Anmeldung zum Hort (Ganztagesangebot) der Kinder-Stadtkirche an der Waldschule Neureut Hiermit melde ich meine Tochter / meinen Sohn Stand: zum 01.09.2015 Name, Vorname Telefon Straße Geburtsdatum PLZ, Ort Jahrgangsstufe E-Mail Schule im Hort der Kinder-Stadtkirche an der Waldschule an: jeden Montag Hort von 12:10 17:30 inkl. Verpflegung 36,40 Preis jeden Dienstag Hort von 12:10 17:30 inkl. Verpflegung 36,40 jeden Mittwoch Hort von 12:10 17:30 inkl. Verpflegung 36,40 jeden Donnerstag Hort von 12:10 17:30 inkl. Verpflegung 36,40 jeden Freitag Hort von 12:10 17:30 inkl. Verpflegung 36,40 jeden Tag Schultäglich 12:10 17:30 inkl. Verpflegung 158,- monatl. Frühbetreuung 7:00 bis 8:30 Uhr monatlich für Hortkinder 10,80 Nur Frühbetreuung 7:00 bis 8:30 Uhr monatlich 23,70 Ab 85,00 buchbar Ferienregelung (ganztags an allen schulfreien Werktagen außer Schließtagen) 45,50 Summe Alle aufgeführte Betrage sind monatlich von September bis Juli zu zahlen. August ist beitragsfrei Die Anmeldung gilt ab dem (Datum). Die Vertragsbedingungen habe ich zur Kenntnis genommen und stimme ihnen zu. Vertragspartner ist die Kinder-Stadtkirche e.v. - Kreuzstr. 13-76133 Karlsruhe. Name, Vorname Unterschrift der Erziehungsberechtigten Ort, Datum
SEPA Lastschriftmandat Kinder-Stadtkirche e.v., Kreuzstraße 13, 76133 Karlsruhe Gläubiger-Identifikationsnummer: DE73ZZZ00000513919 Mandatsreferenz (wird vom Zahlungsempfänger ausgefüllt): Ich ermächtige die Kinder-Stadtkirche e.v. Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Kinder-Stadtkirche e.v. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Name, Vorname des Kontoinhabers: Straße, Hausnummer: Postleitzahl, Ort: IBAN: D E BIC (8 oder 11 Stellen): Ort, Datum: Unterschrift des Kontoinhabers Kinder-Stadtkirche - Kreuzstraße 13 76133 Karlsruhe Tel. 0721/6090368 www.kinder-stadtkirche.de
Vertragsbedingungen für den Schülerhort der Kinder-Stadtkirche an der Waldschule Stand: 01.09.2015 Vertragsgegenstand Der Schülerhort an der Waldschule hat an Schultagen von 7:00 Uhr bis 8:30 Uhr und von 12:10 Uhr bis 17:30 Uhr, an schulfreien Werktagen von 8:00 Uhr bis 17:30 Uhr geöffnet. An bis zu 15 schulfreien Tagen hat der Hort geschlossen. Zum Schülerhort können Schülerinnen und Schüler der ersten bis vierten Jahrgangsstufe angemeldet werden. Unsere Betreuungskräfte beaufsichtigen die angemeldeten Kinder. In der Zeit zwischen 12:15 Uhr und 13:45 Uhr bekommt Ihr Kind ein Mittagessen. Am Nachmittag wird den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gegeben ihre Hausaufgaben zu erledigen. Soweit möglich, werden sie dabei vom Betreuungspersonal unterstützt. Außerdem stehen den Kindern Spiele für den Innen- und Außenbereich zur Verfügung. Sollte ein angemeldetes Kind nicht zur Betreuung erscheinen können, ist das Betreuungspersonal davon in Kenntnis zu setzen. An Schultagen können die Kinder zur Frühbetreuung und zum Hort für einzelne Wochentage angemeldet werden. Beide Module sind beliebig kombinierbar. Für Ferien und schulfreie Werktage können Kinder über die Ferienregelung angemeldet werden. Die Ferienregelung ist nur für das komplette Schuljahr buchbar. Die Ferienregelung gilt für alle schulfreien Tage, die außerhalb der Ferienzeiten des Landes Baden- Württemberg liegen, für alle Ferienwochen, die drei oder weniger Werktage beinhalten sowie für bis zu fünf Ferienwochen mit vier oder fünf Werktagen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die gebuchten fünf Ferienwochen für andere Ferienangebote innerhalb der Kinder-Stadtkirche zu nutzen. Die Inanspruchnahme des Hortplatzes in den Ferienwochen mit 4 oder 5 Werktagen muss mindestens drei Monate vor Beginn der jeweiligen Schulferien bei der Hortleitung angemeldet werden. Bei verspäteter Anmeldung besteht kein Anspruch auf einen Platz. Anmeldung und Bezahlung Eine schriftliche Anmeldung der Kinder mit dem dafür vorgesehenen Anmeldeformular ist zwingend notwendig. Kinder können nur von ihren Erziehungsberechtigten angemeldet werden. Kinder werden erst betreut, wenn Ihnen eine Anmeldebestätigung durch die Verwaltung der Kinder-Stadtkirche vorliegt. Kinder, die wegen Erreichens der Höchstteilnehmerzahl nicht mehr in die Betreuung aufgenommen werden können, werden auf einer Warteliste geführt. Es gilt die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung bei der Kinder-Stadtkirche. Die Eltern erhalten eine Anmeldebestätigung. Genauere Angaben zur Betreuungszeit und über die Betreuungskräfte werden per Elternbrief mitgeteilt. Das Entgelt für die Betreuung ist monatlich fällig. Der Betrag wird jeweils am 5. des Monats per Lastschrift von Ihrem Konto abgebucht. Sollte eine Lastschrift aus nicht von uns verschuldeten Gründen nicht erfolgreich durchgeführt werden können, erheben wir für die Nachbuchung eine Bearbeitungsgebühr von 10,00. Sollte eine Zahlung nicht fristgerecht erfolgen, erhalten die Erziehungsberechtigten eine Mahnung, für die wir eine Mahngebühr von 10,00 erheben. Für den Monat August wird kein Beitrag erhoben.
In den Monaten September bis Juli: Frühbetreuung von 7:00 Uhr bis 8:30 Uhr an allen Schultagen 23,70 Frühbetreuung von 7:00 Uhr bis 08:30 Uhr pro Monat für Hortkinder 10,80 Hort von Unterrichtsende bis 17:30 Uhr pro Wochentag und Monat 36,40 Täglich Hort von 12:10 Uhr bis 17:30 Uhr 158,- Ferienregelung (täglich 8:00 Uhr bis 17:30 Uhr) pro Monat 45,50 Um die Ferienregelung buchen zu können, muss der monatliche Beitrag bei mindestens 85,00 liegen. Bei Anmeldung von Geschwisterkindern wird eine Ermäßigung gemäß der Geschwisterkindregelung der Stadt Karlsruhe gewährt. Sollte ein angemeldetes Kind nicht zur Betreuung erscheinen können, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten. Dies gilt ebenso für Ausfälle des Betreuungsangebotes, die von der Kinder- Stadtkirche nicht zu verantworten sind. Kündigung Die Anmeldung ist zunächst für einen Zeitraum von 4 Monaten ab dem vereinbarten Betreuungsbeginn verbindlich. Danach kann sie mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende von beiden Seiten gekündigt oder geändert werden. Kündigungen und Änderungen der gewählten Betreuungszeiten bedürfen unbedingt der Schriftform. Kinder-Stadtkirche - Kreuzstraße 13 76133 Karlsruhe Tel. 0721/6090368 www.kinder-stadtkirche.de
Zusatz zur Anmeldung - Betreuung Kinder-Stadtkirche Karlsruhe Dieses Blatt geben Sie bitte zusammen mit der Anmeldung ab. Zur Planung der Vergabe der Plätze bin ich damit einverstanden, dass ein Austausch mit der Schule stattfinden kann. Betreuung in der Schule:... Name des Kindes:... Mein Kind darf nach der Betreuung alleine nach Hause gehen. Mein Kind wird abgeholt von:... Krankenkasse:... Krankheiten (Allergien etc.) und evtl. Medikamente:......... Was darf Ihr Kind nicht essen:... Notfalltelefon:......... Ort / Datum Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten