Was ist das individuelle Arbeitsrecht und wozu dient es?
|
|
- Walther Fertig
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Berufskraftfahrer/in Was ist das individuelle Arbeitsrecht und wozu dient es? Princoso GmbH,
2 Das individuelle Arbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und soll den Arbeitnehmer vor einer wirtschaftlichen Überlegenheit des Arbeitgebers schützen.
3 Berufskraftfahrer/in Nenne mindestens 5 Punkte, die zum individuellen Arbeitsrecht gehören. Princoso GmbH,
4 Abschließen der Arbeitsverträge Urlaubsregelung Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und Arbeitnehmers Krankheitsregelung Regelungen in Bezug auf Kündigung
5 Berufskraftfahrer/in Wie ist der Urlaub durch das Bundesurlaubsgesetz geregelt? Princoso GmbH,
6 Mindesturlaub pro Jahr 24 Tage bei 6 Werktagen 20 Tage bei 5 Werktagen
7 Berufskraftfahrer/in Wann kann ein Betriebsrat gebildet werden? Princoso GmbH,
8 Ein Betriebsrat kann gebildet werden, wenn mehr als 5 wahl - berechtigte Arbeitnehmer im Betrieb beschäftigt sind.
9 Berufskraftfahrer/in Was versteht man unter Personenverkehr? Princoso GmbH,
10 Unter Personenverkehr versteht man eine gewerbsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen.
11 Berufskraftfahrer/in Was ist der Vorteil der Wechselsysteme? Princoso GmbH,
12 Sie bringen Vorteile bei kombinierten Verkehren (Straßen- Wasser- Schienen-Verkehr) Ebenfalls bei Begegnungsverkehr. Durch den schnellen Austausch der Ladungsträger, kann vorgeladen oder auch später geladen werden. Ohne dass der LKW vor Ort sein muss.
13 Berufskraftfahrer/in Erkläre folgende Fahrzeugarten: a) Transporter b) Lastkraftwagen c) Lastzug d) Kraftomnibus Princoso GmbH,
14 a) Als Transporter werden leichte Nutzfahrzeuge bezeichnet, die ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 t vorweisen. Diese werden meist zum Nahverkehr und für den Paketdienst eingesetzt. b) Lastkraftwagen werden in allen Bereichen des Güterverkehrs eingesetzt, die sich verschiedenen Aufbauten unterscheiden. c) Als Lastzug bzw. Gliederzug bezeichnet man Lastkraftwagen mit einem Anhänger. d) Der Kraftomnibus dient zur Beförderung von Personen im Linienverkehr und Gelegenheitsverkehr.
15 Berufskraftfahrer/in Wie sind die maximalen Abmessungen der Breite und Höhe der Kraftfahrzeuge (keine Kühlfahrzeuge oder Fahrzeuge in Land und Forstwirtschaft) im StVZO festgelegt (in Meter)? Princoso GmbH,
16 Kraftfahrzeug mit Anhänger: Breite 2,55 m Höhe 4 m
17 Berufskraftfahrer/in Welche Wartungsarbeiten müssen vom Fahrer durchgeführt werden? Princoso GmbH,
18 Motoröl- und Kühlflüssigkeitstand. Beleuchtungseinrichtungen außen am Fahrzeug, bei Bussen auch innen. Räder auf festen Sitz und Beschädigungen prüfen, ebenfalls auch die Profiltiefe überprüfen. Kontrolle der Scheibenwischanlage, Zentralschmieranlage überprüfen. Abschmieren, Verbindungselemente überprüfen.
19 Berufskraftfahrer/in Welches Zubehör muss in einem Nutzfahrzeug mitgeführt werden? Princoso GmbH,
20 Erste-Hilfe-Material Warndreieck und Warnleuchte Unterlegkeil Warnweste
21 Berufskraftfahrer/in Wer ist für die Richtigkeit für Begleitpapiere im gewerblichen Güterkraftverkehr verantwortlich? Princoso GmbH,
22 Der Absender.
23 Berufskraftfahrer/in Welche Angaben muss ein Frachtbrief mindestens enthalten? Princoso GmbH,
24 Ort und Tag der Ausstellung, Name und Anschrift des Absenders, Name und Anschrift des Frachtführers, Stelle und Tag der Übernahme des Gutes.
25 Berufskraftfahrer/in Welche 2 Typen der Beförderungsarten unterscheidet das Gütervekehrsgesetz? Princoso GmbH,
26 Gewerbliche Beförderungen: Transporte für andere gegen Entgelt. Werkverkehr: Eigentransporte der Unternehmen mit eigenem Fahrpersonal.
27 Berufskraftfahrer/in Nenne 4 Pflichten des Fahrers vor dem Übernehmen der Ladung beim Beladen. Princoso GmbH,
28 Überprüfen der Beförderungseinheit auf betriebs- und Verkehrssicherheit Fristgerecht das Fahrzeug zum Beladen bereitstellen, evtl. Ladeplan erstellen Ladungssicherheit
29 Berufskraftfahrer/in Nenne 3 Pflichten des Fahrers während der Beförderung des Gutes. Princoso GmbH,
30 Lenk- und Ruhezeiten einhalten Lieferfristen einhalten Bei Verlangen den Beamten die Dokumente aushändigen
4. sie vom eigenen Personal des Unternehmens, das sie verwendet, geführt werden; 5. die Einhaltung der vorgenannten Bedingungen anhand folgender
Richtlinie 84/647/EWG des Rates vom 19. Dezember 1984 über die Verwendung von ohne Fahrer gemieteten Fahrzeugen im Güterkraftverkehr Amtsblatt Nr. L 335 vom 22/12/1984 S. 0072-0073 Finnische Sonderausgabe:
Mehr(Sozial)Vorschriften für den Güterverkehr
Stephan Burgmann I Josef Eickholt I Ludwig Jungwirth I Martin Strehl (Sozial)Vorschriften für den Güterverkehr EU-Berufskraftfahrer Weiterbildung Lkw Inhalt Inhalt Vorwort 4 1 Aktuelle Verkehrsvorschriften
MehrNenne die vier wesentlichen Rechtsverordnungen der Eisenbahn.
Eisenbahner/in im Betriebsdienst Das Transportunternehmen Eisenbahn Nenne die vier wesentlichen Rechtsverordnungen der Eisenbahn. Princoso GmbH, www.azubishop24.de - Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung
MehrKompendium Berufskraftfahrerqualifikation Abschnitt E, BGQ - Seite 6
Kompendium Berufskraftfahrerqualifikation Abschnitt E, BGQ - Seite 6 Ausbildungsplan Beschleunigte Grundqualifikation für Inhaber der Grundqualifikation mit dem Ziel der Ausweitung von Güter- auf Personenbeförderung
Mehr(1) Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht
Das Arbeitszeitgesetz zur Wochenruhezeit: ArbZG 9 Sonn und Feiertagsruhe. (1) Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden. 1) (2) In mehrschichtigen
MehrAnmeldung zur Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Anmeldung zur Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Name: Vorname: Ich melde mich hiermit verbindlich an für: (Zutreffendes bitte ankreuzen.) Beschleunigte Prüfung Güterkraftverkehr
MehrAnmeldung zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (VO vom 24. Juni 2008)
Industrie- und Handelskammer Chemnitz Geschäftsbereich Bildung Postfach 464 09004 Chemnitz Anmeldung zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (VO vom 24. Juni 2008) Ich melde
MehrAllgemeine Informationen zum Thema Handel und Beförderung von Tankpatronen
Allgemeine Informationen zum Thema Handel und Beförderung von Tankpatronen Grundsätzlich gilt: Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise auf den Tankpatronen. SFC darf keine Rechtsberatung anbieten -
MehrJeder Fahrer muss in der Kontrolle sagen können: Meine Ladung habe ich richtig gesichert. Ich verstoße nicht gegen 23 Fahrzeugführer der StVO.
Wichtig für den Fahrzeugführer: Jede Ladung, die sich auf der Ladefläche während einer Vollbremsung bewegt (verrutscht, umfällt, hinund herrollt, herabfällt oder Lärm erzeugt), muss gesichert werden. Jeder
MehrSeiten 2.1 Sozialrechtliche Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraft- und Personenverkehr 9 2.1.1 Höchstzulässige Arbeitszeiten in der Verkehrsbranche 9 2.1.1.1 Tägliche Arbeitszeit 10 2.1.1.2
MehrStraßenkontrollen des BAG
... und so finden Sie uns in Köln: Bundesamt für Güterverkehr Bundesamt für Güterverkehr Werderstraße 34 50672 Köln Telefon 02 21 / 57 76 0 Telefax 02 21 / 57 76 17 77 Postfach 19 01 80 50498 Köln Straßenkontrollen
MehrAbmessungen von Nutzfahrzeugen
Abmessungen von Nutzfahrzeugen Die wichtigsten Abmessungen wie z. B. Breite, Höhe und Länge eines Nfz. Sind in Deutschland gesetzlich in der StVZO, die der Richtlinie 96/53EG entspricht, festgelegt. Die
MehrInformationen zur Qualifizierung des Fahrpersonals im gewerblichen Güterkraftverkehr, im Werkverkehr und im Straßenpersonenverkehr
Informationen zur Qualifizierung des Fahrpersonals im gewerblichen Güterkraftverkehr, im Werkverkehr und im Straßenpersonenverkehr Fahrerinnen und Fahrer, die Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen
MehrLadungssicherung in Pkw und Nutzfahrzeugen bis kg zulässiger Gesamtmasse
Ladungssicherung in Pkw und Nutzfahrzeugen bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse Anwendbarkeit der technischen Regelwerke 22 Abs. 1 StVO Unterabschnitt 7.5.7.1 ADR VDI 2700 DIN EN 12195-1:2011-06 1 EINLEITUNG
Mehr1. Welche Kriterien sind für die Einstufung eines Mitarbeiters als Dienstnehmer maßgeblich?
Basiskurs Arbeitsrecht* Dozent Mag. Eva-Maria Wagner MBA Dr. Markus Gramann Fragenkatalog zur Stoffreflexion: 100 offene Prüfungsfragen ohne Antworten 1. Welche Kriterien sind für die Einstufung eines
MehrDieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen
1989R4060 DE 01.01.1992 001.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EWG) Nr. 4060/89 DES
MehrÄnderung der Fahrerlaubnisverordnung zum
Änderung der Fahrerlaubnisverordnung zum 19.01.2013 Die neuen Karten-Führerscheine ändern sich hinsichtlich der Fahrerlaubnisklassen und des Fälschungsschutzes. Die ab dem 19.01.2013 ausgestellten Karten-Führerscheine
MehrWichtiger Hinweis für die praktische Prüfung der Grundqualifikation:
Industrie- und Handelskammer Postfach 19 61 32709 Detmold Vorgangs-Nr.: Ansprechpartner/-in: Peter Grote E-Mail: grote@detmold.ihk.de Telefon: 05231 7601-26 Fax: 05231 7601-8026 Qualifikation gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
MehrDigitaler Fahrtenschreiber Lenk- und Ruhezeiten nach der Fahrpersonalverordnung Ausnahmen für den Baubereich. RAin Ina Witten
Digitaler Fahrtenschreiber Lenk- und Ruhezeiten nach der Fahrpersonalverordnung Ausnahmen für den Baubereich Allgemeine Informationen Lenk- und Ruhezeiten sind in der Fahrpersonalverordnung (FPersV) und
MehrGEWERBLICHER GÜTERKRAFTVERKEHR
20.10.2017 03:02 1/5 Gewerblicher Güterkraftverkehr LANDKREIS AUGSBURG (DRUCKANSICHT) GEWERBLICHER GÜTERKRAFTVERKEHR ERLAUBNISSE UND LIZENZEN Allgemeines Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder
MehrBei Unklarheiten oder Fragen bzgl. der Ladungssicherung wenden Sie sich bitte an unseren Ladungssicherungsbeauftragten Herrn Tel.
Auftrags Nr. Sonstige Dokumentation Ladungssicherung! Einverständniserklärung Beim Verladen von Gütern sind alle am Verladeprozess Beteiligten Personen für die ordnungsgemäße Ladungssicherung verantwortlich.
MehrÖsterreichische Gefahrgutkonferenz 2014 Neue Berufungskette Strafe Anzeige 1. und 2. Instanz
Österreichische Gefahrgutkonferenz 2014 Neue Berufungskette Strafe Anzeige 1. und 2. Instanz Horst Meixner Landesverkehrsabteilung Burgenland 04.11.2014-05.11.2014 Schwechat 1 2 Fahren wirklich alle zu
MehrAbschlussbericht Landesprojekt 2009 Sozialvorschriften im Straßenverkehr Schwerpunktaktion Busse im Linienverkehr 2009
Abschlussbericht Landesprojekt 2009 Sozialvorschriften im Straßenverkehr Schwerpunktaktion Busse im Linienverkehr 2009 Einleitung Eine der Schwerpunktaktionen der rheinland-pfälzischen Gewerbeaufsicht
MehrDer Verkehrsleiter im gewerblichen Güterverkehr. Anforderungen, Aufgaben und Rechtsgrundlagen
Der Verkehrsleiter im gewerblichen Güterverkehr Anforderungen, Aufgaben und Rechtsgrundlagen Seite 2 von 5 Merkblatt Der Verkehrsleiter im gewerblichen Güterverkehr Anforderungen, Aufgaben und Rechtsgrundlagen
MehrTransporte als Dienstleistung
Schönbrunn 2018 Transporte als Dienstleistung Realisierung von Sicherheitsstandards im Lohnunternehmen Georg Schmid-Maier Streckenplan A. Was sind die Standards des gewerbl. Transportes? B. Wie erreichen
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagepostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1975 Ausgegeben am 4. September 1975 155. Stück 2009 461. Verordnung: Fahrtenbuchverordnung
MehrArbeitsrecht in Österreich Ein kurzer Überblick
Arbeitsrecht in Österreich Ein kurzer Überblick Arbeitsvertrag Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, soweit sie durch Gesetz oder Kollektivvertrag nicht
MehrBeförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Ausbildung zum Fahrzeugführer
Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße Ausbildung zum Fahrzeugführer Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung 3 Schulungspflicht bei der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße 3 Schulungen der Gefahrgutfahrer
MehrIHK Würzburg-Schweinfurt Herrn Müller Mainaustr Würzburg. Anmeldung zu einer Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz
IHK Würzburg-Schweinfurt Herrn Müller Mainaustr. 33 97082 Würzburg Anmeldung zu einer Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz Ich melde mich hiermit verbindlich an für die (bitte ankreuzen)
MehrUnterweisungskurzgespräch Betriebsfahrten
Unterweisungskurzgespräch Betriebsfahrten Lektion 1: Vor Fahrbeginn Lektion 2: Verkehrssituationen Lektion 3: Fahrverhalten Lektion 4: Sonstige Einflüsse Lektion 5: Ausgleich Informationen für den Unterweisenden
MehrArbeitsrecht. 1 Arbeitsrechtliche Definition. Praxis-Beispiel. 2 Lenk- und Ruhezeiten HI HI
TK Lexikon Steuern Fahrtätigkeit Arbeitsrecht 1 Arbeitsrechtliche Definition HI726857 HI2330554 Als Fahrtätigkeit wird eine berufliche Tätigkeit von Arbeitnehmern bezeichnet, die ihre regelmäßige Arbeitsstätte
Mehr48. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Bundesrat Drucksache 445/13 (Beschluss) 05.07.13 Beschluss des Bundesrates 48. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften Der Bundesrat hat in seiner 912. Sitzung am 5. Juli 2013 beschlossen,
MehrRahmenbedingungen für Fahrzeugeinsätze Handwerkskammer für Mittelfranken Wilhelm Scheuerlein Sulzbacher Straße Nürnberg
Rahmenbedingungen für Fahrzeugeinsätze Handwerkskammer für Mittelfranken Wilhelm Scheuerlein Sulzbacher Straße 11-15 90489 Nürnberg Inhalt: Begrifflichkeiten - Definitionen Übersicht über die Führerscheinklassen
MehrMerkblatt Kleintransportgewerbe
Merkblatt Kleintransportgewerbe Das Kleintransportgewerbe umfasst die gewerbliche Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, wenn die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte
MehrSozialvorschriften für Fahrpersonal
Geschäftsbereich Recht und Fair Play Sozialvorschriften für Fahrpersonal Die Fahrertätigkeit, ganz gleich ob in Bussen oder LKW, erfordert hohe Konzentration und immer größer werdende Verantwortung für
Mehr3M Verkehrssicherheit. Retrorefl ektierende. Fahrzeug-Markierung. und -Werbung. Lkw früher erkennen: Weniger Unfälle, sinkende Kosten
3M Verkehrssicherheit Retrorefl ektierende Fahrzeug-Markierung und -Werbung Lkw früher erkennen: Weniger Unfälle, sinkende Kosten Retroreflektierende Fahrzeug-Markierung und -Werbung Lkw früher erkennen:
MehrAnmeldung zu einer Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (Bitte in Druckschrift ausfüllen!)
Identnummer (füllt IHK aus): Anmeldung zu einer Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (Bitte in Druckschrift ausfüllen!) Prüfungstermin (tt.mm.jjjj): (Termine unter www.erfurt.ihk.de) Ich
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
10.4.2014 L 107/39 VERORDNUNG (EU) Nr. 361/2014 R KOMMISSION vom 9. April 2014 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 hinsichtlich der Beförderungsdokumente für den grenzüberschreitenden
MehrRechtliche Grundlagen (2) EU-Verordnungen
Rechtliche Grundlagen (2) EU-Verordnungen VO (EG) Nr. 561/2006 über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr vom 15.03.2006 Regelung von Lenk- und Ruhezeiten VO (EWG) Nr. 3821/85
MehrAnmeldung zu einer Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz
IHK Würzburg-Schweinfurt Herrn Müller Mainaustr. 33 97082 Würzburg Anmeldung zu einer Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz Ich melde mich hiermit verbindlich an für die (bitte ankreuzen)
MehrStraßenkontrollen Stand: April 2012
Straßenkontrollen Stand: April 2012 DE Straßenkontrollen des BAG Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) nimmt als selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr,
MehrDer Omnibusverkehr in der Europäischen Union
Der Omnibusverkehr in der Europäischen Union Praxishandbuch für den grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Omnibussen in Europa Herausgegeben von der Vereinigung Europäischer Verkehrsunternehmen e.v.
MehrÜbungsaufgaben zum Güterkraftverkehr Lösungsblatt Teil 2 vom
Übungsaufgaben zum Güterkraftverkehr Lösungsblatt Teil 2 vom 17.03.2018 Die folgenden Aufgaben beziehen sich auf die Spedition Modufa GmbH. Beachten Sie bei diesen Aufgaben die folgende Unternehmensbeschreibung
MehrAnmeldung Güterkraftverkehr
Industrie- und Handelskammer Trier Elke Arnoldy Herzogenbuscher Str. 12 54292 Trier Telefax: 0651/9777-97902 Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Anmeldung Güterkraftverkehr Ich melde
MehrEuropäisches Parlament beschließt neue Lenk- und Ruhezeitregeln für Kraftfahrer
RA Dr. Christian Schlottfeldt Europäisches Parlament beschließt neue Lenk- und Ruhezeitregeln für Kraftfahrer Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben sich auf die Änderung der europäischen
MehrVorwort...5. Abkürzungsverzeichnis...15. Einleitung und Benutzerhinweis...21. I Grundlagen des Güterbeförderungsgewerbes...23
Vorwort...5 Abkürzungsverzeichnis...15 Einleitung und Benutzerhinweis...21 I Grundlagen des Güterbeförderungsgewerbes...23 A Grundbegriffe des Gemeinschaftsrechts...23 1 Die Europäische Union...24 a EU-Mitgliedsstaaten...24
MehrEU-BERUFSKRAFTFAHRER-QUALIFIKATION
EU-BERUFSKRAFTFAHRER-QUALIFIKATION Wer ist betroffen? Fahrer/innen, die zu gewerblichen Zwecken Personenverkehr oder Güterkraftverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen eine über die Fahrerlaubnisausbildung
MehrBEFÖRDERUNGSPAPIERE Hilfe oder bußgeldbelegte Notwendigkeit - Anforderungen Verantwortung Konsequenzen -
BEFÖRDERUNGSPAPIERE Hilfe oder bußgeldbelegte Notwendigkeit - Anforderungen Verantwortung Konsequenzen - Volker Tornau Telefon: 0179 2937783 volker@tornau.de Telefax: 0179 332937783 Begleitpapiere gleich
MehrBerufskraftfahrerqualifizierung. Merkblatt zur Grundqualifikation und Weiterbildung
Berufskraftfahrerqualifizierung Merkblatt zur Grundqualifikation und Weiterbildung Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung 3 Geltungsbereich 3 Mindestalter / Qualifikation 4 Besitzstand 4 Grundqualifikation 5
Mehrzur Anerkennung der fachlichen Eignung zur Führung eines Personenverkehrsunternehmens
MERKBLATT zur Anerkennung der fachlichen Eignung zur Führung eines Personenverkehrsunternehmens (Stand Februar 2015) Ansprechpartner: Rüdiger Haake 0371 6900-1222 0371 6900-191222 ruediger.haake@chemnitz.ihk.de
MehrArbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung
Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung Zwischen Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitnehmer genannt wird
MehrArbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung
Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung Zwischen Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitnehmer genannt wird
MehrBerufskraftfahrerqualifikation
Berufskraftfahrerqualifikation Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr Zukünftig müssen Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf
MehrSchwerpunktthema ADR 2009: Änderungen für Gefahrguttransporte
Seite 1 von 5 Schwerpunktthema ADR 2009: Änderungen für Gefahrguttransporte Inhalt: 1. Neue Kennzeichnung für Gefahrguttransporte 2. Verhalten der Fahrer nach Unfällen 3. Sicherheitsausrüstung im Fahrzeug
Mehrzur Anerkennung der fachlichen Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens
MERKBLATT zur Anerkennung der fachlichen Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens (Stand Januar 2018) Ansprechpartner: Rüdiger Haake 0371 6900-1222 0371 6900-191222 ruediger.haake@chemnitz.ihk.de
MehrÜbungsaufgaben zum Güterkraftverkehr Teil 1
Übungsaufgaben zum Güterkraftverkehr 17.03.2018 Teil 1 Die folgenden Aufgaben beziehen sich auf die Spedition Modufa GmbH. Beachten Sie bei diesen Aufgaben die folgende Unternehmensbeschreibung und versetzen
MehrIndustrie- und Handelskammer Dresden Fax: Referat Verkehr Langer Weg Dresden
Industrie- und Handelskammer Dresden Fax: 0351 2802-7143 Referat Verkehr Langer Weg 4 01239 Dresden Antrag auf Anerkennung einer zehnjährigen leitenden Tätigkeit im Güterkraftverkehr gemäß 8 Berufszugangsverordnung
MehrKOLLEKTIVVERTRAG. betreffend die arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen für Lenker von Kraftfahrzeugen
KOLLEKTIVVERTRAG betreffend die arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen für Lenker von Kraftfahrzeugen abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Nahrungs- und Genußmittelindustrie Österreichs, 1030 Wien,
MehrAnmeldung zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Industrie und Handelskammer zu Koblenz Frau Annika Schneider Schlossstraße 2 56068 Koblenz Anmeldung zu einer Prüfung gemäß dem BerufskraftfahrerQualifikationsGesetz Ich melde mich hiermit verbindlich
MehrObligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güterkraft- und Personenverkehr
Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güterkraft- und Personenverkehr Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen eine
MehrInformationen zur Qualifizierung des Fahrpersonals im gewerblichen Güterkraftverkehr, im Werkverkehr und im Straßenpersonenverkehr
Informationen zur Qualifizierung des Fahrpersonals im gewerblichen Güterkraftverkehr, im Werkverkehr und im Straßenpersonenverkehr Zukünftig müssen Fahrerinnen und Fahrer, die Güterkraft- oder Personenverkehr
MehrObligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr
Jörg Albertzard Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr Geschäftsbereich Standortpolitik, Häfen, Verkehr Stand: 14. September 2016 Fahrer, die gewerbliche Güter- oder
MehrAnmeldung zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
wird von der IHK bearbeitet Industrie und Handelskammer Ostwürttemberg Branchenkoordination Verkehr LudwigErhardStraße 1 89520 Heidenheim örtlich zuständig Freistellung liegt vor EDV erfasst FIDA erfasst
MehrInformationen zur Klasse B
Informationen zur Klasse B Pkw und leichte Lkw Kraftfahrzeuge ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen masse von nicht mehr als 00 kg, die zur Beförderung von nicht
MehrInhalt. - Aus dieser Übersicht können keine Rechte abgeleitet werden. RDW Telefoon Divisie Regelgeving Toelating Fax
Inhalt... 2 Gezogenes Arbeitsgerät (ohne Ladung)... 3 Intermodaler Transport von Flatrack- und Open-Top-Ladestrukturen... 4 Flussdiagramm für den intermodalen Transport von Flatrack- und Open-Top-Ladestrukturen...
MehrDemo-Version. DEMO- Version Nicht zu Unterrichtszwecken. Diese Demo- Version enthält Auszüge aus den Unterrichtsinhalten des Lernfeldes 3.
DEMO- Version Nicht zu Unterrichtszwecken Diese Demo- Version enthält Auszüge aus den Unterrichtsinhalten des Lernfeldes 3. Die gesamten Unterrichtsinhalte inklusive No@zen im Modera@onsmodus finden Sie
MehrFachgruppe Rohholz Nord im GD Holz. Holztransporte sind kein Kinderspiel!
Fachgruppe Rohholz Nord im GD Holz Holztransporte sind kein Kinderspiel! Fachgruppe Rohholz Nord im GD Holz 27.09.2017, Hotel Heide-Kröpke, Esseler Damm 1, 29690 Essel Ihr Referent: Immanuel Noske freier
MehrAb 1. Juli gehört die Warnweste in jedes Auto. Mit freundlicher Genehmigung und Unterstützung der Ampelmann GmbH
Ab 1. Juli gehört die Warnweste in jedes Auto Mit freundlicher Genehmigung und Unterstützung der Ampelmann GmbH Grußwort des Ministers Es geht um Ihre Sicherheit! Liebe Autofahrerinnen und Autofahrer,
MehrLehrplan für die Weiterbildung Lkw 2. Welle gem. BKrFQG
A) Liste der Kenntnisbereiche laut Anlage 1 der BKrFQV 1. Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln 1.1 Ziel: Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette
MehrLehrplan für die Weiterbildung Lkw 2.Welle gem. BKrFQG
A) Liste der Kenntnisbereiche laut Anlage 1 der BKrFQV 1. Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln 1.1 Ziel: Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette
MehrWorkshop 1a Nachbarschaftshilfetaxi Was ist zulässig?
Steffen Gröbel, Projektbüro Südniedersachsen Workshop 1a Nachbarschaftshilfetaxi Was ist zulässig? Rechtliche Rahmenbedingungen für alternative und flexible Lösungen Tag der regionalen Mobilität am in
MehrAnmeldung. zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz. - Güterkraftverkehr -
Handelskammer Hamburg Abteilung Sach- und Fachkundeprüfungen Adolphsplatz 1 20457 Hamburg Telefax: (040) 36138-61318 Anmeldung zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz - Güterkraftverkehr
MehrEU-Berufskraftfahrer
EU-Berufskraftfahrer Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr Rechtliche Rahmenbedingungen Arten der Weiterbildung Ausbildungsstätten Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland
MehrAnmeldung zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Anmeldung zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Bitte zurücksenden an: Industrie- und Handelskammer Dresden Geschäftsbereich Bildung Referat Prüfungswesen, Frau Sabine Frasiak
MehrMerkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen
Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen Vorbemerkungen Für alle Fahrzeuge, die am öffentlichen Straßenverkehr
MehrVorsätzlich begangene Ordnungswidrigkeiten
ABSCHNITT II Vorsätzlich begangene Ordnungswidrigkeiten Lfd. Nr. Tatbestand Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Regelsatz in Euro ( ), Fahrverbot in Monaten Zuwiderhandlungen gegen 24 StVG a) Straßenverkehrs-Ordnung
Mehr- 3 - Tabelle 1. Aktueller
Auflistung der aufgrund der Anhebung der Bußgeldobergrenze für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten beabsichtigten der Bußgeldkatalog Verordnung () Die Bußgeldregelsätze sollen für die nachfolgend genannten
MehrHerzlich willkommen. Kapitäne der Landstrasse müssen erneut auf die Schulbank" zur öffentlichen Informationsveranstaltung
Herzlich willkommen zur öffentlichen Informationsveranstaltung Kapitäne der Landstrasse müssen erneut auf die Schulbank" 1 IHK-Informationsveranstaltung am 9. September 2008 Thomas Weitkamp Neue Anforderungen
MehrAbschlussprüfung im Gartenbau, Fachrichtung Gemüsebau Prüfungsfach: Wirtschafts u. Sozialkunde
Nach der bestandenen Abschlussprüfung schließen Sie mit Ihrem neuen Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag ab. a. Auf welche vier Inhalte, die im Arbeitsvertrag festgehalten werden sollen, achten Sie besonders?
MehrGenehmigungsverfahren für Großraum- und Schwertransporte im Land Brandenburg. AZH / K Polizei bei Polizeibegleitung
Genehmigungsverfahren für Großraum- und Schwertransporte im Land Brandenburg AZH Zuständige Straßenbaubehörden Landesbetrieb mit 3 Niederlassungen, Kreise, Städte, Gemeinden, WKP (Brückenprüfung für BAB,
MehrEin Merkblatt Ihrer IHK
Ein Merkblatt Ihrer IHK Berufskraftfahrerrichtlinie Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr
MehrRückzahlung von Urlaubsgeld?
Rückzahlung von Urlaubsgeld? Arbeitgeber gewähren häufig ihren Arbeitnehmern neben dem für die Urlaubszeit zu gewährendem Urlaubsentgelt aus Anlaß der Urlaubsgewährung eine zusätzliche Urlaubsvergütung,
MehrLadungssicherung. Stolperstein oder Qualitätsmerkmal? Alfred Lampen, A.L.S. Seminare α. Für das 9. Forum protect am 27. November 2007 in Bad Wildungen
Ladungssicherung Alfred Lampen, A.L.S. Seminare Stolperstein oder Qualitätsmerkmal? Für das 9. Forum protect am 27. November 2007 in Bad Wildungen Alfred Lampen Alfred Lampen, A.L.S. Seminare Sachkundiger
MehrAnmeldung zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
wird von der IHK bearbeitet Industrie und Handelskammer Ostwürttemberg Branchenkoordination Verkehr LudwigErhardStraße 1 89520 Heidenheim örtlich zuständig Freistellung liegt vor EDV erfasst FIDA erfasst
MehrDer Betriebsrat informiert: Ausgabe 1 Jubi 2015
Der Betriebsrat informiert: Ausgabe 1 Jubi 2015 Der Betriebsrat des HIF Die Grundlage für die Arbeit des Betriebsrates bilden die Arbeitsgesetze. Diese beinhalten eine Gesetzessammlung von ca. 60 Gesetzen.
MehrUnterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Kleines ABC des Arbeitsrechts - rechtliche Grundbegriffe verstehen
Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Kleines ABC des Arbeitsrechts - rechtliche Grundbegriffe verstehen Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de 4 von 18
MehrAnstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter
Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter Zwischen Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitnehmer genannt wird der folgende Arbeitsvertrag
MehrBeilage 2. Ausbildungsprogramm
Beilage 2. Ausbildungsprogramm Modul 1 Führerscheinklasse C und D Fahrzeugtechnik richtig anwenden Verbesserung des Fahrverhaltens auf Grundlage der Sicherheitsregeln (gem. Anlage 1 Ziffer 1a und 1b) Kenntnisse
MehrWer bezahlt die Rechnung
Wer bezahlt die Rechnung Landwirtschaftliche oder Gewerbliche Beförderung In der Landwirtschaft gehören Transporte zum Tagesgeschäft. Egal ob Ernteprodukte, Futtermittel, Dünger oder Vieh, immer müssen
MehrBundesamt für Güterverkehr, Köln Hausanschrift: Werderstraße 34, Köln Postanschrift: Postfach , Köln
Herausgeber: Bundesamt für Güterverkehr, Köln Hausanschrift: Werderstraße 34, 50672 Köln Postanschrift: Postfach 19 01 80, 50498 Köln Weitere Informationen zu dieser Veröffentlichung können direkt beim
MehrAnmeldung zu einer Prüfung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Anmeldung zu einer Prüfung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Nachfolgend finden Sie unser Anmeldeformular zu einer Prüfung gemäß Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetz nebst Erklärung
MehrQualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr. Welche Rechtsgrundlagen regeln diese Qualifikation?
M E R K B L A T T Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr Stand: August 2017 Fahrerinnen und Fahrer, die Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen zu gewerblichen
MehrWichtige Informationen für Ihren Vertrag. Nachfolgend finden Sie wesentliche Informationen zu Ihrem JimDrive Personen- und KFZ-Schutzbrief Basis
Wichtige Informationen für Ihren Vertrag Nachfolgend finden Sie wesentliche Informationen zu Ihrem JimDrive Personen- und KFZ-Schutzbrief Basis I. Versicherer und ladungsfähige Anschrift: Versicherer ist
MehrWichtige Informationen für Ihren Vertrag. Nachfolgend finden Sie wesentliche Informationen zu Ihrer JimDrive Mitgliedschaft Basis
Wichtige Informationen für Ihren Vertrag Nachfolgend finden Sie wesentliche Informationen zu Ihrer JimDrive Mitgliedschaft Basis I. Versicherer und ladungsfähige Anschrift: Versicherer ist die Europ Assistance
MehrVerordnung EG 1013/2006 des Europ. Parlaments und des Rates vom über die Verbringung von Abfällen (VVA)
Verordnung EG 1013/2006 des Europ. Parlaments und des Rates vom 14.06.2006 über die Verbringung von Abfällen (VVA) Allgemeine Informationspflichten (Art. 18 VVA) Informationspflichten, Geltungsbereich
Mehr