TRENDS. Personalqualifizierung Die Förderprogramme 2011 der BAG Seite 2. Chancen im Wettbewerb Struktur- und Wettbewerbsvorteile schaffen Seite 4



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März 2011 TRENDS Akademie für Kommunalfahrzeugtechnik Personalqualifizierung Die Förderprogramme 2011 der BAG Seite 2 Chancen im Wettbewerb Struktur- und Wettbewerbsvorteile schaffen Seite 4 1

Interview Investitionen und Personal-Qualifizierung: Hilfe vom Staat Die Förderprogramme 2011 der BAG Unternehmen des Güterkraftverkehrs können auch 2011 auf eine umfassende staatliche Förderung zugreifen. Sie erreichen damit eine finanzielle Entlastung und schaffen sich Strukturund Wettbewerbsvorteile. Aber wie genau sehen diese aus? Und was gilt es zu beachten? Die Akademie für Kommunalfahrzeugtechnik (AKT) sprach hierzu mit Harald Wanner, Leiter Logistik der Gesellschaft im Ostalbkreis für Abfallbewirtschaftung mbh (GOA). Die GOA beschäftigt etwa 250 festangestellte Mitarbeiter. Der Fuhrpark umfasst Heck- wie Seitenlader, Abroller- und Absetz-Fahrzeuge, Fahrzeuge für den Hänger-Betrieb sowie Sattelauflieger-Fahrzeuge. AKT: Herr Wanner, seit 2009 bietet das Bundesamt für Güterverkehr die zwei Förderprogramme De-minimis und Aus- und Weiterbildung an. Welche Förderung hat Ihr Unternehmen in Anspruch genommen? Wanner: Die GOA nutzt die Fördermöglichkeiten bereits seit 2009. Im ersten Jahr konnten wir bei De-minimis den Höchstbetrag von 33.000 Euro fast ausschöpfen. Bei Aus- und Weiterbildung wurden 10.000 Euro bewilligt. Die Gelder wurden anteilig als Vorauszahlung sowie nach Abschluss der Maßnahme und Einreichung der Verwendungsnachweise ausgezahlt. Auch 2010 haben wir bei De-minimis den Höchstbetrag von 33.000 Euro beantragt. Allerdings gab es hierbei eine Änderung: Man muss nun keine konkreten Maßnahmen mehr bei der Beantragung benennen. Das Programm Aus- und Wanner: Größtenteils Ja. Es gab Randbereiche, bei denen wir gesehen haben, dass diese förderfähig sind und wir die Einführung dann auch früher umgesetzt haben. Ein Beispiel ist die Installation des navigationsgestützten Telematik-Systems. Es war eine gute Möglichkeit, unseren Fahrern eine weitere Arbeitserleichterung zu verschaffen und die sowieso bereits geringe Re- De-minimis finanziert Ihre Fahrzeugaufbereitung! Weiterbildung haben wir 2010 auf 38.000 Euro aufgestockt. AKT: Für welche Maßnahmen wurden die Gelder bei Ihnen verwendet? Wanner: Die Fördermittel aus De-minimis wurden in fahrzeugund personenbezogene Maßnahmen sowie Maßnahmen der Effizienzsteigerung investiert. Dazu gehörten Anschaffungen von Einrichtungen und Hilfsmitteln zur Ladungssicherung oder die Beschaffung von Spoilern, um unsere Fahrzeuge noch umweltfreundlicher auszustatten. Die Gelder wurden aber auch verwendet, um Ersatzbeschaffungen wie Schneeketten und Reifen zu tätigen, Betriebsmittel der Abgasreinigung wir betanken ein Teil unserer Fahrzeuge mit AdBlue zu kaufen oder technische Modernisierungen wie die Installation von Rückfahrkameras durchzuführen. Es wurden außerdem Prämien für die Fahrer gezahlt und letztendlich die Einführung eines Telematik-Systems finanziert. AKT: Hätten Sie die Investitionen auch ohne die Förderung umgesetzt? 2

klamationsquote weiter zu senken. Diese Gelegenheit haben wir ergriffen und den Start des Systems vorgezogen. AKT: Dann sollten wir uns nicht weiter aufhalten. Vielen Dank für das Gespräch. AKT: Konnten Sie denn bereits Erfolge im Unternehmen verbuchen, die auf das Förderprogramm De-minimis zurückzuführen ist? Das Interview führte Matthias Wehr Wanner: Konkret kann man das noch nicht bestätigen. Dafür ist die Förderdauer zu gering. Aber bei der Einführung des Telematik- Systems waren die Rückmeldungen der Kollegen sehr positiv und auf lange Sicht versprechen wir uns sehr positive Effekte. AKT: Das zweite Programm des BAG fördert die Aus- und Weiterbildung. Wie konnte Ihr Unternehmen hiervon profitieren? Fahrsicherheitstrainings können durch die BAG gefördert werden! Wanner: Wir haben im letzten Jahr diese Mittel überwiegend für Schulungen unseres bestehenden Personals verwendet, z. B. Fahrsicherheitstraining oder Berufskraftfahrer- Schulungen, die gesetzlich gefordert werden. Aber auch Disponenten-Schulungen, Schulungen für das digitale Kontrollgerät im Fahrzeug sowie Schulungen für die Wirtschaftlichkeit im Fuhrpark gehörten dazu. Für 2011 werden wir den Aspekt der Ausbildung noch stärker in den Vordergrund rücken. Wir spüren, dass es schwieriger wird, qualifiziertes Fachpersonal, insbesondere Fahrer, zu bekommen. Dabei setzen wir auch auf die Weiterqualifizierung, wir ermuntern z.b. einen Lader den LKW-Führerschein zu machen. Ein Fahrer kann immer auch laden, aber ein Lader nicht fahren, wenn er nicht die Qualifikation hat. Wir erhöhen damit die betriebliche Flexibilität und stellen sicher, dass keine Touren ausfallen. AKT: Sie haben sich für die Antragstellung die Unterstützung eines externen Unternehmens geholt. Welche Vorteile bzw. Erleichterungen ergaben sich daraus für Sie? Wanner: Der entscheidende Punkt ist, dass unser Berater gute Kontakte zur BAG hat und dadurch viele Punkte bereits im Vorfeld abgeklärt werden konnten. Dieses Detailwissen hat geholfen, die maximale Förderung zu erreichen. Darüber hinaus konnten administrative Aufgaben wie Antragstellung und Nachweisführung verlagert werden, was zu einer internen Arbeitsentlastung geführt hat. AKT: Eine letzte Frage, Herr Wanner. Auch 2011 beantragen Sie wieder die Fördermittel. Werden Sie die Mittel dieses Jahr für andere Aktivitäten oder Maßnahmen einsetzen? Wanner: Ein Schwerpunkt wird weiterhin die Berufskraftfahrer- Schulung sein. Darüber hinaus werden wir wieder spezielle Lehrgänge für unsere Disponenten, für das Controlling oder über wirtschaftliche Aspekte auswählen. Hier werden wir etwas variieren. 3 Sicher fahren durch intensives Training.

Interview Chancen im internationalen Wettbewerb nutzen Die Förderprogramme 2011 der BAG Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen erhalten auch 2011 eine umfassende staatliche finanzielle Förderung. Ziele dieser Förderung sind der Umweltschutz, die Arbeitssicherheit sowie der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen. Die Akademie für Kommunalfahrzeugtechnik (AKT) sprach hierzu mit Dr. Michael Meetz, Geschäftsführer der uve GmbH für Managementberatung. AKT: Herr Dr. Meetz, im Jahr 2011 gibt es bereits im dritten Jahr in Folge die Förderprogramme Aus- und Weiterbildung sowie De-minimis durch die Bundesanstalt für Güterkraftverkehr. Die Antragsfrist für Aus- und Weiterbildung ist bereits am 15. Februar verstrichen. Welche Unternehmen sollten sich aber jetzt beeilen, um die Antragsfrist für De-minimis, die am 31. März ausläuft, nicht zu verpassen? Umweltschonung durch Biodiesel und weitere Innovationen Meetz: Alle Unternehmen des Güterkraftverkehrs, die einen Fuhrpark mit schweren Nutzfahrzeugen unterhalten, können ab sofort beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) finanzielle Beihilfen für das De-minimis- Förderprogramm beantragen. Diese Förderung gilt gleichberechtigt für private wie kommunale Unternehmen. Da das Fördervolumen begrenzt ist, sollten sich interessierte Unternehmen jetzt beeilen. AKT: Welche schweren Nutzfahrzeuge sind hierbei gemeint? De-minimis schont die Umwelt und verbessert die Sicherheit! Meetz: Beim Förderprogramm De-minimis wurde die Förderrichtlinie vom Oktober 2009 unverändert übernommen. Im Bereich Aus- und Weiterbildung wurden für Ausbildungsverhältnisse Obergrenzen eingeführt. Weiterhin bestehen bleiben die relativen Grenzen von 60% (große Unternehmen) bzw. 70% (KMU) als maximales Fördervolumen. D. h. die Unternehmen haben weiterhin einen Eigenanteil zu tragen. Meetz: Schwere Nutzfahrzeuge im Sinne der Förderprogramme sind Kraftfahrzeuge, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind, deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 12 Tonnen beträgt und die in Deutschland zugelassen sind. AKT: Die Förderperiode 2011 und voraussichtlichen auch die folgenden Jahre umfassen zwei verschiedene Programme. Welche Leistungen beinhalten De-minimis und Aus- und Weiterbildung? Meetz: Das Förderprogramm De-minimis umfasst Aspekte, die auf eine verbesserte Sicherheit im Straßenverkehr und eine Schonung der Umwelt zielen, z. B. Anschaffung von Fahrerassistenzsystemen oder die Umstellung des Fuhrparks auf lärmmindernde Reifen. Es lässt sich aber auch die Beschaffung von Betriebsmitteln, wie z.b. AdBlue, oder Arbeitskleidung fördern. Das Förderprogramm Aus- und Weiterbildung ist finanziell wesentlich umfangreicher. Wie der Name bereits sagt, unterstützt es die Ausbildung zum Berufskraftfahrer und deren Weiterqualifizierung. Dies können z. B. Lehrgänge zum Gefahrgutfahrer oder Sicherheits- und Energiespartrainings sein. AKT: Welche Veränderungen haben sich in der Förderperiode 2011 gegenüber den Vorperioden ergeben? 4 AKT: Herr Dr. Meetz, Sie unterstützen Unternehmen dabei, die Fördermittel zu erhalten. Welche Vorteile ergeben sich für Auftraggeber, die sich durch Sie oder einen anderen begleiten lassen? Meetz: Für die Unternehmen ergeben sich drei große Vorteile. Normalerweise gehört die Beantragung von Fördermitteln nicht zum Tagesgeschäft der Betriebe. D. h. sie müssen sich in die einzelnen Programme einarbeiten, die Zusammenhänge verstehen und die Auswirkungen auf das Unternehmen planen. Das benötigt viel Zeit. Zweitens haben wir den Vorteil, dass wir die Sprache sprechen, die die BAG spricht und die in den Formularen gefordert wird. Wie wir wissen, ist das in Deutschland nicht immer ganz einfach. Wir kennen die Mitarbeiter beim BAG und wissen, wen wir ansprechen müssen, um qualifizierte Antworten zu bekommen. Dies verkürzt die Dauer der Antragstellung und erhöht die Erfolgsquote deutlich. Drittens, wir kennen die Stolpersteine auf dem Weg zur Bewilligung. AKT: Welche Stolpersteine meinen Sie? Meetz: Die Stolpersteine sind vielfältig. Es beginnt bei der Frage, welche Maßnahmen wirklich förderfähig sind. Und endet beim vollständig ausgefüllten Antrag sowie dem Nachweis über

die Verwendung der Mittel - ein Punkt der gerne vergessen wird. Meetz: Für das Programm De-Minimis läuft die Frist noch bis Unser Vorteil ist, dass wir das Procedere mehrfach begleitet haben und bei Problemen schnell und lösungsorientiert eingreifen dem Postweg oder online bei der BAG in Köln eingegangen sein. zum 31. März, d. h. der Antrag muss vollständig ausgefüllt auf können. Letztendlich kommt es auf Details an, um die maximale Hierfür muss der Antragsvordruck verwendet werden, der online bezogen werden kann. Wichtig ist, dass mit der beantragten Förderfähigkeit zu erlangen und zu behalten. Maßnahme noch nicht begonnen wurde. AKT: Welche Vorteile ergeben sich für die Unternehmen, die an dem Förderprogramm teilgenommen haben? AKT: Mit welchem Zeitraum muss ein Unternehmen rechnen, bis über den Antrag entschieden wird? Meetz: Die Unternehmen werden ermuntert, Maßnahmen frühzeitig ergreifen, die sowieso auf sie zukommen. Abzuwarten bedeutet, dass die Unternehmen die Maßnahmen aus eigenen Mitteln bezahlen müssen. Ein Beispiel ist das Inkrafttreten verschiedener EU-Normen, z. B die Verwendung rollwiderstandsarmer Reifen. Außerdem wird einer der stärksten deutschen Wettbewerbsvorteile das qualifizierte Personal gestärkt sowie dessen Gesundheit erhalten. Verringerte Ausfallzeiten der Mitarbeiter sind ein direkt messbarer finanzieller Vorteil für die Unternehmen. Mit unserer Hilfe einfacherer Fördermittel bei der BAG beantragen! Meetz: Der Entscheidungsprozess ist weitestgehend standardisiert. Nach etwa 6 Wochen erhält man den Bescheid des Bundesamtes. AKT: Vielen Dank für das Gespräch. Das Interview führte Matthias Wehr AKT: Der Antrag zur Förderung des Programms De-minimis muss bis zum 31. März 2011 gestellt sein. Was sind hierfür die wichtigsten Fakten? 5

Service-Informationen BAG-Förderperiode 2011 Download Antragsformular: www.bag.bund.de Adresse: Bundesamt für Güterverkehr Werderstraße 34 50672 Köln Service-Nr.: 0221/5776-2699 Fax: 0221/5776-1777 Email: info.foerderprogramme@bag.bund.de Förderberechtigte: Unternehmen, die gewerblichen Güterkraftverkehr oder Werkverkehr und Eigentümer oder Halter von in Deutschland zum Verkehr zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen. Voraussetzungen: Nutzung des amtlichen Antragsvordruckes und Übersendung auf dem Postweg oder Nutzung der elektronischen Antragstellung, Maßnahmen haben vor Antragstellung noch nicht begonnen, Keine Förderung aus anderen öffentlichen Mitteln. Nachweise: Nachweis der auf das antragstellende Unternehmen zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge, Großunternehmen: Nachweis des Anreizeffektes, Verwendungsnachweis innerhalb von drei Monaten nach dem Ende des Bewilligungszeitraums. De-minimis Antragsfrist: 31. März 2011 Allg. Fördergrenzen: 33.000 Euro/Jahr und Unternehmen (innerhalb von 3 Jahren max. 100.000) Maßnahmen: Fahrzeugbezogen Anschaffung von Fahrerassistenzsystemen, Ergonomische Gestaltung der Fahrerarbeitsplätze, Anschaffung von Sicherheitseinrichtungen am Fahrzeug, Ersatzbeschaffung von Sicherheitseinrichtungen, Einrichtung und Hilfsmittel zur optimalen Ladungssicherung, Fahrzeugwartung (Wartungsvertrag), Anschaffung und Installation von Windleitkörpern, Betriebsmittel und Reifen, Umweltgerechte Fahrzeugreinigung. Förderhöchstbetrag: 2.000 Euro Personenbezogen Prämien an das Fahrpersonal, Sicherheitsausstattung und Berufsbekleidung, Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung. Förderhöchstbetrag: 800 Euro 6

Maßnahmen zur Effizienzsteigerung Beratung zu umwelt- und sicherheitsbezogenen Fragen, Telematiksysteme, Hard- und Software von Kommunikationslösungen sowie für die Nutzung des digitalen Tachografen, Umwelt- und Sicherheitszertifizierungen. Förderhöchstbetrag: 1.400 Euro Aus- und Weiterbildung Antragsfrist: am 15. Februar 2011 abgelaufen Allg. Fördergrenzen: 35.000 Euro/Ausbildungsverhältnis (KMU), 30.000 Euro/Ausbildungsverhältnis (Großunternehmen): max. 70% der Kosten für KMU und max. 60% der Kosten für Großunternehmen. Maßnahmen: Betriebliche Ausbildungsverhältnisse zum Berufskraftfahrer/in, Weiterbildungsmaßnahmen in Form von Lehrgängen, Seminaren und Schulungen. z.b. Erwerb der Fahrerlaubnis, Qualifikation und Weiterbildung des Fahrpersonals, Spezialausbildungen (Gefahrgutfahrer, LKW-Ladekranführer etc.) Sicherheits- und Energiespartrainings Schulungen zur Anwendung von Speditionssoftware Alle Angaben ohne Gewähr Anmelden und gefördert werden. 7

AKT Akademie für Kommunalfahrzeugtechnik GmbH Tauentzienstr. 7a D-10789 Berlin Vertretungsberechtiger Geschäftsführer: Dr. Hans-Peter Obladen Telefon (01805) 625 233 (0,14 / Min) Fax (01805) 625 234 (0,14 / Min) office@kommunalfahrzeuge.biz www.kommunalfahrzeuge.biz Registergericht: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg Registernummer: HRB 117701 B Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. 27a UStG: DE 30/002/02861 Inhaltlich Verantwortlicher: Dr. Hans-Peter Obladen (Anschrift s.o.) Rechtlicher Hinweis: Die Inhalte unserer Zeitschrift werden mit größter Sorgfalt recherchiert. Dennoch kann der Anbieter keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereit gestellten Informationen übernehmen. Die Informationen sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte unbedingt vorher einen Rechtsanwalt. Die Benutzung erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko. 8