Leitfaden zur Sächsischen Ehrenamtskarte www.ehrenamt.sachsen.de
Inhaltsverzeichnis Vorwort der Sächsischen Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz...04 Ziele des Programms»Sächsische Ehrenamtskarte«...05 Einheitliche Merkmale der Sächsischen Ehrenamtskarte...05 Kriterien für die Verleihung...05 Vergabe auf kommunaler Ebene...06 Gewinnung von Kooperationspartnern...06 Antrags- und Vergabeverfahren für die Ehrenamtskarte...07 Öffentlichkeitsarbeit...08 Leistungen des Freistaates Sachsen...08 Anlagen...09 Vereinbarung...10 Antrag auf Vergabe der Sächsischen Ehrenamtskarte... 11 03
Vorwort der Sächsischen Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde- und Stadtverwaltungen in Sachsen, mit dem Programm»Sächsische Ehrenamtskarte«würdigt die Sächsische Staatsregierung das ehrenamtliche Engagement sächsischer Bürgerinnen und Bürger. Die Angebote im Programm der Sächsischen Ehrenamtskarte werden durch die Unterstützung staatlicher und privater Kooperationspartner ermöglicht. Diese drücken durch ihre Beteiligung am Programm ihren Dank gegenüber den ehrenamtlich Engagierten aus. Inhaber der Sächsischen Ehrenamtskarte können bei Vorlage kleine Vergünstigungen genießen, etwa in Form von kostenlosem oder ermäßigtem Eintritt. In der 3. Auflage soll die Sächsische Ehrenamtskarte wie bisher in unkomplizierter Art und Weise durch die Wohnort-Gemeinde der ehrenamtlich tätigen Person erfolgen. Um einem noch größeren Personenkreis den Erwerb der Ehrenamtskarte zu ermöglichen, haben wir das Mindestalter gesenkt, die Mindestdauer des bisherigen Engagements auf ein Jahr reduziert und auf einen Mindestumfang des wöchentlichen Engagements verzichtet. Wir möchten Sie einladen, sich auch weiterhin oder erstmals am Programm»Sächsische Ehrenamtskarte«zu beteiligen, die Karte an Engagierte in Ihrer Kommune zu vergeben, selbst Vergünstigungen anzubieten und weitere Kooperationspartner zu gewinnen. Dazu soll Ihnen dieser Leitfaden eine Hilfe sein. Mit Ihrem Mittun kann unser Anliegen, engagierten Menschen im Ehrenamt zu danken, gelingen. Dresden, im Dezember 2015 Barbara Klepsch Sächsische Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz 04
Ziele des Programms»Sächsische Ehrenamtskarte«Die Sächsische Ehrenamtskarte ist ein auf breiter Ebene sichtbares und im Alltag anwendbares Zeichen des Dankes und der Anerkennung für geleistetes ehrenamtliches Engagement. Inhaber der Sächsischen Ehrenamtskarte können bei Inanspruchnahme Vergünstigungen genießen, etwa beim Besuch von Veranstaltungen oder Museen. ln erster Linie stellt die Karte eine personengebundene Auszeichnung und Wertschätzung dar. Daneben soll sie die Bereitschaft zu neuem oder fortgesetztem Engagement stärken. Einheitliche Merkmale der Sächsischen Ehrenamtskarte Die Sächsische Ehrenamtskarte würdigt das ehrenamtliche Engagement sächsischer Bürgerinnen und Bürger. Das Layout der Ehrenamtskarte, des Faltblatts und anderer Kommunikationsmedien ist sachsen weit einheitlich. Die Karte gilt für alle Inhaber gleichermaßen und sachsenweit. Es können also alle Karten-Inhaber Vergünstigungen auch außerhalb ihrer Heimat- Kommune wahrnehmen. Die Ehrenamtskarte gilt in der 3. Auflage (unabhängig vom Zeitpunkt der jeweiligen Ausstellung bzw. Vergabe) von Januar 2016 bis Dezember 2018 maximal drei Jahre. Die Vergabe an Engagierte erfolgt über deren Wohnort-Gemeinde. Die Gemeinden sollen das Programm»Sächsische Ehrenamtskarte«durch die Vermittlung von Kooperationspartnern oder mit der Gewährung eigener Vergünstigungen unterstützen. Teilnehmende Gemeinden und Kooperationspartner sind auf dem Internetportal der Staatsregierung (www.ehrenamt.sachsen.de) aufgeführt. Die Kooperationspartner sind durch einen entsprechenden Aufkleber erkennbar, der beispielsweise am Eingang oder an der Kasse der jeweiligen Institution auf das Angebot hinweist. Kriterien für die Verleihung Mindestalter: Die Antragsteller müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Dauer der bestehenden ehrenamtlichen Tätigkeit: Die Antragsteller müssen bisher mindestens ein Jahr ehrenamtlich tätig sein. Die Trägerorganisation des ehrenamtlichen Engagements bestätigt dieses Engagement. Wohnsitz: Die Antragsteller müssen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Freistaat Sachsen haben. Ausnahmen von dieser Voraussetzung können gemacht werden, wenn der regelmäßige Einsatzort des ehrenamtlichen Engagements in einer sächsischen Gemeinde liegt. Darüber entscheidet die Gemeinde, in der der Einsatzort liegt. 05
Vergabe auf kommunaler Ebene Die Vergabe der Ehrenamtskarte erfolgt durch die Gemeinden. Diese können zusätzliche Kriterien für die Vergabe der Karte festlegen und das Verfahren um die Vergabe (unter Beachtung der einheitlichen Kriterien) in eigener Zuständigkeit regeln. Gewinnung von Kooperationspartnern Idealerweise werden Gemeinden selbst aktiv, weitere Kooperationspartner für die Ehrenamtskarte zu gewinnen. Ebenso bieten sie möglichst selbst eigene Vergünstigungen an. Dabei sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt. Grundsätzlich sollen jedoch Dank und Anerkennung der ehrenamtlich Engagierten im Vordergrund stehen, materielle Aspekte spielen eine untergeordnete Rolle. Vergünstigte Angebote der Gemeinden können beispielsweise bei öffentlichen Einrichtungen eingeworben werden. Verbände beispielsweise aus dem Sport- und Tourismusbereich, Handwerkskammern sowie private Anbieter sind ebenfalls mögliche Kooperationspartner, mit denen entsprechende Vereinbarungen zur Unterstützung der Sächsischen Ehrenamtskarte geschlossen werden können (siehe Anlage). Der Freistaat Sachsen hat in seiner Zuständigkeit Vergünstigungen in Museen und weiteren kulturellen Einrichtungen eingeworben. Diese Angebote sind (mit dem Einverständnis der Kooperationspartner) unter www.ehrenamt.sachsen.de abrufbar. Je nach örtlicher Situation lassen sich zum Beispiel Vergünstigungen in folgenden Bereichen verhandeln: Reduzierte (Eintritts-) Preise in den Bereichen Kultur und Freizeit für Museen, Kulturveranstaltungen, Open-Air-Veranstaltungen, Kinos und Tierparks sowie für Ausleihgebühren in Büchereien, Bildung für Kurse in Volkshochschulen, Angebote von Jugendhilfeträgern, Sport für Schwimmbäder, Badeseen, Fitness-Center, bei Sportveranstaltungen, Tourismus für Angebote von ansässigen Hotels und Gaststätten, Stadtführungen, bei örtlichen Sehenswürdigkeiten, Verkehr für Parkausweise, Angebote des öffentlichen Personennahverkehrs. 06
Antrags- und Vergabeverfahren für die Ehrenamtskarte Der Antragssteller gibt auf dem Antrag einige Grundinformationen zur Person und zu seinem ehrenamtlichen Engagement an. Die Trägerorganisation des Engagements bestätigt diese Angaben. Kleinere Initiativen ohne eigenen Rechtsstatus als Trägerorganisation können die Bestätigung im Zusammenwirken mit der Kommune erteilen. Das Antragsformular ist im Internet unter www.ehrenamt.sachsen.de zum Download verfügbar (siehe Anlage). Trägerorganisationen können sein Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, die örtlichen Träger der Freien Wohlfahrtspflege sowie Kirchengemeinden, als gemeinnützig anerkannte Vereine, Verbände und Stiftungen, Gemeinden und Gemeindeverbände. Bei Verlust der Karte kann der Ehrenamtliche einen neuen Antrag bei der Kommune einreichen. 07
Öffentlichkeitsarbeit Der Freistaat Sachsen stellt den am Programm teilnehmenden Gemeinden die für die Bewerbung der Ehrenamtskarte erforderlichen Projektmedien zur Verfügung. Bei Bedarf können diese über das Internetportal www.ehrenamt.sachsen.de angefordert werden. Sächsische Ehrenamtskarte Sich am Programm beteiligende Gemeinden können sich auf dem Internetportal www.ehrenamt.sachsen.de präsentieren. Zudem können alle beteiligten Gemeinden ihr Gemeinde-Wappen bzw. ihr Logo auf die von ihnen auszugebenden Ehrenamtskarten aufdrucken lassen. Dazu muss im Vorfeld eine entsprechende Datei (Format pdf, eps oder png; mindestens 300 dpi) an Ehrenamtskarte@sms.sachsen.de gesendet werden. Mit dieser Zusendung wird der Freistaat berechtigt, das Wappen bzw. Logo im Zusammenhang mit der Ehrenamtskarte zu verwenden. Einheitliche Kommunikationsmittel Die einzelnen Kommunikationsmedien sind einheitlich gestaltet. Standortspezifische Informationen zu Angeboten und Nutzern sind möglich. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Medien: Ehrenamtskarte Die Ehrenamtskarte wird von der Staatsregierung zur Verfügung gestellt. Die Geltungsdauer (»gültig bis 31.12.2018«) ist aufgedruckt. Die Individualisierung erfolgt mit der Unterschrift der begünstigten, ehrenamtlich tätigen Person auf dem dafür vorgesehenen Feld und den Zusätzen»Gültig in Verbindung mit einem Lichtbildausweis.«und»Diese Karte ist nicht übertragbar.«auf der Rückseite der Ehrenamtskarte. www.ehrenamt.sachsen.de Faltblatt und Aufkleber für die Anbieter Diese Medien dienen der allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit. Die Aufkleber werden am Eingang oder im Kassenbereich einer Einrichtung angebracht und informieren über deren Beteiligung als Kooperationspartner. Wir machen mit Leistungen des Freistaates Sachsen Der Freistaat Sachsen stellt für die erfolgreiche Umsetzung des Programms»Sächsische Ehrenamtskarte«folgende Unterlagen zur Verfügung: die Sächsische Ehrenamtskarte in einem sachsenweit einheitlichen Layout, Projektmedien sowie weitere Formen der landesweiten Werbung für die Ehrenamtskarte, Muster-Formulare und einen Leitfaden zum Programm»Sächsische Ehrenamtskarte«für die Kommunen. Der Freistaat Sachsen organisiert die Öffentslichkeitsarbeit auf dem Internetportal www.ehrenamt.sachsen.de. 08
Anlagen
Vereinbarung zwischen der Stadtverwaltung/Gemeindeverwaltung in und (Name des Anbieters) Stempel oder Adresse und Telefonnummer Name der Kontaktperson E-Mail Telefon Hiermit erkläre/n ich/wir mich/uns bereit, das Programm»Sächsische Ehrenamtskarte«zu unterstützen. Den Karteninhabern wird gegen Vorlage der gültigen Karte folgende Vergünstigung gewährt: einen Rabatt in Höhe von/eine Vergünstigung von auf Diese Vereinbarung gilt bis auf schriftlichen Widerruf durch die Geschäftspartner. Für Werbezwecke stelle/n ich/wir der Stadtverwaltung/Gemeindeverwaltung ein Logo in digitaler Form zur Verfügung. Ort Datum Unterschrift der Ortsverwaltung Unterschrift/en Geschäftspartner 10
Antrag auf Vergabe der Sächsischen Ehrenamtskarte Aufgrund meines mindestens einjährigen ehrenamtlichen Engagements beantrage ich die Sächsische Ehrenamtskarte. Familienname Vorname E-Mail Telefon Straße Postleitzahl, Ort Geburtsdatum Einsatzort der ehrenamtlichen Tätigkeit: Das Engagement erfolgt im Bereich (Mehrfachnennung möglich): Altenhilfe Behindertenhilfe Engagement mit Kindern und Jugendlichen Gesellschaft, Politik, Rechtsprechung Heimat- und Brauchtumspflege Integration von Migranten Katastrophenschutz, Feuerwehr, Rettungswesen Kirche Musik Schule, Bildung und Erziehung Sonstiger kultureller Bereich Sport Umwelt- und Naturschutz Verkehrswesen Wohnungslosenhilfe, Hilfe für Menschen in Not Bitte beschreiben Sie kurz Ihr Engagement. Unterschrift des Antragstellers (ehrenamtlich tätige Person) Angaben zur Trägerorganisation Name der Trägerorganisation verantwortliche Kontaktperson Straße, Hausnummer Postleitzahl, Ort Telefon E-Mail Wir bestätigen, dass der Antragsteller in unserer bzw. für unsere Organisation ehrenamtlich tätig ist. Der Antragsteller ist Inhaber der Jugendleitercard. Stempel der Organisation Ort, Datum Unterschrift (für die Trägerorganisation)
Herausgeber und Redaktion: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Albertstraße 10, 01097 Dresden E-Mail: presse@sms.sachsen.de www.sms.sachsen.de www.facebook.com/sozialministeriumsachsen www.twitter.com/sms_sachsen Redaktion: Referat Gesellschaft und Familie Foto: Jürgen Lösel Realisierung: www.oe-grafik.de Druck: Lößnitz-Druck GmbH Redaktionsschluss: Dezember 2015 Auflage: 3.000 Exemplare Bezug: Zentraler Broschürenversand der Sächsischen Staatsregierung Hammerweg 30, 01127 Dresden Telefon: +49 351 2103671 Telefax: +49 351 2103681 E-Mail: publikationen@sachsen.de Download www.publikationen.sachsen.de Verteilerhinweis Diese Informationsschrift wird von der Sächsischen Staatsregierung im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Verpflichtung zur Information der Öffentlichkeit herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von deren Kandidaten oder Helfern im Zeitraum von sechs Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für alle Wahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel Untersagt ist auch die Weitergabe an Dritte zur Verwendung bei der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die vorliegende Druckschrift nicht so verwendet werden, dass dies als Parteinahme des Herausgebers zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Diese Beschränkungen gelten unabhängig vom Vertriebsweg, also unabhängig davon, auf welchem Wege und in welcher Anzahl diese Informationsschrift dem Empfänger zugegangen ist. Erlaubt ist es jedoch den Parteien, diese Informationsschrift zur Unterrichtung ihrer Mitglieder zu verwenden. Copyright Diese Veröffentlichung ist urheberrechtlich geschützt Alle Rechte, auch die des Nachdruckes von Auszügen und der fotomechanischen Wiedergabe, sind dem Herausgeber vorbehalten.