Gleichberechtigung leben lernen Gender Mainstreaming und Schulqualität

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Gleichberechtigung leben lernen und Schulqualität

3 in der Schule bedeutet: Alle Aktivitäten sind darauf ausgerichtet, Mädchen und Jungen zu einer selbstbestimmten und sozial verantwortungsbewussten Lebensgestaltung zu befähigen unabhängig von tradierten Geschlechterrollen. ist eine Weiterentwicklung von Strategien der Gleichstellungspolitik für Frauen und Männer, Mädchen und Jungen. Gender ist der englische Begriff für Geschlecht als eine soziale Konstruktion. Er meint gesellschaftlich vereinbarte und damit veränderbare Rollenverhaltensweisen und -zuschreibungen von typisch weiblich und typisch männlich. Mainstreaming ist die strategische Umsetzung der Gleichstellungspolitik als entscheidungsleitend in allen politischen Handlungsfeldern. ist ein Auftrag aus dem Schulgesetz: Die Schule achtet den Grundsatz der Gleichberechtigung der Geschlechter und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. 2 Absatz 7 Schulgesetz NRW BASS 1-1

5 eine Aufgabe für alle als Prozess-Element ist eine ständige Aufgabe und in der Verantwortung aller Akteurinnen und Akteure im System Schule. Schulleitung In der Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer sind Grundkompetenzen in didaktischen Aspekten einer reflektierten Koedukation Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst. 10 Lehramtszugangsverordnung BASS 20-02 Nr. 30 Die Qualifizierungsmaßnahme für Schulleitungen (SLQ) beinhaltet als Pflichtelement die Vermittlung von Genderkompetenz. BASS 20-22 Nr. 62 Lehr-/ Lernmittel und Unterrichtsvorgaben Geschlechtersensible Schule Lehrkräfte Qualitätsanalyse Lehramtsausbildung (ZfsL) Schulbücher und andere Lernmittel dürfen nur zugelassen werden, wenn sie nicht ein diskriminierendes Verständnis fördern. 30 Schulgesetz NRW Lehramtsfortbildung Schulaufsicht Lehrpläne müssen der Beseitigung jeder stereotypen Auffassung in Bezug auf die Rolle von Mann und Frau dienen. Artikel 10 c UN-Abkommen CEDAW Gleichstellungsbeauftragte und Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen geben zu unterstützende Impulse.

7 wirkt als Prozess-Element schulischer Qualitätsentwicklung. Lehrerinnen und Lehrer Sie sind sowohl in ihrem Fachunterricht als auch in ihrer Funktion als Klassenleitung sensibilisiert für unterschiedliche Lernvoraussetzungen und Zugangsweisen und richten Inhalte und Methoden nach individuellen Bedürfnissen aus jenseits tradierter Rollenzuschreibungen. Geschlechterspezifisches Rollenverhalten wird in unterschiedlichen schulischen Handlungszusammenhängen thematisiert und reflektiert. Interessen von Jungen und Mädchen werden bei der Gestaltung des Schullebens gleichermaßen berücksichtigt. Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage und Herkunft und sein Geschlecht ein Recht auf schulische Bildung, Erziehung und individuelle Förderung. 1 Schulgesetz NRW Die Schule trägt dazu bei, dass bei der Berufswahl der Mädchen und Jungen die traditionellen Rollenzuschreibungen überwunden werden und eine selbstbestimmte und unabhängige Lebensführung ermöglicht wird. Der Schule gelingt es, insbesondere sprachlich, ästhetischkünstlerisch, sportlich und naturwissenschaftlich ausgerichtete Kurse und Arbeitsgruppen für Mädchen und Jungen ( ) gleichermaßen attraktiv auszugestalten. Referenzrahmen Schulqualität (2014) Schulleiterinnen und Schulleiter Sie reflektieren ihr Alltagshandeln geschlechtersensibel in der Kommunikation und im Führungsstil, bei Organisations- und Personalentscheidungen, bei der Fortbildungsplanung, bei der Raum- und Lerngruppeneinteilung, bei Budgetentscheidungen für Personal und Beschaffungen, bei der Schulprogrammentwicklung. Im Verwaltungshandeln und bei schulorganisatorischen Verfahren werden gleichstellungsrelevante Aspekte berücksichtigt. Bei Personalentscheidungen werden Genderaspekte ( ) berücksichtigt. Referenzrahmen Schulqualität (2014) Leiterinnen und Leiter der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung Sie gestalten Seminarprogramm und Praxisanleitung unter anderem mit dem Ziel der Vermittlung von Gender-Kompetenz. Fachleiterinnen und Fachleiter sowie die Ausbildungslehrerinnen und Ausbildungslehrer an Schulen vermitteln Gender-Kompetenz als ein Element der Lehramtsausbildung. Das Kerncurriculum für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst für die Lehrämter in den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und an den Schulen benennt für die Handlungsfelder der Lernbereiche Erziehen (2) und Umgang mit Vielfalt (5) unter anderem Mädchen- und Jungenförderung als inhaltlichen Bezug. BASS 03 Nr. 11 - Anlage 1 Bedürfnisse und Interessen der Schülerinnen und Schüler auch gender- und kulturspezifische werden nach Möglichkeit bei der Planung und Gestaltung des Lehrens und Lernens einbezogen. Lernzugänge und Inhaltsbezüge werden gendersensibel reflektiert. Referenzrahmen Schulqualität (2014)

9 Schulaufsichtsbeamtinnen und Schulaufsichtsbeamte Sie haben Geschlechteraspekte im Blick, insbesondere bei der Qualitätsanalyse, bei der Beratung zur Qualitätsentwicklung der Schulen, in Beurteilungsverfahren, bei der Nachwuchsförderung für Leitungsfunktionen. Die Erfüllung des Verfassungsauftrags aus Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes ist besondere Aufgabe der Dienstkräfte mit Leitungsfunktionen. 1 Abs. 3 Landesgleichstellungsgesetz NRW Die Schulaufsichtsbehörden gewährleisten die Entwicklung und Sicherung der Qualität schulischer Arbeit, die Vergleichbarkeit der Abschlüsse und Berechtigungen. Sie unterstützen dazu die Schulentwicklung und Seminarentwicklung ( ). Sie fördern die Personalenwicklung und führen Maßnahmen der Lehreraus- und Lehrerfortbildung durch. 86 Abs. 3 Schulgesetz NRW Bei der Beurteilung von Vorgesetzten ist neben der fachlichen Leistung ihre Führungskompetenz zu bewerten, beides unter anderem auch im Hinblick auf die Anforderungen des Auftrags zur Gleichstellung von Frauen und Männern. Richtlinien zur dienstlichen Beurteilung im Geschäftsbereich des MSW BASS 21-02 Nr. 6 Beurteilungen aus Anlass von Bewerbungen um Beförderungsämter in der Schulaufsicht, in der Lehramtsausbildung etc. müssen unter anderem Aufschluss geben über die Befähigung und praktische Erfahrung in Fragen der Gleichstellung von Frau und Mann. Richtlinien für die dienstliche Beurteilung von Lehrkräften, Schulleitungen und ZfsL-Leitungen BASS 21-02 Nr. 2 Verantwortliche in der Fortbildungsplanung sowie Moderatorinnen und Moderatoren Sie beachten gendergerechte Aspekte für die Inhalte, für die Strukturen sowie für die methodisch-didaktische Ebene. In das Fortbildungsangebot sind regelmäßig die Themen der Gleichstellung von Frau und Mann ( ) aufzunehmen. Dies gilt insbesondere für die Fortbildung von Beschäftigten mit Leitungsaufgaben ( ). 11 Abs. 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW Gender im Alltag: Die 6-Schritte-Methode bietet für ein gleichstellungsorientiertes Alltagshandeln Instrumente und Methoden an, zum Beispiel die 6-Schritte-Methode nach Krell/ Mückenberger/Tondorf: 1. Gender-Analyse: Erhebung des Ist-Zustandes durch geschlechterdifferenzierte Statistiken 2. Problemfeld-Analyse: Identifizierung von Benachteiligungen, Hindernissen für Frauen und/oder Männer, Mädchen und/oder Jungen 3. Zieldefinition: Vereinbarungen zum gleichstellungspolitischen Soll-Zustand 4. Maßnahme- und Strategieplanung: Entwicklung von Veränderungsoptionen, Qualifizierungsmaßnahmen, zielgruppenspezifischen Angeboten 5. Umsetzung getroffener Entscheidungen: Definition der Verantwortlichkeiten, Bereitstellung der Ressourcen 6. Erfolgskontrolle: Prozessdokumentation, Auswertung und ggf. Nachsteuerung

11 Weiterführende Links im internationalen Recht Referenzrahmen Schulqualität www.schulministerium.nrw.de/docs/links/ Referenzrahmen www.schulministerium.nrw.de/docs/links/ Gender_Mainstreaming Publikationen des Kompetenzzentrums Frau und Beruf Rhein/Sieg www.competentia.nrw.de Reflexive Koedukation www.schulministerium.nrw.de/docs/links/koedukation Empfehlung des Europarats in Education www.coe.int/t/dgml/standard/setting/equality Die Empfehlung ist zu finden unter: Strategic Objectives/Education Hinweise für die Praxis: Gender und Schule www.genderundschule.de/ (gefördert vom Kultusministerium Niedersachsen) www.bmukk.gv.at/medienpool/15247/gekoskriterienonline. pdf (Österreich) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um einen Wandel in den sozialen und kulturellen Verhaltensmustern von Mann und Frau zu bewirken, um so zur Beseitigung von Vorurteilen sowie von herkömmlichen und allen sonstigen auf der Vorstellung von der Unterlegenheit oder Überlegenheit des einen oder anderen Geschlechts oder der stereotypen Rollenverteilung von Mann und Frau beruhenden Praktiken zu gelangen. Artikel 5 Abs. 1 des UN-Abkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau vom 18.12.1979, Bundesgesetzblatt II 1985, S. 647 ff. Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen ( ), um auf der Grundlage der Gleichberechtigung von Mann und Frau insbesondere Folgendes sicherzustellen: ( ) c) Beseitigung jeder stereotypen Auffassung in Bezug auf die Rolle von Mann und Frau auf allen Bildungsebenen und in allen Unterrichtsformen durch Förderung der Koedukation ( ), insbesondere auch durch Überarbeitung von Lehrbüchern und Lehrplänen und durch Anpassung der Lehrmethoden. Artikel 10 c des UN-Abkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau vom 18.12.1979, Bundesgesetzblatt II 1985, S. 647 ff. Alle Links von dieser Seite im QR-Code

Herausgeber: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49 40211 Düsseldorf Telefon 0211 5867-40 Telefax 0211 5867-3220 E-Mail: poststelle@msw.nrw.de www.schulministerium.nrw.de Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlbewerberinnen und -bewerbern oder Wahlhelferinnen und -helfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags- und Kommunalwahlen sowie für die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Eine Verwendung dieser Druckschrift durch Parteien oder sie unterstützende Organisationen ausschließlich zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder bleibt hiervon unberührt. Unabhängig davon, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift verteilt worden ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zu Gunsten einzelner Gruppen verstanden werden könnte. MSW 6/2015, Fotos: Alex Büttner, Druck: Düssel-Druck & Verlag GmbH, Düsseldorf, Gestaltung: Gabi Wittke de Diaz. Die Broschüre ist auf 100 % Recyclingpapier gedruckt.