Nr Juni 2001

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Transkript:

Nr. 438 20. Juni 2001 Studienordnung für den Diplomstudiengang Sportwissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum vom 15. Mai 2001

2 Studienordnung für den Diplomstudiengang Sportwissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum vom 15. Mai 2001 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14.03.2000 (G.V. NRW. S. 190) hat die Ruhr- Universität Bochum die folgende Studienordnung erlassen: Inhaltsübersicht I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich 2 Qualifikation 3 Zulassung zum Studium 4 Besondere notwendige oder wünschenswerte Voraussetzungen 5 Studienbeginn II. Umfang, Aufbau und Gestaltung des Studiums 6 Regelstudienzeit und Umfang des Studiums 7 Ziele des Studienganges 8 Inhalte und Gliederung des Studiums 9 Studienabschnitte, Aufbau des Studiums 10 Lehrveranstaltungsarten III. Lehrveranstaltungen, Nachweise, Prüfungen 11 Grundstudium 12 Hauptstudium 13 Diplomarbeit 14 Teilnahmenachweise, Leistungsnachweise 15 Prüfungen 16 Anrechnung von Studienzeiten sowie von Studien- und Prüfungsleistungen 17 Studienberatung IV. Übergangs- und Schlussbestimmungen 18 Übergangsbestimmungen 19 Inkrafttreten und Veröffentlichung Anhang: Studienverlaufsplan I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Sportwissenschaft (DPO) vom 15. Mai 2001 das Studium an der Ruhr-Universität Bochum mit dem Abschluss des akademischen Grades Diplom- Sportwissenschaftlerin bzw. Diplom-Sportwissenschaftler. 2 Qualifikation (1) Die Qualifikation für das Studium wird durch ein Zeugnis der Hochschulreife nachgewiesen. (2) Weitere Einschreibungsvoraussetzung ist gemäß 9 der DPO die Bestätigung über das Bestehen der Sport- Eignungsfeststellung. (3) Für das Studium ist die körperliche/gesundheitliche Eignung Voraussetzung, die im Zusammenhang mit der Eignungsfeststelung durch eine ärztliche Untersuchung nachgewiesen werden muss. (4) Behinderte, die von der zuständigen Behörde als solche anerkannt sind und aufgrund ihrer Behinderung die besondere Eignung nicht vollständig nachgewiesen haben, können für den Diplomstudiengang eingeschrieben werden, sofern aufgrund eines gesonderten Feststellungsverfahrens zu erwarten ist, dass sie das Studium mit Erfolg absolvieren können; nähere Einzelheiten regelt der Prüfungsausschuss der Fakultät für Sportwissenschaft. 3 Zulassung zum Studium Aufgrund des Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen den Ländern vom 23. Juni 1978 über die Vergabe von Studienplätzen vom 27. März 1979 (GV.NW. S. 112) können im Studiengang Sportwissenschaft sowohl für das erste Fachsemester als auch für höhere Fachsemester Zulassungszahlen (Zahlen für höchstens aufzunehmende Bewerbende) durch Rechtsverordnung festgesetzt werden. Das zentrale Zulassungsverfahren für Studienanfänger (1. Fachsemester in Sportwissenschaft) wird von der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS, 44128 Dortmund) durchgeführt. Im übrigen erfolgt die Zulassung durch die Ruhr- Universität Bochum; Auskünfte über Einzelheiten der Bewerbung erteilt die zentrale Studienberatung der Fakultät. Das zentrale Zulassungsverfahren für Studienanfänger wird in den Informationsschriften der ZVS (zvs-infos) erläutert. 4 Besondere notwendige oder wünschenswerte Voraussetzungen (1) Das Studium des Faches Sport setzt sportliche Vorerfahrungen und motorisches Können voraus. Während des Studiums sollten Studierende zusätzliche Angebote in Anspruch nehmen, um ihre motorischen Fähigkeiten und Fertigkeiten weiterzuentwickeln. (2) Das Hauptstudium setzt die bestandene Diplom-Vorprüfung voraus. Das Zeugnis über die bestandene Diplom-Vorprüfung kann nur ausgestellt werden, wenn dem Diplom-Prüfungsamt folgende Nachweise vorgelegt werden: 1. Bestätigung über das Bestehen der Sport- Eignungsfeststellung, 2. Vorlage des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Siber, 3. ein Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe gem. 8 b StVZO, nicht älter als zwei Jahre. 5 Studienbeginn Das Studium kann sowohl in einem Sommersemester als auch in einem Wintersemester aufgenommen werden. II. Umfang, Aufbau und Gestaltung des Studiums 6 Regelstudienzeit und Umfang des Studiums (1) Die Regelstudienzeit im Sinne von 85 HG ist in 3 DPO auf acht Semester festgelegt. Die Diplom-Vorprüfung soll nach dem 4. Semester, die Diplomprüfung nach dem 8. Semester abgeschlossen sein. (2) Der Studiengang umfasst im Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlbereich insgesamt ca. 159 Semesterwochenstunden (SWS). Davon entfallen auf den Wahlbereich (vgl. 9 Absatz 2) etwa 16 SWS. Die Studieninhalte sind so ausgewählt und begrenzt, dass das Studium in der Regelstudienzeit abgeschlossen werden kann. Dabei ist gewährleistet, dass Studierende im Rahmen der DPO nach eigener Wahl Schwerpunkte setzen können. 7 Ziele des Studienganges (1) Der Studiengang führt zur Befähigung für eine Lehrtätigkeit oder sonstige Tätigkeit in allen sportbezogenen Berufsfeldern, speziell in den Studienschwerpunkten - Sportmanagement, - Freizeit, Gesundheit, Training, - Prävention und Rehabilitation durch Sport.

3 (2) Der Studiengang soll Studierende insbesondere befähigen - zur Einschätzung der wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Einwirkungsfaktoren ihres künftigen Arbeitsfeldes, - zur sachkundigen und kritischen Auseinandersetzung mit der fortschreitenden Erkenntnisgewinnung und Theoriebildung in der Sportwissenschaft, - zur Einschätzung der praktischen Bedeutung und Anwendung sportwissenschaftlicher Ergebnisse, - zur wissenschaftlich orientierten Planung, Durchführung und Auswertung von Handlungsprozessen im Sport. 8 Inhalte und Gliederung des Studiums (1) Das Grundstudium enthält fachwissenschaftliche und fachdidaktische Lehrveranstaltungen, die eine breit gefächerte sportwissenschaftliche Grundlage bieten. Unter spezifischen berufsfeldorientierten Aspekten haben die Veranstaltungen in den Studienschwerpunkten des Hauptstudiums besondere Bedeutung. Die Veranstaltungen im Grundstudium sind im wesentlichen an den verschiedenen Fächern/Disziplinen der Sportwissenschaft orientiert, während die Veranstaltungen im Hauptstudium stärker themenorientiert sind. (2) Das Grundstudium umfasst - didaktisch-methodische Studienanteile, - fachwissenschaftliche Studienanteile, - begleitende Studienanteile. Im Hauptstudium muss einer der folgenden Studienschwerpunkte gewählt werden: - Sportmanagement, - Freizeit, Gesundheit, Training, - Prävention und Rehabilitation durch Sport. 9 Studienabschnitte, Aufbau des Studiums (1) Das Grundstudium (1.-4. Semester) besteht aus Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen. Studierende sollen eine fundierte Grundausbildung in der Sportwissenschaft erhalten, die wissenschaftlichen und berufsfeldtypischen Aspekte des Sports kennenlernen und Entscheidungsmöglichkeiten für die Auswahl eines Studienschwerpunkts im Hauptstudium erhalten. Das Grundstudium umfasst 79 SWS; es schließt mit der Diplom-Vorprüfung ab. (2) Das Hauptstudium (5.-8. Semester) besteht aus Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen, deren größter Teil schwerpunktmäßig bestimmten sportwissenschaftlichen Teilbereichen und Berufsfeldern zugeordnet ist. Dabei soll eine Anbindung an den Forschungsprozess einzelner sportwissenschaftlicher Teilbereiche und eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit komplexen Lern- und/oder Handlungssituationen im Sport angestrebt werden. Das Hauptstudium umfasst 6, von denen ca. 18 SWS den schwerpunktübergreifenden Studien und ca. 46 SWS den Schwerpunktstudien zugehören, und schließt mit der Diplomprüfung ab. Hinzu kommt ein freier Wahlbereich im Umfang von ca. 16 SWS. 10 Lehrveranstaltungsarten In folgenden Arten von Lehrveranstaltungen werden die Inhalte des Studiums vermittelt bzw. kann sich der Studierende zusätzlich um notwendige Qualifikationen und inhaltliche Vertiefung bemühen. 1. Vorlesungen (V) In einer Vorlesung werden grundlegende Themen und Zusammenhänge einführend, überblicksartig und systematisch in Vortragsform behandelt. Der grundsätzliche Vortragscharakter einer Vorlesung kann dabei durchaus durch die Berücksichtigung dialogischer Elemente (z.b. Zusatzfragen, Diskussionen) aufgelockert werden. Bei Vorlesungen handelt es sich um zentrale Lehrveranstaltungen, die die Studierenden ohne Anmeldung besuchen können. 2. Seminare (S) Seminare sind Lehrveranstaltungen mit einer begrenzten Teilnehmerzahl, die auf der aktiven Mitarbeit jedes einzelnen aufbauen. Die Zusammenarbeit in einem Seminar setzt deshalb Diskussionsbereitschaft der Teilnehmer, gründliche häusliche Vorarbeiten sowie Übernahme von Referaten, das Entwickeln von Thesenpapieren etc. voraus. In einem Seminar wird zumeist eine eher umgrenzte Themenstellung behandelt, wobei die Studierenden auch mit eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit vertraut gemacht werden sollen. 3. Übungen (Ü) In Übungen werden bestimmte in dem entsprechenden Fachgebiet erworbene Fachkenntnisse in die Praxis umgesetzt und deren Anwendung geübt. Dabei wird von den Studierenden einzeln oder in Kleingruppen eine aktive Mitarbeit und eigenes Üben und Demonstrieren erwartet; Übungen sind Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl. 4. Sportartkurse (K) Sportartkurse sind die Veranstaltungsformen des Studiums der Sportarten, in denen Eigenrealisierung, didaktische und methodische Analyse sowie die Vermittlung der Theorie der Sportarten stattfinden. 5. Lehrübungen (LÜ) Lehrübungen sind Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl, in denen sich Studierende in Lehrversuchen erproben. Sie finden in der Hochschule, in Vereinen, Freizeiteinrichtungen, Reha-Einrichtungen, nicht institutionell organisierten Sportgruppen u.ä. statt. In der Regel übernehmen Studierende eine Gruppe unter der Fachaufsicht des Lehrenden und wechseln sich im Unterrichten und Hospitieren ab. Die Unterrichtsversuche werden mit den betreuenden Lehrenden analysiert und ausgewertet. 6. Projekte Projekte sind wissenschaftliche Lehrveranstaltungen im Hauptstudium mit spezieller und betont forschungsorientierter Thematik unter dem Aspekt sportfachlicher Praxis. Dabei sollen die Studierenden die interdisziplinäre Arbeit an einer Problemstellung kennenlernen und die Methoden der Sportwissenschaft direkt erproben und anwenden. III. Lehrveranstaltungen, Nachweise, Prüfungen 11 Grundstudium (1) Das Grundstudium umfasst Studien zur Einführung und Orientierung, Studien zu Theorie und Praxis der Sportarten und Sportaktivitäten sowie Studien der sportwissenschaftlichen Grundlagen. A. Didaktisch-methodische Studienanteile (36 SWS) - Individualsportarten - Schwimmen () - Zwei Kurse (je ) aus - Gymnastik oder Tanz - Leichtathletik - Gerätturnen - Sportspiele - drei Kurse (je ) aus - Basketball - Handball - Hockey - Fußball - Volleyball - Örtliches Angebot - drei Kurse aus mindestens 2 verschiedenen Gruppen (je ) - weitere Spiele, insbesondere: Badminton, Eishockey, Tennis, Tischtennis, - kreativ-gestalterische Bewegungspraxis: Bewegungskünste, Gymnastik, Tanz, Trampolinspringen, Wasserspringen, - Natursportarten: Bergwandern/Klettern, Rudern, Segeln, Skilauf, Snowboard, Sporttauchen, Windsurfen, - Kampfsport: Judo.

4 Das Angebot kann je nach verfügbarer Lehrkapazität und Wahlverhalten der Studierenden variieren. B. Fachwissenschaftlicher Studienanteil 30 SWS - Medizinisch-naturwissenschaftlicher Bereich 1 - Sechs Vorlesungen (je ) - Sportanatomie - Leistungsphysiologie - Bewegungslehre - Biomechanik - Trainingswissenschaft - Sporttraumatologie/Erste Hilfe (mit Übungen) - Ein Seminar () - Sportanatomie oder Leistungsphysiologie - Bewegungslehre oder Biomechanik - Trainingswissenschaft - Geistes-, erziehungs- und sozialwissenschaftlicher Bereich 1 - Vier Vorlesungen (je ) - Sportpädagogik/Sportdidaktik - Sportpsychologie - Sportsoziologie - Sportgeschichte - Zwei Seminare (je aus) - Sportpädagogik - Sportdidaktik - Sportpsychologie - Sportsoziologie - Sportgeschichte - Methodenlehre - Vorlesung () - Seminar () (2) Zum Grundstudium gehören weitere begleitende Studienanteile: 13 SWS - Einführung in das Studium () - Ein Seminar () aus - Sportpädagogik - Sportdidaktik - Sportpsychologie - Sportsoziologie - Sportgeschichte - Ein Seminar () aus - Sportanatomie oder Leistungsphysiologie - Bewegungslehre oder Biomechanik - Trainingswissenschaft - Fachwissenschaftliche Berufsfeldorientierung (3 SWS) - 1 SWS Prävention und Rehabilitation durch Sport - 1 SWS Freizeit, Gesundheit, Training - 1 SWS Sportmanagement - Sportartübergreifender Kurs () - Exkursion () - Grundpraktikum (4 Wochen). 12 Hauptstudium (1) Das Hauptstudium umfasst - schwerpunktübergreifende Studien, - schwerpunktspezifische Studien. (2) Die schwerpunktübergreifenden Studien umfassen - Spezialfach in einer Sportart, - Pädagogik, Psychologie, Geschichte, Soziologie, - Didaktische Analyse von Lehr- und Lernprozessen, - Sportmedizin, Trainingswissenschaft, Bewegungslehre/ Biomechanik, - Sport und Gesundheit, - Methodenlehre. (3) Das Hauptstudium umfasst je nach gewähltem Schwerpunkt folgende Anteile: Schwerpunkt Sportmanagement 6 Schwerpunktübergreifende Studien (18 SWS) - Spezialfach in einer Sportart - Lehrübungen (Spezialfach) - Didaktische Analyse von Lehr- und Lernprozessen - Eine Veranstaltung aus: Pädagogik, Soziologie, Psychologie, Geschichte - Eine Veranstaltung aus: Sportmedizin, Bewegungslehre/Biomechanik, Trainingswissenschaft - Eine Veranstaltung aus: Pädagogik, Soziologie, Psychologie, Geschichte oder aus: Sportmedizin, Bewegungslehre/Biomechanik, Trainingswissenschaft - Sport und Gesundheit - Methodenlehre Schwerpunktspezifische Studien (46 SWS) Fachwissenschaftliche Grundlagen (1) - Volkswirtschaftslehre - Betriebswirtschaftslehre - Marketing - Rechnungswesen I - Sport und Umwelt/Ökologie 1 SWS - Sportrecht und -versicherung 3 SWS Angewandte Betriebswirtschaft (11 SWS) - Sportökonomie und Sport-Betriebswirtschaft 3 SWS - Sportanlagen-Management - Sportmarketing - Veranstaltungs- und Event-Management - Rechnungswesen II Organisation und Planung (11 SWS) - Organisationspsychologie - Führungsaufgaben im Sport - Organisationssoziologie - Sponsoring, Werbung, Öffentlichkeits- und Pressearbeit 3 SWS Berufsfeld Organisierter Sport () - Sportentwicklung 1 SWS - Sportorganisation und -selbstverwaltung 1 SWS - Vereins- und Verbandsmanagement Rechnerunterstütztes Arbeiten () - Informationsverarbeitung (EDV) - Anwendungsorientierte EDV Projekt Fachpraktikum (8 Wochen in der vorlesungsfreien Zeit). Schwerpunkt Freizeit, Gesundheit, Training 6 Schwerpunktübergreifende Studien (18 SWS) - Spezialfach in einer Sportart - Lehrübungen (Spezialfach) - Didaktische Analyse von Lehr- und Lernprozessen - Eine Veranstaltung aus: Pädagogik, Soziologie, Psychologie, Geschichte - Eine Veranstaltung aus: Sportmedizin, Bewegungslehre/Biomechanik, Trainingswissenschaft - Eine Veranstaltung aus: Pädagogik, Soziologie, Psychologie, Geschichte oder aus: Sportmedizin, Bewegungslehre/Biomechanik, Trainingswissenschaft - Sport und Gesundheit - Methodenlehre Schwerpunktspezifische Studien (46 SWS) Fachwissenschaftliche Grundlagen (1) - Sport, Gesellschaft, Freizeit - Sport und Gesundheit - Konzepte der Gesundheitsförderung - Sportentwicklung 1 SWS - Sport und Umwelt/Ökologie 1 SWS - Marketing - Sport und Training. Zwei Veranstaltungen aus: Kraft, Ausdauer, Koordination Organisation und Kommunikation (8 SWS ) - Sportmarketing - Veranstaltungs- und Event-Management - Gesprächsführung, Präsentieren und Moderieren - Anwendungsorientierte EDV

5 Berufsfeldorientierte Bewegungsangebote (1) Veranstaltungen im Umfang von 1 aus z.b.: - Entspannungsverfahren/Psycho-physische Regulation - Wassergymnastik/Aquatraining - Rückenschule/Haltungsschulung - Wahrnehmungsschulung/Psychomotorische Übungsformen - Kreativität, künstlerische Bewegungsformen - Spielen und Sport, Sport-spielen - Sport in der Natur - Aktuelle Trendsport- und Fitnessangebote - Erlebnis- und Abenteuersport - Berufsfeldorientiertes Spezialfach (im Umfang von 6 SWS) Adressatenspezifische Anwendungsfelder (6 SWS) - Drei Veranstaltungen im Umfang von 6 SWS aus z.b.: - Sport im Betrieb - Sport im Fitness-Studio - Sport mit Älteren - Sport mit Kindern und Jugendlichen - Sport mit Einzelpersonen (personal training) - Sport und Tourismus/touristische Sportanbieter Projekt Lehrübungen Fachpraktikum (8 Wochen in der vorlesungsfreien Zeit). Schwerpunkt Prävention und Rehabilitation durch Sport (6) Schwerpunktübergreifende Studien (16 SWS) - Spezialfach in einer Sportart - Didaktische Analyse von Lehr- und Lernprozessen - Eine Veranstaltung aus Sportmedizin, Bewegungslehre/Biomechanik, Trainingswissenschaft - Eine Veranstaltung aus: Pädagogik, Soziologie, Psychologie, Geschichte - Eine Veranstaltung aus Pädagogik, Soziologie, Psychologie, Geschichte oder aus Sportmedizin, Bewegungslehre/Biomechanik, Trainingswissenschaft - Sport und Gesundheit - Methodenlehre Schwerpunktspezifische Studien (48 SWS) Fachwissenschaftliche Grundlagen (17 SWS) - Pädagogische Aspekte der Prävention/ Rehabilitation 1 SWS - Soziologische Aspekte der Prävention/ Rehabilitation 1 SWS - Psychologische Aspekte der Prävention/ Rehabilitation 1 SWS - Didaktische Aspekte der Prävention/Rehabilitation 1 SWS - Trainingswissenschaft unter präventivem/rehabilitativem Aspekt - Bewegungslehre/Biomechanik unter präventivem/ rehabilitativem Aspekt - Medizinische Grundlagen ausgewählter Erkrankungen 5 SWS - Muskuläre, kardiopulmonale, metabolische Funktionsdiagnostik - Gesprächsführung in Präventions-/ Rehabilitationssituationen Berufsfeldorientierte Bewegungsangebote (1) - Funktionelle Anatomie/Funktionsgymnastik - Krafttraining oder Rückenschule - Ausdauertraining - psycho-physische Regulation/ Entspannungsverfahren - Wassergymnastik/Aquatraining - Kleine Spiele Adressatenspezifische Anwendungsfelder (11 SWS) - Medizinische Trainingstherapie 3 SWS - Sporttherapie in unterschiedlichen Anwendungsfeldern - Einführung in die Methoden der Physiotherapie - Sport in verschiedenen Lebensaltern Lehrübungen Projekt Fachpraktikum (8 Wochen in der vorlesungsfreien Zeit). 13 Diplomarbeit Das Thema der Diplomarbeit ist grundsätzlich aus einem an der Fakultät für Sportwissenschaft vertretenen Gebiet zu wählen und soll auf dem im jeweiligen Studienschwerpunkt durchgeführten wissenschaftlichen Projekt aufbauen. Die Bearbeitungszeit für die Diplomarbeit beträgt vier Monate, bei einem empirischen, experimentellen oder mathematischen Thema höchstens sechs Monate. 14 Teilnahmenachweise, Leistungsnachweise (1) Ein Teilnahmenachweis bescheinigt die regelmäßige und aktive Teilnahme an einer Lehrveranstaltung und dokumentiert einen entsprechenden Studienfortschritt. (2) Die aktive Teilnahme besteht aus mündlichen Beiträgen oder in der Mitarbeit an einer Referats- oder Demonstrationsvorbereitung; in den sportpraktischen Veranstaltungen des Didaktischmethodischen Studienanteils entspricht dies der Ausführung gestellter Bewegungsaufgaben. (3) Ein Leistungsnachweis im Sinne eines Prüfungselements bescheinigt eine individuell erkennbare und bewertbare Studienleistung, die inhaltlich auf eine Lehrveranstaltung von höchstens bezogen ist. (4) Gemäß 14 DPO sind folgende Teilnahmenachweise und Leistungsnachweise als Voraussetzung für die Zulassung zur Diplomprüfung vorzulegen. 1. Schwerpunkt Sportmanagement 1.1. Sechs Teilnahmenachweise, - drei aus den schwerpunktübergreifenden Studien, jeweils - Didaktische Analyse von Lehr- und Lernprozessen, - Methodenlehre, - Sportmedizin, Trainingswissenschaft, Bewegungslehre/ Biomechanik oder Pädagogik, Soziologie, Psychologie, Geschichte, - drei aus den schwerpunktspezifischen Studien, jeweils einen aus - Sportrecht und -versicherung, - Vereins- und Verbandsmanagement, - Sportorganisation und -selbstverwaltung. 1.2. Vier Leistungsnachweise, - zwei aus den schwerpunktübergreifenden Studien, jeweils - Sportmedizin, Trainingswissenschaft, Bewegungslehre/ Biomechanik, - Pädagogik, Soziologie, Psychologie, Geschichte - zwei aus den schwerpunktspezifischen Studien, jeweils - Rechnungswesen, - dem Projekt gem. Studienordnung. oder 2. Schwerpunkt Freizeit, Gesundheit, Training 2.1. Sechs Teilnahmenachweise, - drei aus den schwerpunktübergreifenden Studien, jeweils - Didaktische Analyse von Lehr- und Lernprozessen, - Methodenlehre, - Sportmedizin, Trainingswissenschaft, Bewegungslehre/Biomechanik oder Pädagogik, Soziologie, Psychologie, Geschichte, - drei aus den schwerpunktspezifischen Studien aus den Veranstaltungen der Berufsfeldorientierten Bewegungsangebote. 2.2. Vier Leistungsnachweise, - zwei aus den schwerpunktübergreifenden Studien, jeweils

6 - Sportmedizin, Trainingswissenschaft, Bewegungslehre/Biomechanik, - Pädagogik, Soziologie, Psychologie, Geschichte, - zwei aus den schwerpunktspezifischen Studien - Sport, Gesellschaft und Freizeit oder Sport und Gesundheit/Konzepte der Gesundheitsförderung, - dem Projekt gem. Studienordnung. oder 3. Schwerpunkt Prävention und Rehabilitation durch Sport 3.1 Sechs Teilnahmenachweise, - drei aus den schwerpunktübergreifenden Studien, jeweils - Didaktische Analyse von Lehr- und Lernprozessen, - Methodenlehre, - Sportmedizin, Trainingswissenschaft, Bewegungslehre/Biomechanik oder Pädagogik, Soziologie, Psychologie, Geschichte, - drei aus den schwerpunktspezifischen Studien, jeweils einen aus - Kleine Spiele, - Gesprächsführung in Präventions- /Rehabilitationssituationen, - Einführung in die Methoden der Physiotherapie. 3.2 Vier Leistungsnachweise, - zwei aus den schwerpunktübergreifenden Studien, jeweils - Sportmedizin, Trainingswissenschaft, Bewegungslehre/Biomechanik, - Pädagogik, Soziologie, Psychologie, Geschichte, - zwei aus den schwerpunktspezifischen Studien, jeweils - Sport in verschiedenen Lebensaltern, - dem Projekt gem. Studienordnung. 15 Prüfungen (1) Die Diplom-Vorprüfung findet studienbegleitend in Form des Kredit-Punkte-Systems statt; Näheres regeln die 9-11 DPO. (3) Die studienbegleitende Fachberatung erfolgt durch die Lehrenden in ihren Sprechstunden und unterstützt die Studierenden insbesondere in fachlichen Fragen der Studiengestaltung und der Studientechniken. Die fachliche Beratung in Fragen, die die Schwerpunktstudien betreffen, obliegt den jeweiligen Fakultätsbeauftragten für die einzelnen Studienschwerpunkte. IV. Übergangs- und Schlussbestimmungen 18 Übergangsbestimmungen (1) Diese Studienordnung findet auf alle Studierenden Anwendung, die nach Inkrafttreten der Studienordnung für den Diplomstudiengang neu eingeschrieben werden bzw. in das Hauptstudium eintreten. Studierende, die bei Inkrafttreten dieser Studienordnung bereits die Diplomvorprüfung bestanden haben, legen die Diplomprüfung nach der alten Studienordnung ab. (2) Für Studierende, die vor Inkrafttreten dieser Studienordnung für den Studiengang Sportwissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum eingeschrieben wurden und ihr Studium nach der für sie geltenden Studienordnung fortsetzen, wird diese Studienordnung bis zum 01. Oktober 2002 angewendet. (3) Im übrigen gelten die Vorschriften des 30 DPO. 19 Inkrafttreten und Veröffentlichung Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen der Ruhr-Universität Bochum in Kraft. Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fakultätsrats der Fakultät für Sportwissenschaft vom 14.09.2000 und des Senats der Ruhr-Universität Bochum vom 15.02.2001 sowie der Genehmigung des Rektorat der Ruhr-Universität Bochum vom 16.05.2001. Bochum, den 16. Mai 2001 Der Rektor der Ruhr-Universität Bochum (Universitätsprofessor Dr. D. Petzina) (2) Die Diplomprüfung kann gemäß 15-20 DPO als Blockprüfung oder in mehreren Abschnitten studienbegleitend abgelegt werden. (3) Die Zulassungsvoraussetzungen für die Diplom-Vorprüfung und die Diplomprüfung sind in 9 und 14 DPO geregelt. 16 Anrechnung von Studienzeiten sowie von Studien- und Prüfungsleistungen Für die Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen, die in anderen Studiengängen und/oder an anderen wissenschaftlichen Hochschulen erbracht worden sind, gilt 7 DPO. 17 Studienberatung (1) Die allgemeine Studienberatung erfolgt durch die zentrale Beratungsstelle der Universität. Sie erstreckt sich auf Fragen der Studieneignung sowie insbesondere auf die Unterrichtung über Studienmöglichkeiten, Studieninhalte, Studienaufbau und Studienanforderungen; sie umfasst bei studienbedingten persönlichen Schwierigkeiten auch eine psychologische Beratung. (2) Der Studienverlaufsplan (Anhang) ist auf der Grundlage dieser Studienordnung erstellt. Er bezeichnet die Lehrveranstaltungen und gibt deren Umfang in SWS an. Der Studienverlaufsplan dient den Studierenden als Empfehlung für einen sachgerechten, konsekutiven Aufbau des Studiums. Er ist in der Studienberatung erhältlich.

7 STUDIENVERLAUFSPLAN GRUNDSTUDIUM 79 SWS 1. Semester Einführung in das Studium Individualsportart(en) Sportspiel(e) Exkursion Vorl. Sportanatomie Vorl. Leistungsphysiologie Vorl. Bewegungslehre Vorl. Sportsoziologie 20 SWS 2. Semester Individualsportart(en) Sportspiel(e) Kurs aus örtl. Angebot Vorl. Trainingswissenschaft Vorl. Biomechanik Vorl. Sportpädagogik/Sportdidaktik Vorl. Sportpsychologie Sem. aus Sportpädagogik, -soziologie, -psychologie, -geschichte 2 3. Semester Individualsportart (Teil I) Sportspiel (Teil I) Kurs aus örtl. Angebot Vorl. Sporttraumatologie/Erste Hilfe Vorl. Methodenlehre Vorl. Sportgeschichte Sem. aus Sportanatomie, Leistungsphysiologie, Trainingswissenschaft, Bewegungslehre oder Biomechanik Sem. aus Sportpädagogik, -soziologie, -psychologie, -geschichte Grundpraktikum (4 Wochen; vorlesungsfreie Zeit) 18 SWS 4. Semester Individualsportart (Teil II) Sportspiel (Teil II) Kurs aus örtl. Angebot Sportartübergreifender Kurs Sem. Methodenlehre Sem. aus Sportpädagogik, -soziologie, -psychologie, -geschichte Sem. aus Sportanatomie, Leistungsphysiologie, Trainingswissenschaft, Bewegungslehre oder Biomechanik Fachwissenschaftliche Berufsfeldorientierung 3 SWS 19 SWS

8 STUDIENVERLAUFSPLAN HAUPTSTUDIUM Schwerpunkt Sportmanagement 6 5. Semester - Spezialfach in einer Sportart (Teil I) - Sport und Gesundheit - Eine Veranstaltung aus: Pädagogik, Soziologie, Psychologie, Geschichte - Eine Veranstaltung aus: Sportmedizin, Trainingswissenschaft, Bewegungslehre/Biomechanik - Volkswirtschaftslehre - Betriebswirtschaftslehre - Informationsverarbeitung (EDV) - Organisationspsychologie I - Sponsoring und Werbung/Öffentlichkeits- und Pressearbeit 3 SWS - Sportentwicklung 1 SWS - Sportrecht und -versicherung 3 SWS - Fachpraktikum (8 Wochen in der vorlesungsfreien Zeit) 23 SWS 6. Semester - Spezialfach in einer Sportart (Teil II) - Lehrübungen (Spezialfach) - Didaktische Analyse von Lehr- und Lernprozessen - Methodenlehre - Organisationssoziologie - Marketing - Organisationspsychologie II - Sportökonomie und Sport-Betriebswirtschaft 3 SWS - Rechnungswesen I - Sportorganisation und -selbstverwaltung 1 SWS - Sportmarketing 2 7. Semester Schwerpunktübergreifende Veranstaltung - Eine Veranstaltung aus: Pädagogik, Soziologie, Psychologie, Geschichte oder aus: Sportmedizin, Trainingswissenschaft, Bewegungslehre/Biomechanik - Rechnungswesen II - Sportanlagen-Management - Veranstaltungs- und Event-Management - Führungsaufgaben im Sport - Anwendungsorientierte EDV - Vereins- und Verbandsmanagement - Sport und Umwelt/Ökologie 1 SWS - Projekt 19 SWS

9 Schwerpunkt Freizeit, Gesundheit, Training 6 5. Semester - Spezialfach in einer Sportart (Teil I) - Sport und Gesundheit - Eine Veranstaltung aus: Pädagogik, Soziologie, Psychologie, Geschichte - Eine Veranstaltung aus: Sportmedizin, Trainingswissenschaft, Bewegungslehre/Biomechanik - Sport, Gesellschaft, Freizeit - Marketing - Drei Veranstaltungen oder ein berufsfeldorientiertes Spezialfach aus Berufsfeldorientierte Bewegungsangebote 6 SWS - Eine Veranstaltung aus Adressatenspezifische Anwendungsfelder - Sportentwicklung 1 SWS - Fachpraktikum (8 Wochen in der vorlesungsfreien Zeit) 21 SWS 6. Semester - Spezialfach in einer Sportart (Teil II) - Lehrübungen (Spezialfach) - Didaktische Analyse von Lehr- und Lernprozessen - Methodenlehre - Sport und Gesundheit Konzepte der Gesundheitsförderung - Zwei Veranstaltungen aus Kraft-, Ausdauer-, Koordinationstraining - Eine Veranstaltung aus Adressatenspezifische Anwendungsfelder - Gesprächsführung, Präsentieren und Moderieren - Anwendungsorientierte EDV - Sportmarketing 2 7. Semester Schwerpunktübergreifende Veranstaltung - Eine Veranstaltung aus: Pädagogik, Soziologie, Psychologie, Geschichte oder aus: Sportmedizin, Trainingswissenschaft, Bewegungslehre/Biomechanik - Drei Veranstaltungen aus Berufsfeldorientierte Bewegungsangebote 6 SWS - Eine Veranstaltung aus Adressatenspezifische Anwendungsfelder - Veranstaltungs- und Event-Management - Sport und Umwelt/Ökologie 1 SWS - Lehrübungen (Teil I und II) - Projekt 21 SWS

10 Schwerpunkt Prävention und Rehabilitation durch Sport 6 5. Semester - Spezialfach in einer Sportart (Teil I) - Sport und Gesundheit - Eine Veranstaltung aus: Pädagogik/Soziologie/Psychologie/Geschichte - Eine Veranstaltung aus: Sportmedizin, Trainingswissenschaft, Bewegungslehre/Biomechanik : - Pädagogische Aspekte der Prävention/Rehabilitation 1 SWS - Soziologische Aspekte der Prävention/Rehabilitation 1 SWS - Psychologische Aspekte der Prävention/Rehabilitation 1 SWS - Didaktische Aspekte der Prävention/Rehabilitation 1 SWS - Trainingswissenschaft unter präventivem/rehabilitativem Aspekt - Bewegungslehre/Biomechanik unter präventivem/rehabilitativem Aspekt - Medizinische Grundlagen ausgewählter Erkrankungen (Teil I) - Funktionelle Anatomie/Funktionsgymnastik - Kleine Spiele - Fachpraktikum (8 Wochen in der vorlesungsfreien Zeit) 2 6. Semester - Spezialfach in einer Sportart (Teil II) - Didaktische Analyse von Lehr- und Lernprozessen - Methodenlehre - Medizinische Grundlagen ausgewählter Erkrankungen (Teil II) 3 SWS - Muskuläre, kardiopulmonale, metabolische Funktionsdiagnostik - Gesprächsführung in Präventions- /Rehabilitationssituationen - Krafttraining oder Rückenschule - Ausdauertraining - Psycho-physische Regulation/Entspannungsverfahren - Einführung in die Methoden der Physiotherapie 21 SWS 7. Semester - Eine Veranstaltung aus: Pädagogik/Soziologie/Psychologie/Geschichte oder aus: Sportmedizin, Trainingswissenschaft, Bewegungslehre/Biomechanik - Sporttherapie in unterschiedlichen Anwendungsfeldern - Medizinische Trainingstherapie 3 SWS - Wassergymnastik/Aquatraining - Sport in verschiedenen Lebensaltern - Lehrübungen (Teil I und II) - Projekt 21 SWS