Schwerpunkte der aktuellen GWB- Novellierungen
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- Ida Zimmermann
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1 Wettbewerbspolitik Schwerpunkte der aktuellen GWB- Novellierungen Vortrag beim Forum Kartellrecht am 22. Januar 2013 MinRat Dr. Armin Jungbluth Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Berlin
2 Gliederungsübersicht 1. Wettbewerbspolitische Vorhaben 2. Änderungen des GWB außerhalb der 8. GWB-Novelle 3. Anlass und Zielrichtung der 8. GWB-Novelle 4. Wesentliche Inhalte Fusionskontrolle Missbrauchsaufsicht Kartellordnungswidrigkeiten-/Bußgeldrecht Private Kartellrechtsdurchsetzung Pressekartellrecht Wasserwirtschaft Anwendbarkeit des Kartellrechts auf Krankenkassen Gesetzliche Absicherung des Presse-Grosso-Systems 5. Weiteres Verfahren 2
3 1. Wettbewerbspolitische Vorhaben Telekommunikationsgesetz (10. Mai 2012) Kreislaufwirtschaftsgesetz (1. Juni 2012) Personenbeförderungsgesetz (1. Januar 2013) Eisenbahnregulierungsgesetz Postgesetz? 3
4 2. Änderungen des GWB außerhalb der GWB-Novelle 1. Entflechtungsgesetz Koalitionsvertrag vom 26. Oktober 2009: Integration eines Entflechtungsinstruments als ultima ratio in das GWB Referentenentwurf vom 8. Januar/5. Mai 2010: Missbrauchsabhängige Entflechtung ( strukturelle Maßnahmen ; Angleichung von 32 Abs. 2 GWB an Art. 7 Abs. 1 VO 1/2003) Missbrauchsunabhängige Entflechtung (Vorgehen gegen strukturelle Wettbewerbshindernisse bei verfestigter Marktmacht unabhängig von der Feststellung eines konkreten Kartellrechtsverstoßes) Keine Einigung innerhalb der Bundesregierung Angleichung von 32 Abs. 2 GWB im Rahmen der 8. GWB-Novelle 4
5 2. Änderungen des GWB außerhalb der GWB-Novelle 2. Markttransparenzstellengesetz (I) Koalitionsvertrag vom 26. Oktober 2009: Einrichtung einer Markttransparenzstelle zur Überwachung des Stromhandels Vorschlag der Monopolkommission in Sondergutachten Strom 2007 und 2009 Dezember 2011: EU-Verordnung über Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT) Gesetzentwurf Bundesregierung vom 2. Mai 2012 Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas beim Bundeskartellamt; Marktbeobachtung bei Kraftstoffen wurde kurzfristig eingefügt 5
6 2. Änderungen des GWB außerhalb der GWB-Novelle 2. Markttransparenzstellengesetz (II) Gesetzesbeschluss Deutscher Bundestag vom 8. November 2012: Markttransparenzstelle für Strom und Gas bei der Bundesnetzagentur ( einvernehmlich mit BKartA ) Markttransparenzstelle für Kraftstoffe beim BKartA Veröffentlichung der Tankstellenpreise in Echtzeit durch Verbraucher- Informationsdienste Gesetz in Kraft getreten am 12. Dezember 2012 Rechtsverordnung des BMWi zum Kraftstoffbereich (Entwurf vom 17. Januar 2013) Rechtsverordnung des BMWi zum Bereich Strom und Gas im Sommer
7 3. Anlass und Zielrichtung der 8. GWB-Novelle Vorgaben des Koalitionsvertrags vom 26. Oktober 2009 Weiterentwicklung des GWB, um Zielrichtung und Grundgedanken eines modernen, dynamischen Wettbewerbsrechts deutlicher zu akzentuieren und seine Durchsetzung (noch) effizienter zu gestalten Wettbewerbliche Rahmenbedingungen, insbesondere im Bereich der Fusionskontrolle, der Missbrauchsauf-sicht, der Bußgeldvorschriften und des Verfahrens bei Kartellverstößen sollen weiter verbessert werden 7
8 3. Anlass und Zielrichtung der 8. GWB-Novelle Referentenentwurf am 4. November 2011 Regierungsentwurf am 28. März 2012 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages am 18. Oktober 2012 Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat am 23. November 2012 (keine Anwendung des GWB auf Krankenkassen; keine Durchleitung bei Wasser; keine Fusionskontrolle bei kommunalen Gebietsreformen; keine Anwendung des GWB auf Wassergebühren) Vertagung im Vermittlungsausschuss am 12. Dezember 2012 Folge: Auslaufen der Regelungen der Preismissbrauchsnovelle von 2007 zum 31. Dezember 2012 (verschärftes Verbot des Verkaufs von Lebensmitteln unter Einstandspreis; Verbot der Preis-Kosten-Schere; 29) 8
9 4. Wesentliche Inhalte Fusionskontrolle Übernahme weiterer Elemente der europäischen Fusionskontrolle, u.a. Ergänzung des materiellen Prüfkriteriums (SIEC-Test). Ausnahme vom Vollzugsverbot bei öffentlichen Übernahmen. Angleichung der Regelung über Nebenbestimmungen in Freigabeentscheidungen. Fristverlängerung bei Zusagenangeboten im Hauptprüfverfahren. Beibehaltung der vom europäischen Recht abweichenden Elemente, die sich in der deutschen Praxis bisher grundsätzlich bewährt haben, z.b. Marktbeherrschungsvermutungen (Anhebung Einzelmarktbeherrschung auf 40%). Abwägungsklausel. Zusammenschlusstatbestände. Ministererlaubnis. 9
10 4. Wesentliche Inhalte Missbrauchsaufsicht (I) Systematische Vereinfachung der bisherigen Regelungen der Missbrauchsaufsicht unter Nutzung des Gestaltungsspielraums der VO 1/2003 Normen werden anwenderfreundlicher und verständlicher, bisherige Rechtsprechung bleibt weiterhin nutzbar 18 enthält zukünftig Marktbeherrschungsdefinition und Vermutungsregelungen 19 regelt zukünftig verbotenes Verhalten von marktbeherrschenden Unternehmen 20 regelt verbotenes Verhalten von Unternehmen mit relativer oder überlegener Marktmacht 10
11 4. Wesentliche Inhalte Missbrauchsaufsicht (II) Befristete Regelungen der Preismissbrauchsnovelle (2007): Verlängerung des Sondertatbestands für den Energiesektor ( 29) um weitere fünf Jahre Entfristung der verschärften Regelungen des sog. Anzapfverbots ( 20 Abs. 3 Satz 2) Entfristung der Preis-Kosten-Schere ( 20 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3) Verlängerung des Verbots des Verkaufs von Lebensmitteln unter Einstandspreis ( 20 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1) um weitere fünf Jahre 11
12 4. Wesentliche Inhalte Kartellordnungswidrigkeiten-/Bußgeldrecht Einschränkung des einfachgesetzlichen Aussageverweigerungsrechts juristischer Personen hinsichtlich solcher Daten (Umsätze etc.), die für die Festsetzung der Rechtsfolgen relevant sind, 81a Keine gesetzliche Einschränkung des Akteneinsichtsrechts in Bonusanträge Rechtsnachfolge bei der Bußgeldhaftung, 30 OWiG 12
13 4. Wesentliche Inhalte Private Kartellrechtsdurchsetzung Verbraucherverbände sollen, mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen, angemessen an der privaten Kartellrechtsdurchsetzung beteiligt werden Auch die von den entsprechenden Regelungen des GWB bislang nicht erfassten Verbände der Marktgegenseite (z.b. Markenverband) sollen klagebefugt sein Möglichkeit der Kartellbehörden, im Rahmen einer Abstellungsverfügung Rückerstattung erwirtschafteter Vorteile infolge kartellrechtswidrigen Verhaltens anordnen zu dürfen (Ergänzung 32) 13
14 4. Wesentliche Inhalte Pressekartellrecht Anhebung der Aufgreifschwelle für die Pressefusionskontrolle (durch Senkung des Rechenfaktors für die Umsatzberechnung von jetzt 20 auf 8) Absenkung des Faktors auch bei der Bagatellmarktklausel und der Bagatellanschlussklausel Spezielle Regelung zu Sanierungsfusionen im Pressebereich 14
15 4. Wesentliche Inhalte Wasserwirtschaft Wasserversorgung ist als Ausnahmebereich teilweise von der Geltung des allgemeinen Kartellrechts ausgenommen (z.b. Freistellung von Gebietsschutzabreden) und unterliegt besonderer kartellrechtlicher Missbrauchsaufsicht BGH hat Instrument der Missbrauchskontrolle zur Prüfung von Wasserpreisen bestätigt und gleichzeitige Anwendbarkeit der allgemeinen Missbrauchsaufsicht nicht ausgeschlossen Novelle überführt die Regelungen des 103 GWB a.f. ohne Änderung des materiellen Gehalts in 31ff. des aktuellen Gesetzestextes Keine Ausdehnung der Missbrauchsaufsicht auf Wassergebühren 15
16 4. Wesentliche Inhalte Anwendbarkeit des Kartellrechts auf Krankenkassen Ausgangspunkt Urteil des LSG Hessen (September 2011 Zusatzbeiträge ), das Unternehmenseigenschaft von Krankenkassen mit Blick auf das FENIN-Urteil des EuGH verneint hat Reaktion: Ankündigung des BKartA, Fusionskontrolle im Bereich der Krankenkassen einzustellen Widerspruch zur erklärten Auffassung des Gesetzgebers bei Erlass des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (2007) Regelungen des Kartellverbots, der Missbrauchsaufsicht und der Fusionskontrolle werden entsprechend auf die Beziehungen der Krankenkassen untereinander und zu den Versicherten angewandt (Änderung SGB V). 16
17 4. Wesentliche Inhalte Gesetzliche Absicherung des Presse-Grosso- Systems Die jüngsten Urteile des BGH (Grade./. Bauer Verlag) und des LG Köln (Bauer-Verlag./. Bundesverband Presse-Grosso) erhöhten den politischen Druck, das Presse-Grosso-System gesetzlich abzusichern Deshalb: Freistellung von Branchenvereinbarungen der Grossisten und der Verleger vom Kartellverbot Allerdings Vorrang des Art. 101 AEUV vor nationalem Recht (Betrauung nach Art. 106 Abs. 2 AEUV?) 17
18 5. Weiteres Verfahren Vertagung im Vermittlungsausschuss am 12. Dezember 2013 Einrichtung einer Arbeitsgruppe unter Leitung der Hamburger Gesundheitssenatorin Prüfer-Storcks Schwerpunkt der Arbeitsgruppe dürfte Anwendung des GWB auf Krankenkassen sein Noch kein Termin vereinbart Nächster Vermittlungsausschuss am 29. Januar
19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 19
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