile, Rassismus und Gewalt wirken die praxis- und lebensnah an der Wirklichkeit von Kindern und Jugendlichen ansetzen die geeignet sind, den Belangen, Interessen und Problemen von Kindern und Jugendlichen öffentliche Anerkennung zu verschaffen und positive Veränderungen anzustoßen die die Begegnung von zwei unterschiedlichen Zielgruppen fördern, von denen mindestens eine aus der Offenen Jugendarbeit kommt die auf Chancengleichheit wirken (Ethnienmischung der Zielgruppen, keine reinen Elitezielgruppen, Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Belange, faire Verteilung der Mittel) die auch Mädchen Zugang und Teilhabe ermöglichen und ihre Perspektive und Belange berücksichtigen die innovative Ideen und Konzepte verwirklichen die sozialräumlich orientiert Kooperationen mit Instanzen auch außerhalb der Jugendhilfe aufbauen - Kooperation von Jugendarbeit und Kommunalpolitik - Kooperation von Jugendarbeit und Schule - Kooperationen mit z.b. Polizei, Arbeitsverwaltung, Stadtplanung, usw. 8

IV. Anforderungen an die Projekte: Mit Antragstellung akzeptieren Sie die inhaltlichen Anforderungen, die das LWL- Landesjugendamt Westfalen an die Projekte Partizipation und Demokratie fördern stellt (vgl. III. Qualitäts-Kriterien für die Förderung der Projekte ). Hinzu kommen folgende Anforderungen: Bereitschaft der Projektbeteiligten zur Reflexion ihrer Erfahrungen. Quantitative und qualitative Evaluation sowie Dokumentation des Projektes. Beteiligung an den gemeinsamen Veranstaltungen des LWL-Landesjugendamtes Westfalen (ca. vier eintägige Veranstaltungen von September 2014 bis Juli 2015) Gewährleistung eines guten Informationsflusses im Projektnetzwerk aller Projekte mit dem LWL-Landesjugendamt Westfalen Bereitschaft, weitere Projekte/Fachkräfte an den Erfahrungen teilhaben zu lassen. Haben Sie noch Fragen? Ansprechpartnerinnen: Elisabeth Heeke Claudia Lappöhn 0251 591-5617 0251 591-4578 Landschaftsverband Westfalen-Lippe LWL-Landesjugendamt, Schulen und Koordinationsstelle Sucht Warendorfer Straße 25 48133 Münster E-Mail: elisabeth.heeke@lwl.org claudia.lappoehn@lwl.org Besuchen Sie uns im Internet: www.lwl-landesjugendamt.de Kinder- und Jugendförderung Kinder- und Jugendarbeit Partizipation und Demokratie fördern 9