Landesschulrat für Tirol



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Transkript:

Landesschulrat für Tirol Abteilung CVI - Berufsbildende Pflichtschulen Landeslehrplan der Tiroler Fachberufsschulen für den Lehrberuf Finanzdienstleistung Tiroler Fachberufsschule für Handel und Büro Innsbruck SV- Lehrplan: BM:UKK GZI. 17.021/0042-II/1a/2007 SV-Landeslehrplan: Verordnung des LSR für Tirol GZ: 106.01/7-2011 LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 1 von 40

Inhaltsverzeichnis 1 Stundentafel 1.1 Umsetzungsbestimmungen zur Stundentafel 2 Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff und didaktische Grundsätze der einzelnen Unterrichtsgegenstände 2.0.1 Pflichtgegenstände 2.1 Allgemeinbildender Unterricht 2.1.1 Religion 2.1.2 Politische Bildung 2.1.3 Deutsch und Kommunikation 2.1.4 Berufsbezogene Fremdsprache (Englisch) 2.2 Betriebswirtschaftlicher Unterricht 2.2.1 Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr 2.2.2 Rechnungswesen 2.2.3 Kaufmännisches Rechnen 2.2.4 Buchführung 2.3 Fachunterricht 2.3.1 Informatik 2.3.2 Finanzdienstleistungskunde 2.3.3 Text- und Informationsverarbeitung 2.3.4 Fachpraktikum 2.3.5 Gesamtstundenzahl (ohne Religion) 2.4 Freigegenstände 2.4.1 Lebende Fremdsprache 2.4.2 Deutsch 2.4.3 Angewandte Informatik 2.4.4 Religion 2.5 Unverbindliche Übungen 2.5.1 Bewegung und Sport 2.6 Förderunterricht LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 2 von 40

1 Stundentafel Allgemeinbildender Unterricht Stundentafel - Finanzdienstleistung aufsteigend eingeführt im Schuljahr 2011/2012 Lehrzeit: 3 Jahre Lehrgang: 1., 2. und 3. Schulstufe (Sst.) - 9,33 Wochen 1. Sst. 2. Sst. 3. Sst. Summe Religion 2 2 2 56 Politische Bildung 2 2 4 75 Deutsch und Kommunikation 3 2 4 84 Berufsbezogene Fremdsprache (Englisch) 4 4 4 112 Betriebswirtschaftlicher Unterricht Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr 4 5 4 121 Rechnungswesen (10) (10) (8) (161) Kaufmännisches Rechnen 5 4 4 121 Buchführung 5 6 4 140 Fachunterricht Informatik 4 0 0 37 Finanzdienstleistungskunde 5 6 9 187 Text- und Informationsverarbeitung 7 7 4 159 Fachpraktikum 6 9 9 224 Gesamtstundenzahl (ohne Religion) 45 45 45 1259 Freigegenstände Lebende Fremdsprache 4 4 5 121 Deutsch 4 5 4 121 Angewandte Informatik 6 Module zu je 20 Stunden Religion 2 2 2 56 Unverbindliche Übungen Bewegung und Sport 5 4 4 121 Förderunterricht LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 3 von 40

1.1 Umsetzungsbestimmungen zur Stundentafel Im Pflichtgegenstand Berufsbezogene Fremdsprache (Englisch) erfolgt die Aufteilung der Stunden 4 4 4. Der Pflichtgegenstand Rechnungswesen wird in die Unterrichtsgegenstände Kaufmännisches Rechnen und Buchführung geteilt. Die Pflichtgegenstände Deutsch und Kommunikation, Berufsbezogene Fremdsprache (Englisch), Informatik, Text- und Informationsverarbeitung und Fachpraktikum werden unter Beachtung der Bestimmungen des TBSchOrgG 11 geteilt. Die Pflichtgegenstände Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr, Rechnungswesen und "Finanzdienstleistungskunde werden unter Beachtung der Bestimmungen des TBSchOrgG 12 in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot geführt. Es dürfen nicht mehr als drei Pflichtgegenstände mit vertieftem Bildungsangebot geführt werden. Im Pflichtgegenstand Berufsbezogene Fremdsprache (Englisch) wird in der 1. bis 3. Schulstufe je eine Schularbeit geschrieben. Im Pflichtgegenstand Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr werden in der 1. und 3. Schulstufe je eine Schularbeit, in der 2. Schulstufe zwei Schularbeiten geschrieben. Im Pflichtgegenstand Kaufmännisches Rechnen werden in der 1. Schulstufe zwei Schularbeiten, in der 2. und 3. Schulstufe wird je eine Schularbeit geschrieben. Im Pflichtgegenstand Buchführung werden in der 1. und 2. Schulstufe je zwei Schularbeiten, in der 3. Schulstufe wird eine Schularbeit geschrieben. Im Pflichtgegenstand Finanzdienstleistungskunde werden in allen Schulstufen je zwei Schularbeiten geschrieben. Im Pflichtgegenstand Text- und Informationsverarbeitung werden in der 1. und 2. Schulstufe je zwei Schularbeiten, in der 3. Schulstufe eine Schularbeit geschrieben. Die Freigegenstände Lebende Fremdsprache, Deutsch, Kurzschrift und Angewandte Informatik und die unverbindliche Übung Bewegung und Sport werden unter Beachtung der Bestimmungen des TBSchOrgG 13 geführt. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 4 von 40

2 Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff und didaktische Grundsätze der einzelnen Unterrichtsgegenstände 2.0.1 Pflichtgegenstände LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 5 von 40

2.1 Allgemeinbildender Unterricht 2.1.1 Religion Siehe Anlage A, Abschnitt II der gültigen Lehrplanverordnung. 2.1.2 Politische Bildung Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen zur aktiven, kritischen und verantwortungsbewussten Gestaltung des Lebens in der Gemeinschaft befähigt sein. Sie sollen sich der persönlichen Position bewusst sein, andere Standpunkte und Überzeugungen vorurteilsfrei und kritisch prüfen sowie die eigene Meinung vertreten können. Sie sollen zur Mitwirkung am öffentlichen Leben bereit sein, nach Objektivität streben und anderen mit Achtung und Toleranz begegnen. Sie sollen für humane Grundwerte eintreten, sich für die Belange Benachteiligter einsetzen und in jeder Gemeinschaftsform zwischenmenschliche Beziehungen partnerschaftlich gestalten. Sie sollen Vorurteile erkennen und bereit sein, sie abzubauen. Sie sollen die Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft für eine gesunde Umwelt und die sich daraus ergebenden Interessenkonflikte erkennen und umweltbewusst handeln. Sie sollen Konflikte gewaltfrei bewältigen können und für Frieden und Gleichberechtigung eintreten. Sie sollen sich der Stellung Österreichs in Europa und in der Welt sowie der Notwendigkeit internationaler Zusammenarbeit bewusst sein. Sie sollen mit Rechtsgrundlagen, die sie in Beruf und Alltag betreffen, vertraut sein und die Grundzüge der staatlichen Rechtsordnung kennen. Sie sollen das Wirken der Kräfte in Staat und Gesellschaft im Zusammenhang mit der zeitgeschicht lichen Entwicklung verstehen und die Mitwirkungsmöglichkeiten erkennen und nützen. Lehrstoff 1. Schulstufe Lehrling und Schule: Klassen und Schulgemeinschaft. Lehrling und Betrieb: Berufsbildung. Rechtliche Bestimmungen über die duale Berufsausbildung sowie die Beschäftigung von Jugendlichen und ihrer Vertretung im Betrieb. Berufliches Umfeld: LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 6 von 40

Arbeitsrecht. Sozialrecht. Interessenvertretungen. 2. Schulstufe Soziales Umfeld: Gemeinschaftsformen - Gemeinschaftsbeziehungen. Gesundes Leben. Umwelt. Medien. Jugend schutz. Die Jugendliche bzw. der Jugendliche als Verkehrsteilnehmerin bzw. Verkehrsteilnehmer. Zeitgeschichte: Werden und Entwicklung der Republik Österreich. Österreich in der Völkergemeinschaft: Österreich in der Europäischen Union. Internationale Beziehungen. Internationale Organisationen. 3. Schulstufe Rechtliche Grundlagen des österreichischen Staates, politisches System Österreichs: Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung. Österreichische Neutralität. Landesverteidigung. Grund- und Freiheitsrechte. Staatsbürgerschaft. Politische Parteien und Verbände. Sozialpartner schaft. Wahlen. Direkte Demokratie. Bundesgesetzgebung, Bundesverwaltung. Gerichtsbarkeit. Landesgesetzgebung, Landesverwaltung. Gemeinde. Budget. Lehrling und Betrieb: Weiterbildung. Berufliches Umfeld: Arbeitsmarkt. Personenverkehr in der Europäischen Union. Didaktische Grundsätze Der Unterricht soll auf den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler aufbauen, sich an ihren Bedürfnissen orientieren und die gesellschaftliche Realität einbeziehen. Das aktuelle Zeitgeschehen ist zu berücksichtigen. Zeitgeschichte ist insoweit zu behandeln, als entsprechende Kenntnisse für das Verständnis der Gegenwart notwendig sind. Gesetze sollen nur in ihren wesentlichen Bereichen dargestellt werden. Auf bestehende Diskrepanzen zwischen Gesetzesanspruch und Wirklichkeit ist einzugehen. Die politischen, kulturellen, wirtschaftlichen und humanitären Leistungen Österreichs sollen bei sich bietender Gelegenheit hervorgehoben und die österreichischen Verhältnisse im Vergleich zu anderen Staaten dargestellt werden. Auf die Entwicklung der Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler, kritisch zu denken, sich anderen mitzuteilen, kooperativ zu handeln und selbstständig zu arbeiten, soll besonderer Wert gelegt werden. Dies soll durch die Auswahl entsprechender Sozialformen und Unterrichtsmethoden LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 7 von 40

gefördert werden. Die Lehrerinnen und Lehrer müssen sich ihrer Wirkung im Umgang mit Schülerinnen und Schülern bewusst sein. Unabhängig von ihrer eigenen Meinung haben sie auch andere Standpunkte und Wertvorstellungen darzustellen, um den Schülerinnen und Schülern eine selbstständige Meinungsbildung zu ermöglichen. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 8 von 40

2.1.3 Deutsch und Kommunikation Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen Situationen des beruflichen und privaten Alltags sprachlich bewältigen können und mit Vorgesetzten, Kollegen/innen und Geschäftspartnern/innen entsprechend kommunizieren können. Sie sollen durch aktive Erprobung von mündlichen und schriftlichen Kommunikationsformen Er fahrungen sammeln, ihren Kommunikationsstil sowie ihre Sprechtechnik verbessern sowie ihre Rechtschreibkenntnisse festigen und erweitern. Sie sollen dadurch ihre Kommunikations- und Handlungsfähigkeit verbessern, ihren Wort schatz erweitern und persönliche und betriebliche Interessen sprachlich angemessen vertreten können. Die Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, sollen unter Berücksichtigung der Schreibrichtigkeit zusätzliche Qualifikationen im kreativen Schreiben haben. Lehrstoff 1. Schulstufe Rechtschreibung: Erweiterung des kaufmännischen Grund- und Fachwortschatzes. Übungen zum Erheben und Beheben von Rechtschreibfehlern. Gebrauch von Wörterbüchern und Nachschlagwerken. Kommunikation: Elemente und Aufgaben der verbalen und nonverbalen Kommunikation. Gespräche mit Vorgesetzten und Kolleginnen und Kollegen: Höflichkeitsnormen. Mitteilungs- und Fragetechniken. Lehrstoff für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten: Kreatives Schreiben: Behandlung von gesellschaftsrelevanten und berufsrelevanten Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung). 2. Schulstufe Rechtschreibung: Erweiterung des kaufmännischen Grund- und Fachwortschatzes. Übungen zum Erheben und Beheben von Rechtschreibfehlern. Kommunikation: Hindernisse und Störungen (Ursachen, Behebung) Gespräche mit Kundinnen und Kunden: Fachausdrücke aus dem beruflichen Umfeld/Bankbereich. Sprachnormen beim Empfang. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 9 von 40

Lehrstoff für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten: Kreatives Schreiben: Behandlung von gesellschaftsrelevanten und berufsrelevanten Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung). 3. Schulstufe Schriftliche Kommunikation: Sammeln, Sichten und Interpretieren von Informationen, Erstellen von Notizen und Exzerpten. Abfassen von Schriftstücken. Moderner Briefstil. Spezielle Schriftstücke: Anfertigen von Statistiken, Kunden- bzw. Kundinnenkarteien und Dateien. Erstellen von Visualisierungshilfen. Mündliche Kommunikation: Formulieren von Sachverhalten und Stellungnahmen. Reden und Gespräche. Kommunikationsnormen beim Telefonieren. Gespräche mit Kundinnen und Kunden: Mitteilungs- und Fragetechniken bei der Auskunft und Beratung. Spezielle Beratungsgespräche mit Kaufinteressenten. Auskunftstechniken zu betrieblichen Leistungsangeboten. Behandlung von Beschwerden und Reklamationen. Lehrstoff für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten: Kreatives Schreiben: Behandlung von gesellschaftsrelevanten und berufsrelevanten Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung). Didaktische Grundsätze Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kommunikations- und Kooperations fähigkeit der Schülerinnen und Schüler, wobei das zur Verfügung stehende Stundenausmaß zu beachten ist. Texte, Medienbeispiele und Problemstellungen sollen sich vor allem an der beruflichen und privaten Erfahrungswelt orientieren und auf den erworbenen Kenntnissen aus der Pflichtschule aufbauen. Das selbständige Beschaffen von Informationsmaterial soll gefördert werden. Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind Übungen individueller Aufgabenstellung bzw. Übungen in Kleingruppen empfehlenswert. Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen motivieren die Schülerin und den Schüler zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen ermöglicht und ein wichtiger Beitrag zur Sprechtechnik und Persönlichkeitsbildung geleistet werden kann. Es empfehlen sich Methoden, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schülerinnen und Schüler fördern (zb Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz audiovisueller Medien ermöglicht Übungen zu angemessenem Verhalten durch Rückmeldungen sowie Selbst- und Fremdkritik. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 10 von 40

Für die schriftliche Kommunikation bieten sich zur Erweiterung der Allgemeinbildung Unter lagen und Bücher aus guter Literatur an. Bei jeder Gelegenheit ist auf die Verbesserung des Ausdrucks, des Stils und der grammatika lischen Richtigkeit Wert zu legen. Der Lehrstoff Rechtschreibung soll sich an den individuellen Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler und konkreten Schreibanlässen orientieren. Absprachen mit den Lehrerinnen und Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere in Politische Bildung hinsichtlich des Übens der Sprachfertigkeit sowie in Wirtschaftskunde mit Schriftver kehr betreffend Festigung der Rechtschreibkenntnisse sollen einen optimalen Lernertrag sichern. Das Thema Gespräche mit Kundinnen und Kunden hat berufseinschlägig zu erfolgen, weshalb die Zusammenarbeit mit den Lehrern des Fachunterrichtes wichtig ist. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 11 von 40

2.1.4 Berufsbezogene Fremdsprache (Englisch) Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen Situationen des beruflichen und privaten Alltags in der Fremdsprache bewältigen können. Sie sollen erforderlichenfalls unter Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuches Gehörtes und Gelesenes verstehen und sich mündlich und schriftlich angemessen ausdrücken sowie die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten selbständig anwenden und weiterentwickeln können. Sie sollen Menschen anderer Sprachgemeinschaften und deren Lebensweise achten. Die Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, sollen unter Berücksichtigung der Schreibrichtigkeit zusätzliche Qualifikationen im kreativen Schreiben haben. In den einzelnen Schulstufen sollen die Schülerinnen und Schüler: Bei Lehrplänen mit 40 Unterrichtsstunden... das Wesentliche des Klassengespräches und das Wesentliche einfacher themenbezogener Hörtexte verstehen und Einzelheiten heraushören können;... das Wesentliche einfacher themenbezogener Lesetexte verstehen und Einzelheiten mit Übersetzungshilfen hervorheben können;... sich themenbezogen mit einfachen Worten und Redewendungen verständlich machen und Rückfragen stellen können;... Stichworte und Redewendungen notieren, Formulare ausfüllen und einfache Texte umgestalten können. Lehrstoff für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten: Mündlicher und schriftlicher Ausdruck: Behandlung von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung einfacher Texte). Zusätzlich bei Lehrplänen bis 80 Unterrichtsstunden...das Klassengespräch und das Wesentliche authentischer Hörtexte verstehen und wichtige Details heraushören und bearbeiten können;... das Wesentliche authentischer Lesetexte nach gelegentlichen Rückfragen verstehen und mit Hilfe von Wörterbüchern weiterarbeiten können; sich themenbezogen einfach und im Wesentlichen richtig ausdrücken und an Klassengesprächen teilnehmen können;... Hör- und Lesetexte zusammenfassen, Konzepte als Hilfe für mündliche Äußerungen und einfache Mitteilungen verfassen können. Lehrstoff für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten: LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 12 von 40

Mündlicher und schriftlicher Ausdruck: Behandlung von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung von komplexen Texten). Z u s ä t z l i c h b e i L e h r p l ä n e n b i s 120 U n t e r r i c h t s s t u n d e n... dem Klassengespräch und authentischen Hörtexten folgen und wichtige Details verstehen und bearbeiten können;... längere Lesetexte im Wesentlichen verstehen, selektiv lesen und wichtige Informationen selbständig erschließen und bearbeiten können;... sich themenbezogen, insbesondere in berufsspezifischen Gesprächen, im normalen Sprechtempo äußern und an Klassengesprächen initiativ teilnehmen können;... Notizen und Konzepte für das freie Sprechen erstellen, einfache Briefe nach Mustern verfassen können sowie Hör- und Lesetexte einfach zusammenfassen können. Lehrstoff für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten: Mündlicher und schriftlicher Ausdruck: Behandlung und Präsentation von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung von komplexen Texten). Lehrstoff The following themes are treated with increasing difficulty in each class for the purposes of the educational training. 1. Schulstufe Beruf: Grundbegriffe der Volks- und Betriebswirtschaft Büro- bzw. Finanzdienstleistungseinrichtungen und Arbeitsmaterialien. EDV- und Kommunikationssysteme. General topics: Who s who - personal data, family, professions, house and home, asking the way, tourist situa tions, advertisements, shopping, personal interests - activities, food and restaurant, sightseeing in London. Situation at work: Jobs, office communication, office equipment, business letters, fax. 2. Schulstufe Beruf: Grundbegriffe der Volks- und Betriebswirtschaft LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 13 von 40

Büro- bzw. Finanzdienstleistungseinrichtungen und Arbeitsmaterialien. Gerneral topics: Introductions, weather, personal character, spare-time-activities, schools in England, travelling, shopping, accommodation, health, hotel advertisements - map of London etc., tourist informa tion, a tour through GB Situations at work: Office, business letters (publicity advertising, question, offer, order, invoice), phone call, complaint, order acceptance, terms of payment and delivery. 3. Schulstufe Beruf: Grundbegriffe der Volks- und Betriebswirtschaft Büro- bzw. Finanzdienstleistungseinrichtungen und Arbeitsmaterialien. Anfragen, Angebote, Bestellungen und Verträge. Beschwerden. Liefer- und Zahlungsbedingungen. Gerneral topics: Describing people, love & marriage, women in society, at a restaurant, USA sights and cities, work and family life, advertisements - making slogans, at a bank, environment pollution. Situations at work: Company presentation, office jobs - qualifications, applying for a job, job description, business letters (irregular contract of sale, payment system, contracts), import-export. EDV- and communication systems: At a Computer shop: Hardware, data, sales dialog, internet Terms of national and business economics. Didaktische Grundsätze Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf Situationen des beruflichen und privaten Alltags der Schülerinnen und Schüler, insbesondere die Erfordernisse des Lehrberufes. Hierbei ist auf das zur Verfügung stehende Stundenausmaß Bedacht zu nehmen. Um die Erreichung der Bildungs- und Lehraufgabe zu gewährleisten, empfiehlt es sich, von den Vorkenntnissen und dem Erlebnisbereich der Schülerinnen und Schüler auszugehen. Zur Verbesserung der Chancen von Schülerinnen und Schülern, die keine oder eine geringe Vorbildung in der Fremdsprache haben, tritt bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Leistungsbeurteilung in den Hintergrund. Das Schwergewicht des Unterrichtes für diese Schülerinnen und Schüler liegt auf der Vermittlung der sprachlichen Grundfertigkeiten. Die Behandlung der Themen soll die Schülerinnen und Schüler auf Begegnungen mit Ausländerinnen LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 14 von 40

und Ausländern und mit fremdsprachlichen Texten vorbereiten und Vergnügen bereiten. Auf die Inhalte des Fachunterrichtes wäre Bezug zu nehmen. Die kommunikativen Fertigkeiten werden durch weitgehende Verwendung der Fremdsprache als Unterrichtssprache sowie durch Einsatz von Hörtexten auf Tonträgern und Filmen, z.b. von Telefonund Verkaufsgesprächen, Radio- und Fernsehberichten, gefördert. Die Verwendung fachspezifischer Originaltexte, z.b. Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturanleitungen, Anzeigen, Produkt- und Gebrauchsinformationen, Geschäftsbriefe, Fachzeitschriften, fördern nicht nur das Leseverständnis, sondern verstärkt auch den Praxisbezug. Für die Schulung der Sprechfertigkeit eignen sich besonders Partnerinnen- und Partnerübungen, Rollenspiele und Diskussionen. Die besten Ergebnisse werden erzielt, wenn die Freude an der Mitteilungsleistung Vorrang vor der Sprachrichtigkeit genießt. Einsichten in die Grammatik der Fremdsprache und das Erlernen des Wortschatzes ergeben sich am wirkungsvollsten aus der Bearbeitung authentischer Texte und kommunikativer Situationen. Schularbeiten siehe Umsetzungsbestimmungen LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 15 von 40

2.2 Betriebswirtschaftlicher Unterricht LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 16 von 40

2.2.1 Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen das sie als Finanzdienstleistungskaufmann/frau betreffende Grundwissen über die Vorgänge und Zusammenhänge der Wirtschaft haben und die wichtigsten Einrichtungen des wirtschaftlichen Verkehrs kennen. Sie sollen zu bestimmten Themen Schriftstücke normgerecht, fachlich und sprachlich richtig ab fassen können. Sie sollen die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und die Organisation und Abwicklungs prozesse im Bankbetrieb kennen. Sie sollen volks- und betriebswirtschaftlich denken können und Verständnis für die Vorgänge im Wirtschaftsleben unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte haben. Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, sollen zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff 1. Schulstufe Wirtschaft: Wesen und Begriffe. Betriebswirtschaft. Volkswirtschaft. Energiewirtschaft. Gütererzeugung, - verteilung und -verbrauch. Umweltschutz und Ökobilanz. Wirtschaftssysteme. Europa als Wirtschaftsraum: EU-Binnenmarkt und Außenmarkt. Die vier Freiheiten in der EU. Aspekte und Förderung unterschiedlich entwickelter Regionen. Europäische Wirtschaftszentren. Europa als Wirtschaftsmacht. Der Betrieb: Arten. Aufgaben. Standort. Qualitätssicherung. Kaufvertrag: Formen und Inhalt. Anbahnung. Abschluss und Erfüllung. Konsumentenschutz. Gewerblicher Rechtsschutz. S c h r i f t v e r k e h r: Anfrage. Angebot. Bestellung. Auftragsbestätigung. Liefer- und Gegenschein. Rechnung. Nachrichtenübermittlung und Transportwirtschaft: Transporttechnologien. Kommunikationstechnologien. Österreichspezifische Transport- und Verkehrsproblematik. Lehrstoff der Vertiefung: LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 17 von 40

Komplexe Aufgaben: Wirtschaft. Europa als Wirtschaftsraum 2. Schulstufe Kaufvertrag: Gestörter Verlauf. Schriftverkehr: Mängelrüge. Lieferverzug. Annahmeverzug. Zahlungsverzug: Stundung. Zahlungsverzug. Gläubigerschutzverbände. Inkassobüro. Gerichtliche und außer gerichtliche Mahnverfahren. S c h r i f t v e r k e h r: Mahnbriefe. Stundungsansuchen. Gewerbeordnung: Gewerbearten. Gewerbeberechtigungen. Gewerblicher Rechtsschutz. Unternehmerin/Unternehmer: Rechtliche Grundlagen. Begriff. Geschäftsfähigkeit. Firma. Firmenbuch. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unternehmerin/des Unternehmers und ihre Vollmachten. Handelsvermittlerin/Handelsvermittler: Kommissionärin/Kommissionär. Selbständige Handelsvertreterin/Selbstständiger Handelsvertreter. Maklerin/Makler. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben 3. Schulstufe: Betrieb: Rationalisierung. Arbeitsteilung. Normung. Typisierung. Spezialisierung. Automatisation. Lohnsysteme und Arbeitsentlohnung. Unternehmen: Rechtsformen. Finanzierung. Unternehmensführung, Unternehmensgründung (persönliche, rechtliche, infrastrukturelle und finanzielle Voraussetzungen. Behörden und Kontaktstellen). Unternehmenszusammenschlüsse. Sanierung. Auflösung. Insolvenz. Privatkonkurs. Dienstleistungsbetriebe: Merkmale, Bedeutung und Geschäftsbereiche der Handelsbetriebe, der Betriebe im Fremdenverkehr, LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 18 von 40

der Versicherungsbetriebe (ohne Sozialversicherung), der Betriebe der Nachrichtenübermittlung und Transportwirtschaft. Außenhandel: Import. Export. Grundkenntnisse des Zollwesens. Personalwesen: Organisation. Personalplanung. Soziale Aspekte. Schriftverkehr: Stellenbewerbung. Lebenslauf. Marketing: Marktforschung. Werbung. Human Relations. Public Relations. Marketing Mix. Innovationen. Unlauterer Wettbewerb. EU-Wettbewerbsrecht. Marktorganisationen: Märkte. Messen. Ausstellungen. Auktionen. Börsen. Steuer- und Abgabewesen: Begriff. Budgetpolitik. Steuern. Steuererklärungen. Steuerbescheide. Rechtsmittel. Finanzverwaltung. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Marketing. Steuer- und Abgabewesen. Didaktische Grundsätze Die Beherrschung der im Schriftverkehr verfassten Schriftstücke ist eine Grundlage für den Unterricht im Fachpraktikum. Bei der Auswahl der Sachgebiete ist im Besonderen auf das fachübergreifende Prinzip Bedacht zu nehmen. Beim Thema Transportwirtschaft und Europa als Wirtschaftsraum empfiehlt sich die Arbeit mit Straßen- und Landkarten sowie die Einbeziehung von Fahr- und Flugplänen. Die Bedeutung der Ökologie und des Umweltschutzes ist entsprechend zu erarbeiten. Schularbeiten siehe Umsetzungsbestimmungen 2.2.2 Rechnungswesen Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen ausreichende Sicherheit und Gewandtheit in der Ausführung der im kauf männischen Bereich vorkommenden Rechnungen haben. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 19 von 40

Sie sollen dabei die Ergebnisse vor der Rechenausführung schätzen, den Rechner sinnvoll ein setzen und die Rechenaufgaben formgerecht lösen können. Die Schülerinnen und Schüler sollen Verständnis für Zweck und Sinn einer geordneten Buchführung haben. Sie sollen über die erforderlichen Grundbegriffe Bescheid wissen und wirtschaftlich denken können. Sie sollen die notwendigen Fertigkeiten in der Buchführung und ihrer Auswertung in betrieblicher und steuerlicher Hinsicht haben. Die Beherrschung der in Rechnungswesen erarbeiteten Inhalte ist eine Grundlage für den Unterricht und "Fachpraktikum". Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, sollen zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Didaktische Grundsätze Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit des Auftretens in der Praxis des Lehrberufes. Die Zielsetzung deses Pflichtgegenstandes erfordert das Abschätzen des zu erwartenden Ergebnisses vor Beginn des Rechnens und die Einhaltung einer gefälligen und übersichtlichen äußeren Form. Etwaige mangelhafte Rechenfertigkeiten sind nicht isoliert, sondern im Rahmen der im Gegenstand vorkommenden Rechnungen zu üben und anzuwenden. Besonderes Augenmerk ist auf den zweckmäßigen Einsatz von Rechengeräten zu legen. Der Lehrstoff soll anhand vollständiger, kleinerer Geschäftsbeispiele erarbeitet werden; dabei empfiehlt es sich, auf belegunterstützte Geschäftsfälle aufzubauen. Auf eine praxisnahe, branchenbezogene Auswahl des Stoffes und auf seinen systematischen Aufbau ist zu achten. Der Sicherung des Unterrichtsertrages und der Erreichung verlässlicher Fertigkeiten sowie der äußeren Form aller Ausarbeitungen ist besonderer Wert beizumessen. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 20 von 40

2.2.3 Kaufmännisches Rechnen 1. Schulstufe Einführung in das kaufmännische Rechnen: Durchschnittsberechnung. Bargeldverrechnung. Valuten- und Devisenrechnungen. Mengen- und Preisberechnungen: Rechnungsausstellung. Rabatt. Skonto. Umsatzsteuer. Preiserhöhungen. Preissenkungen. Angebotsvergleiche. Personalverrechnung: Lehrlingsentschädigung. Provisionsberechnungen. Spezielle betriebswirtschaftliche Berechnungen: Anlagenabschreibung. Indexrechnung. Ergänzende Fertigkeiten: Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen, Statistiken und Formelsammlungen. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Spezielle betriebswirtschaftliche Berechnungen. 2. Schulstufe Einführung in das kaufmännische Rechnen: Verteilungsrechnung. Zinsrechnung. Spar- und Finanzierungsformen: Lieferantenkredit. Ratenkredit. Spezielle betriebswirtschaftliche Berechnungen: Anlagenabschreibung. Indexrechnung. Ergänzende Fertigkeiten: Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen, Statistiken und Formelsammlungen. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Spezielle betriebswirtschaftliche Berechnungen. 3. Schulstufe LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 21 von 40

Controlling als Instrument der Unternehmensführung: Berechnung und Interpretation von Kennzahlen. Handelskalkulation. Kostenrechnung. Personalverrechnung: Lehrlingsentschädigung. Löhne. Gehälter. Ergänzende Fertigkeiten: Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen, Statistiken und Formelsammlungen. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Controlling als Instrument der Unternehmensführung. Personalverrechnung. Schularbeiten siehe Umsetzungsbestimmungen LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 22 von 40

2.2.4 Buchführung 1. Schulstufe Grundlagen der Buchführung: Notwendigkeit der Buchführung. Formvorschriften. Belege. Ablage. Handels- und steuerrechtliche Vorschriften. Nebenaufzeichnungen der Buchführung: kassabuch- Wareneingangsbuch. Inventarium. Anlagenverzeichnis. Anlagenspiegel. Kund/innen und Lieferant/innenkonten. Lagerbuchhaltung. Erfolgsermittlung: Vermögensvergleich. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Doppelte Buchführung: Eröffnung. Kontierung. Buchen und Interpretieren von Geschäftsfällen. Abschlüsse. Der österreichische Einheitskontenrahmen. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Nebenaufzeichnungen der Buchführung. 2. Schulstufe Doppelte Buchführung: Buchen und Interpretieren von Geschäftsfällen. Abschlüsse. Spezielle Buchungen: Abschreibung. Anlagenverbuchung. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Doppelte Buchführung: Buchen und Interpretieren von Geschäftsfällen. 3. Schulstufe Spezielle Buchungen: Schadensfälle. Posten der Jahresabgrenzung. Rückstellungen. Lohnbuchhaltung: Buchungen im Bereich Personalverrechnung. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 23 von 40

Bilanz: Analyse der Vermögens- und Erfolgsbilanz. Auswertung für Betriebsführung und Steuererklärungen. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Bilanz. Schularbeiten siehe Umsetzungsbestimmungen LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 24 von 40

2.3 Fachunterricht LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 25 von 40

2.3.1 Informatik Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen den Aufbau, die Funktion und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informationsverarbeitungsanlagen kennen und diese Geräte bedienen können. Sie sollen Standardsoftware der Berufspraxis einsetzen können und Informationen auf elektronischem Weg beschaffen und weitergeben können. Sie sollen über die gesellschaftlichen Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen Informationsverarbeitung Bescheid wissen. Lehrstoff 1. Schulstufe Informationsverarbeitungssysteme: Aufbau. Funktion. Einsatzmöglichkeiten. Zusammenwirkung der Komponenten. Betriebssysteme. Bedienung. Standardsoftware: Textverarbeitung. Tabellenkalkulation. Grundlegendes über Datenbanken. Grafik und Präsentation. Datenbankanwendungen. Fachspezifische Software. Informations- und Kommunikationsnetze: Aufbau von Netzen. Funktionen von Servern in Netzwerken. Informationsbeschaffung über lokale und globale elektronische Netzwerke. Erstellung und Gestaltung von Webseiten. Organisation und gesellschaftliche Aspekte: Aufbau- und Ablauforganisation. Datenschutz. Ergonomie. Die Bedeutung der EDV im Beruf und in der Gesellschaft. Didaktische Grundsätze Die Grundlagen der Datenverarbeitung sind nur insoweit zu behandeln, wie dies für das Ver ständnis der Arbeitsweise eines Datenverarbeitungssystems und für den weiteren Unterricht un bedingt erforderlich ist. Datensicherung und Fehlerkontrollen sind laufend durchzuführen. Der komplexe Bereich neuer Technologien und neuer Techniken bedarf auch adäquater kooperativer Arbeits- und Unterrichtsformen. Die Blockung von Unterrichtsstunden ist zweckmäßig. 2.3.2 Finanzdienstleistungskunde Bildungs- und Lehraufgabe LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 26 von 40

Die Schülerinnen und Schüler sollen das betreffende Grundwissen über die Vorgänge und Zu sammenhänge im Bereich der Finanzdienstleistung haben. Sie sollen die Bedeutung des umfassenden Finanzdienstleistungswesens erkennen und Kennt nisse über einzelne Finanzdienstleistungsprodukte haben. Sie sollen Kenntnisse über Spar- und Anlagenformen (inklusive Immobilien), Geld- und Kreditwe sen, Kapitalmarkt und Wertpapiere haben, sowie die Instrumente aus dem Wertpapiergeschäft kennen. Sie sollen über die Grundlagen und Bedeutung des Versicherungswesens und über einzelne Ver sicherungszweige Bescheid wissen, sowie die wichtigen Vorsorgemöglichkeiten kennen. Sie sollen die wichtigsten Einrichtungen und Grundlagen des Finanzdienstleistungsgeschäftes (Bankwesen und Versicherungswesen) kennen. Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, sollen zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff 1. Schulstufe Berufsrecht: Gesetzliche Grundlagen. Standesregeln. Betriebsorganisation: Aufbau. Ablauforganisation. Geld- und Kreditinstitute: Merkmale, Bedeutung und Organisation. Das Bankwesen in Österreich und im europäischen und internationalen Kontext. Börse. Geldwesen und Zahlungsverkehr: Geld. Sicherheitsmerkmale. Währungssysteme. Währungspolitik. EURO. In- und ausländische Zahlungsmittel. Girokonten. Inlandszahlungsverkehr. Zahlungsvermittlung durch Dritte. Zeitgemäße Zahlungsformen. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Geldwesen und Zahlungsverkehr. 2. Schulstufe Geldwesen und Zahlungsverkehr: Scheck und Kreditkarten. Der Wechsel. Zeitgemäße Zahlungsformen. Anlage- und Sparformen: LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 27 von 40

Sparbuch. Bausparen. Immobilien. Abrechnungen: Abrechnungen von Spar- und Girokonten. Renditeberechnungen. Auslandszahlungsverkehr: Auslandsüberweisung. Akkreditiv. Dokumenteninkasso. Finanzierungskonzepte: Darlehen. Konditionen. Fördermaßnahmen. Vor- und Zwischenfinanzierung. Umschuldung. Kreditverkehr: Wesen und Arten des Kredites. Bonitätsprüfung. Rating. Sicherheiten. Zinssätze. Kredit- und Nebenkosten. Kreditvergleiche. Kreditmanagement. Grundbuchsrecht: Rechtliche Grundlagen. Lesen eines Grundbuchsauszugs. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Anlage und Sparformen. 3. Schulstufe Berufsrecht: Gewerbliche Vermögensberaterin bzw. gewerblicher Vermögensberater, Wertpapierdienstleisterin bzw. Wertpapierdienstleister und Versicherungsvermittlerin bzw. Versicherungsvermittler. Versicherungswesen: Bedeutung. Aufgabe. Versicherungsbedingungen. Gesetzliche und rechtliche Grundlagen. Sozialversicherung. Versicherungsarten: Lebens- und Unfallversicherung. Grundkenntnisse über Sachversicherung. Anlage- und Sparformen: Wertpapiere. Sonstige Sachanlagen. Depot. Ganzheitliche Finanzplanung: Bestandsaufnahme. Analyse. Angebots- und Vergleichsrechnung. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Finanzierungskonzepte. Ganzheitliche Finanzplanung. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 28 von 40

Didaktische Grundsätze Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl und Behandlung ist die Bedeutung in der Praxis des Lehrberufes. Auf die aktuelle Rechtslage ist Bedacht zu nehmen. Auf praxisnahe branchenbezogene Auswahl des Lehrstoffes und systematischen Aufbau ist Augenmerk zu legen. Alle Grundsätze sollten unter dem Gesichtspunkt der ganzheitlichen Finanzplanung von den Schülerinnen und Schülern verstanden und eingesetzt werden können. Schularbeiten siehe Umsetzungsbestimmungen LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 29 von 40

2.3.3 Text- und Informationsverarbeitung Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen nach dem Zehn-Finger-Tastsystem schreiben können. Sie sollen Schriftstücke des privaten und betrieblichen Schriftverkehrs normgerecht, formschön und fehlerfrei abfassen können und mit Schreibmaschine bzw. elektronischen Textverarbeitungsanlagen arbeiten können. Sie sollen sich der Wirkung eines gut gestalteten Schriftstückes bewusst sein. Lehrstoff 1. Schulstufe PC-Arbeitsplatz: Warten und Pflegen. Ergonomie. Textverarbeitung: Zehn-Finger-Tastschreiben. Abschreib- und Diktatübungen. Schriftstückgestaltung: Genormte und frei gestaltete Schriftstücke. Korrekturen. Korrekturzeichen. Anwendersoftware: Arbeiten im Bereich der Textverarbeitung (Standardfunktionen. Zusatzfunktionen). 2. Schulstufe Textverarbeitung: Zehn-Finger-Tastschreiben. Abschreib- und Diktatübungen. Schreiben von Schriftstücken unter Einbeziehung von Informationsträgern. Büroorganisation: Aufbau und Ablauf. Arbeitsplatzgestaltung. Ergonomie. Anwendersoftware: Tabellenkalkulation, Grafik und Präsentation sowie Datenbank. E-Mail. Arbeiten mit dem Personalinformationsmanager. Schriftstückgestaltung: Genormte und frei gestaltete Schriftstücke. Anfertigen von Schriftstücken nach Konzepten und ungegliederten Vorlagen. Korrekturen. Korrekturzeichen. 3. Schulstufe Textverarbeitung: LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 30 von 40

Schreiben von Schriftstücken unter Einbeziehung von Informationsträgern. Schriftstückgestaltung: Anfertigen von Schriftstücken nach Konzepten und ungegliederten Vorlagen. Anfertigen und Ausfüllen von Formularen. Didaktische Grundsätze Bei allen Übungen ist auf die Verwendbarkeit in der beruflichen Praxis zu achten, weshalb die Texte und Schriftstücke aus der beruflichen und schulischen Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler zu nehmen sind. Durch die inhaltlich starke Verbindung der Inhalte mit dem Lehrstoff des Pflichtgegenstandes Informatik ist die Zusammenarbeit mit den betroffenen Lehrerinnen und Lehrern unabdingbar. Die ÖNORMEN sind zu beachten. Auf die Einsatzmöglichkeiten der erworbenen Fertigkeiten in anderen Unterrichtsgegenständen ist zu verweisen. Schularbeiten siehe Umsetzungsbestimmungen LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 31 von 40

2.3.4 Fachpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen ihre in anderen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie ihre persönlichen Erfahrungen und sozialen Kompetenzen auf praxisorientierte Aufgabenstellungen ihres Lehrberufes erweitern und anwenden können. Sie sollen dadurch betriebswirtschaftliche Ziele, organisatorische Strukturen und Zusammenhänge sowie Arbeitsabläufe kennen lernen, bewerten und entsprechend handeln können. Sie sollen komplexe Geschäftsfälle als zusammenfassende Arbeit computerunterstützt durchführen und präsentieren können. Lehrstoff 1. Schulstufe Konsumentin bzw. Konsument: Bedarf Einnahmen Ausgaben. Kaufvertrag: Anbahnung Abschluss Erfüllung. Außenstände: Kontrolle Mahnung Klage. 2. Schulstufe Unternehmen: Gründung Führung Auflösung. Organisation von Veranstaltungen: Planung Durchführen Evaluation. Finanzierungsformen: Leistungsvergleich Inanspruchnahme Tilgung. Akquisition: Kundengewinnung. Weiterempfehlung. Beratung. Gespräche mit Kundinnen und Kunden: Zielgruppenorientierte Verkaufs- und Beratungsgespräche. Bewältigung schwieriger Situationen (Konflikt- und Stressmanagement). Behandlung von Reklamationen und Beschwerden. 3. Schulstufe Versicherung: LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 32 von 40

Bedarfsanalyse. Produktvergleich. Abschluss. Anlagenberatung und Finanzierung: Bedarfsanalyse. Produktvergleich. Abschluss. Personalwesen: Aufnahme Beschäftigung Lösung. Steuern und Abgaben: Entstehung Verrechnung und Verbuchung Entrichtung. Absatz und Werbung: Marktforschung Marketing Erfolgskontrolle. Komplexer Geschäftsfall: Konzept einer ganzheitlichen Finanzplanung: Lebensplanung Bestandsaufnahme Analyse Produktvergleiche Strategiegespräch. Didaktische Grundsätze Die Auswahl des Lehrstoffes bzw. die Einbeziehung der für diesen Gegenstand notwendigen Bildungsinhalte ist eine der verantwortungsvollsten Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrers. Der gründlichen Erarbeitung ausgesuchter Inhalte ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Sofern es pädagogisch sinnvoll erscheint, sind Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie die in der Praxis übliche Standardsoftware und Informationsträger im Unterricht zu verwenden. Praxisorientierte und berufsspezifische Aufgabenstellungen und handlungsorientierter Unterricht sollen den Schüler zum logischen und vernetzten Denken sowie zum verantwortungsbewussten Entscheiden und Handeln führen. Da der komplexe Geschäftsfall als projektorientierte Arbeit durchgeführt wird, empfiehlt sich, im Team zu planen und die Arbeit zu dokumentieren. Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis sollen beitragen, den Schülern Einblick in die komplexen Zusammenhänge wirtschaftlicher Abläufe zu geben. Sie sind sorgfältig vorzubereiten und auszuwerten. Im Sinne eines fächerübergreifenden Unterrichtes kommt der Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände eine besondere Bedeutung zu LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 33 von 40

2.3.5 Gesamtstundenzahl (ohne Religion) LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 34 von 40

2.4 Freigegenstände LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 35 von 40

2.4.1 Lebende Fremdsprache Siehe Anlage A, Abschnitt II der gültigen Lehrplanverordnung. 2.4.2 Deutsch Siehe Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 36 von 40

2.4.3 Angewandte Informatik Siehe Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 37 von 40

2.4.4 Religion Siehe Anlage A, Abschnitt II der gültigen Lehrplanverordnung. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 38 von 40

2.5 Unverbindliche Übungen LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 39 von 40

2.5.1 Bewegung und Sport Siehe Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. 2.6 Förderunterricht Siehe Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 40 von 40