Ortsrecht der Stadt Sonthofen

Ähnliche Dokumente
62.05 Parkgebührenordnung

Gebührenordnung zur Erhebung von Parkgebühren (Parkgebührenordnung) Bekanntmachung. (Nr., Datum) Tag nach Bekanntmachung

Verordnung der Stadt Wittmund über Parkgebühren (Parkgebührenordnung)

Satzung über die Benutzung von Parkplätzen und die Erhebung von Parkplatzgebühren der Stadt Altenberg (Parkplatzsatzung)

GROßE KREISSTADT HERRENBERG

Satzung über die Parkgebühren der Großen Kreisstadt Radolfzell am Bodensee (Parkgebührensatzung)

1 Geltungsbereich. 2 Entstehung der Fälligkeit der Parkgebühren

Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an den Euro (Euro- Anpassungs-Satzung) in der Gemeinde Bad Klosterlausnitz

GEMEINDE WEISSENSEE 9762 Weißensee Techendorf 90, Bezirk Spittal/Drau Tel.: 04713/2030 Fax:

Satzung über die Benutzung der Tiefgarage der Stadt Bad Sobernheim vom 03. Juli 2012

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindergärten und Kinderkrippen der Stadt Bad Liebenstein Kindergartengebührensatzung

1. Der Nutzer/ Die Nutzerin ist verpflichtet, diese Parkplatzordnung zu beachten.

Gebührensatzung. vom

Montag - Freitag

53.51 Fleisch-/Geflügelfleischhygienegebührensatzung

Gebührensatzung für die Nutzung von Sportanlagen der Stadt Dreieich

ORTSRECHT DER STADT FREILASSING

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte

Reglement über die Benützung der öffentlichen Parkplätze

53.01 Gebührensatzung Gesundheitsamt

1 Geltungsbereich Pflichtfahrgebiet

Satzung. Die Gemeinde Jestetten (Einrichtungsträger) betreibt Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne des KiTagG als öffentliche Einrichtung.

G e b ü h r e n s a t z u n g über die Benutzung der Kindertagesstätten und der Schulbetreuung der Gemeinde Egelsbach

Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Erzhausen inkl. 1.Änderung

Reglement über das Parkieren von Motorfahrzeugen auf öffentlichem Grund und Boden und die Erhebung von Kontrollgebühren (Parkgebührenreglement)

Reglement über das Abstellen von Motorfahrzeugen auf öffentlichen Strassen und Plätzen (Parkierungsreglement)

Stadt Wasserburg am Inn

Gebührensatzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen

Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner

Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bäder der Stadt Nürnberg (BäderGebS BädGebS)

Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertagesstätten des Marktes Burgheim

A 119. Gebührenpflicht

Vergünstigungen: Parkgaragen

(2) Der Grundpreis für die Inanspruchnahme eines Taxis beträgt vorbehaltlich Abs. 5

Satzung der Gemeinde Kressbronn am Bodensee über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung gemeindeeigener Parkplätze (Parkplatzgebührenordnung)

S T A D T G E M E I N D E S T O C K E R A U - V E R O R D N U N G. Nr. 006_00 Stammverordnung V E R O R D N U N G

1 Gebührenerhebung. 2 Gebührenschuldner. 3 Entstehung und Fälligkeit der Gebühr

Gemeinde Walchwil. Parkplatzreglement

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten und Kinderkrippen der Stadt Rödermark

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten und Kinderkrippen der Stadt Rödermark

Satzung der Gemeinde Kürten über. die Unterhaltung von. Obdachlosenunterkünften. und die Erhebung von Benutzungsgebühren. für die. Inanspruchnahme von

VERORDNUNG. zur Erhebung von Parkgebühren in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Parkgebühren-Verordnung)

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung städtischer Bäder vom 25. November 2016

Vergünstigungen: Parkgaragen

Reglement über die Gebühren für Parkplätze

Stadt Stein am Rhein. StR VERORDNUNG ÜBER DAS PARKIEREN VON MOTORFAHRZEUGEN AUF ÖFFENTLICHEM GRUND DER STADT STEIN AM RHEIN

7/2. Gebührenordnung für die Benutzung der öffentlichen Abfallbeseitigung in der Stadtgemeinde Bremerhaven

S a t z u n g über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Kindergartens der Gemeinde Kleinostheim (Kindergarten-Gebührensatzung)

Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Villingen-Schwenningen (Sondernutzungsgebührensatzung)

Thüringer Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen und über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts (StVRZustÜV TH)

Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner

S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze

S A T Z U N G über die Benutzung der Tiefgarage im Ortszentrum

Satzung. über die Gebühren für die Benützung der Bestattungseinrichtungen der Großen Kreisstadt Deggendorf (Bestattungsgebührensatzung)

Stadtrecht der Stadt Mannheim

Satzung. des Marktes Markt Schwaben

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss

Reglement über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Areal

Gebührensatzung vom zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Mödling hat in seiner Sitzung am 1. Juli 2011 die folgende Verordnung beschlossen: 1 Gebührenpflicht

Parkieren in Küsnacht

Gebührensatzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Runkel -Kindergartengebührensatzung-

Richtlinie über das Verfahren zur Genehmigung von Maßnahmen zur Durchführung künstlicher Befruchtungen gemäß 121 a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Vilshofen an der Donau vom

Kurzparkzonenverordnung

S T A D T B A D K I S S I N G E N

Reglement über die Gebühren für das Parkieren auf öffentlichem Grund

Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Marktgemeinde Burghaun Stand:

AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT

G E B Ü H R E N S A T Z U N G ZUR SATZUNG DER GEMEINDE LOHFELDEN ÜBER DIE BENUTZUNG DER KINDERTAGESSTÄTTEN DER GEMEINDE LOHFELDEN

1 Gebührenerhebung. 2 Gebühren- bzw. Entgeltarten

Artikel I. 2 erhält folgenden Wortlaut

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung städtischer Sportanlagen und Sportgeräte (Gebührensatzung Sport) vom 5.

Präambel. 1 Benutzungsgebühren

b) die Bundesrepublik und die anderen Länder, soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist,

Satzung. für die Volkshochschule der Gemeinde Geltendorf. (Nebenstelle der VHS Kaufering)

Parkierungsreglement

Stadt Bietigheim-Bissingen -Stadtrechtsammlung- Satzung. über. die Erhebung von Marktgebühren. (Marktgebührensatzung) vom

2011 Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom

Taxitarifordnung. Verordnung: Geltungsbereich

Vom 1. Juli Verzeichnis der Änderungen. Verordnung vom in Kraft getreten am Geänderte Regelungen

Gebührensatzung. für den Rettungsdienst der Stadt Stolberg (Rhld.) vom

Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen (Verwaltungsgebührensatzung VwGebS)

Satzung über die Nutzung des Nordsternplatzes Vom

Gebührenpflicht, Gebührenschuldner

der Stadt Sankt Augustin über die Unterhaltung und Benutzung von Obdachlosenunterkünften

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Blumberg (Kita-Gebührensatzung)

Gebührentarif der Pädagogischen Hochschule St.Gallen*

Benutzungs- und Gebührenordnung. für die. Kelterscheune Urberach

GEBÜHRENSATZUNG ZUR SATZUNG ÜBER DIE BENUTZUNG DER STÄDTISCHEN KINDERTAGESEINRICHTUNGEN

Satzung der Gemeinde Gangelt über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen. Inhaltsverzeichnis

Reglement über das Parkieren von Motorfahrzeugen auf öffentlichen Strassen und Plätzen sowie die Ersatzabgaben (Parkierungsreglement)

Friedhofgebührensatzung der Stadt Lindau (Bodensee) vom 16. Juli 2003

GEBÜHRENSATZUNG FÜR DIE FRIEDHÖFE SANKT OSWALD UND RIEDLHÜTTE. Vom

Präambel. 1 Gebührenerhebung

Satzung über die Gebühren für die städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen (Sehenswürdigkeitengebührensatzung SeGebS)

Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung KitaGebS)

Taxitarifordnung (TTO) des Landkreises Schwandorf. V e r o r d n u n g :

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Naumburg

Transkript:

Ortsrecht der Stadt Sonthofen Hinweis: Der hier aufgeführte Text ist keine amtlich bekannt gemachte Fassung, da ggf. Änderungsverordnungen eingearbeitet wurden. Für die Richtigkeit des Inhalts wird daher keine Gewähr übernommen. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die im Amtsblatt des Landkreises Oberallgäu veröffentlichten Verordnungstexte. Rechtsansprüche aufgrund der hier dargestellten Texte können keine geltend gemacht werden. Aufgrund des 6a Abs. 6 und Abs. 7 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung und Bekanntmachung vom 19.12.1952 (BGBl.. I S. 837), zuletzt geändert am 28.04.1998 (BGBl. I S 810) und des 21 der Verordnung über Zuständigkeiten im Verkehrswesen vom 22.12.1998 (GVBl. S 145) erlässt die Stadt Sonthofen folgende Verordnung über die Parkgebühren in der Stadt Sonthofen: 1 Geltungsbereich Diese Parkgebührenordnung gilt für alle öffentlichen Straßen und Parkplätze, welche innerhalb des Bereiches liegen, der durch folgende Straßenzüge abgegrenzt wird oder auf diesen Straßenzügen selbst, soweit Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit bestehen: - Richard-Wagner-Straße - Promenadestraße - Grüntenstraße - Blumenstraße - Eichendorffstraße - Bahnhofsplatz - Bahnhofstraße - Moltkestraße - Immenstädter Straße - Freibadstraße - Oberstdorfer Straße - Prinz-Luitpold-Straße - Hofackerstraße - Südstraße - Altstädter Straße - Parkplatz Vordere Burgauffahrt - Marktstraße - Hindelanger Straße - Hofener Straße

2 Gebührensätze (1) Auf allen oberirdischen Parkflächen innerhalb des Geltungsbereiches ( 1) wird für die ersten 20 Minuten keine Gebühr erhoben. Danach werden, gestaffelt bis zur Höchstparkdauer, pro fünf Minuten 10 Cent veranschlagt. (2) Für die Benutzung gebührenpflichtiger Parkplätze für Veranstaltungen oder Baustellen oder für Ganztagesparker wird die Gebühr pro Stellplatz innerhalb des Geltungsbereiches auf einen Höchstsatz von bis zu 5,00 pro Tag festgesetzt. (3) Auf dem Parkplatz an der Flurstraße (Edeka-Parkplatz) werden für Ganztagesparker 5,00 und an den Parkplätzen am Bahnhofsplatz (Post und vor dem Bahnhofsgebäude) 3,50 erhoben. 3 Gebührenpflichtige Zeiten (1) Die Gebührenpflicht besteht von Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr und am Samstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr (2) An Sonn- und Feiertagen werden keine Gebühren erhoben! 4 Höchstparkdauer (1) Die Höchstparkdauer für den gesamten Geltungsbereich wird auf drei Stunden festgelegt! (2) Ausgenommen hiervon sind die Parkplätze am Bahnhofsplatz (vor der Post und dem Bahnhofsgebäude) sowie der Parkplatz an der Flurstraße (Edeka- Parkplatz). Hier wird ganztägiges Parken ermöglicht.

5 Parkplätze im Außenbereich (1) Für die gebührenpflichtigen Parkplätze außerhalb des Geltungsbereiches der Gebührenordnung (Parkplätze Winkel / Starzlachklamm, Stadionweg und Blank Arena) werden gesonderte Tarife mit Tagesparkmöglichkeiten festgelegt. (2) Die Staffelung erfolgt bis zur Höchstparkdauer (Tagesparkschein) in Höhe von zwei Euro. 6 Übergangsregelung (1) Solange entgegen den Bestimmungen des 3 Parkscheinautomaten mit einem anderen Gebührensatz aufgestellt sind, ist die dort angegebene Gebühr zu entrichten. 7 Städtische Tiefgarage (1) Für die städtische Tiefgarage werden folgende Tagesgebühren erhoben: o 30 Minuten gebührenfrei o jede weitere halbe Stunde von Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Samstags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr 0,50 o Werktags und am Wochenende von Samstag 12.00 Uhr bis Montag 09.00 Uhr und an Feiertagen beträgt die Parkgebühr für den Restzeitraum pro Tag 1,00. o Der Tageshöchstsatz beträgt 5,00.

8 Inkrafttreten (1) Diese Verordnung tritt mit der Installation der neuen Parkscheinautomaten, spätestens jedoch zum 01.07.2012 in Kraft. (2) Die Verordnung über die Parkgebühren in der Stadt Sonthofen vom 04. November 2008 in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. November 2008 tritt mit dem gleichen Tage außer Kraft. Hinweis: Lesefassung mit Stand vom 25. April 2012, bekannt gemacht im Amtsblatt für den Landkreis Oberallgäu vom 08.05.2012, Nr.19