Page 1 of 5 http://www.faz.net/-gqe-70ve7 HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIR Wirtschaft Aktuell Wirtschaft Im Gespräch: Kartellamtspräsident Mundt Krankenkassen dürfen nicht zu mächtig werden 24.06.2012 Die Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen geht in die entscheidende Phase. Das Kartellamt setzt auf eine strengere Kontrolle der Krankenversicherung und fordert schärfere Instrumente gegen überhöhte Preise für Wasser und Fernwärme. Artikel Herr Mundt, das Kartellamt will die Krankenkassen strenger kontrollieren. Dort befürchtet man steigende Kosten und Leistungseinschränkungen. Was da vorgetragen wird, ist teilweise blanke Polemik. In vielen Bereichen des Gesundheitswesens gelten die gleichen RÖTH, FRA Andreas Mundt wirtschaftlichen Gesetzmäßigkeiten wie in anderen Branchen. Auch dort ist es der Wettbewerb, der für günstige Preise, die besten Produkte und eine optimale Verteilung knapper Ressourcen sorgt. Die Zusammenarbeit der Kassen ist im Gesundheitsrecht zwingend vorgeschrieben. Konflikte mit dem Wettbewerbsrecht sind doch programmiert? Es wird immer so getan, als wollten wir in den umzäunten Garten des Sozialgesetzbuches einbrechen. Das ist einfach nicht richtig. Wir wollen Wettbewerbsrecht dort anwenden, wo die Spieler dieses Gebiet bereits verlassen haben, weil sie sich untereinander Wettbewerb machen und dies nach dem Willen des
Page 2 of 5 Gesetzgebers auch tun sollen. Nehmen Sie nur die Zusatzbeiträge: Wie soll dieser Wettbewerbsparameter funktionieren, wenn wir nicht dazu in der Lage sind, Absprachen zu verhindern? Die Novelle soll nicht unsere Befugnisse erweitern, sondern in erster Linie dafür sorgen, dass wir wieder klare Verhältnisse bekommen, nachdem Urteile der Sozialgerichte hier die Grenzen verwischt haben. Weitere Artikel Daniel Zimmer im Gespräch: Viele von uns zahlen zu hohe Wasserpreise Wasserpreise: Flucht ins Trockene Benzinpreise: Letzte Zuflucht Rösler will Benzinpreise überwachen Ölkonzern verweigert Auskunft Was wird aus gemeinsamen Vorsorgeprogrammen oder der gemeinsamen Preisfindung für Arznei- und Hilfsmittel? Dort, wo das Sozialgesetzbuch Kooperationen vorsieht, ist das Bundeskartellamt nicht am Zuge. Natürlich können die Kassen weiter gemeinsame Präventionsprogramme betreiben. Alles andere wäre ja abenteuerlich. Sind Krankenkassen für das Kartellamt Unternehmen? Die Kassen stehen untereinander im Wettbewerb um die Versicherten und treffen unternehmerische Entscheidungen, um sich gegen andere Krankenkassen möglichst gut zu behaupten. Deshalb müssen sie teilweise auch wie Unternehmen behandelt werden. Dafür brauchen wir unter anderem die Fusionskontrolle, damit einzelne Krankenkassen nicht zu mächtig werden. Die Gefahr erscheint bei immer noch 150 Krankenkassen in Deutschland doch eher gering? Als wir angefangen haben, Fusionen von Krankenhäusern zu kontrollieren, haben auch viele gesagt, das sei unnötig. Heute, nach vielen Zusammenschlüssen, sind alle froh, dass wir uns durchgesetzt haben. Bei den Krankenkassen werden wir eine ähnliche Entwicklung erleben. Müssen gesetzliche Krankenkassen künftig mit Bußgeldern rechnen?
Page 3 of 5 Wir werden auch in Zukunft nicht gleich die große Bußgeldkeule herausholen. Es gibt auch das Instrument der Verwaltungsverfahren, um erst einmal auszuloten, was wettbewerbsrechtlich verträglich ist und was nicht. Warum greift das Kartellamt in die Rabattverträge ein, die den Versicherten niedrigere Medikamentenpreise versprechen? Das mag kurzfristig so sein. Auf lange Sicht droht durch die Machtbündelung der Kassen auch bei den Anbietern ein Oligopol weniger großer Pharmaunternehmen. Kleinere Arzneimittelfirmen fielen dann schnell durch den Rost. Und die niedrigen Preise wären nur ein Strohfeuer. Deshalb setzten wir der Bündelung von Marktmacht bei der Aushandlung von Rabattverträgen auch gewisse Grenzen. Gäbe es diese Grenzen nicht, könnten zum Beispiel alle Ortskrankenkassen mit einem Marktanteil von rund 40 Prozent zusammen ausschreiben. Im Bundestag zeichnet sich eine parteienübergreifende Koalition zur Rettung des Pressegrosso ab. Mit welchen Chancen? Eine deutsche Bestandsgarantie innerhalb eines abweichenden europäischen Rechts ist, gelinde gesagt, nicht ganz einfach. Mit der GWB-Novelle kann man kein EU-Recht aushebeln. Da sollten sich lieber die Verlage und Grossisten an einen Tisch setzen und zu einer kartellrechtlich sauberen Lösung kommen. In manchen anderen EU-Staaten kommt der Pressegroßhandel ja auch ohne strittige Gebietsmonopole und gemeinsame Verhandlungen aus. Wie lange wird das Bundeskartellamt noch stillhalten? Wir haben das Grosso-System über viele Jahre geduldet, weil es zweifellos Vorteile mit sich bringt. Aber einen Freibrief für das gegenwärtige System können wir auch nicht ausstellen. Mit der Novelle werden Zeitungsfusionen erleichtert. Wird sich der Blätterwald nun beschleunigt lichten? Man muss sich darüber im Klaren sein, dass es hier nicht nur um wirtschaftliche Macht, sondern auch um publizistische Vielfalt geht. Es gibt keine Landesmedienanstalten, die über die Zeitungslandschaft wachen. Es gibt nur das Bundeskartellamt, das über die Marktmacht und damit auch über die publizistische Macht wacht. Die Aufgreifschwellen, die kleinere Fusionen von der Prüfung freistellen, sind nach der geplanten Anhebung gerade noch hinnehmbar. Jeder Schritt weiter wäre zu viel. Wenn Sie einen Wunsch an die Novelle frei hätten: Was stünde oben?
Page 4 of 5 Neben Verbesserungen im Bußgeldbereich vor allem eine Stärkung unserer Möglichkeiten auf dem Wasser- und Fernwärmemarkt. Bei der Fernwärme fehlt eine spezielle Missbrauchskontrolle wie bei Strom und Gas. Dann wären im Zweifel die Fernwärmeversorger in der Pflicht nachzuweisen, dass sie keine überhöhten Preise verlangen. Und in der Wasserversorgung fehlt die Klarstellung, dass die Kartellbehörden auch Unternehmen kontrollieren können, die Gebühren statt Preise nehmen. Wäre eine Regulierung des Wassermarktes nicht wirksamer? Regulierung sollte eine Notlösung bleiben, für Märkte, wo das Wettbewerbsrecht nicht greift. Wir sind mit der Wettbewerbskontrolle auf einem guten Weg. Die Wasserversorger fangen an, sich Gedanken über ihre Kosten und effizientere Verwaltungsstrukturen zu machen. Konsequent vorangetrieben, ist das auf Dauer wirkungsvoller als jede Regulierung, die schon wegen der großen Zahl von mehr als 6000 deutschen Wasserversorgern eine äußerst mühsame Angelegenheit wäre. Das sehen viele anders. Mangelt es an Vertrauen in die Wettbewerbsaufsicht? In der Politik wünscht man sich schnelle Ergebnisse. Deshalb ist Regulierung so beliebt. Da wird ein Schalter umgelegt, an einer Schraube gedreht, und man hat, mit ein wenig Glück, das gewünschte Resultat. Die Erfahrung zeigt aber, dass das nicht selten ein Trugschluss ist. Dreht der Staat an der einen Schraube, muss er meist schon bald auch an der nächsten drehen. Wettbewerb erfordert Geduld, aber dafür wird man mit Wettbewerbsfähigkeit belohnt. In Mainz und Berlin hat das Kartellamt bereits niedrigere Wasserpreise angeordnet. Planen Sie weitere Verfahren? Wir sind nicht am Ende unserer Möglichkeiten. Die Vergleichsdaten für den Wassermarkt, die wir bei unserer Erhebung in 38 Städten gewonnen haben, bilden eine gute Ausgangsbasis. Außerdem sind die Landeskartellbehörden hier nach wie vor sehr aktiv. Streitpunkte des neuen Wettbewerbsrechts Am Donnerstag berät der Wirtschaftsausschuss des Bundestages über die Novellierung des Wettbewerbsrechts. Wichtige Änderungen betreffen die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen sowie die Aufsicht über marktbeherrschende Unternehmen. Erstmalig könnte das Kartellamt Konzerne auch zerschlagen. Strittig ist unter anderem die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf die gesetzliche Krankenversicherung, die Absprachen und Zusammenschlüssen der Kassen Grenzen setzt. Im Pressevertrieb verlangen Union, SPD und Grüne eine rechtliche Absicherung der Gebietsmonopole jener Großhändler, die Zeitungen und Zeitschriften an
Page 5 of 5 den Einzelhandel ausliefern. Deutlich erleichtert werden Zeitungsfusionen, weil kleinere Zusammenschlüsse automatisch freigegeben werden. (bü.) Die Fragen stellte Helmut Bünder. Quelle: F.A.Z. Hier können Sie die Rechte an diesem Artikel erwerben Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH 2012 Alle Rechte vorbehalten. +++ INHALTSFILTERUNG AKTIV! Bei Fehlfunktionen wenden Sie sich bitte an die IT- Sicherheit +++