Die ETA Unabhängig, bauaufsichtlich anerkannt, europäisch Dr.-Ing. Karsten Kathage Vizepräsident des DIBt 1 von 32
1. Warum wir heute hier sind / Ein paar Worte vorneweg 2. Europäische Bewertungsdokumente: Die Grundlage für die ETA-Erteilung 3. Die ETA eine erste Annäherung Unabhängiger technischer Nachweis Bauaufsichtlich anerkannt Die ETA europa- und weltweit 4. ETAs des DIBt 5. Ausblick 2 von 32
Warum wir heute hier sind EuGH-Urteil vom 16. Oktober 2014 Die deutsche Praxis, harmonisierte Bauprodukte national nachzuregeln, stellt eine Behinderung des freien Warenverkehrs dar. Deutschland hätte die europäischen Verfahren zur Verbesserung oder Verhinderung mangelhafter Normen nutzen müssen (Art. 5.1 der BPR). 3 von 32
Umstellung des bauaufsichtlichen Systems in Deutschland Herstellung von Europarechtskonformität Beibehaltung des bisherigen Niveaus der Bauwerkssicherheit Ausschöpfung der in der BauPVO vorgesehenen nationalen Regelungsvorbehalte 4 von 32
Früher Bauprodukt, dessen Produktleistungen nicht vollständig nach (hen) erklärbar sind BRL B Teil 1 Nationale Bauwerksanforderungen 5 von 32
Nach dem EuGH-Urteil in der Rechtssache C-100/13 Bauprodukt, dessen Produktleistungen nicht vollständig nach (hen) erklärbar sind? Nationale Bauwerksanforderungen 6 von 32
Eine gute Lösung! Bauprodukt, dessen Produktleistungen nicht vollständig nach (hen) erklärbar sind ETA Nationale Bauwerksanforderungen 7 von 32
Warum ist die ETA wichtig? Über die ETA können wesentliche Leistungsmerkmale nachgewiesen werden, die über die Norm nicht erfasst werden, zum Beispiel Angaben zum Gesundheitsschutz für innenraumrelevante Produkte Angaben zur Umweltverträglichkeit von Betonausgangsstoffen Angaben zur Standsicherheit von Tanks Angaben zur Eigenschaften von TVG- Glas Angaben zu Tragfähigkeitswerten von mechanischen Verbindungen bei Vorhangfassaden 8 von 32
Aber auch Innovatives / nicht harmonisiertes Bauprodukt ETA Europäischer Binnenmarkt 9 von 32
Warum ist die ETA wichtig? Die ETA stellt einen alternativen Weg zur CE-Kennzeichnung dar, wo es noch keine harmonisierten Normen gibt. Dies betrifft insbesondere innovative Bauprodukte Bauprodukte für kleine Anwendungsfelder und Nischenprodukte, für die sich die Erarbeitung einer harmonisierten Norm nicht lohnt Produkte, bei denen die Normentwicklung aufgrund von Interessenkonflikten feststeckt oder schwierig ist Quelle:Carl Stahl GmbH, Süßen 10 von 32
Vorab ein paar Vokabeln Deutsche Bezeichnung Englische Bezeichnung Üblicher Jargon Verordnung (EU) Nr. 305/2011, Bauproduktenverordnung Construction Products Regulation Harmonisierte europäische Norm harmonised European standard hen Europäisches Bewertungsdokument European Assessment Document BauPVO (selten: CPR) EAD Europäische Technische Bewertung European Technical Assessment ETA (selten: ETB) Technische Bewertungsstelle Technical Assessment Body TAB-Stelle/TAB Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit Europäische Organisation für Technische Bewertung Assessment and Verification of Constancy of Performance European Organisation for Technical Assessment AVCP(-System) EOTA 11 von 32
1. Warum wir heute hier sind / Ein paar Worte vorneweg 2. Europäische Bewertungsdokumente: Die Grundlage für die ETA-Erteilung 3. Die ETA eine erste Annäherung Unabhängiger technischer Nachweis Bauaufsichtlich anerkannt Die ETA europa- und weltweit 4. ETAs des DIBt 5. Ausblick 12 von 32
Zwei Wege zur CE-Kennzeichnung nach BauPVO Produktbereich Mandat hen EAD ETA 13 von 32
Die Grundlage: Europäisches Bewertungsdokument Europäisches Bewertungsdokument bzw. EAD (von European Assessment Document) Gilt wie die harmonisierte Norm (hen) als harmonisierte technische Spezifikation, dadurch wird die CE-Kennzeichnung möglich Wird von der EOTA erstellt, in der alle Technischen Bewertungsstellen zusammengeschlossen sind, also alle Stellen, die berechtigt sind, ETAs auszustellen Quelle: EOTA, Brüssel 14 von 32
Wer oder was ist die EOTA? European Organisation for Technical Assessment Europäische Organisation für Technische Bewertung In der Bauproduktenverordnung vorgesehene Organisation Technischer Bewertungsstellen (Art. 31, BauPVO) Derzeit 50 Mitglieder aus EU, EWR sowie der Schweiz und der Türkei Aufgaben Erstellung und Annahme Europäischer Bewertungsdokumente (EADs) Koordinierung und Unterstützung der Technischen Bewertungsstellen, insbesondere bei der Erarbeitung und Ausstellung von ETAs Zusammenarbeit und Beratung mit Interessengruppen Erstellung weiterer Dokumente zur Förderung des Handels mit Bauprodukten auf dem europäischen Binnenmarkt sowie zur Verwendung von Bauprodukten in Bauwerken 15 von 32
EOTA Aktuell DIBt hat im April 2016 die EOTA-Präsidentschaft übernommen Wichtige Ziele: Engere Koordination mit der Europäischen Kommission, insbesondere im Bereich der EAD- Erarbeitung Erarbeitung neuer Technical Reports (Bemessungs- und Anwendungsdokumente der EOTA) als schneller Weg zu europaweit einheitlichen Spezifikationen Erfolge in der Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission zeichnen sich bereits ab 16 von 32
Vorteile des EADs gegenüber der Normung Individuell und produktspezifisch: Kann auch für ein einzelnes Produkt oder kleine Produktgruppen erstellt werden maßgeschneiderte harmonisierte technische Spezifikation Kein Mandat erforderlich EAD wird auf Wunsch vertraulich erstellt, so dass innovative Hersteller ihren Marktvorsprung wahren können Der einzelne Hersteller hat mehr Einfluss auf den Inhalt des EADs CE-Kennzeichnungspflicht erstreckt sich nur auf Hersteller, die eine ETA beantragt haben Wird von einer kleinen Gruppe von Fachleuten erarbeitet, die nicht nur technisch versiert sind, sondern auch die gesetzlichen Regelungen in den Bestimmungsländern im Blick haben (schlanke Prozesse) 17 von 32
1. Warum wir heute hier sind / Ein paar Worte vorneweg 2. Europäische Bewertungsdokumente: Die Grundlage für die ETA-Erteilung 3. Die ETA eine erste Annäherung Unabhängiger technischer Nachweis Bauaufsichtlich anerkannt Die ETA europa- und weltweit 4. ETAs des DIBt 5. Ausblick 18 von 32
Für welche Produkte? Bauprodukte nach der Definition der Bauproduktenverordnung, also zum permanenten Einbau in Bauwerke bestimmt Leistung des Bauprodukts wirkt sich im Hinblick auf die Grundanforderungen an Bauwerke aus Nicht oder nicht vollständig von einer harmonisierten Norm (hen) erfasste Bauprodukte 19 von 32
ETA-Ablauf ganz knapp Hersteller leitet formell das Verfahren ein DIBt bestätigt Empfang, ggf. Anforderung weiterer Informationen Vollständige Bewertungsgrundlage (EAD/ETAG)? JA DIBt und Hersteller besprechen Prüfplan gemäß EAD Hersteller beauftragt Prüfinstitut/Durchführung der Prüfungen DIBt bewertet Ergebnisse NEIN DIBt und Hersteller schließen Vertrag DIBt und EOTA-WG erarbeiten EAD Europäische Kommission gibt Stellungnahme ab DIBt erstellt ETA-Entwurf (in Rücksprache mit EOTA-WG) DIBt stellt ETA aus 20 von 32
Inhalte der ETA Beschreibung des Produkts Beschreibung des Verwendungszwecks Auflistung der Wesentlichen Merkmale und der zugehörigen Produktleistungen Festlegung des AVCP-Systems (vergleichbar mit Norm) Übersichtlich und verständlich, Prüfmethoden gemäß EAD 21 von 32
Wie ordnen sich ETAs ins bauaufsichtliche System ein? Grundregel: Harmonisierte Bauprodukte dürfen verwendet werden, wenn Erklärte Leistung = Anforderungen für die Verwendung (vgl. 16c MBO und Art. 8 Abs.4 BauPVO) Nicht mehr erforderlich oder möglich: Nationale Verwendbarkeitsnachweise für harmonisierte Produkte nach der Bauproduktenverordnung Doppelkennzeichnung von Bauprodukten (CE + Ü) Weiterhin möglich und in vielen Fällen empfehlenswert: ETA zum bauproduktbezogenen Leistungsnachweis! 22 von 32
Eine gute Lösung Die ETA ist ein etabliertes Instrument, welches von unabhängigen und kompetenten Stellen erarbeitet wird und für dessen Inhalt diese Stellen einstehen Fehlende Aussagen zur Produktleistung in harmonisierten Normen können im Rahmen der CE-Kennzeichnung ergänzt werden Die ETA darf explizit auch zur Ergänzung einer unvollständigen harmonisierten Norm verwendet werden (Art. 19 BauPVO) 100% europarechtskonform 23 von 32
Die ETA in Europa Einzige maßgeschneiderte und europaweit gültige technische Bewertung für Bauprodukte Mögliche Alternative zu nationalen Nachweisen für international agierende Hersteller Produkte sind europaweit uneingeschränkt handelbar Produktleistungen werden europaweit einheitlich deklariert Gute Handhabung/Vergleichbarkeit für Anwender Besonders leistungsstarke Produkte profitieren im Wettbewerb Besondere Produktleistungen können herausgestellt werden 24 von 32
ETAs als Türöffner für den internationalen Markt ETAs bzw. die Bewertungsgrundlagen (ETAGs, EADs) für Dübel, Ankerschienen und andere Befestigungsmittel werden zum Beispiel anerkannt in: Australien U.S.A. China Indien Japan U-Bahn in Shenzhen Quelle: Halfen GmbH, Langenfeld (Rheinland) 25 von 32
ETA Rückmeldungen aus der Praxis Aus der Vorbereitenden Studie zur Bewertung der EOTA der Europäischen Kommission: Die Vorteile der ETA-Beantragung übersteigen bei weitem die Kosten. Die ETA wirkt sich verkaufsfördernd aus. Eine ETA ist auch für kleine und mittelständische Unternehmen möglich. Hersteller, die bereits einmal eine ETA beantragt haben, würden das wieder tun! 26 von 32
1. Warum wir heute hier sind / Ein paar Worte vorneweg 2. Europäische Bewertungsdokumente: Die Grundlage für die ETA-Erteilung 3. Die ETA eine erste Annäherung Unabhängiger technischer Nachweis Bauaufsichtlich anerkannt Die ETA europa- und weltweit 4. ETAs des DIBt 5. Ausblick 27 von 32
ETAs des DIBt Erfahrene Technische Bewertungsstelle, sowohl im Umgang mit EADs als mit ETAs Ausgestellte ETA Zeitraum 01.07.2013 bis 31.10.2016 Vom DIBt liegen derzeit über 1200 gültige ETAs vor, deren Kosten und Bearbeitungszeiten vergleichbar mit denen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen sind Als Technische Bewertungsstelle für alle Bauprodukte nach der Bauproduktenverordnung benannt 42% 7% 26% 5% 5% 15% DIBt 804 CSTB (Frankreich) 166 OIB (Österreich) 169 TZUS (Tschechien) 461 ETA-DK 205 andere Stellen 1334 Mit Zulassungs- und Bewertungsstellen weltweit eng vernetzt internationale Harmonisierung möglich Quelle: EOTA, Brüssel 28 von 32
ETAs des DIBt Expertise: 150 Ingenieure und Wissenschaftler im Haus, 520 externe Sachverständige aus Verwaltung, Wissenschaft und Wirtschaft Hervorragender Ruf im europäischen und außereuropäischen Ausland Bauwerksanforderungen in Deutschland können direkt durch entsprechende Angabe von Produktleistungen in ETAs berücksichtigt werden, wenn das DIBt auch federführend das EAD erarbeitet 29 von 32
1. Warum wir heute hier sind / Ein paar Worte vorneweg 2. Europäische Bewertungsdokumente: Die Grundlage für die ETA-Erteilung 3. Die ETA eine erste Annäherung Unabhängiger technischer Nachweis Bauaufsichtlich anerkannt Die ETA europa- und weltweit 4. ETAs des DIBt 5. Ausblick 30 von 32
Aktuelle Trends im ETA- und EAD-Bereich Intensiver Dialog mit der Kommission und verbindliche Absprachen für eine schnellere Veröffentlichung der EADs im Amtsblatt der EU Zahlreiche neue EADs in neuen Produktbereichen Trend: mehr kleine, übersichtliche EADs Neue Technical Reports der EOTA, z. B. für produktübergreifende Prüf- und Bewertungsmethoden zur Schaffung einheitlicher Bemessungs- und Anwendungsregeln ergänzend zur ETA PT12 der EOTA arbeitet an Verfahren zur Bewertung bzw. Angabe von Produktleistungen zu BWR 7 in EADs und ETAs 31 von 32
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Autor der Präsentation Dr.-Ing. Karsten Kathage DIBt Deutsches Institut für Bautechnik Kolonnenstraße 30 B D-10829 Berlin Phone: +49 30 78730-214 Fax: +49 30 78730-214 Email: kka@dibt.de www.dibt.de 32 von 32