B e t r e u u n g s v e r t r a g Zwischen dem Verein Schulkinderbetreuung gem. 45 KJHG für die Sondereinrichtung außerunterrichtliche und den Erziehungsberechtigten Frau (Name, Vorname der Mutter ggf. der/des sonstigen Sorgeberechtigten) (Wohnort, Straße Nr. Telefonnr.) Herrn (Name, Vorname des Vaters ggf. der/des sonstigen Sorgeberechtigten) (Wohnort, Straße Nr. Telefonnr.) wird folgender Betreuungsvertrag für die geschlossen: 1. Das Kind, geb. am besucht die Einrichtung ab dem an Tagen in der Woche und zwar am: Mo Di Mi Do Fr Nach der Betreuungszeit kommt das Kind wie folgt nach Hause: 2. Die Betreuung während der Schulzeit erfolgt gemäß diesem Vertrag in der Zeit von 15:30 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 12:45 Uhr bis 17:00 Uhr. 3. Die Betreuung während der schulfreien Tagen erfolgt gemäß diesem Vertrag in der Zeit von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr, wenn mindestens 5 Kinder für den jeweiligen Tag gemeldet sind. c/o 21640 Kreissparkasse
4. Die Betreuung erfolgt während der Herbst und Osterferien jeweils eine Woche. In den Sommerferien erfolgt eine Betreuung für drei Wochen. Der Termin wird den Eltern rechtzeitig mitgeteilt. In den Weihnachtsferien bleibt die Tageseinrichtung geschlossen und fängt am 1ten Montag im neuen Jahr wieder an. Die Betreuung findet nur statt, wenn mindestens 5 Kinder gemeldet sind. Die MitarbeiterInnen der geben die ggf. Nichtöffnung den Familien bekannt, die bei Anmeldeschluss die Kinder gemeldet haben. 5. Für den Besuch der sind folgende Beiträge zu zahlen: o 140,00 Euro monatlich für die ganze Woche o 100,00 Euro monatlich bei 4 Nachmittagen pro Woche o 80,00 Euro monatlich bei 3 Nachmittagen pro Woche o 60,00 Euro monatlich bei 2 Nachmittagen pro Woche o 40,00 Euro monatlich bei 1 Nachmittag pro Woche o 60,00 Euro monatlich für Freitags o Unser Kind soll Freitags Essen bekommen 3,50 o 20% Geschwisterrabatt auf das Betreuungsgeld für das Geschwisterkind Für das Mittagessen am Freitag werden Kosten in Höhe von z.zt. 3,50 Euro pro Mahlzeit berechnet. Der Gesamtbetrag ist monatlich vorab fällig und durch Einzugsermächtigung zu entrichten. Während der nicht betreuten Ferienzeiten oder Feiertage entfallen diese Kosten. Die kurzfristige Nichtteilnahme am Mittagessen kann jedoch nicht berücksichtigt werden. Die gesamte Zahlung des Betreuungsgeldes zzgl. Mittagsgeld erfolgt im Voraus über eine Einzugsermächtigung im Anhang. Diese ist Bestandteil des Betreuungsvertrages. Das Betreuungsentgelt ist während des gesamten Schuljahres ( Betriebsjahr: August bis Juli des Folgejahres) auch in der Ferienzeiten und während Krankheitszeiten zu entrichten. Die in Ziffern 4 genannten Öffnungs u. Schließzeiten befreien nicht von der Zahlungspflicht. 5. Dieser Vertrag wird ab Beginn der Betreuungszeit bis zur Kündigung des Vertrages abgeschlossen. 6. Beide Seiten haben das Recht, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund schriftlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für die Erziehungsberechtigten vor: O im Falle des Umzuges aus der SG O bei dauerhafter Erkrankung des Kindes Ein wichtiger Grund für den Träger liegt vor: O wenn die Kosten durch die Elternbeiträge nicht gedeckt werden c/o 21640 Kreissparkasse
O oder kein Betreuungspersonal zur Verfügung steht. In diesen Fällen beträgt die Kündigungsfrist für beide Seiten 3 Monate zum Monatsende. 7. Der Träger und die Mitarbeiter/innen verpflichten sich, alle Daten, die im Zusammenhang mit der Aufnahme des Kindes erhoben werden, sowie alle personenbezogenen Informationen vertraulich zu behandeln. 8. Der Träger ist berechtigt, die Einrichtung bei Krankheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeitweilig zu schließen, falls die Aufsicht und Betreuung der Kinder nicht ausreichend gewährleistet werden können, sowie bei ansteckenden Krankheiten oder aus anderen zwingenden dienstlichen Gründen. Die Eltern werden über den Grund und die voraussichtliche Dauer der zeitweiligen Schließung so schnell wie möglich benachrichtigt. 9. Die Aufsichtspflicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erstreckt sich auf die Zeit des Aufenthaltes der Kinder in der Einrichtung, einschließlich gemeinsamer Ausflüge, Spaziergänge, Besichtigungen u.a. Für den Weg von und zur Einrichtung sind die Erziehungsberechtigten verantwortlich. 10. Ebenso in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten liegt das zeitweilige Verlassen der Einrichtung zur Wahrnehmung individueller Freizeitangebote durch das Kind wie z.b. Fußball, Musikunterricht u.a. Eine vorherige Absprache seitens der Eltern mit den Betreuerinnen ist zwingend erforderlich. ( siehe "Kinder Datenblatt" ) Für die Aufnahme Ihres Kindes/Ihrer Kinder benötigen wir folgende Unterlagen zurück: 1. Unterschriebener "Betreuungsvertrag" 2. Unterschriebenes "Kinder Datenblatt" für Ihr zu betreuende Kind. 3. Einverständniserklärung 4. Einzugsermächtigung (Datum) ( MitarbeiterIn ) (Unterschrift des Erziehungsberechtigten) c/o 21640 Kreissparkasse
D a t e n b l a t t für das zu betreuende /angemeldete Kind Seite 1 von 2 Familienname Vorname Geboren Straße PLZ Wohnort Telefonnummer Krankheiten / Allergien / Unverträglichkeiten beim Essen Name und Adresse der/des Erziehungsberechtigten: Name Vorname Telefon/Fax: Straße PLZ Wohnort Handy E Mail Adresse für Rundschreiben etc. wenn vorhanden : Für Notfälle soll/en folgende Personen benachrichtigt werden: Person I Wie steht das Kind zu der Person Telefon / Handy c/o 21640 Kreissparkasse
Seite 2 von 2 Das Kind nimmt an folgenden Freizeitangeboten nach 15.30 h teil: Freizeitaktivität auf dem Schulgelände: Leitende Person/Telefon Nr. Von / bis Uhrzeit Wochentag Freizeitaktivität auf dem Schulgelände: Leitende Person/Telefon Nr. Von / bis Uhrzeit Wochentag Freizeitaktivität auf dem Schulgelände: Leitende Person/Telefon Nr. Von / bis Uhrzeit Wochentag Für zusätzliche Informationen über Ihr Kind sind wir dankbar, damit die Betreuung problemlos verlaufen kann. Ort, Datum Unterschrift des Erziehungsberechtigten c/o 21640 Kreissparkasse
Einverständniserklärung Um einen reibungslosen Ablauf in unserer Tageseinrichtung zu gewährleisten, möchten wir Sie bitten uns folgende Erlaubnis zu erteilen. Für Vorname und Familienname des Kindes/der Kinder Ich erlaube meinem Kind sich in kleinen Gruppen auf dem Schulgelände ( in einem mit den Betreuerinnen abgesprochenen Rahmen ) aufzuhalten. Ich erlaube meinem Kind bei Ausflügen der Tageseinrichtung in PKWs der Betreuerinnen bzw. begleitender Eltern oder dem Jugendbus in einem von mir gestellten Sitzen mit zu fahren. Ich erlaube der Tageseinrichtung Fotos von meinem Kind für div. Zeitungsartikel, Darstellung im Internet, für die Verwendung in der Tageseinrichtung machen. sowie bei Veranstaltungen der zu Ich erlaube meinem Kind ärztlich verordnete Medikamente selbständig zu nehmen und verpflichte mich, die Tageseinrichtung/Betreuerinnen darüber zu informieren. Um die Kinder in der richtig und pädagogisch einheitlich betreuen zu können, möchten wir die gute Zusammenarbeit mit dem Schulkollegium nutzen. Hierzu brauchen wir Ihre Zustimmung, um mit den LehrerInnen über Ihr Kind sprechen zu dürfen. Ort, Datum Unterschrift des Erziehungsberechtigten c/o 21640 Kreissparkasse
Einzugsermächtigung Ich ermächtige den Verein Kunterbunt o o die Kosten für die Betreuung die Kosten für das Essen am Freitag (3,50 pro Tag) im Voraus per Lastschrift einzuziehen. Eine Berechnung der Beträge ist auf Wunsch einzusehen. Konto: BLZ: IBAN: BIC: Kontoinh.: Kreditinstitut: Der Kontoinhaber verpflichtet sich zur Deckung des Kontos und hat anfallende Gebühren für eine Rücklastschrift zu tragen. c/o 21640 Kreissparkasse
Unterschrift des Kontoinhabers Ort, Datum c/o 21640 Kreissparkasse