Kinder malen im Kindergarten Ausbildung ist Zukunft! Familie und Ausbildung vereinbaren. Ausbildung in Teilzeit Einklinker DIN lang Logo
Sie haben bereits einen Ausbildungsplatz gefunden oder sind dabei sich auf den Weg zu machen!? Bestimmte Lebensumstände führen manchmal dazu, dass junge Menschen eine Ausbildung nur in Teilzeit absolvieren können. Rechtsgrundlage dafür bildet der 8 Berufsbildungsgesetz (BBiG), somit gibt es die Möglichkeit für: junge Menschen, die eine Ausbildung aufgrund von Elternschaft oder Pflege von Angehörigen unterbrochen haben, junge Menschen, die noch keine Ausbildung begonnen haben, weil sie während oder nach der Schule Eltern wurden bzw. in Pflege eingebunden sind. Ausbildungsmodelle Teilzeitausbildung ohne Verlängerung der Ausbildungszeit: Die Ausbildungszeit einschließlich Berufsschulunterricht beträgt mindestens 25-30 Wochenstunden Regelfall. Teilzeitausbildung mit Verlängerung der Ausbildungszeit (maximal um 1 Jahr): Die Ausbildungszeit einschließlich Berufsschulunterricht beträgt mindestens 20 Wochenstunden Einzelfall. Weitere Informationen finden Sie unter: www.teilzeitausbildung.de
Wie kann das funktionieren? Betrieb und Auszubildender einigen sich auf eine Stundenzahl zwischen 20 und 30 Wochenstunden die Vertragspartner sprechen ab, zu welchen Zeiten diese Stunden geleistet werden dem Ausbildungsvertrag wird ein Zusatz beigefügt, in dem die Teilzeit-Vereinbarung schriftlich fixiert ist die Berufsschule sollte über das gewählte Modell informiert werden der Berufsschulunterricht findet zur regulären Unterrichtszeit statt Tipps zum Ablauf mit Checkliste Sie werden eine Ausbildungsvergütung von Ihrem Ausbildungsbetrieb erhalten. Sollte Ihre Ausbildung in Teilzeit erfolgen, so kann die monatliche Ausbildungsvergütung an Ihre wöchentliche Arbeitszeit angepasst werden. Die Ausbildungsvergütung reicht gerade bei Alleinerziehenden i. d. R. nicht aus. Junge Eltern haben die Möglichkeit, unterschiedliche Leistungen zusätzlich zu beantragen.
Finanzierungshilfen Je nach Höhe der Ausbildungsvergütung sind möglich: Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) (bei Erstausbildung) eigenes Kindergeld Kindergeld für Kind(er) Elterngeld Arbeitslosengeld II ggfs. als Darlehen UVG Leistungen/Unterhalt vom Kindesvater Sozialgeld und KdU Anteil für Kind(er) Leistungen der Eltern Kinderzuschlag (aber Anspruch aufgrund geringen Korridors von 140 unwahrscheinlich) Wohngeld (nur i.v.m. Kinderzuschlag, da bei BAB und Arbeitslosengeld II eine eigenständige Wohnkostenerstattung vorgesehen ist) Darüber hinaus können weitere Zuschüsse oder Befreiungen zu Aufwendungen bei verschiedenen Institutionen beantragt werden. Eine separate Checkliste gibt Ihnen einen Überblick an was Sie denken müssen. Informieren Sie sich auch darüber, zu welchem Zeitpunkt welche Leistung gezahlt wird.
Wer hilft Ihnen bei Fragen? Agentur für Arbeit Erfurt Berufsberatung: Telefon:01801 555111* E-Mail: erfurt.berufsberatung@arbeitsagentur.de Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) E-Mail: erfurt.bca@arbeitsagentur.de *Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min Industrie-und Handelskammer Erfurt Bildungsberatung Jana Gräbner, Telefon:0361 3484-302 E-Mail: graeber@erfurt.ihk.de Sabine Lindner, Telefon:0361 3484-293 E-Mail: lindner@erfurt.ihk.de Petra Schuchardt, Telefon:0361 3484-163 E-Mail: schuchardt@erfurt.ihk.de Monika Stranz, Telefon:0361 3484-157 E-Mail: sttranz@erfurt.ihk.de Dr. Roland Stößel, Telefon:0361 3484-277 E-Mail: stoessel@erfurt.ihk.de Handwerkskammer Erfurt Ausbildungsberatung Telefon:03 61-67 07 0 E-Mail:info@hwk-erfurt.de Für die Region Ilm-Kreis Industrie-und Handelskammer Südthüringen Aus- und Weiterbildungsberatung Carmen Klotz Telefon:03628 6130-516 E-Mail:klotz@suhl.ihk.de Handwerkskammer Südthüringen Berufs- und Technologiezentrum Rohr-Kloster Marion Kranz Telefon:036844 47-388 E-Mail:marion.kranz@btz-rohr.de
Herausgeber Agentur für Arbeit Erfurt Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt Dezember 2012 www.arbeitsagentur.de/erfurt