I N F O R M A T I O N
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- Julian Erich Krämer
- vor 7 Jahren
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1 I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Landesrat Rudi Anschober 9. Dezember 2014 zum Thema Maßnahmen zum Erreichen der EU-Grenzwerte auf A1 Weitere Referent/innen: Mag.DI.Dr. in Elisabeth Danninger, Abt. Umweltschutz, Land OÖ Dr. Manfred Leitgeb, Abt. Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht, Land OÖ
2 LR Rudi Anschober Seite 1 Maßnahmen zum Erreichen der EU-Grenzwerte auf A1 EU-Vorgaben für saubere Luft Die EU-Politik zur Luftreinhaltung ist ein Teil der EU-Umweltpolitik. Sie zielt darauf ab, gegen die verschiedenen Arten von Luftschadstoffen durch strengere Obergrenzen für die Schadstoffbelastung sowie durch Senkung der Emissionshöchstmengen für die einzelnen Schadstoffquellen vorzugehen. Damit sollen Belastungen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt möglichst minimiert werden. Die RL 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa schreibt vor, dass die Luftqualität an allen Orten, so auch in verkehrsnahen Zonen, gemessen und beurteilt werden muss, der Grenzwert für Stickstoffdioxid NO2 von 40 µg/m3 ab eingehalten werden muss, die Mitgliedstaaten Luftqualitätspläne erstellen müssen, in denen geeignete Maßnahmen vorzusehen sind, um die Einhaltung der Grenzwerte sicherzustellen. Im Falle der Nicht-Einhaltung des EU-Grenzwerts droht ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof EuGH, das zu einer Verurteilung Österreichs führen kann. Ein Pilotverfahren, also eine Vorstufe zum Vertragsverletzungsverfahren, ist bereits anhängig. In diesem Verfahren will die Kommission wissen, was Österreich tut, um die Belastung durch Luftschadstoffe über den Grenzwerten in gewissen Gebieten so kurz wie möglich zu halten.
3 LR Rudi Anschober Seite 2 Falls ein Vertragsverletzungsverfahren mit einer Verurteilung Österreichs enden würde, können ein Mindestpauschalbetrag und ein Zwangsgeld verhängt werden, im schlimmsten Fall sogar gleichzeitig. Die Höhe des Mindestpauschalbetrags beträgt 2,333 Mio. (Stand 2014), die des Zwangsgeldes zwischen und (Stand 2010) für jeden Tag, an dem die Richtlinie nicht umgesetzt (also der Grenzwert überschritten) wurde. Dies droht bei nachhaltig fehlenden Umsetzungsmaßnahmen und fehlender Grenzwerterreichung in mehreren Bundesländern. Bestehende Tempolimits im Bereich der A1 Tempo 100 aus Sicherheitsgründen: Westlich angrenzend an den Bereich der Geschwindigkeitsbeschränkung nach IG-L (Immissionsschutzgesetz Luft) findet sich auf der A 1 westlich und östlich der Abfahrt Linz eine ca. 8 km lange Strecke, auf der seit der Errichtung des Autobahnzubringers Linz aus Sicherheitsgründen nach der StVO eine dauerhafte Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h verordnet ist. Oft wird dies mit dem angrenzenden variablen Tempolimit zwischen Enns und Linz verwechselt. Tempo 80 im Stadtgebiet: Auch im Stadtgebiet Linz wurde bereits vor Jahrzehnten aus Gründen der Verkehrssicherheit, Verkehrsdichte und der Lärmverringerung Tempo 80 verordnet. Variables Tempo 100 auf Basis des Immissionsschutzgesetz- Luft (IG-L) In Oberösterreich ist als gelindestes Mittel, mit dem versucht wird, die Einhaltung des Grenzwerts für den Jahresmittelwert von 40
4 LR Rudi Anschober Seite 3 µg/m3 zu erreichen, derzeit eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf der A1 West-Autobahn zwischen Linz und Enns auf 100 km/h verordnet. Die Verordnung trat am in Kraft, wobei die Beschränkung ursprünglich täglich zwischen 5.00 und Uhr galt; sie wurde ab durch eine immissionsabhängige Geschwindigkeitsbeschränkung ersetzt, die bei Bedarf über die Verkehrsbeeinflussungsanlage geschaltet wird. Dabei werden in einem wissenschaftlichen Berechnungssystem die Messergebnisse der Luftmessstation, die Verkehrszähldaten betreffend den fließenden Verkehr, insbesondere die Feststellung der von der Geschwindigkeitsbeschränkung betroffenen Fahrzeugkategorien, und die Berechnung der meteorologischen Entwicklung der nächsten Stunden hinsichtlich der Ausbreitung von Luftschadstoffen verarbeitet. Wenn der in der Verordnung festgelegte Schwellenwert überschritten wird, wird die Verkehrsbeeinflussungsanlage geschaltet und die Geschwindigkeitsbeschränkung 100 IG-L angezeigt. Durchschnittlich ist dies in % der Zeit der Fall. Die Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung wird durch die Polizei, insbesondere mittels zweier ortsfester Radarstationen, aber auch durch punktuelle Messungen und Nachfahrten, überwacht. Tempo 100 auf Autobahnabschnitten wird aus Gründen der Luftqualität in einem Großteil der österreichischen Bundesländer vorgeschrieben. Wie die Aufhebung des sektoralen Fahrverbotes für LKW auf der Inntal-Autobahn in Tirol durch den EuGH gezeigt hat, müssen zuerst
5 LR Rudi Anschober Seite 4 die gelindesten Maßnahmen, die zum Ziel Einhaltung der Grenzwerte führen, ergriffen werden, bevor weitere (und einschneidendere) Maßnahmen ergriffen werden. Als solches gelindestes Mittel hat der EuGH die Geschwindigkeitsbeschränkung ausdrücklich genannt. Tirol hat daher seit wenigen Wochen die geltende Tempo-100-Beschränkung permanent in Kraft gesetzt. Belastung durch Stickstoffdioxid NO2 im Bereich der A1 Westautobahn Seit dem In-Kraft-Treten des ersten Tempolimits im Jahr 2007 hat sich der Jahresmittelwert bei NO2 von 60 µg/m³ auf für heuer voraussichtlich µg/m³ verringert. Dies zeigt sehr deutlich, dass das Tempolimit wirkt. Das derzeitige Immissionsniveau liegt aber noch immer deutlich über dem EU-Grenzwert von 40 µg/m³ NO2 und dem österreichischen Grenzwert von 35 µg/m³ gemäß IG-L. Graphik: Land OÖ
6 LR Rudi Anschober Seite 5 Das Hauptproblem reales Tempo weit über 100 km/h Die tatsächliche mittlere Geschwindigkeit der PKW betrug im Jahr km/h bei geschaltetem Tempo 100. Bei derartigen Geschwindigkeiten emittieren die PKW noch immer ca. 1/4 mehr Stickoxide, als wenn sie exakt 100 km/h fahren würden. Denn die Stickoxid-Emissionsfaktoren steigen oberhalb von 100 km/h mit der Geschwindigkeit überproportional an, so wird etwa bei 130 km/h um 82% mehr NO 2 emittiert als bei Tempo 100. Der oberösterreichische Abschnitt bei Enns ist jener Tempo-100- Abschnitt mit der höchsten Geschwindigkeitsüberschreitung in Österreich. Notwendige weitere Maßnahmen im Bereich A1 Da der EU-Grenzwert für NO 2 von 40 µg/m³ nach wie vor nicht erreicht wird und um ein drohendes Vertragsverletzungsverfahren zu verhindern - das mit dem aktuellen EU-Pilotverfahren schon vor der Türe steht - galt es nun weitere, angemessene Maßnahmen zu setzen. Auf Basis fachlicher Abschätzungen werden daher folgende zusätzliche Maßnahmen mittels Verordnungen festgelegt, die in Summe eine Unterschreitung des EU-Grenzwertes realistisch erscheinen lassen: Häufigere Schaltung der Tempo-100-Beschränkung Die Tempo-100-Schaltung wird so geregelt, dass die Häufigkeit der Schaltung auf ca. 60 % steigt.
7 LR Rudi Anschober Seite 6 Stufenweises Verbot von Alt-LKW mit hohem Schadstoffausstoß Schwerfahrzeuge der Kategorien Euro 0-2 werden im bestehenden Tempo 100-Abschnitt stufenweise verboten, denn sie tragen aufgrund ihrer hohen spezifischen Emissionen nicht vernachlässigbar zur Belastung durch NO 2 bei. Ergänzend wurde bereits die Überwachung der Tempo- Beschränkungen mittels fixer Radarstation verbessert. Hier wird auch in Zukunft besonderes Augenmerk gelegt werden, um die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten den gebotenen Vorgaben anzunähern und damit die Emissionen weiter zu verringern. In Summe wird mit diesen Maßnahmen eine Reduktion der Immissionsbelastung bei NO2 um 7 µg/m³ prognostiziert, sodass eine Einhaltung des EU-Grenzwertes bis 2016/17 realistisch erscheint. Zum stufenweisen LKW-Fahrverbot für Euro 0-2 LKW der Euroklassen 0-2 sind jene, die neben hohen spezifischen Emissionen auch teilweise aus Sicherheitsgründen auffallen. Somit besteht aus zweierlei Sicht ein Interesse, dass die Fahrzeugflotte genau in diesem Bereich erneuert wird. Daher wird per Verordnung auf Basis der IG-L ab 1. Juli 2015 ein Verbot für LKW der Euro-Klassen 0 und 1 sowie ab 1. Jänner 2016 ein Verbot für die Klasse 2 im Sanierungsgebiet, das den Bereich der A1 zwischen der Anschlussstelle Enns-Steyr und dem Knoten Haid umfasst, in Kraft treten.
8 LR Rudi Anschober Seite 7 Zur Verdeutlichung: ein Euro 0-Lkw bedeutet, dass dieser erstmals vor 1992 zugelassen wurde, somit im Jahr 2015 mehr als 24 Jahre alt ist. Auch ein LKW der Klasse Euro 2 ist mit einer Erstzulassung vor 2001 im Jahr 2016, wenn das entsprechende Verbot auf der A1 in Kraft tritt immerhin auch schon 15 Jahre oder älter. Rund 200 LKW der Euro 0-1-Klassen passieren täglich den Autobahnabschnitt, ein Gutteil davon stammt aus Osteuropa. Mit dieser stufenweisen Einführung ist ausreichend Vorlaufzeit gegeben, sodass die bestehende LKW-Flotte entsprechend gekennzeichnet werden kann. Denn gemäß IG-L-Abgasklassen- Kennzeichnungsverordnung sind LKW, die in derartig festgelegte Sanierungsgebiete einfahren, mit einer IG-L-Plakette zu kennzeichnen. Das IG-L sieht im 14 verschiedene Ausnahmen von diesem Verbot vor, die natürlich auch auf der A1 gelten. Somit sind vom Verbot z. Bsp. grundsätzlich ausgenommen: Fahrzeuge der Klassen N1 und N2, die im Werkverkehr im Sanierungsgebiet durch Unternehmer, deren Lastkraftwagenflotte maximal 4 Lastkraftwagen umfasst, verwendet werden und die entsprechend gekennzeichnet sind Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft in Ausübung einer land- oder forstwirtschaftlichen Haupttätigkeit Fahrzeuge mit monovalentem Methangasantrieb oder ausschließlich elektrischem Antrieb sowie plug-in-hybridelektrische Fahrzeuge, die mit ausschließlich elektrischem Antrieb eine Mindestreichweite von 50 km aufweisen Weiters werden gemäß Verordnung generell ausgenommen vom Verbot: LKW mit sehr kostenintensiven Spezialaufbauten, Fahrzeuge nach Schaustellerart und historische Fahrzeuge.
9 LR Rudi Anschober Seite 8 Bereits in mehreren Bundesländern bestehen ähnliche, auf IG-L basierende LKW-Fahrverbote: Im Bereich der Bundeshauptstadt Wien gilt bereits seit dem 1. Juli 2008 ein Fahrverbot für Lastkraftwagen, Sattelkraftfahrzeuge und Sattelzugfahrzeuge der Abgasklassen Euro 0 und 1 sowie ab für solche der Abgasklasse Euro 2 gilt (Verordnung des Landeshauptmanns von Wien LGBl. 15/2006 idf 52/2013). In den niederösterreichischen Umlandgemeinden ( Sanierungsgebiet Wiener Umland ) gilt das Fahrverbot für Lastkraftwagen, Sattelkraftfahrzeuge und Sattelzugfahrzeuge der Abgasklassen Euro 0 und 1 seit 1. Juli 2014; das Fahrverbot für Euro 2 tritt am in Kraft (siehe NÖ Sanierungsgebiets- und Maßnahmenverordnung Feinstaub, 8103/1-2). In der Steiermark gilt aufgrund der Stmk. Luftreinhalteverordnung 2011 seit ein Fahrverbot für LKW über 7,5 t mit der Abgasklasse Euro 0, seit ein solches für Euro 1 und seit ein solches für Euro 2. Begleitende Förderaktion für EURO 6-Nutzfahrzeuge, insbes. für KMUs Das Umweltressort fördert aktuell den vorzeitigen Ankauf von modernsten, emissions- und lärmarmen Euro 6-Nutzfahrzeugen der Klasse N1 (leichte Nutzfahrzeuge der Gruppe I-III bis 2,61 t Bezugsmasse). Diese Förderaktion richtet sich in erster Linie an kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Wie die aktuellen Zahlen belegen, findet diese Aktion bereits reges Interesse bei den betroffenen Unternehmen und unterstreicht damit,
10 LR Rudi Anschober Seite 9 dass im Sinne des Umweltschutzes getroffene Maßnahmen und Anreize einhergehen mit wirtschaftlichen Interessen. Quelle: Land OÖ Eine weitere Umstellungsförderung auch für größere LKW ist in Prüfung.
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