Windenergiestudie. Analyse der Landschaftsverträglichkeit. Im Auftrag des Amts für Raumplanung Basel-Landschaft

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Transkript:

nateco AG Sissacherstrasse 20, Postfach CH-4460 Gelterkinden Telefon +4 6 985 44 40 nateco@nateco.ch www.nateco.ch Windenergiestudie Analyse der Landschaftsverträglichkeit Im Auftrag des Amts für Raumplanung Basel-Landschaft Februar 203

Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung... 2 Vorgehen... 4 2 Datenbasis... 6 2. Landschaftsschutzgebiete... 6 2.2 Vorbelastung... 6 2.3 Wanderwege... 6 2.4 Sichtbarkeitsberechnungen... 6 2.4. Distanzbereiche... 7 2.4.2 Berechnungsbasis... 8 3 Methodik... 9 3. Kriterien... 9 3.. Sichtbarkeit aus Vorranggebieten Landschaft (Nah- und Mittelbereich)... 9 3..2 Fläche betroffener Vorranggebiete Landschaft (Nahbereich)... 0 3..3 Vorbelastung der Landschaft durch vertikale Elemente (Nahbereich)... 0 3..4 Sichtbarkeit aus dem Nah- und Mittelbereich... 2 3..5 Sichtbarkeit von Wanderwegen aus dem Nah- und Mittelbereich... 2 3..6 Sichtbarkeit aus dem Fernbereich... 2 3.2 Bewertung... 3 3.2. Bewertung der Kriterien... 3 3.2.2 Gesamtbewertung... 4 3.2.3 Vergleich Intervalle und Quartile... 4 3.3 Gewichtung der Kriterien... 5 4 Resultate... 6 4. Beurteilung der einzelnen Kriterien... 6 4.. Sichtbarkeit aus Vorranggebieten Landschaft (Nah- und Mittelbereich)... 6 4..2 Fläche betroffener Vorranggebiete Landschaft (Nahbereich)... 7 4..3 Vorbelastung der Landschaft durch vertikale Elemente (Nahbereich)... 8 4..4 Sichtbarkeit aus dem Nah- und Mittelbereich... 9 4..5 Sichtbarkeit von Wanderwegen aus dem Nah- und Mittelbereich... 20 4..6 Sichtbarkeit aus dem Fernbereich... 2 4.2 Gesamtbewertung Einzelanlagen... 22 4.3 Gesamtbewertung Windparks... 23 5 Synthese... 24 Impressum... 25 Seite von 25

Zusammenfassung Zusammenfassung Ausgangslage Die Motion Windkraftanlagen auch in Schutzgebieten! (Nr. 2007-248) von Hannes Schweizer beauftragt den Regierungsrat in Absprache mit den Landschaftsschutz- Organisationen auf den Jurahöhen gezielt Gebiete für die Windkraftnutzung auszuscheiden. Diese Motion wurde vom Landrat am 22. Mai 2008 nach kontrovers geführter Diskussion mit 52:25 deutlich überwiesen. Damit ist der Regierungsrat aufgefordert, auch solche Gebiete für die Windkraftnutzung in die Interessenabwägung mit einzubeziehen, die bisher sowohl im nationalen Konzept Windenergie (2005) als auch in der ersten vom Kanton Basel-Landschaft durchgeführten Evaluation von Standorten für Windkraftanlagen (2007) grundsätzlich ausgeschlossen waren. In einem ersten Schritt wurden die theoretische, technische und die wirtschaftliche Machbarkeit in der Windenergiestudie Potential für Windenergie im Kanton Basel- Landschaft aufgezeigt. Die vorliegende Studie baut auf dieser auf. Für die Analyse der Landschaftsverträglichkeit wurde vom ARP (Amt für Raumplanung Basel-Landschaft) ein Ideenwettbewerb zur Methodenfindung ausgeschrieben. Die vorliegende Methodik ist aus diesem Wettbewerb hervorgegangen und wurde an zwei Workshops Vertretern von Natur- und Landschaftsschutzorganisationen vorgestellt und diskutiert. Methodik Analyse der Landschaftsverträglichkeit Um sowohl die Nah- als auch die Fernwirkung der Windkraftanlagen (WKA) abzudecken, wurden drei Distanzbereiche unterschieden: Nahbereich: Radius von km um die Anlage Mittelbereich: Radius bis 5 km um die Anlage Fernbereich: Radius 5 bis 20 km um die Anlage Die Beurteilung einer potentiellen Anlage und deren Auswirkungen auf die Landschaft erfolgten mit je drei Kriterien auf zwei Ebenen: Objektebene: Beurteilt wird die Vielfalt, Eigenart und Schutzwürdigkeit der Landschaft selbst. Dazu gehören die Ausstattung und die Vorbelastung der Landschaft. Bildebene: Beurteilt werden die Vielfalt, Eigenart und Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes und des Landschaftserlebnisses. Die Bewertung der Kriterien erfolgt für jedes Kriterium separat: Jede einzelne Anlage wird separat bewertet. Die Werte werden in vier Viertel eingeteilt, sogenannte Quartile, wobei in jeder Wertegruppe 25 % der Daten liegen. Die einzelnen Anlagen werden gemäss Wertegruppen bewertet. Die Kriterien werden nach folgenden Überlegungen gewichtet: Seite 2 von 25

Zusammenfassung Wichtig für die Bewertung ist die Sichtbarkeit der Anlagen. Diese wird primär als störend empfunden. Die Windkraftanlagen wirken optisch im Nah- und Mittelbereich am stärksten. Im Fernbereich sind sie schon ziemlich klein. Objekt- und Bildebene sind gleich gewichtet. Kriterienset Kriterien Distanzbereich Grosse Beeinträchtigung der Landschaft Geringe Beeinträchtigung der Landschaft Gewichtung Objektebene Sichtbarkeit aus Vorranggebieten Landschaft Fläche betroffener Vorranggebiete Landschaft Vorbelastung der Landschaft durch vertikale Elemente Nah- und Mittelbereich 0-5 km Nahbereich 0 - km Nahbereich 0 - km 4 (häufig sichtbar) 4 (Vorranggebiete stark betroffen) 4 (kaum Vorbelastungen) (kaum sichtbar) (Vorranggebiete wenig betroffen) (viele Vorbelastungen) 3 2 Bildebene Sichtbarkeit aus dem Nah- und Mittelbereich Sichtbarkeit von Wanderwegen aus dem Nah- und Mittelbereich Nah- und Mittelbereich 0-5 km Nah- und Mittelbereich 0-5 km 4 (häufig sichtbar) 4 (häufig sichtbar) (kaum sichtbar) (kaum sichtbar) 3 2 Sichtbarkeit aus dem Fernbereich Fernbereich 5-20 km 4 (häufig sichtbar) (kaum sichtbar) Ergebnisse der Analyse der Landschaftsverträglichkeit Aufgrund der gewählten Kriterien und Methodik hat die Sichtbarkeit der Anlagen am meisten Einfluss auf eine positive oder negative Bewertung eines Standortes. Vier der gewählten Kriterien beziehen sich auf die Sichtbarkeit. Erst an zweiter Stelle steht der Impact auf anerkannt wertvolle Landschaften und an dritter Stelle der Einfluss auf Naherholungsgebiete. Kleinräumig können sich grosse Unterschiede zwischen den Standorten ergeben. Auch wenn Standorte nahe beieinander liegen, kann der eine davon sehr gut sichtbar sein, während der andere in einer Muldenlage beinahe versteckt liegt. Geeignete Standorte für Einzelanlagen liegen im Faltenjura und am Rande des Gempenplateaus. Für Windparks eignen sich ebenfalls Standorte im Faltenjura. Weitere geeignete Standorte für Windparks liegen südlich von Muttenz auf dem Sulzchopf und im Stierwald westlich von Liestal. Seite 3 von 25

Vorgehen Vorgehen Als Basis für die Analyse der Landschaftsverträglichkeit dienen die Standorte aus der Windenergiestudie Potential für Windenergie im Kanton Basel-Landschaft vom August 20. Diese Studie zeigt unabhängig vom Schutzstatus flächendeckend das gesamte Potential für Windenergie auf. 233 potentielle Standorte aus der Windenergiestudie. Für die Analyse der Landschaftsverträglichkeit wurde bereits im Herbst 200 vom ARP (Amt für Raumplanung Basel-Landschaft) ein Ideenwettbewerb zur Methodenfindung ausgeschrieben. Zentrale Anforderungen des Wettbewerbs waren: Eine Methode vorzuschlagen, welche die landschaftlichen Auswirkungen von Windkraftanlagen schlüssig darzustellen vermag. Auf den Aspekt Landschaft konzentrieren. Flora und Fauna sind vorerst nicht Gegenstand der Arbeit. Set von 5 bis max. 7 Kriterien erarbeiten. Vorhandene Daten verwenden. Nah- und Fernwirkung abdecken. Windkraftstandorte zu landschaftlichen Verträglichkeitsstufen zuweisen. Im Februar und Juni 20 wurde die vorliegende Methodik an zwei Workshops Vertretern von Natur- und Landschaftsschutzorganisationen (NGOs) vorgestellt und diskutiert. Während die Kriterien unverändert aus dem Wettbewerb übernommen wurden, wurden im Verlauf der Erarbeitung der Resultate unterschiedliche Bewertungsmethoden zur Validierung angewendet und diskutiert. Seite 4 von 25

Vorgehen Die Resultate der Analyse der Landschaftsverträglichkeit wurden abschliessend wieder mit dem Potential kombiniert. Die Ergebnisse dieser Betrachtung sind im Synthesebericht Empfehlungen für die Ausscheidung von Windkraftanlagen dokumentiert. Machbarkeit und Potential für Windenergie Ideenwettbewerb Verträglichkeitsanalyse Landschaft Workshops mit NGOs Erarbeitung der Resultate Validierung mit unterschiedlichen Bewertungsmethoden Prüfen von möglichen Tabus Synthese Schema des Projektablaufs. Als Grundlage für die Landschaftsbewertung dient die Windenergiestudie Potential für Windenergie im Kanton Basel-Landschaft (blau). Im vorliegenden Bericht werden die Bereiche im roten Block abgedeckt. Die Resultate der Landschaftsbewertung werden anschliessend in einem separaten Synthesebericht wieder mit der Potentialstudie kombiniert (violett). Seite 5 von 25

Datenbasis 2 Datenbasis Die Beurteilung der Landschaftsverträglichkeit wurde anhand von bereits vorhandenen Daten durchgeführt. Dies hatte die Vorteile, dass einerseits aufwändige Neuerfassungen wegfielen und andererseits die Grundlagen bereits gut fachlich und politisch abgestützt sind (z.b. Landschaftsschutzgebiete). 2. Landschaftsschutzgebiete BL: Vorranggebiete KRIP (kantonaler Richtplan) (nur Raumtypen unverbaute Landschaften und traditionelle Nutzungsmuster, ohne Wildtierkorridore) AG: Landschaften von kantonaler Bedeutung Richtplan, 996 SO: Richtplan Kantonale Naturreservate inkl. Geotope, 2009 JU: Paysages prioritaires, Entwurf, Oktober 2007 In Absprache mit dem Auftraggeber wurden die Schutzgebiete im Kanton Baselstadt sowie in den Nachbarländern Frankreich und Deutschland ignoriert. 2.2 Vorbelastung Antennen und Hochspannungsleitungen aus VEKTOR25 (VECTOR25 ist das digitale Landschaftsmodell der Schweiz, welches inhaltlich und geometrisch auf der Landeskarte :25 000 basiert. VECTOR25 gibt die natürlichen und künstlichen Objekte der Landschaft im flexiblen Vektorformat wieder und eignet sich speziell für den Einsatz in geografischen Informationssystemen.) 2.3 Wanderwege BL: Wanderrouten und Wanderwegnetz, 20 SO: Wanderwege, 20 AG: Aargauer Wanderweg, 2003 Teilweise gab es Überlagerungen im Bereich der Kantonsgrenzen bei den drei Datensätzen. Diese doppelt oder dreifach vorhandenen Wegstrecken wurden beim Zusammenfügen der Daten für die Berechnung entfernt. 2.4 Sichtbarkeitsberechnungen Für die Sichtbarkeitsberechnung wurde das SRTM-Höhenmodell verwendet. SRTM- Daten sind Fernerkundungsdaten der Erdoberfläche, die bei der STS-99 Shuttle Radar Topography Mission (SRTM) im Februar 2000 aus dem Weltraum aufgezeichnet wurden. Sie dienen dazu, ein einheitliches, hochauflösendes Digitales Geländemodell der Erdoberfläche zu erstellen. Bewuchs und Bebauung wird dabei nicht berücksichtigt. Seite 6 von 25

Datenbasis 2.4. Distanzbereiche Um sowohl die Nah- als auch die Fernwirkung der Windkraftanlagen abzudecken, wurden drei Distanzbereiche unterschieden: Nahbereich: Radius von km um die Anlage Mittelbereich: Radius bis 5 km um die Anlage Fernbereich: Radius 5 bis 20 km um die Anlage Nah-, Mittel- und Fernbereich für drei ausgewählte Windparks. Seite 7 von 25

Datenbasis 2.4.2 Berechnungsbasis Im Nah- und Mittelbereich wurde die Sichtbarkeit der gesamten Anlage mit 50 m berechnet (Nabenhöhe 00 m + Rotoren 50 m). Für die Berechnung aus dem Fernbereich wurde mit einer Höhe von 00 m gerechnet, da die Bewegung der Rotorblätter aus dieser Distanz nicht als störend empfunden wird. Es wurde in Erwägung gezogen, Wald und besiedelte Gebiete in der Berechnung zu berücksichtigen. Dies wurde jedoch wieder verworfen, da die Umsetzung mit relativ hohem Aufwand verbunden ist. Zudem stellte sich die Frage, wie man die für den Jura typischen Flühe, von wo aus man (obwohl im Wald) weite Aussichten geniessen kann, behandelt. Beispiel einer Sichtbarkeitsberechnung. Der WKA-Standort 236 ist im Fernbereich (Radius 20km) von allen hellroten Flächen aus sichtbar. Aus dem Mittelbereich (Radius 5 km) ist die WKA von allen dunkelroten Flächen aus zu sehen. Seite 8 von 25

Methodik 3 Methodik Die Methodik zur Beurteilung der Landschaftsverträglichkeit ist das Resultat des Ideenwettbewerbs der im Herbst 200 vom ARP ausgeschrieben wurde. An zwei Workshops im Februar und Juni 20 wurde die Methodik von ARP, Amt für Umwelt und Energie (AUE) und Vertretern der Landschaftsschutzorganisationen diskutiert und verabschiedet. 3. Kriterien Die Beurteilung einer potentiellen Anlage und deren Auswirkungen auf die Landschaft erfolgten mit je drei Kriterien auf zwei Ebenen: Objektebene: Beurteilt wird die Vielfalt, Eigenart und Schutzwürdigkeit der Landschaft selbst. Dazu gehören die Ausstattung und die Vorbelastung der Landschaft. Bildebene: Beurteilt werden die Vielfalt, Eigenart und Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes und des Landschaftserlebnisses. 3.. Sichtbarkeit aus Vorranggebieten Landschaft (Nah- und Mittelbereich) Es wird als störend empfunden, wenn wir uns in einer besonderen Landschaft befinden und von dort auf eine technische Anlage blicken müssen. Aus diesem Grund wurde die Fläche berechnet, aus welcher man aus Vorranggebieten Landschaft aus einer Distanz von 5 km den potentiellen Standort sehen kann. Je grösser die berechnete Zahl, desto grösser ist der Impact einer Windkraftanlage auf anerkannt wertvolle Landschaften. Für die Beurteilung der Ausstattung der Landschaft wurde auf die Vorranggebiete Landschaft aus dem Kantonalen Richtplan zurückgegriffen, weil für deren Ausscheidung die Vielfalt, Eigenart und Schutzwürdigkeit der Landschaft bereits eingehend beurteilt wurde. Sie sind somit politisch und fachlich gut abgestützt. Seite 9 von 25

Methodik Landschaftsschutzgebiete im Mittelbereich (blau). Im Kanton Basel-Landschaft wurden die Vorranggebiete Landschaft KRIP (ohne Wildtierkorridore) verwendet, im Aargau Landschaften von kantonaler Bedeutung, im Solothurn kantonale Naturreservate inkl. Geotope und im Jura der Entwurf der Paysages prioritaires. 3..2 Fläche betroffener Vorranggebiete Landschaft (Nahbereich) Es wurde berechnet wie gross die Fläche an Vorranggebieten Landschaft ist, welche sich im Umkreis von km eines potentiellen Standortes befindet. Je grösser diese Zahl ist, desto wertvoller ist die Landschaft rund um die Anlage und umso weniger ist dieser Standort geeignet. 3..3 Vorbelastung der Landschaft durch vertikale Elemente (Nahbereich) In der dritten Dimension ist die Landschaft bereits durch Hochspannungsleitungen und Antennen vorbelastet. Je mehr die Landschaft bereits vorbelastet ist, desto geringer ist die Zusatzbelastung durch Windkraftanlagen. Für die Berechnung der Vorbelastung durch vertikale Element wurde ein Radius von km um den potentiellen Standort berücksichtigt. Um die Antennen (Punkte in Stück) und Hochspannungsleitungen (Linien in Laufmeter) gleichwertig berechnen zu können wurde angenommen, dass sich bei einer Hochspannungsleitung alle 300 m ein Mast befindet. D.h. eine Antenne gilt als ein vorbelastendes Element und 300 m Hochspannungsleitung gelten ebenfalls als ein vorbelastendes Element. Seite 0 von 25

Methodik Antennen (rote Punkte) und Hochspannungsleitungen (rote Linien) sind Elemente, welche die Landschaft in der Vertikalen bereits vorbelasten. Seite von 25

Methodik 3..4 Sichtbarkeit aus dem Nah- und Mittelbereich Die Sichtbarkeit von Windkraftanlagen und primär die Bewegung der Rotorblätter wird als störend empfunden. Im Nah- und Mittelbereich wurde berechnet, von welcher Fläche aus man die Anlagen in ihrer Gesamthöhe von 50 m sehen kann. 3..5 Sichtbarkeit von Wanderwegen aus dem Nah- und Mittelbereich Das Landschaftserlebnis wurde anhand des Wanderwegnetzes beurteilt. Wenn die Menschen Natur und Landschaft erleben möchten, bewegen sie sich vorwiegend auf diesen Wegen. Aussichtspunkte sind mit Wanderwegen erschlossen und somit bereits abgedeckt. Die Beurteilung erfolgte relativ. Es wurde beurteilt, von wie viel Prozent der vorhandenen Wanderwege im Umkreis von 5 km ein potentieller Standort sichtbar ist. Das Wanderwegnetz (violett) dient zur Beurteilung des Landschaftserlebnisses. 3..6 Sichtbarkeit aus dem Fernbereich Im Fernbereich (5-20 km) wurde berechnet, von wie viel Fläche aus die Nabe der potentiellen Windkraftanlagen sichtbar ist. Die Bewegung der Rotorblätter wirkt aus dieser Distanz nicht mehr störend. Seite 2 von 25

Methodik 3.2 Bewertung 3.2. Bewertung der Kriterien Die Bewertung der Kriterien erfolgt für jedes Kriterium separat. Sie wird wie folgt vorgenommen: Jede einzelne Anlage wird separat bewertet. Die Wertegruppen werden für jedes Kriterium durch die Bildung von Quartilen erstellt. Jede Wertegruppe erhält eine Bewertung (geringe, mässige, erhebliche und grosse Beeinträchtigung). Zur Validierung der Resultate wurden im Verlauf der Erarbeitung die Wertegruppen auf zwei unterschiedliche Arten gebildet. 3.2.. Gleiche Intervalle Im Wettbewerb wurde vorgeschlagen, vom tiefsten zum höchsten Wert vier Wertegruppen mit gleichen Intervallen zu bilden. Meist befinden sich viele Werte konzentriert in einem relativ kleinen, mittleren Bereich. Durch diese Verteilung bekommen bei der Einteilung in gleiche Intervalle viele Resultate dieselbe Bewertung: Nur wenige Standorte erhalten eine sehr gute oder sehr schlechte Bewertung. Bei gleichen Intervallen werden die Werte in gleich grosse Teilbereiche eingeteilt. Seite 3 von 25

Methodik 3.2..2 Quartile Um eine regelmässige Verteilung von gut bis schlecht bewerteten Standorten zu erzielen, wurden sogenannte Quartile gebildet: Die Werte werden in vier Viertel eingeteilt, wobei in jedem Viertel 25 % der Daten liegen. Bei Quartilen liegt in jedem Teilbereich je ein Viertel der Daten. 3.2.2 Gesamtbewertung Für die Gesamtbewertung der Einzelanlagen wurden alle sechs Kriterien zusammengezählt. Für die Bewertung der Windparks wurden die Mittelwerte der Gesamtbewertung aller Anlagen in einem Windpark ermittelt. Im nächsten Schritt wurden die Resultate sowohl der Einzelanlagen als auch der Windparks wiederum mit gleichen Intervallen und mit Quartilen dargestellt und validiert. 3.2.3 Vergleich Intervalle und Quartile Beim Vergleich der verschiedenen Auswertungsmethoden hat sich gezeigt, dass sich bei der Bewertung der einzelnen Kriterien bis zu zwei Stufen Unterschied ergeben können (z.b. mässige Beeinträchtigung bei Verwendung von gleichen Intervallen und grosse Beeinträchtigung bei Verwendung von Quartilen). Bei der Auswertung mit gleichen Intervallen wurden nur sehr wenige Standorte schlecht bewertet, weil nur für wenige Standorte sehr grosse Werte z.b. für die Sichtbarkeit berechnet wurden. Bei der Gesamtbewertung wurden zwischen gleichen Intervallen und Quartilen keine grossen Unterschiede festgestellt. Im Kapitel 4 werden nur noch die Ergebnisse der Quartilauswertung erläutert. Seite 4 von 25

Methodik 3.3 Gewichtung der Kriterien Die Kriterien werden nach folgenden Überlegungen gewichtet: Wichtig für die Bewertung ist die Sichtbarkeit der Anlagen. Diese wird primär als störend empfunden. Die Windkraftanlagen wirken im Nah- und Mittelbereich am stärksten. Im Fernbereich sind sie schon ziemlich klein. Objekt- und Bildebene sind gleich gewichtet. Kriterien Distanzbereich Grosse Beeinträchtigung der Landschaft Geringe Beeinträchtigung der Landschaft Gewichtung Objektebene Sichtbarkeit aus Vorranggebieten Landschaft Fläche betroffener Vorranggebiete Landschaft Vorbelastung der Landschaft durch vertikale Elemente Nah- und Mittelbereich 0-5 km Nahbereich 0 - km Nahbereich 0 - km 4 (häufig sichtbar) 4 (Vorranggebiete stark betroffen) 4 (kaum Vorbelastungen) (kaum sichtbar) (Vorranggebiete wenig betroffen) (viele Vorbelastungen) 3 2 Bildebene Sichtbarkeit aus dem Nah- und Mittelbereich Sichtbarkeit von Wanderwegen aus dem Nah- und Mittelbereich Nah- und Mittelbereich 0-5 km Nah- und Mittelbereich 0-5 km 4 (häufig sichtbar) 4 (häufig sichtbar) (kaum sichtbar) (kaum sichtbar) 3 2 Sichtbarkeit aus dem Fernbereich Fernbereich 5-20 km 4 (häufig sichtbar) (kaum sichtbar) Seite 5 von 25

Resultate 4 Resultate Die Karten mit der Darstellung der Resultate sind als A3 in der Beilage enthalten. 4. Beurteilung der einzelnen Kriterien 4.. Sichtbarkeit aus Vorranggebieten Landschaft (Nah- und Mittelbereich) Die Sichtbarkeit der potentiellen Standorte aus den Vorranggebieten Landschaft ist vor allem in den Oberbaselbieter Gemeinden Maisprach, Buus, Rothenfluh und Oltingen teilweise aber auch im Faltenjura (Waldenburg) und im Gebiet Blauen gross. Somit sind diese Gebiete landschaftlich am wenigsten gut geeignet. Die Verteilung zeigt, dass nur wenige Standorte von einer sehr grossen Fläche aus Vorranggebieten sichtbar sind. Seite 6 von 25

Resultate 4..2 Fläche betroffener Vorranggebiete Landschaft (Nahbereich) Bei 26 Standorten befinden sich keine Vorranggebiete Landschaft im Nahbereich. Nur wenige Standorte sind von grossen Flächen mit Vorranggebieten umgeben. Die Standorte mit der schlechtesten landschaftlichen Eignung liegen im Faltenjura. Da die Vorranggebiete nie im Wald liegen, wurden die Waldstandorte eher besser bewertet als die Standorte im unbewaldeten Gebiet. Die Verteilung zeigt, dass es Standorte gibt, die keine Vorranggebiete Landschaft im Nahbereich tangieren und dass nur wenige Standorte eine sehr grosse Fläche beeinträchtigen. Seite 7 von 25

Resultate 4..3 Vorbelastung der Landschaft durch vertikale Elemente (Nahbereich) Hochspannungsleitungen und Antennen führen zu einer Vorbelastung der Landschaft durch vertikale Elemente. Da jedoch nur der Nahbereich betrachtet wurde, sind nur wenige Standorte bereits vorbelastet und daher besser für Windkraftanlagen geeignet. Sie liegen vor allem in Siedlungsnähe und im Gebiet Blauen. 37 Standorte weisen in ihrem Nahbereich keine Vorbelastung auf. Die Zusatzbelastung der Windkraftanlagen auf die Landschaft ist bei diesen gross. Seite 8 von 25

Resultate 4..4 Sichtbarkeit aus dem Nah- und Mittelbereich Bei der Auswertung der Sichtbarkeitsberechnungen wurde festgestellt, dass sich kleinräumig bereits grosse Unterschiede ergeben können. Auch wenn Standorte nahe beieinander liegen, kann der eine davon sehr gut sichtbar sein, während der andere in einer Muldenlage beinahe versteckt liegt. Waldstandorte sind generell besser sichtbar als unbewaldete, was durch ihre exponierte Lage auf Kreten erklärt werden kann. Die am besten geeigneten Standorte mit der geringsten Sichtbarkeit liegen im Faltenjura und teilweise am Rande des Gempenplateaus. Seite 9 von 25

Resultate 4..5 Sichtbarkeit von Wanderwegen aus dem Nah- und Mittelbereich Die Standorte im Faltenjura und am Rande des Gempenplateaus sind von Wanderwegen aus kaum sichtbar. Die Standorte in Siedlungsnähe und im Gebiet Blauen sind dagegen eher ungeeignet, weil sie von einem grossen Teil der Wanderwege sichtbar sind. Seite 20 von 25

Resultate 4..6 Sichtbarkeit aus dem Fernbereich Wie bei der Sichtbarkeitsberechnung im Mittelbereich ergeben sich auch im Fernbereich Unterschiede auf kleinem Raum. Wiederum schneiden die Standorte im Faltenjura am besten ab. Generell sind die Standorte im unbewaldeten Gebiet weniger sichtbar als die Standorte im Wald. Die Verteilung zeigt, dass die meisten Standorte von einer eher kleinen Fläche aus sichtbar sind. Nur wenige Standorte sind von einer sehr grossen Fläche aus sichtbar. Seite 2 von 25

Resultate 4.2 Gesamtbewertung Einzelanlagen Die Gesamtbewertung der Einzelanlagen ergibt vor allem geeignete Standorte im Faltenjura und am Rande des Gempenplateaus. Diese Standorte schneiden vor allem wegen ihrer schlechten Einsehbarkeit aus dem Nah- und Mittelbereich so gut ab. Aufgrund der Berechnung der betroffenen Fläche an Vorranggebieten Landschaft sind Standorte im unbewaldeten Gebiet besser geeignet. Dies kann dadurch erklärt werden, dass Vorranggebiete grundsätzlich nie im Wald liegen. Die Grafik zeigt, dass die Standorte von den tiefsten bis zu den höchsten Werten ziemlich regelmässig verteilt sind. Seite 22 von 25

Resultate 4.3 Gesamtbewertung Windparks Für die Gesamtbewertung der Windparks wurde der Durchschnitt der Einzelanlagen verwendet. Die besten Windparks liegen auch hier im Faltenjura Weitere geeignete Standorte liegen südlich von Muttenz auf dem Sulzchopf sowie im Stierenwald westlich von Liestal. Die Verteilung zeigt, dass sehr viele Standorte eine mittlere Bewertung von 27 bis 3 Punkte erreicht haben. Das liegt vor allem daran, dass sich einige grosse Windparks mit vielen Anlagen in diesem Bereich befinden. Seite 23 von 25

Synthese 5 Synthese Die Resultate der Verträglichkeitsanalyse Landschaft wurden schlussendlich wieder mit den Ergebnissen der technisch-wirtschaftlichen Machbarkeitsprüfung kombiniert. Das genaue Vorgehen und die Ergebnisse dieser Kombination sind in einem separaten Synthesebericht Empfehlungen für die Ausscheidung von Windkraftstandorten beschrieben. Seite 24 von 25

Impressum Impressum Projektleitung Hans Buser Mitarbeit Monica Nefzger Eva Scherrer Tanja Humar, meteotest Gespeichert O:\563 ARP BL Neubearbeitung Sichbarkeiten, Synthese\Schlussdokumente\Landschaftsbewertung.docx Fassung 4.02.203 Korreferat Isabelle Glanzmann Seite 25 von 25