LKW-Fahrverbot Servicekarte. Sanierungsgebiete in Österreich Grund: Feinstaub, NOx Wien Teile von NÖ Burgenland Teile der Steiermark

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1 LKW-Fahrverbot 2014 Servicekarte Sanierungsgebiete in Österreich Grund: Feinstaub, NOx Wien Teile von NÖ Burgenland Teile der Steiermark OÖ: IG-L-100er A 1 Steyr-Linz Salzburg: 100er A 10 Golling Tirol: A 12 Nacht-FV, LKW-FV Euro 0-2 LKW-Fahrverbot ab 2014/ Mag. Andreas Edinger, WKW-Vp zurück 2 1

2 LKW-Fahrverbot Wien und NÖ für LKW und Sattelkraftfahrzeuge ALLER Gewichtsklassen mit Euro 1-Motor: ab mit Euro 2-Motor: ab Gebiet: Wien östliches NÖ (Sanierungsgebiet Wiener Umland) Ab 2015 Pflicht zur Kennzeichnung Onlineratgeber: LKW-Fahrverbot ab 2014/ Mag. Andreas Edinger, WKW-Vp 3 Gebiet Bundesland Wien NÖ: Sanierungsgebiet Wiener Umland Teile der Bezirke Bruck/Leitha Gänserndorf Korneuburg Mödling Wien Umgebung Gemeindenaufzählung Bgld LKW-Fahrverbot ab 2014/ Mag. Andreas Edinger, WKW-Vp 4 2

3 Die Ausnahmen des IG-L (Auszug) Einsatzfahrzeuge, Fahrzeuge im öffentlichen Dienst, LKW im öffentlichen Dienst, Fahrzeuge des Straßendienstes, der Bahnerhaltung, der Wasser- und Energieversorgung, der Kanalwartung und der Müllabfuhr sowie Fahrzeuge im Einsatz im Katastrophenfall (gilt auch für LKW, die in deren Auftrag fahren) Fahrzeuge, für deren Benützung im Sanierungsgebiet ein im Einzelfall zu prüfendes überwiegendes öffentliches Interesse besteht (Ausnahmegenehmigung mit IG-L Kennzeichnung) Lkw bis 12 t hzg mit Euro-1-Motor (oder besser), die im Werkverkehr im Sanierungsgebiet durch Unternehmer verwendet werden, deren gesamte Lastkraftwagenflotte maximal 4 Lkw umfasst (Ausnahmegenehmigung mit IG-L Kennzeichnung) LKW-Fahrverbot ab 2014/ Mag. Andreas Edinger, WKW-Vp Werkverkehrsausnahme 5 Ausnahmen in Wien und NÖ NÖ: Bei Nachweis für Einhaltung PM10-Werte (z.b. auf Grund einer entsprechenden Filtervorrichtung) praktisch nicht erfüllbar! LKW mit sehr kostenintensiven Spezialaufbauten Wien: Fahrzeuge nach Schaustellerart (= für die Verwendung im Schaustellergewerbe, das mit fest am Fahrzeug montierten Geräten oder Aufbauten ausgestattet ist) NÖ: Fahrzeuge die zur Verwendung im Rahmen des Schaustellergewerbes bestimmt sind Historische Fahrzeuge (erhaltungswürdiges, nicht zur ständigen Verwendung bestimmtes Fahrzeug, entweder Baujahr vor 1955 oder älter als 30 Jahre und die Liste der historischen Kraftfahrzeuge eingetragen) NÖ: Heeres-Kfz, Fahrzeuge im öffentlichen Interesse NÖ: Lastkraftwagen und Sattelzugfahrzeuge bei Fahrten zu und von Vertragswerkstätten zum Zwecke von Reparaturen oder Wartungsarbeiten. LKW-Fahrverbot ab 2014/ Mag. Andreas Edinger, WKW-Vp Ausnahme Spezialaufbauten 6 3

4 Die Euroklasse Bei der vollständigen Verbrennung von Kraftstoff entsteht nur CO2 und H2O In der Realität kommt es aber zu keiner vollständigen Verbrennung, daher entstehen auch andere, unerwünschte Abgase Abgaswerte: Stickoxid (NOx) Kohlenwasserstoffe (HC) Kohlenmonoxyd (CO) Partikel beim Diesel Seit 1992 gibt es Grenzwerte für Abgase der Kfz Erster Grenzwert: Euro 1, seither regelmäßig Verschärfungen. Aktuell bei schweren LKW: Euro 6, bei leichten LKW: Euro 5 LKW-Fahrverbot ab 2014/ Mag. Andreas Edinger, WKW-Vp 7 Welche Abgasklasse hat der LKW? Es gibt 3 Möglichkeiten, Abgasklasse festzustellen: Beispiele: 2001/100A EG 2001/127 EG 02/80A EG 91/12 EWG (A): D Abgasverhalten nach EU-Verordnung, KFG, Dokumenten Hilfsmittel: Erlass des Verkehrsministeriums, Infoblatt WKO, COC 2. Eingabe der Abgaswerte (CO, NOx, HC+NOx, Partikel) 3. Datum der Erstzulassung Angaben stehen im Zulassungsschein oder Typenschein/Einzelbescheid Hilfsmittel für 2 und 3: Achtung: bei LKW bis 3,5 t muss Kunde nur Zulassungsschein mitbringen! LKW-Fahrverbot ab 2014/ Mag. Andreas Edinger, WKW-Vp Zulassungsschein 8 4

5 Ab wann welche Abgasklasse? PKW und leichte Nutzfahrzeuge (bis 3,5 t hzg) Klasse Euro 1 Euro 2 Euro 3 Euro 4 Euro 5 Euro 6 M 2) N Gruppe I 3) N Gruppe II 3) N Gruppe III 3) Ab Ab Ab Ab ) Klasse M: PKW und Busse 3) Klasse N1: LKW bis 3,5 t hzg, unterteilt nach der Bezugsmasse (= Eigengewicht + 25 kg) Gruppe I: bis kg, Gruppe II: kg bis kg, Gruppe III: über kg LKW-Fahrverbot ab 2014/ Mag. Andreas Edinger, WKW-Vp 9 Schwere Nutzfahrzeuge (LKW über 3,5 t hzg) EURO I EURO II EURO III EURO IV EURO V EURO VI Achtung: es gibt unterschiedliche Stichtage, nach Typenprüfung und Erstzulassung des einzelnen LKW. Oft sind aber LKW mit besseren Motoren schon vor dem Stichtag oder LKW mit schlechteren Motoren noch nach dem Stichtag zugelassen worden. Daher ist Feststellen der Abgasklasse nach dem Datum der Erstzulassung eine unzuverlässige Methode! LKW-Fahrverbot ab 2014/ Mag. Andreas Edinger, WKW-Vp 10 5

6 LKW-Fahrverbot ab 2014/ Mag. Andreas Edinger, WKW-Vp 11 Die Abgasklassenplakette 2014 Novelle: auch Euro 6 Plaketten händische Beschriftung Größe 5 x 10 cm mit Hologramm (Bundesadler) Ausgabe/Anbringung durch Händler (Neuwagen) oder Werkstatt, bei LKW > 3,5 t Anbringung durch Firma selbst Lochung mit Fahrzeugidentifikationsnummer (6-stellig) Anbringung an Windschutzscheibe innen neben Pickerl LKW-Fahrverbot ab 2014/ Mag. Andreas Edinger, WKW-Vp 12 6

7 Kosten Kosten der Plakette: 2,50 Kosten der Dienstleistung: muss jeder Betrieb selbst festlegen! LKW-Fahrverbot ab 2014/ Mag. Andreas Edinger, WKW-Vp 13 Rechtsfolgen bei Missachtung der Maßnahmen 30 Abs. 1 Z 4 IG-L bis Erschleichung einer Ausnahmegenehmigung Werkverkehr Missbräuchliche Kennzeichnung der LKW mit einer IG-L-Tafel oder falschen Abgasklassenplakette 30 Abs. 1 Z 2 IG-L bis Fahren mit älteren Fahrzeugen im Sanierungsgebiet Fahren mit älteren Fahrzeugen, die von einem Ausnahmetatbestand erfasst sind, ohne Belege Fahren von zulässigen Fahrzeugen ohne entsprechender Umweltplakette LKW-Fahrverbot ab 2014/ Mag. Andreas Edinger, WKW-Vp 14 7

8 Rechtsfolgen bei trotzdem fahren Strafen max ,- bzw ,- UND Zwangsmaßnahmen ( 14 Abs. 7 IG-L): Polizei kann Lenken und Inbetriebnahme des Fahrzeuges durch Zwangsmaßnahmen verhindern: Abnahme der Fahrzeugschlüssel Absperren oder Einstellen des Fahrzeuges Anlegen technischer Sperren Abnahme des Führerscheines etc. LKW-Fahrverbot ab 2014/ Mag. Andreas Edinger, WKW-Vp 15 Onlineratgeber LKW-Fahrverbot LKW-Fahrverbot ab 2014/ Mag. Andreas Edinger, WKW-Vp 16 8

9 To Do oder altmodisch: Und was jetzt? Abgasklasse feststellen ( Euro 0 Euro 1 Euro 2 bis Euro 6 Sehr teurer Spezialaufbau? Wenn ja: KV besorgen Wenn nein: LKW ersetzen bzw. Fuhrdienst auslagern (Güterbeförderung) LKW bis 12 t, max. 4 LKW? Werkverkehrsausnahme bei MA 46 Abgasklassenplakette besorgen (Euro 2 kann bis Ende 2015 weiterfahren, dann Werkverkehrsausnahme oder neuer LKW) LKW-Fahrverbot ab 2014/ Mag. Andreas Edinger, WKW-Vp 17 Nützliche Telefonnummern und Links: Telefon WKW: 01 / / 1040 oder Onlineratgeber: LKW-Fahrverbot ab 2014/ Mag. Andreas Edinger, WKW-Vp 18 9

10 Servicekarte LKW-Fahrverbot ab 2014/ Mag. Andreas Edinger, WKW-Vp LKW-Fahrverbot ab 2014/ Mag. Andreas Edinger, WKW-Vp 10

11 Parkraumbewirtschaftung in Wien Flächendeckende Kurzparkzone in 15 Bezirken Innenbezirke (1 bis 9 und 20): Gültigkeit Montag Freitag Uhr Höchstparkdauer 2 Stunden Außenbezirke (12 und 14-17): Gültigkeit Montag Freitag Uhr Höchstparkdauer 3 Stunden Stadthallenzone: Zusätzlich täglich von 18 bis 22 Uhr, Höchstparkdauer 2 Stunden Kurzparkzonen in Geschäftsstraßen LKW-Fahrverbot ab 2014/ Mag. Andreas Edinger, WKW-Vp Parkkarte für Unternehmer Standort im Bezirk Auto auf Unternehmen angemeldet EIN Auto pro Betrieb grundsätzlich möglich Weitere Autos nur bei ausreichendem Warentransport Nachweise aufwendig Warentransport nachweisen mind. 5 Transporte pro Woche erheblich Nachweisbar LKW-Fahrverbot ab 2014/ Mag. Andreas Edinger, WKW-Vp 22 11

12 23 Servicekarte für Unternehmer für Kfz in Montage oder Service für alle parkraumbewirtschafteten Bezirke Erlaubt das Abstellen des Fahrzeuges während der Servicetätigkeiten über 2 Stunden / 3 Stunden Fahrzeug muss auf das Unternehmen zugelassen sein Fahrzeug muss für Transporte geeignet sein Nachweis erfolgt aus der Vergangenheit: pro Bezirk 2 Belege über Servicetätigkeiten Dauer über 2 Stunden aus den letzten 12 Monaten mehr als 8 Bezirke nachgewiesen: Servicekarte für alle 15 Bezirke LKW-Fahrverbot ab 2014/ Mag. Andreas Edinger, WKW-Vp 23 Tagesparkschein LKW-Fahrverbot ab 2014/ Mag. Andreas Edinger, WKW-Vp 12

13 Antragstellung Behörde: MA 65, 1030 Wien, Ungargasse 33 (Formular) Vorprüfung durch Wirtschaftskammer Wien für Mitglieder Weiterleitung dann durch WKW Information: LKW-Fahrverbot ab 2014/ Mag. Andreas Edinger, WKW-Vp 25 ANTRAGSTELLUNG Die Antragstellung hat mittels eines Formulares bei der MA-65, 1030 Wien, Ungargasse 33 zu erfolgen. Für Unternehmen bietet die Wirtschaftskammer Wien an, die Anträge vorab zu prüfen und dann an die MA-65 weiterzuleiten. Anträge für die ab Oktober neu hinzukommenden Bezirke können ab eingebracht werden. LKW-Fahrverbot ab 2014/ Mag. Andreas Edinger, WKW-Vp

14 LKW-Fahrverbot ab 2014/ Mag. Andreas Edinger, WKW-Vp 14

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