Zusammenfassung des Berichts zur Kantonalen Demenzstrategie

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Transkript:

Zusammenfassung des Berichts zur Kantonalen Demenzstrategie 1. Einleitung Die Demenz gilt als eine der grössten Herausforderungen für die westlichen Wohlstandsgesellschaften. Sie betrifft nicht nur das Gesundheits-, sondern auch das Sozialsystem und die Familien der Personen mit Demenz. Die Epidemiologie der Demenz und der lange Krankheitsverlauf sowie die zunehmende Alterung der Bevölkerung in der westlichen Welt haben die Regierungen verschiedener Länder (darunter auch die Schweiz) dazu veranlasst, eine Strategie zu erarbeiten, die eine qualitativ hochstehende Betreuung von demenzkranken Menschen und ihren Pflegenden zu vertretbaren Kosten gewährleistet. Aus den Hochrechnungen zur demografischen Entwicklung in der Schweiz, die geprägt ist von der steigenden und unaufhaltsamen Alterung der Bevölkerung, geht klar hervor, dass die Demenz die stark mit der Alterung der Einzelperson zusammenhängt eine der grössten Herausforderungen darstellt, die unser Land in den nächsten Jahren zu bewältigen haben wird. 2014 lebten in der Schweiz gemäss Schätzungen 116'000 demenzkranke Personen. Pro Jahr kommen voraussichtlich 28'000 neue Fälle hinzu. Die neuesten Daten zu den Kosten, welche der Bund für diese Erkrankung übernimmt, sprechen von CHF 6.9 Milliarden. 95% davon werden für die Pflege und Betreuung von Menschen mit dieser Krankheit aufgewendet. Die genannten Gründe haben nach der Erarbeitung einer Nationalen Demenzstrategie und anschliessend einer Kantonalen Demenzstrategie verlangt, in der die Inhalte der nationalen Strategie an die kantonalen Gegebenheiten angepasst sind. 2. Nationale und kantonale Demenzstrategie Die Nationale Demenzstrategie 2014-2017 ist hauptsächlich auf die demenzkranken Menschen und diejenigen Personen ausgerichtet, die sich täglich um sie kümmern (die sogenannten Cargiver ). Einerseits sollen das Wissen über die verschiedenen Krankheiten, die zur Demenz gehören, und auch die soziale Akzeptanz von demenzkranken Menschen gefördert werden. Anderseits sollen die Vorurteile verringert werden, die dieser Krankheit gegenüber bestehen. Ein weiteres Ziel der nationalen Strategie ist die Sicherstellung einer gezielten und adäquaten Versorgung für alle demenzkranken Menschen entlang des gesamten Krankheitsverlaufs. Diese Versorgung soll eine würdige Lebensqualität gewährleisten. Mit Beschluss vom 23. Dezember 2014 hat der Staatsrat des Kantons Tessin, wie vom Departement für Gesundheit und Soziales vorgeschlagen, eine Arbeitsgruppe (AG) eingesetzt und diese mit der Erarbeitung der Kantonalen Demenzstrategie beauftragt. In der AG haben Personen mitgearbeitet, die über Wissen und direkte Erfahrung im Bereich der Demenzerkrankungen verfügen. Die AG hat sich bis Mitte Februar 2016 regelmässig alle drei Wochen getroffen. Zusammenfassung Kantonale Demenzstrategie 1

Die kantonale Strategie konzentriert sich insbesondere auf die Betreuung demenzkranker Menschen und ihres familiären Umfelds zu Hause während der verschiedenen Phasen des Krankheitsverlaufes, ohne dabei die stationäre Versorgung ausser Acht zu lassen. Diese wird denn auch weiter vertieft, um die wirksamsten verschiedenen Pflegeansätze und - philosophien zu untersuchen. Die Arbeitsgruppe, die mit der Erstellung des Dokuments betraut wurde, stellte bei der Erarbeitung der Strategie vor allem die kranke Person und die Caregiver in den Mittelpunkt des Versorgungs- und Pflegeprozesses. 3. Demenz und Versorgungsangebote im Tessin 1 Die Daten des Jahres 2014 zeigen auf, dass im Tessin 6'100 Personen der ständigen Bevölkerung an Demenz litten. 19,5% davon waren über 80 Jahre und 33,6% über 90 Jahre alt. Für das Tessin wird ebenso wie für den Rest der Schweiz eine zunehmende Anzahl an Menschen mit Demenz vorausgesagt. Diese Entwicklung hängt mit der steigenden Alterung der Bevölkerung zusammen. Die Prognosen gehen davon aus, dass sich die Zahl der Demenzkranken bis 2035 praktisch verdoppeln und somit rund 11'000 Personen erreichen könnte. Ein spezialisiertes Versorgungsangebot für Menschen mit Demenz wird von zwei Memory Clinic sichergestellt; die eine befindet sich in der Klinik Equilibrium Swiss in Lugano, die andere im Geriatrischen Dienst Sottoceneri des Tessiner Spitalverbundes (EOC) in Mendrisio und Lugano, in Zusammenarbeit mit der Klinik für Neurologie des Civico, Regionalspital Lugano. Ausserdem bietet der Spitalverbund eine Versorgung von geriatrischen Patienten am Standort Acquarossa, der zum Regionalspital Bellinzona gehört. Nebst der Memory Clinic besteht im Tessin auch ein Multidisziplinäres Geriatrisches Zentrum. Dieses befindet sich in der Klinik Moncucco in Lugano und setzt sich aus einer Einheit für akute Geriatrie und einer Einheit für postakute Geriatrie/geriatrische Rehabilitation zusammen. Im stationären Bereich wird die spezialisierte Versorgung von den 14 Betagtenzentren sichergestellt, die über Abteilungen für Menschen mit schweren kognitiven Beeinträchtigungen verfügen (Alzheimer-Einheiten). Sollte eine psychiatrische Betreuung notwendig sein, kann auf den Intersektoralen alterspsychiatrischen Dienst des Sottoceneri zurückgegriffen werden. Dieser verfügt auch über zwei spezialisierte Abteilungen in der Kantonalen Klinik für Psychiatrie. Die therapeutischen Tagesstätten, die (öffentlichen und privaten) Dienste für Hauspflege und Betreuung, die selbstständigen Pflegefachleute sowie weitere Hilfsdienste tragen zum Leistungsangebot für die Betreuung zu Hause bei. Obwohl das Angebot über eine ausreichende Strukturierung zu verfügen scheint, um den Bedürfnissen gerecht zu werden, ist darauf hinzuweisen, dass in der aktuellen Versorgung zu Hause die Eigenheiten der Demenzerkrankung nicht angemessen berücksichtigt werden. Daraus ergibt sich ein Wirksamkeits- und Effizienzverlust im Bereich der Leistungen. Deshalb ist ein Ausbildungsplan für Fachleute in den kommenden Jahren unabdingbar. Dank diesem Ausbildungsplan soll das notwendige spezifische Know-how vermittelt werden, um den Bedürfnissen von Menschen mit Demenz und ihren Caregivern gerecht zu werden. 1 Daten am 31.12.2015 Zusammenfassung Kantonale Demenzstrategie 2

4. Vorgehensweise Eine erfolgreiche Strategie setzt die klare und geteilte Formulierung einer Vision und einer Mission voraus. Diese beiden Elemente sind ganz wesentlich, um spezifische Handlungsziele festzulegen, die in sich kohärent und anhand einer gemeinsamen Strategie verfolgbar sind. Der Kantonalen Demenzstrategie des Kantons Tessin liegt folgende Vision zugrunde: Ein Kanton sein, der bei der Versorgung von Menschen mit Demenz und ihren Caregivern evidenzbasierte Bezugsmodelle (Forschungsprojekte) umsetzt und zwar in einem sozialen Kontext, der die Würde der demenzkranken Person gewährleistet. Dabei wird ein gerechter Zugang zu sozialen und pflegerischen Leistungen sichergestellt, in deren Mittelpunkt im Rahmen der vorhandenen Ressourcen die Person steht. Aus der oben beschriebenen Vision leitet sich die Mission der kantonalen Strategie ab: Die Effizienz und Wirksamkeit der Versorgung von Menschen mit Demenz und ihren Caregivern verbessern. Dies soll dank einer frühen Diagnose und einer anschliessend besseren Koordination zwischen den betreuerischen, pflegerischen und sozialen Angeboten erreicht werden. Das Angebot soll bedarfsgerecht und persönlich sein und entsprechend den zugeteilten Ressourcen und dem Krankheitsstadium ausfallen. Verschiedene Forschungsprojekte im Bereich der Versorgung werden ins Leben gerufen, diverse Fachleute werden speziell ausgebildet und die Bevölkerung wird sensibilisiert. Nachdem die Arbeitsgruppe Vision und Mission der Strategie festgelegt hatte, hat sie einen strategischen Plan erarbeitet und sich dabei an den folgenden Handlungsfeldern und Zielen orientiert, die der Bund im Rahmen der Nationalen Demenzstrategie als Prioritäten für die Kantone formuliert hat. HANDLUNGSFELD 1 «GESUNDHEITSKOMPETENZ, INFORMATION UND PARTIZIPATION» Ziel: Die Bevölkerung hat ein besseres Wissen über Demenzerkrankungen. Sie weiss um die vielfältigen Lebensrealitäten der Betroffenen. Vorurteile und Hemmschwellen sind abgebaut. HANDLUNGSFELD 2 «BEDARFSGERECHTE ANGEBOTE» Ziel: Den an Demenz erkrankten Menschen und nahestehenden Bezugspersonen stehen flexible, qualitativ hochstehende und bedarfsgerechte Versorgungsangebote entlang der gesamten Versorgungskette zur Verfügung. Ziel: Die angemessene Entschädigung und die finanzielle Tragbarkeit von bedarfsgerechten Leistungen für Menschen mit einer Demenzerkrankung sind gewährleistet. HANDLUNGSFELD 3 «QUALITÄT UND FACHKOMPETENZ» Ziel: Die Behandlung, Betreuung und Pflege von demenzkranken Menschen orientiert sich an ethischen Leitlinien. Ziel: Die Qualität ist in der Versorgung von demenzkranken Menschen entlang des Krankheitsverlaufs sichergestellt. HANDLUNGSFELD 4 «DATEN UND WISSENSVERMITTLUNG» Ziel: Als Grundlage für die mittel- und langfristige Versorgungsplanung und -steuerung liegen in den Kantonen Informationen zur aktuellen und zukünftigen Versorgungssituation der Menschen mit Demenz vor. Zusammenfassung Kantonale Demenzstrategie 3

Die AG hat diese Makro -Ziele an die Gegebenheiten des Kantons Tessin angepasst. 5. Rechtliche Grundlagen Da demenzkranke Menschen einer interdisziplinären Versorgung und Betreuung bedürfen, müssen bei der Erarbeitung der Kantonalen Demenzstrategie verschiedene rechtliche Grundlagen herangezogen werden. Dazu gehört das Gesetz über die Gesundheitsförderung und -versorgung (Gesundheitsgesetz), das für die Versorgung von demenzkranken Menschen und die Organisation von Betreuungs- und Pflegediensten als gesetzlicher Bezugsrahmen gilt. Zudem werden das Gesetz über die Förderung, Koordination und Finanzierung von Angeboten für betagte Menschen (Altersgesetz) und das Gesetz über die Betreuung und Pflege zu Hause für die mögliche Betreuung und Pflege von Menschen mit Demenz zu Hause berücksichtigt. Ausserdem kommt das Gesetz über die sozialpsychiatrische Betreuung (Psychiatriegesetz) zur Anwendung, falls im Verlauf der Demenzerkrankung auch psychiatrische Aspekte auftreten. Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), welches das Gesundheitswesen im Bereich der Leistungsfinanzierung regelt, und das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG), das die Beziehung zwischen Versicherern und Versicherten im Fall von sozialen Leistungen regelt, vervollständigen die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die der Finanzierung der Versorgung von Menschen mit Demenz zugrunde liegen. Kosten Die kantonale Strategie sieht aktuell keine speziellen Investitionen für eine Vergrösserung der Gesundheits- und/oder Sozialeinrichtungen vor, welche die stationäre und/oder ambulante Versorgung von Demenzkranken gewährleisten. Bei den laufenden Ausgaben werden spezifische Kosten anfallen, die mit der Ausbildung und Sensibilisierung von Fachpersonen im Gesundheits- und Sozialwesen zusammenhängen, die eine situationsgerechte Versorgung der demenzkranken Menschen sicherstellen. Diese Kosten werden jedoch zu einem grossen Teil nicht zusätzlich, sondern ergänzend zu den heutigen Ausgaben anfallen. Im Bereich der Koordination der verschiedenen Dienste sowie der Forschung werden die Kosten von punktuellen Entscheiden und den Ressourcen abhängen, die hier eingesetzt werden sollen. 6. Empfehlungen Die Kantonale Demenzstrategie empfiehlt: 1. Die Umsetzung eines Sensibilisierungsplans für Fachleute im Gesundheits- und Sozialwesen und für die Bevölkerung. 2. Die Sicherstellung eines gerechten und erleichterten Zugangs zu den Kompetenzzentren (frühe Diagnose). 3. Die Bildung von Auskunftsstellen für die Bevölkerung und die Fachleute im Gesundheitsund Sozialwesen. 4. Die Erstellung eines Aus- und Weiterbildungsplanes für Fachleute im Gesundheits- und Sozialwesen. 5. Eine bedeutendere Unterstützung für informell Pflegende. 6. Eine aktive Förderung der Patientenverfügung und der therapeutischen Vertretung. 7. Ein möglichst langes Leben zu Hause für die kranke Person. Zusammenfassung Kantonale Demenzstrategie 4

8. Eine Kapazitätserweiterung für die Aufnahme in therapeutischen Tagesstätten sowie in der Übergangs- und/oder Entlastungspflege ( 72 Stunden) in Betagtenzentren. 9. Die Prüfung der Pflegemodelle, die zurzeit angewendet werden. 10. Die Bildung einer kantonalen Beobachtungsstelle für die Sammlung von Daten. 11. Eine bessere Koordination zwischen den verschiedenen Akteuren und Stellen, die insbesondere in die Versorgung zu Hause involviert sind. 12. Die Überprüfung der finanziellen Beteiligung der Pflege empfangenden Person. 13. Die Untersuchung von nützlichen technologischen Hilfs- und Unterstützungsmitteln, welche die Lebensqualität der demenzkranken Person, ihrer Caregiver und der Fachleute positiv beeinflussen können. Zusammenfassung Kantonale Demenzstrategie 5