Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof der Evangelisch- Lutherischen Kirchgemeinde Pirna in Pirna vom

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Transkript:

Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof der Evangelisch- Lutherischen Kirchgemeinde Pirna in Pirna vom 05.11.2001 Aufgrund von 2 Absatz 2 in Verbindung mit 13 Absatz 2 Buchstabe a und 43 der Kirchgemeindeordnung der Ev. Luth. Landeskirche Sachsens (KGO) vom 01.07.1998 (Amtsblatt Seite A 103) in der aktuellen Fassung hat der Kirchenvorstand der Ev.- Luth. Kirchgemeinde Pirna in Pirna am 05.11.2001 die folgende Gebührenordnung beschlossen. Friedhofsgebührenordnung 1 Gebührenpflicht Für die Benutzung des Friedhofes der Kirchgemeinde und seiner Bestattungseinrichtungen sowie für weitere Leistungen der Friedhofsverwaltung werden nach Maßgabe dieser Ordnung Gebühren erhoben. 2 Gebührenschuldner Zur Zahlung der Gebühren verpflichtet ist der Nutzungsberechtigte oder die Person, in deren Auftrag der Friedhof oder die Bestattungseinrichtungen genutzt werden. Ist eine Personenmehrheit Gebührenschuldner, so haftet jede einzelne Person als Gesamtschuldner. 3 Fälligkeit und Einziehung der Gebühren 1) Die Gebühren sind im Voraus, spätestens jedoch bei Inanspruchnahme der Leistungen an die Friedhofskasse zu entrichten. 2) Vor Zahlung der Gebühren oder Leistungen entsprechender Sicherheiten können Bestattungen nicht verlangt werden. 3) Über Widersprüche gegen die Gebührenerhebung nach dieser Ordnung entscheidet das Leitungsorgan des Friedhofsträgers. 4) Die Gebühren unterliegen der Beitreibung im Verwaltungszwangverfahren nach den staatlichen Bestimmungen. 4 Stundung und Erlass von Gebühren Die Gebühren können im Einzelfall aus Billigkeitsgründen wegen persönlicher oder sachlicher Härte gestundet, sowie ganz oder teilweise erlassen werden. 5 Gebührentarif I. Nutzungsgebühren 1. Reihengrabstätten 1.1. für Sargbestattungen (Verstorbene bis 10 Jahre/Ruhezeit 15 Jahre) 232,64 1.2. für Sargbestattungen (Verstorbene über 10 Jahre/Ruhezeit 20 Jahre) 306,77 1.3. für Urnenbeisetzungen (Ruhezeit 20 Jahre) 255,65 2. Wahlgrabstätten (Nutzungszeit 20 Jahre)

2.1. für Sargbestattungen 2.1.1. Normalgrab - Einzelstelle 350,00 - Doppelstelle 700,00 2.1.2. Waldfriedhofgrab - Einzelstelle 375,00 - Doppelstelle 750,00 2.1.3. Familiengrab - Einzelstelle 420,00 - Doppelstelle 840,00 - Dreifachstelle 1260,00 - Vierfachstelle 1680,00 2.2. für Urnenbeisetzungen 300,00 2.3. Gebühr für eine Verlängerung des Nutzungsrechtes an Wahlgrabstätten ( Verlängerungsgebühr) pro Jahr für Grabstätten nach 2.1.1. - Einzelstelle 17,50 - Doppelstelle 35,00 nach 2.1.2. - Einzelstelle 18,75 - Doppelstelle 37,50 nach 2.1.3. - Einzelstelle 21,00 - Doppelstelle 42,00 - Dreifachstelle 63,00 - Vierfachstelle 84,00 2.4. Gebühr für eine Verlängerung des Nutzungsrechtes an Wahlgrabstätten (Verlängerungsgebühr) pro Jahr nach 2.2 15,00 3. Urnengemeinschaftsanlage 1281,30 (Die Kostenkalkulation der Gebühr für die Nutzung von 5 Urnenwahlgrabstätten Urnengemeinschaftsanlage einschließlich Beisetzung, Grabmal und Pflege für die Dauer der Nutzungszeit von 20 Jahren beträgt in der Anlage bei 10 Urnenbeisetzungen 1281,30 pro Beisetzung) 4. Pflegeleicht gestaltete Urnenreihengrabstätte 1326,29 5. Pflegeleicht gestaltete Urnenwahlgrabstätte (Die Kostenkalkulation für die Grabstätte der Punkte 4. und 5. schließen die Beisetzungen und die Pflege für die Dauer von 20 Jahren für jeden Bestatteten einschließlich der Nachlösejahre und eine Grabplatte ein.) Erstbelegung 1382,53

Nachlösegebühr pro Jahr 52,02 Zweitbelegung 206,97 II. Friedhofsunterhaltungsgebühr Von allen Nutzungsberechtigten wird eine Friedhofsunterhaltungsgebühr von 20,00 je Grablager und Jahr erhoben. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wird die Friedhofsunterhaltungsgebühr für einen Zeitraum von 2 Jahren im Voraus erhoben. Sie ist bis zum 30. September des jeweiligen Erhebungsjahres fällig. III. Bestattungs- und Beisetzungsgebühr 1. Grundgebühr 1.1. Sargbestattung (Verstorbene bis 5 Jahre) 211,16 1.2. Sargbestattung (Verstorbene über 5 Jahre) 351,77 1.3. Urnenbeisetzung 111,46 2. Besondere Gebühren 2.1. Benutzung der Feierhalle zur Trauerfeier 130,05 2.2. Benutzung der Feierhalle zur Abschiednahme bei stiller Urnenbeisetzung 25,56 2.3. Geläut 15,34 IV. Gebühren für Umbettungen+) bei Sargbestattungen je Grab bei Urnenbeisetzungen je Grab 1. Umbettungen auf demselbigen Friedhof erfolgt die Berechnung gemäß 6 dieser Gebührenordnung 189,69 2. Ausbettung bei Überführung auf einen anderen Friedhof wie 1. 111,46 3. Einbettungen bei Überführung von einem fremden Friedhof wie 1. 111,46 +) Diese Gebühren sind einzusetzen, auch wenn einzelne Leistungen durch einen Vertragsunternehmer erbracht werden. V. Genehmigungsgebühr für Grabmale Die Genehmigungsgebühr für die Errichtung oder Veränderung eines Grabmales beträgt 20,45 VI. Gebühr für die Erstellung von Berechtigungskarten an Gewerbetreibende Die Gebühr für die Erteilung einer Berechtigungskarte an einen Gewerbetreibenden beträgt 40,90 VII. Sonstige Gebühren

1. Zweitausfertigungen von Bescheinigungen der Friedhofsverwaltung 7,67 2. Umschreibung von Nutzungsrechten 7,67 6 Besondere zusätzliche Leistungen Für besondere zusätzliche Leistungen, die im Gebührentarif nicht vorgesehen sind, setzt die Friedhofsverwaltung den zu zahlenden Preis von Fall zu Fall nach dem tatsächlichen Arbeits- und Materialaufwand fest. 7 Öffentliche Bekanntmachung (1) Diese Friedhofsgebührenordnung und alle Änderungen hierzu bedürfen zu ihrer Gültigkeit der öffentlichen Bekanntmachung. (2) Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen im vollen Wortlaut im Pirnaer Anzeiger (Amtsblatt der Stadt Pirna). Ein Hinweis erfolgt in der Tagespresse. (3) Die jeweils gültige Fassung der Friedhofsgebührenordnung liegt zur Einsichtnahme beim Ev.- Luth. Pfarramt und der Friedhofsverwaltung der Kirchgemeinde Pirna. (4) Außerdem können die Friedhofsordnung und alle Änderungen zusätzlich durch Aushang und Abkündigung bekannt gemacht werden. 8 In-Kraft-Treten (1) Diese Friedhofsgebührenordnung tritt nach Bestätigung durch das Ev.- Luth. Bezirkskirchenamt Pirna ab 01.01.2002 in Kraft. (2) Mit In-Kraft-Treten dieser Friedhofsgebührenordnung treten alle bisherigen Friedhofsgebührenreglungen vom 04.05.1992 mit dem 1.Nachtrag vom 07.09.1992, dem 2. Nachtrag vom 07.02.1994 und dem 3.Nachtrag vom 05.03.2001 außer Kraft. Pirna, den 05.11.2001 gez. Metz Vorsitzender Der Kirchenvorstand gez. Albrecht Mitglied Bestätigt Pirna und Dresden, am 17.November 2001 Ev.- Luth. Bezirkskirchenamt Pirna gez. Kaden Superintendent gez. Hartmann Kirchenamtsrat

Bekanntmachung der Ev.- Luth. Kirchgemeinde Pirna Veröffentlichung des 1.Nachtrages zur Friedhofsgebührenordnung 1. Nachtrag vom 10. Mai 2004 zur Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof der Ev.- Luth. Kirchgemeinde Pirna in Pirna vom 05. November 2001 Der Kirchenvorstand der Ev.- Luth. Kirchgemeinde Pirna hat am 10. Mai 2004 die nachstehende Ergänzung der Friedhofsgebührenordnung vom 05.11.2001 beschlossen und erlässt hierzu den nachfolgenden 1.Nachtrag. Artikel I Die Friedhofsgebührenordnung wird im 5 Gebührentarif, Abschnitt III. Bestattungs- und Beisetzungsgebühr um folgende Ziffer ergänzt: 2.4. Benutzung der Aufbahrungshalle 40,10 Artikel II. Dieser Nachtrag tritt nach Bestätigung durch das Ev.- Luth. Bezirkskirchenamt Pirna am Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft. Pirna, am 10. Mai 2004 Kirchenvorstand der Ev.- Luth. Kirchgemeinde Pirna gez. Pilz Vorsitzender gez. Fleischer Mitglied Bestätigt. Pirna und Dresden, 25. Mai 2004 Ev.- Luth. Bezirkskirchenamt Pirna gez. Kaden Superintendent gez. am Rhein Kirchenamtsrat