Prof. Dr. Ursula Rust Fachtagung am

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1 Bedarfsgemeinschaft und individuelle Rechte sowie Pflichten nach dem SGB II Ist so ein geschlechtergerechter Zugang zur Arbeitsförderung rderung möglich? m Arbeitsförderung nach SGB II und SGB III für Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft eine rechtliche oder auch eine reale Möglichkeit Rechtliche Grundlagen

2 Übersicht A Reformen des Jahres 2003 Geballte Kritik Herausforderung der sozialrechtlichen Dogmatik Dreiteilung B Geschlechtsspezifische Fragen Gleichstellungspolitische Relevanz? Checkliste zur Arbeitsförderung C Rechtlicher Rahmen Staatliche Verpflichtungen Individuelle Rechte

3 1. Seit der Entstehungsphase geballte Kritik Wiederbelebung der Versorgerehe? Geschlechterpolitisch konzeptionslos? Neokonservativ-politische Neugründung? Gesetzliche Festschreibung der sich selbst aktivierenden und disziplinierenden Bedarfsgemeinschaft Kritik von allen: Verletzung des Prinzips des Gender Mainstreaming mit der Koppelung von Arbeitsförderung und Bedarfsgemeinschaft

4 2. Neuordnung der Grundsicherung als Herausforderung der sozialrechtlichen Dogmatik Gegenstände der konkurrierenden Gesetzgebung nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 und Nr. 12 GG Aktivierender Sozialstaat mit Fordern und Fördern Neue Kooperationsbeziehungen zwischen Sozialleistungserbringern und Sozialleistungsempfängern Veränderte gerichtliche Zuständigkeiten

5 3. Dreiteilung nach Alter und Lebenslage Arbeitslose SGB III Erwerbsfähigkeit SGB II Hilfebedürftigkeit Alter zwischen Dauerhafte Erwerbsminderung oder Alter ab 65 SGB XII Hilfebedürftigkeit

6 4. Geprüfte gleichstellungspolitische Relevanz? Referentenentwurf ohne Aussage mit Veränderung von 38 SGB II und Angabe zur gleichstellungspolitischen Relevanz in der Basisdrucksache Durchgängiges Prinzip nach 1 Abs. 1 Satz 3 SGB II und geschlechtsspezifischen Nachteilen von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen entgegenwirken, so 1 Abs. 1 Satz 4 Nr. 3 SGB II Ohne institutionelle Gleichstellungsbeauftragte wie nach 385 SGB III eine begründete Abwahl?

7 5. Checkliste für einen geschlechtergerechten Zugang zur Arbeitsförderung Zugang Rahmenfrist, Mutterschutz, Kindererziehung Inhalt Zeit, Dauer und Lage der Maßnahme Kinderbetreuung Institutioneller Rahmen des Gender Mainstreaming Zielquote Beauftragte

8 6. Staatliche Verpflichtungen nach Art. 5 CEDAW und Art. 29 RL 2006/54/EG Artikel 5 CEDAW Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, a) Artikel 29 RL 2006/54/EG Durchgängige Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts Art. 29

9 7. Individuelle Rechte nach Art. 4 Richtlinie 79/7/EWG und 1 II, 19a SGB IV ivm 2 II AGG Gleichbehandlung u. a. beim Zugang zum gesetzlichen System der sozialen Sicherheit zum Schutz für Arbeitslosigkeit. Benachteiligungsschutz einschließlich des Verbots der mittelbaren Diskriminierung für die Grundsicherung nach 1 II. 19a SGB IV. Steht damit u.a. die Rechtfertigung von 9 II 3 SGB II auf dem Prüfstand? Oder auch weitere Vorschriften, Kriterien oder Verfahren?

10 Staatliche Pflichten und die Rechtsfigur der mittelbaren Diskriminierung (Legaldefinition 3 II AGG) Die rechtswissenschaftlichen Erwartungen sind genannt die rechtstatsächlichen Erfahrungen folgen jetzt

11 um einen Wandel in den sozialen und kulturellen Verhaltensmustern von Mann und Frau zu bewirken, um so zur Beseitigung von Vorurteilen sowie von herkömmlichen und allen sonstigen auf der Vorstellung von der Unterlegenheit oder Überlegenheit des einen oder anderen Geschlechts oder der stereotypen Rollenverteilung von Mann und Frau beruhenden Praktiken zu gelangen; 11

12 Die Mitgliedstaaten berücksichtigen aktiv das Ziel der Gleichstellung von Männern und Frauen bei der Formulierung und Durchführung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Politiken und Tätigkeiten in den in dieser Richtlinie genannten Bereichen. 12

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