Die neue Gruppenfreistellungsverordnung für Technologietransfer-Verträge (GVO-TT)

Ähnliche Dokumente
Neue Technologietransfer- Verordnung

Amtsblatt der Europäischen Union L 93/17

Special Timetable of Lufthansa German Airlines for 20APR10 Sonderflugplan der Deutschen Lufthansa für 20APR10

Softwarevertrieb und Kartellrecht welche GVO gilt?

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

Sie haben die Möglichkeit, alle Seminare und Trainings auch als firmeninterne Schulung zu

Büromarktbericht Düsseldorf 2011 Office Market Report Düsseldorf corealis

Der Patient im Mittelpunkt durch mobile digitale Vernetzung?

Proseminar Schwerpunktbereich (Wettbewerbsrecht) WS 08/09

DESIGN HOTELS AG m:access Konferenz. München 12. Juni 2015

Agglomerationen in Nordamerika, - als Städte bezeichnet

All-year fares EUROPE

Umsetzung DGUV Vorschrift 2 bei Fraport AG. Dresden, 12. Mai 2015 Jochen Fischer

L 335/36 Amtsblatt der Europäischen Union

Geschäftschancen in Asien am Beispiel China, Indien und Vietnam: Wohin mit welchem Produkt?

Anschlussmarkt. Verordnung (EU) Nr. 1400/2002 Gültigkeit: Bedeutung für Vertragswerkstätten,

Social Media: Was soll das Ganze überhaupt?

ARBEITSRECHT NEWS AUSWIRKUNGEN DES ALTERSEINKÜNFTEGESETZES AUF DAS BETRIEBSRENTENGESETZ (BETRAVG) INHALT

Natürliche Renditen außerhalb des Finanzsystems

Pressemitteilung. Berlin kann sich sehen lassen

Der Weg zum Entscheider! GMR Marketing,

Chris Schmidt - istockphoto. Germany Trade & Invest Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbh

HERZLICH WILLKOMMEN BEI HARVEY NASH

Das Exportinformationsangebot von Germany Trade & Invest

DIPLOMATISCHE VERTRETUNGEN

RA Dr. Michael Karger Wendler Tremml Rechtsanwälte Martiusstr. 5, München Tel. 089 / MKarger@law-wt.de

Fairer Wettbewerb rechtliche Voraussetzungen von Einkaufsgemeinschaften

WASSER UND NACHHALTIGE WERTSCHÖPFUNG

Herfurth & Partner Recht International.

Auslandsgeschäfte erfolgreich finanzieren und absichern

Reemt Matthiesen. Dr. iur. Die Freistellung von Softwarenutzungsverträgen nach Artikel 101 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union

EUROBIKE Academy ON TOUR Januar Vorläufiges Veranstaltungsprogramm

Panton Chair Panton Junior Design Verner Panton

Investment-Trends der Superreichen

Update Arbeitsrecht Frühjahr 2014

Forschungszentrum Karlsruhe in der Helmholtz-Gemeinschaft. Dr.-Ing. Jens Fahrenberg, Forschungszentrum Karlsruhe

Die Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen

17. März 2016 ICM München. Sponsorship Pakete. Organisation.

Softwarelizenzierung in Deutschland

ARBEITSRECHT NEWS. BEFRISTUNG VON ARBEITSVERTRÄGEN EuGH-ENTSCHEIDUNG GEGEN DEUTSCHES ALTERS-BEFRISTUNGSRECHT INHALT

Gewichtung der Kriterien für die Auswahl des Handelsplatzes

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

CIBT Visum Centrale und TIP

German Water Partnership - Jahreskonferenz 2013 Vortrag von Germany Trade & Invest (GTAI): Wassermarkt Südamerika Märkte und Instrumente

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

Mobiltechnologie verändert die Welt

SCHWERPUNKTFRAGEN 2015

Umsetzung DGUV Vorschrift 2 bei Fraport AG. A&A, 28. Oktober 2015 Jochen Fischer

KENIA: WIRTSCHAFT UND GESCHÄFTSCHANCEN

Vontobel Handelsplätze

Sicherheit in einer hochverfügbaren Cloud Infrastruktur am Beispiel einer Vergabeplattform

KAL. 4S12 INHALT. Deutsch. UHRZEIT/KALENDER Stunden-, Minuten-, Sekunden- und 24- Stunden-Zeiger Numerische Anzeige des Datums

M&A Update 2011 Damit Sie mit Ihrem nächsten Deal keinen Schiffbruch erleiden. Donnerstag, 12. Mai Corporate/M&A

2011 Geschäftsreise Ausblick und Hotel Negotiability Index

Maßnahmen zur Vielfaltsicherung in der Praxis der Kartellbehörden

CB Richard Ellis: London bleibt teuerster Bürostandort der Welt, Moskau rückt auf Platz zwei vor

Markenschutz in China. Dr. Paul Thaler

Der polnische Bausektor Status Quo und Ausblick

Bauwirtschaft und Industrie in Katar Informationsveranstaltung Katar, 12. Juni 2015 in Köln

Geschäftschancen in Hongkong und dem Perlflussdelta. Michael R. Katzmarck Marketing Manager

Bilanzpressekonferenz 2005

Tag des barrierefreien Tourismus ITB Berlin, 11. März 2016 Michael Müller Mitglied des Vorstandes und Arbeitsdirektor Fraport AG

Einladung Fashion & Law

Erfolgsfaktoren in der Bauindustrie Studie

RIB itwo. 14. Sachsen-Anhaltisches Bauseminar Magdeburg RIB itwo BIM-5D-Plattform für Integrales Planen und Bauen

Cover.indd :06:56

Johannes Gräbig. Abdingbarkeit und vertragliche Beschränkungen urheberrechtlicher Schranken

PRAXISINFORMATIONEN VERTRIEBSRECHT. Europäisches Wettbewerbsrecht für Vertriebsverträge

Certified Financial Modeler CFM

Investment-Trends der Superreichen

draft/version 05/04/20124

L 129/52 Amtsblatt der Europäischen Union

Weiterhin im "sicheren Hafen" der Vertikal-GVO?

Medizinprodukte Update. Hamburg, 22. November 2012 München, 29. November Einladung

Europäische Kommission GD Wettbewerb Registratur Antitrust Ref.: HT Brüssel. Belgien. 25. Juni /7 My/br

Die Behandlung von Mietsicherheit in Grundstückskaufverträgen Kann sich der Veräußerer von der

ABSOLUTE DETERMINATION

USA FLUGPLAN SOMMER 2017

Dachmarkenforum 2014

Ab gelten neue Regeln im Kartellrecht der Europäischen Union. Wir erläutern sie und stellen sie anhand eines praktischen Falles vor:

Elliptical Table Occasional Table Hang it all Eames Collection

HeidelbergCement. Unternehmenspräsentation der Volksbank Lahr eg. Seit 125 Jahren an der Börse notiert!

Kartellrechtliche Aspekte der Gebrauchtsoftware

Programmierung mit Access 7 für Windows 95

Update Patentrecht 2010/2011. Intellectual Property

Besonderheiten bei der Gestaltung und Durchsetzung von internationalen Verträgen

Objektorientierte Prozeßsimulation in C++

Die internationale Vernetzung des Finanzplatzes Zürich

Special Timetable of Lufthansa German Airlines for 23FEB10-25FEB10 Sonderflugplan der Deutschen Lufthansa für 23FEB10-25FEB10

Spezialpolicen für vermögende Privatkunden. Timo Kreitmair, Franka Barsch 04. Oktober 2013

Dr. Balz Hösly. Verwaltungsratspräsident Greater Zurich Area AG

Handbuch der EU-Gruppenfreistellungsverordnungen

HDTV als große Chance für Wettbewerber im TV-Markt

Lizenzen in der Insolvenz

Art-Nr. Ean-Nr. Bezeichnung Seite Einzel Schlüsselanhänger Herz 9 1, Schlüsselanhänger rund 9 1,

msterdam atlanta auckland bangkok berlin boston brussels budapest buenos aires chicago copenhagen

Inhaltsverzeichnis. Teil A Einleitung. Teil B Vorbereitende Verträge

Privatganzsachen. mit Eindruck der Landschafts provisorien 1947 und der Trachtenserie 1948 Fortsetzung BRIEFMARKE. online

RESEARCH PAPERS IN LAW 2/2004. David Mamane. Reform der EU-Wettbewerbsregeln für Technologietransfer-Verträge: Einfahrt in den sicheren Hafen?

Transkript:

Die neue Gruppenfreistellungsverordnung für Technologietransfer-Verträge (GVO-TT) IZB Seminar am 3. Februar 2004 im Innovations- und Gründungszentrum Biotechnologie IZB Martinsried Vortrag von RA Peter Homberg Jones Day, München

I. Einführung II. Derzeitige Rechtslage und Hintergrund der Reform Definition: Technologietransfer-Verträge Definition: Konkurrierende Unternehmen Marktanteilsschwellen

Kernbeschränkungen für konkurrierende Unternehmen Kernbeschränkungen für nicht konkurrierende Unternehmen Schwarze Liste von Vertragsklauseln Übergangsvorschriften IV. Zusammenfassung

I. Einführung Art. 81 EG-Vertrag Art. 85 EG-Vertrag Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) Reform der GVO für Technologietransfer-Verträge (240/96) vom 31.01.1996 mit Wirkung zum 01.05.2004

II. Derzeitige Rechtslage und Hintergrund der Reform Verordnung Nr. 240/96 der Kommission vom 31.01.1996 (GVO-TT) Individuelle Freistellung durch EU-Kommission Anpassung der Technologietransfer-Verträge an die Vorgaben der GVO-TT zukünftig: keine individuelle Freistellung Parteien müssen eigenständig beurteilen, ob Technologietransfer-Vertrag unter Art. 81 (3) fällt

Definition Technologietransfer-Verträge Patentlizenzvertrag Know-How Vereinbarung Software-Lizenzvereinbarung Gemischte Verträge

Definition konkurrierende Unternehmen Wettbewerber auf dem relevanten Technologiemarkt Wettbewerber auf dem relevanten Produktmarkt

Marktanteilsschwellen für konkurierrende Unternehmen auf einem relevanten Technologiemarkt oder relevanten Produktmarkt gemeinsamer Marktanteil darf 20 % nicht überschreiten für nicht konkurrierende Unternehmen auf einem relevanten Technologiemarkt oder relevanten Produktmarkt individueller Marktanteil darf 30 % nicht überschreiten

Kernbeschränkungen für konkurrierende Unternehmen Beschränkung in der Preisabstimmung Beschränkung der Produktion oder des Absatzes Zuweisung von Märkten oder Kunden Ausnahmen: - Beschränkung auf Anwendungsbereiche - Beschränkung auf Produktmärkte - Beschränkung auf Eigenbedarf der Vertragsprodukte

Kernbeschränkungen für nicht konkurrierende Unternehmen Beschränkung in der Preisbestimmung Beschränkung des Gebiets oder des Kundenkreises Ausnahmen: - Vorbehalt zu Gunsten des Lizenzgebers - Vorbehalt zu Gunsten anderer Lizenznehmer - Beschränkung auf Eigenbedarf der Vertragsprodukte - Beschränkung des Verkaufs an Endverbraucher

Schwarze Liste von Vertragsklauseln Gewährung einer ausschließlichen Lizenz durch Lizenznehmer an abtrennbaren Verbesserungen Übertragung von Verbesserungen an Lizenzgebers oder benannten Dritten Nichtangriffsklausel Kündigung möglich Mengenbegrenzung bei konkurrierenden Unternehmen Beschränkung der Weiterentwicklung bei nicht konkurrierenden Unternehmen

Übergangsvorschriften Schonfrist bis 31.10.2005 für Verträge, die am 30.04.2004 bereits in Kraft waren

IV. Zusammenfassung Neue GVO-TT erfordert ständige Überprüfung der Marktanteilsschwellen durch die Vertragspartner keine Strafbefreiung durch Anzeige an Kommission mehr möglich nach wie vor ist sorgfältiges Entwerfen und entsprechende Überprüfung von Vertragsklauseln notwendig

Globale Reichweite Chicago Cleveland London Frankfurt Brussels München San Francisco Menlo Park Los Angeles Irvine Dallas Houston New York Pittsburgh Washington Madrid Beijing Tokyo Shanghai Taipei Hong Kong Columbus Atlanta Paris Milan Mumbai New Delhi Singapore Sydney