Niederschrift über die Gründungsveranstaltung des Vereins LebensWurzel

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Transkript:

Niederschrift über die Gründungsveranstaltung des Vereins LebensWurzel Es versammelten sich heute, am 02.03.2014, um 16:50 Uhr im Hotel Elbparadies in 01796 Pirna, Oberposta 2, die aus der anliegenden Anwesenheitsliste (Anlage 1) namentlich und mit Anschrift eingetragenen Personen. Die Anwesenheitsliste ist wesentlicher Bestandteil des Protokolls. André Türk eröffnete die Versammlung und erläuterte den Zweck der Zusammenkunft. Es soll der Verein LebensWurzel gegründet werden. Mit Einverständnis aller Anwesenden übernahmen Christian Baierl die Versammlungsleitung und Heike Jacob die Protokollführung. Beide nahmen die Ämter an. Die Versammlungsleitung schlug folgende Tagesordnung (TOP) vor: 1. Verfahren und Aussprache zur Vereinsgründung 2. Anerkennung der Vereinssatzung 3. Informationen zur Datenverwaltung 4. Abgabe der Beitrittserklärungen 5. Anerkennung des Haushaltsplanes und der Bieterrunde / Festsetzung der Mitgliedsbeiträge für das kommende Geschäftsjahr 6. Vorstellung und Wahl des Vereinsvorstandes 7. Vorstellung und Wahl des Schatzmeisters 8. Vorstellung und Wahl der Kassenprüfer 9. Abstimmung zum optionalen Beitritt während des Geschäftsjahres auch bis zu 3 Monate nach Vereinsgründung 10. Anmeldung des Vereins und weitere Vorgehensweise Gegen die Tagesordnung wurde kein Widerspruch erhoben, es gab keine Stimmenthaltung. Die Tagesordnung wurde somit einstimmig angenommen. Zu TOP 01: Verfahren und Aussprache zur Vereinsgründung Der Versammlungsleiter erläuterte, dass zur Vereinsgründung mindestens 7 Personen benötigt werden. Anhand der Erfahrungen anderer Vereinsgründungen ist es ratsam, zunächst den Verein nur mit 7 Personen zu gründen. Wer kein Gründungsmitglied ist, tritt dem Verein unter TOP 4 bei. Der Unterschied zwischen Gründungsmitglied und beigetretenem Mitglied besteht nur darin, dass die Gründungsmitglieder mit Name, Anschrift und Unterschrift auf der Satzung erscheinen und die Beitrittsmitglieder nicht. Rechtlich haben beide Mitglieder dieselben Rechte und Pflichten. Da das Verfahren mit nur 8 statt 99 Gründungsmitgliedern vereinfacht und beschleunigt wird und im Vorfeld der heutigen Veranstaltung einige Mitglieder sehr viel Zeit und Geduld in die Gründung des Vereins investiert haben, schlägt die Versammlungsleitung vor, dass die folgenden 8 Personen als Gründungsmitglieder fungieren und die restlichen Mitglieder im Rahmen der Abgabe der Beitrittserklärungen beitreten. Die Namen der Gründungsmitglieder André Türk, André Willumeit, Anne Knewitz, Claudia Gahl, Frank Stanel, Andreas Schröder, Heike Jacob und Christian Baierl wurden verlesen. Gleichzeitig teilte der Versammlungsleiter mit, dass auch alle anderen Anwesenden die Möglichkeit haben, als Gründungsmitglied dem Verein beizutreten. Katja Zenker kam als weiteres Gründungsmitglied hinzu.

Gegen den Vorschlag, dass die Vereinsgründung nach dem vorgestellten Verfahren erfolgen soll, wurde durch die Anwesenden kein Widerspruch erhoben, es gab keine Stimmenthaltung. Das Verfahren zur Vereinsgründung wurde somit einstimmig angenommen. Zu TOP 02: BNR 01/2014 Anerkennung der Vereinssatzung Die Satzung wurde nicht vorgelesen, lag jedoch bei Versammlungsbeginn zur Einsichtnahme aus und wurde mit der Einladung zur heutigen Versammlung am 24.02.2014 an alle Mitglieder per E-Mail versandt. Der Versammlungsleiter stellte die Satzung des Vereins LebensWurzel, welche diesem Protokoll als Anlage beigefügt ist, zur Abstimmung. Die Abstimmung erfolgte durch Handzeichen. Der BNR 01/2014 wurde von den Mitgliedern einstimmig angenommen mit 9 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmen Enthaltung. Die unter TOP 1 genannten Personen erkannten die Satzung an. Es gehören dem neu errichteten Verein 9 (neun) Mitglieder als Gründungsmitglieder an. Die Gründungsmitglieder unterschrieben die Satzung. Somit wurde der Verein LebensWurzel gegründet. Zu TOP 03: Informationen zur Datenverwaltung Anne Knewitz erklärte die Beitrittserklärung und, dass die Daten auf der Beitrittserklärung benötigt werden für die Mitgliederverwaltung. Es wird ein neues System der Mitgliederverwaltung geben. Die Daten der Mitglieder werden nur für Vereinszwecke verwendet und gespeichert. Zu diesem TOP wurde kein Beschluss gefasst, dieser Punkt diente zur Information. Zu TOP 04: Abgabe der Beitrittserklärungen Die Abgabe der Beitrittserklärungen erfolgte durch Aufruf. Auf den Beitrittserklärungen wurden neben den persönlichen Daten auch die individuellen und verbindlichen Mitgliedsbeiträge für das kommende Geschäftsjahr festgehalten. Mit Abgabe der Beitrittserklärung erhielt jedes stimmberechtigte Mitglied eine Stimmkarte ausgehändigt. Der Versammlungsleiter stellte nach Auszählung der Beitrittserklärungen fest, dass 100 stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind. Zu TOP 05: BNR 02/2014 Anerkennung des Haushaltplanes BNR 03/2014 Anerkennung der Bieterrunde und Festsetzung der Mitgliedsbeiträge Die Versammlungsleitung stellte den am 02.03.2014 vorgestellten Haushaltsplan für das laufende Geschäftsjahr (01.03.14-28.02.15) zur Abstimmung Die Abstimmung erfolgte durch Handzeichen. Der BNR 02/2014 wurde von den Mitgliedern einstimmig angenommen mit Der vorgestellte Haushaltsplan für das laufende Geschäftsjahr wurde somit anerkannt und bestätigt. Am 02.03.2014, vor Vereinsgründung, wurde die Bieterrunde, zur Ermittlung der solidarischen Mitgliedsbeiträge und Deckung des Haushaltsplanes durchgeführt. Der Versammlungsleiter stellte die Anerkennung der vor Vereinsgründung durchgeführten Bieterrunde zur Abstimmung.

Die Abstimmung erfolgte durch Handzeichen. Der BNR 03/2014 wurde von den Mitgliedern einstimmig angenommen mit Die durchgeführte Bieterrunde und die sich daraus ergebenden Mitgliedsbeiträge wurden somit anerkannt. Zu TOP 06: BNR 04a/2014 Wahlverfahren offene Wahl BNR 04b/2014 Wahl des Vorstandes Der Versammlungsleiter erklärte, dass die nachfolgende Wahl des Vorstands, des Schatzmeisters und der Kassenprüfer als offene Wahl durchgeführt werden soll und brachte diese Frage zur Abstimmung: Die Abstimmung erfolgte durch Handzeichen. Der BNR 04a/2014 wurde von den Mitgliedern einstimmig angenommen mit Die nachfolgenden Mitglieder stellten sich zur Vorstandswahl und stellten sich der Mitgliederversammlung vor. Die Abstimmung erfolgte durch Handzeichen. Als Vorstände gem. BNR 04b/2014 wurden gewählt: André Türk, geb. am: 19.10.78, wohnhaft in: Hauptstr. 62a, 01796 Pirna André Willumeit, geb. am: 17.02.64, wohnhaft in: Brausensteiner Str. 1, 01824 Rosenthal/Bielatal. Anne Knewitz, geb. am: 04.02.85, wohnhaft in: Zeunerstr. 74, 01069 Dresden Die Gewählten erklärten auf Nachfrage, dass Sie die Wahl annehmen. Zu TOP 07: BNR 05/2014 Wahl des Schatzmeisters Das nachfolgende Mitglied stellte sich zur Wahl des Schatzmeisters und stellte sich der Mitgliederversammlung vor. Die Abstimmung erfolgte durch Handzeichen. Als Schatzmeister gemäß BNR 05/2014 wurde gewählt: Claudia Gahl, geb. am: 01.05.80, wohnhaft in: Kleiberweg 10, 01108 Dresden Die Gewählte erklärte auf Nachfrage, dass Sie die Wahl annimmt. Zu TPO 08: BNR 06/2014 Wahl der Kassenprüfer Die nachfolgenden Mitglieder stellten sich zur Wahl der Kassenprüfer und stellten sich der Mitgliederversammlung vor. Die Abstimmung erfolgte durch Handzeichen. Als Kassenprüfer wurden gewählt: Frank Stanel, geb. am: 29.11.84, wohnhaft in: Zeunerstr. 74, 01069 Dresden 99 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen und 1 Stimme Enthaltung.

Andreas Schröder, geb. am: 13.09.80, wohnhaft in: Talstr. 8d, 01819 Berggießhübel Die Gewählten erklärten auf Nachfrage, dass Sie die Wahl annehmen. Zu TOP 09: BNR 07/2014 optionaler Beitritt während des Geschäftsjahres Der Vorstand schlug vor, dass neue Vollmitglieder grundsätzlich nur zu Beginn eines Geschäftsjahres aufgenommen werden sollten. Ausnahmen hiervon soll es nur im ersten Monat des laufenden Geschäftsjahres geben oder wenn die Verbindlichkeiten eines austretenden Vollmitgliedes durch ein neues Vollmitglied im laufenden Geschäftsjahr übernommen werden. Der Mindestbeitrag für den Eintritt in diesem Zeitraum liegt bei dem unter BNR 03/2014 vereinbarten Richtwert. Die Höchstgrenze der noch aufzunehmenden Mitglieder ist aus organisatorischen Gründen auf 11 begrenzt (Mitgliedergrenze der Vollmitglieder des Vereins im ersten Geschäftsjahr 110). Es wird ausdrücklich erwähnt, dass die zahlenmäßige Begrenzung nur auf Vollmitglieder zutrifft. Die Aufnahme von Familienmitgliedern ist jederzeit möglich. Die Abstimmung erfolgte durch Handzeichen. Der BNR 07/2014 wurde von den Mitgliedern angenommen mit 95 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen und 5 Stimmen Enthaltung. Zu TOP 10: Anmeldung des Vereins und weitere Vorgehensweise Der Vorstand sorgt bis zur Eintragung des Vereins im Vereinsregister nur für die Registeranmeldung (Beauftragung eines Notars, Zahlung der Gerichtskosten) und erledigt keine anderen Geschäfte, ausgenommen davon sind Aufnahmen von Mitgliedern gemäß Punkt 9. Die Vereinsmitglieder werden umgehend von der Eintragung im Vereinsregister informiert. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde kein Beschluss gefasst, dieser Punkt diente zur Information. TOP 11-neu: BNR 08/2014 Rücknahme des Beschlusses BNR 07/2014 Nach Abschluss des TOP 10 gab es Wortmeldungen, dass gegenwärtig der Zeitraum der Eintragung noch nicht genauer bestimmt werden und damit der Vorstand noch nicht handlungsfähig und über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheiden kann. Nach eingehender Diskussion wurde die Rücknahme des Beschlusses Nr. 07/2014 lt. TOP 9 (optionaler Beitritt ) zur Abstimmung gestellt. Die Abstimmung erfolgte durch Handzeichen. Die Mitglieder stimmten für die Rücknahme des Beschlusses Nr. 07/2014 mit 94 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen und 6 Stimmen Enthaltung Der Beschluss Nr. 07/2014 zum optionalen Beitritt während des Geschäftsjahres wurde nochmals formuliert und nunmehr unter TOP 12 der Versammlung zur Abstimmung unterbreitet. TOP 12-neu: BNR 09/2014 optionaler Beitritt während des Geschäftsjahres Der Vorstand schlug vor, dass neue Vollmitglieder grundsätzlich nur zu Beginn eines Geschäftsjahres aufgenommen werden sollten. Ausnahmen hierzu soll es nur geben, wenn die Verbindlichkeiten eines austretenden Vollmitgliedes durch ein neues Vollmitglied im laufenden Geschäftsjahr vollständig übernommen werden. Darüber hinaus soll die Aufnahme von weiteren Vollmitgliedern im ersten Geschäftsjahr bis zum Ablauf des ersten Monats nach Eintrag des Vereins in das Vereinsregister möglich

sein. Der Mindestbeitrag für den Eintritt in diesem Zeitraum liegt bei dem unter BNR 03/2014 vereinbarten Richtwert. Die Höchstgrenze der noch aufzunehmenden Mitglieder ist aus organisatorischen Gründen auf 11 begrenzt (Mitgliedergrenze der Vollmitglieder des Vereins im ersten Geschäftsjahr 110). Es wird ausdrücklich erwähnt, dass die zahlenmäßige Begrenzung nur auf Vollmitglieder zutrifft. Die Aufnahme von Familienmitgliedern ist jederzeit möglich. Die Abstimmung erfolgte durch Handzeichen. Der BNR 09/2014 wurde nunmehr von den Mitgliedern angenommen mit 70 Ja-Stimmen 20 Nein-Stimmen und 10 Stimmen Enthaltung. Zu TOP 13: Informationen Claudia Gahl erklärte den Anwesenden die beabsichtigte Zahlweise der Mitgliedsbeiträge. Sie bat darum, dass die Mitglieder einen Dauerauftrag einrichten wegen der pünktlichen Beitragszahlung. Barzahlungen sollten möglich sein, jedoch nur, wenn der gesamte Jahresbeitrag vorschüssig gezahlt wird. Hierzu müssen individuelle Absprachen mit den jeweiligen Mitgliedern getroffen werden. Frank Stanel bat die Mitglieder, die Möglichkeit zu überdenken aufgrund der gegenwärtigen Liquidität des Vereins, den ersten Jahresbeitrag in einer Summe zu zahlen. Es wurde darüber informiert, dass der Notartermin am Donnerstag, 06.03.14, anberaumt ist und danach das Vereinskonto eingerichtet werden soll. Den Mitgliedern wird umgehend die Bankverbindung des Vereins mitgeteilt. André Türk stellt die Mitarbeiter seines Teams den Mitgliedern vor und informiert weiterhin, dass ein Folienzelt angeschafft werden soll, André wartet noch auf die Genehmigung vom Amt, er geht davon aus, dass keine Baugenehmigung erforderlich ist und der Erwerb und Aufbau zügig vorangehen kann. Anne Knewitz informiert darüber, dass die Erntekisten vom Verein erworben werden, für jedes Mitglied zwei Kisten. Die Kisten bleiben Eigentum des Vereins. Die Versammlung wurde gegen 18:04 Uhr geschlossen. Pirna, den 02.03.2014 Versammlungsleitung Protokollführung Vorstand