Seminarkatalog. Unsere Angebote im Überblick



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Transkript:

Seminarkatalog Unsere Angebote im Überblick

Vorwort 1 Transportlogistik 4 1.1 EU-Kraftfahrer Weiterbildung Güterverkehr (Lkw) 6 1.2 EU-Kraftfahrer Weiterbildung Personenverkehr (Bus) 8 1.3 Beschleunigte Grundqualifikation Güter-/Personenverkehr 10 1.4 Ladungssicherung (Unterweisung/VDI 2700a) 12 1.5 Berufsbegleitende Angebote 14 2 Lagerlogistik 16 2.1 Gabel-/Schubmaststapler/Flurförderzeuge 18 2.2 Regalprüfung 20 2.3 Prüfung von Leitern und Tritten 22 2.4 Berufsbegleitende Angebote 24 3 Gefahrgutlogistik 25 3.1 Gefahrgutfahrer Basis-, Aufbau- und Auffrischungskurse 28 3.2 Fahrzeugführer 30 3.3 Gefahrgutbeauftragte 32 3.4 Gefahrgut Luftverkehr 34 4 Umwelt/Arbeitsschutz 36 4.1 Sachkunde gemäß TRGS 519 (Asbest) und TRGS 520 (gefährliche Abfälle) 38 4.2 SCC 42 4.3 Behälterprüfung und Gewässerschutz 44 4.4 Abfallbeauftragte/Sonstiges Personal 46 4.5 Brandschutz 48 4.6 Allgemeine Sicherheit 50 4.7 Kraftfahrzeug-Technologie 54 4.8 Nachhaltiges Management 56 5 Industrie/Baugewerbe 60 5.1 Krane/Hubarbeitsbühnen 62 5.2 Baumaschinen 64 6 Elektrotechnik 66 Elektrotechnik 68 7 Metallverarbeitung 70 7.1 Drehen und Fräsen (CNC) 72 7.2 Schweißen 74 8 Kaufmännische Angebote/IT 76 8.1 Buchführung mit DATEV oder Lexware 78 8.2 SAP kompakt 80 8.3 Berufsbegleitende Angebote/BGM 82 9 Allgemeines 84 Alle Seminare auf einen Blick 84 Seminaranmeldung/Teilnahmebedingungen 88 DEKRA vor Ort 90 Standorte/Impressum 91 Sehr geehrte Damen und Herren, Mit diesem Katalog stellt Ihnen die DEKRA das umfangreiche Angebot an Seminaren und Lehrgängen an den Standorten Duisburg, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Krefeld, Solingen und Wuppertal vor. Fachwissen muss regelmäßig aufgefrischt werden, da sich nationale und internationale Vorschriften immer wieder ändern. Gleichzeitig sehen sich Unternehmen mit immer neuen Herausforderungen konfrontiert. Mit folgender Auswahl sichern Sie sich mit Ihrem Unternehmen Ihre Wettbewerbsfähigkeit. Die DEKRA GmbH bietet Ihnen zahlreiche Qualifizierungsmöglichkeiten auf folgenden Gebieten: QQ QQ QQ QQ QQ QQ QQ 4. Umwelt/Arbeitsschutz 5. Industrie/Baugewerbe 6. Elektrotechnik 7. Metallverarbeitung 9. Allgemeines Transportlogistik Lagerlogistik Gefahrgut Umwelt und Arbeitsschutz Metall Pflege und Gesundheitsprävention Kaufmännische Angebote/IT und SAP-Schulungen. Falls Sie Weiterbildungswünsche haben, die über die hier aufgeführten Angebote hinausgehen, bieten wir Ihnen individuelle Qualifizierungen und Lösungsmöglichkeiten aus unserem reichhaltigen Produktportfolio. In unserem Metallschulungszentrum können Sie neben fundierten Schweißerausbildungen auch Ihre Kenntnisse im Drehen und Fräsen an unseren modernen Maschinen vertiefen und den Europäischen CNC Führerschein erlangen. Profitieren Sie von unseren flexiblen Systemen. Einzelne Module unserer Seminare sind miteinander kombinierbar. So lassen sich diese individuell an Ihre Ansprüche anpassen. Bei der Durchführung von Inhouse- Veranstaltungen richten wir alles nach Ihren individuellen Vorgaben und Weiterbildungswünschen aus. Wir garantieren Ihnen zuverlässige Zusammenarbeit. Seit über 80 Jahren steht DEKRA für die Sicherheit von Mensch und Technik. Die Spezialisten der DEKRA gewähr- leisten Schulungen auf höchstem Niveau an über 100 Standorten in Deutschland. Machen Sie uns zu Ihrem starken Bildungspartner für eine erfolgreiche berufliche Zukunft! Mit freundlichen Grüßen Verena Imhof Leiterin DEKRA Wuppertal 2 3

Transportlogistik >> 1.1 Weiterbildung Güterverkehr (Lkw) 1.2 Weiterbildung Personenverkehr (Bus) 4. Umwelt/Arbeitsschutz 1.3 Beschleunigte Grundqualifikation 5. Industrie/Baugewerbe 1.4 Ladungssicherung 6. Elektrotechnik 1.5 Berufsbegleitende Angebote 7. Metallverarbeitung 9. Allgemeines www.dekra-berufskraftfahrer.eu 4 5

Transportlogistik 1.1 EU-Kraftfahrer Weiterbildung Güterverkehr (Lkw) Die Anforderungen an die Kraftfahrer steigen stetig, sodass allein die Fahrerlaubnis nicht mehr ausreicht. Mit den Zielen der Qualitätssicherung, der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und der Sicherheit der Fahrer hat das EU-Parlament die Richtlinie 2003/59/EG für alle Mitgliedsstaaten erlassen. Für alle Fahrerlaubnisinhaber der Führerscheinklassen C1, C1E, C oder CE, die diese vor dem 10.09.2009 erworben haben, besteht eine Besitzstandsregelung, das heißt, diese Personen fallen nicht unter die Nachweispflicht einer Grundqualifikation, jedoch aber unter die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung. Diese muss erstmalig bis zum 10.09.2014 (spätestens 2016 bei Angleichung an die Gültigkeit der Fahrerlaubnis) absolviert werden. Die Pflicht zur Weiterbildung besteht alle fünf Jahre fortlaufend nach Erwerb der Grundqualifikation, die ab dem 10.09.2009 für alle Neuerwerber C1, C1E, C oder CE verpflichtend geworden ist. Die Anerkennung der Weiterbildungseinheiten setzt voraus, dass eine Einheit mindestens sieben Zeitstunden umfasst. Die Weiterbildung umfasst insgesamt 35 Zeitstunden in vorgeschriebenen Kenntnisbereichen, sodass an allen fünf angebotenen Seminaren teilgenommen werden muss. Unfälle vermeiden und sich auf unvorhersehbare Verkehrssituationen besser einstellen zu können: So trägt z. B. die Qualifizierung im Bereich der wirtschaftlichen Fahrweise (Eco-Training) zur Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit bei. >> 1.1 Weiterbildung Güterverkehr (Lkw) 1.2 Weiterbildung Personenverkehr (Bus) 4. Umwelt/Arbeitsschutz 1.3 Beschleunigte Grundqualifikation 5. Industrie/Baugewerbe 1.4 Ladungssicherung 6. Elektrotechnik 1.5 Berufsbegleitende Angebote 7. Metallverarbeitung 9. Allgemeines Titel EU-Kraftfahrer/-in Weiterbildung Lkw Modul 1: Wirtschaftlich fahren EU-Kraftfahrer/-in Weiterbildung Lkw Modul 2: Vorschriften für den Güterkraftverkehr EU-Kraftfahrer/-in Weiterbildung Lkw Modul 3: Fahrsicherheit, Gefahrenlehre und Sicherheitstechnik EU-Kraftfahrer/-in Weiterbildung Lkw Modul 4: Fahrer und Image EU-Kraftfahrer/-in Weiterbildung Lkw Modul 5: Ladung sichern (Berufs-)Kraftfahrer im Güterverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen (Berufs-)Kraftfahrer im Güterverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen (Berufs-)Kraftfahrer im Güterverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen (Berufs-)Kraftfahrer im Güterverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen (Berufs-)Kraftfahrer im Güterverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen Ziel Erwerb der geforderten Kenntnisse und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben Erwerb der geforderten Kenntnisse und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben Erwerb der geforderten Kenntnisse und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben Erwerb der geforderten Kenntnisse und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben Erwerb der geforderten Kenntnisse und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben Dauer 7 Stunden 7 Stunden 7 Stunden 7 Stunden 7 Stunden Rechtl. Grundlage Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung Voraussetzung Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE Abschluss/Prüfung Teilnahmebescheinigung der DEKRA zur Vorlage bei der zuständigen Behörde Teilnahmebescheinigung der DEKRA zur Vorlage bei der zuständigen Behörde Teilnahmebescheinigung der DEKRA zur Vorlage bei der zuständigen Behörde Teilnahmebescheinigung der DEKRA zur Vorlage bei der zuständigen Behörde Teilnahmebescheinigung der DEKRA zur Vorlage bei der zuständigen Behörde Gültigkeit 5 Jahre für den Nachweis der Weiterbildung bei der zuständigen Behörde 5 Jahre für den Nachweis der Weiterbildung bei der zuständigen Behörde 5 Jahre für den Nachweis der Weiterbildung bei der zuständigen Behörde 5 Jahre für den Nachweis der Weiterbildung bei der zuständigen Behörde 5 Jahre für den Nachweis der Weiterbildung bei der zuständigen Behörde Inhalt - Physikalische Grundlagen - Ausstattung und Auslegung von Fahrzeugen - Wirtschaftliches Fahren durch Wartung und Pflege - Fahrzeugtechnik und Kraftstoffersparnis - Abgasnachbehandlungssysteme - Alternative Kraftstoffe - Eco-Fahrphilosophie (Eco-Regeln) - Gesetzliche Regelungen und Verordnungen - Lenk- und Ruhezeiten - Kontrolle der Fahrzeiten - Vorschriften und Dokumente im Güterkraftverkehr - Straßenverkehrsrechtliche Vorschriften - Zollrecht - Besondere Transporte - Gefahrenpotenzial im Berufsalltag - Auswirkungen von Unfällen auf Fahrer und Unternehmen - Vermeiden von Gefahrensituationen - Assistenzsysteme - Verhalten bei Not- und Zwischenfällen - Wirtschaftliche Bedeutung des Güterkraftverkehrs - Wahrnehmung des Unternehmens in der Öffentlichkeit und der Beitrag der Fahrer dazu - Qualität der Fahrerleistung im Alltag - Gesundheitsbelastungen minimieren, körperliche Verfassung verbessern - Schleusung und Kriminalität vorbeugen - Gefahrenpotenzial und gesetzliche Regelungen - Physikalische Kräfte - Fahrzeugaufbauten - Zurr- und Hilfsmittel - Arten der Ladungssicherung - Berechnungen - Spezielle Güter sichern 6 7

Transportlogistik 1.2 EU-Kraftfahrer Weiterbildung Personenverkehr (Bus) Die Anforderungen an Kraftfahrer im Personen- und Güterverkehr sind stetig gestiegen, sodass allein der Besitz der Fahrerlaubnis zur Ausübung des Berufes nicht mehr ausreicht. Mit den Zielen der Qualitätssicherung, der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und der Sicherheit der Fahrer hat das EU-Parlament die Richtlinie 2003/59/EG für alle Mitgliedsstaaten erlassen. Für alle Fahrerlaubnisinhaber der Führerscheinklassen D1, D1E, D oder DE, die diese vor dem 10.09.2008 erworben haben, besteht eine Besitzstandsregelung, das heißt, diese Personen fallen nicht unter die Nachweispflicht einer Grundqualifikation, jedoch aber unter die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung. Diese muss erstmalig bis zum 10.09.2013 (spätestens 2015 bei Angleichung an die Gültigkeit der Fahrerlaubnis) absolviert werden. Die Pflicht zur Weiterbildung besteht ebenso grundsätzlich alle fünf Jahre fortlaufend nach Erwerb der Grundqualifikation, die ab dem 10.09.2008 für alle Neuerwerber der Führerscheinklassen D1, D1E, D oder DE verpflichtend geworden ist. Die Anerkennung der Weiterbildungseinheiten setzt voraus, dass eine Einheit mindestens sieben Zeitstunden umfasst. Die Weiterbildung umfasst insgesamt 35 Zeitstunden in vorgeschriebenen Kenntnisbereichen, sodass an allen fünf angebotenen Seminaren teilgenommen werden muss. Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich der Fahrökonomie gewinnen in Zeiten steigender Kraftstoffpreise mehr denn je an Bedeutung. Deren konsequente Umsetzung hilft außerdem, Unfälle zu vermeiden und sich auf unvorhersehbare Verkehrssituationen besser einstellen zu können. Somit trägt z. B. die Qualifizierung im Bereich der wirtschaftlichen Fahrweise (Eco-Training) zur Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit bei. >> 1.1 Weiterbildung Güterverkehr (Lkw) 1.2 Weiterbildung Personenverkehr (Bus) 4. Umwelt/Arbeitsschutz 1.3 Beschleunigte Grundqualifikation 5. Industrie/Baugewerbe 1.4 Ladungssicherung 6. Elektrotechnik 1.5 Berufsbegleitende Angebote 7. Metallverarbeitung 9. Allgemeines Titel EU-Kraftfahrer/-in Weiterbildung Bus Modul 1: Eco-Training EU-Kraftfahrer/-in Weiterbildung Bus Modul 2: Markt und Image EU-Kraftfahrer/-in Weiterbildung Bus Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit EU-Kraftfahrer/-in Weiterbildung Bus Modul 4: Sozialvorschriften, Risiken und Notfälle im Straßenverkehr EU-Kraftfahrer/-in Weiterbildung Bus Modul 5: Fahrgastsicherheit und Gesundheit (Berufs-)Kraftfahrer im Personenverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen (Berufs-)Kraftfahrer im Personenverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen (Berufs-)Kraftfahrer im Personenverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen (Berufs-)Kraftfahrer im Personenverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen (Berufs-)Kraftfahrer im Personenverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen Ziel Erwerb der geforderten Kenntnisse und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben Erwerb der geforderten Kenntnisse und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben Erwerb der geforderten Kenntnisse und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben Erwerb der geforderten Kenntnisse und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben Erwerb der geforderten Kenntnisse und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben Dauer 7 Stunden 7 Stunden 7 Stunden 7 Stunden 7 Stunden Rechtl. Grundlage Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung Voraussetzung Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE Abschluss/Prüfung Teilnahmebescheinigung der DEKRA zur Vorlage bei der zuständigen Behörde Teilnahmebescheinigung der DEKRA zur Vorlage bei der zuständigen Behörde Teilnahmebescheinigung der DEKRA zur Vorlage bei der zuständigen Behörde Teilnahmebescheinigung der DEKRA zur Vorlage bei der zuständigen Behörde Teilnahmebescheinigung der DEKRA zur Vorlage bei der zuständigen Behörde Gültigkeit 5 Jahre für den Nachweis der Weiterbildung bei der zuständigen Behörde 5 Jahre für den Nachweis der Weiterbildung bei der zuständigen Behörde 5 Jahre für den Nachweis der Weiterbildung bei der zuständigen Behörde 5 Jahre für den Nachweis der Weiterbildung bei der zuständigen Behörde 5 Jahre für den Nachweis der Weiterbildung bei der zuständigen Behörde Inhalt - Spezifische Verbrauchskurven von Motoren - Arten von Kraftstoffen - Definition Kraftstoff - Abgasnachbehandlung - Getriebewahl - Einsetzen von Geschwindigkeitsregelanlagen - Technische Wartung - Analyse der Fahrwiderstände - Wirtschaftliche Fahrweise - Optimale Nutzung des Drehzahlmessers - Der Verkehrsmarkt in Deutschland - Der Begriff Image - Das Fahrzeug - Der Fahrer als Repräsentant des Unternehmens - Vorschriften für die Beförderung bestimmter Personengruppen - Umgang mit Konflikten - Qualitätssicherung - Folgen eines Rechtsstreits - Erhöhung der Fahrsicherheit durch lebenslanges Lernen - Richtiges Einschätzen einwirkender Kräfte und der Ladung - Unfallvorbeugung durch richtiges Handeln und vorausschauendes Fahren - Sicherheitssysteme zur Erhöhung der Fahrzeug- und Verkehrssicherheit - Technische Aggregate zur Erhöhung der Fahrzeug- und Verkehrssicherheit - Richtiges Verhalten in besonderen Verkehrssituationen - Ahndung von Fehlverhalten - Sozialvorschriften und digitales Kontrollgerät - Kriminalität und Schleusung illegaler Einwanderer - Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle - Richtiges Einschätzen von Notfällen - Die eigene Sicherheit und Gesundheit: Stress, Ernährung, Alkohol - Vorbeugung von Gesundheitsschäden - Sicherheitsausstattung von Bussen - Sicherheit und Komfort der Fahrgäste - Fahrgastsicherheit durch richtige Einschätzung der Fahrzeugeigenschaften 8 9

Transportlogistik 1.3 Beschleunigte Grundqualifikation Güter-/Personenverkehr Die Anforderungen an Kraftfahrer im Güterverkehr sind stetig gestiegen, sodass allein der Besitz der Fahrerlaubnis zur Ausübung des Berufes nicht mehr ausreicht. Mit den Zielen der Qualitätssicherung, der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und der Sicherheit der Fahrer hat das EU- Parlament die Richtlinie 2003/59/EG für alle Mitgliedsstaaten erlassen, in der die Umsetzung der Vorschriften geregelt ist. Das bedeutet u.a., dass alle Personen, die ihre Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE nach dem 10.09.2009 erworben haben und die diese gewerblich für die Güterbeförderung nutzen wollen, eine zusätzliche Grundqualifikation absolvieren müssen. Das gilt ebenso für den Bereich der Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D und DE bei Neuerwerb ab dem 10.09.2008. Die erforderlichen Kenntnisse können im Rahmen einer sog. beschleunigten Grundqualifikation (Unterrichtsteilnahme und Prüfung, wobei der Besitz einer Fahrerlaubnis nicht erforderlich ist) erworben werden. Das Beherrschen von Fahrzeugen in extremen Verkehrssituationen trägt wesentlich zur Senkung des Unfallrisikos und zur Schadensreduzierung bei. Die Ziele des Seminars "Fahrsicherheitstraining "sind Gefahren erkennen, Gefahren vermeiden und Gefahren bewältigen. Das Seminar wird getrennt in der Ausprägung Pkw, Lkw, Tankfahrzeug, Bus, Transporter und Motorrad angeboten. >> 1.1 Weiterbildung Güterverkehr (Lkw) 1.2 Weiterbildung Personenverkehr (Bus) 4. Umwelt/Arbeitsschutz 1.3 Beschleunigte Grundqualifikation 5. Industrie/Baugewerbe 1.4 Ladungssicherung 6. Elektrotechnik 1.5 Berufsbegleitende Angebote 7. Metallverarbeitung 9. Allgemeines Titel Beschleunigte Grundqualifikation zum/zur Busfahrer/-in oder zum Lkw-Fahrer/-in (IHK) Beschleunigte Grundqualifikation zum/zur Busfahrer/-in oder zum Lkw-Fahrer/-in (IHK) Umsteiger Fahrsicherheitstraining Pkw/Lkw/Transporter Kraftfahrer, die ihre berufliche Perspektive im Transportbereich erweitern möchten Kraftfahrer, die ihre berufliche Perspektive im Transportbereich erweitern möchten (Berufs-)Kraftfahrer, die ihr Unfallrisiko reduzieren möchten Ziel Erwerb der notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um als Kraftfahrer (EU) tätig werden zu können (Gewerbliche Fahrerlaubnis durch die IHK-Prüfung) Erweiterung zu den bereits erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten zum Umstieg als EU-Kraftfahrer von Güterverkehr zu Personenverkehr bzw. umgekehrt Gefahren besser erkennen, vermeiden und bewältigen Dauer 6 Wochen (226 UE) ohne Fahrstunden 2 Wochen (76 UE) ohne Fahrstunden 1 Tag (8 UE, Inhouse-Schulung) Rechtl. Grundlage Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung Voraussetzung Keine Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der entsprechenden Fahrzeugklasse Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der entsprechenden Fahrzeugklasse Abschluss/Prüfung --Teilnahmebestätigung DEKRA --IHK-Prüfung gem. beschleunigte Grundqualifizierung --Teilnahmebestätigung DEKRA --IHK-Prüfung gem. beschleunigte Grundqualifizierung Teilnahmebestätigung der DEKRA Gültigkeit 5 Jahre 5 Jahre Unbefristet Inhalt -- Verbesserung d. rationellen Fahrverhaltens --Technische Kenntnisse des Fahrzeuges --Optimierung des Kraftstoffverbrauchs --Ladungssicherung --Arbeits- und Sozialvorschriften --Güterverkehr (Fachkunde) --Gesundheit, Verkehrssicherheit, Umweltsicherheit, Dienstleistungslogistik --Risiken des Straßenverkehrs, Unfälle --Vorbeugung der Kriminalität --Ergonomie und Gesundheitsschutz --Richtiges Verhalten bei Unfällen --Image und Kundenorientierung --Wirtschaftliches Umfeld d. Güterverkehrs --Prüfungsvorbereitung --Fahrgastsicherheit --Fachkunde Personenverkehr --Wirtschaftliches Umfeld des Personenverkehrs --Praxis Fahren --Ladungssicherung --Fachkunde Güterverkehr --Wirtschaftliches Umfeld des Güterverkehrs --Verkehrssicherheitslehre (Theorie) --Fahrphysik: Kraftwirkung, Schwerpunkt, Kippkante, Luft- und Rollwiderstand, Bremskräfte, Haft- und Gleitreibung, Ladung, Reifenzustand, ABS- und ASR- Wirkung --Partnerkunde: Konflikt- und Unfallvermeidung, vorausschauende Fahrweise, kritische Tageszeiten --Umweltkunde: Umwelt-, Witterungs- und Fahrbahnverhältnisse, Grundsätze zum Fahrverhalten --Fahrübungen (Praxis): Bremsen auf Gleitflächen bei ein- und beidseitiger Glätte, Ausweichmanöver, Kurvenfahrt 10 11

Transportlogistik 1.4 Ladungssicherung (Unterweisung/VDI 2700a) Die Ladungssicherung von Waren ist aus zweierlei Gründen wichtig: Zum einen soll die Ware in einwandfreiem Zustand beim Empfänger eintreffen, zum anderen ist auf die Sicherheitsbedürfnisse des Transporteurs Rücksicht zu nehmen. Bei der Beförderung von Gefahrgut müssen zusätzlich haftungsrechtliche Aspekte bebeachtet werden. Eine ordnungsgemäße Ladungssicherung führt zur Reduzierung von Transportschäden, Reduzierung von Unfall- und Folgekosten sowie Vermeidung von Bußgeldern. Die Ladungssicherung von Waren, die in Frachtcontainern transportiert werden, ist aus zweierlei Gründen unabdingbar: Zum einen soll die Ware im einwandfreien Zustand beim Empfänger eintreffen, zum anderen ist auf die Sicherheitsbedürfnisse des Transporteurs Rücksicht zu nehmen. Bei der Beförderung von Gefahrgut in Frachtcontainern müssen zusätzlich gefahrgutrechtliche Aspekte beachtet werden. Die international eingeführten CTU-Packrichtlinien betonen ausdrücklich den Schulungsaspekt. >> 1.1 Weiterbildung Güterverkehr (Lkw) 1.2 Weiterbildung Personenverkehr (Bus) 4. Umwelt/Arbeitsschutz 1.3 Beschleunigte Grundqualifikation 5. Industrie/Baugewerbe 1.4 Ladungssicherung 6. Elektrotechnik 1.5 Berufsbegleitende Angebote 7. Metallverarbeitung 9. Allgemeines Titel Ladungssicherung Lkw Seminar für Fahrpersonal/ Transporter Ladungssicherung Qualifizierung gem. VDI 2700a Ladungssicherung Container Ziel Kraftfahrer, Berufskraftfahrer, Verlader, Fuhrparkverantwortliche Reduzierung von Transportschäden, Reduzierung von Unfall- und Folgekosten sowie Vermeidung von Bußgeldern Kraftfahrer, Berufskraftfahrer, Verlader, Fuhrparkverantwortliche Reduzierung von Transportschäden, Reduzierung von Unfall- und Folgekosten sowie Vermeidung von Bußgeldern Mitarbeiter, die Frachtcontainer packen oder dafür verantwortlich sind Sachkunde über die speziellen Belastungen von Containern im Seetransport Dauer 1 Tag (Inhouse-Schulung) 2 Tage (Inhouse-Schulung) 1 Tag (Inhouse-Schulung) Rechtl. Grundlage DIN EN-Normen; 22 StVo DIN EN-Normen; VDI-Richtlinie 2700, 22 StVo Voraussetzung Keine Keine Keine CTU-Packrichtlinie, 3, 5 GGVSee; 1.3 IMDG-Code Abschluss/Prüfung Teilnahmebestätigung der DEKRA --Ausbildungsnachweis gem. VDI 2700a --Teilnahmebestätigung der DEKRA Teilnahmebestätigung der DEKRA Gültigkeit Unbefristet, sollte jedoch regelmäßig oder zumindest vor Tätigkeitsänderungen aufgefrischt werden Unbefristet, sollte jedoch regelmäßig oder zumindest vor Tätigkeitsänderungen aufgefrischt werden Die Schulung ist bei Änderung von Vorschriften zu erneuern Inhalt - Rechtliche Grundlagen der Ladungssicherung - Verordnung sowie Richtlinien zur Ladungssicherung - Physikalische Grundlagen - Fahrzeugaufbau und -fahrverhalten - Lastverteilung und Fahrzeugschwerpunkt - Zurr- und Hilfsmittel zur Ladungssicherung - Beladetechnologien - Möglichkeiten zur Ladungssicherung - Wissenstest - Rechtliche Grundlagen der Ladungssicherung - Physikalische Grundlagen - Anforderungen an das Transportfahrzeug - Arten der Ladungssicherung - Ermittlung der erforderlichen Sicherungskräfte - Zurrmittel für die Ladungssicherung - Weitere Hilfsmittel zur Ladungssicherung - Praktische Übungen zur Beladung und Ladungssicherung - Einführung: Container - Belastungen für Container und Ladung - Verantwortlichkeiten, Sanktionen und Zuständigkeiten - Anforderungen an den Container: Bauteile, Baumuster - Kennzeichnung - Wiederkehrende Prüfungen - Ladungssicherung im Container: CTU- Packrichtlinien - Hilfsmittel zur Ladungssicherung - Staupläne 12 13

Transportlogistik 1.5 Berufsbegleitende Angebote Wer in Bildung investiert, profitiert langfristig. Fachkräften bieten sich attraktive Arbeitsplätze und gute berufliche Aufstiegsmöglichkeiten. Einerseits profitieren Sie persönlich von der Weiterbildung, andererseits können die Unternehmen auf engagierte und qualifizierte Mitarbeiter bauen. Geprüfte Meister für Kraftverkehr übernehmen Fach-, Führungs- und Organisationsaufgaben in Transportunternehmen. Sie gewährleisten die Einsatzbereitschaft des Fuhrparks und planen Transportvorgänge und Beförderungsdienstleistungen. Die Meisterprüfung ist bundesweit einheitlich geregelt. Der Marktzugang zum Beruf des Güterkraftverkehrsunternehmers ist EU-weit einheitlich geregelt. Eine der Voraussetzungen, die nach der Berufszugangsverordnung erbracht werden müssen, ist die fachliche Eignung. Die fachliche Eignung wird unter anderem durch eine Prüfung vor der IHK nachgewiesen. >> 1.1 Weiterbildung Güterverkehr (Lkw) 1.2 Weiterbildung Personenverkehr (Bus) 4. Umwelt/Arbeitsschutz 1.3 Beschleunigte Grundqualifikation 5. Industrie/Baugewerbe 1.4 Ladungssicherung 6. Elektrotechnik 1.5 Berufsbegleitende Angebote 7. Metallverarbeitung 9. Allgemeines Titel Geprüfte/-r Meister/-in für Kraftverkehr (IHK) Titel Fachkunde für den Güterkraftverkehr (IHK) Vorbereitung auf die Prüfung Personen aus der Branche Transportlogistik, die sich nach einer Berufsausbildung auf die Fortbildungsprüfung vorbereiten möchten Künftige Kraftverkehrsunternehmer und Verkehrsleiter Hinweis Ziel Dauer Rechtl. Grundlage Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten für die Tätigkeit als Geprüfter Meister Kraftverkehr in Unternehmen unterschiedlichster Branchen 6 Monate in Vollzeit oder berufsbegleitend Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Meister für Kraftverkehr vom 9. Februar 2012 (BGBl. I Nr. 10, S. 286ff.); Voraussetzung --Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerk. Ausbildungsberuf (Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb) oder --eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und eine mind. einjährige Berufspraxis oder --eine mindestens vierjährige Berufspraxis Abschluss/Prüfung Gültigkeit Inhalt Fortbildungsabschluss Geprüfter Meister für Kraftverkehr mit Prüfung vor der IHK Unbefristet Lern- und Arbeitsmethodik Grundlegende Qualifikationen: --Rechtsbewusstes Handeln --Betriebswirtschaftliches Handeln --Anwendungen von Methoden der Information, Kommunikation und Planung --Zusammenarbeit im Betrieb Handlungsspezifische Qualifikationen: --I. Fuhrparktechnik und Fuhrparkmanagement --II. Organisation und Kommunikation: Betriebliches Kostenwesen und Controlling; Planung, Steuerung und Kommunikationssysteme; Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz; Qualitätsmanagement --III. Personalführung und Personalentwicklung Berufs- u. arbeitspädagogische Qualifikationen (Ausbilder-Eignung/AEVO) Ziel Dauer Erwerb von Kenntnissen für die "Eignungsprüfung für den Güterkraftverkehr 12 Tage Rechtl. Grundlage Richtlinie 96/26/EG (ab 4. Dezember 2011 Verordnung (EG) 1071/2009); Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV) Voraussetzung Um mit dieser Qualifizierung die entsprechenden Tätigkeiten ausüben zu können, muss auch die Zuverlässigkeit des Unternehmers oder des Verkehrsleiters außer Frage stehen. Das heißt, es dürfen keine Verurteilungen aufgrund von Verstößen gegen internationale oder einzelstaatliche Rechtsvorschriften bestehen Abschluss/Prüfung --Teilnahmebestätigung der DEKRA --"Eignungsprüfung für den Güterkraftverkehr" (IHK) Gültigkeit Unbefristet Inhalt --Berufsbezogene gesetzliche Grundlagen --Gesetze und Vorschriften im Straßengüterverkehr --Finanzwirtschaftliche Betriebsführung --Fuhrparkleitung und technische Vorschriften --Besonderheiten im grenzüberschreitenden Verkehr --Versicherungswesen --Umwelt- und Unfallschutz --Arbeits- und Sozialrecht Die Teilnahme an der Fachkundeprüfung setzt eine eingehende fachliche Vorbereitung voraus. Art und Umfang der Vorbereitung sind freigestellt. Zur Gestaltung eines Seminarkonzepts orientieren Sie sich an den hier aufgeführten Angaben und den beigefügten Dokumenten. Der Inhalt der Fachkundeprüfung kann dem in den Anhängen beigefügten Orientierungsrahmen der IHKn entnommen werden. Vor der Durchführung müssen Sie rechtzeitig mit Ihrer örtlichen IHK einen Kontakt aufnehmen. Klären Sie die notwendigen Schritte vor der Durchführung. Auch die örtlichen IHK veröffentlichen Hinweise auf Lehrmaterialien, Veranstalter von Vorbereitungslehrgängen und Anmeldeformalitäten. 14 15

Lagerlogistik >> 1. Gabel-/Schubmaststapler/Flurförderzeuge 4. Umwelt/Arbeitsschutz 2. Regalprüfung 5. Industrie/Baugewerbe 3. Prüfung von Leitern und Tritten 6. Elektrotechnik 4. Berufsbegleitende Angebote 7. Metallverarbeitung 9. Allgemeines 16 17

Lagerlogistik 2.1 Gabel-/Schubmaststapler/Flurförderzeuge Gabelstapler spielen für den innerbetrieblichen Transport in Unternehmen eine entscheidende Rolle. Allerdings verlangt der Umgang mit dem Gabelstapler Können, Geschick und ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein. Etwa 15.000 Arbeitsunfälle jährlich belegen, dass die Kenntnisse der Gabelstaplerfahrer den hohen Anforderungen nicht ausreichend gerecht werden. Nach den Grundsätzen der Berufsgenossenschaften benötigt aber jeder, der gelegentlich oder regelmäßig mit einem Gabelstapler arbeitet, eine entsprechende Unterweisung sowie eine theoretische und praktische Prüfung. Die Berufsgenossenschaft verpflichtet alle Unternehmen, ihre Mitarbeiter über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren sowie über die Möglichkeiten des Arbeitsschutzes mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Dies gilt auch für den Bereich der Flurförderzeuge. Schubmaststapler spielen für den innerbetrieblichen Transport in Unternehmen eine entscheidende Rolle. Gerade in platzsparenden Regalanlagen werden Schubmaststapler eingesetzt. Allerdings verlangt der Umgang mit dem Stapler Können, Geschick und ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein, denn bei einem Schubmaststapler agiert der Fahrer quer zur Fahrtrichtung. Die Besonderheit liegt zudem in der zusätzlichen Aufnahme der Last außerhalb der Standfläche. Gemäß den Grundsätzen der Berufsgenossenschaften ist zu der Allgemeinen Ausbildung, eine Zusatzschulung inklusive einer Prüfung (Theorie und Praxis) vorgeschrieben. >> 1. Gabel-/Schubmaststapler/Flurförderzeuge 4. Umwelt/Arbeitsschutz 2. Regalprüfung 5. Industrie/Baugewerbe 3. Prüfung von Leitern und Tritten 6. Elektrotechnik 4. Berufsbegleitende Angebote 7. Metallverarbeitung 9. Allgemeines Titel Gabelstapler bedienen Ausbildung für Fahrpersonal Gabelstapler bedienen Jährliche Unterweisung Schubmaststapler bedienen Ausbildung für Fahrpersonal Unterweisung von Mitgängerflurförderzeugführern Alle Mitarbeiter, die innerhalb der Transportkette mit einem Gabelstapler arbeiten bzw. dies zukünftig beabsichtigen Alle Mitarbeiter, die mit Flurförderzeugen arbeiten bzw. eine entsprechende Ausbildung zum Führen von Flurförderzeugen absolviert haben Alle Mitarbeiter, die innerhalb der Transportkette mit einem Schubmaststapler arbeiten bzw. dies zukünftig beabsichtigen Mitarbeiter, die mit einem Gehflurförderzeug (Deichselgeräte/Deichselstapler) mit oder ohne Klappstand arbeiten bzw. dies zukünftig beabsichtigen Ziel Gabelstapler und andere Flurförderzeuge sicher fahren können Bewusstsein für Gefahren, Auffrischen der Kenntnisse Schubmaststapler sicher bedienen können Sicherer Umgang mit den Mitgängerflurförderzeugen Dauer --3 Tage --2 Tage für Personen mit Erfahrungen 0,5 Tag (Inhouse-Schulung) 2 Tage (Inhouse-Schulung: 1. Tag 10 UE Theorie, 2. Tag: praktische Unterweisung und Fahrprüfung) 0,5 Tag (Inhouse-Schulung) Rechtl. Grundlage DGUV Vorschrift 68 1 ; DGUV Grundsatz 308-001 2 DGUV Vorschrift 68 1 ; DGUV Grundsatz 308-001 2 ; DGUV Vorschrift 1 3 ; BetrSichV; Arbeitsschutzgesetz DGUV Vorschrift 68 1 ; DGUV Grundsatz DGUV Vorschrift 68 1 ; DGUV Grundsatz 308-001 2 308-001 2 ; DGUV Vorschrift 1 3 Voraussetzung Mindestalter 18 Jahre und gesundheitliche Eignung Mindestalter 18 Jahre und gesundheitliche Eignung Mindestalter 18 Jahre und gesundheitliche Eignung. Personenbezogener Fahrausweis für Flurförderzeuge der Gruppe A Mindestalter 18 Jahre und gesundheitliche Eignung (bei Vmax >6 km/h) Abschluss/Prüfung Personenbezogener Fahrausweis für Flurförderzeuge mit interner schriftlicher und praktischer Prüfung durch die DEKRA Teilnahmebestätigung der DEKRA Personenbezogener Fahrausweis für Flurförderzeuge (Zusatzausbildung) mit interner schriftlicher u. praktischer Prüfung durch die DEKRA Teilnahmebestätigung DEKRA. Bei Gehflurförderzeugen mit Klappstand und mehr als 6 km/h Höchstgeschw.: theoretische und praktische Prüfung Gültigkeit Unbefristet 1 Jahr Unbefristet Unbefristet Inhalt - Rechtliche Grundlagen - Unfallgeschehen - Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten - Antriebsarten, Standsicherheit - Betrieb allgemein - Regelmäßige Prüfungen - Umgang mit Last - Sondereinsätze - Verkehrsregeln/Verkehrswege - Fahrübungen nach DGUV - Theoretische und praktische Prüfung - Rechtliche Grundlagen - Unfälle mit Flurförderzeugen - Betriebsanweisung für Flurförderzeuge - Musterbetriebsanweisung - Sicherheitszeichen - Haftung des Flurförderzeugführers - Aktuelle Themen aus dem Unternehmen --Rechtliche Grundlagen --Aufbau und Funktion von Schubmaststaplern, Antriebsarten, Standsicherheit --Allgemeiner Betrieb, Umgang mit Last --Sondereinsätze von Gabelstaplern --Verkehrsregeln/Verkehrswege --Regelmäßige Prüfung d. Gabelstaplers --Praktische Übungen am Gabelstapler --Fahrübungen nach DGUV --Theoretische und praktische Prüfung nach DGUV - Grundlagen - Aufbau u. Funktion v. Deichselgeräten - Betrieb von Deichselgeräten - Regelmäßige Prüfung - Funktion der Bedienungselemente, Lenkung und Bremse - Abfahrtskontrolle - Abstellen des Flurförderzeuges - Fahrübungen - Praktische Übungen - Praktische Prüfung (Vmax >6 km/h) - Theoretische Prüfung (Vmax >6 km/h) 1 = alt BGV D27; 2 = alt BGG 925; 3 = alt BGV A1 18 19

Lagerlogistik 2.2 Regalprüfung Die neue DIN EN 15635 ist seit dem 01.08.2009 gültig und definiert unter anderem die wöchentliche Sichtprüfung sowie die jährliche Überprüfungen für ortsfeste Regalsysteme aus Stahl sowie verstellbare Palettenregale. Eine Beschädigung des Regalsystems kann die maximale Tragfähigkeit eines Lagersystems reduzieren und somit Unfälle im Lager verursachen. Um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten und Unfälle durch beschädigte Regalanlagen zu minimieren ist eine systematische und regelmäßige Überprüfung der Lagereinrichtung Voraussetzung. Aus diesem Grund kann mit Hilfe einer Checkliste die wöchentliche Sichtprüfung stattfinden. Die Sichtkontrolle bezieht sich auf Beschädigungen/Deformationen oder fehlende Teile. Die Dokumentation ist eine Zuarbeit für den Beauftragten für Lagersicherheit des Unternehmens. Die Sichtkontrolle wird durch geschulte Personen in wöchentlichen Abständen vorgenommen. >> 1. Gabel-/Schubmaststapler/Flurförderzeuge 4. Umwelt/Arbeitsschutz 2. Regalprüfung 5. Industrie/Baugewerbe 3. Prüfung von Leitern und Tritten 6. Elektrotechnik 4. Berufsbegleitende Angebote 7. Metallverarbeitung 9. Allgemeines Titel Regalanlagen prüfen Qualifizierung zur sachkundigen Person Regalanlagen prüfen Qualifizierung zur befähigten Person (Regalinspekteur) Regalanlagen prüfen Jährliche Fortbildung für befähigte Personen Ziel Mitarbeiter aus den Bereichen Lager/ Logistik, Sicherheitsbeauftragte, Mitarbeiter aus den Bereichen Wartung und Instandhaltung Befähigung zur Prüfung und Beurteilung des sicheren Zustandes der Arbeitsmittel Mitarbeiter aus den Bereichen Lager/Logistik, Sicherheitsbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Mitarbeiter aus den Bereichen Wartung und Instandhaltung Befähigung zur Prüfung und Beurteilung des sicheren Zustandes der Arbeitsmittel Dauer 1 Tag (Inhouse-Schulung) 2 Tage ½ Tag Rechtl. Grundlage --BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) --DIN EN 15635: Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl (Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen) --TRBS 1203 (Technische Regel für Betriebssicherheit) --DGUV Regel 108-007 1 Voraussetzung Kenntnisse zum Stand der Technik (z. B. durch Berufsabschluss, Berufserfahrung oder zeitnahe berufliche Tätigkeiten Abschluss/Prüfung Gültigkeit Zertifikat der DEKRA mit schriftlicher interner Prüfung Solange die vorgeschriebenen Voraussetzungen gegeben sind Inhalt --Anforderungen an die Befähigte Person für Regalanlagen sowie an den Betrieb --Regalarten --Gefährdungen und Schutzmaßnahmen im Lager (Gefährdungsbeurteilung) --Wöchentliche Sichtprüfung --Sichtprüfung von Regalanlagen --Sicherheitsmanagement, Dokumentation (Erstellen von Checklisten) --BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) --DIN EN 15635: Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl (Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen) --TRBS 1203 (Technische Regel für Betriebssicherheit) --DGUV Regel 108-007 1 Kenntnisse zum Stand der Technik (z. B. durch Berufsabschluss, Berufserfahrung oder zeitnahe berufliche Tätigkeiten Zertifikat der DEKRA mit schriftlicher interner Prüfung Solange die vorgeschriebenen Voraussetzungen gegeben sind --Rechtliche Grundlagen --Anforderungen an die Befähigte Person für Regalanlagen sowie an den Betrieb --Regalarten --Gefährdungen und Schutzmaßnahmen im Lager (Gefährdungsbeurteilung) --Prüfung von Regalanlagen --Sicherheitsmanagement, Dokumentation Befähigte Personen, die nach Betriebssicherheitsverordnung und TRBS 1203 im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Prüfungsaufgaben betraut sind Befähigung zur Prüfung und Beurteilung des sicheren Zustandes der Arbeitsmittel TRBS 1203 und VDI 4068 Blatt 1 Die befägigte Person ist zur Weiterbildung verpflichtet. Dieses Seminar erfüllt die gesetzlichen Anforderungen Teilnahmebestätigung der DEKRA Solange die vorgeschriebenen Voraussetzungen gegeben sind --Überblick über aktuelle Vorschriften und Technische Regeln, Änderungen --Betriebssicherheitsverordnung --Arbeitsstättenverordnung/-richtline --Regelwerk d. ges. Unfallversicherungen --Anforderungen und Risiken im betrieblichen Alltag --Sicherheitstechnische Bewertung von Regalsystemen --Erfahrungsaustausch 1 = alt BGR 234 (Berufsgenossenschaftliche Regeln für Lagereinrichtungen und -geräte) 20 21

Lagerlogistik 2.3 Prüfung von Leitern und Tritten Gewerblich genutzte Leitern und Tritte müssen in regelmäßigen Zeitabständen (in der Regel jährlich) wiederkehrend durch eine befähigte Person auf ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. In der Ausbildung der DEKRA stehen der Erwerb von Grundlagen- und Spezialwissen im Bereich Leitern und Tritte, sowie deren Einbindung in die Prüftätigkeit im Vordergrund. Im speziellen werden Kenntnisse vermittelt, die für eine jährliche Prüfung von Leitern und Tritten erforderlich sind. Dieses Seminar erfüllt die Anforderungen nach TRBS 1203 sowie VDI 4068. Die DEKRA steht seit mehr als 30 Jahren für Qualität und Innovation bei Schulungen und Qualifikationen in der Erwachsenenbildung. Wir sind Spezialisten moderner Aus- und Weiterbildungsmethodik und decken ein breites Themenspektrum für alle Branchen mit individuellen Bildungsbedürfnissen unserer Kunden ab. Wir sind behördlich anerkannt, zertifiziert nach DIN ISO 9001 und zugelassen nach AZAV. >> 1. Gabel-/Schubmaststapler/Flurförderzeuge 4. Umwelt/Arbeitsschutz 2. Regalprüfung 5. Industrie/Baugewerbe 3. Prüfung von Leitern und Tritten 6. Elektrotechnik 4. Berufsbegleitende Angebote 7. Metallverarbeitung 9. Allgemeines Titel Leitern und Tritte prüfen Qualifizierung zur befähigten Person Leitern und Tritte prüfen Qualifizierung zur befähigten Person (Fortbildung) Ziel Personen, die zukünftig gewerblich genutzte Leitern und Tritte auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen und warten sollen Befähigung, Leitern und Tritte auf den ordnungsgemäßen Zustand prüfen zu können Dauer 1 Tag (in Vollzeit) 0,5 Tage Rechtl. Grundlage ArbSchG; BetrSichV; DGUV Information 208-016 1 ; VDI 4068; VDI 4068 Blatt 3 Voraussetzung --Berufsausbildung oder vergleichbare Kenntnisse im technischen Bereich --Schriftliche Benennung durch den Arbeitgeber zur Befähigten Person zum Prüfen von Leitern und Tritten --Regelmäßige Ausübung der Prüftätigkeit Abschluss/Prüfung Zertifikat Befähigte Person zum Prüfen von Leitern und Tritten der DEKRA mit interner Prüfung (schriftlich, praktisch) Gültigkeit Unbefristet Unbefristet Inhalt --Rechtliche Grundlagen --Leitern und Tritte (Sinn und Zweck) --Handhabung von Leitern und Tritten (BGI 694) --Aufbau und Konstruktionen von Leitern und Tritten --DIN EN 131, DIN 4567, DIN EN 14183 --Wartung und Prüfung --Dokumentation (Prüfbuch) --Befähigte bzw. Sachkundige Person Befähigte Personen oder Sachkundige, die nach Betriebssicherheitsverordnung und TRBS 1203 im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Prüfaufgaben betraut sind Auffrischung und Erweiterung der Grundkenntnisse ArbSchG; BetrSichV; DGUV Information 208-016 1 ; VDI 4068; VDI 4068 Blatt 3 Erfolgreicher Abschluss der Grundschulung Teilnahmebestätigung der DEKRA --Überblick über aktuelle Vorschriften und technische Regeln --Betriebssicherheitsverordnung --Arbeitsstättenverordnung/-richtlinie --Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherung --Anforderung und Risiken im betrieblichen Alltag --Aktuelle Änderungen im Regelwerk --Sicherheitstechnische Bewertung --Prüfpraxis und Erfahrungsaustausch 1 = alt BGI 694 22 23

Lagerlogistik 2.4 Berufsbegleitende Angebote Der Bereich der Lagerwirtschaft und der Logistik hat in den letzten Jahren einen rasanten Umschwung erlebt. Dadurch sind auch die Anforderungen an die Führungskräft im Lagerbereich erheblich gestiegen. Um diesen Veränderungen gerecht zu werden, wurde die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss "Geprüfter Logistikmeister/ geprüfte Logistikmeisterin" vom BMBF herausgegeben. Wer in Bildung investiert, profitiert langfristig. Fachkräften bieten sich attraktive Arbeitsplätze und gute berufliche Aufstiegsmöglichkeiten. Einerseits profitieren Sie persönlich von der Weiterbildung, andererseits können die Unternehmen auf engagierte und qualifizierte Mitarbeiter bauen. Die Meisterprüfung ist bundesweit einheitlich geregelt. >> 1. Gabel-/Schubmaststapler/Flurförderzeuge 4. Umwelt/Arbeitsschutz 2. Regalprüfung 5. Industrie/Baugewerbe 3. Prüfung von Leitern und Tritten 6. Elektrotechnik 4. Berufsbegleitende Angebote 7. Metallverarbeitung 9. Allgemeines Titel Geprüfte/-r Logistikmeister/-in (IHK) Ziel Dauer Rechtl. Grundlage Personen, aus der Branche Lagerlogistik, die sich in diesem Bereich fortbilden möchten Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten für die Tätigkeit als Geprüfter Logistikmeister in Unternehmen unterschiedlichster Branchen. 6 Monate berufsbegleitend (Abendschule) Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Logistikmeister vom 25.01.2010 (BGBI. 2010 Teil 1 Nr. 3 vom 29.01.2010) Voraussetzung --Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung aus dem Bereich der Logistik oder --eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder --eine mindestens vierjährige Berufspraxis. Abschluss/Prüfung Gültigkeit Inhalt Zeugnis über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Logistikmeister mit Prüfung vor der IHK Unbefristet Lern- und Arbeitsmethodik Grundlegende Qualifikationen: --Rechtsbewusstes und Betriebswirtschaftliches Handeln --Anwendungen von Methoden der Information, Kommunikation und Planung --Zusammenarbeit im Betrieb --Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten Handlungsspezifische Qualifikationen: --I. Logistikprozesse: Logistikkonzepte, Leistungserstellung sowie Prozesssteuerung und -optimierung) --II. Organisation und Kommunikation: Betriebliches Kostenwesen und Logistikcontrolling; Planung, Steuerung und Kommunikationssysteme; Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz; Qualitätsmanagement --III. Führung und Personal: Personalführung und Personalentwicklung Berufs- u. arbeitspädagogische Qualifikationen (Ausbilder-Eignung/AEVO) 24 25

Gefahrgutlogistik >> 4. Umwelt/Arbeitsschutz 3.1 Gefahrgutfahrer ADR 5. Industrie/Baugewerbe 3.2 Fahrzeugführer 6. Elektrotechnik 3.3 Gefahrgutbeauftragte 7. Metallverarbeitung 3.4 Gefahrgutlogistik Luftverkehr 9. Allgemeines 26 27

Gefahrgutlogistik 3.1 Gefahrgutfahrer Basis-, Aufbau- und Auffrischungskurse Seit 1957 ist der Gefahrguttransport auf der Straße europaweit einheitlich geregelt durch das Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route (Europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße). Wer Gefahrgut in kennzeichnungspflichtigen Mengen transportieren will, braucht eine ADR-Schulungsbescheinigung. Der Basiskurs ist die für alle Gefahrgut-Fahrer vorgeschriebene Grundschulung. Wer die IHK-Prüfung am Kursende besteht, erhält die auf fünf Jahre befristete ADR-Schulungs- bescheinigung. Sie wird um weitere fünf Jahre verlängert, wenn Fahrer vor Ablauf eine Auffrischung besuchen und die Prüfung bestehen. Die Auffrischung kann bis zu zwölf Monate vor Ablauf der ADR-Schulungsbescheinigung besucht werden. Für die Verlängerung bleibt das Ablaufdatum maßgeblich. Die häufigsten Gefahrgüter auf der Straße sind Treibstoffe: Heizöl und Diesel machen mehr als die Hälfte aller Gefahrguttransporte aus, Transporte von Benzin nehmen rund 27 Prozent ein. Für Tanktransporte verlangt der Gesetzgeber einen eigenen Aufbaukurs zusätzlich zum Basiskurs. Explosive Güter spielen im Gefahrgutbereich eine untergeordnete Rolle und die Transporte erfolgen hauptsächlich saisonal beschränkt (zum Beispiel Silvester). Auch hierfür gibt es einen Aufbaulehrgang, ebenso wie für radioaktive Stoffe. Die DEKRA ist ein von den Industrie- und Handelskammern (IHK) anerkannter Bildungsträger für die Schulungen im Gefahrgutbereich. >> 4. Umwelt/Arbeitsschutz 3.1 Gefahrgutfahrer ADR 5. Industrie/Baugewerbe 3.2 Fahrzeugführer 6. Elektrotechnik 3.3 Gefahrgutbeauftragte 7. Metallverarbeitung 3.4 Gefahrgutlogistik Luftverkehr 9. Allgemeines Titel Gefahrgutfahrer/-in ADR Basiskurs Erstschulung: Basiskurs Gefahrgutfahrer/-in Erstschulung Aufbaukurs Erstschulung: Tanktransporte Aufbaukurs Tanktransporte Gefahrgutfahrer/-in Erstschulung Aufbaukurs Klasse 71 Gefahrgutfahrer/-in Auffrischungsschulung Aufbaukurs Klasse 7 Gefahrgutfahrer/-in Auffrischungsschulung Fahrer von Gefahrgut Fahrer von Tanktransporten, die den Basiskurs erfolgreich absolviert haben Fahrer von Transporten mit explosiven radioaktiven Stoffen (Klasse 1), 7), die den Basiskurs erfolgreich absolviert haben Fahrer Kraftfahrer, von Transporten die ihre ADR-Schulungs- mit radioaktiven Stoffen bescheinigung (Klasse verlängern 7), die den wollen Basiskurs erfolgreich absolviert haben Kraftfahrer, die ihre ADR-Schulungsbescheinigung verlängern wollen Ziel Berechtigung, Stückgut- und Schüttguttransporte von Gefahrgut (außer Klassen 1 und 7) durchzuführen; Zulassung zu weiteren Aufbaukursen Berechtigung für Tanktransporte gemäß den Gefahrgutvorschriften für die Straße Möglichkeit, als Gefahrgutfahrer für die Klasse 7 (explosive (radioaktive Stoffe) eingesetzt zu zu werden. Möglichkeit, Verlängerung als der Gefahrgutfahrer ADR-Schulungs- für die Klasse bescheinigung 7 (radioaktive um 5 Jahre Stoffe) inklusive eingesetzt aller zu werden gültigen Aufbaukurse Verlängerung der ADR-Schulungsbescheinigung um 5 Jahre inklusive aller gültigen Aufbaukurse Dauer 2,5 Tage 1,5 Tage 1 Tag 1,5 Tag Tage 1,5 Tage Grundlage ADR 8.2 ADR 8.2 ADR 8.2 ADR 8.2.1.5 ADR 8.2.1.5 Voraussetzung Gültige Fahrerlaubnis (entsprechend den für den Gefahrguttransport vorgesehenen Fahrzeugen) Erfolgreicher Abschluss des Basiskurses Erfolgreicher Abschluss des Basiskurses Erfolgreicher Gültige ADR-Bescheinigung Abschluss des Basiskurses Gültige ADR-Bescheinigung Abschluss/Prüfung ADR-Schulungsbescheinigung (IHK-Prüfung) ADR-Schulungsbescheinigung (IHK-Prüfung) ADR-Schulungsbescheinigung (IHK-Prüfung) ADR-Schulungsbescheinigung (IHK-Prüfung) ADR-Schulungsbescheinigung (IHK-Prüfung) Gültigkeit 5 Jahre Abhängig vom ADR-Basiskurs Abhängig vom ADR-Basiskurs Abhängig 5 Jahre ab vom letztem ADR-Basiskurs Gültigkeitsdatum 5 Jahre ab letztem Gültigkeitsdatum Inhalt Allgemeine Vorschriften Gefahreneigenschaften Dokumentation Fahrzeug- und Beförderungsarten Umschließungen/Ausrüstung Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln Durchführung der Beförderung mit Übung zur Abfahrtskontrolle und Ladungssicherung am Fahrzeug über 3,5 t Pflichten, Verantwortlichkeiten, Sanktionen Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen mit praktischer Feuerlösch übung Zusätzliche tankspezifisch ausgerichtete Themen: Allgemeine Vorschriften Dokumentation Fahrzeug- und Beförderungsarten Umschließungen/Ausrüstung Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln Durchführung der Beförderung Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen Zusätzliche, auf die Notwendigkeiten der Klasse 17 zugeschnittene Themen: Allgemeine Vorschriften Gefahreneigenschaften Dokumentation Fahrzeug- und Beförderungsarten Umschließungen/Ausrüstung Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln Durchführung der Beförderung Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen mit explosiven radioaktiven Stoffen Zusätzliche, Die Inhalte entsprechen auf die Notwendigkeiten denen der Erstschulung Klasse mit 7 Schwerpunkt zugeschnittene auf Themen: aktuellen der Änderungen und Neuerungen: --Allgemeine Vorschriften Gefahreneigenschaften Allgemeine Vorschriften Dokumentation Gefahreneigenschaften Fahrzeug- Dokumentation und Beförderungsarten Umschließungen/Ausrüstung Fahrzeug- und Beförderungsarten Kennzeichnung, Umschließungen/Ausrüstung Bezettelung und --orangefarbene Kennzeichnung, Tafeln Bezettelung und --Durchführung orangefarbene der Tafeln Beförderung Maßnahmen Durchführung nach der Beförderung Unfällen und --Zwischenfällen Maßnahmen nach mit radioaktiven Unfällen und Stoffen Zwischenfällen Die Inhalte entsprechen denen der Erstschulung mit Schwerpunkt auf aktuellen Änderungen und Neuerungen: --Allgemeine Vorschriften --Gefahreneigenschaften --Dokumentation --Fahrzeug- und Beförderungsarten --Umschließungen/Ausrüstung --Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln --Durchführung der Beförderung --Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen 28 29

CONTENTS... ACTIVITY... Gefahrgutlogistik 3.2 Fahrzeugführer Jede Person, die mit der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße befasst ist, muss über die dafür gültigen Bestimmungen unterwiesen werden. Für die Fahrer wird eine ADR-Bescheinigung aber erst ab bestimmten Mengen notwendig. Die Fahrer sind unterhalb dieser Grenzen auf dieser Grundlage dem Sonstigen Personal zuzuordnen. Für die Fahrer dieser Transporte ist eine Unterweisung notwendig. Die Pflicht zur Unterweisung gilt auch für das übrige Personal, das zum Beispiel beim Be- und Entladen gefährlicher Güter beteiligt ist. Diese Schulung ist vorgeschrieben, wenn gefährliche Güter in Mengen befördert werden, die nach der Tabelle der höchstzulässigen Gesamtmenge je Beförderungseinheit einen Verzicht auf die ADR-Bescheinigung erlauben. Ebenso reicht diese Veranstaltung aus für Transporte, wenn die Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von in begrenzten Mengen verpackten, gefährlichen Gütern genutzt werden. >> 4. Umwelt/Arbeitsschutz 3.1 Gefahrgutfahrer ADR 5. Industrie/Baugewerbe 3.2 Fahrzeugführer 6. Elektrotechnik 3.3 Gefahrgutbeauftragte 7. Metallverarbeitung 3.4 Gefahrgutlogistik Luftverkehr 9. Allgemeines Titel Gefahrgut Fahrzeugführer/-in gemäß 1.3 ADR Lehrgang Gefahrgut Fahrzeugführer/-in gemäß 1.3 ADR Fortbildung Gefahrgutklassen... Ziel Fahrer von Gefahrgut in geringen Mengen, sonstiges am Transport beteiligtes Personal (z. B. Be- und Entlader) Gefahrgut in geringen Mengen kann bei Beachtung der Vorschriften auch ohne ADR-Schein transportiert werden Dauer 1 Tag 0,5 Tag Bereits geschultes Gefahrgutpersonal Unterweisung bei veränderten Vorschriften Klasse Beschreibung Klasse Beschreibung 2 1 2.1 Explosive Stoffe und Gegenstände, die explosive Stoffe enthalten Entzündbare Gase 5 5. 5.1 5.2 Entzündend wirkende Stoffe Organische Peroxide Rechtl. Grundlage 1.3 + 8.2.3 ADR 1.3 + 8.2.3 ADR Voraussetzung Abschluss/Prüfung Gültige Fahrerlaubnis (entsprechend den für den Gefahrguttransport vorgesehenen Fahrzeugen) Teilnahmebestätigung der DEKRA Gültige Fahrerlaubnis (entsprechend den für den Gefahrguttransport vorgesehenen Fahrzeugen) und erfolgreiche Schulung Teilnahmebestätigung der DEKRA 2 2 2.2 2.3 Nicht entzündbare/ nicht giftige Gase Giftige Gase 6 6 6.1 6.2 Giftige Stoffe Ansteckungsgefährliche Stoffe Gültigkeit Bei Änderungen der Gefahrgutvorschriften soll eine Auffrischungsschulung erfolgen (1.3 ADR) Bei Änderungen der Gefahrgutvorschriften soll eine Auffrischungsschulung erfolgen (1.3 ADR) 3 3 Entzündbare flüssige Stoffe RADIOACTIVE III TRANSPORT INDEX 7 7 Radioaktive Stoffe Inhalt - Allgemeine Vorschriften (Gefahrgutbeförderungsgesetz, GGVSEB/ADR etc.) - Allgemeine Gefahreigenschaften (Gefahrklassen) - Dokumentation (Begleitpapiere) - Fahrzeug- und Beförderungsarten - Umschließungen, Ausrüstung - Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln - Durchführung der Beförderung (Be- und Entladen etc.) - Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen - Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen Die Inhalte haben einen Schwerpunkt auf aktuelle Änderungen und Neuerungen: - Allgemeine Vorschriften - Gefahreneigenschaften - Dokumentation - Fahrzeug- und Beförderungsarten - Umschließungen/Ausrüstung - Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln - Durchführung der Beförderung mit praktischer Übung am Fahrzeug - Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen 4 4 4 4.1 4.2 4.3 Entzündbare feste Stoffe Selbstentzündliche Stoffe Stoffe, die mit Wasser entzündliche Gase bilden Umweltgefährdend 8 9 8 9 Ätzende Stoffe Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände Erwärmter Stoff 30 31

Gefahrgutlogistik 3.3 Gefahrgutbeauftragte Unternehmen, die zum Beispiel als Absender, Verlader, Verpacker oder Beförderer an der Beförderung gefährlicher Güter mit Straßen-, Schienen- oder Wasserfahrzeugen beteiligt sind, müssen schriftlich mindestens einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Als Gefahrgutbeauftragter darf nur tätig werden, wer über eine gültige Schulungsbescheinigung für den betreffenden Verkehrsträger verfügt. Die Teilnahme an der Grundausbildung schafft hierfür die Voraussetzung. Die Lehrgänge für Gefahrgutbeauftragte bestehen aus einem ersten Teil und weiteren besonderen Teilen. Wer Gefahrgüter auf der Straße, per Eisenbahn, Binnenschiff oder Seeschiff verschicken will, braucht eine zusätzliche Schulung. Die Bescheinigung für Gefahrgutbeauftragte ist auf fünf Jahre befristet. DEKRA bereitet zukünftige Gefahrgutbeauftragte auf die Prüfung bei der IHK vor. Nach 1.3 ADR/RID/IMDG müssen Unternehmen, die Umgang mit Gefahrgut haben, verantwortliche Personen bestellen. Diese Personen sind verantwortlich für die Einhaltung der Gefahrgutvorschriften in den Betrieben. Sie müssen spezifisch für die anfallenden Aufgaben ausgebildet sein. >> 4. Umwelt/Arbeitsschutz 3.1 Gefahrgutfahrer ADR 5. Industrie/Baugewerbe 3.2 Fahrzeugführer 6. Elektrotechnik 3.3 Gefahrgutbeauftragte 7. Metallverarbeitung 3.4 Gefahrgutlogistik Luftverkehr 9. Allgemeines Titel Gefahrgutbeauftragte: Erster Verkehrsträger Straße Grundschulung Gefahrgutbeauftragte: Verkehrsträger Seeschifffahrt Grundschulung Schulung Mitarbeiter nach Gefahrgutrecht: Straße Schulung Mitarbeiter nach Gefahrgutrecht: Straße Auffrischung Personen, die zur Bestellung als Gefahrgutbeauftragte vorgesehen sind Mitarbeiter von Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen beteiligt sind und bereits die Grundschulung erster Teil absolviert haben Alle Mitarbeiter im Bereich Gefahrgut Personen, die ihre Kenntnisse auffrischen müssen Ziel Erwerb der Sachkunde Straße Erwerb der Sachkunde Seeschifffahrt Erfüllung der Pflichten nach den Gefahrgutvorschriften (ADR/GGVSEB) Aufgabenspezifische Ausbildung für den Bereich Straße, Aktualisierung des Wissens (Vorschriftenänderung) Dauer 3 Tage (30 UE) 1 Tag (10 UE) 1 Tag (Inhouse-Schulung) 0,5 Tag (Inhouse-Schulung) Rechtl. Grundlage Gefahrgutbeauftragtenverordnung Gefahrgutbeauftragtenverordnung 1.3 ADR 1.3 ADR Voraussetzung Keine Keine Keine Grundschulung Abschluss/Prüfung Teilnahmebestätigung der DEKRA als Voraussetzung zur IHK- Prüfung Gefahrgutbeauftragter Teilnahmebestätigung der DEKRA als Voraussetzung zur IHK-Prüfung Gefahrgutbeauftragter Teilnahmebestätigung der DEKRA Teilnahmebestätigung der DEKRA Gültigkeit 5 Jahre ab Prüfung 5 Jahre bezogen auf die Gültigkeit der Prüfung des ersten Teils Die Schulung ist bei Änderung von Vorschriften zu erneuern Die Schulung ist bei Änderung von Vorschriften zu erneuern Inhalt - Nationale und internationale Organisationen und Vorschriften - Nationale Gesetze und Verordnungen - Strafrechtliche und zivilrechtliche Haftung - Gefährliche Güter - Freistellungsregelungen und begrenzte Mengen - Dokumentation - Versandstücke - Kennzeichnung - Beförderungsvorschriften Straße Die inhaltliche Grundlage bilden die Gefahrgutvorschriften für den Verkehrsträger Straße (GGVSEB/ADR). - Nationale und internationale Organisationen und Vorschriften - Gefährliche Güter - Freistellungsregelungen und begrenzte Mengen - Dokumentation - Versandstücke - Kennzeichnung - Beförderungsvorschriften See Die inhaltliche Grundlage bilden die Gefahrgutvorschriften für die Seeschifffahrt (IMDG-Code und GGVSee). - Allgemeine Vorschriften - Allgemeine Gefahreigenschaften - Dokumentation - Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung - Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln - Durchführung der Beförderung - Pflichten, Verantwortlichkeiten, Sanktionen - Maßnahmen n. Unfällen u. Zwischenfällen Bei den Inhalten werden die Aufgaben des teilnehmenden Personenkreises berücksichtigt. - Allgemeine Vorschriften - Allgemeine Gefahreneigenschaften - Dokumentation - Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung - Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln - Durchführung der Beförderung - Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen - Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen Der Schwerpunkt liegt auf Änderungen und Neuerungen im Gefahrgutrecht. 32 33

Gefahrgutlogistik 3.4 Gefahrgut Luftverkehr Die Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr unterliegt besonderen Anforderungen. Die relevanten Gefahrgutvorschriften legen auch die Qualifikation des Personals fest: Alle an der Vorbereitung und Durchführung der Transporte beteiligten Personen müssen über spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die sie mit Erst und Wiederholungsschulungen erwerben beziehungsweise auffrischen müssen. Das Luftfahrtbundesamt (LBA) kann Unternehmen diesbezüglich überprüfen. DEKRA hilft Ihnen mit LBA-anerkannten Seminaren bei der Grundschulung des Personals und der regelmäßigen Auffrischung der Kenntnisse. Die DEKRA ist ein vom Luftfahrtbundesamt anerkannter Seminarveranstalter mit langjähriger Erfahrung im Gefahrgutbereich. Im Bereich Luftverkehr deckt sie die Personalkategorien 1, 2, 4 u. 5 ab. Wir sind zertifiziert nach DIN ISO 9001 und zugelassen nach AZAV. Die Gültigkeit des DEKRA Zertifikats beträgt 2 Jahre. Die Mindestinhalte der Schulungen sind in der Tabelle 1.5 A der IATA-DGR festgelegt. Seminarveranstalter werden auf dieser Grundlage vom Luftfahrtbundesamt anerkannt. >> 4. Umwelt/Arbeitsschutz 3.1 Gefahrgutfahrer ADR 5. Industrie/Baugewerbe 3.2 Fahrzeugführer 6. Elektrotechnik 3.3 Gefahrgutbeauftragte 7. Metallverarbeitung 3.4 Gefahrgutlogistik Luftverkehr 9. Allgemeines Titel LBA-anerkannter Lehrgang für Versender (Personalkategorie 1) Grundschulung LBA-anerkannter Lehrgang für Versender (Personalkategorie 1) Wiederholungsschulung (Refresher) LBA-anerkannter Lehrgang für Verpacker (Personalkategorie 2) Grundschulung LBA-anerkannter Lehrgang für Verpacker (Personalkategorie 2) Wiederholungsschulung (Refresher) LBA-anerkannter Lehrgang für Versender von Lithium-Batterien (Personalkategorie 1) Mitarbeiter der Personalkategorie 1, die Gefahrgut für den Lufttransport versenden, verpacken oder dies beauftragen Mitarbeiter der Personalkategorie 1, die bereits den Basiskurs absolviert haben Mitarbeiter der Personalkategorie 2, die Gefahrgut für den Lufttransport verpacken oder dies beauftragen Mitarbeiter der Personalkategorie 2, die bereits den Basiskurs absolviert haben Mitarbeiter der Personalkategorie 1, die Gefahrgut für den Lufttransport versenden oder dies beauftragen (speziell für Lithium- Batterien) Ziel Grundschulung des Personals entsprechend den Vorgaben des Luftfahrtbundesamts Die speziellen Kenntnisse und Fähigkeiten müssen vor Ablauf von 2 Jahren aufgefrischt werden Grundschulung des Personals entsprechend den Vorgaben des Luftfahrtbundesamts Die speziellen Kenntnisse und Fähigkeiten müssen vor Ablauf von 2 Jahren aufgefrischt werden Schulung des Personals entsprechend den Vorgaben des Luftfahrtbundesamts Dauer 4 Tage 2 Tage 3 Tage 1,5 Tage 2 Tage Rechtl. Grundlage Tabelle 1.5 A der IATA-DGR Tabelle 1.5 A der IATA-DGR 1.5 IATA-DGR 1.5 IATA-DGR 1.5 IATA-DGR Voraussetzung Keine Gültige Bescheinigung gemäß 1.5 IATA- DGR (Basiskurs) Keine Gültige Bescheinigung gemäß 1.5 IATA-DGR (Basiskurs) Keine besonderen Voraussetzungen Abschluss/Prüfung Zertifikat mit Bezug auf die Anerkennung der DEKRA durch das Luftfahrtbundesamt (nach bestandenem Test) Zertifikat mit Bezug auf die Anerkennung der DEKRA durch das Luftfahrtbundesamt (nach bestandenem Test) Zertifikat mit Bezug auf die Anerkennung der DEKRA durch das Luftfahrtbundesamt (nach bestandenem Test) Zertifikat mit Bezug auf die Anerkennung der DEKRA durch das Luftfahrtbundesamt (nach bestandenem Test) Zertifikat mit Bezug auf die Anerkennung der DEKRA durch das Luftfahrtbundesamt (nach bestandenem Test) Gültigkeit 2 Jahre 2 Jahre 2 Jahre 2 Jahre 2 Jahre Inhalt - Grundlagen der Gefahrgutbeförderung - im Luftverkehr - Beschränkungen - Identifizierung (Gefahrgutliste) - Klassifizierung - Allgemeine Verpackungsanforderungen - Verpackungsvorschriften - Markierung und Kennzeichnung - Versendererklärung - Erkennen von nicht deklariertem - Gefahrgut - Bestimmungen für Passagiere und - Besatzung - Abschlusstest - Grundlagen der Gefahrgutbeförderung - im Luftverkehr - Beschränkungen - Identifizierung (Gefahrgutliste) - Klassifizierung - Allgemeine Verpackungsanforderungen - Verpackungsvorschriften - Markierung und Kennzeichnung - Versendererklärung - Erkennen von nicht deklariertem - Gefahrgut - Bestimmungen für Passagiere und - Besatzung - Abschlusstest - Grundlagen der Gefahrgutbeförderung - im Luftverkehr - Identifizierung (Gefahrgutliste) - Klassifizierung - Allgemeine Verpackungsanforderungen - Verpackungsvorschriften - Markierung und Kennzeichnung - Erkennen von nicht deklariertem - Gefahrgut - Bestimmungen für Passagiere und - Besatzung - Abschlusstest - Grundlagen der Gefahrgutbeförderung - im Luftverkehr - Identifizierung (Gefahrgutliste) - Klassifizierung - Allgemeine Verpackungsanforderungen - Verpackungsvorschriften - Markierung und Kennzeichnung - Erkennen von nicht deklariertem - Gefahrgut - Bestimmungen für Passagiere und - Besatzung - Abschlusstest --Grundlagen der Gefahrgutbeförderung im Luftverkehr --Beschränkungen --Identifizierung (Gefahrgutliste) --Klassifizierung --Allgemeine Verpackungsanforderungen --Verpackungsvorschriften --Markierung und Kennzeichnung --Versendererklärung --Erkennen von nicht deklariertem Gefahrgut --Bestimmungen für Passagiere und Besatzungsmitglieder --Abschlusstest 34 35

Umwelt/Arbeitsschutz 4. Umwelt/Arbeitsschutz >> 5. Industrie/Baugewerbe 4.1 Sachkunde gemäß TRGS 6. Elektrotechnik 4.2 SCC 7. Metallverarbeitung 4.3 Behälterprüfung und Gewässerschutz 4.4 Abfallbeauftragte/Sonstiges Personal 9. Allgemeines 4.5 Brandschutz 4.6 Allgemeine Sicherheit 4.7 Kraftfahrzeug-Technologie 4.8 Nachhaltiges Management 4. Umwelt/Arbeitsschutz Gefahrstoffkennzeichnung... Alte Kennzeichnung gemäß Gefahrstoffverordnung und Europäischer Richtlinie 67/548/EWG Neue Kennzeichnung gemäß GHS-Verordnung (ab 01.12.2010 für Stoffe und ab 01.06.2015 für Gemische verbindlich) Brandfördernd (O) Gesundheitsschädlich (Xn) GHS01 Explosive Stoffe GHS06 Akute Toxizität Hochentzündlich (F+) Ätzend (C) GHS02 Entzündbare Stoffe GHS07 Akute Toxizität (untere Kategorie) Leichtentzündlich (F) Reizend (Xi) GHS03 Oxidierende und brandfördernde Stoffe GHS08 Gesundheitsgefahr, Sensibilisierung der Atemwege Sehr giftig (T+) Umweltgefährlich (N) GHS04 Gase unter Druck GHS09 Umwelt- und Gewässergefährdung Giftig (T) Explosiv (E) GHS05 Metallkorrosive und hautätzende Stoffe 36 37

Umwelt/Arbeitsschutz 4.1 Sachkunde gemäß TRGS 519 (Asbest) Wenn ein Betrieb Abbruch-, Sanierungsoder Instandhaltungsarbeiten durchführen möchte, bei denen die Mitarbeiter mit Asbestprodukten umgehen müssen, ist Vorsicht geboten. Der Gesetzgeber hat deshalb den Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe geregelt; das Stichwort lautet TRGS 519. Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI) dürfen danach nur durchgeführt werden, wenn das Personal entsprechend geschult ist. Bei DEKRA erhalten Sie oder Ihre Mitarbeiter im Fall der erfolgreichen Seminarteilnahme den Nachweis der Sachkunde. Wegen der Gefährlichkeit der Asbestfasern dürfen Arbeiten an asbesthaltigen Produkten nur durchgeführt werden, wenn die Sachkunde nach TRGS 519 vorliegt. Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang über den Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen erbracht. Der sachkundige Aufsichtsführende muss während der Arbeiten ständig auf der Baustelle anwesend sein. Der Gesetzgeber differenziert nach der Belastung der Arbeitnehmer: Arbeiten geringen Umfangs liegen vor, wenn die Arbeitsdauer der Gesamtmaßnahme bei der Beschäftigung von nicht mehr als zwei Arbeitnehmern einschließlich der vor Ort erforderlichen Nebenarbeiten vier Stunden nicht überschreitet und dabei eine Asbestfaserkonzentration von 100.000 Fasern/m³ unterschritten wird. Beim Entfernen von Asbestzementplatten im Außenbereich liegen Arbeiten geringen Umfangs vor, wenn die Fläche weniger als 100 m² beträgt. Besondere Anforderungen gelten auch bei der Abfallentsorgung. Der Asbest in Asbestzementprodukten ist fest gebunden; Fasern werden nur bei unsachgemäßem Umgang frei. 4. Umwelt/Arbeitsschutz >> 5. Industrie/Baugewerbe 4.1 Sachkunde gemäß TRGS 6. Elektrotechnik 4.2 SCC 7. Metallverarbeitung 4.3 Behälterprüfung und Gewässerschutz 4.4 Abfallbeauftragte/Sonstiges Personal 9. Allgemeines 4.5 Brandschutz 4.6 Allgemeine Sicherheit 4.7 Kraftfahrzeug-Technologie 4.8 Nachhaltiges Management Titel Asbestarbeiten nach TRGS 519, Anlage 3: ASI-Arbeiten an Asbestprodukten Sachkundelehrgang Asbestarbeiten nach TRGS 519, Anlage 4A: ASI-Arbeiten an Asbestzementprodukten Sachkundelehrgang Asbestarbeiten nach TRGS 519, Anlage 4B: ASI-Arbeiten geringen Umfangs Sachkundelehrgang Asbestarbeiten nach TRGS 519, Anlage 4C: ASI-Arbeiten an Asbestzementprodukten und Arbeiten geringen Umfangs Sanierungs- und Baustellenleiter, Architekten und Bauingenieure, Mitarbeiter von Sanierungsfirmen und verantwortliche Personen aus dem Bereich Klima/Lüftung/ Isolationstechnik, Baubehörden Alle Personen, die sich mit dem Aus- und Abbau von Asbestzementprodukten (Platten, Rohren usw.) befassen Personen aus dem Bereich Heizung/ Klima/Sanitär, die bei der Sanierung von Geräten, Anlagen und Gebäudeteilen geringen Umgang (<100.000 Fasern/m³) mit asbesthaltigen Produkten (Weichasbestund Asbestzementprodukten) haben Dieser Lehrgang wendet sich vor allem an Personen, die Arbeiten geringen Umfangs durchführen wollen, z. B. Dachdecker, Stuckateure, Gipser, Personen aus dem Gewerk Sanitär-Heizung-Klima Ziel Asbestsachkunde nach TRGS 519, Anl. 3, umfassender Schutz der Mitarbeiter Asbestsachkunde nach TRGS 519, Anl. 4A, umfassender Schutz der Mitarbeiter Asbestsachkunde nach TRGS 519, Anl. 4B, umfassender Schutz der Mitarbeiter Asbestsachkunde nach TRGS 519, Anl. 4C, umfassender Schutz der Mitarbeiter Dauer 4 Tage 2 Tage 2 Tage 2 Tage Rechtl. Grundlage TRGS 519 Anl. 3 TRGS 519 Anl. 4A TRGS 519 Anl. 4B TRGS 519 Anl. 4C Voraussetzung Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach G 1.2 und G 26 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach G 1.2 und G 26 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach G 1.2 und G 26 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach G 1.2 und G 26 Abschluss/Prüfung Personenbezogenes Zertifikat der DEKRA mit Bezug auf die behördliche Anerkennung des Lehrgangs. Schriftliche Prüfung unter Aufsicht der zuständigen Behörde Personenbezogenes Zertifikat der DEKRA mit Bezug auf die behördliche Anerkennung des Lehrgangs. Schriftliche Prüfung unter Aufsicht der zuständigen Behörde Personenbezogenes Zertifikat der DEKRA mit Bezug auf die behördliche Anerkennung des Lehrgangs. Schriftliche Prüfung unter Aufsicht der zuständigen Behörde Personenbezogenes Zertifikat der DEKRA mit Bezug auf die behördliche Anerkennung des Lehrgangs. Schriftliche Prüfung unter Aufsicht der zuständigen Behörde Gültigkeit 6 Jahre 6 Jahre 6 Jahre 6 Jahre Inhalt - Arten, Eigenschaften und Gesundheitsgefahren von Asbest - Asbestprodukte, Erkennung, Messung, Grenz- und Richtwerte - Arbeitsschutzrechtliche Vorschriften - Gefahrstoffverordnung, TRGS 519 - Bestimmungen zum Schutz der Umwelt (Immissions-, Gewässerschutz) - Asbestrichtlinien - Sanierungsverfahren und Sanierungsdurchführung - Entsorgung asbesthaltiger Abfälle - Arten, Eigenschaften und Gesundheitsgefahren von Asbest - Asbestprodukte, Erkennung, Messung, Grenz- und Richtwerte - Arbeitsschutz - Gefahrstoffverordnung, TRGS 519 - Bestimmungen zum Schutz der Umwelt - Asbest-Richtlinien - Sanierungsverfahren und Sanierungsdurchführung - Entsorgung asbesthaltiger Abfälle - Arten, Eigenschaften und Gesundheitsgefahren von Asbest - Asbestprodukte, Erkennung, Messung, Grenz- und Richtwerte - Arbeitsschutz - Gefahrstoffverordnung und TRGS 519 - Bestimmungen zum Schutz der Umwelt - Asbest-Richtlinien - Sanierungsverfahren und Sanierungsdurchführung - Entsorgung asbesthaltiger Abfälle - Eigenschaften und Gesundheitsgefahren von Asbest - Verwendung von Asbest - Rechtliche Grundlagen - Sicherheitstechnische Maßnahmen - Zerlegungsarbeiten - Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Aufsichtsführenden, Anforderungen an Einrichtungen und Ausstattung - Arbeiten geringen Umfangs - Entsorgung asbesthaltiger Abfälle - Prüfung Zum Erhalt der Sachkunde nach Anlage 3 bzw. Anlage 4 A, 4B oder 4C muss zum Ablaufsdatum der Schulungsbescheinigung (spätestens nach 6 Jahren) eine entsprechernde eintägige Fortbildungsschulung absolviert werden. 38 39