Newsletter. der Paul-Maar-Grundschule und des Fördervereins der Paul-Maar-Grundschule Großziethen e.v.

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10/2012 - Januar 2012 der Paul-Maar-Grundschule und des Fördervereins der Paul-Maar-Grundschule Großziethen e.v. Vorwort Liebe Leserinnen und Leser des s, zunächst wünsche ich Ihnen allen ein frohes und gesundes neues Jahr 2012 und hoffe, Sie haben die Feiertage harmonisch und gesund verbracht. Nach der romantischen Weihnachtszeit starten wir in diesem mit einem sehr realen, hoffentlich für den einen oder anderen dennoch hilfreichen Thema: Geld und Finanzen. Zugegebenermaßen liest sich das sehr trocken, wir haben allerdings im Januar sowohl in der Schule als auch im Verein Saure-Gurken-Zeit. Die Lehrerinnen und Lehrer brüten über den Halbjahreszeugnissen und die AG-Anmeldungen werden vom Verein gerade bearbeitet, daher nutze ich die Gelegenheit, diesen ganz unter das o. a. Thema zu stellen. Versprochen: der nächste wir wieder unterhaltsamer! Mit freundlichen Grüßen Carsten Bevier Kassenwart des Fördervereins Liebe Leseratten des kleinen Kängurus! Wir haben es geschafft, dank vieler Spenden haben wir die 1000 Bücher Marke geknackt! Danke! Deshalb konnte ich nun die Ausleihfrist auf 2 Wochen erhöhen! Ich hoffe dass nun der Druck Hilfe, wie soll ich das bloß schaffen für einige Kinder Vergangenheit ist. Ich werde aber nach 3 Monaten Eingewöhnung beginnen, schneller eine Erinnerung abzusenden als zuvor. Ich bin die komplette Mittagspause in der Bücherei. Ihr könnt ganz gemütlich nach dem Essen bei mir vorbeikommen und müsst euch nicht immer erst am Ende der Pause abhetzen! Weiterhin wünsche ich allen Bücherwürmern viel Spaß am Lesen! Liebe Grüße Andrea Taube Öffnungszeiten: dienstags & freitags in der gesamten Mittagspause Seite 1

10/2012 - Januar 2012 Häufig gestellte Fragen zur Bezahlung von Nachmittags- AGs, Klassenfahrten und vieles mehr 1. Warum zahle ich die AG-Gebühren an den Fördervervein und nicht an die Schule, die Gemeinde oder den AG-Leiter? Mit Einführung der teilgebundenen Ganztagsschule im Jahre 2006 hat sich der Förderverein bereit erklärt, die Organisation und das Inkasso zur Entlastung des Schulpersonals zu übernehmen. Die Nachmittags-AGs bleiben jedoch ohne Ausnahme Schulveranstaltungen und werden von der Schulleitung auch in jedem Halbjahr neu verantwortlich gestaltet. Lediglich die organisatorischen Arbeiten (welcher AG-Leiter hat welchen Raum zu welcher Zeit, welche Kinder sind für welche AGs angemeldet u.s.w.) sowie die Buchführung über die eingegangenen und an die AG-Leiter ausgezahlten Gebühren werden vom Förderverein übernommen. 2. Wann muss ich die AG-Gebühren bezahlen? Jeweils zum 15. eines Monats sind die AG-Gebühren zu bezahlen. Beispiel: im nächsten Halbjahr beginnt das AG-Programm am 6. Februar, dann sind die Gebühren für Februar bis zum 15. Februar zu bezahlen. Darüber hinaus gibt es keine Regelungen, alle Eltern können jederzeit AG-Beiträge unter Nennung des Namens des oder der Kinder überweisen, natürlich auch komplett für das Halbjahr oder in zwei oder drei Raten. Als Kassenwart buche ich alle Zahlungen auf eine Art Konto des Kindes, am Halbjahresende sollte da eine schwarze Null stehen. 3. Kann ich die AG-Gebühren per Lastschrift einziehen lassen und was muss ich dafür tun? Ja, ein Lastschriftverfahren ist möglich, dazu genügt es, mir eine Mail zu schreiben (c.bevier@paul-maargrundschule.de), aus der hervorgeht, von welchem Konto das Geld abgebucht werden soll (Kontonummer und Bankleitzahl), den Inhaber des Kontos anzugeben und sehr wichtig die Angabe, ob monatlich oder halbjährlich abgebucht werden soll. 4. Woher weiß ich, ob ich irgendwann einmal eine Einzugsermächtigung erteilt habe? Sie erhalten eine Rechnung zu Beginn der AGs. Für das nächste Halbjahr so ca. Mitte bis Ende Januar. Dort steht entweder sinngemäß: Bitte überweisen Sie den Betrag auf Konto... oder es steht: Wir haben von Ihnen eine Einzugsermächtigung erhalten, bitte nicht überweisen! Sollten Sie bisher überwiesen haben und nunmehr lieber einziehen lassen wollen, erteilen Sie mir eine Einzugsermächtigung wie oben beschrieben und überweisen Sie nicht! 5. Muss ich AGs für das ganze Halbjahr bezahlen, auch wenn mein Kind nach ein paar Monaten auf die AG keine Lust mehr hat? Ja, die AGs sind komplett für das Halbjahr zu bezahlen, Ausnahmen gibt es bei Verletzungen und der Buchung einer Sport-AG. Das ist eine Einzelfallprüfung, grundsätzlich gilt jedoch die AG-Buchung immer für ein Halbjahr. 6. Warum gibt es einen Zugangscode zu den AGs und wieso kann ich nicht einfach bei Ihnen/Euch anrufen, um ihn zu erhalten? Aus zwei Gründen: erstens ist durch den Code die Unverwechselbarkeit des Kindes auch für Computer gewährleistet und zweitens ist es schwieriger, sich einen Scherz daraus zu machen, für andere Kinder AGs im Wert von mehreren hundert Euro anzumelden, die erst wieder rückgängig gemacht werden müssten. Letzteres ist auch der Grund, warum wir Zuganscodes niemals am Telefon herausgeben, es sei denn, wir kennen uns so gut, dass wir wissen, mit wem wir telefonieren. 7. Zahlt der Förderverein Zuschüsse zu Klassenfahrten? Nein! Aber er legt das Geld kostenlos aus, bis die Zuschüsse vom Amt da sind, nach dem Motto: solange es den Verein gibt, verzichtet kein Kind aus finanziellen Gründen auf Ausflüge oder Klassenfahrten. Seite 2

10/2012 - Januar 2012 Bildungspaket für Kinder und Jugendliche Liebe Eltern, der nachfolgende Text ist uns netterweise von unserem Gesamtelternvertreter, Herrn Christian Hentschel, der beruflich bei der Bundesagentur für Arbeit tätig ist, zur Verfügung gestellt worden. Er geht ausführlich auf die neuen Regelungen des Bildungspaketes ein und ist für all jene interessant, die in den Kreis der sogenannten Leistungsbezieher von Sozialhilfe, Wohngeld oder Arbeitslosengeld II fallen. Bevor Sie beginnen zu lesen noch ein Tipp: Wenden Sie sich am einfachsten vertrauensvoll an unsere gute Seele, nämlich an unsere Schulsekretärin, Frau Wikowski. Im Sekretariat sind alle Anträge vorhanden, Frau Wikowski hilft beim Ausfüllen, ergänzt den Antrag um die notwendige Bestätigung der Schule und sendet den Antrag an die zuständige Stelle. Danach geht das Geld entweder bei den Eltern oder direkt beim Förderverein ein. Für all jene, die gern ausführliche Hintergrundinformationen haben möchten, sind die nachfolgenden Seiten gedacht. Viel Spaß beim Lesen! Finanzielle Hilfen im Rahmen des Bildungspaketes für bedürftige Kinder und Jugendliche Worum geht es? Insgesamt 2,5 Millionen Kinder profitieren vom Bildungspaket und können die Leistungen in Anspruch nehmen. Dies gilt für bedürftige Kinder, die Sozialgeld oder ggf. Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bekommt, wendet sich für Leistungen aus dem Bildungspaket in der Regel an das Jobcenter. Dort wird es von den Kreisen und kreisfreien Städten umgesetzt. Auch bei Fragen zur Regelleistung (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) bleibt das Jobcenter Ihr Ansprechpartner. Dort stellen Sie Ihren Antrag (Infos und Anlaufstellen) und von dort wird Ihnen monatlich das Geld überwiesen. Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld, den Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, sind die Jobcenter nicht zuständig. Die Kreise oder kreisfreien Städte (erreichbar z.b. im Rathaus, im Bürgeramt oder in der Kreisverwaltung) nennen diesen Familien den richtigen Ansprechpartner. Was ist drin im Bildungspaket? Was ist im Einzelnen zu beachten? 1. Mittagessen in Kita, Schule und Hort: Einen Zuschuss fürs gemeinsame Mittagessen gibt es dann, wenn ein entsprechendes Angebot von Schule oder Kita genutzt wird. Der verbleibende Eigenanteil des Kindes liegt bei einem Euro pro Tag und Essen. Kita-, Hortkinder und Schüler bis 25 Jahre können den Zuschuss bekommen. Wenn Sie Ihr Kind zum Mittagessen anmelden, achten Sie darauf, dass Sie einen Beleg bekommen. Den brauchen Sie für das Jobcenter. 2. Lernförderung: Bedürftige Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das wesentliche Lernziel erreicht werden kann. Voraussetzung ist insbesondere, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen. Fragen Sie Ihr Kind regelmäßig nach den Ergebnissen von Klassenarbeiten, Tests und anderen Aufgaben. In welchem Schulfach hat es Probleme? Sprechen Sie mit den Lehrerinnen und Lehrern: Haben die Tipps, wie Ihr Kind besser im Unterricht mitkommen kann? Gibt es an der Schule kostenlose Förderangebote? Ist die Versetzung gefährdet und gibt es an Ihrer Schule sonst keine Unterstützung? Dann kann Ihr Kind zur Nachhilfe. Lassen Sie sich von der Lehrerin oder dem Lehrer bestätigen, dass Ihr Kind zusätzliche Unterstützung braucht. Stellen Sie im Jobcenter einen Antrag. Die Lernförderung gilt für ein konkretes Angebot, mehrere Nachhilfestunden oder einen ganzen Kurs. Bitten Sie die Lehrerin oder den Lehrer um eine Einschätzung dazu. Seite 3

10/2012 - Januar 2012 3. Kultur, Sport, Mitmachen: Bedürftige Kinder sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel und Kultur mitmachen. Deswegen kann hierfür bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres monatlich ein Betrag bis zu 10 Euro genutzt werden (zum Beispiel für die Musikschule, den Fußball- oder Leichtathletikverein, den Kinderzirkus oder die Pfadfinder- Freizeit). Erkundigen Sie sich auch in der Schule: Sind den Lehrerinnen und Lehrern im Unterricht besondere Stärken oder Interessen Ihres Kindes aufgefallen? Sprechen Sie mit Ihrem Jobcenter. Dort bekommen Sie Informationen, wo Ihr Kind mitmachen kann. 4. Schulbedarf und Ausflüge: Damit bedürftige Kinder mit den nötigen Lernmaterialien ausgestattet sind, wird in diesen Fällen zwei Mal jährlich ein Zuschuss gezahlt, zu Beginn des Schuljahres 70 Euro und im Februar 30 Euro - insgesamt 100 Euro. Zudem werden die Kosten eintägiger Ausflüge in Schulen und Kita finanziert. Mehrtägige Klassenfahrten werden wie bisher erstattet. Für das Schuljahr 2011/2012 wird erstmals zum 1. August 2011 der Betrag von 70 Euro für Schulbedarf ausgezahlt. Informieren Sie sich: Zum Schuljahrsanfang geben Klassenlehrer häufig Listen aus. Darauf steht, was Ihr Kind benötigt, um im Unterricht mitzumachen. Stifte und Hefte, Schnellhefter und Wasserfarben, Taschenrechner und Schulranzen das sind nur einige der Dinge, die zum Schulbedarf gehören. Fragen Sie Ihr Kind regelmäßig, ob es alle notwendigen Schulmaterialien hat. Braucht es einen neuen Block, Hefte oder Tintenpatronen? Hinweis: Familien mit Anspruch auf Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach AsylbLG müssen hierfür einen gesonderten Antrag stellen. 5. Schülerbeförderung: Insbesondere wer eine weiterführende Schule besucht, hat oft einen weiten Schulweg. Sind die Beförderungskosten erforderlich, können sie nicht aus dem eigenen Budget bestritten werden und werden sie nicht anderweitig abgedeckt, werden diese Ausgaben erstattet. Einen Zuschuss zur Schülerbeförderung bekommen Schülerinnen und Schüler, die die nächstgelegene weiterführende Schule besuchen, auf den Bus oder Zug angewiesen sind und deren Kosten niemand anderes übernimmt und diese nicht aus dem Regelbedarf bestritten werden können. Im Wesentlichen betrifft dies Schüler und Schülerinnen der Sekundarstufe 2 (z.b. Gymnasiale Oberstufe). Wenn Ihr Kind die Monatskarte auch privat nutzen kann, zahlen Sie je nach Alter des Kindes einen Eigenanteil. Stellen Sie im Jobcenter einen Antrag. Sie bekommen den notwendigen Zuschuss dann direkt überwiesen. Welchen Umfang hat das Bildungspaket für das einzelne Kind und insgesamt? Das Bildungspaket enthält für jedes Kind folgende Beträge: 100 Euro jährlich für Schulbedarf, davon 70 Euro im ersten, 30 Euro im zweiten Schulhalbjahr 10 Euro monatlich fürs Mitmachen in Sport, Kultur und Freizeit einen Zuschuss für jede warme Mahlzeit in der Schulkantine, im Hort oder in der Kindertageseinrichtung. Der Eigenanteil der Familien liegt bei einem Euro täglich. Tatsächlich anfallende Kosten für Tagesausflüge in Schule und Kita. Lernförderung bekommen Schülerinnen und Schüler, die das Lernziel nicht erreichen oder deren Versetzung gefährdet ist. Übernommen werden Kosten, die sich an den ortsüblichen Preisen für Lernförderung orientieren. Die Kosten für die Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule werden entweder insgesamt übernommen oder es gibt, wenn die Karte auch für andere Fahrten genutzt werden kann, einen Zuschuss. Voraussetzung ist, dass die Beförderung zur nächsten Schule notwendig ist und die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden. Wie können sich Kitas und Schulen beteiligen? Auch Schulen und Kitas sollten sich mit den Kreisen oder den kreisfreien Städten (erreichbar zum Beispiel im Rathaus, im Bürgeramt oder in der Kreisverwaltung) in Verbindung setzen, wenn sie beim Bildungspaket mitmachen wollen. Lehrer und Erzieher spielen beim Bildungspaket eine wichtige Rolle: Sie kennen die Stärken und Schwächen der Kinder besonders gut und können den Eltern Tipps Seite 4

10/2012 - Januar 2012 geben, welche Angebote aus dem Bildungspaket für das einzelne Kind sinnvoll sind. Insbesondere bei der Nachhilfe sind die Schulen gefragt: Erst wenn sie bestätigen, dass ein Kind das Lernziel nicht erreicht oder die Versetzung gefährdet ist, können Eltern Nachhilfe aus dem Bildungspaket beantragen. Wer setzt das Bildungspaket um? Wer nimmt die Anträge entgegen? Trägerschaft und Umsetzung des Bildungspakets liegen vollständig in der Verantwortung der Kreise und kreisfreien Städte. Für Arbeitslosengeld II-Bezieher setzen die kommunalen Träger das Bildungspaket in der Regel im örtlichen Jobcenter um. Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten, sind die Jobcenter nicht zuständig. Im Rathaus Empfänger Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld: Jobcenter Dahme-Spreewald (Königs Wusterhausen) Max Werner Straße 5 / Brückenstraße 41 15711 Königs Wusterhausen Tel.: 03375/279-700 Email: Jobcenter-LK-Dahme-Spreewald@jobcenter-ge.de Jobcenter Dahme-Spreewald (Lübben) Weinbergstraße 1A 15907 Lübben Tel.: 03546/228-290 Email: Jobcenter-LK-Dahme-Spreewald@jobcenter-ge.de Jobcenter Dahme-Spreewald (Luckau) Bersteallee 21 15926 Luckau Tel.: 03544/5035-90 Email: Jobcenter-LK-Dahme-Spreewald@jobcenter-ge.de Öffnungszeiten jeweils: Montag 8.00-13.00 Uhr Dienstag 8.00-13.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr Mittwoch 8.00-13.00 Uhr Donnerstag 8.00-13.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr Freitag 8.00-12.30 Uhr oder Bürgeramt können diese Familien den zuständigen Ansprechpartner für die Leistungen aus dem Bildungspaket erfragen. Die Kommunen sind Schul- und Jugendhilfeträger und kennen Vereine und Verbände vor Ort. Damit Sie diese Aufgabe gut und nachhaltig ausüben können, werden ihnen die Ausgaben für das Bildungspaket vollständig vom Bund ersetzt. Das Abrechnungsverfahren soll so unkompliziert wie möglich gehalten werden. Die Kreise und kreisfreien Städte übernehmen die Kosten; sie können z.b. einen Gutschein für die Leistungsberechtigten ausstellen oder das Geld, zum Beispiel den Mitgliedsbeitrag für den Verein, direkt an die Anbieter überweisen. Die konkrete Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets kann im Detail in den Kreisen und kreisfreien Städten unterschiedlich sein. Empfänger Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld: Landkreis Dahme-Spreewald Sozialamt Brückenstraße 41 15711 Königs Wusterhausen Tel.: 03546/20-1703 Email: but@dahme-spreewald.de Landkreis Dahme-Spreewald Sozialamt Beethovenweg 14 15907 Lübben (Spreewald) Email: but@dahme-spreewald.de Öffnungszeiten jeweils: Dienstag 8.00-18.00 Uhr Donnerstag 8.00-16.00 Uhr und nach Vereinbarung Webseite: www.dahme-spreewald.de Seite 5

10/2012 - Januar 2012 Informationsveranstaltung zum Thema Bildung und Teilhabe Liebe Eltern, der Gesamtelternvertreter, Herr Hentschel, veranstaltet als Ergänzung zu unseren Informationen über Bildung und Teilhabe mit einer Kollegin der Bundesagentur für Arbeit eine Informationsveranstaltung. Diese richtet sich nicht nur an Eltern, die unmittelbar die Kriterien für Leistungen erfüllen, sondern auch an all jene, die sich einen Überblick über die schwierige Gesamtthematik verschaffen möchten. Die Veranstaltung findet statt am: Donnerstag, den 16. Februar 2012 um 19.30 Uhr in der Gaststätte der Minigolf- und Tennisanlage Dieters Stimmungstheke, Querweg 4, 12529 Schönefeld/Großziethen Schul-News Lernanfänger bitte anmelden! Und hier eine Information für alle kleinen Geschwisterkinder, die zwischen dem 1. Oktober 2005 und dem 30. September 2006 geboren wurden: Die Anmeldung der Lernanfänger für Großziethen und Kleinziethen 2012/2013 erfolgt in der Paul-Maar- Grundschule im Großen Känguru in den Räumen im Erdgeschoss. Die neuen Erstklässler müssen im Einzugsgebiet gemeldet sein, bitte legen Sie bei der Anmeldung den Nachweis vom Einwohnermeldeamt der Gemeinde Schönefeld vor. Angemeldet wird an folgenden Tagen: Mittwoch, den 15. Februar 2012 von 14.00 bis 17.00 Uhr und Donnerstag, den 16. Februar 2012 von 9.00 bis 12.00 Uhr. Bitte tragen Sie sich vorher in die Anmeldelisten in der Kita Sonnenblick bzw. Kita Gänseblümchen ein. Es ist erforderlich, dass Sie Ihr schulpflichtiges Kind persönlich am vereinbarten Anmeldetermin vorstellen. Mitzubringen sind folgende Dokumente: Geburtsurkunde des Kindes Meldebescheinigung des Wohnsitzes (gültiger Personalausweis) für Hauskinder oder betreute Kinder von Tagesmüttern ist ein Nachweis vorzulegen, falls das Kind sich in sprachtherapeutischer Behandlung befindet Teilnahmebestätigung an der Sprachstandsfeststellung Kopie des Betreuungsvertrages bei Besuch einer Kindertagesstätte außerhalb des Landes Brandenburg Folgende Anträge müssen ebenfalls an diesen Tagen gestellt werden: Antrag auf Besuch einer anderen Grundschule Antrag auf vorzeitige Einschulung oder Zurückstellung Schule und Förderverein freuen sich auf Euch, wir sehen uns am Samstag, den 4. August 2012 zur Einschulungsfeier!!! Seite 6

10/2012 - Januar 2012 Vater einer Tochter Klassenfahrt Ich freute mich auf diese Elternversammlung. Sie versprach, einigermaßen spannend zu werden, sollte es doch um die Informationen zur bevorstehenden ersten Klassenfahrt meiner Tochter gehen. Die Lehrerin war hervorragend vorbereitet und nach einer Stunde wussten wir, wann, wohin und wie die Fahrt vonstatten gehen sollte. Zur Sicherheit bekamen wir noch eine Checkliste mit den wichtigsten Informationen auf einem Zettel mit: 1. Jedes Kind nimmt 5.- Taschengeld mit, mehr brauchen sie nicht, es gibt Vollpension. 2. Die Kinder sollen sich miteinander beschäftigen, es werden keine elektrischen Geräte (Handys, MP3- Player etc.) mitgenommen. 3. Sollte etwas sein, meldet sich die Lehrerin bei den Eltern, wenn wir nichts hören, geht es allen gut. 4. Die Kinder werden um 8.00 Uhr zur Schule gebracht, dann verabschieden sich die Eltern, der Bus kommt um 9.00 Uhr. Ausdrücklich begrüßte ich diese klaren Regeln, immerhin sollen die Kinder ja auch lernen, dass Verabredungen eingehalten werden müssen und dass Eltern nicht immer zur Verfügung stehen. Zumal in der Paul-Maar-Schule in der 3. Klasse das Leitthema Selbstständig werden heißt. Vorsichtshalber gab ich meiner Tochter neben den 5.- noch nur so zur Sicherheit 50.- mit, falls das Küchenpersonal im Schullandheim streiken sollte. Außerdem kann sie natürlich ohne ihre Lieblingsmusik nicht einschlafen, daher erwarb ich im Elektronikmarkt noch eben einen sehr kleinen, leicht zu versteckenden MP3-Player. Am Wochenende vor der Klassenfahrt schlug ich meiner Familie vor, einen Ausflug zu machen, nur mal so, vielleicht dorthin, wo die Klassenfahrt hingehen soll, dann wissen wir schon mal, wie es dort aussieht. Etwas widerwillig stimmte meine Familie zu; am Schullandheim nach einer Stunde Fahrt angekommen stellten wir fest, dass andere Kinder offensichtlich viel Spaß hatten. Es gab eine sehr nette Unterkunft und einen Badesee. Nachdem meine Familie genug gesehen hatte, setzte ich sie in ein nahegelenes Mc.-Donalds-Restaurant, um alleine zum Schullandheim zurückzufahren. Zunächst überprüfte ich mittels eines gekauften Echolotes die Tiefe des Sees, dann ging ich durch die Flure, um Notausgänge und Feuerlöscher zu überprüfen. Während ich die Feuerlöscher aufschraubte, um mich vom ordnungsgemäßen Zustand zu überzeugen, begegnete ich einem anderen Vater meiner Klasse, der gerade die Schlösser der Notausgänge ausbaute nur zur Vorsicht, wie er sagte. Ein weiterer Vater machte sich an der Heizungsanlage zu schaffen wenn wir wüssten, wie gefährlich ungewartete Heizungen wären. Als ich meine Familie von Mc-Donalds abholte hatte die Atmosphäre etwas von einem Klassentreffen, beruhigte Väter trafen auf Mütter und Kinder meiner Klasse, die offensichtlich alle geparkt wurden, um die Sicherheitsüberprüfungen nicht zu stören. Am Tag der Klassenfahrt nahm ich mir fest vor, mein Kind nur in der Schule abzuliefern, um die Abfahrt des Busses von einer sicheren Position hinter der Kirchenmauer der Großziethener Dorfkirche zu beobachten. MP3-Player und 50.- waren sicher im Geheimfach untergebracht. Seite 7

10/2012 - Januar 2012 Vater einer Tochter Das Abbiegen in den Friedhofsweg bei der Anfahrt verhinderte ein 22 Tonnen Lkw der Media-Markt- Kette, der gerade dabei war, Paletten mit Nintendo-Wii, Playstation, CD- und MP3-Playern, Laptops und Computern in den Gepäckanhänger des Reisebusses zu verladen, der die Kinder ins Schullandheim bringen sollte. Beruhigt wegen unserer Vorsichtsmaßnahmen gingen wir nach Hause und hörten fünf Tage lang nichts von unseren Kindern. Umso größer war die Freude beim Abholen, auf dem Heimweg fragte ich meine Tochter, wie es ihr gefallen hätte: Außerdem hingen um den Hals einiger Kinder erstaunlich viele Kreditkarten. Ich verabschiedete mich von meiner Tochter und schlich mich hinter die Friedhofsmauer, mit Müh und Not ergatterte ich noch einen der letzten Plätze, die Eltern der Klasse waren dahinter vollzählig versammelt. Schön war es, aber wir haben in einem anderen Schullandheim schlafen müssen, weil in dem geplanten die Notausgänge, die Feuerlöscher und die Heizungsanlage kaputt waren. Da müssen irgendwelche Deppen dran rumgeschraubt haben. Carsten Bevier Gemeinnütziger Verein zur Förderung der Paul-Maar-Grundschule in Großziethen gegründet 2000 Alt-Großziethen 42 12529 Schönefeld - Großziethen 1. Vorsitzende: Andrea Taube 2. Vorsitzende: Christine Helmts Kassenwart: Carsten Bevier a.taube@paul-maar-grundschule.de c.helmts@paul-maar-grundschule.de c.bevier@paul-maar-grundschule.de Seite 8 Vereinsregister: Amtsgericht Potsdam VR 4358 P Steuernummer: 049/140/06827 Bank: Deutsche Bank, BLZ: 100 700 24, Konto: 3 28 35 38