Sozialpraktische Grundbildung am MTG-Augsburg PRAKTIKUM Rechtlicher Rahmen: Seite 2 Aufgaben des Praktikums: Seite 3 Praktikumsplätze: Seite 4 Organisatorisches: Seite 5 Haftpflichtversicherung: Seite 6 MTG 1
Info für die 8. + 9. + 10. Jahrgangsstufe zum Praktikum Bereits in der Informationsveranstaltung für die Wahl der Ausbildungsrichtungen in der 7. Jahrgangsstufe wird auf die Verpflichtung der Schüler zum Absolvieren eines Sozialpraktikums hingewiesen. Rechtlicher Rahmen: In 62 GSO (Neufassung) wird ausgeführt, dass im Rahmen des Unterrichts eine fachpraktische Ausbildung vorgeschrieben ist; das zuständige Staatsministerium kann auch Praktika fordern, soweit dies für das Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist. Dies trifft für das Sozialpraktikum am Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Gymnasium mit sozialwissenschaftlicher Schwerpunktbildung (WSG-S) zu. In der GSO ist festgelegt, dass bei Schülern des WSG-S das Vorrücken in die 11. Jahrgangsstufe die erfolgreiche Ableistung eines mindestens dreiwöchigen Sozialpraktikums voraussetzt. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass das Sozialpraktikum ganz oder überwiegend in der unterrichtsfreien Zeit (Ferien) abzuleisten ist. Es handelt sich beim Sozialpraktikum um eine schulische Veranstaltung: Bleibt ein Schüler dem Praktikum unentschuldigt fern, so hat er die versäumten Veranstaltungen nachzuholen. Kann er diese im Verlauf der Jahrgangsstufe 10 mit ausreichender Entschuldigung nicht erbringen, so erhält er eine entsprechende Bemerkung im Zeugnis mit der Folge des 52 (1) Satz 3 GSO! Bei unentschuldigtem Fernbleiben werden zum einen entsprechende Ordnungsmaßnahmen gemäß Art. 86 BayEUG eingeleitet, zum anderen wird das Praktikum als nicht erfolgreich abgeleistet gewertet, ein Vorrücken ist dann nicht möglich. Ein freiwilliges Praktikum (Berufs-, Betriebs-, Sozialpraktikum) in den anderen Ausbildungsrichtungen des Gymnasiums ohne die obigen Vorgaben ist natürlich möglich. MTG 2
Aufgabe des Praktikums: Dem Schüler sollen eine vertiefte Begegnung mit der sozialen Wirklichkeit vermittelt und Formen sozialer Tätigkeit sowie die Notwendigkeit sozialen Engagements nähergebracht werden. (Schreiben des Bayer. Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 26.6.1995) Der Lehrplan für Sozialpraktische Grundbildung gibt weitere Hinweise: unmittelbares Erleben und Erfahren Erkunden von sozialen Einrichtungen und Betrieben Überprüfung theoretischer Kenntnisse in Praxisbezügen vertiefter Einblick in verschiedene Lebensphasen und Sozialbereiche Zuwendung zu den Mitmenschen Einfühlen in deren Bedürfnisse und Probleme altersgemäßes und situationsangemessenes soziales Engagement Orientierung für ie eigene Berufswahl Unterstützung des Selbstfindungsprozesses der Jugendlichen. Vgl. Lehrplan am WSG für die Profilfächer Sozialkunde(Sk) und Sozialpraktische Grundbildung (SOG) auf der Homepage des ISB bzw. über das Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus. Das Profilfach SOG unterstützt und ergänzt mit seinen Themen die Lerninhalte des Fachs Sozialkunde, um nicht nur das Verstehen für gesellschaftliche und politische Zusammenhänge zu fördern, sondern auch soziale Schlüsselqualifikationen zu vermitteln und zu vertiefen. MTG 3
Praktikumsplätze: Entsprechend der oben genannten Vorgaben finden Praktika in: Kindergärten Krankenhäusern Altenheimen Behinderteneinrichtungen oder in Betrieben mit Sozialstation statt, aber auch Schwesternhelferinnen- bzw. Pflegehelferkurse beim Roten Kreuz, Johanniterorden, u.a. werden anerkannt. Gerade in der Stadt Augsburg und den umliegenden Kommunen bieten sich weitere Einsatzmöglichkeiten an: Sozialamt Arbeitsamt (Jobcenter) Jugendamt Augsburg Jugendhäuser Augsburger Tafel Werkstatt Solidarische Welt Rathaus u.u. beim Amt für Grünordnung, Naturschutz und Friedhofswesen, Feuerwehr, Klärwerk, der Stadtbücherei und den Kunstsammlungen/Museen usw. Mitwirkung beim Ferienprogramm der Stadt Augsburg Mitarbeit in der Personalabteilung oder beim Betriebsrat/Personalrat eines Unternehmens bei Gewerkschaften der IHK Praktika in der Gemeindearbeit der katholischen und evangelischen Kirche Grundsätzlich bedarf es jedoch der Rücksprache mit der Fachlehrkraft in Sozialkunde bzw. Sozialpraktischer Grundbildung. MTG 4
Organisatorisches: Folgende Regeln gelten am MTG: Ein Kurzpraktikum von fünf Tagen in den Oster- oder Pfingstferien in der 9. Jahrgangsstufe ist gestattet, muss dann in der 10. Klasse durch ein zehntägiges Blockpraktikum aufgestockt werden. Das Praktikum kann grundsätzlich während der Ferien als dreiwöchiges Blockpraktikum absolviert werden. Dabei besteht die Möglichkeit, dass mit Erlaubnis der Schulleitung ein Teil des Praktikums außerhalb der Ferien stattfinden kann, d.h. zu Beginn der letzten Schulwoche der 9. Klasse. Eine Teilung des Praktikums ist leider manchmal nicht zu vermeiden. Aus diesem Grund wird eine Zweiteilung zugelassen, wenn das Sozialpraktikum bei derselben Institution, soweit möglich, abgeleistet wird. Aus Erfahrung empfiehlt es sich, erst ab der 9. Jgst. mit dem Praktikum zu beginnen, da die Schüler der 8. Klassenstufe zumeist überfordert sind. Ein Absolvieren des gesamten Praktikums in der 10. Jgst. ist erlaubt. Arbeitszeiten: es ist ein normaler Arbeitstag (Werktag) zugrunde zu legen, also 7,5 bis 8 Stunden pro Tag mit Pausen, ohne Nachtarbeit oder Schichtdienst. Die üblichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen für Jugendliche sind zu beachten. Eine Tätigkeit an Wochenenden ist im Normalfall untersagt, eine etwaige Ausnahmeregelung kann nur nach Rücksprache mit der Fachlehrkraft erteilt werden. Es besteht ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz, wenn das Praktikum als Bestandteil des Schulbesuchs zu werten ist. Anderenfalls ist man über den für den Praktikumsbetrieb zuständigen Unfallversicherungsträger versichert. (vgl. entsprechendes Schreiben des Staatsministeriums vom 21.3.2012) Für das Praktikum ist eine verpflichtende Haftpflichtversicherung vorgesehen, die das Maria-Theresia Gymnasium für jede Schülerin/jeden Schüler mit einem Versicherungsträger abschließt. Damit sind die betroffenen Schüler für jeweils ein Schuljahr abgesichert. Eine Praktikumsbescheinigung (nicht handschriftlich, amtliches Schreiben mit exakten Angaben zur Tätigkeit und Dauer, Stempel und Unterschrift des Arbeitgebers) muss der Schule nach erfolgreicher Beendigung des Praktikums vorgelegt werden. Unmittelbarer Ansprechpartner der Schüler ist die unterrichtende Fachlehrkraft. Für weitere Informationen stehen der Fachbetreuer für Sozialkunde und SOG sowie die Schulleitung zur Verfügung. MTG 5
Information zur Haftpflichtversicherung für das Sozialpraktikum Liebe Eltern/Erziehungsberechtigte der Schüler der 9. und 10. Jahrgangsstufe, wie Sie wissen, muss jeder Schüler des sozialwissenschaftlichen Zweiges bis Ende der 10. Klasse ein Sozialpraktikum gemäß 30 (2) GSO absolvieren, da sonst der Übertritt in die Oberstufe des Gymnasiums verwehrt ist. Nach der neuen GSO muss dafür eine Haftpflichtversicherung für die Zeit des Praktikums abgeschlossen werden. Das Maria-Theresia-Gymnasium übernimmt die damit verbundenen organisatorischen Aufgaben. Deshalb wird für die 9. und 10. Jahrgangsstufe ein Gesamtbeitrag von 5,80 für ein Schuljahr über das bargeldlose Bezahlsystem eingezogen. Damit ist Ihr Kind unabhängig vom Zeitpunkt des Praktikums haftpflichtversichert. Für die Klassen 10d und 10e gilt eine rückwirkende Sonderregelung (ab 1.08.2016). Wir möchten Sie außerdem bitten, dafür Sorge zu tragen, dass der jeweilige Fachlehrer 14 Tage vor Beginn des Praktikums in einem formlosen Schreiben informiert wird über: - den Arbeitgeber - den Zeitraum - die abzuleistenden Stunden und Arbeitstage. Die sonstigen Voraussetzungen und schulinternen Regelungen für das Absolvieren des Sozialpraktikums können Sie selbstverständlich unserer Homepage www.mtgaugsburg.de entnehmen. Stand: 3. Dezember 2016 StD J.Spendel MTG 6