I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz Stadtamt Braunau am Inn mit Landesrat Dr. Hermann Kepplinger, Bezirkshauptmann Dr. Georg Wojak, Bürgermeister Gerhard Skiba und Stadtrat Harry Buchmayr am 27. August 2010 zum Thema "Maßnahme gegen LKW-Durchzugsverkehr im Raum Braunau: LKW-Fahrverbot auf der B 148 Altheimer Straße"
LR Dr. Hermann Kepplinger Seite 2 Verkehrsbelastung im Bezirk Braunau Der Bezirk Braunau hat sich in den vergangenen Jahrzehnten wirtschaftlich sehr stark weiterentwickelt. Einige Großbetriebe und viele Klein- und Mittelbetriebe produzieren in diesem Bezirk. Das hat unter anderem zu einer kräftigen Zunahme des Verkehrs in diesem Raum gesorgt. Dabei zeichnet sich besonders die B 148 durch eine starke Zunahme des Verkehrs allgemein und des Schwerverkehrs (SV) im Besonderen aus. So stieg in Laufe der vergangenen Jahr gemessen an zwei Zählpunkten entlang der Straße die absolute Zahl von Schwerverkehrs-Fahrzeugen von rund 1.500 auf über 2.400 an einem durchschnittlichen Werktag. Der SV-Anteil erreicht teilweise rd. 30 Prozent. Zählstelle St. Peter/Hart (B 148, km 30,2) Zählstelle Altheim (B 148, km 17,2) Juli 2005: 11.560 KfZ 13 % SV = 1.502 Juni 2006: 5.642 KfZ 27 % SV = 1.523 April 2007: 12.439 KfZ 14 % SV = 1.741 April 2007: 5.830 KfZ 29 % SV = 1.691 April 2010: 13.656 KfZ 18 % SV = 2.458 Mai 2009: 7.761 KfZ 32 % SV = 2.484 Erhebungen betreffend Mautausweichverkehr Problematik Gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) können LKW-Fahrverbote ausgesprochen werden, wenn alternative, zumutbare Fahrtstrecken im hochrangigen Straßennetz vorhanden sind. Dies ist insbesondere der Fall wenn parallel laufende Autobahnen oder straßen vorhanden sind und kein oder nur ein geringer Umweg dabei entsteht. Durch die Einführung der Autobahnmaut für Lastkraftwagen kam es teilweise zu Verlagerungen des Verkehrs auf niederrangige Straßen. Durch ein LKW-Fahrverbot auf diesen Straßen, sofern wie oben angeführt eine zumutbare Alternative besteht, kann diesem Effekt, auf legistischer Ebene, entgegen gewirkt werden.
LR Dr. Hermann Kepplinger Seite 3 Erhebung Auf Initiative der Gemeinden entlang der B 148, besonders St. Peter/Hart und Weng, wurden zur Erhebung der LKW-Verkehrsströme Anhaltungen durchgeführt. Durch insgesamt 340 LKW-Kontrollen am Grenzübergang Braunau/Simbach durch die Exekutive in den Monaten März, April und Mai wurden die Verkehrsströme im Bezirk Braunau qualitativ erfasst. Bei der Kontrolle der Fahrzeug- und Frachtpapiere ergaben sich folgende Bewegungsmuster: - Umgebungsverkehr Raum Braunau/Simbach: ca. 42 % - München-Linz bzw. retour: ca. 38,5 % - Regensburg-Wels bzw. retour: ca. 5 % - von/nach Salzburg: ca. 2 % - Passau-Salzburg bzw. retour: ca. 5 % - Undefinierbar: ca. 4 % Aus der Aufstellung ergibt sich, dass mehr als 42 % der Verkehre als Mautausweichverkehre auf der Ost-West-Achse einzuordnen sind. Die Strecke Salzburg-Passau ist keine Mautausweichstrecke, da der Weg über die Autobahn einen Umweg von rd. 80 Kilometern verursachen würde. Ähnliche Erhebungen auf der B 147 zwischen Munderfing und Lengau ergaben keine Anhaltspunkte für verlagerbaren überregionalen Verkehr. Verordnung gegen Mautausweichverkehr auf der Ost-West-Achse Auf Basis der oben geschilderten Ergebnisse erarbeitete die BH Braunau in den vergangenen Monaten einen Entwurf für eine Mautausweichverordnung, welche aktuell fertig gestellt wurde. Ziel der Verordnung ist es, den LKW-Verkehr besonders auf der Achse Linz- München zu unterbinden und über das höherrangige Autobahnetz zu führen. Auch für LKWs, die auf der A8 von/nach Regensburg fahren soll eine Umfahrung über die B 148 nicht mehr möglich sein.
LR Dr. Hermann Kepplinger Seite 4 Konkret besagt die Verordnung: - grundsätzliches Fahrverbot für Fahrzeuge über 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht, - im Bereich der B 148 von Straßenkilometer 15,075 bis 36,778 (Gemeindegebiet Altheim bis zum Straßenende in Braunau/Inn) - ausgenommen sind Ziel- bzw. Quellverkehre in folgendem Bereich: o in Bayern Verkehre innerhalb folgender Grenzen: nördlich der bayrischen A8, östlich von A99, A9 und A92 sowie südlich der A3; weiters Verkehre aus den Landkreisen Passau, Freyung-Grafenau oder der Stadt Passau; o in Österreich innerhalb folgender Grenzen: nördlich der A1, westlich der A25, westlich von Ansfelden, Traun, Pasching und Leonding und Wilhering. Weiters sind ausgenommen Fahrten aus dem Bezirk Rohrbach und einigen westlichen Gemeinden im Bezirk Urfahr-Umgebung. Darstellung Ausnahmegebiet für Ziel- und Quellverkehr Grafik Land OÖ
LR Dr. Hermann Kepplinger Seite 5 Fahrplan für die Verordnung: Die Umsetzung der neuen Verordnung wird etwa bis Ende des Jahres benötigen. Die weiteren Schritte lauten: - Im Erhebungsverfahren werden bis 10. September 2010 Stellungnahmen der betroffenen Gemeinden, der Straßenerhalter sowie der Interessensvertretungen eingeholt; - In weiterer Folge werden diese eingearbeitet - Anschließend tritt die Verordnung durch Anbringung der entsprechenden Straßenverkehrszeichen in Kraft; Nutzen für die Region Für Verkehrs-Landesrat Dr. Hermann Kepplinger besteht die große Hoffnung, dass "die neue Verordnung eine starke Entlastung für die Region bringen wird. Wenn es gelingt mehr als ein Drittel der Schwerfahrzeuge von der B 148 zu entfernen wird das eine merkliche Verbesserung bringen. Daher werde ich mich auch dafür einsetzen, dass die Verordnung sobald sie gilt auch verstärkt kontrolliert und exekutiert wird. Dazu wird die BH Braunau angewiesen, auf den existierenden Schwerverkehrskontrollplätzen an der B147, der B148 und der B156 verstärkte Kontrollen durchzuführen. Auch die Kontrolle der nächtlichen Tempo-60- Beschränkung muss verstärkt werden. "