Alternativvorschlag Nr. 1 für BR 07 L

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Transkript:

Alternativvorschlag Nr. 1 für BR 07 L 1 Abb. 2: Darstellung des möglichen unabhängigen Flugbetriebs beider Start- bahnen, wie aktuell von der DFS empfohlen (blau). Die hier favorisierte rote Route entspricht der Alternative 14 (Karolinenhof-TUVAK) Abb. 1: Aktuell empfohlene Routen der DFS in Blau. In roter Markierung der hier vorgebrachte Alternativvorschlag, der der DFS-geprüften Alternative 14 (Karolinenhof - TUVAK) entspricht. Die rote Routenalternative zeigt: Der Überflug über Müggelsee mit Trinkwasserschutz- und FFH-Gebieten kann entfallen.

Alternativvorschlag Nr. 1 für BR 07 L Erläuterungen Die in Abb.1 und Abb. 2 rot markierte Route entspricht einer durch die DFS bereits geprüften Variante: Alternative 14 : Ostabbiegung vor Müggelheim (s. Abb. 5) Die DFS dokumentiert in der Analyse der Alternativen BR 07 am 09.05.2011 (s. Abb. 3 u. 4): 2 Die Alternative 14 gewährleistet die geforderten Belange Sicherheit, Kapazität und betriebliche Anforderungen zu 100 %. Die Kombination der Alternative 14 (07L)mit der Alternative 5 (07R)als Abflugstrecken Ri. Osten erfüllt alle Bedingungen an einen sicheren Flugbetrieb.

3 Abb. 3: Fluglärm-Analyse (Betroffene und Gütewert)/ Alternative 14, rot umrandet, mit dem besten Gütewert.

4 Abb. 4: Kombination der von der DFS bereits gewählten Südbahn- Alternative 5 und der hier vorgeschlagenen Nordbahn-Variante Alternative 14 : Erfüllt alle Bedingungen, ohne Einschränkung möglich.

5 Abb. 5: Von der DFS überprüfte Alternativen, darunter Alternative 14 (hier 07L/blau) und Alternative 5 (hier 07R/rot).

Alternativvorschlag Nr. 1 für BR 07 L Nachteil der Kombination von Alternative 14 (07L) und Alternative 5 (07R): 11 Abflüge auf der Südbahn (07R) können nicht im unabhängigen Parallelbetrieb erfolgen: 11 Flugzeuge pro Tag (vgl. Abb. 2: 5+2+4*), die die Hoffmann-Kurve bzw. die Alternative 5 nicht fliegen dürfen. Lösungen für diese geringe Anzahl von Starts im Interesse aller Betroffenen und des Erhalts der Schutzgebiete: Zeitversetzter Abflug (Beispiel: Frankfurt a.m.) 6 oder Temporäre Nutzung der Flugroute Alternative 4 im Abflugverfahren Entspricht dem Vorschlag des Landkreises Märkisch-Oderland an die DFS vom 13. 7. 2011 (Landrat G. Schmidt i. A. der Städte Erkner und der Gemeinden Schöneiche, Fredersdorf-Vogelsdorf, Neuenhagen bei Berlin und Hoppegarten) (s. Alternativvorschlag Nr. 2 für BR 07 L und BR 07 R)

Alternativvorschlag Nr. 2 für BR 07 L und BR 07 R Temporäre Nutzung der Flugroute Alternative 4 im Abflugverfahren auf der Südbahn Routenlösung für 11 Flugzeuge, die bei Umsetzung der Kombination Alternative 14 (07L) und Alternative 5 (07R) nicht die kurze Südabbiegung nutzen können (s. Abb. 6). Lösung bedeutet völlige Kompensation des unter Alternativvorschlag Nr. 1 für BR 07 L genannten Nachteils 7 Ein Vorschlag des Landkreises Märkisch-Oderland vom 13. 7. 2011 an die DFS, dem sich der Bezirk Treptow- Köpenick in vollem Umfang anschließt.

8 Abb. 6: Routenvorschlag (rot markiert) des Landkreises Märkisch-Oderland vom 13. 7. 2011 an die DFS

Alternativvorschlag Nr. 2 für BR 07 L und BR 07 R Erläuterungen Im Vorschlag (Abb. 6) sollen die in Frage stehenden 11 Flugzeuge spätestens vor dem Zeuthener See die Südkurve einleiten und sodann auf die vorgestellten Vorzugsvarianten mit Ziel GORIG, JUBOG und LUDDI einschwenken. Damit erfolgen die Richtungsänderungen nach dem Start von beiden Startbahnen (07L und 07R) in der gleichen Entfernung (nach ca.10 km / 5,5 nm). 9 Beide Routen divergieren also mit zunehmendem Abstand von der Startbahn, so dass ein Konflikt mit den Anforderungen an den parallel unabhängigen Betrieb nicht mehr vorliegt.

Alternativvorschläge Nr. 1 und Nr. 2 Die Vorteile Beide Vorschläge führen zu keiner zusätzlichen Lärmbelastung. Die Flugrouten führen zum weitaus größten Teil über unbewohntes Gebiet: geringste Anzahl Betroffener. Ohne Ausnahme für jedes Luftfahrzeug geeignet 10 ICAO-konform und nahezu uneingeschränkter unabhängiger Parallelbetrieb beider Start- und Landebahnen, da sich die DFS bei Abflügen von der Südbahn bereits für Alternative 5 entschieden hat. Brandenburger Gemeinden, Berliner Südosten und betroffene Schutzgebiete profitieren. Laut DFS: Strecke mit den besten Gütewerten, d.h. die wenigsten Menschen werden belastet (vgl. Abb. 3). Keine Doppelbelastungen im An- und Abflugverfahren bezüglich der Stadt Erkner.

Alternativvorschläge Nr. 1 und Nr. 2 Begleitende Forderung 1 zur Entlastung von Fluglärm Zur Vermeidung einer Doppelbelastung anliegender Gemeinden ist zwingend erforderlich, dass den Abflügen von der Nordbahn (BR 07L) erst nach Passieren des Berliner Ringes/ BAB 10 ein Verlassen der Abflugflugroute möglich wird, egal in welche Richtung abgekurvt wird. 11 Ein Verlassen der Flugroute vor diesem Punkt durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden ist Auch dieser Forderung des Landkreises Märkisch-Oderland (Schreiben vom 3.7.2011 an die DFS) schließt sich der Bezirk Treptow- Köpenick ausdrücklich an.

Alternativvorschläge Nr. 1 und Nr. 2 Begleitende Forderung 2 zur Entlastung von Fluglärm Maßnahmen zur Reduzierung des Flugverkehrs über Berliner Stadtgebiet, durch Prüfung der Verteilung der Flugverkehre von BR 07L und BR 07R mit Ziel WEST Bei täglich ca. 405 Abflügen erscheint die Kapazität der Südbahn ausreichend, um einen Anteil der Flüge mit dem Ziel West zu übernehmen, ohne die Kapazität des Flughafens einzuschränken. 12 Ziel: Ein Großteil der Flüge von BR 07L mit Ziel West müssen nicht mehr über dicht besiedeltes Berliner Stadtgebiet fliegen. Begründung: Der Überflug des Berliner Stadtgebietes, bedingt durch 122 Starts von BR 07L mit Ziel WEST, ist für Berlin umweltunverträglich und in jeder Form schädigend. Eine höhere Belegung der Südbahn ist daher anzustreben.