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Normen und sonstige Regelungen zum Schallschutz DIN 4109 (1989) DIN 4109-1 (Juli 2016) VDI 4100 (2007) VDI 4100 (2012) DEGA Memorandum BR 0101 (März 2011) DEGA Memorandum BR 0104 (Februar 2015) DEGA Empfehlung 103 (März 2009) DIN SPEC PAS 9134 (zurückgezogen) 1
Technische Normen + Regelungen wirken sich aus im Neubau Bauvertragsrecht Altbausanierung Wohnungseigentumsrecht Mietrecht Öffentliches Baurecht Zuständig BGH VII. Senat Zuständig BGH V. Senat Zuständig BGH VIII. Senat Zuständig BVerwG 2
Architekt Tragwerksplaner / Ingenieure / Technische Ausrüstung etc. Bauphysiker Unternehmer Bauträger Durchschnitts Bauherr bzw. Erwerber Erwerber / Bauherr im Komfortsegment 3
BGH, Urteil vom 04.06.2009, (VII ZR 54/07) Der Erwerber kann ungeachtet der sonstigen Vereinbarungen grundsätzlich erwarten, dass der Veräußerer ( ) den Schallschutz nach der zur Zeit der Abnahme geltenden anerkannten Regeln der Technik herstellt. 4
BGH, Urteil vom 04.06.2009, (VII ZR 54/07) Will ein Unternehmer von den anerkannten Regeln der Technik abweichen, darf der Erwerber über den Hinweis auf die DIN 4109 hinaus eine entsprechende Aufklärung erwarten, die ihm mit aller Klarheit verdeutlicht, dass die Mindestanforderungen der DIN 4109 nicht mehr den anerkannten Regeln der Technik entsprechen, der Erwerber also einen Schallschutz erhält, der deutlich unter den Anforderungen liegt, die er für seine Wohnung erwarten darf. 5
BGH, Urteil vom 04.06.2009, (VII ZR 54/07) Kann der Erwerber nach den Umständen erwarten, dass die Wohnung in Bezug auf den Schallschutz üblichen Qualitäts- und Komfortstandards entspricht, dann muss der Unternehmer, der hiervon vertraglich abweichen will, deutlich hierauf hinweisen und den Erwerber über die Folgen einer solchen Bauweise für die Wohnqualität aufklären. 6
Aufklärung über die Negativabweichung von den ardt muss folgende Punkte umfassen: Dass nach unten von den ardt abgewichen wird in welchem Maße von den ardt abgewichen wird was dies für die Geräuschbelästigung (Hören und / oder Verstehen von fremdem Lärm) bedeutet 7
Prospekt (ausschnittsweise) 8
vertragliche Vereinbarung eines besseren Schallschutzes immer zulässig muss dann aber auch tatsächlich im Ergebnis vorhanden sein ---------------------- anerkannte Regeln der Technik ---------------------- vertragliche Vereinbarung eines schlechteren Schallschutzes nur zulässig bei Aufklärung und Einverständnis des Vertragspartners 9
BGH Urteil vom 14.06.2007, VII ZR 45/06 Können durch die vereinbarte Bauweise bei einwandfreier, den anerkannten Regeln der Technik entsprechender Bauausführung höhere Schallschutzwerte erreicht werden, als sie sich aus den Anforderungen der DIN 409 ergeben, sind diese Werte unabhängig davon geschuldet, welche Bedeutung den Schalldämm-Maßen der DIN 4109 sonst zukommt. 10
BGH Urteil vom 04.06.2009 (VII ZR 54/07) Ist eine Bauweise nicht vereinbart worden, so kann der Bauunternehmer sich zudem nicht auf Mindestanforderungen nach DIN 4109 zurückziehen, wenn die von ihm gewählte Bauweise bei einwandfreier Ausführung höhere Schalldämmungs-Maße ergibt. 11
vertragliche Vereinbarung eines besseren Schallschutzes immer zulässig muss dann aber auch tatsächlich im Ergebnis vorhanden sein ---------------------- anerkannte Regeln der Technik ---------------------- vertragliche Vereinbarung eines schlechteren Schallschutzes nur zulässig bei Aufklärung und Einverständnis des Vertragspartners 12
BGH, Urteil vom 14.06.2007, VII ZR 45/06) In aller Regel wird ( ) der Erwerber einer Wohnung oder eines Doppelhauses eine Ausführung erwarten, die einem üblichen Qualitäts- und Komfortstandard entspricht. Haben die Parteien einen üblichen Qualitäts- und Komfortstandard vereinbart, so muss sich das einzuhaltende Schalldämm-Maß an dieser Vereinbarung orientieren. Insoweit können aus den Regelwerken die Schallschutzstufen II und III der VDI-Richtlinie 4100 aus dem Jahre 1994 oder das Beiblatt 2 zur DIN 4109 Anhaltspunkte liefern. 13
Anerkannte Regeln der Technik Technische Regeln die in der technischen Wissenschaft als theoretisch richtig anerkannt sind UND nach neuestem Erkenntnisstand vorgebildeten Technikern durchweg bekannt und aufgrund fortdauernder praktischer Erfahrung als geeignet, angemessen und notwendig anerkannt sind 14
Anerkannte Regeln der Technik (ardt) sind nicht immer identisch mit DIN-Normen und VDI- Richtlinien DIN/VDI veraltet (zu niedrig) ardt höhere Werte DIN/VDI prescht voraus (zu hoch) ardt (noch) niedrigere Werte 15
Anerkannte Regeln der Technik Technische Regeln, die in der technischen Wissenschaft als theoretisch richtig anerkannt sind UND nach neuestem Erkenntnisstand vorgebildeten Technikern durchweg bekannt und aufgrund fortdauernder praktischer Erfahrung als geeignet, angemessen und notwendig anerkannt sind. 16
Anerkannte Regeln der Technik des Bereichs Schallschutz von Wohngebäuden 1. Schutz vor unzumutbaren Belästigungen DIN 4109 2. Schaffung von Ruhe, individueller Abgeschiedenheit / Privatsphäre / üblicher Komfortstandard DIN 4109 (1989), Beiblatt 2? VDI 4100 (2007)? VDI 4100 (2012)? offen in der Rechtsprechung. Gerichte erwarten derzeit Klarstellung von technischer Seite. 17
BGH, Urteil vom 14.06.2007, VII ZR 45/06) In aller Regel wird ( ) der Erwerber einer Wohnung oder eines Doppelhauses eine Ausführung erwarten, die einem üblichen Qualitäts- und Komfortstandard entspricht. Haben die Parteien einen üblichen Qualitäts- und Komfortstandard vereinbart, so muss sich das einzuhaltende Schalldämm-Maß an dieser Vereinbarung orientieren. Insoweit können aus den Regelwerken die Schallschutzstufen II und III der VDI-Richtlinie 4100 aus dem Jahre 1994 oder das Beiblatt 2 zur DIN 4109 Anhaltspunkte liefern. 18
Anerkannte Regeln der Technik Technische Regeln, die in der technischen Wissenschaft als theoretisch richtig anerkannt sind UND nach neuestem Erkenntnisstand vorgebildeten Technikern durchweg bekannt und aufgrund fortdauernder praktischer Erfahrung als geeignet, angemessen und notwendig anerkannt sind 19
Urteile Einzuhaltende Schallschutzwerte Bauzeitraum BGH (14.06.2007) BGH (04.06.2009) OLG Stuttgart (17.10.2011) OLG Karlsruhe (29.05.2012) BGH (20.12.2012) OLG Brandenburg (13.06.2013) Doppelhaustrennwand Anhaltspunkte : DIN 4109 (1989), Beiblatt 2 / SSt II / III VDI 4400 (1994) Eigentumswohnung Anhaltspunkte : DIN 4109 (1989) Beiblatt 2 SSt II / III VDI 4100 (1994) Reihenhaustrennwände gem. DEGA- Memorandum R`w = 62 db Wohn- und Geschäftshaus: DIN 4109 Beiblatt 2 Reihenhaustrennwände R w = 62 db (war unstreitig zwischen den Parteien) Schallschutzstufe II VDI-Richtlinie 4100 (Altfassung) 1997 1996 1998 / 1999 Ca. 1998 2001 2004 20
BGH Urteil vom 14.05.1998 (BauR 1998, 872) zur Mangelfreiheit Der Besteller kann redlicherweise erwarten, dass das Werk zum Zeitpunkt der Fertigstellung und Abnahme diejenigen Qualitäts- und Komfortstandards erfüllt, die auch vergleichbare andere zeitgleich fertiggestellte und abgenommene Bauwerke erfüllen. Der Unternehmer sichert üblicherweise bei Vertragsschluss die Einhaltung dieses Standards zu. Es kommt deshalb im allgemeinen auf den Stand der anerkannten Regeln der Technik zur Zeit der Abnahme an. 21
BGH, Urteil vom 04.06.2009, (VII ZR 54/07) Kann der Erwerber nach den Umständen erwarten, dass die Wohnung in Bezug auf den Schallschutz üblichen Qualitäts- und Komfortstandards entspricht, dann muss der Unternehmer, der hiervon vertraglich abweichen will, deutlich hierauf hinweisen und den Erwerber über die Folgen einer solchen Bauweise für die Wohnqualität aufklären. 22
Anerkannte Regeln der Technik Technische Regeln die in der technischen Wissenschaft als theoretisch richtig anerkannt sind UND nach neuestem Erkenntnisstand vorgebildeten Technikern durchweg bekannt und aufgrund fortdauernder praktischer Erfahrung als geeignet, angemessen und notwendig anerkannt sind 23
BGH, Urteil vom 04.06.2009 (VII ZR 54/07) Sollte sich, was nahe liegt, unter Würdigung aller Umstände ergeben, dass die Klägerin eine Doppelhaushälfte erworben hat, die auch hinsichtlich des Schallschutzes dem üblichen Komfortstandard genügen soll, so wäre zu prüfen, ob nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte der übliche Komfortstandard durch den erhöhten Schallschutz nach Beiblatt 2 zu DIN 4109 beschrieben wird. 24