Einladung. zur Budget-Gemeindeversammlung. Montag, 5. Dezember 2016, Uhr. Turn- und Festhalle Alp

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Transkript:

Einwohnergemeinde Wangen bei Olten Einladung zur Budget-Gemeindeversammlung Montag, 5. Dezember 2016, 20.00 Uhr Turn- und Festhalle Alp Geschäfte: 1. Änderungen Reglement Grundeigentümer Beiträge und Gebühren (GBR) 2. Änderungen Abfallreglement 3. Budget 2017 3.1 Sanierung Flachdach Werkhof Fr. 200 000.- 3.2 Rückbau ZSA Hinterbüel Fr. 145'000.- 3.3 Sanierung Gebäudehülle Turnhalle und Vorplatz Schulhaus Kleinwangen Fr. 250 000.- 3.4 Sanierung Strassennetz Tranche 2017 Fr. 400'000.- 3.5 Erschliessung Hasenweid Nord Fr. 850 000.- 3.6 Stichverbindung Rumpel-/Holengrabenweg Fr. 190 000.- 3.7 Sanierung Kanalisationsnetz Tranche 2017 Fr. 590 000.- 3.8 Sanierung Kanalisation Dorfstrasse Ost Fr. 619 000.- 4. Verschiedenes Die geschätzten Stimmbürgerinnen und Stimmbürger werden hiermit zur Teilnahme an dieser ordentlichen Gemeindeversammlung freundlich eingeladen. Die Erläuterungen und Anträge des Gemeinderates finden Sie in dieser Schrift. Die detaillierten Unterlagen zu sämtlichen Geschäften können in der Gemeindekanzlei eingesehen bzw. abgeholt werden. Das Protokoll dieser ordentlichen Gemeindeversammlung liegt in der Zeit vom 13. bis 23. Dezember 2016 in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf; Einsprachen sind an den Gemeinderat zu richten. Der Gemeinderat

1. Änderungen Reglement Grundeigentümer Beiträge und Gebühren (GBR) Der GEP (Genereller Entwässerungsplan) hat im technischen Bericht vom 14.12.2010 aufgezeigt, dass das Kanalisationsnetz der Gemeinde Wangen bei Olten im Laufe der anschliessenden 20 Jahre einen Sanierungsbedarf in der Höhe von Fr. 12,956 Mio. aufweist. Der GEP ist seit 19.03.2013 mit RRB Nr. 457 rechtskräftig. Die Sanierung ist bis 2034 abzuschliessen. Die aktuelle Kostenzusammenstellung der Bauverwaltung rechnet im Zeitraum 2015 bis 2033 mit GEP-Investitionen von Fr. 12,4 Mio. Eine Kalkulation der Finanzverwaltung zeigt auf, dass diese Investitionen mit den gegenwärtigen Abwassergebühren nicht zu finanzieren sind und bis 2033 zu einer Nettoverschuldung in der Spezialfinanzierung Abwasser von Fr. 7,2 Mio. führen würde. Gemäss Art. 60a des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (GSchG) müssen die Kosten für Bau, Betrieb, Unterhalt, Sanierung und Ersatz der Abwasseranlagen, die öffentlichen Zwecken dienen, mit Gebühren oder anderen Abgaben finanziert werden. Auch in der Spezialfinanzierung Abwasser müssen die Investitionen mittelfristig zu 100% selbst finanziert werden. Eine Verwendung von Steuereinnahmen zur Finanzierung der Abwasserrechnung ist daher nicht möglich. Das heisst, dass die Abwassergebühren zur mittelfristigen Finanzierung der Investitionen von Fr. 12,4 Mio. angepasst werden müssen. Das neue Rechnungsmodell HRM2 (seit 2014) schreibt vor, dass Investitionen im Abwassernetz lediglich mit jährlich linear 2% innert 50 Jahren abzuschreiben sind. Bis 2013 mussten nach HRM1 mindestens 8% des Restwertes einer Investition abgeschrieben werden (dies entspricht in etwa einer linearen Abschreibung innert 25 Jahren), was die Erfolgsrechnung in den ersten Jahren nach der Investition stark belastete. Die neue Regelung bewirkt, dass sich die grossen Investitionen in der Erfolgsrechnung der Spezialfinanzierung aufgrund der kleinen Abschreibungen nur relativ schwach auswirken. Die Finanzierung der Investitionen und somit der mittelfristige Abbau der Nettoverschuldung kann nur mit Ertragsüberschüssen in der Erfolgsrechnung erfolgen. Es ist vorgesehen, die nötigen Abwassergebührenanpassungen für das Nachfolgejahr jährlich aufgrund der Nachkalkulation des Vorjahres durch die Finanzverwaltung zu berechnen und anschliessend durch den Gemeinderat im Rahmen des Budgetprozesses zu beschliessen. Aus diesem Grund muss 9bis des Reglements Grundeigentümer, Beiträge und Gebühren wie folgt angepasst werden: Die Gemeindeversammlung erteilt dem Gemeinderat die Kompetenz, die Gebühren innerhalb der folgenden Gebührenrahmen neu festzulegen: Anschlussgebühren Abwasser ( 7 Abs. 1 und 2): 1% - 3% der Gebäudeversicherungssumme; Grundgebühr Gewerbezone und OeBA ( 8 Abs. 4): Fr. 0.30 Fr. 1.00 (exkl. MwSt) pro m2 versiegelte Fläche Grundgebühr übrige Zonen ( 8 Abs. 4): Fr. 50.00 Fr. 120.00 (exkl. MwSt) pro Wohnung/Gewerbebetrieb Verbrauchsgebühr Abwasser ( 8 Abs. 5): Fr. 0.70 Fr. 2.00 (exkl. MwSt) pro m3 bezogene Wassermenge 2

Die Kalkulation hat gezeigt, dass die mittelfristige Finanzierung der GEP-Investitionen mit Abwassergebühren innerhalb dieser Werte gesichert werden kann. Mit diesen Werten bewegen sich die Wangner Abwassergebühren im kantonalen Mittelfeld. Eine synoptische Darstellung des ganzen GBR kann auf der Gemeindekanzlei bezogen und im Internet eingesehen werden. Die Änderungen des Reglements Grundeigentümer Beiträge und Gebühren (GBR) werden genehmigt und treten am 01. Januar 2017 in Kraft. 2. Änderungen Abfallreglement Das bestehende Abfallreglement aus dem Jahre 2001 soll den aktuellen Gesetzgebungen und Handhabungen angepasst werden. Im heutigen Reglement wird die dezentrale Kompostierung gefördert und es nimmt die Gemeinde in die Pflicht, bei Quartierkompostanlagen Hilfe zu bieten. Dieser Teil soll gestrichen werden. Da die früheren Akteure der Quartierkompostplätze nicht mehr sehr aktiv sind, mussten bereits diverse Plätze geschlossen werden. Es macht deshalb Sinn, das Reglement dahingehend anzupassen und als Gemeinde die zentrale und professionelle Kompostierung zu fördern. Ein wichtiger Punkt ist die Anpassung des Reglements im 12, wo die Bereitstellung des Abfalles geregelt wird. Das Abfallreglement widerspricht in diesem Punkt dem Abfallkalender. Es besagt, dass die Abfallsäcke bereits am Abend vor der Sammlung bereitgestellt werden können. Die Erfahrungen zeigen jedoch, dass die Säcke regelmässig von Wildtieren oder Vögeln aufgerissen werden, wenn sie bereits am Abend vor der Sammlung nach draussen gestellt werden. Eine synoptische Darstellung des ganzen Abfallreglements kann auf der Gemeindekanzlei bezogen und im Internet eingesehen werden. Die Änderungen des Abfallreglements werden genehmigt und treten am 01. Januar 2017 in Kraft. 3. Budget 2017 Wir können Ihnen für 2017 wiederum ein Budget präsentieren, das mit einem Ertragsüberschuss, diesmal mit rund Fr. 751 000.00, rechnet. Wie Sie aus den Unterlagen sehen können, sind für 2017 Nettoinvestitionen von rund Fr. 2,686 Mio. vorgesehen. Der Cashflow (Ertragsüberschuss + Abschreibungen des Verwaltungsvermögens) beträgt rund Fr. 1,934 Mio. Das heisst mit anderen Worten, dass Fr. 752 000.00 durch Aufnahme neuer Darlehen fremdfinanziert werden müssen. Der Steuerfuss für natürliche und juristische Personen soll unverändert bei 119% liegen. 3

Wie in den Vorjahren wurden die Kommissionen und die Budgetverantwortlichen schon im Mai dazu aufgefordert, ihre Eingaben für das Budget 2017 vor den Sommerferien einzugeben. Die Eingaben wurden dann von der Finanzverwaltung aufbereitet und von der Finanzkommission an ihrer Augustsitzung erstmals geprüft. Die FIKO hat dann das Budget 2017 mit ihren Anmerkungen und Vorschlägen an den Gemeinderat zu einer 1. Lesung im September überwiesen. Der Gemeinderat hat das Budget in der Sitzung im September vorberaten und in der Sitzung vom Oktober in der hier vorliegenden Form zu Handen der Gemeindeversammlung einstimmig verabschiedet. Der Gemeinderat ist nach wie vor bestrebt, die von ihm im finanziellen Leitbild festgelegten Richtwerte: 1. Ertragsüberschuss der Erfolgsrechnung 2. Selbstfinanzierungsgrad von 80 100% 3. Maximale Pro-Kopfverschuldung von Fr. 1 500.00 einzuhalten. Mit einem Selbstfinanzierungsgrad von lediglich 67% ist der Punkt 2 nicht erfüllt. Erfolgsrechnung Wie ja schon bekannt handelt es sich bei rund 85% aller Aufwendungen der Verwaltungsrechnung um durch Gesetz oder Vertrag bestimmte gebundene Ausgaben (z.b. Volksschulgesetz, Sozialgesetz usw.) Der Gemeinderat hat in seinen Budgetberatungen bei den verbleibenden Aufwendungen die Posten mit Prioritäten 2 und 3 (für den Betrieb der Gemeinde nicht absolut zwingend nötig) sehr genau unter die Lupe genommen. Ein grosser Teil der nicht unbedingt nötigen Ausgaben wurde reduziert oder ganz gestrichen. Der Gemeinderat hat aber bei den Beratungen darauf geachtet, dass die Attraktivität des Dorfes durch die Streichungen nicht leidet. Aufgrund der in den letzten Jahren merklich gestiegenen Steuereinnahmen hat der Gemeinderat den erwarteten Steuerertrag 2017 rund Fr. 450 000.00 höher als im Budget 2016 eingesetzt. Investitionsrechnung Die Investitionsrechnung sieht 2017 Nettoausgaben von Fr. 2,686 Mio. vor. 36% dieser Investitionen (Fr. 959 000.00) betreffen die Spezialfinanzierung Abwasser. Im Zuge der Umgestaltung der Dorfstrasse zwischen Einmündung Hinterbüelstrasse und Gemeindegrenze gegen Olten durch den Kanton ist die Gemeinde im Zugzwang und investiert Fr. 619 000.00 in die Sanierung der Kanalisation. Für den Verkehr sind Fr. 1 105 700.00 vorgesehen. Diese Mittel werden für notwendige Sanierungen und Neuerschliessungen in unserem Gemeindestrassennetz verwendet. Finanzielle Entwicklung Wie schon weiter oben erwähnt, liegt der Selbstfinanzierungsgrad lediglich bei 67%. Das Rechnungsmodell verlangt einen mittelfristigen Selbstfinanzierungsgrad von 100%. Das heisst, die Gemeinde muss mittelfristig in der Lage sein, ihre Investitionen ohne Aufnahme von Fremdkapital selbst zu finanzieren, sei es durch Steuereinnahmen oder durch Gebühren (Spezialfinanzierungen Abwasser und Abfall). Unser Finanzplan sieht in der Periode 2016 bis 2021 Nettoinvestitionen in der Höhe von Fr. 14,323 Mio. vor (davon Fr. 2,446 Mio. in der Spezialfinanzierung Abwasser). Um die geplanten Investitionen selbst finanzieren zu können, ist der Gemeinderat weiterhin gefordert. Wir müssen mit den vorhandenen Mitteln haushälterisch umgehen, damit die Richtwerte des finanziellen Leitbildes eingehalten werden können und das finanzielle Gleichgewicht der Gemeinde auch in Zukunft erhalten bleibt. Angesichts der anstehenden Investitionen ist ein Selbstfinanzierungsgrad von 100% nur mit Ertragsüberschüssen in der Erfolgsrechnung 2017 und den Nachfolgejahren möglich. 4

Die vorliegenden Ergebnisse sind das Resultat intensiver Arbeit in den Kommissionen, bei den Budgetverantwortlichen, in der Verwaltung und den zuständigen Ressorts. Der Gemeinderat bittet Sie einstimmig, dem vorliegenden Budget 2017 zuzustimmen. Das Budget wird wie folgt beschlossen: 1. Erfolgsrechnung Gesamtaufwand Fr. 21'328'710.00 Gesamtertrag Fr. 22'079'370.00 Ertragsüberschuss Fr. 750'660.00 2. Investitionsrechnung Ausgaben Verwaltungsvermögen Fr. 3'996'700.00 Einnahmen Verwaltungsvermögen Fr. 1 310'000.00 Nettoinvestitionen Verwaltungsvermögen Fr. -2'686'700.00 3. Spezialfinanzierungen Wasserversorgung Aufwand/Ertrag Fr. 0 Abwasserbeseitigung Aufwandüberschuss Fr. - 9 070.00 Abfallbeseitigung Aufwandüberschuss Fr. - 73'280.00 4. Der Steuerfuss ist wie folgt festzulegen: Natürliche Personen Juristische Personen 119% der einfachen Staatssteuer 119% der einfachen Staatssteuer 5. Die Feuerwehr-Ersatzabgabe ist wie folgt festzulegen: (Minimum Fr. 20. / Maximum Fr. 400. ) 9% der einfachen Staatssteuer 6. Der Gemeinderat wird ermächtigt, allfällige Finanzierungsfehlbeträge gemäss vorliegendem Budget durch die Aufnahme von Fremdmitteln/Darlehen zu decken. 5