Stadtjugendausschuss e.v. Karlsruhe. Die aktuellen Zuschussrichtlinien (gültig ab 2009)

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Transkript:

Stadtjugendausschuss e.v. Karlsruhe Die aktuellen Zuschussrichtlinien (gültig ab 2009) Vorbemerkungen Bei den Zuschüssen handelt es sich um Mittel der Mitgliedsorganisationen des Stadtjugendausschuss e.v. Karlsruhe (StJA e.v.) und ihrer Gruppen und Vereine in Karlsruhe. Diese Mittel sind dafür da, die Vielfalt der verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit abzusichern und weiterzuentwickeln. Durch sie wird die Autonomie der Mitgliedsorganisationen des Stadtjugendausschusses e.v. in Karlsruhe gefördert und gestärkt. Originalbelege sind grundsätzlich von den Antragstellern/ den Zentralen der Mitgliedsorganisationen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen aufzubewahren. Der Stadtjugendausschuss e.v. behält sich das Recht vor, für stichprobenhafte oder anlassbezogene Prüfungen der Zuschussanträge alle dafür maßgeblichen Unterlagen einzusehen und zu überprüfen. Zuschüsse können nur im Rahmen der dafür bereitgestellten Mittel im Städtischen Haushalt gewährt werden. Die Zuschussquote richtet sich nach der Gesamtantragssumme aller Mitgliedsorganisationen. Sie kann (insbesondere der unter 1. Belange und 2. Eigene Heime genannten Zuschussbereiche) vom Vorstand jährlich neu festgelegt werden. Das Jugendverbandsreferat ist damit beauftragt, die Zuschussanträge der Mitgliedsorganisationen umfassend zu bearbeiten. Die Entscheidung über die Verteilung der Zuschüsse trifft der Vorstand des StJA e.v. am Ende des Kalenderjahres. Antragsschluss ist der 31.Oktober des jeweiligen Jahres. Das Jugendverbandsreferat berät und unterstützt die Mitgliedsorganisationen bei allen Zuschussfragen. Ansprechpartner: Jack Herbst, Telefon: 0721 133 5614, Email: j.herbst@stja.karlsruhe.de Zuschussbereiche 1. Belange der Mitgliedsorganisationen (einschließlich Bonus für besonderes Engagement ) 2. Eigene Heime/ Jugendräume 3. Freizeiten, Fahrten & Maßnahmen der Stadtranderholung 4. Internationale Begegnungen & Jugendaustausch 5. Bildungsmaßnahmen Jugendarbeit: JGL-Lehrgänge & Seminare 6. Projekt Integration 7. Projekte/ (Jahres-) Schwerpunkte 8. Sonderkonto Jugendferienhilfe

1. Belange: Organisation & Verwaltung Die Zentralen der Mitgliedsorganisationen des StJA e.v. Karlsruhe erhalten Zuschüsse für die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben und Aktivitäten als Jugendverbände im Sinne des KJHG. Der Zuschuss für Organisation & Verwaltung hat in den letzten Jahren bis zu 55 % des anerkannten Aufwands betragen. Bei einem anerkannten Aufwand bis 1.000,- können höhere Zuschüsse gewährt werden. In diesen Fällen kann auch Arbeitsmaterial für die Gruppenarbeit berücksichtigt werden. / Der Zuschuss für die organisatorischen Aufgaben der Zentralen wird mit dem Antragsformular Organisation & Verwaltung beantragt. Die Ausgaben, für die Zuschuss beantragt bzw. nicht beantragt werden kann, werden in einer Liste gesondert aufgeführt. Diese Liste wird nach Bedarf durch Beschluss des Vorstands aktualisiert. Bonus für besonderes Engagement im StJA e.v. & für besondere Anlässe Besonders großes ehrenamtliches Engagement von Mitgliedsorganisationen für den StJA e.v. als Ganzes kann durch einen Bonus beim Zuschussbereich Belange gewürdigt werden. Dazu gehören u.a. das besondere Engagement in Projekten, Aktionen und Arbeitsgruppen des StJA e.v. und die ehrenamtliche Gremienarbeit für den StJA e.v. (z.b.: StJA-Vorstand, StJA-Mitglieder im Jugendhilfeausschuss, Mitarbeit im Vorstand des Landesjugendrings, usw.). Ein Bonus kann einzelnen Mitgliedsorganisationen auch zu besonderen Anlässen gewährt werden. Die Höhe der Zuschüsse legt der Vorstand jährlich als Einzelfallentscheidung fest. Vorschläge für diesen Zuschuss können bis zum jährlichen Abgabetermin der Zuschussanträge beim Jugendverbandsreferat eingereicht werden.

2. Eigene Heime/ Jugendräume: Baumaßnahmen, Renovierung & Einrichtung Die Gruppen und Vereine der Mitgliedsorganisationen des StJA e.v. erhalten Zuschüsse für Baumaßnahmen sowie die Renovierung und die Einrichtung von Räumen, die ausschließlich ihrer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zur Verfügung stehen. Baumaßnahmen ab 25.000,- je Einzelprojekt sind Einzelfallentscheidungen bei denen die Zuschusshöhe und das der Auszahlung gesondert festgelegt werden. Sie bedürfen der vorherigen Anmeldung und Absprache. Der zur Verfügung stehende Zuschuss wird auf die Antragsteller verteilt. Es wird unterschieden zwischen Räumen innerhalb und außerhalb Karlsruhes. Der Zuschuss für Eigene Heime/ Jugendräume hat in den letzten Jahren durchschnittlich ca. 40% (Räume innerhalb Karlsruhes) bzw. 18 % (Räume außerhalb Karlsruhes) des anerkannten Aufwands betragen. / Der Antrag erfolgt mit dem Formular Eigene Heime/ Jugendräume. Dort werden der jeweilige Aufwand für Material sowie Fremd- und Eigenleistung gesondert aufgeführt. Für jede geleistete ehrenamtliche Arbeitsstunde kann bis zu 8,- / Stunde angerechnet werden. Die Ausgaben, für die Zuschuss beantragt bzw. nicht beantragt werden kann, werden in einer Liste gesondert aufgeführt. Diese Liste wird nach Bedarf durch Beschluss des Vorstands aktualisiert. Falls eine Mitgliedsorganisation Zuschüsse für verschiedene Heime/ Räume beantragt, muss erkennbar sein, welche Kosten für welche Räume geltend gemacht werden. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt rückwirkend nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Auszahlung des Zuschusses kann in Teilraten über mehrere Jahre hinweg erfolgen. Eine zeitnahe Erstattung kann nicht zugesichert werden. Der Zuschuss wird nur gewährt, wenn der entsprechende Bescheid schriftlich anerkannt wird. Vor Anerkennung sind Zahlungen grundsätzlich nicht möglich. Besonderer Hinweis Zuschüsse für Großbauprojekte ab 25.000,00 und für Heime/ Räume, die in erheblichem Maße über mehrere Jahre bezuschusst wurden, sind unter Berücksichtigung einer jährlichen Abschreibung in Höhe von 4 % zurückzuzahlen, wenn die Bewilligungsbedingungen nicht eingehalten werden oder die bezuschusste Einrichtung nicht mehr für den geförderten Zweck verwendet wird, es sei denn, sie wird in Absprache mit dem StJA e.v. einem anderen sozialen oder gemeinnützigen Zweck zugeführt. Änderungen in der Zweckbestimmung der durch diesen Bescheid geförderten Räume müssen dem StJA e.v. unverzüglich bekannt gegeben werden.

3. Freizeiten, Fahrten & Angebote der Stadtranderholung Die Mitgliedsorganisationen des StJA e.v. erhalten Zuschüsse für die Durchführung eigener Freizeiten, Fahrten und Maßnahmen der Stadtranderholung. Bei den Zuschüssen wird unterschieden zwischen Freizeiten & Fahrten (= mit Übernachtung) und Angeboten der Stadtranderholung (= ohne Übernachtung). - Freizeiten und Fahrten werden ab einer Dauer von zwei Tagen bezuschusst, angefangene Tage zählen hierbei als voller Tag. - Angebote der Stadtranderholung müssen mindestens 4 Tage dauern und mindestens 6 Stunden Programm/ Tag haben Allgemein gilt: 1. Zuschüsse werden nur für Teilnehmer (TN) gewährt, die in Karlsruhe wohnen 2. Zuschuss kann beantragt werden - für TN im Alter von 6 bis einschließlich 17 Jahren - für TN bis einschl. 26 Jahren, wenn sie Wehr-/ Zivildienst ableisten, arbeitslos oder in Ausbildung sind (auch Schule, Studium). Diese TN müssen auf den TN - Listen besonders gekennzeichnet werden. 3. Je angefangene acht minderjährige TN aus Karlsruhe wird ein/e Betreuer/in bezuschusst. Die Betreuer/innen müssen nicht in Karlsruhe wohnen. Hinweise: - Der StJA e.v. unterstützt Gruppen, die öffentliche Verkehrsmittel bei An- und Abreise benutzen: Bei Vorlage der Fahrkarten werden die Fahrtkosten der Karlsruher Teilnehmer mit 20% bezuschusst. - Es gibt weitere Zuschüsse für die Teilnahme von behinderten jungen Menschen (siehe 6. Projekt Integration) und für Teilnehmer aus finanzschwachen Familien (siehe 7. Sonderkonto Jugendferienhilfe). Die durchschnittliche Höhe der Zuschüsse in den vergangenen Jahren betrug - bei Freizeiten und Fahrten: 2,50 / Tag/ Person - bei Angeboten der Stadtranderholung: 1,00 / Tag/ Person Für Maßnahmen, die in der JFBS Baerenthal stattfinden, wird zusätzlich ein Zuschuss von 1,00 / Tag/ Person gewährt. Der StJA e.v. überweist im Frühjahr bis zu 80% (2008: 70%) des im Vorjahr abgerechneten Zuschusses als Vorschuss an die Mitgliedsorganisationen. Der endgültige Zuschuss wird nach Abgabe der aktuellen Anträge errechnet, der Differenzbetrag wird dann überwiesen oder ggf. zurückgefordert. Maßnahmen, die von September bis Dezember stattfinden, können im Folgejahr abgerechnet werden. Von jeder Maßnahme ist eine von den TN eigenhändig unterschriebene Liste vorzulegen. Dafür können Kopien der Landesjugendplanlisten oder eigene Vordrucke verwendet werden. Um für volljährige TN bis einschließlich 26 Jahren, die Wehr- oder Zivildienst ableisten, arbeitslos oder in Ausbildung sind (z.b. Schule, Studium, Praktikum), Zuschuss zu erhalten, müssen diese auf den TN-Listen mit Z gekennzeichnet werden. Beantragt eine Mitgliedsorganisation Zuschüsse für mehr als fünf Maßnahmen im Jahr, müssen diese auf dem entsprechenden Sammelformular aufgelistet werden. Freizeiten und Fahrten und Angebote der Stadtranderholung werden getrennt aufgelistet.

4. Internationale Begegnungen & Jugendaustausch Wofür? Die Mitgliedsorganisationen des StJA e.v. erhalten Zuschüsse für die Durchführung von eigenen Internationalen Begegnungen und von Maßnahmen des Jugendaustauschs. Allgemein gilt: 1. Zuschüsse werden nur für TN gewährt, die in Karlsruhe wohnen. 2. Die TN sollen zwischen 12 und unter 27 Jahren alt sein. 3. Je angefangene acht TN aus Karlsruhe wird ein/e Betreuer/in bezuschusst. Die Betreuer/innen müssen nicht in Karlsruhe wohnen. 4. Ein regelmäßiger Austausch mit einer ausländischen Partnerorganisation sollte bestehen (IN - und OUT Begegnungen im Laufe der Partnerschaft) bzw. angestrebt werden. 5. Ein qualifiziertes, nicht überwiegend touristisches Programm muss erkennbar sein, dazu gehört auch die Vor- und Nachbereitung der Maßnahmen. 6. Die Maßnahme muss mindestens 3 Tage dauern; es werden bis zu 21 Tage bezuschusst. 7. Findet die Maßnahme in Deutschland statt, werden die Karlsruher und die ausländischen TN bezuschusst. 8. Ein Fachkräfteaustausch kann nach vorheriger Absprache gefördert werden. Er soll der Vor- oder Nachbereitung konkreter Maßnahmen dienen. 9. Maßnahmen mit Jugendorganisationen aus den Karlsruher Partnerstädten werden zusätzlich bezuschusst. Für diese Maßnahmen stehen nur begrenzte kommunale Mittel bereit. Die Anträge dafür sind daher frühzeitig zu stellen. Hinweise: - Der StJA e.v. unterstützt Gruppen, die öffentliche Verkehrsmittel bei An- und Abreise benutzen: Bei Vorlage der Fahrkarten werden die Fahrtkosten der Karlsruher Teilnehmer mit 20% bezuschusst. - Es gibt weitere Zuschüsse für die Teilnahme von behinderten jungen Menschen (siehe 6. Projekt Integration) und für Teilnehmer aus finanzschwachen Familien (siehe 7. Sonderkonto Jugendferienhilfe). In den vergangenen Jahren betrug der Zuschuss für Internationale Begegnungen durchschnittlich 7,70 / Tag/ Person. Für Maßnahmen, die in der JFBS Baerenthal stattfinden, wird zusätzlich ein Zuschuss von 1,00 / Tag/ Person gewährt. Zusätzlich für Maßnahmen mit den Partnerstädten: - in den Partnerstädten ( Out-Programm ) bis zu 50 % der Fahrtkosten - in Karlsruhe ( In-Programm ) bis zu 7,70 pro Tag/ TN aus der Partnerstadt Ein Vorschuss von bis zu 70 % kann auf Antrag gewährt werden. Anträge sollen bis zum 31. Januar des Jahres, in dem Internationale Begegnungen stattfinden, beim Verbandsreferat unter Angabe der voraussichtlichen Verpflegungstage abgegeben werden. Das weitere erfolgt analog dem unter 3. Freizeiten,. Siehe unter 3. Freizeiten,. Zusätzlich sind eine offizielle Einladung sowie ein Programm vorzulegen, aus dem der Begegnungscharakter hervorgeht.

5. Bildungsmaßnahmen Jugendarbeit: JGL-Lehrgänge & Seminare Die Mitgliedsorganisationen des StJA e.v. erhalten Zuschüsse für die Durchführung eigener Schulungsmaßnahmen für die Jugendarbeit: Jugendgruppenleiter-Lehrgänge und Seminare der außerschulischen Jugendbildung. Sie werden in Anlehnung an die Richtlinien des Landesjugendplans (LJP) bezuschusst: Gefördert werden können nur Lehrgänge, die der Aus- oder Fortbildung von JGL oder sonstigen Leitungskräften dienen....sitzungen von Verbandsgremien werden nicht gefördert. Ausschließlich fachspezifische Bildungsangebote,...die der politischen, sozialen, sportlichen, musisch-kulturellen, usw. Jugendbildung dienen,... können nicht als JGL-Lehrgänge gefördert werden. Allgemein gilt: 1. Zuschüsse werden nur für TN gewährt, die in Karlsruhe wohnen. 2. Es wird unterschieden zwischen > Lehrgängen und Schulungsmaßnahmen für Jugendgruppenleiter: ohne Altersbegrenzung und > Seminaren der außerschulischen Jugendbildung: Altersbegrenzung analog LJP-Richtlinien. Hinweise: - Der StJA e.v. unterstützt Gruppen, die öffentliche Verkehrsmittel bei An- und Abreise benutzen: Bei Vorlage der Fahrkarten werden die Fahrtkosten der Karlsruher Teilnehmer mit 20% bezuschusst. - Es gibt auch Zuschüsse für die Teilnahme von behinderten jungen Menschen (siehe 6. Projekt Integration). Die Höhe des Zuschusses betrug in den vergangenen Jahren durchschnittlich 5,10 / Tag/ TN. Für Maßnahmen, die in der JFBS Baerenthal stattfinden, wird zusätzlich ein Zuschuss von 1,00 / Tag/ TN gewährt. Siehe unter 3. Freizeiten, Siehe unter 3. Freizeiten,. Zusätzlich ist das Programm der Schulungsmaßnahme vorzulegen.

6. Projekt Integration Mit diesem Zuschuss soll im Bereich der Freizeitpädagogik ein Miteinander von jungen Menschen mit und ohne Behinderung gefördert werden. Die Anerkennung der Maßnahme (Freizeiten; Jugendaustausch; Schulungsmaßnahmen) richtet sich nach den jeweiligen Vorgaben. Nach Bedarf kann der Betreuerschlüssel für die Maßnahme den Erfordernissen entsprechend verändert werden. Ausgeschlossen ist ein Zuschuss aus dem Projekt Integration dann, wenn Zuschüsse aus LJP - Mitteln für Jugenderholungsmaßnahmen mit Behinderten und Nichtbehinderten gewährt werden. Der Zuschusssatz betrug in den letzten Jahren bis zu 10,20 pro Tag/ behindertem TN. Der Zuschuss wird nach dem Abgabetermin der Anträge (01.11.) errechnet und überwiesen. Zusätzlich zu den jeweiligen en ist ein Fragebogen auszufüllen, der über die Art der Behinderung und die Folgen für die Maßnahme Auskunft gibt.

7. Projekte/ (Jahres-) Schwerpunkte Für Projekte der Mitgliedsorganisationen und Einrichtungen des StJA e. V. stehen Mittel aus diesem Zuschussbereich bereit. Die Vergabe dieser Mittel erfolgt unabhängig von den sonstigen Zuschüssen. Mitgliedsorganisationen, die ein Projekt planen, können jederzeit einen Antrag auf Bezuschussung stellen. Projekte können maximal 3 Jahre gefördert werden. Die aktuellen Schwerpunkte sind die Themen Kinderarmut und Bildung. Projekte und Aktionen zu diesen Themen werden vorrangig gefördert. Die Höhe der Zuschüsse für Projekte sind Einzelfallentscheidungen. Der Vorstand entscheidet möglichst zeitnah über die Mittelvergabe für die Projekte. Eine genaue und vollständige Projektbeschreibung mit Kalkulation/ Kostenrahmen ist mit der Antragstellung vorzulegen. Als muss zum Ende des Projekts ein aussagefähiger Projektbericht (Sach- und Finanzbericht) eingereicht werden; bei längerfristigen Projekten sind Zwischenberichte zu vereinbarten Terminen zu erstellen.

8. Sonderkonto Jugendferienhilfe Kinder und Jugendliche aus finanzschwachen Familien, die an Freizeiten, oder Internationalen Begegnungen einer Mitgliedsorganisation oder Einrichtung des StJA e.v. teilnehmen, können einen Zuschuss aus dem Sonderkonto Jugendferienhilfe beantragen. Allgemein gilt: 1. Zuschüsse werden nur für TN gewährt, die in Karlsruhe wohnen. 2. Zuschuss kann beantragt werden - bei Freizeiten, für TN im Alter von 6 bis einschließlich 17 Jahren und für TN bis einschließlich 26 Jahren, wenn sie Wehr- oder Zivildienst ableisten, arbeitslos oder in Ausbildung sind (auch Schule, Studium, Praktikum). Diese TN müssen auf den TN - Listen besonders gekennzeichnet werden. - bei Internationale Jugendbegegnungen, für Teilnehmer zwischen 12 und 26 Jahren. 3. Die Maßnahme wird nur bis zu einer Dauer von 21 Tagen bezuschusst. Der Zuschuss betrug in den vergangenen Jahren im Durchschnitt 5,10 / Tag/ TN. Grundsätze 1. Die Bemessungsgrenze für die Zuschüsse Sonderkonto orientiert sich automatisch an den jeweils aktuellen Einkommensgrenzen des LJP ( Gewährung von Landeserziehungsgeld ) plus 10%, um Härten im Einzelfall angemessen berücksichtigen zu können: Personenzahl Einkommensgrenzen ab 2008/ 2009 für allein Erziehende für Paare 2 1.238 ------- 3 1.491 1.771 4 1.744 2.024 5 1.997 2.277 6 2.250 2.530 7 2.503 2.783 8 2.756 3.036 9 3.009 3.289 2. Antragsteller, die ALG II-Leistungen beziehen, gelten generell als finanziell schwächer Gestellte ; eine Einkommensüberprüfung findet nicht statt. 3. Berücksichtigt wird nur noch das Einkommen des für die Erziehung verantwortlichen Elternteils bzw. Paares. Maßgebend ist jeweils ein Zwölftel eines pauschalierten Jahresnettoeinkommens (= Brutto abzgl. 920 Werbungskosten, verringert um Pauschalbetrag in Höhe von 24 % bzw.19 %, z.b. bei Beamten). 4. Kindergeld wird nicht mehr berücksichtigt. Bitte rechtzeitig vor der Maßnahme mit dem entsprechenden Formular beantragen. Die Prüfung des Einkommens erfolgt durch den Träger der Maßnahme, dort werden auch die dazugehörigen Unterlagen aufbewahrt. Nach Ende der Maßnahme bestätigt der Träger die Teilnahme.