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Transkript:

Entgeltfestsetzung für die Benutzung der städtischen Hallenbäder Herschelbad, Hallenbad Waldhof-Ost und Hallenbad Vogelstang Entgelt 1. Allgemeine Entgelte 1.1 Schwimmbad 1.1.1 Einzelkarte 1.1.1.1 Erwachsene 3,70 1.1.1.2 Begünstigte (Schüler, Studenten (bis 27 Jahre), Personen, die Bundesfreiwilligendienst oder ein freiwilliges 2,10 soziales/ökologisches Jahr ableisten, Inhaber der Jugendleiterkarte) gegen Vorlage eines gültigen Ausweises 1.1.1.3 Abendtarif (2 n vor Ende der Schließungszeit) 2,10 1.1.2 10er-Karte 1.1.2.1 Erwachsene 29,60 1.1.2.2 Begünstigte nach Nr. 1.1.1.2 16,80 1.1.3 Kombi-Jahreskarte Hallen-/Freibad 1.1.3.1 Erwachsene 164,00 1.1.3.2 Begünstigte nach 1.1.1.2 98,40 1.1.4 Schwimmkurs (10 Einzelstunden einschl. Entgelt für Eintritt) 1.1.4.1 Erwachsene 99,00 1.1.4.2 Begünstigte nach Nr. 1.1.1.2 60,00 1.1.5 Kurse 1.1.5.1 Aquakurse 84,00 1.1.5.2 Kurse externer Anbieter ohne Bahn und Beckenanmietung Teilnehmer 5,00 (Eintritt Teilnehmer ist separat zu entrichten) 1.2 Wannenbad Einzelkarte 2,30 1.3 Sauna 1.3.1 Einzelkarte 1.3.1.1 Erwachsene 12,40 1.3.1.2 Begünstigte nach Nr. 1.1.1.2 9,90 1.3.2 6er-Karte 1.3.2.1 Erwachsene 61,70 1.3.2.2 Begünstigte nach Nr. 1.1.1.2 49,00 1.4 Massage je 15 Minuten 10,00

2. Entgelt für die Benutzung städtischer Hallenbäder durch Mannheimer Vereine, usw. Die einzuräumenden Schwimmzeiten richten sich nach den gegebenen Möglichkeiten und werden vom Fachbereich Sport und Freizeit festgesetzt. Die Nutzung durch geschlossene Gruppen/Vereine erfolgt nach einem festgelegten Belegungsplan. Für die dort festgelegten Nutzungseinheiten sind unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme Entgelte (Entgelt je Bahn) zu zahlen. Bis 30 Minuten wird der nsatz für eine halbe berechnet, über 30 Minuten der volle nsatz. In begründeten Ausnahmefällen (z. B. bei unvorhergesehenem Verlauf der Veranstaltung, unter wirtschaftlichen oder sozialen Gesichtspunkten), kann der Fachbereich gemäß der Zuständigkeitsordnung der Stadt Mannheim das Entgelt reduzieren. Mannheimer Schulen können im Rahmen des Belegungsplans die Mannheimer Schwimmbäder entgeltfrei nutzen. Besuche von Mannheimer Schulen außerhalb des Belegungsplans sind entgeltfrei nur mit gültigem Überlassungsvertrag möglich. Pro fünf Schüler erhält eine Betreuungsperson freien Eintritt. Kindertagesstätten mit regelmäßiger und/oder einmaliger Nutzung können ausschließlich über einen Überlassungsvertrag die Mannheimer Schwimmbäder entgeltfrei nutzen. Pro fünf Kinder ist eine Betreuungsperson frei. Tarifgruppen: Tarif A: Tarif B: Tarif C: Tarif D: Mannheimer Sportvereine Tarif für wettkampforientiertes Sport- und Leistungsschwimmen, sowie die DLRG Mannheimer Sportvereine (ohne Wettkampforientierung Mannheimer Vereine und auswärtige Sportvereine Sonstigen Überlassungen sowie gewerbliche Anbieter 2.1 Übungs- und Vereinsschwimmen Tarif A Tarif B Tarif C Tarif D Trainingsbetrieb 1 Bahn 3,40 11,50 19,00 25,00 1/2 Schwimmbecken 8,60 28,00 47,50 62,50 1/2 Lehrschwimmbecken 8,60 15,00 25,00 35,00 2.1.1 Ausgenommen sind Schüler- und Jugendmannschaften Mannheimer Sportvereine im Sport- und Leistungsschwimmen in der Zeit von Montag bis Freitag bis 18.00 Uhr.

2.1.2 Für zusätzliche Angebote (z. B. Schwimmkurse, Wassergymnastik, Aquajogging, Tauchkurse) der Sportvereine oder anderer Organisationen, die auf dem freien Markt in der Regel ein kostenpflichtiges Angebot darstellen, ist ein Aufschlag von 25 % zu zahlen. 2.2 Wettkämpfe und Veranstaltungen Tarif A Tarif B Tarif C Tarif D Wettkämpfe und Veranstaltungen 95,00 110,00 150,00 188,50 Wettkämpfe und Veranstaltungen - nicht gewerblich - bis 17 Jahre 17,20 - - - 2.2.1 Zusätzlich anfallende Personalkosten werden vom Fachbereich Sport und Freizeit in Rechnung gestellt. 2.2.2 Erfolgt bei Veranstaltungen eine Bewirtschaftung, ist in allen Fällen eine Verkaufsgenehmigung nötig. 2.3 Räume Für die Überlassung von Funktionsräumen in den Schwimmbädern gilt die Entgeltfestsetzung für die Benutzung der städtischen Sporthallen in der jeweils gültigen Fassung. 3. Badedauer Wannenbad Die Badedauer wird auf 30 Minuten festgesetzt 4. Übergangsregelung Für bereits erworbene 5er-Karten ist der Aufpreis zu zahlen. Jahreskarten verlieren ihre Gültigkeit mit Ablauf der Gültigkeitsdauer. 5. In begründeten Ausnahmefällen (z. B. bei unvorhergesehenem Verlauf der Veranstaltung, unter wirtschaftlichen oder sozialen Gesichtspunkten), kann der Fachbereich gemäß der Zuständigkeitsordnung der Stadt Mannheim das Entgelt reduzieren. 6. Menschen mit Behinderung, die im Schwerbehindertenausweis des Merkzeichen B eingetragen haben, erhalten für die jeweilige Begleitperson freien Eintritt. 7. Die Verwaltung kann Sondertarife und Rabattierungen zu Werbezwecken und Kooperationen anbieten.

8. Geburtstagskinder erhalten gegen Vorlage des Personalausweises freien Eintritt. Die Entgeltfestsetzung tritt am 01. Januar 2016 in Kraft. Die Entgeltfestsetzung für die Benutzung städtischer Hallenbäder vom 01.04.2012 tritt zum gleichen Zeitpunkt außer Kraft. Mannheim, den 15.12.2015 Dr: Peter Kurz Oberbürgermeister