Mit dieser kurzfristigen Massnahme werden folgende Vorteile erreicht:

Ähnliche Dokumente
Grosser Gemeinderat, Vorlage Nr. 2351

Angebotsmassnahmen ab 15. Dezember 2013

Beilage: Fahrplanänderungen ab 15. Dezember 2013 im Kanton Schwyz

2. Welche Vor- und Nachteile ergeben sich aus Sicht des Stadtrats mit den neuen Linienführungen?

Zugerland Verkehrsbetriebe AG An der Aa 6 CH-6304 Zug. Schweizerische Bundesbahnen SBB Regionalverkehr Zentralstrasse 1 CH-6002 Luzern

Kanton Zug b) den Anschluss an die übergeordneten Verkehrssysteme.

Buskonzept Kelleramt/Reusstal 2018

Fahrplanwechsel am 13. Dezember 2009 Änderungen und Angebot im Überblick Gemeinde Aarberg

Kein Taktbruch mehr am rechten Zürichseeufer

Beurteilung durch die Abteilung Verkehr und zur Kenntnisnahme durch die AG OeV an der Sitzung vom 29. August 2016

Fahrplan 2013: Mehr Kapazität und Anschlüsse an die S-Bahn

Begehrensliste RVKZ im Fahrplanverfahren VBG Verkehrsbetriebe Glattal AG

VBZ-Fahrplan: Eine Vorschau auf die Angebotsänderungen 2015

Interpellation von Astrid Estermann betreffend Stadttunnel nicht auf die lange Bank schieben

Ruth Erat, SP-Gewerkschaften-Juso Motion vom 24. Januar 2017 Attraktiver ÖV

Bauarbeiten Arth-Goldau - Steinen

Verordnung über das Angebot im öffentlichen Personenverkehr (Angebotsverordnung)

Verkehr, Zürcher Verkehrsverbund ZVV ZVV-Verbundfahrplan Stellungnahme im Rahmen der öffentlichen Auflage vom 13. bis 29.

Bauarbeiten Arth-Goldau - Steinen

Stellungnahme zum Konzept Öffentlicher Regionalverkehr Kanton Thurgau

Stellungnahme der VdS PH Bern. Erneute Umfrage zur ÖV-Erschliessung des Campus von Roll. Bern, 2. Juni 2016

C.F. MEYER-STRASSE. Höhe Kirchenweg. Fehlende Querungshilfe. Mangel ERWÄGUNG: - - tief -

Übertragung der Zuständigkeit für Submissionsbeschwerden. an das Verwaltungsgericht; Änderung des Gesetzes über die Gerichtsorganisation (GO)

Referat für Arbeit und Wirtschaft FB V

Grosser Fahrplanwechsel steht bevor

Medienmitteilung der Regionalen Verkehrsbetriebe Baden-Wettingen

Der öffentliche Verkehr im Kt. Zug Impressum. Volkswirtschaftsdirektion Amt für öffentlichen Verkehr 4. Juli 2011.

Fahrplanwechsel vom 13. Dezember 2015

Fahrplanwechsel vom 13. Dezember 2015

Regierungsrat des Kantons Schwyz

Tarifverbund Nordbünden. Ergebnisse der Vernehmlassung und weiteres Vorgehen

KANTON ZUG VORLAGE NR (Laufnummer 11481)

Medienorientierung vom 8. November Fahrplanwechsel 2005 Ein Quantensprung im öffentlichen Verkehr des Kantons Zug

Fahrplanwechsel 11. Dezember 2016 Wichtigste Änderungen in Ihrer Region Zürich

Der Kantonsrat hat das Postulat an seiner Sitzung vom 27. Juni 2013 an den Regierungsrat überwiesen.

1. Wieso einen Bahnhof Ost und nicht West? (Wohnungen werden im Moment vor allem im Westen gebaut) Beschluss-Nr. 191

Fahrplanwechsel vom 13. Dezember 2015

Verbesserter Regio-Fahrplan 2016 für Bus und Bahn

Die Buslinien nach Altenfurt und Moorenbrunn

Befragung zum öffentlichen Verkehr im Kanton Zug

Vernehmlassung: Kantonsratsbeschluss über die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung

Neudruck. Geplanter Fahrplanwechsel 2015 weniger Haltestellen des Regionalexpress RE 2 in der Lausitz

Was bringt das Projekt "Ried" wirklich für die Verbesserung der öffentlichen Verkehrsverbindungen zum Kronplatz?

Fahrplanwechsel am 14. Dezember 2014 Viele Vorteile dank neuer Linienführung im Dorneckberg

Wie beurteilt der Stadtrat die Bedeutung des öffentlichen Verkehrs für die Hochschule in Wädenswil?

Impressum. Baudirektion des Kantons Zug Amt für Raumplanung Aabachstrasse Zug T

Verordnung über das Angebot im öffentlichen Personenverkehr (Angebotsverordnung)

KANTON ZUG VORLAGE NR (Laufnummer 11006)

RVF veröffentlicht neuen Fahrplan 2018 für Bus und Bahn: Verbessertes Angebot im regionalen Busverkehr und Baumaßnahmen auf der Schiene

Fragenkatalog zur Vernehmlassung ÖV-Programm

INTERPELLATION Roland Engeler-Ohnemus betreffend Optimierung der OeV- Verbindungen ab Bahnhof Niederholz

Fahrplanentwurf 2017: Zahlreiche Verbesserungen geplant, Umsetzung von Finanzentwicklung abhängig

«Fokus» Kräfte bündeln an der Aa. Kanton Zug und Zugerland Verkehrsbetriebe AG bauen ihre Infrastruktur gemeinsam aus

KANTON ZUG VORLAGE NR (Laufnummer 11347)

Umsetzung kantonsrätlicher Auftrag zur besseren Erschliessung der Industriegebiete Rotkreuz und Bösch

Der Stadtrat an den Gemeinderat

Reg. Nr (vor 06-10)

Planung 19. April ZVV Fahrplanverfahren / Stellungnahme

Fahrplan 2015 Vernehmlassung (Zusammenfassung Stellungnahme)

Jahresheft 2012 Kantonaler Richtplan: Anpassungen 2012

KANTON ZUG VORLAGE NR (Laufnummer 11100) KANTONSRATSBESCHLUSS ÜBER DIE GENEHMIGUNG EINER ERHÖHUNG DES AKTIENKAPITALS DER ZUGER KANTONALBANK

Kreditbegehren von Fr. 305' (inkl. MwSt.) für den Pilotbetrieb einer neuen Buslinie Bahnhof Wettingen - Kantonsspital Baden (Tangentiallinie)

Befragungsbogen A (Nutzer) Zufriedenheit der Kunden des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in und um Eckernförde

U5 Pasing über Berduxstraße

Befragung zur Neugestaltung des ÖPNV

Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates der Stadt Zug

Vernehmlassung AGGLO-Fahrplan Luzern

Entwicklung von Ottendorf-Okrilla

Übersicht der Änderungen im Fahrplan 2018

KANTON ZUG VORLAGE NR (Laufnummer 12250)

Zurzibus mit vier Linien durch den «Flecken»

JA zur 1. Etappe Stadtbahn Zug. Volksabstimmung Kanton Zug vom 4. März ETAPPE STADTBAHN ZUG

Neues Angebot ab Fahrplan 2012 Medienkonferenz, 10. November 2011

Bauarbeiten im Freiamt.

Vereinbarung über die Basler Verkehrs-Betriebe und die BLT Baselland Transport AG

zug : transportation

Besser unterwegs entlang der neuen U2

Fahrplanwechsel am 11. Dezember 2016 Änderungen und Angebot im Überblick

Wo Was Wie? Der Weg zur BerufsBildungBaden

Fahrplanwechsel am 14. Dezember 2014 Änderungen und Angebot im Überblick

Bericht des Regierungsrats über einen Kredit zum Erwerb des Baurechts auf der Parzelle Nr. 4352, Grundbuch Sarnen

Vorschlag zur Busführung Hindenburgstraße Mönchengladbach. zwischen dem Europaplatz und dem Alten Markt

P I C H L I N G E R S E E Alter Bahnhof Pichling aufgelassen

zug : transportation.

Fahrplan und Informationen zu Bauarbeiten auf der Odenwaldbahn. Groß-Umstadt Wiebelsbach - Hanau Hbf / Frankfurt Hbf über Hanau Hbf

Wie viel Regelung & Steuerung sind nötig und möglich? Lösungsansätze für das Konfliktfeld ÖV - MIV

Stadt Luzern. Stadtrat. auf die

Wechselwirkungen Tempo 30 und ÖV-Förderung

[M09] Antrag RR vom 21. Januar 2014; Vorlage Nr (Laufnummer 14558) Gesetz über den Feuerschutz

Main-Weser-Bahn im Takt

Aktion Sicherer Schulweg? Familientag Liestal

Metropoly Welche Partner gehören zum Verkehrsverbund Großraum-Verkehr Hannover (GVH)?

Erinnerung: So fahren Bahnen und Busse während der Tunnelsperrung

ANREISE zu den Äolischen Inseln

Fahrplan 2016/17 Zusammenstellung der wichtigsten Änderungen im Aargau

4596 Gesetz über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge

Antwort zur Anfrage der Fraktion CVP betreffend Petition Südumfahrung. Der Gemeinderat nimmt zur vorerwähnten Anfrage wie folgt Stellung:

Mo So Pfäffikon SZ Rapperswil Uster Zürich HB Zürich Altstetten Affoltern am Albis Zug

Interpellation der SP-Fraktion vom 27. November 2006 betreffend Schulwegsicherheit in Zofingen

Verkehrsentwicklungsplan Karlsfeld

Transkript:

Vorlage Nr. 2417.2 Laufnummer 14763 Interpellation von Georg Helfenstein betreffend neue Buslinienführung Nr. 7, Cham Zug (Vorlage Nr. 2417.1-14731) Antwort des Regierungsrates vom 23. September 2014 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Kantonsrat Georg Helfenstein hat am 6. August 2014 eine Interpellation zur neuen Linienführung der Buslinie Cham Zug eingereicht. Der Kantonsrat hat den Vorstoss am 28. August 2014 dem Regierungsrat zur Beantwortung überwiesen. 1. Einleitende Bemerkungen Die Linienführung der Linie 7 seit diesem Sommer ist technisch korrekt und nachvollziehbar entwickelt, mit den Betroffenen besprochen, öffentlich aufgelegt und auf den letzten ausserordentlichen Fahrplanwechsel eingeführt worden. Trotzdem ergeben sich für einzelne Gruppen von Fahrgästen, die nicht auf die Stadtbahn umsteigen können oder wollen bzw. mit der Linie 7 direkt in den südlichen Teil der Stadt Zug fahren möchten, Nachteile. Die Volkswirtschaftsdire k- tion (Amt für öffentlichen Verkehr) und die Zugerland Verkehrsbetriebe (ZVB) haben deshalbkurzfristig und intensiv nach einer neuen betrieblich sinnvollen und finanziell verkraftbaren Lösung gesucht und diese auch gefunden: Die Linie 7 wird ab Fahrplanwechsel im Dezember 2014 neu von Cham bis Zug/Postplatz geführt. Gleichzeitig erfolgt für einen Teil der Linie 6 Steinhausen Zug ein sogenannter Linienabtausch, woraus sich eine neue Linie 16 ergibt, welche die bisherigen Verdichtungskurse der Linie 6 umfasst die nur noch bis Zug/Dammstrasse verkehren. Mit dieser kurzfristigen Massnahme werden folgende Vorteile erreicht: - Die Anliegen der Kundinnen und Kunden aus Cham, der Gemeinde Cham sowie Ku ndinnen und Kunden aus dem Gebiet Letzi in der Stadt Zug können erfüllt werden. - Die Produktivität der Linie 6 wird erhöht, und somit werden die Abgeltungskosten gemindert. - Die Linie 7 gewinnt an Attraktivität. - Die Gemeinde Cham verfügt wie die Gemeinden Unterägeri, Oberägeri, Walchwil, Baar und Steinhausen über direkte Busverbindungen ins Zuger Stadtzentrum. - Die Steinhauserinnen und Steinhauser verfügen mit der Linie 6 (Linienast Chame rried- Theater Casino) alle 15 Minuten über direkte Verbindungen in die Zuger Altstadt. - Die Erschliessung des Gebietes Sennweid in Steinhausen ist weiterhin gewährt und in Zug bestehen an den Haltestellen Dammstrasse oder Landis&Gyr Anschlüsse zu den Zügen. - Durch den Linienabtausch werden, gegenüber weiteren geprüften Varianten, die zusätzl i- chen Fahrten durch die Stadt Zug auf ein Minimum beschränkt, da ein bestehender Linienast entfällt. Mit diesem Linienabtausch können die Anliegen der Kundinnen und Kunden sowie der G e- meinde Cham erfüllt werden. Die Kundinnen und Kunden aus Steinhausen verfügen weite rhin mit der Linie 6 (Ast Chamerried-Theater Casino) alle 15 Minuten über direkte Verbindungen in

Seite 2/5 2417.2-14763 die Zuger Altstadt. Die Erschliessung des Gebietes Sennweid in Steinhausen ist weiterhin g e- währleistet. Die Produktivität der Linie 6 wird durch den neuen Endpunkt an der Dammstrasse erhöht und damit werden die künftigen Abgeltungskosten für den Kanton tiefer. Durch den L i- nienabtausch werden die zusätzlichen Fahrten durch die Stadt Zug auf ein Minimum beschränkt. Der Lösungsansatz wurde der Stadt Zug, den Gemeinden Steinhausen und Cham zur Stellungnahme vorgelegt. Aus der Sicht der Stadt Zug bringt die neue Lösung den Stadtzugerinnen und Stadtzugern keine Verbesserung. Es entstünden der Stadt Zug zusätzliche Kosten für Haltestellenabfahrten, die Haltestelle Dammstrasse würde schlechter genutzt. Die Stadt Zug sei auch bereit gewesen, Verschlechterungen für das Gebiet Rankhof zu unterstützen, es entstü n- den zusätzliche Fahrten über die stark belastete Vorstadt, das Umsteigen an der Haltestelle Chamerried von der Linie 7 auf die Linie 6 sei vertretbar und es müssten sich nun neue Gewohnheiten bei den Reisenden einspielen. Die kurzfristig vorgeschlagene Anpassung der Buslinie 7, gestützt auf wenige Beschwerden aus Cham, lehnt der Stadtrat ab und schlägt vor, die Linie 7 nach einem Halt von ca. 10 Minuten von der Dammstrasse via reformierte Kirche nach Cham zu führen. Auf diese Weise würden sich wenigstens in Fahrrichtung Cham Verbesseru n- gen ergeben. Die Gemeinde Steinhausen lehnt die Anpassung der Linie 6 ab, da Steinhauserinnen und Steinhauser, die in die Zuger Altstadt möchten, unter Umständen einen Bus auslassen, umste i- gen oder zu Fuss gehen müssten. Steinhauserinnen und Steinhauser seien es sich gewohnt, dass alle Busse bis zum Theater Casino geführt würden und es sei verwirrend, wenn einzelne Kurse an der Dammstrasse endeten, selbst wenn diese eine neue Liniennummer erhalten. Die Gemeinde Cham unterstützt die neue Linienführung, da diese einen attraktiven Anschluss an die Zuger Altstadt gewährt. Der Gemeinderat erachtet es jedoch als kundenunfreundlich, dass für die Busfahrt drei Zonen gelöst werden müssen. Trotz ablehnender Haltung der Stadt Zug und der Gemeinde Steinhausen hat der Regierung s- rat mit Beschluss vom 23. September 2014 entschieden, die Linie 7 neu von Cham bis zum Postplatz zu führen. Dabei spielten wirtschaftliche Aspekte und die Erfüllung der Kundenwü n- sche eine zentrale Rolle. Die von der Stadt Zug vorgeschlagene Linienführung wurde bereits im Vorfeld verworfen, da sie höhere Kosten als die vorgeschlagene Lösung verursacht. Das Ku n- denbedürfnis für Direktverbindungen von Cham ins Stadtzentrum könnte nur mit langen Wart e- zeiten an der Dammstrasse erfüllt werden, womit auch weiterhin Kundenreklamationen zu erwarten wären. Zudem entstehen auch mit dieser Variante Mehrkosten für die Stadt Zug für Haltestellenabfahrten. Für Reisende ab Steinhausen erscheint es dem Regierungsrat zumutbar, dass die Verdichtungskurse der Linie 6, welche nur in der Hauptverkehrszeit verkehren, nicht bis zur Altstadt fahren. Zumal diese Kurse vor allem auf Pendlerinnen und Pendler ausgerichtet sind und mit einer eindeutigen Liniennummer versehen werden, sollten allfällige Unsicherheiten bei den Reisenden weitgehend vermieden werden können.

2417.2-14763 Seite 3/5 2. Beantwortung der Fragen Der Regierungsrat beantwortet die Fragen wie folgt: 1. Ist die Regierung bereit, zusammen mit der ZVB den Zonentarif zu überarbeiten? Der Regierungsrat verweist diesbezüglich auf seine Antwort vom 25. Februar 2014 zum Postulat der CVP-Fraktion betreffend mehr Benutzerfreundlichkeit beim Tarif- und Zonensystem des öffentlichen Verkehrs im Kanton Zug (Vorlage Nr. 2263.1-14371). Am 9. Dezember 2012 wurde der aktuelle Zonenplan eingeführt. Da Veränderungen im Zonenplan Implikationen auf die Einnahmenentwicklung des Tarifverbunds, auf die Einnahmenverteilung unter den Transportunternehmungen und auf die Preisgestaltung der Fahrausweise haben, ist der aktuelle Zonenplan in einer mehrjährigen Überarbeitung entstanden. Der aktuelle Zonenplan ist auch kompatibel zum übergeordneten Z-Pass im Metropolitanraum Zürich, welcher es möglich macht, über den Raum Zug hinaus Fahrausweise zu lösen. Als einzige politische Vorgabe wurde beim neuen Zonenplan berücksichtigt, dass die Zonengrenzen entlang von Gemeindegrenzen verlaufen sollen und damit die Gemeinden nicht durchschnitten werden. Unterschiedliche Preise für Fahrten zwischen Cham und Zug sind nicht neu. Seit vielen Ja hren müssen die Busreisenden am Wochenende und nach 20.00 Uhr eine zusätzliche Zone (Zone 622) für die Fahrt via Steinhausen lösen. Dies ist darum notwendig, weil in dieser Zeit die Buslinie 6 zwischen Cham und Zug verkehrt. Die Zone 622 wird seit dem Fahrplanwechsel nun auch durch die Linie 7 befahren. Damit gilt während der ganzen Woche vom ersten bis zum letzten Bus der gleiche Preis für alle Busfahrten zwischen Cham und Zug. Mit der Stadtbahn, welche die Zone 622 nicht befährt, besteht hingegen während dem ganzen Tag eine günstig ere Alternative für Fahrten zwischen Cham und Zug. Die postulierte Verschiebung von Zonengrenzen würde das Lösen von Billetten zwischen Cham und Zug nur bedingt vereinfachen, da je nach Tageszeit und Wochentag für Busfahrten eine unterschiedliche Anzahl Zonen gelöst werden müsste. Die Verschiebung der Zonengrenze führt zudem auch zu Einnahmenausfällen, was bei der aktuellen Finanzlage nicht opportun ist. Hauptsächlich aus diesem Grund wird vom Tarifverbund Zug am bisherigen Zonenplan festg e- halten. Dies kann im Einzelfall zu einer auf den ersten Blick schwierig nachvollziehbaren Lösung führen, rechtfertigt einen grundlegenden Umbau des Tarifzonensystems jedoch nicht, das folgende Vorteile bringt: Überschaubares Zonensystem, abgestimmte Zonengrössen auf das Angebotsniveau, keine Zerschneidung durch Zonengrenzen in den einzelnen Gemei nden. 2. Würde es im kleinen Kanton Zug nicht auch mit weniger Zonen funktionieren um dadurch eine verständlichere und benutzerfreundlichere Fahrkartenstruktur zu schaffen? Der Regierungsrat verweist auch hier auf seine Antwort vom 25. Februar 2014 zum Postulat der CVP-Fraktion betreffend mehr Benutzerfreundlichkeit beim Tarif- und Zonensystem des öffentlichen Verkehrs im Kanton Zug (Vorlage Nr. 2263.1-14371). Es ist theoretisch denkbar, den Zonenplan auch mit weniger Zonen zu bilden, dies hat aber anderweitige Auswirkungen. Folgendes Beispiel sei erwähnt: Der gesamte Kanton wird als eine einzige Zone geführt. Um die Fahrausweiserlöse aus dem Tarifverbund stabil zu halten, müsste in diesem Fall ein Einheitstarif über den gesamten Kanton angewandt werden. Faktisch wü rden damit lange Fahrten günstiger und kurze Fahrten teurer. Dieselbe Folgerung gilt auch für eine Reduktion der Anzahl Zonen. Weiter würde es zu einer Einnahmenverschiebung zwischen den

Seite 4/5 2417.2-14763 verschiedenen Transportunternehmungen kommen. Die SBB würde sich gegen Einnahmenau s- fälle wehren, da dort vor allem längere Fahrten stattfinden. Einnahmenausfälle beim Fernve r- kehr müsste zudem der Kanton entschädigen, was zu Mehrkosten gegenüber heute führen würde. Zu berücksichtigen sind auch die Kosten einer Änderung im Zonensystem für die Umprogra m- mierung der Verkaufs- und Abrechnungssysteme oder für die Kommunikation neuer Zonenpl ä- ne. Dies müsste parallel beim Tarifverbund Zug (TVZG) und beim Z-Pass geschehen und würde auch den entsprechenden zeitlichen Vorlauf und das Einverständnis aller Partner bedingen. 3. Kann der Regierungsrat zusammen mit der ZVB eine Lösung finden, dass die Routenwahl der Endstation analog der vorherigen Bus Nr. 4 entspricht? (über den Postplatz Zug) Der Fahrplan der Linie 7 wurde ordentlich veröffentlicht und eingeführt. Die Vernehmlassung bei den Gemeinden und die Fahrplanauflage hatten keine Rückmeldungen zur Linie 7 ergeben. Einwohner- und Arbeitsplätze sind, wie in 1 Abs. 2 GöV vorgeschrieben, einwandfrei erschlossen und an das übergeordnete Verkehrssystem angeschlossen. Es besteht keine unvorhergesehene Situation, welche einen unterjährigen Fahrplanwechsel rechtfertigen könnte. Die ZVB und das Amt für öffentlichen Verkehr (AöV) haben den vom Interpellanten erwähnten Kundenwunsch nach dem letzten Fahrplanwechsel mitgeteilt erhalten. Sie haben nun eine neue Lösung auf den Fahrplanwechsel im Dezember 2014 gefunden, welche es möglich macht, dass die Linie 7 am Bahnhof Zug weiterhin gute Anschlüsse vermittelt und gleichzeitig auch das Stadtzentrum direkt erschliesst. Der Regierungsrat ist bereit die in den einleitenden Bemerkungen beschriebene Lösung, weil sie insgesamt aus Kunden- und Kostensicht optimaler ist, im Dezember 2014 umzusetzen. Damit ist die geforderte direkte Verbindung von Cham zum Postplatz sichergestellt. 4. Es soll geprüft werden, ob allenfalls abwechslungsweise der Bus mit der Strecke der ehemaligen Linie 4 und der neuen Nr. 7 eingesetzt werden kann? (z.b. morgens, mittags und abends zu festen Zeiten) Eine wechselnde Linienführung zu unterschiedlichen Tageszeiten ist nicht sinnvoll und wird deshalb nicht umgesetzt: Alternierende Linienführungen sind schwer zu kommunizieren und meistens nicht sehr kundenfreundlich. Sie führen zu unterschiedlichen Anschlusssituationen und Transportketten sowie Abweichungen vom gewohnten Taktfahrplan. Der Nutzen des dichten Taktfahrplans könnte nicht mehr angeboten werden. Zudem sind die Neukonzeption des Knoten Alpenblicks und die Unterführung Sumpf auf das heutige Busliniennetz optimal abg e- stimmt. Die Erschliessung der einleitend erwähnten neuen Potenziale wäre nur alle 30 Minuten gewährleistet und könnte auch längerfristig nicht verbessert werden, wenn an der abwechselnden Linienführung festgehalten werden müsste. Umgekehrt würden die Buskurse entlang der Stad t- bahnlinie kein Nachfragepotential erschliessen, welches nicht bereits mit öffentlichen Verkehrsmitteln erschlossen ist. Cham verfügt mit der Stadtbahn Zug alle 15 Minuten über eine rasche, attraktive Verbindung nach Zug, welche rege benutzt wird. Die Frequenzentwicklung auf der Linie 4 ist seit der Einführung der Stadtbahn rückläufig. Dies zeigt auf, dass zahlreiche Passagiere an die neuen Angebote und Gegebenheiten bevorzugen und auf die Stadtbahn umgestiegen sind. Das zusätzliche Potenzial für Kundinnen und Kunden aus Cham, welche zu gewissen Tageszeiten auf ein-

2417.2-14763 Seite 5/5 zelnen Buskursen eine etwas kürzere Reisezeit hätten, wäre gering. Die meisten Reisenden, würden deshalb weiterhin mit der Stadtbahn reisen. 5. Wäre der Regierungsrat bereit, mit dem Abbruch und der Anpassung (Rückbau des Buswartehäuschens) auf der Chamerstrasse noch zu warten, bis sich eine bessere Lösung abzeichnet? Im Bereich der Strassen sind keine baulichen Massnahmen erforderlich. Es ist jedoch zur Verbesserung der Verkehrssicherheit eine Ummarkierung mit Fussgängerschutzinsel vorgesehen. Diese Arbeiten werden im nächster Zeit ausgeführt. Die Aufhebung der Busspur ermöglicht eine Verbesserung der Sicherheit beim Fussgängerstreifen Rankhof. Für die Ausrüstung der Haltestellen ist die Stadt Zug zuständig. Im Bereich der Bu shaltestelle Kollermühle wird mit städtischer Bewilligung ein ausgedienter Buswarteunterstand abgebrochen und anderweitig weiterverwendet. Diese Haltestelle befindet sich nordwestlich der Chollerstrasse und dürfte auch nach einer allfälligen Verlängerung der Chollerstrasse, welche dannzumal durch die Buslinie 7 befahren wird, nicht mehr bedient werden. Durch die Aufhebung der Busspur im Bereich der Haltestelle Rankhof werden künftig alle Fahrzeuge unmitte l- bar am Buswarteunterstand vorbei fahren. Der Unterstand muss entfernt werden, da dieser ins Lichtraumprofil der Fahrbahn ragt und vorbeifahrende Lastwagen beschädigen könnte. 3. Antrag Kenntnisnahme. Zug, 23. September 2014 Mit vorzüglicher Hochachtung Regierungsrat des Kantons Zug Der Landammann: Beat Villiger Der Landschreiber: Tobias Moser 300/mb