Nationalpark Kellerwald-Edersee. Konzept Wildtiermanagement

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Transkript:

Nationalpark Kellerwald-Edersee Konzept Wildtiermanagement Stand: 09. September 2011 Ziel von Nationalparken ist, der Natur auf möglichst großer Fläche Raum für eine ungestörte Entwicklung zu geben (Prozessschutz). Aktive Maßnahmen sind daher auf fachlich im Einzelnen begründete Ausnahmefälle zu beschränken. Dies gilt auch für das Wildtiermanagement. Das vorliegende Wildtiermanagementkonzept wurde auf der Grundlage des am 01.01.2009 in Kraft getretenen Nationalparkplans erstellt. Es wird in den kommenden Jahren laufend neuen Erkenntnissen, Erfahrungen und Entwicklungen angepasst. Für die Laufzeit des ersten Nationalpark-Planes erfolgt die Festlegung der jagdfreien Zonen in einem Stufen-Modell: o Ab dem Jahr 2012 werden die jagdfreien Zonen auf 1.671 ha erweitert. o Sukzessive sind weitere Flächen aus der Bejagung zu nehmen. o Das angestrebte Ziel ist, die jagdfreien Zonen bis 2018 auf 75 % der Nationalpark-Fläche zu erweitern. 1 Grundsätze des Wildtiermanagements im Nationalpark Kellerwald-Edersee Der Grundsatz für das Wildtiermanagement kann in folgendem Satz kurz zusammengefasst werden: So wenig wie möglich so viel wie nötig! Es ist wegen der Verflechtung des Nationalparks mit dem land- und forstwirtschaftlich geprägten Umfeld und der Raumnutzung des Wildes, das abhängig von der Wildart nur einen mehr oder weniger großen Teillebensraum im Nationalpark selbst hat, derzeit nicht möglich, die Entwicklung aller Wildbestände vollkommen dem Prozessschutz zu unterwerfen und auf Maßnahmen zur Wildbestandsregulierung gänzlich zu verzichten. Vielmehr müssen in Teilbereichen aller Voraussicht nach dauerhaft die Schalenwildbestände durch jagdliche Eingriffe reguliert werden, jedenfalls so lange große Beutegreifer nicht zuwandern und eine wesentliche Rolle in der Regulierung spielen. 1

Ziel der Regulierung ist es, die Wildbestände in einem Umfang zu halten, der die weitgehend ungestörte Entwicklung des Waldes im Nationalpark einschließlich der natürlichen Verjüngung aller standortheimischen Baumarten zulässt; die Schäden auf den umliegenden land- und forstwirtschaftlichen Flächen minimiert; ein weitgehend natürliches Verhalten des Wildes ermöglicht. Die Maßnahmen orientieren sich dabei an wildbiologischen Erkenntnissen und Grundsätzen. Für die Bejagung bedeutet das, dass sich die Eingriffe an der körperlichen Konstitution und dem Alter scharfe Eingriffe in der Jugendklasse orientieren. Wesentlich bei der Umsetzung ist die möglichst störungsarme und effektive Gestaltung der Maßnahmen. Trophäengesichtspunkte spielen keine Rolle. Beim männlichen Hochwild wird planmäßig nur in der Jugendklasse 0-4 Jahre eingegriffen (Ausnahme Dam- und Muffelwild in der Phase starker Reduktion). Die verschiedenen Steuerungsgrößen fließen in die laufende Anpassung der Abschussplanung ein. Ansteigenden Wildbeständen und / oder ansteigenden Schäden auf benachbarten Flächen muss durch eine Steigerung der Abschüsse begegnet werden. Umgekehrt kann jedoch der Abschuss auch zurückgenommen werden, wenn die Verhältnisse es erlauben. Der Nationalparkverwaltung ist bewusst, dass eine konsequente Regulierung auf der Nationalparkfläche allein nicht erfolgen kann, da die Fläche für die meisten Wildarten zu klein ist und die Raumnutzung durch das Wild auch das Umfeld umfasst. Eine enge Kooperation mit den Nachbarn ist daher erforderlich, um Abschussplanung und vollzug möglichst zu ergänzen und negative Rückwirkungen zu vermeiden. Dies gilt in besonderem Maße für Rot-, Dam- und Schwarzwild, wohingegen Rehund Muffelwild weitgehend auf der Nationalparkfläche reguliert werden können. Zurzeit ist nur ein kleinerer Teil des Nationalparks Bestandteil des Rotwildgebietes Burgwald-Kellerwald, der größere Anteil ist nicht in ein Rotwildgebiet einbezogen. Dies ist aus Sicht eines ganzheitlichen Wildtiermanagement unbefriedigend. Die Nationalparkverwaltung hält daher die Einrichtung eines Rotwildbezirks auf der Fläche des Nationalparks als Teil des Rotwildgebietes Burgwald für wünschenswert. Bezüglich einer neuen Abgrenzung des Rotwildgebietes Burgwald-Kellerwald im Nationalparkgebiet bzw. der Bildung eines Rotwildbezirks Nationalpark wird das Nationalparkamt daher der Obersten Jagdbehörde Vorschläge unterbreiten. 2

2 Entwicklung und Anpassung des Managementkonzepts 2.1 Ausgangssituation und Hintergründe Aus der Arbeit der Projektgruppen bei Gründung des Nationalparks Kellerwald wurde ab dem Jahr 2005 eine Konzeption zum Wildtiermanagement entwickelt. Im Rahmen der Ausarbeitung des Nationalparkplans entstand durch Anhörung und Beteiligung des Umfelds ein naturschutzfachlicher Diskussionsprozess. Das Ergebnis ist im Entwurf Umsetzungskonzept für schutzzielorientiertes Wildtiermanagement bis 2018 festgehalten. Es unterscheidet sich in einigen Punkten vom Vorschlag der RAN- Projektgruppe. Die Maßnahmen der Wildbestandsregulierung bzw. des Wildtiermanagements im Nationalpark sind an nationalen und internationalen Regularien auszurichten. Die IUCN fordert unter anderem, dass auch die Maßnahmen des Wildtiermanagements grundsätzlich dem Prozessschutz zu unterstellen sind und dass bei der Durchführung solcher Maßnahmen generell keine wirtschaftlichen Erwägungen angestellt werden sollen. Im Positionspapier zum Wildmanagement der AG Nationalparke von Europarc Deutschland sind Kriterien zum Thema Jagd in Nationalparken festgelegt. Insbesondere wird das Wildmanagement auf folgende Fälle beschränkt: zur Erreichung des Schutzziels; zur unmittelbaren Gefahrenabwehr; zur Vermeidung nicht vertretbarer Auswirkungen auf die angrenzende Kulturlandschaft. In der Nationalpark-Verordnung vom 17.12.2003 (GVBl. I, S. 463) ist in 1, Abs. 1, Satz 5 festgelegt, dass der Nationalpark Kellerwald-Edersee die Kriterien der Kategorie II der IUCN zu erfüllen hat, um eine internationale Anerkennung zu erreichen. Zum 01.01.2011 wurde der Nationalpark von der IUCN als Schutzgebiet der Kategorie II zertifiziert. Aus den Grundsätzen von IUCN und Europarc können im Wesentlichen drei Punkte herausgearbeitet werden: Die Methoden des Wildtiermanagements orientieren sich in erster Linie am Schutzziel. Sie sind immer störungsarm und effektiv zu gestalten. Ein wissenschaftliches Monitoring ist aufzubauen. Um ein funktionierendes Management aufbauen zu können, waren umfassende Bestandserhebungen erforderlich. Diese Bestandesermittlungen wurden weitestgehend durch unabhängige Institutionen durchgeführt, um Objektivität zu gewährleisten. 3

Im Einzelnen wurden durchgeführt: regelmäßige Scheinwerferzählungen (drei Mal jährlich) Jagddaten-Auswertungen Befliegungen mit Infrarot- und Echtbildkamera (als Erprobungsprojekt) Alterschätzung beim Rotwild Rückrechnungsmethode. 2.2 Begleitende Untersuchungen zur Bestandsermittlung Wissenschaftliche Forschung und dauerhaftes Monitoring sind unerlässlich für die fachlich fundierte Durchführung des Wildtiermanagements. Dies umfasst insbesondere Untersuchungen zur Bestandsermittlung und -entwicklung, zur Effizienz der verwendeten Jagdmethoden, zur Störungsanalyse, zur Raumnutzung durch die einzelnen Wildarten sowie das Monitoring von Vegetationsweisern. 2.2.1 Verbiss-Aufnahme Begleitend zu den Wildbestandsermittlungen erfolgen Verbiss-Aufnahmen auf einem festgelegten Weiserflächensystem. Diese Untersuchungen werden bis 2015 je nach Wüchsigkeit des Standortes jährlich bzw. in zweijährigem Rhythmus, danach in größeren, noch festzulegenden zeitlichen Abständen durchgeführt. 2.2.2 Schälschaden-Aufnahme Der Nationalpark beteiligt sich am landesweiten Schälschadensaufnahme-Verfahren. Wenngleich eine wirtschaftliche Holznutzung im Nationalpark unterbleibt und auf die Holzqualität nicht geachtet werden muss, ist mit Blick auf das Schutzziel des Nationalparks - der ungestörten Waldentwicklung - das Ausmaß der Schälung aufmerksam zu beobachten. Die Bedeutung der Schälaufnahme liegt in der Vergleichbarkeit mit anderen Gebieten und unter Umständen im Aufzeigen von Tendenzen bei der Bestandsentwicklung. Steigende Schälschäden im Zusammenhang mit der über das Nationalparkgebiet hinausreichenden Raumnutzung können ein Indiz für die Risikobeurteilung der Außenwirkungen auf die außerhalb des Nationalparkgebiets gelegenen Waldflächen sein. 2.2.3 Telemetrie Bei Rotwild wurde mit Telemetrieuntersuchungen begonnen. Die Untersuchungen sind als langfristiges Projekt angelegt. Folgende Ziele werden hiermit angestrebt: 4

Ermittlung von Wanderbewegungen und Raumnutzungsverhalten zur Einschätzung der Wilddichten, auch hinsichtlich saisonaler und regionaler Aspekte; Überprüfung der Effektivität der Maßnahmen zur Wildbestandsregulierung; Ermittlung der Störungseinflüsse durch Besucher und Jagddruck; Überprüfung der Effektivität von Wegeführung und Besucherlenkungsmaßnahmen. 2.2.4 Jagddatenauswertung Alle im Nationalpark an der Wildbestandsregulierung beteiligten Personen sind verpflichtet, Wildbeobachtungen auf Datenblättern einzutragen. Dadurch ergibt sich bei Bewegungsjagden ein gutes Bild der vorhandenen Wildbestände und der Bewegungen des Wildes. Zudem ist es möglich, ungefähr abzuschätzen, welcher Anteil des Wildes auf der Fläche der Bewegungsjagd abgeschöpft werden konnte. Die Daten ermöglichen eine Anpassung der Strategie bei den Bewegungsjagden, um die Effektivität und Effizienz zu steigern. Diese Steigerung ist notwendig, um die erforderlichen Regulierungmaßnahmen störungsarm durchzuführen und auf wenige notwendige Eingriffe konzentrieren zu können. 2.2.5 Altersschätzung des erlegten Rotwildes Im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung des Wildbestandsmanagements soll die Altersbestimmung des erlegten Rotwildes wesentliche Rückschlüsse auf die Altersklassenverteilung sowie die Sozialstruktur liefern. Sie dient gleichzeitig als Grundlage für die Rückrechnungsmethode. 2.2.6 Erfassung und Bewertung der Lebensraumverhältnisse für die einzelnen Wildarten Neben der Wildbestandsanalyse werden alle verfügbaren Detailinformationen zusammengeführt, um - auf der Bewertung des Lebensraumes aufbauend eine sichere Grundlage für die Abschussplanung bei den einzelnen Wildarten zu erhalten. Lebensraumverbessernde Maßnahmen sind im Nationalpark nicht vorgesehen. 2.2.7 Erfassung und Bewertung von Wildschäden im Umfeld Als Teil des Wildtiermonitorings ist eine Erfassung aller Wildschäden im unmittelbaren Umfeld des Nationalparks vorgesehen. Die Erfassung bezieht sich auf Schäden von Rot- und Dam- sowie von Schwarzwild. Schäden werden sowohl im landwirtschaftlichen als auch im forstwirtschaftlichen Bereich ermittelt. 5

Hierzu wird ein Kommunikationssystem zwischen dem Nationalparkumfeld und der Nationalpark-Verwaltung aufgebaut. Die Ergebnisse der Bewertung fließen in Regulierungsüberlegungen ein. Das Nationalparkamt beteiligt sich auf freiwilliger Basis und im Rahmen der verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen an Maßnahmen zur Verhinderung von Wildschäden im Umfeld. 3 Bestandsregulierung 3.1 Jagdzeiten Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Jagdzeiten. Der Zeitraum der tatsächlich getätigten Eingriffe ist demgegenüber eingeschränkt. Der Schwerpunkt liegt in den Monaten Oktober bis Mitte Dezember, in denen möglichst wenige, aber erforderliche große Bewegungsjagden durchgeführt werden. Bei diesen Bewegungsjagden, die nach dem Ende der Rotwildbrunft beginnen, können bei dringender Notwendigkeit außerhalb der gesetzlichen Jagdzeit mit Sondergenehmigung der zuständigen Jagdbehörde auch Rehböcke erlegt werden, wenn der Abschuss von Rehwild bis dahin nicht erfüllt werden konnte. Die koordinierten Gemeinschaftsansitze werden in den folgenden Perioden schwerpunktmäßig durchgeführt: 1. bis 20. August: Rot- Dam- Muffel- und Schwarzwild, Rehwild wird mitbejagt 1. bis 15. September: Rot- Dam- Muffel- und Schwarzwild, Rehwild wird mitbejagt Eine Bejagung von Schwarzwild kann zu den gesetzlich vorgeschriebenen Zeiten in der Dauerjagdzone zugelassen werden, wenn Schäden im Umfeld an landwirtschaftlichen Kulturen zu erwarten sind. Die Jagdausübung endet am im Regelfall am 20. Dezember; in begründeten Ausnahmefällen kann unter Beachtung der einschlägigen rechtlichen Jagdzeiten die Zeit der Jagdausübung ausgedehnt werden. 3.2 Jagdmethoden und organisatorische Maßnahmen Ein möglichst großer Anteil des Abschusses soll über groß angelegte Bewegungsjagden erfüllt werden. In der Vergangenheit lag dieser Anteil bei 60 bis 80%. Dieses Ziel erfordert eine professionelle Organisation der Bewegungsjagden, angefangen bei der Standauswahl, dem Hunde- und Treibereinsatz bis hin zur Auswahl geeigneter Jäger. Eine zielgerichtete Fortbildung des Funktionspersonals wird sichergestellt. 6

Zusätzlich muss der koordinierte Gemeinschaftsansitz ausgeweitet werden, wobei auch hier durch Beschränkung auf Intervalle und möglichst konzentrierter Herangehensweise auf Störungsminimierung geachtet wird. Werden diese koordinierten Gemeinschaftsansitze geplant, sind sie für den Großraum Kellerwald mit allen Beteiligten abzustimmen. Grundsätzlich sollen Flächen mittels Bewegungsjagden nur einmal bejagt werden; Nur in Ausnahmefällen (nach einer nicht erfolgreichen Bewegungsjagd) kann eine Fläche ein weiteres Mal bejagt werden. Im Rahmen von Bewegungsjagden beabsichtigt die Nationalparkverwaltung, künftig die angrenzenden Reviere einzubeziehen, indem die benachbarten Reviere gebeten werden, bei Bewegungsjagden an der Nationalparkgrenze auf ihrer Fläche mitzujagen. Die vorhandenen festen jagdlichen Einrichtungen (Hochsitze, Drückjagdböcke etc.) wurden einzeln auf Zustand und Brauchbarkeit überprüft. Auf Grund des Prüfungsergebnisses wurde die Anzahl reduziert bzw. ein Teil der Einrichtungen durch mobile Einrichtungen ersetzt sowie Standorte optimiert. Ein gewisses Grundnetz an festen Einrichtungen bleibt somit konzentriert auf den Dauerjagdbereich - erhalten, um die Jagd auch bei schlechtem Wetter effizient ausüben zu können. Mit Reduzierung der Fläche, auf der Wildtiere reguliert werden, werden auch die jagdlichen Einrichtungen reduziert. In den jagdfreien Zonen werden jagdliche Einrichtungen entfernt. Organisation und Zuständigkeiten in der Nationalparkverwaltung werden mit Zielrichtung einer effizienteren Jagdausübung verändert. Die Organisation der Bewegungsjagden wird in einer Person konzentriert und von der Revierorganisation entkoppelt. Die Auswahl der an den Bewegungsjagden beteiligten Schützen wird zentral vorgenommen, die Anforderungen an das jagdliche Können (Schießen auf bewegte Ziele) zum entscheidenden Maßstab bei der Auswahl gemacht. 3.3 Beteiligte Jägerinnen und Jäger Soweit möglich, wird eigenes Personal bei der Wildbestandsregulierung eingesetzt. Bei den Bewegungsjagden, bei denen das eigene Personal nicht ausreicht, können im erforderlichen Umfang auch weitere Jagdscheininhaber eingesetzt werden. Diese müssen jedoch ebenso wie das eigene Personal im Schießen auf flüchtige Ziele geübt sein; ein entsprechender Nachweis ist zu erbringen. Darüber hinaus wird eine starke Identifikation mit den Zielen des Nationalparks erwartet. Personen, die an Bewegungsjagden teilnehmen, sollen sich mindestens einmal jährlich an einer Informationsveranstaltung des Nationalparkamtes zum Thema Wildtiermanagement beteiligen. Ein Verkauf von Abschüssen ist nicht vorgesehen. Die Jagd findet ausschließlich zur Wildbestandsregulierung statt. Die einschlägigen Bestimmungen zur Compliance im Landesbetrieb Hessen-Forst sind den handelnden Personen bekannt und werden beachtet. 7

3.4 Einsatz von Jagdhunden Grundsätzlich sind bei jeder Jagdart und bei der Nachsuche brauchbare Jagdhunde einzusetzen. Bei den im Wald vorherrschenden Bedingungen sind insbesondere Stöberhunde geeignet, die einzeln und nicht in einer Meute jagen, die selbständig nach dem Wild suchen und spur- bzw. fährtenlaut arbeiten Die Hunde und ihre Führer sollen Praxiserfahrung haben. Bei der Nachsuche kommen grundsätzlich geprüfte, erfahrene Schweißhunde zum Einsatz. 3.5 Kontrolle der Bestandsregulierung Die Effektivitätskontrolle der Wildbestandsregulierungsmaßnahmen erfolgt über Bestandszählungen und Weisergatter bzw. Verbissaufnahmen. 4 Maßnahmen des Wildtiermanagements bei den einzelnen Arten 4.1 Rotwild Das Rotwild gilt nach dem aktuell geltenden Nationalparkplan als Zielart. Damit soll ausgesagt werden, dass diese Wildart im Nationalpark als wesentlicher Bestandteil des heimischen Wildartenspektrums dauerhaft präsent bleiben soll und im Rahmen der Verträglichkeit mit den anderen Zielen des Nationalparks sowie den landeskulturellen Belangen im Umfeld akzeptiert wird. Folgendes Ziel wird angestrebt: Regulierung der Bestände auf ein Maß, das Schäden im Umfeld möglichst gering hält. Aus dem Umfeld und insbesondere aus dem touristischen Bereich war die Tagsichtbarkeit von Rotwild gefordert worden. Dieses Ziel muss jedoch hinter dem Ziel der Regulierung bis auf Weiteres zurückstehen. Es wird geprüft, ob sich auf den jetzt jagdfreien Flächen (Nominierungsgebiet Weltnaturerbe) die Tagsichtbarkeit durch den dort fehlenden Jagddruck automatisch einstellt. Die Schälschäden im Nationalpark liegen derzeit über dem Durchschnitt des Landes Hessen. In einem Nationalpark spielen die Auswirkungen des Schälverhaltens eine eher untergeordnete Rolle (s.o.). Nach Durchführung der Bewegungsjagden und vor Aufstellung der Abschusspläne ist ein Abstimmungsgespräch mit der Rotwild-Hegegemeinschaft, den angrenzenden Forstämtern, den Jagdberatern und der Unteren Jagdbehörde des Landkreises vorgesehen. 8

Beim männlichen Wild werden in der Regel nur Hirsche der Jugendklasse erlegt. Bei den Bewegungsjagden werden junge Rothirsche bis zum Achtender freigegeben. Besonderer Schwerpunkt ist der Eingriff bei den Hirschkälbern und bei den einjährigen Hirschen. 4.2 Damwild Im Nationalpark besteht kein ausgewiesenes Damwildgebiet und wird auch nicht angestrebt. Die Abschussfestsetzung erfolgt gemäß 26 b Absatz 5 Hessisches Jagdgesetz (HJagdG). Bei Damwild ist weiterhin eine starke Reduzierung vorgesehen. In den Jahren 2006 und 2007 wurde der Abschuss deutlich erhöht. Der Bestand ist seither tendenziell zurückgegangen. Zur Verbesserung des Abschusserfolges sind bis 2012 verstärkte Bejagungen im Intervall und durch Bewegungsjagden vorgesehen. 4.3 Muffelwild Durch hohe Abschüsse in den vergangenen Jahren und durch natürliche Abgänge in den letzten Wintern wurde der Bestand bereits deutlich reduziert. Beim gegenwärtigen Stand ist davon auszugehen, dass sich der Bestand in absehbarer Zeit auflöst, da kein Austausch mit benachbarten Rudeln besteht. 4.4 Rehwild Mit dem Zurückgehen der Wildbestände bei Rot- und Damwild ist mit einer Zunahme des Rehwilds zu rechnen. Durch das Raumnutzungsverhalten der Rehe wird kein deutlicher Einfluss auf die an den Nationalpark angrenzenden Reviere entstehen. Aufgrund der Weiserflächenauswertung kann festgestellt werden, dass der momentane Rehbestand voraussichtlich keinen nennenswerten Einfluss auf die Entwicklung der Buche darstellt. Jedoch ist lokal mit Einflüssen auf die Baumarten Bergahorn, Esche, Linde, Mehlbeere bis hin zur eventuellen, dauerhaften Entmischung zu rechnen. Um Wirkungen einer aussetzenden Regulierung bei Rehen festzustellen, kann versuchsweise die Bejagung für einen bestimmten Zeitraum eingestellt werden. Diese Maßnahmen sind im Rahmen eines zusätzlichen und gesonderten Monitorings wissenschaftlich zu begleiten. Umgekehrt kann die Jagdzeit auf Rehböcke über den gesetzlichen Zeitraum hinweg verlängert werden, um Aufschluss über die Effektivität der herbstlichen Bewegungsjagden zu erhalten. 9

4.5 Schwarzwild Da Schwarzwild nicht verbeißt, ist die Bedeutung dieser Schalenwildart für die Waldentwicklung im Nationalpark eher gering und hat wegen der Bodenverwundung - sogar positive Aspekte. Die Begründung für die Regulierung leitet sich aus den Schäden, die zu hohe Schwarzwildbestände auf benachbarten landwirtschaftlichen Flächen verursachen, ab. Stärkere Eingriffe in die Schwarzwildbestände sind daher bis auf Weiteres nötig. 4.6 Andere Wildarten Die Bejagung anderer Wildarten (Waschbär, Fuchs etc.) ist grundsätzlich nicht vorgesehen. 5 Einzelne Aspekte 5.1 Weltnaturerbe Seit dem Jahr 2009 werden Flächen, die zum Nominierungsgebiet Weltnaturerbe zählen (ca. 1.470 ha), bejagungsfrei gehalten. Auf diesen Flächen befinden sich auch keine jagdlichen Einrichtungen und keine Stände für Bewegungs- und Gemeinschaftsjagden mehr. Welche Auswirkungen diese Maßnahme auf die Bestandsentwicklung haben wird, ist momentan nicht sicher abzuschätzen. Aufgrund der Ausformung und Ausdehnung der Weltnaturerbe-Flächen ist jedoch zu erwarten, dass sich keine sehr gravierenden Auswirkungen auf die Bestandsentwicklung ergeben. Die Auswirkungen sind im Rahmen des Wildtiermonitorings zu ermitteln. Im Rahmen des Wildtiermonitorings werden auch die eventuell sich veränderten Voraussetzungen bei den Verbissgutachten und der Schäl-Aufnahme zu ermitteln sein. 5.2 Witterungseinflüsse Extreme Witterungseinflüsse, wie die Winter 2005/06 und 2008/09 führten zu einzelnen, lokal begrenzten, aber nicht unerheblichen Schäden im Umfeld. Um diese künftig zu vermeiden bzw. auf ein geringeres Maß zu begrenzen, erfolgte in den vergangenen Monaten eine intensive Kommunikation mit den Jagdnachbarn (Grundeigentümern und Pächtern) im Umfeld, der Unteren Jagdbehörde und der Rotwild-Hegegemeinschaft. 10

5.3 Kommunikation Die Kommunikation mit dem Umfeld ist weiter auszudehnen. Es sind gemeinsame Projekte diesbezüglich anzustreben mit dem Ziel, die Regelung der Eingriffe weitestgehend im Umfeld zu erledigen. 5.4 Außengatter Das gesamte Außengatter weist eine Gesamtlänge von ca. 44 km auf. Bisher sind an der Nordseite des Nationalparks in zwei Abschnitten auf einer Länge von 800 lfm bzw. 600 lfm Teile des Außengatters abgebaut worden. Diese Maßnahmen waren erforderlich, weil es sich hier um Flächen handelt, die direkt in den Nominierungsflächen für das Weltnaturerbe liegen bzw. diese Flächen direkt tangieren. In beiden Fällen bildet jeweils der Edersee die direkte Grenze. Auswirkungen auf benachbarte Flächen sind hier nicht anzunehmen. Darüber hinaus ist festzustellen, dass der Sturm Kyrill das Gatter in Teilen so weit beschädigt hat, dass das Wechseln von Wild nicht mehr ausgeschlossen ist. Auf eine Reparatur dieser Abschnitte wurde verzichtet, da ein Gatterabbau ohnehin in absehbarer Zeit vorgesehen ist. Allerdings wurde diese Entscheidung zunächst nicht ausreichend kommuniziert, so dass im Umfeld gewisse Unsicherheiten hinsichtlich des Vorgehens der Nationalparkverwaltung entstanden waren. Durch jährliche und aus der Situation heraus sich ergebende Besprechungen wird eine deutliche Entspannung der Situation erfolgen. Die ursprünglich vorgesehene Vorgehensweise, erst die Dichte beim Schalenwild abzusenken und anschließend das Gatter abzubauen, kann nicht aufrecht erhalten werden. Daher sind die Maßnahmen zur Wildbestandsregulierung konsequent umzusetzen. Ein mittelfristiger Gatterabbau mit nachfolgendem Zeithorizont ist vorgesehen: Abbau-Schwerpunkt in den Jahren 2011 2013; Abschluss der Arbeiten spätestens 2015; falls zwingend erforderlich, können einzelne Gatterteile zur Wildschadensvermeidung außerhalb des Nationalparks erst in den Folgejahren bis spätestens 2018 abgebaut werden. Der Abbau des Außengatters führt in den angrenzenden Jagdbezirken und Forstbetrieben hinsichtlich der zu erwartenden Auswirkungen zu unterschiedlichen Auffassungen. Um alle betroffenen Gruppen (wie z.b. Revierinhaber, Jagdgenossenschaften, Kommunen, Waldbesitzer, Forstämter, Hegegemeinschaftsleiter, Jagdberater etc.) in den Vorbereitungsprozess zur Gatteröffnung einzubeziehen und eine breit gefächerte Akzeptanz dieses Abbaus zu erreichen, erfolgen laufend Informationsveranstaltungen zum Thema Wildtiermanagement - Gatteröffnung und Rotwild. Die betroffenen Gruppen sind durch möglichst jährliche Veranstaltungen in das Wildtiermanagement einzubeziehen. 11

In den Jahren 2005 bis 2008 hat jährlich eine Informationsveranstaltung zum Thema Wildtiermanagement stattgefunden. In den letzten beiden Jahren wurden die Gespräche und Informationen intensiviert. Unter anderem wurden und werden auch weiterhin Einzelgespräche mit den jeweiligen Jagdgenossenschaften und Jagdpächtern geführt. Die Abstimmung mit der Rotwild-Hegegemeinschaft Burgwald-Kellerwald wurde ebenfalls deutlich intensiviert. In diese Gespräche ist auch die Untere Jagdbehörde des Landkreises einbezogen. 6 Zusammenfassung 1. Es wird angestrebt 75 % der Fläche des Nationalparks nicht zu bejagen. 2. Schalenwild muss zumindest auf absehbare Zeit auch im Nationalpark Kellerwald-Edersee in Teilbereichen bejagt werden, um eine ungestörte Waldentwicklung zu ermöglichen und Schäden in der angrenzenden Kulturlandschaft zu vermeiden. 3. Die Regulierungsmaßnahmen orientieren sich in erster Linie am Schutzziel und sind möglichst störungsarm durchzuführen. Bewegungsjagden haben daher Vorrang vor der Einzeljagd, die Zeiten der Jagdausübung werden gegenüber den gesetzlichen Jagdzeiten eingeschränkt. Bei den Bewegungsjagden werden die Jagdnachbarn einbezogen. 4. Die zum Weltnaturerbe nominierten Flächen werden von den Regulierungsmaßnahmen ausgenommen. 5. Trophäengesichtspunkte spielen bei der Abschussplanung und bei den Regulierungsmaßnahmen keine Rolle. Ein Verkauf von Abschüssen ist nicht vorgesehen. 6. Die Regulierungsmaßnahmen werden über verschiedene Monitoringsysteme gesteuert. Neben der über verschiedene Verfahren ermittelten Höhe der Wildbestände wird der Verbiss regelmäßig aufgenommen. Die hessenweite Aufnahme der Schälschäden findet auch im Nationalpark statt. 7. Reguliert im Sinne der Ziffer 1 dieser Zusammenfassung werden Rot-, Schwarzund Rehwild. Der Muffelwildbestand soll aufgelöst werden, bei Damwild ist eine starke Reduktion vorgesehen. 8. Das Außengatter wird bis 2015 abgebaut. 12