Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach 48 und 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)/EU-Verordnung

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Hinweis: Der Antrag auf Registrierung kann zeitgleich mit dem Erlaubnisantrag gestellt werden. Bitte verwenden Sie hierzu Formular 6.2.

Transkript:

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich Fachbereich Verkehr u. Zulassung Kurfürstenstraße 16 54516 Wittlich Eingangsvermerk: Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach 48 und 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)/EU-Verordnung Mietomnibusverkehr Ausflugsfahrten Ferienzielreisen mit KOM Mietwagenverkehr Ausflugsfahrten mit PKW Fernzielreisen mit PKW Taxenverkehr Übertragung des Betriebes mit allen Rechten u. Pflichten Erweiterung des Betriebes EU-Gemeinschaftslizenz nach Artikel 4 der VO (EG) Nr. 1073/2009 für grenzüberschreitenden Verkehr mit Kraftomnibussen 1. Antragsteller/in Name/Firma des Antragstellers / der Antragstellerin (genaue Bezeichnung des Unternehmens) Wohnsitz (PLZ, Ort, Straße) Betriebssitz (PLZ, Ort, Straße) Telefon Telefax E-Mail 2. Angaben über den/die Inhaber (bei Handelsgesellschaften ggf. Gesellschafterliste) a) Name (ggf. auch Geburtsname) Vornamen (Rufname unterstreichen) Funktion im Unternehmen b) Name (ggf. auch Geburtsname) Vornamen (Rufname unterstreichen) Funktion im Unternehmen

3. Angaben über den/die Geschäftsführer/Verkehrsleiter a) Name (ggf. auch Geburtsname) Vornamen (Rufname unterstreichen) Stellung im Unternehmen (Aufgabengebiet) Geschäftsführer/in Verkehrsleiter/in b) Name (ggf. auch Geburtsname) Vornamen (Rufname unterstreichen) Stellung im Unternehmen (Aufgabengebiet) Verkehrsleiter/in Geschäftsführer/in 4. Angaben über die fachliche Eignung des Antragstellers/der Antragstellerin der für die Führung der Geschäfte bestellten Person/en der geschäftsführenden Person/Verkehrsleiter/in Die fachliche Eignung wird nachgewiesen durch (bitte Bescheinigungen bzw. Zeugnisse beifügen) eine bestandene Fachkundeprüfung eine gleichwertige Abschlussprüfung (Bescheinigung der IHK gem. 6 Berufszugangsverordnung - PBZugV) eine nach 6 Abs. 2 PBZugV anerkannte andere Abschlussprüfung die Anerkennung einer leitenden Tätigkeit (Bescheinigung der IHK gem. 7 PBZugV) Sind Sie Inhaber einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung? nein ja Ausgestellt in: am: gültig bis:. Berechtigt zur Beförderung von Taxi Mietwagen Krankenwagen Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen 5. Sind Sie bereits Inhaber einer anderen Genehmigung oder Betriebsführer nach dem PBefG? ja genehmigte Verkehrsart / Verkehrsform nein 6. Die beantragte Genehmigung soll gültig sein 5 Jahre 10 Jahre (nur KOM) 7. Grenzüberscheitender Personenverkehr (nur bei KOM auszufüllen) Ich / Wir beantrage/n für die Laufzeit der beantragten Gelegenheitsverkehrsgenehmigung/en die Erteilung einer EU-Gemeinschaftslizenz nach der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 zur Durchführung gewerblicher grenzüberschreitender Personenbeförderungen mit Kraftomnibussen mit (bitte Stückzahl eintragen) beglaubigten Abschriften/Kopien der EU-Lizenz.

9. Als Anlagen sind beigefügt (die bereits gekennzeichneten Anlagen sind stets erforderlich) Eigenkapitalbescheinigung nach 2 Abs. 2 Nr. 2 Berufszugangsverordnung (PBZugV) Zusatzbescheinigung nach 2 Abs. 3 Berufszugangsverordnung (PBZugV) ggf. weitere Unterlagen zum Nachweis der Zahlungsfähigkeit oder des Eigenkapitals Bescheinigung des Finanzamtes und der Gemeinde über die steuerliche Zuverlässigkeit Bescheinigung der zuständigen Stellen über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur sozialen Kranken- und Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Unfallversicherung Polizeiliches Führungszeugnis für den/die Antragsteller/in und ggf. für die geschäftsführende Person bzw. Verkehrsleiter/in (bei der Gemeinde des Wohnsitzes zu beantragen) Auszug aus dem Gewerbezentralregister für den/die Antragsteller/in und ggf. für die zur Führung der Geschäfte bestellte/n Person/en (bei der Gemeinde des Wohnsitzes zu beantragen) Bei Erstantragstellern oder bei einem Wechsel der Geschäftsführung: Bescheinigungen / Zeugnisse zum Nachweis der fachlichen Eignung der Antragstellerin / des Antragstellers oder geschäftsführenden Person bzw. des Verkehrsleiters/der Verkehrsleiterin Bei Unternehmen die in das Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen sind: Beglaubigte Abschrift der Eintragung, bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung außerdem die Gesellschafterliste (die Unterlagen sollen nicht älter als 3 Monate sein) Gesellschaftsvertrag Unterlagen zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses der geschäftsführenden Person bzw. des Verkehrsleiters/der Verkehrsleiterin Bei Unternehmen des Taxi- und Mietwagenverkehrs, die keinen Jahresabschluss vorlegen können, ist eine von einem Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Steuerberater oder einem Kreditinstitut bestätigte Vermögensübersicht vorzulegen. Der Stichtag der Eigenkapitalbescheinigung oder der Vermögensübersicht darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als ein Jahr zurückliegen 10. Angaben über die im Unternehmen eingesetzten Fahrzeuge (ggfls. separates Blatt nach diesem Muster beifügen): Art Kennzeichen Hersteller Fahrzeug-Ident.-Nr. Sitz-und Stehplätze Fahrzeughalter 11. Ich / Wir versichere/n, dass ich / wir die Angaben in diesem Antrag und in den beigefügten Anlagen, die Bestandteil dieses Antrages sind, nach bestem Wissen richtig und vollständig gemacht habe/n. Ort, Datum Unterschrift und Firmenstempel

Eigenkapitalbescheinigung nach 2 Abs. 2 Nr. 2 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr Das Unternehmen verfügt am Stichtag über folgendes Eigenkapital: I. Kapital II. Kapitalrücklage III. Gewinnrücklagen: 1. gesetzliche Rücklage 2. Rücklage für eigene Anteile 3. satzungsgemäße Rücklagen 4. andere Gewinnrücklagen IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Eigenkapital Auf Grund der vorgelegten Unterlagen wird hiermit das ausgewiesene Eigenkapital bestätigt. Von der Ordnungsmäßigkeit der Unterlagen habe ich mich/haben wir uns überzeugt.

Zusatzbescheinigung nach 2 Abs. 3 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr für das Unternehmen Dem Eigenkapital, das nach 2 Abs. 2 Nr. 2 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr nachgewiesen ist, sind folgende Beträge hinzuzurechnen: 1. Nicht realisierte Reserven im a) unbeweglichen Anlagevermögen b) beweglichen Anlagevermögen Summe 2. Darlehen/Bürgschaften mit Eigenkapitalfunktion im Sinne des 2 Abs. 3 Nr. 2 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr. a) b) c) Summe

3. Unbelastetes Privatvermögen des persönlich haftenden Unternehmers a) Grundstücke Verkehrswert b) Bankguthaben c) Forderungen (nicht Gesellschafterdarlehen) d) Sonstige Vermögensgegenstände (bitte bezeichnen) Summe:

- 7-4. Zu Gunsten des Unternehmers beliehene Gegenstände des Privatvermögens der Gesellschafter a) Grundstücke Höhe der Beleihung b) Sicherungsübereignungen c) Sicherungsabtretungen Summe: Gesamtsumme aus 1. 4. Die oben aufgeführten Beträge wurden dem Unterzeichner sowohl dem Grunde nach als auch in der Höhe O nachgewiesen O plausibel gemacht. Stichtag ist der