Klare Worte Amts-Kommunikation klar, lesbar, verständlich
Wichtige Information anlässlich der Geburt Ihres Kindes Es ist uns eine besondere Freude, Ihnen zur Geburt Ihres Kindes gratulieren zu können. Wir nehmen diese Tatsache zum Anlass, uns bei Ihnen als zuständiges Jugendamt vorzustellen, indem wir Sie hiermit daru ber informieren, welche Angebote, Hilfen und Unterstu tzungen Sie von uns fu r eine gelingende Pflege und Erziehung Ihres Kindes erwarten können. Weiters kommen wir unserer gesetzlichen Verpflichtung nach ( 208 Abs. 1 ABGB) und informieren Sie u ber Ihre elterlichen Rechte und Pflichten und bestimmte damit in Zusammenhang stehende Möglichkeiten der Hilfe durch das Jugendamt. INFORMATION zur Geburt Ihres Kindes Wir gratulieren Ihnen zur Geburt Ihres Kindes. Es freut uns, Sie u ber Ihre Rechte und Pflichten als Mutter zu informieren.
Die Obsorge fu r Ihr Kind kommt Ihnen alleine zu. Sie alleine haben die Obsorge fu r Ihr Kind. Obsorge bedeutet: Ihr Kind zu pflegen und zu erziehen im Namen Ihres Kindes zu handeln (gesetzliche Vertretung) das Vermögen Ihres Kindes zu verwalten Alles, was Sie tun, muss im Interesse Ihres Kindes sein.
Sie werden gebeten uns einen Nachweis daru ber zu erbringen, ob das oben genannte Kind in Ausbildung steht oder erwerbstätig ist oder auf sonstige Weise Einkommen erzielt (beispielsweise durch Bezu ge von einer Sozialversicherungsanstalt oder dem AMS). Sie bekommen Unterhalt für das Kind [Name]. Das Kind ist wegen seines Alters nicht mehr schulpflichtig. Darum prüft das Jugendamt, ob [Name d.kindes] noch die Schule besucht oder eine andere Ausbildung macht oder ein eigenes Einkommen hat.
Je nachdem werden Sie um Vorlage -einer Schulbesuchsbestätigung (auszustellen von der Schule) [ ] binnen 14 Tagen gebeten (fu r den Fall, dass das Kind die Schule besucht und Sie dieses Schreiben während der Ferienzeit erreicht wird um Übermittlung der Schulbesuchsbestätigung bis spätestens zum Ende der ersten Schulwoche ersucht). bei Schulbesuch: 1. Bitte informieren Sie uns bis zum [Datum] darüber, dass Ihr Kind die Schule weiter besuchen wird: Tel. Nr. 0662/8072-[DW] oder E-Mail: jugendamt@stadt-salzburg.at 2. Senden Sie nach dem Schulbeginn eine Schulbesuchsbestätigung (ausgestellt von der Schule) bis zum 22.9.2015.
Klare Sprache Natürliche Sprache statt Amtssprache Wörter Vertretungsbefugnis Sie können handeln Natürliche Sprache statt Amtssprache Sätze Sollten vom/von der Unterhaltsschuldner/in Zahlungen direkt an Sie ergehen, Wenn der Vater trotzdem an Sie zahlen sollte,
Klare Sprache Zeitwörter statt Hauptwörter Vorläufige Innehaltung der Auszahlungen durch das Gericht Das Gericht zahlt vorläufig die Vorschüsse nicht aus Aktiv statt passiv Es wird bezogen Sie erhalten
Klare Sprache EmpfängerInnen direkt ansprechen durch Zwischenüberschriften Hingewiesen wird auch darauf, dass das Jugendamt Salzburg keinen Einfluss auf die Dauer von Gerichtsverfahren hat. Die Dauer ist auch im Vorhinein nicht abschätzbar, Wie lange dauert ein Verfahren bei Gericht? Bitte beachten Sie: Wir haben keinen Einfluss auf die Dauer der Gerichtsverfahren.
Welche Information ist wichtig? Sie werden aufgefordert, Ihre monatlichen Unterhaltszahlungen in Höhe von XX,XX für [Name] zuzüglich angemessener Rückstandsraten unverzüglich wieder aufzunehmen. Sollten Sie auch weiterhin keine bzw. zu geringe Unterhaltszahlungen leisten, müssen Sie mit der zwangsweisen Hereinbringung des Unterhaltes rechnen. Auch die Erstattung einer Strafanzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht würde in Erwägung gezogen werden. Die Zahlungen sind auf das Konto des Jugendamtes Salzburg bei der Salzburger Sparkasse, Konto Nr.: 13904, BLZ: 20404, IBAN: AT662040400000013904, BIC: SBGSAT2S zu leisten. Als
Welche Information ist wichtig?
Begriffe, die wir nicht mehr verwenden - Unpfändbarer Freibetrag - Einbringlichmachung des Unterhaltes - Abstammungsangelegenheiten - Vertretungsbefugnis - Zwangsvollstreckung
Juristische Inhalte Das Unterhaltsvorschussgesetz sieht vor, dass aufgrund dieser Vorschussgewährung Ihr Kind in Unterhaltsangelegenheiten ausschließlich durch das Jugendamt vertreten wird, eine Vertretungsbefugnis von Ihnen in diesen Angelegenheiten ist nicht mehr gegeben. Wer vertritt mein Kind in Angelegenheiten des Unterhalts? Ihr Kind wird nun in Unterhaltsangelegenheiten ausschließlich durch uns vertreten. Sie selbst können in diesen Angelegenheiten nicht mehr für Ihr Kind handeln. In vielen Bereichen sprechen wir uns mit Ihnen ab, bevor wir etwas unternehmen.
Juristische Inhalte Als gesetzlicher Vertreter der minderjährigen, geboren, wohnhaft in Salzburg,, erteile ich die Zustimmung, dass das Land Salzburg als Kinder- und Jugendhilfeträger, vertreten durch den Bürgermeister der Stadt Salzburg, Jugendamt, als Vertreter des Kindes für die Festsetzung oder Durchsetzung der Unterhaltsansprüche des Kindes sowie gegebenenfalls in Abstammungsangelegenheiten tätig wird.
Juristische Inhalte Ich bin der/die gesetzlicher Vertreterin von, geboren, wohnhaft in Salzburg,. Ich stimme zu, dass das Land Salzburg als Kinder- und Jugendhilfeträger das Kind [NAME DES KINDES] vertritt, um seine Unterhaltsansprüche festzusetzen und durchzusetzen. Die dafür nötigen Handlungen werden vom Jugendamt der Stadt Salzburg durchgeführt. Ich stimme auch zu, dass das Jugendamt das Kind vertritt, um zu klären, wer sein Vater ist falls das notwendig sein sollte.
Juristische Inhalte Ich nehme zur Kenntnis, dass durch die Vertretungsbefugnis des Kinder- und Jugendhilfeträgers meine Vertretungsbefugnis nicht eingeschränkt wird und dass ich das Jugendamt Salzburg über meine Vertretungshandlungen in den oben angeführten Angelegenheiten in Kenntnis zu setzen habe. Trotz dieser Vertretung durch das Jugendamt kann ich weiterhin uneingeschränkt im Namen des Kindes handeln. Wenn ich jedoch selbst für das Kind in Angelegenheiten des Unterhaltes und der Klärung der Vaterschaft handle, muss ich das Jugendamt darüber informieren.