LZ Jahresrechnung des eigenen Lehrbetriebs

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Transkript:

LZ 3.4.3.1 Jahresrechnung des eigenen Lehrbetriebs Teilkriterium 1 Allgemein: Die Jahresrechnung besteht aus der Bilanz, der Erfolgsrechnung und dem Anhang. Banken mit einer von mehr als 100 Mio. CHF müssen als weiterer Bestandteil eine Mittelflussrechnung aufführen. In der Bankenverordnung sind sie wie folgt gegliedert: Bilanz Artikel 25 Erfolgsrechnung Artikel 25 a Mittelflussrechnung Artikel 25 b Anhang Artikel 25 c GLIEDERUNG DER BILANZ 1. Aktiven 1.1. Flüssige Mittel 1.2. Forderungen aus Geldmarktpapieren 1.3. Forderungen gegenüber Banken 1.4. Forderungen gegenüber Kunden 1.5. Hypothekarforderungen 1.6. Handelsbestände in Wertschriften und Edelmetallen 1.7. Finanzanlagen 1.8. Beteiligungen 1.9. Sachanlagen 1.10. Rechnungsabgrenzungen 1.11. Sonstige Aktiven 1.12. Nicht einbezahltes Gesellschaftskapital 1.13. Total Aktiven 1.13.1. Total nachrangige Forderungen 1.13.2. Total Forderungen gegenüber Konzerngesellschaften und qualifizierte Beteiligten. 2. Passiven 2.1. Verpflichtungen aus Geldmarktpapieren 2.2. Verpflichtung gegenüber Banken 2.3. Verpflichtungen gegenüber Kunden in Spar- und Anlageform 2.4. Übrige Verpflichtungen gegenüber Kunden 2.5. Kassenobligationen 2.6. Anleihen und Pfandbriefdarlehen 2.7. Rechnungsabgrenzung 2.8. Sonstige Passiven 2.9. Wertberichtigung und Rückstellungen 2.10. Reserven für allgemeine Bankrisiken 2.11. Gesellschaftskapital 2.12. Allgemeine gesetzliche Reserve 2.13. Reserven für eigene Beteiligungstitel 2.14. Aufwertungsreserve 2.15. Andere Reserven 2.16. Gewinnvortrag 2.17. Jahresgewinn abzüglich

2.18. Verlustvortrag 2.19. Jahresverlust 2.20. Total Passiven 2.20.1. Total nachrangige Verpflichtungen 2.20.2. Total Verpflichtungen gegenüber Konzerngesellschaften und qualifiziert Beteiligten 3. Ausserbilanzgeschäfte 3.1. Eventualverpflichtungen 3.2. Unwiderrufliche Zusagen 3.3. Einzahlungs- und Nachschussverpflichtungen Anhang 3.4. Verpflichtungskredite 3.5. Derivative Finanzinstrumente 3.6. Treuhandgeschäfte GLIEDERUNG DER ERFOLGSRECHNUNG a. Ertrag und Aufwand aus dem ordentlichen Bankgeschäften 1.1. Erfolg aus dem Zinsgeschäft 1.1.1. Zins- und Diskontertrag 1.1.2. Zins- und Dividendenertrag aus Handelsbeständen 1.1.3. Zins- und Dividendenertrag aus Finanzanlagen 1.1.4. Zinsaufwand 1.1.5. Subtotal Erfolg Zinsengeschäft 1.2. Erfolg aus dem Kommissions- und Dienstleistungsgeschäft 1.2.1. Kommissionsertrag Kreditgeschäft 1.2.2. Kommissionsertrag Wertschriften- und Anlagegeschäft 1.2.3. Kommissionsertrag Übriges Dienstleistungsgeschäft 1.2.4. Kommissionsaufwand 1.2.5. Subtotal Erfolg Kommissions- und Dienstleistungsgeschäft 1.3. Erfolg aus dem Handelsgeschäft 1.4. Übriger ordentlicher Erfolg 1.4.1. Erfolg aus Veräusserungen von Finanzanlagen 1.4.2. Beteiligungsertrag 1.4.3. Liegenschaftenerfolg 1.4.4. Anderer ordentlicher Ertrag 1.4.5. Anderer ordentlicher Aufwand 1.4.6. Subtotal übriger ordentlicher Erfolg 1.5. Geschäftsaufwand 1.5.1. Personalaufwand 1.5.2. Sachaufwand 1.5.3. Subtotal Geschäftsaufwand 1.6. Bruttogewinn 2. Jahresgewinn/Jahresverlust 2.1. Bruttogewinn 2.2. Abschreibungen auf dem Anlagevermögen 2.3. Wertberichtigungen, Rückstellungen und Verluste 2.4. Zwischenergebnis 2.5. Ausserorfentlicher Ertrag 2.6. Ausserordentlicher Aufwand 2.7. Steuern 2.8. Jahresgewinn/Jahresverlust

3. Gewinnverwendung/Verlustausgleich 3.1. Jahresgewinn/Jahresverlust 3.2. Gewinn-/Verlustvortrag 3.3. Bilanzgewinn/Bilanzverlust 3.4. Gewinnverwendung - Zuweisung an die allgemeine gesetzliche Reserve - Zuweisung an andere Reserven - Ausschüttungen auf dem Gesellschaftskapital - Andere Gewinnverwendungen auszugleichender Verlust - Entnahme aus der allgemeinen gesetzlichen Reserve - Entnahem aus anderen Reserven - Anderer Verlustausgleich 3.5. Gewinn/Verlustvortag GLIEDERUNG DER MITTELFLUSSRECHNUNG a. Mittelfluss aus operativem Ergebnis (Innenfinanzierung) b. Mittelfluss aus Eigenkapitaltransaktionen (Aussenfinanzierung) c. Mittelfluss aus Vorgängen im Anlagevermögen d. Mittelfluss aus Dem Bankgeschäft GLIEDERUNG DES ANHANGES Beiliegend auf der letzten Seite WIR Bank spezifische Detailgliederung Die spezifische Gliederung der WIR Bank entspricht der Gliederungsvorschrift gemäss Bankenverordnung. Zur WIR Bankspezifische Detailgliederung gehören: Forderungen gegenüber Kunden wird bei der WIR Bank in Forderungen gegenüber Kunden CHF und WIR gegliedert. Genauso werden die Hypothekarforderungen in WIR und CHF gegliedert. Auch die Übrigen Verpflichtungen gegenüber Kunden auf der Passiv Seite werden in Verpflichtungen in WIR und CHF aufgeführt. Das Delkredere wird nicht mir den Forderungen verrechnet sondern innerhalb er Position Wertberichtigung und Rückstellungen. Wobei anzufügen ist, dass Wertberichtigung, den einzelnen Aktiven direkt zugeordnet werden können, wahlweise in der entsprechenden Position auf der Aktivseite unter der Position Wertberichtigung und Rückstellungen ausgewiesen werden. Zu beachten ist, dass die gewählte Methode stetig anzuwenden ist und die Bewertungsgrundsätze im Anhang anzugeben sind. Die direkt verrechnete Wertberichtigung sind ebenfalls im Anhang auszuweisen. Die Umsatzprovision wird unter dem Kommissionsertrag aus dem Verrechnungsverkehr aufgeführt. Die Gliederung der Mittelflussrechnung und der Anhang der WIR Bank entsprechen dem Gliederungsvorschriften der Bankenverordnung und der Eidgenössischen Bankenkommission.

Teilkriterium 2 Die Hauptertragsquellen sind mit Abstand 1. Zins- und Diskontertrag 53'981'318 CHF 2. Kommissionsertrag aus Verrechnungsverkehr 20'360'767 CHF Gefolgt von 3. Zins- und Dividenden Ertrag aus Handelsbestände 6'636'873 CHF 4. Zins- und Dividenden Ertrag aus Finanzanlagen 7'745'075 CHF Positionen in der Erfolgsrechnung: 1. Erfolg aus dem Zinsgeschäften 2. Erfolg aus dem Kommissions- und Dienstleistungsgeschäften 3. Erfolg aus dem Zinsgeschäften 4. Erfolg aus dem Zinsgeschäften Verbuchungsablauf: Kommissionsertrag aus Verrechnungsverkehr: Das ist die sogenannte Umsatzprovision, die jeder WIR Teilnehmen auf sein Guthaben bezahlen muss. Sie wird vierteljährlich den Kunden auf den Konten belastet. Die Verbuchung erfolgt automatisch über das Online. Wer zahlt wie viel UP?

Offizieller WIR-Teilnehmer Stiller WIR-Teilnehmer Genossenschaftler 1.0 % in CHF 1.8 % in CHF 0.8 % in WIR Zins- und Diskontertrag Der Zinsertrag stammt aus den ausgegebenen Krediten. Und der Diskont ist ein sogenannter Strafzins er wird erhoben, wenn beim Anlagekonto oder bei den Krediten die Vereinbarungen nicht eingehalten wurden. So zum Beispiel, dass man nur 25'000 CHF kündigungsfrei vom Anlagekonto beziehen kann. (pro Semester). Die Verbuchung wird ende Jahr automatisch ausgelöst. Zins- und Dividenden Ertrag aus Handelsbestände/Finanzanlagen Die Beträge werden auf die Konten Zins- und Dividenden Ertrag aus Handelsbestände und Zins- und Dividenden Ertrag aus Finanzanlagen gebucht. Die Buchung wird über SAP ausgelöst. Teilkriterium 3 Zuordnung der Produkte: TERZO Anlagekonto Freizügigkeits konto WIR Konto offiziell WIR Konto still Kontokorrent (Bar) Mietzinsdepot

Begründung: TERZO Anlagekonto Freizügigkeitskonto WIR-Konto still/offiziell Kontokorrent (Bar) Mietzinsdepot Das TERZO ist ein Vorsorgekonto Säule 3a. Es ist als eine Sparform und wird deshalb in Verpflichtungen gegenüber Kunden in Spar und Anlageform eingeteilt. Auch das Anlagekonto ist aus diesem Grunde so eingeteilt, es ist allerdings eine Anlageform. Es ist für eine längerfristige Anlage gedacht. Es ist ebenfalls eine Sparform. Es ist ein besonderes Konto, welches nur die WIR Bank anbietet. Das Konto ist für den Bargeldlosen Zahlungsverkehr. Es wird ausschliesslich in WIR abgewickelt (Ausser den Kontotaxen und der Umsatzprovision). Deshalb wird das Konto unter Übrige Verpflichtungen gegenüber Kunden WIR eingeteilt. Das KK bar ist weder eine Spar- noch eine Anlageform und es wird auch nicht in WIR geführt. So steht es in der Bilanz unter Übrige Verpflichtungen gegenüber Kunden CHF Das Mietzinsdepot dient dem Vermieter falls der Mieter nach dem Ausziehen Schäden hinterlässt, aber nicht für diese aufkommen will. Es ist eine Art Sicherheit für den Mieter und wird auch unter den Übrigen Verpflichtungen gegenüber Kunden CHF aufgeführt, aus den selben Gründen wie beim KK bar.