Fax Fragebogen zum Management-Konzept für Unternehmen der Wasser- und Abwasserwirtschaft. A. Allgemein

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Transkript:

Fragebogen zum Management-Konzept für Unternehmen der Wasser- und Abwasserwirtschaft Bitte senden Sie uns den ausgefüllten Fragebogen per Post zu. Für eine verbindliche Quotierung bitten wir um Zusendung des jüngsten Geschäftsberichtes oder Abschlusses! Es betreut Sie:,,, Tel.: 0391-536030, Fax: 0391-5360320 A. Allgemein Name und Anschrift der Gesellschaft:... Mitzuversichernde Unternehmen (Tochterunternehmen und Betriebsführungen):... Seit wann ist die Gesellschaft ohne Unterbrechung tätig?... Gibt es einen Auftritt im Internet?... Unternehmensdaten letztes Geschäftsjahr Umsatz... Mio Einnahmen im Verwaltungshaushalt... Mio Bilanz... Mio Gewinn... Mio Verluste... Mio Eigenkapitalquote 20%? Ja Nein, sondern %... Wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk durch den Wirtschaftsprüfer erteilt?... Ja Nein Falls Nein bitte Einzelheiten/Grund... Mitarbeiteranzahl:... Namen der Geschäftsführer... Seite 1

Wurden in den vergangenen 5 Jahren Firmen übernommen oder Zusammenschlüsse durchgeführt oder sind entsprechende Aktivitäten geplant?... Ja Nein Falls ja, bitte Einzelheiten/Grund... die Kapitalstruktur der Muttergesellschaft geändert?... Ja Nein Falls ja, bitte Einzelheiten/Grund... Sind in den letzten 5 Jahren Dienstverhältnisse von Unternehmensleitern der Gesellschaft vorzeitig beendet oder nicht verlängert worden?... Nein Ja, einvernehmlich Ja, streitig Bemerkungen... B. Gewünschter Umfang des Versicherungsschutzes 1. D&O Versicherung (inkl. Haftpflichtversicherung für Ansprüche aus Benachteiligungen)... Ja Nein Versicherungssumme... 250.000... 500.000... 1.000.000...1.500.000...2.000.000... 2.500.000...3.000.000...5.000.000 2. Eigenschadenversicherung... Ja Nein Versicherungssumme...50.000... 100.000...150.000... 200.000... 250.000 Ausschlussfrist... 6 Jahre... 10 Jahre 3. Anstellungsvertragsrechtsschutz für Top-Manager... Ja Nein Die Versicherungssumme beträgt 300.000 4. Vertrauensschadenversicherung... Ja Nein Versicherungssumme... 100.000... 250.000...500.000 5. Vermögensschadenhaftpflicht für Zweckverbände... Ja Nein Versicherungssumme... 100.000... 250.000...500.000...1.000.000...1.500.000... 2.000.000 Seite 2

C. Risikofragen 1. D&O Versicherung (inkl. Haftpflicht für Ansprüche aus Benachteiligungen) Wurde das Unternehmen innerhalb der letzten 2 Jahre gegründet?... Ja Nein Ist das konsolidierte Eigenkapital des Unternehmens negativ?... Ja Nein Was das letzte Jahresergebnis des Unternehmens negativ?... Ja Nein Ist das Unternehmen eine Tochtergesellschaft eines anderen Unternehmens?... Ja Nein Sind dem Antragsteller/den zu versichernden Personen Umstände bekannt, die zu einer Inanspruchnahme der beantragten Deckung führen könnten oder wurden bereits Ansprüche/Schäden im Sinne dieser Deckungen geltend gemacht?... Ja Nein Falls ja, bitte Angaben zu Schadenjahr, Anzahl, Höhe, ggf. Versicherungsleistung:... Wurden im Zeitraum der letzten 5 Jahre Ansprüche aus Benachteiligungen (AGG) geltend gemacht?... Ja Nein Falls ja, bitte Angaben zu Schadenjahr, Anzahl, Höhe, ggf. Versicherungsleistung:... Hat eine Versicherungsgesellschaft einen Antrag auf diese Deckungsform abgelehnt?... Ja Nein. Falls ja, bitte Einzelheiten/Grund:... Hat eine Versicherungsgesellschaft eine bestehende Versicherung gekündigt oder deren Verlängerung abgelehnt?... Ja Nein. Falls ja, bitte Einzelheiten/Grund:... 2. Eigenschadenversicherung Besteht/bestand eine Versicherung gegen Eigenschäden?... Ja Nein. Falls ja, bei folgendem Versicherer:... Wurde der Versicherungsvertrag gekündigt?... Ja Nein. Falls ja, von wem und aus welchem Grund?... Sind in den letzten 5 Jahren Eigenschäden bekannt geworden?... Ja Nein. Falls ja, bitte Angaben zu Schadenjahr, Anzahl, Höhe, ggf. Versicherungsleistung:... Sind durch interne oder externe Überprüfungen Sachverhalte aufgedeckt worden, die zu Eigenschäden führen könnten?... Ja Nein. Falls ja, folgende:... Seite 3

3. Anstellungsvertragsrechtsschutz Besteht oder bestand ein Anstellungsvertragsrechtsschutz?... Ja Nein. Falls ja, bitte ausfüllen, (ggf. gesondertes Blatt verwenden): Gesellschaft:... Versicherungssumme:... Selbstbehalt:... Ablauf:... Hat eine Versicherungsgesellschaft einen Antrag auf diese Deckungsform abgelehnt?... Ja Nein. Falls ja, bitte Einzelheiten/Grund:... Hat eine Versicherungsgesellschaft eine bestehende Versicherung gekündigt oder deren Verlängerung abgelehnt?... Ja Nein Falls ja, bitte Einzelheiten/Grund:... Wurden im Zeitraum der letzten 5 Jahre Ansprüche im Sinne eines Anstellungsvertragsrechtsschutzes geltend gemacht?... Ja Nein Falls ja, bitte ausfüllen, (ggf. gesondertes Blatt verwenden): Schadenjahr:... Anzahl:... Höhe:... ggf. Versicherungleistung:... Sind dem Antragssteller/den zu versichernden Personen Sachverhalte bekannt, die zu einer Inanspruchnahme der beantragten Deckung führen könnten?... Ja Nein. Falls ja, welche?:... 4. Vertrauensschadenversicherung Anzahl der Vertrauenspersonen des versicherten Unternehmens (sämtl. im Rahmen eines Arbeits- oder Dienstvertrages tätigen Personen, Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer, Aufsichts-, Verwaltungs- und Beiräte, Zeitarbeitskräfte)... davon kaufm. Angestellte:... techn. Angestellte:... Lohnempfänger:... Organmitgl. bis 20% Beteiligung:... Zeitarbeitskräfte:... Seite 4

Anzahl der Vertrauenspersonen der mitversicherten Unternehmen (bitte je Unternehmen aufführen, gff. separates Blatt verwenden):... davon kaufm. Angestellte:... techn. Angestellte:... Lohnempfänger:... Organmitgl. bis 20% Beteiligung:... Zeitarbeitskräfte:... Bestehen Tochterunternehmen im Ausland?... Ja Nein (Falls ja, nennen Sie uns bitte die jeweilige Firmierung, Anschrift, Land und die Anzahl der Vertrauenspersonen auf einem Beiblatt) Besteht/bestand eine Vertrauensschadenversicherung?... Ja Nein Falls ja, vom... bis zum... bei:... Ist die Vertrauensschadenversicherung gekündigt worden?... Ja Nein Falls ja, durch wen?... Versicherungsnehmer Versicherer... Wurde ein Antrag auf Vertrauensschadenversicherung abgelehnt?... Ja Nein. Falls ja, Grund:... Schadenverlauf Sind in den letzten 5 Jahren strafbare Handlungen Dritter und/oder von Vertrauenspersonen (z. B. Unterschlagung, Geheimnisverrat, Spionage, etc.) welche Gegenstand des angestrebten Versicherungsschutzes gewesen wären, entdeckt worden?... Ja Nein Gab es in den letzten 5 Jahren ungeklärte Verluste?... Ja Nein Falls ja, bitten wir bezüglich der Schäden um Angaben auf einem Beiblatt zur Anzahl der Fälle, Höhe der einzelnen Schäden, Zeitpunkt Schadenentdeckung, Zeitraum Schadenverursachung, Position Schadenverursacher, Schadenablauf und getroffene Maßnahmen, um weitere Schäden in der vorgekommenen Art zu verhindern. Seite 5

Sicherheitsvorkehrungen Wird das Vieraugenprinzip praktiziert?... Ja Nein Können Vertrauenspersonen mit alleiniger Unterschrift Geld-/Vermögensverfügungen treffen?... Ja Nein Wenn ja, in welcher Funktion und bis zu welcher Höhe?... Werden Vertrauenspersonen, die mit Zahlungsströmen zu tun haben, vor der Einstellung auf deren Zuverlässigkeit überprüft (z. B. Zeugnisse, Referenzen, usw.)?... Ja Nein Werden dem aktuellen Stand der Technik entsprechend Vorkehrungen getroffen, um ein unberechtigtes Eindringen Dritter in die EDV-Systeme zu verhindern?... Ja Nein Werden Daten und der jeweils letzte Releasestand der Programme täglich gesichert bzw. dupliziert und Kopien der Datenträger gesondert und sicher verwahrt?... Ja Nein In welchen Zeitabständen sind kassierte Gelder abzuliefern?... sofort...wöchentlich...monatlich... kein Inkasso Werden unterjährige Inventuren evt. vorhandener Warenlager vorgenommen?... Ja Nein Falls ja,...... laufend...monatlich... vierteljährlich......... halbjährlich...jährlich 5. Vermögensschadenhaftpflicht für Zweckverbände Wurde das Unternehmen innerhalb der letzten 2 Jahre gegründet?... Ja Nein Ist das konsolidierte Eigenkapital des Unternehmens negativ?... Ja Nein Was das letzte Jahresergebnis des Unternehmens negativ?... Ja Nein Ist das Unternehmen eine Tochtergesellschaft eines anderen Unternehmens?... Ja Nein Sind dem Antragsteller/den zu versichernden Personen Umstände bekannt, die zu einer Inanspruchnahme der beantragten Deckung führen könnten oder wurden bereits Ansprüche/Schäden im Sinne dieser Deckung geltend gemacht?... Ja Nein Falls ja, bitte Angaben zu Schadenjahr, Anzahl, Höhe, ggf. Versicherungsleistung:... Hat eine Versicherungsgesellschaft einen Antrag auf diese Deckungsform abgelehnt?... Ja Nein. Falls ja, bitte Einzelheiten/Grund:... Hat eine Versicherungsgesellschaft eine bestehende Versicherung gekündigt oder deren Verlängerung abgelehnt?... Ja Nein. Falls ja, bitte Einzelheiten/Grund:... Seite 6

D. Gewünschter Versicherungsbeginn Datum:... Der Unterzeichnende, selbständig und allein befugt im Namen der zu versichernden Personen und für das Unternehmen zu zeichnen und diese zu verpflichten, erklärt, die oben vorstehenden Fragen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet zu haben, keine für die Übernahme dieser Versicherung wichtigen Aspekte verschwiegen oder nicht richtig wiedergegeben zu haben und verpflichtet sich, Änderungen, die sich vor oder nach dem Abschluss dieses Vertrages ergeben, unverzüglich dem Versicherer mitzuteilen. Diese ausgefüllte Erklärung und die eventuellen Anlagen sind Basis der Versicherung und werden deshalb ein Bestandteil des Versicherungsvertrages sein. Mit Unterschriften wird bestätigt, dass vorstehende Angaben vollständig und richtig sind. Der Versicherer ist berechtigt, im Schadenfall sämtliche Angaben zu überprüfen und bei Falschangaben den Deckungsschutz zu versagen. Hinsichtlich der Vertrauensschadenversicherung bestätigt der Antragsteller/Versicherungsnehmer mit seiner Unterschrift, dass er für das versicherte Vermögen keine Kenntnis von Vorkommnissen hat, die sich nach Klärung der Tatbestände als Versicherungsfälle im Sinne des zu gewährenden Versicherungsschutzes erweisen könnten (abgesehen von den unter Punkt C.4 bereits genannten). Dies gilt auch für Vorkommnisse, zu welchen keine Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden können oder sollen. Bitte beachten Sie die gesonderte Mitteilung über die Folgen einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht im Anschluss an diesen Fragebogen! Wir bestätigen hiermit, dass die obigen Fragen richtig und vollständig beantwortet wurden....... Ort, Datum Unterschrift eines Mitgliedes des Vorstandes/Geschäftsleitung Firmenstempel Bitte zurücksenden an:,, Seite 7

Gesonderte Mitteilung über die Folgen einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht Gemäß 19 Absatz VVG hat der Versicherungsnehmer»bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrenumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen. Stellt der Versicherer nach der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers, aber vor Vertragsannahme Fragen im Sinn des Satzes 1, ist der Versicherungsnehmer auch insoweit zur Anzeige verpflichtet. Gemäß 19 Absatz 5 Seite 1 VVG stehen dem Versicherer Rechte wegen einer Verletzungder vorvertraglichen Anzeigenpflicht nur zu,»wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigenpflichtverletzung hingewiesen hat. (2) Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach Absatz 1, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. (3) Das Rücktrittsrecht des Versicherers ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat. In diesem Fall hat der Versicherer das Recht, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. (4) Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht und sein Kündigungsrecht nach Absatz 3, Satz 2 sind ausgeschlossen, wenn er den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen geschlossen hätte. Die anderen Bedingungen werden auf Verlangen des Versicherers rückwirkend, bei einer vom Versicherungsnehmer nicht zu vertretenden Pflichtverletzung ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. (5) Dem Versicherer stehen die Rechte nach den Absätzen 2 bis 4 nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen hat. Die Rechte sind ausgeschlossen, wenn der Versicherer den nicht angezeigten Gefahrenumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte. (6) Erhöht sich im Fall des Absatzes 4, Satz 2 durch eine Vertragsänderung die Prämie um mehr als zehn Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf dieses Recht hinzuweisen. 20 VVG (Vertreter des Versicherungsnehmers) Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen, sind bei der Anwendung des 19 Absatz 1 bis 4 und des 21, Absatz 2 Satz 2 sowie Absatz 3 Satz 2 sowohl die Kenntnis und die Arglist des Vertreters als auch die Kenntnis und die Arglist des Versicherungsnehmers zu berücksichtigen. Der Versicherungsnehmer kann sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder dem Vertreter noch dem Versicherungsnehmer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Deshalb weisen wir Sie auf die nachstehenden gesetzlichen Regelungen über die Folgen einer Anzeigenpflichtverletzung hin: 19 VVG (Anzeigepflicht) 21 VVG (Ausübung der Rechte des Versicherers) (1) Der Versicherer muss die ihm nach 19 Absatz 2 bis 4 zustehenden Rechte innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von ihm geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangt. Der Versicherer hat bei der Ausübung seiner Rechte die Umstände anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt; er darf nachträglich weitere Umstände zur Begründung seiner Erklärung angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. (2) Im Fall eines Rücktritts nach 19 Absatz 2 nach Eintritt des Versicherungsfalles ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen Umstand, der weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist. Hat der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht arglistig verletzt, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet. (3) Die Rechte des Versicherers nach 19 Absatz 2 bis 4 erlöschen nach Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsabschluss; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Hat der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht vorsätzlich verletzt, beläuft sich die Frist auf zehn Jahre. 22 VVG (Arglistige Täuschung) Das Recht des Versicherers, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, bleibt unberührt. Seite 8