LKW-Fahrverbot 2014 Abgasplakette für alle LKW ab Welche Abgasklasse hat der LKW?
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- Babette Buchholz
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1 LKW-Fahrverbot 2014 Abgasplakette für alle LKW ab 2015 Welche Abgasklasse hat der LKW?
2 Sanierungsgebiete in Ostösterreich Grund: Feinstaub, NOx Wien Teile von NÖ Burgenland Teile der Steiermark OÖ: IG-L - 100er A 1 Steyr-Linz Salzburg: IG-L - 100er A 10 Golling Tirol: A 12 Nacht-FV, LKW-FV Euro 0-2 LKW-Fahrverbot ab 2014/ Mag. Andreas Edinger, WKW-Vp 2
3 LKW-Fahrverbot Wien und NÖ Im Zulassungsschein nachsehen: LKW oder N1, N2, N3 für LKW und Sattelkraftfahrzeuge ALLER Gewichtsklassen mit Euro 1-Motor: ab mit Euro 2-Motor: ab Gebiet: Wien östliches NÖ (Sanierungsgebiet Wiener Umland) Ab 2015 Pflicht zur Kennzeichnung LKW-Fahrverbot ab 2014/ Mag. Andreas Edinger, WKW-Vp 3
4 Gebiet Bundesland Wien NÖ: Sanierungsgebiet Wiener Umland Teile der Bezirke Bruck/Leitha Gänserndorf Korneuburg Mödling Wien Umgebung LKW-Fahrverbot ab 2014/ Mag. Andreas Edinger, WKW-Vp 4
5 Die Ausnahmen des IG-L (Auszug) Einsatzfahrzeuge, Fahrzeuge im öffentlichen Dienst, LKW im öffentlichen Dienst, Fahrzeuge des Straßendienstes, der Bahnerhaltung, der Wasser- und Energieversorgung, der Kanalwartung und der Müllabfuhr sowie Fahrzeuge im Einsatz im Katastrophenfall (gilt auch für LKW, die in deren Auftrag fahren) Fahrzeuge, für deren Benützung im Sanierungsgebiet ein im Einzelfall zu prüfendes überwiegendes öffentliches Interesse besteht (Ausnahmegenehmigung mit IG-L Kennzeichnung) Lkw bis 12 t hzg mit Euro-1-Motor (oder besser), die im Werkverkehr im Sanierungsgebiet durch Unternehmer verwendet werden, deren gesamte Lastkraftwagenflotte maximal 4 Lkw umfasst (Ausnahmegenehmigung mit IG-L Kennzeichnung) LKW-Fahrverbot ab 2014/ Mag. Andreas Edinger, WKW-Vp 5
6 Ausnahmen in Wien und NÖ NÖ: Bei Nachweis für Einhaltung PM10-Werte (z.b. auf Grund einer entsprechenden Filtervorrichtung) praktisch nicht erfüllbar! LKW mit sehr kostenintensiven Spezialaufbauten Wien: Fahrzeuge nach Schaustellerart (= für die Verwendung im Schaustellergewerbe, das mit fest am Fahrzeug montierten Geräten oder Aufbauten ausgestattet ist) NÖ: Fahrzeuge die zur Verwendung im Rahmen des Schaustellergewerbes bestimmt sind Historische Fahrzeuge (erhaltungswürdiges, nicht zur ständigen Verwendung bestimmtes Fahrzeug, entweder Baujahr vor 1955 oder älter als 30 Jahre und die Liste der historischen Kraftfahrzeuge eingetragen) NÖ: Heeres-Kfz, Fahrzeuge im öffentlichen Interesse NÖ: Lastkraftwagen und Sattelzugfahrzeuge bei Fahrten zu und von Vertragswerkstätten zum Zwecke von Reparaturen oder Wartungsarbeiten. LKW-Fahrverbot ab 2014/ Mag. Andreas Edinger, WKW-Vp 6
7 Sehr kostenintensive Spezialaufbauten Es muss sich um einen LKW mit Fahrgestell handeln (meist LKW der Klassen N2 und N3 = über 3,5 t hzg) Es muss sich um AUFbauten, nicht um EINbauten handeln Der Spezialaufbau ist speziell für diesen LKW gefertigt Der Spezialaufbau ist dann sehr kostenintensiv, wenn er zum Zeitpunkt der Anschaffung teurer als ,- war oder wenn die Kosten des Spezialaufbaus mindestens genauso teuer waren wie die Kosten des Fahrgestells Es gelten Nettobeträge, Montagekosten berücksichtigen LKW-Fahrverbot ab 2014/ Mag. Andreas Edinger, WKW-Vp 7
8 Werkverkehrsausnahme für Unternehmen des Werkverkehrs (Handel, Gewerbe, Industrie, Tourismus etc.) gibt es eine Ausnahme vom LKW-Fahrverbot, wenn sie alle folgenden Voraussetzungen erfüllen: 1. Werkverkehr (Beförderung eigener Waren durch eigenen Fahrer mit eigenem LKW von der Firma und zur Firma) 2. Die LKW-Flotte der Firma umfasst maximal 4 LKW 3. Die LKW, für die eine Ausnahme beantragt werden können, haben max. 12 t höchst zulässiges Gesamtgewicht 4. Die LKW, für die eine Ausnahme beantragt werden können, haben Motoren der Abgasklasse Euro 1 oder besser LKW-Fahrverbot ab 2014/ Mag. Andreas Edinger, WKW-Vp 8
9 Welche Abgasklasse habt der LKW? Es gibt 3 Möglichkeiten, Abgasklasse festzustellen: Beispiele: 2001/100A EG 2001/127 EG 02/80A EG 91/12 EWG (A): D Abgasverhalten nach EU-Verordnung, KFG, Dokumenten Hilfsmittel: Erlass des Verkehrsministeriums, Infoblatt WKO, COC 2. Eingabe der Abgaswerte (CO, NOx, HC+NOx, Partikel) 3. Datum der Erstzulassung Angaben stehen im Zulassungsschein oder Typenschein/ Einzelbescheid Hilfsmittel für 2 und 3: Achtung: bei LKW bis 3,5 t muss Kunde nur Zulassungsschein mitbringen! LKW-Fahrverbot ab 2014/ Mag. Andreas Edinger, WKW-Vp 9
10 Ab wann welche Abgasklasse? PKW und leichte Nutzfahrzeuge (bis 3,5 t hzg) Klasse Euro 1 Euro 2 Euro 3 Euro 4 Euro 5 Euro 6 M 2) Ab N Gruppe I 3) Ab N Gruppe II 3) Ab N Gruppe III 3) Ab ) Klasse M: PKW und Busse 3) Klasse N1: LKW bis 3,5 t hzg, unterteilt nach der Bezugsmasse (= Eigengewicht + 25 kg) Gruppe I: bis kg, Gruppe II: kg bis kg, Gruppe III: über kg LKW-Fahrverbot ab 2014/ Mag. Andreas Edinger, WKW-Vp 10
11 Schwere Nutzfahrzeuge (LKW über 3,5 t hzg) EURO I EURO II EURO III EURO IV EURO V EURO VI Achtung: es gibt unterschiedliche Stichtage, nach Typenprüfung und Erstzulassung des einzelnen LKW. Oft sind aber LKW mit besseren Motoren schon vor dem Stichtag oder LKW mit schlechteren Motoren noch nach dem Stichtag zugelassen worden. Daher ist Feststellen der Abgasklasse nach dem Datum der Erstzulassung eine unzuverlässige Methode! LKW-Fahrverbot ab 2014/ Mag. Andreas Edinger, WKW-Vp 11
12 LKW-Fahrverbot ab 2014/ Mag. Andreas Edinger, WKW-Vp 12
13 Die Abgasklassenplakette 2014 Novelle: auch Euro 6 Plaketten händische Beschriftung Größe 5 x 10 cm mit Hologramm (Bundesadler) Lochung mit Fahrzeugidentifikationsnummer (6-stellig) Kosten: 2,50 + Kosten der Werkstatt LKW-Fahrverbot ab 2014/ Mag. Andreas Edinger, WKW-Vp 13
14 Ausgabe der Abgasklassenplakette Neuwagen: Händler zugelassenes Kfz: ermächtigte Stellen nach 57a KFG Pickerlwerkstatt ÖAMTC und ARBÖ Landesprüfstellen Anbringung am Kfz: Innen, neben oder unter Pickerl LKW bis 3,5 t hzg: Werkstatt LKW über 3,5 t hzg: Ausfolgung an Halter oder dessen Vertreter LKW-Fahrverbot ab 2014/ Mag. Andreas Edinger, WKW-Vp 14
15 Dokumentation für Kunden Werkstätten haben Bestätigung auszustellen. Inhalt: Gründe für die Zuordnung des Fahrzeugs zu Abgasklasse Form: schriftlich Unterschrift Kunde muss diese Bestätigung nicht mitführen! LKW-Fahrverbot ab 2014/ Mag. Andreas Edinger, WKW-Vp 15
16 Rechtsfolgen bei trotzdem fahren Strafen max ,- bzw ,- UND Zwangsmaßnahmen ( 14 Abs. 7 IG-L): Polizei kann Lenken und Inbetriebnahme des Fahrzeuges durch Zwangsmaßnahmen verhindern: Abnahme der Fahrzeugschlüssel Absperren oder Einstellen des Fahrzeuges Anlegen technischer Sperren Abnahme des Führerscheines etc. LKW-Fahrverbot ab 2014/ Mag. Andreas Edinger, WKW-Vp 16
17 Nützliche Telefonnummern und Links: Telefon WKW: 01 / / 1040 oder Onlineratgeber: LKW-Fahrverbot ab 2014/ Mag. Andreas Edinger, WKW-Vp 17
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