Lärmarme Straßenbeläge innerorts Nationale Vorschriften: Bundes-Immissionsschutzgesetz, Rechtsverordnungen und Richtlinien zum Lärmschutz an Straßen 1
Inhalt 1. BImSchG 2. Verkehrslärmschutzverordnung 3. Verkehrswege- Schallschutzmaßnahmenverordnung 4. RLS-90 5. DStrO Werte 6. Verkehrslärmschutzrichtlinien 7. Lärmsanierung 8. Weitere Aspekte 4. März 2010 Dr. Holger Figge 2
1. Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG, 4. Teil Bau und Änderung von Straßen und Schienenwegen 41 43 41: Straßen und Schienenwege Bau und wesentl. Änderung (Abs. 1) keine vermeidbaren schädlichen Verkehrsgeräusche (Abs. 1) Verhältnismäßigkeit (Abs. 2) 42: Entschädigung für Schallschutzmaßnahmen Entschädigung bei Überschreiten der IGW (Abs. 1) Schallschutz an baulichen Anlagen (Abs. 2) 43: Rechtsverordnung der Bundesregierung Ermächtigung zu Rechtsverordnungen (Abs. 1) 4. März 2010 Dr. Holger Figge 3
2. Verkehrslärmschutzverordnung Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) regelt im Wesentlichen: 1. Wann liegt eine wesentliche Änderung vor 1 Anwendungsbereich 2. Welche Immissionsgrenzwerte sind anzuwenden 2 Immissionsgrenzwerte 3. Wie ist der Beurteilungspegel zu ermitteln 3 Berechnung des Beurteilungspegels 4. März 2010 Dr. Holger Figge 4
3. Verkehrswege- Schallschutzmaßnahmenverordnung Verkehrswege- Schallschutzmaßnahmenverordnung (24. BImSchV) Anwendung bei Überschreiten der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV 24. BImSchV regelt im Wesentlichen: 1. Welche Schallschutzmaßnahmen kommen in Betracht 2. Welche Räume sind schutzbedürftig 3. Umfang der Schallschutzmaßnahmen 4. März 2010 Dr. Holger Figge 5
4. RLS-90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) 1.0 Zielsetzung und Anwendungsbereich: Sie sollen den Anwender in die Lage versetzen: Aussagen zur Berücksichtigung und Abwägung der Belange des Lärmschutzes bei Straßenplanungen zu machen den Nachweis der Erforderlichkeit von Lärmschutzmaßnahmen zu führen wirtschaftliche und wirkungsvolle Lösungen für den Lärmschutz zu entwickeln Lärmschutzmaßnahmen zu bemessen und zu optimieren 4. März 2010 Dr. Holger Figge 6
4. RLS-90 4.0 Berechnung des Beurteilungspegels: Beurteilungspegel Lr = Mittelungspegel + ggf. Kreuzungszuschlag Mittelungspegel Lm = Emissionspegel + Zu- und Abschläge bzw. Korrekturen durch Abstände DsD Boden- und Meteorologiedämpfung DBM Topografie und Bauwerke DB Höchstgeschwindigkeit DV Steigung und Gefälle DStg Reflexionen DE Fahrbahnoberfläche DStrO (Tabelle 4) 4. März 2010 Dr. Holger Figge 7
5. DStrO-Werte Korrekturwerte DStrO gemäß Tabelle B der 16. BImSchV und Tabelle 4 der RLS-90 4. März 2010 Dr. Holger Figge 8
5. DStrO-Werte Korrekturwerte DStrO Fußnote zu Tabelle 4 *) Für lärmmindernde Straßenoberflächen, bei denen aufgrund neuer bautechnischer Entwicklungen eine dauerhafte Lärmminderung nachgewiesen ist, können auch andere Korrekturwerte DStrO berücksichtigt werden, z.b. für offenporige Asphalte bei zulässigen Geschwindigkeiten 60 km/h - 3 db(a) 4. März 2010 Dr. Holger Figge 9
Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 14/1991 Straßenverkehrslärm - Vorschriften 5. DStrO-Werte Weitere Beispiele zur Fußnote der Tabelle B der 16. BImSchV bzw. der Tabelle 4 der RLS-90 Die angegebenen Korrekturwerte gelten für Außerortsstraßen mit zulässigen Höchstgeschwindigkeiten 60 km/h 4. März 2010 Dr. Holger Figge 10
5. DStrO-Werte Korrekturwerte DStrO Wegen der Veränderung des Referenzbelages sowie veralteter Emissionsansätze ist seit Mitte der 90er Jahre eine Zulassung weiterer Lärm mindernder Fahrbahnbeläge über die Fußnote zur Tabelle B nicht möglich. Dadurch können neuere Entwicklungen bei den Baustoffen und beim Fahrbahndeckenbau im Sinne besserer Lärmminderung nicht genutzt werden. Aktualisierung der RLS-90 4. März 2010 Dr. Holger Figge 11
6. Verkehrslärmschutzrichtlinien Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes VLärmSchR 97 Mit ARS Nr. 26/1997 ersetzen die VLärmschR 97: - VLärmschR 1983 - Verkehrslärmschutz-Erstattungsrichtlinien 1987 - Entschädigungsrichtlinien AWB 1987 - Hinweise zur Lärmsanierung 1991 4. März 2010 Dr. Holger Figge 12
A. Allgemeines I II Straßenverkehrslärm - Vorschriften Gliederung VLärmSchR 97 Anwendungsbereich Begriffsbestimmungen B Lärmschutz durch Planung III IV Rechtsgrundlage Lärmvermeidung durch Trassierung C Lärmvorsorge 6. Verkehrslärmschutzrichtlinie V Rechtsgrundlagen VI Lärmschutz durch bauliche Anlagen VII Abwicklung der Erstattung VIII Unvermeidbare Lärmimmissionen IX Zurückstellen, Ausschluss oder Minderung des Lärmschutzes 4. März 2010 Dr. Holger Figge 13
6. Verkehrslärmschutzrichtlinie Gliederung VLärmSchR 97 X XI XII Ausdehnung des Lärmschutzbereiches Kostentragung beim Zusammentreffen mehrerer Verkehrswege Lärmschutz oder zusätzliche Schutzmaßnahmen wegen nicht voraussehbarer Wirkungen nach 75 Abs. 2 Satz 2 VwVfG(L) D Lärmsanierung XIII Rechtsgrundlagen XIV Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen XV Ausschluss oder Minderung des Lärmschutzes E Entschädigung wegen verbleibender Beeinträchtigungen XVI Rechtsgrundlagen XVII Verbleibende Beeinträchtigungen XVIII Ermittlung der Entschädigung XIX Teilinanspruchnahme 4 Anlagen 4. März 2010 Dr. Holger Figge 14
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7. Lärmsanierung an Bundesfernstraßen Neue/künftige Regelungen bei der Lärmsanierung Problem: Geringe Überschreitungen der Auslösewerte Problem: aufwändige passive Schutzmaßnahmen Problem: Planungsvorlauf Problem: evtl. erforderliche Baurechtsverfahren geringer Mittelabfluss Bereits bis 2009 Ausgabesteigerung durch verstärkten Aktivschutz, zunehmend vorliegende Planungen und Baurecht Erste Überlegungen zu einer Absenkung der Auslösewerte 2006 Der Absenkung um 3 db(a) wurde Anfang 12/2009 seitens Hausleitung BMVBS zugestimmt Der Vorschlag wurde bereits in Haushaltsentwurf 2010 eingebracht 4. März 2010 Dr. Holger Figge 19
8. Weitere Aspekte Zukunftsinvestitionsprogramm: Lärmschutz an kommunalen Straßen Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz- Richtlinien-StV) Grundlage 45 StVO 2007 aktualisiert aktuelle Lärmsanierungswerte als Auslösewerte Berechnungsverfahren RLS-90 Rundungsregel (2,1 3 db(a)) nach RLS-90 4. März 2010 Dr. Holger Figge 20
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 4. März 2010 Dr. Holger Figge 21