Realschule. Die Arbeit in der Realschule. Niedersachsen INFO. Informationen für Eltern, Schülerinnen und Schüler. Niedersächsisches Kultusministerium

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Transkript:

Realschule_2010 01.12.2010 13:54 Uhr Seite 1 Niedersächsisches Kultusministerium INFO Realschule Die Arbeit in der Realschule Informationen für Eltern, Schülerinnen und Schüler Niedersachsen

Realschule_2010 01.12.2010 13:54 Uhr Seite 2 Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler! Mit der Weiterentwicklung unseres Schulwesens und der Änderung des Bildungsauftrags erhalten die Schülerinnen und Schüler der Realschule künftig neben einer erweiterten Allgemeinbildung eine allgemeine Berufsorientierung. Im 9. und 10. Schuljahrgang erfolgt eine Schwerpunktbildung in den fachlichen Angeboten Fremdsprachen, Wirtschaft, Technik oder Gesundheit und Soziales. Jede Realschule bietet mindestens zwei Schwerpunkte an. Damit eröffnet die Realschule den Schülerinnen und Schüler eine hervorragende Möglichkeit, sich auf eine spätere Berufsausbildung ebenso wie auf ein künftiges Studium vorzubereiten. Die Wahl eines Schwerpunkts wird u. a. im Fachunterricht, Wahlpflichtunterricht, durch Erkundungen und Praktika vorbereitet. Zur verstärkten Berufsorientierung sind die Praxistage von bisher 15 bis 25 auf insgesamt mindestens 30 Schultage erhöht worden. Darüber hinaus wird die Zusammenarbeit der Realschulen mit berufsbildenden Schulen, Betrieben, der Bundesagentur für Arbeit (Berufsberatung), Kammern und anderen außerschulischen Partnern ausdrücklich hervorgehoben. Ziel der Arbeit in der Realschule ist es, dass jede Schülerin und jeder Schüler nach Leistungsfähigkeit und Neigungen gefördert wird und nach Erwerb des Sekundarabschlusses I - Realschulabschluss oder des Erweiterten Sekundarabschlusses I den Bildungsweg berufs- oder studienbezogen fortsetzen kann. Die Erziehungspartnerschaft von Schule und Elternhaus ist eine wichtige Voraussetzung, um dieses Ziel zu erreichen. Das vorliegende Faltblatt enthält für Eltern sowie Schülerinnen und Schüler die wichtigsten Informationen über die Arbeit in der Realschule. Detailliertere Angaben zu schulrechtlichen Bestimmungen oder weiteres Informationsmaterial sind über das Internet abrufbar. Über besondere Angebote einzelner Realschulen informieren die jeweiligen Schulleitungen und Schulträger. Mit freundlichen Grüßen Dr. Bernd Althusmann Niedersächsischer Kultusminister 2

Realschule_2010 01.12.2010 13:54 Uhr Seite 3 Realschule Die Stellung der Realschule im niedersächsischen Schulsystem und ihre Abschlüsse Die Realschule umfasst als Schule des Sekundarbereichs I die Schuljahrgänge 5 bis 10. Aufgrund eines breiten Bildungsangebotes können an der Realschule unterschiedliche Abschlüsse erreicht werden. Sie ermöglichen es, den Bildungsweg berufs- oder studienbezogen fortzusetzen. Die Realschule vermittelt den Schülerinnen und Schülern eine erweiterte Allgemeinbildung, Erweiterte Allgemeinbildung Sachverhalten ausge- die an lebensnahen richtet ist. Das Verständnis für diese Sachverhalte wird vertieft durch ein breites Fächerangebot im Pflicht-, Wahlpflicht- und wahlfreien Bereich. So lernen die Schülerinnen und Schüler zunehmend, vielschichtige Zusammenhänge zu verstehen und gleichzeitig ihre Lernprozesse immer stärker selbstständig zu gestalten. In den Schuljahrgängen 9 und 10 wird den Schülerinnen und Schülern eine individuelle Schwerpunktbildung ermöglicht, um sie auf eine spätere Berufsausbildung ebenso wie auf ein späteres Studium vorzubereiten. Folgende Schwerpunkte werden gebildet: Zum Pflichtunterricht gehören die folgenden Fächer: Sprachen: Deutsch, Englisch Mathematik-Naturwissenschaften: Mathematik, Physik, Chemie, Biologie Geschichtlich-soziale Weltkunde: Geschichte, Erdkunde, Politik Arbeit/Wirtschaft - Technik: Wirtschaft (ab dem 8. Schuljahrgang), Technik und Hauswirtschaft ( im 8. Schuljahrgang) Abschlüsse Am Ende des 10. Schuljahrgangs können folgende Abschlüsse erworben werden: Erweiterter Sekundarabschluss I, der zum Besuch - der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe des allgemein bildenden Gymnasiums (10. Schuljahrgang) sowie - eines Fachgymnasiums (11. Schuljahrgang) berechtigt. Sekundarabschluss I - Realschulabschluss Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss Der Erwerb eines Abschlusses setzt die erfolgreiche Teilnahme an einer zentralen schriftlichen Abschlussprüfung in den Fächern Deutsch, erste Pflichtfremdsprache und Mathematik sowie einer mündlichen Prüfung in einem weiteren zugelassenen Prüfungsfach nach Wahl der Schülerin oder des Schülers voraus. Aufgaben und Ziele der Arbeit in der Realschule Fremdsprachen Wirtschaft Technik Gesundheit und Soziales Die Ziele, Inhalte und Methoden für den Unterricht in den Schuljahrgängen 5 bis 10 der Realschule sind in den fachbezogenen Kerncurricula festgelegt. Neben der Wissensvermittlung ist es ein gleichrangiges Ziel der Realschule, die sozialen und humanen Verhaltensweisen und Einstellungen der Schülerinnen und Schüler zu bilden und damit die soziale Integration zu fördern. Unterricht und Unterrichtsschwerpunkte Das Unterrichtsangebot der Realschule besteht aus Pflichtunterricht, Wahlpflichtunterricht und wahlfreiem Unterricht. Den Kern des Pflichtunterrichts bilden die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch. Diese Fächer werden wegen ihrer grundlegenden Bedeutung mit jeweils 4 Wochenstunden unterrichtet. (Ausnahmen: Im 5. Schuljahrgang Mathematik 5 Wochenstunden; im 7. Schuljahrgang Deutsch 5 Wochenstunden) Musisch-kulturelle Bildung: Musik, Kunst, Gestaltendes Werken, Textiles Gestalten Religion / Werte und Normen Sport Vom 6. bis zum 10. Schuljahrgang wird der Pflichtunterricht durch den Wahlpflichtuntericht ergänzt, der 4 Wochenstunden umfasst. Jede Realschule muss Wahlpflichtkurse in der 2. Fremdsprache (in der 2. Fremdsprache Regel Französisch) anbieten, die im 9. und 10. und Profile Schuljahrgang als Schwerpunkt fortgeführt werden. Welche weiteren Wahlpflichtkurse und Profile angeboten werden, entscheidet die einzelne Schule. Zusätzlich zur 2. Fremdsprache bietet jede Realschule mindestens einen der Schwerpunkte Wirtschaft, Technik oder Gesundheit und Soziales im 9. und 10. Schuljahrgang an. Das Angebot zu dieser Profilbildung richtet sich nach den organisatorischen, personellen und sächlichen Gegebenheiten der einzelnen Schule. Durch ihre Entscheidung für bestimmte Wahlpflichtkurse und Profile können die Schülerinnen und Schüler einen ihren Fähigkeiten und Neigungen entsprechenden Schwerpunkt bilden. Ab dem 6. Schuljahrgang gibt es grundsätzlich zwei Wahlmöglichkeiten, zwischen denen sich die Schülerinnen und Schüler entscheiden müssen: 3

Realschule_2010 01.12.2010 13:54 Uhr Seite 4 Fachbereich (Fb) Schuljahrgänge Gesamtstunden Fach 5 6 7 8 9 10 5-10 Fachbereich Sprachen Deutsch 4 4 5 4 4 4 25 1. Fremdsprache (Englisch) 4 4 4 4 4 4 24 2. Fremdsprache - + + + + + Fachbereich Mathematik-Naturwissenschaften Mathematik 5 4 4 4 4 4 25 Physik Chemie Biologie 4 4 4 3 3 4 22 Informatik - + + + + + Fachbereich geschichtlich-soziale Weltkunde Geschichte 1 2 Politik - - 3 3 3 3 18 Erdkunde 2 1 Fachbereich Arbeit / Wirtschaft - Technik Wirtschaft - 2 2 Technik - + + 3 + + 7 Hauswirtschaft Fachbereich musisch-kulturelle Bildung Musik 2 1 2 1 Kunst Gestaltendes Werken 4 3 + + + + 13 Textiles Gestalten Religion/Werte und Normen 2 2 2 2 2 2 12 Sport 2 2 2 2 2 2 12 Verfügungsstunde 1 - - - - - 1 Pflichtunterricht 29 26 26 26 26 26 159 Wahlpflichtunterricht/Profile - 4 4 4 4 4 20 Pflichtstunden pro Schülerin u. Schüler 29 30 30 30 30 30 179 wahlfreier Unterricht 1) Förderunterricht/Arbeitsgemeinschaften x x x x x x x Höchststunden pro Schülerin u. Schüler x x x x x x x + = Wahlpflichtunterricht 1) Nach dem Erlass "Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen" v. 9.2.2004 erhalten die Schulen einen Stundenpool zur schuleigenen Schwerpunktsetzung und Gestaltung in den verschiedenen Schuljahrgängen. Die Lehrerstunden aus diesem Pool dürfen für Differenzierungs- und Fördermaßnahmen sowie für das Angebot von Wahlunterricht und Arbeitsgemeinschaften verwendet werden. 4

Realschule_2010 01.12.2010 13:54 Uhr Seite 5 Realschule entweder für einen Wahlpflichtkurs in der 2. Fremdsprache mit 4 Wochenstunden, oder für 2 Wahlpflichtkurse in unterschiedlichen anderen Fächern mit jeweils 2 Wochenstunden. Im 9. und 10. Schuljahrgang kann die Schule die Schwerpunkte entweder vierstündig oder mit Ausnahme der Fremdsprache zweistündig anbieten. Bei einem zweistündigen Schwerpunktangebot wählen die Schülerinnen und Schüler zusätzlich ein anderes zweistündiges Wahlpflichtangebot oder einen weiteren zweistündigen Schwerpunkt. In der Regel gilt die Kurswahl für ein Jahr. Es ist also eine Umorientierung möglich. Die Profilwahl im 9. und 10. Schuljahrgang erfolgt für zwei Schuljahre. In begründeten Einzelfällen kann das gewählte Profil im Verlauf des 1. Halbjahres des 9. Schuljahrgangs gewechselt werden. Die Leistungen in den Kursen werden benotet und sind versetzungsund abschlusswirksam. Die Teilnahme am Wahlpflichtkurs in der 2. Fremdsprache ab dem 6. Schuljahrgang ist Voraussetzung für einen Übergang von der Realschule zum Gymnasium bei Übergang in einem entsprechenden Notenbild (s. a. das Gymnasium Abschnitt Durchlässigkeit, Versetzungen und Übergänge"). Unabhängig davon ermöglicht der Erwerb des Erweiterten Sekundarabschlusses I am Ende des 10. Schuljahrgangs den Übergang in den 10. Schuljahrgang des Gymnasiums. Die Teilnahme am Wahlpflichtkurs in der 2. Fremdsprache ist nicht Voraussetzung für diesen Übergang in das Gymnasium. Ab dem 8. Schuljahrgang wird allen Schülerinnen und Schülern eine allgemeine Orientierung auf die Berufs- und Arbeitswelt vermittelt. Die Fächer Wirtschaft, Technik und Hauswirtschaft gehören dann zum Pflichtbereich. Darüber hinaus werden nach Entscheidung der Schule Wahlpflichtkurse im Fachbereich Arbeit/Wirtschaft - Technik angeboten. An mindestens insgesamt 30 Schultagen werden in den Schuljahrgängen 8 bis 10 Praxistage durchgeführt, damit die Schülerinnen und Schüler Praxiserfahrungen in Betrieben oder anderen außerschulischen Lernorten und ggf. in Zusammenarbeit mit berufsbildenden Schulen erlangen können. Im 8. Schuljahrgang sind diese Praxistage u. a. dafür vorgesehen, die Schülerinnen und Schüler auf eine ihren Leistungen und Neigungen entsprechende Profilwahl im Rahmen der angebotenen Schwerpunkte der Schule ab dem 9. Schuljahrgang vorzubereiten. Die Schülerinnen und Schüler dokumentieren die Teilnahme an berufsorientierenden Maßnahmen. In den Sachfächern kann der Unterricht fremdsprachig erteilt werden, wenn sicher gestellt ist, dass auch ausschließlich deutschsprachig erteilter Unterricht besucht werden kann. Bilingualer Unterricht Bilingualer Unterricht bedeutet, dass beispielsweise das Fach Erdkunde in englischer Sprache unterrichtet wird. Jede Realschule kann zusätzlich im wahlfreien Bereich Arbeitsgemeinschaften anbieten, die in besonderem Maße die Interessen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen und Anregungen Berufsorientierung Arbeitsgemeinschaften für die Freizeitgestaltung geben. Außerdem soll in jedem Schuljahr an mehreren Schultagen Projektunterricht durchgeführt werden. Über die hiermit verbundenen pädagogischen und organisatorischen Fragen werden die Erziehungsberechtigten informiert und an der Planung und Durchführung nach Möglichkeit beteiligt. Organisation und Überprüfung von Lernprozessen Der Unterricht in der Realschule ist so gestaltet, dass die Schülerinnen und Schüler angeregt und unterstützt werden, selbstständig aber auch kooperativ zu lernen und zu arbeiten. Mit angemessenen Lehrund Lernverfahren werden die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und das individuelle Lernverhalten der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt. Damit das neu Erlernte den Schülerinnen und Schülern auch zukünftig zur Verfügung steht, gehören zum Unterricht intensive Übungs- und Wiederholungsphasen. Die Hausaufgaben dienen der Vertiefung und Absicherung des Erlernten. Den Schülerinnen und Schülern werden fachübergreifende methodische Fertigkeiten vermittelt, insbesondere der Umgang mit der Bibliothek und dem Internet, Textverarbeitung und Tabellenkalkulation, das Anfertigen methodische Kompetenzen mündlicher Vorträge sowie der Einsatz Medien gestützter Präsentationsverfahren. Für jede Schülerin und jeden Schüler werden durch kontinuierliche Beobachtung der Lernprozesse die Lernergebnisse festgestellt und bewertet. Um die Leistungen zu bewerten, werden die Lernfortschritte und Lernergebnisse überprüft. Das erfolgt durch mündliche, schriftliche und andere fachspezifische Lernkontrollen (z. B. Planung und Aufbau von Versuchen im naturwissenschaftlichen Unterricht). Den Lehrkräften ist es so möglich, jede Schülerin und jeden Schüler individuell zu bestätigen und zu ermutigen, das Lernen und die Selbsteinschätzung zu fördern und zu korrigieren. Die Auswertung der Beobachtungen und Ergebnisse ist Grundlage für Differenzierungs- und Fördermaßnahmen sowie für die Zeugnisnoten. 5

Realschule_2010 01.12.2010 13:54 Uhr Seite 6 Die Anzahl der zu zensierenden schriftlichen Lernkontrollen pro Schuljahr richtet sich nach der Wochenstundenzahl des Faches. Auf Beschluss der Fachkonferenz kann eine schriftliche Lernkontrolle ersetzt werden durch eine andere Form der Lernkontrolle, die schriftlich Lernkontrollen oder fachpraktisch zu dokumentieren und mündlich zu präsentieren ist. An einem Schultag darf von den Schülerinnen und Schülern nur eine, in einer Schulwoche dürfen nicht mehr als 3 Lernkontrollen geschrieben werden. In einem Schuljahrgang können fachbezogene verbindliche schriftliche Lernkontrollen auf der Grundlage landesweit einheitlicher Aufgabenstellun- Vergleichsarbeitegen und Bewertungsvorgaben geschrieben und bewertet werden. Die Aufgaben und ihre Bewertung werden vom Kultusministerium vorgegeben. Förderung und Differenzierung Unterschiedliche Lernvoraussetzungen und individuelles Lernverhalten der Schülerinnen und Schüler erfordern differenzierende Lernangebote und Lernanforderungen. Entsprechend ihrer individuellen Leistungsfähigkeit und Arbeitsweise werden die Schülerinnen und Schüler durch innere und äußere Differenzierung des Unterrichts gefördert. Formen der äußeren Differenzierung in der Realschule sind Fachleistungskurse, die in den Fächern Mathematik und/oder 1. Fremdsprache ab dem 9. Schuljahrgang eingerichtet werden können. Des Weiteren gehören zur äußeren Differenzierung Wahlpflichtkurse, Förderunterricht (vorwiegend in den Fächern Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache) sowie Arbeitsgemeinschaften. Diese berücksichtigen die Interessen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler und können einen wesentlichen Beitrag zum Schulleben leisten. Der Wahlpflichtunterricht ermöglicht es den Schülerinnen und Schülern, Lernschwerpunkte zu bilden. Da die Wahl in der Regel für ein Schuljahr gilt, ist eine Umorientierung möglich. Das im 9. Schuljahrgang gewählte Profil kann nur in begründeten Einzelfällen am Ende des ersten Halbjahres gewechselt werden. Die bereits in der Grundschule für jede Schülerin und jeden Schüler aufgezeichnete Lernentwicklung wird in der Realschule in den Schuljahrgängen 5 Dokumentation bis 10 fortgeführt. Auf der der individuellen Lernentwicklung Grundlage dieser Dokumentation werden die Lernentwicklung und sich daraus ergebende Arbeitsschritte und Fördermaßnahmen erörtert und die Erziehungsberechtigten über die schulische Entwicklung ihrer Kinder unterrichtet und beraten. Durchlässigkeit, Versetzungen und Übergänge Zur Information und Dokumentation des Lernerfolges und des Leistungsstandes erhalten die Schülerinnen und Schüler jeweils ein Halbjahreszeugnis und am Zeugnisse Ende der Schuljahrgänge 5 bis 9 ein Versetzungszeugnis. Die im Unterricht erworbenen berufsbezogenen Kompetenzen können ergänzend zum Zeugnis oder Abschlusszeugnis zertifiziert werden. In den nächst höheren Schuljahrgang wird versetzt, wer in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erreicht hat. Mangelhafte Leistungen in einem Fach bedürfen bei ausreichenden Leistungen in allen anderen Fächern keines Ausgleichs. Die Klassenkonferenz kann die Versetzung auch beschließen, wenn 2 Ausgleichsregelung mangelhafte Leistungen mit mindestens 2 befriedigenden Leistungen in Ausgleichsfächern oder höchstens eine ungenügende Leistung (ohne weitere mangelhafte Leistungen in anderen Fächern) mit einer guten Leistung in einem Ausgleichsfach oder befriedigenden Leistungen in 2 Ausgleichsfächern ausgeglichen werden können. Die Fächer Deutsch, Mathematik, Pflicht- und Wahlpflichtfremdsprache können nur untereinander ausgeglichen werden. Wird eine Schülerin oder ein Schüler Nachprüfung wegen mangelhafter Leistungen in 2 Fächern nicht versetzt, entscheidet die Klassenkonferenz darüber, ob auf einen entsprechenden Antrag der Erziehungsberechtigten in einem der beiden Fächer eine Nachprüfung am Ende der Sommerferien zugelassen wird. Für die Zulassung zur Nachprüfung ist Voraussetzung, dass von der Schülerin oder dem Schüler im nächst höheren Schuljahrgang eine erfolgreiche Mitarbeit zu erwarten ist. 6

Realschule_2010 01.12.2010 13:54 Uhr Seite 7 Realschule Wird eine Schülerin oder ein Schüler nach zweijährigem Besuch desselben Schuljahrgangs oder in 2 aufeinander folgenden Schuljahrgängen nicht versetzt, kann sie oder er durch Beschluss der Überweisung Klassenkonferenz in die Hauptschule überwiesen werden. Wer ohne Empfehlung für die Realschule am Ende des 6. Schuljahrgangs nicht versetzt wird, kann durch Beschluss der Klassenkonferenz in den nächst höheren Schuljahrgang der Hauptschule überwiesen werden, wenn die gezeigten Leistungen keine erfolgreiche Mitarbeit in der Realschule erwarten lassen. Um die Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Schulformen zu verbessern, haben Schülerinnen und Schüler der Realschule einen Rechtsanspruch auf den Übergang in das Gymnasium, wenn ihr Notenbild im Durchlässigkeit Zeugnis die folgenden Anforderungen erfüllt. Für den Übergang muss ein Notendurchschnitt von 2,4 oder besser in den Kernfächern Deutsch, erste Fremdsprache und Mathematik, in der zweiten Fremdsprache mindestens die Note befriedigend sowie in den übrigen Fächern ein Notendurchschnitt von 3,0 oder besser erreicht worden sein. Des Weiteren darf kein Fach mit mangelhaft" oder ungenügend" benotet worden sein. Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten, Schülervertretungen sowie anderen Schulen Das Erziehungsrecht der Eltern sowie die Aufgaben der Schule erfordern eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus. Die Lehrkräfte sind verpflichtet, die Erziehungsberechtigten über Grundsätze der schulischen Erziehung, über Inhalte, die Planung und Gestaltung des Unterrichts sowie über Kriterien der Leistungsbewertung zu informieren. Gleichzeitig werden Hinweise über mögliche Bildungswege im allgemein bildenden und berufsbildenden Schulwesen und in der beruflichen Ausbildung gegeben, damit die Erziehungsberechtigten über die mit dem Schulabschluss ihres Kindes verbundenen Berechtigungen unterrichtet sind. Andererseits ist es auch für die Lehrkräfte wichtig, von den Erziehungsberechtigten Informationen über ihre Kinder zu bekommen. Elternsprechtage, Elternabende, besondere Informationsveranstaltungen und Einzelberatungen dienen der gegenseitigen Information. Die Schülerinnen und Schüler haben zahlreiche Möglichkeiten, an der Gestaltung der Schule mitzuwirken und damit auch selbst Verantwortung zu übernehmen, insbesondere in Konferenzen, in der Schülervertretung, in Schülervollversammlungen oder als Redakteure einer Schülerzeitung. Die Realschule arbeitet mit den Grundschulen und weiterführenden Schulen ihres Einzugsgebietes eng zusammen. Im Rahmen der Zusammenarbeit stimmen die Schulen in Dienstbesprechungen die inhaltliche Arbeit ab und treffen Absprachen im organisatorischen Bereich. Um das Unterrichtsangebot ausreichend zu differenzieren, kann die Realschule mit anderen Schulen des Sekundarbereichs I für die Fächer Werte und Normen, Religion, Sport sowie für Wahlpflichtkurse und Arbeitsgemeinschaften gemeinsamen Unterricht einrichten. Die enge Zusammenarbeit der Realschule mit den Grundschulen und den anderen weiterführenden Schulen ist eine wesentliche Voraussetzung für einen kontinuierlichen Bildungsgang der Schülerinnen und Schüler. Die Einzelheiten der Mitwirkungsrechte und -möglichkeiten der Eltern- und Schülervertretungen sind im Niedersächsischen Schulgesetz geregelt. 7

Realschule_2010 01.12.2010 13:54 Uhr Seite 8 Impressum Herausgeber: Niedersächsisches Kultusministerium Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Schiffgraben 12 30159 Hannover E-Mail: Pressestelle@mk.niedersachsen.de Bestellungen: Fax: 0511/120 7451 E-Mail: Bibliothek@mk.niedersachsen.de Gestaltung: www.hey-werbeagentur.de Druck: Druckhaus Göttingen 2. überarbeitete Auflage, Dezember 2010 Hinweis: Die genauen Bestimmungen für die Realschulen lassen sich unter der Internetadresse www.mk.niedersachsen.de (> Themen > Unsere Schulen > Allgemein bildende Schulen > Realschule) nachlesen.