Streit vermeiden Streit beilegen

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Transkript:

Streit vermeiden Streit beilegen Ein Wegweiser mit Erläuterung wichtiger Grundbegriffe 2. Auflage Beratung inklusive. Der Notar.

Streit vermeiden Streit beilegen Wo Menschen sind, wird es immer Streit geben. Nota re helfen durch Vorsorge überflüssigen und teuren Streit zu vermeiden. Sie beraten bei wichtigen Erklä rungen, dokumentieren rechtserhebliche Umstände und schlagen rechtlich faire Vereinbarungen für einen möglichen Konflikt vor. Notare sind Amtsträger, die als Teil der vorsorgenden Rechtspflege vor allem Streit vermeiden helfen und nicht erst im Streitfall richten. Trotzdem kann es zum Streit kommen, zwischen Ehe leuten, zwischen Gesellschaftern oder zwischen Erben. Wer kennt sie nicht, die Streitigkeit um das Sparbuch der gerade erst verstorbenen Großmutter oder um den Baum des Nachbarn, der das Sonnenlicht nimmt? Auch hier kann der Notar helfen. Aufgrund seiner Erfahrung und Stellung als unparteiischer Betreuer und Berater der Beteiligten ist er der geborene Schlichter. Auch als Schiedsrichter ist er bestens geeignet. Streit vermeiden Streit beilegen 1

Streit vermeiden da kann der Notar helfen Streit vermeiden ist besser als schlichten oder richten. Mit einem passenden Vertrag lässt sich die Ursache für viele Streitigkeiten vermeiden. Wenn es um die Ge staltung von Verträgen geht, ist der Notar der richtige Berater. Unabhängig und unparteiisch Ihr Notar So ist er, der Notar: unabhängig und unparteiisch. Von der Beratung der Beteiligten über die Erstellung von Entwürfen bis zum Vertragsschluss und dem Vollzug von Verträgen ist der Notar den Interessen aller BeteiI igten verpflichtet. Er darf niemanden bevorzugen oder benachteiligen. Er muss besonders darauf achten, dass unerfahrene und ungewandte Personen nicht un ter die Räder geraten. Durch seine Unabhängigkeit und Unparteilichkeit hilft er, dass es zu einer ausgewoge nen Vertragsgestaltung kommt. Klar, dass dadurch weitgehend Streit vermieden wird. Forschungsergeb nisse belegen, dass ein neutraler Dritter hilft, in kurzer Zeit ein interessengerechtes Verhandlungsergebnis mit großer Regelungstiefe zu erarbeiten. 2 Beratung inklusive. Der Notar.

Fahnder und Aufklärer Noch etwas führt zu einem guten Vertrag: Der Notar muss penibel erforschen, was die Beteiligten wollen. Oft kommen die Beteiligten mit unbestimmten Vorstel lungen, die mit Hilfe des Notars auf den Punkt gebracht werden müssen. Oder sie kommen mit bestimmten Vorstellungen, die der Notar heraushören muss. Außer dem muss der Notar die genauen Hintergründe ken nen. Dazu muss er manchmal sehr genau fragen und nachhaken. Wenn der Notar den Sachverhalt geklärt hat, setzt er den Willen der Beteiligten in klare und eindeutige Erklä rungen um: Spätere Zweifel und Irrtümer sollen vermie den werden. Unwirksame Erklärungen darf der Notar erst gar nicht beurkunden. Der Notar erklärt, welche rechtlichen Auswirkungen die Erklärungen haben. Im Beurkundungstermin liest Ihnen der Notar den ge samten Text vor. Dabei hören Sie die Erklärungen. Sie können nachfragen und Änderungen vornehmen lassen. Erst dann bestätigen Sie, dass das Vorgelese ne Ihrem Willen entspricht. Mit der Unterschrift der Be teiligten und des Notars wird der Vertrag zur öffentlichen Urkunde. Streit vermeiden Streit beilegen 3

Öffentliche Urkunden sind Urkunden die von Gerichten, Behörden oder Notaren errichtet wer den. Der Inhalt einer öffentlichen Urkunde bindet die Gerichte. Vor Gericht gilt als bewiesen, dass die beurkundete Erklärung mit dem in der Urkun de niedergeschriebenen Inhalt abgegeben wur de. Die Urkunde des Notars ist also besonders rechtssicher. Auch das hilft Streit zu vermei den. Eine förmliche Vertragsunterzeichnung führt auch dazu, dass die Regeln dauerhaft akzeptiert werden. 4 Beratung inklusive. Der Notar.

Die vollstreckbare Urkunde Ein Vertragsschluss beim Notar ermöglicht es, Forde rungen sofort vollstreckbar zu machen. Im Klartext: Ohne langwieriges und teures Gerichtsverfahren kann der Gläubiger sein Recht durchsetzen. In einem Kauf vertrag kann sich der Käufer ohne Zusatzkosten das Recht geben lassen, die Wohnung ab einem bestimm ten Termin zwangsweise räumen zu lassen, damit er selbst einziehen kann; im Gegenzug kann er sich we gen der Kaufpreiszahlung der sofortigen Zwangsvoll streckung unterwerfen. Zum Schutz des Schuldners kann vereinbart werden, dass der Notar die zur Vollstreckung notwendige Klau sel erst erteilt, wenn ihm vorher festgelegte Tatsachen nachgewiesen worden sind. Ist die Klausel erteilt, kann ohne weitere Förmlichkeiten z. B. ein Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung beauftragt werden. Das ist aber meist gar nicht nötig. Die Erfahrung zeigt: In Notarur kunden für vollstreckbar erklärte Forderungen werden meist freiwillig und pünktlich erfüllt. Streit vermeiden Streit beilegen 5

Wenn es trotzdem zum Streit kommt: Schlichten Erfolgreiches Schlichten ist besser als Richten. Denn: Bei einer Schlichtung finden die beteiligten Parteien die Lösung selbst. Der eingeschaltete Dritte entscheidet nicht endgültig über den Streit, sondern er vermittelt zwischen den Streithähnen. Er hilft, eine allseits akzep tierte Lösung zu finden. Schlichter kann auch ein Notar sein. Ob Scheidungsvereinbarung, Erbauseinanderset zung, notarielle Vermittlung nach dem Sachenrechts bereinigungsgesetz oder andere Schlichtungsver fahren: Hier kann der Notar seine Erfahrung als unparteiischer Berater einsetzen. Obligatorische Streitschlichtung Viele Bundesländer schreiben bei bestimmten Streitig keiten einen Einigungsversuch bei einem Notar oder einer anderen GütesteIle gesetzlich vor. Ohne diesen Versuch ist eine Klage vor Gericht unzulässig ( obli gatorische Streitschlichtung). Obligatorische Streitschlichtung: In den Län dern Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sach sen-anhalt und Schleswig-Holstein ist ein Güteoder Schlichtungsverfahren für folgende Streitig keiten vorgesehen: 6 Beratung inklusive. Der Notar.

vermögensrechtliche Streitigkeiten mit einem Wert bis zu 750 Euro, bestimmte nachbarrechtliche Streitigkeiten, Streitigkeiten wegen der Verletzung der persönlichen Ehre (außer Ehrverletzungen in Presse und Rundfunk). Notare können als Gütestellen offiziell anerkannt werden, in Bayern ist jeder Notar kraft Gesetzes GütestelIe. In anderen Fällen ist ein freiwilliger Versuch, den Streit gütlich beizulegen, natürlich auch möglich. Eine Schlichtung hat viele Vorteile: Bei einer erfolgreichen Schlichtung gibt es keinen Gewinner und keinen Verlierer. Die Parteien bestim men selbst das Ergebnis der Verhandlung. Der Schlichter hilft, dieses Ergebnis zu finden. Dadurch fällt es den Parteien leichter, das Ergebnis anzuneh men. Eine Einigung vor dem Schlichter ist oft schneller, unbürokratischer und billiger als ein Gerichtsverfah ren. Zudem ist das Schlichtungsergebnis genauso durch setzbar wie ein Gerichtsurteil. Und bei jeder Schlich tungsvereinbarung vor einem Notar kann eine Voll streckungsunterwerfung mit beurkundet werden. Streit vermeiden Streit beilegen 7

Mediation eine besondere Form der Schlichtung? Mediation und Schlichtung unterscheiden sich in der Rolle des unparteiischen Dritten. Der Mediator unter breitet im Gegensatz zum Schlichter keinen Vergleichs vorschlag und hält sich bei der inhaltlichen Bewertung einer Lösung zurück. Er erleichtert die Gesprächsfüh rung, er übersetzt oder übermittelt Informationen. Mit seiner Hilfe sehen die Beteiligten hinter formulierten Forderungen ( Positionen ) ihre Interessen. Manche Formen der Mediation sind rechtlich andere stärker psychologisch geprägt. Nicht zufällig haben sich diese Techniken vor allem in der Familienmediation entwi ckelt. 8 Beratung inklusive. Der Notar.

Die Alternative zum staatlichen Gericht: Das Schiedsgericht Bisher war die Rede von Streitvermeidung und Schlich tung. Aber manchmal lässt sich ein Konflikt nur durch die verbindliche Entscheidung eines Dritten lösen. Dies ist die Aufgabe eines Richters. Schiedsgerichtsverfah ren können gegenüber Verfahren vor staatlichen Ge richten besondere Vorteile haben. Vorteile des Schiedsverfahren sind: größere Verfahrensfreiheit Vertraulichkeit des Schiedsverfahrens, größere Bedeutung der mündlichen Verhandlung, erhöhte Chancen für einen Vergleich, Schnelligkeit des Verfahrens, höhere Akzeptanz eines Schiedsspruchs. Das Schiedsverfahren kann seine Stärke besonders dann ausspielen, wenn die Beteiligten noch in der Lage sind, sich zum Beispiel über das Verfahren zu einigen. Verfahren vor staatlichen Gerichten werden oft dadurch gebremst, dass zum Schutz der Verfahrensbeteiligten festgelegte Förmlichkeiten eingehalten werden müssen und es mehrere Instanzen gibt. Streit vermeiden Streit beilegen 9

Besonders verbreitet ist das Schiedsverfahren im Han dels- und Gesellschaftsrecht. Aber auch Sachverhalte aus anderen Rechtsgebieten können sinnvolle Anwen dungsfelder für das Schiedsverfahren sein: erb- und familienrechtliche Streitigkeiten oder Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern. Im Baurecht können Schiedsrichter mit besonderer Fachkunde eingebun den werden. Wo es weniger um Rechtsfragen geht als um die Beurteilung der Qualität einer Leistung, können Schiedsgutachten Streitfälle schnell lösen. In manchen Branchen (z. B. Reinigung, Kfz-Werkstätten) gibt es Schlich tungssteilen, die nur den Unternehmer binden. Die Schiedsvereinbarung Grundlage eines schiedsrichterlichen Verfahrens ist eine Schiedsvereinbarung. Die Vereinbarung eines ins titutionellen Schiedsgerichts gewährleistet die ausge wogene Zusammensetzung des Schiedsgerichts und die rechtssichere Verfahrensgestaltung. Es ist den Be teiligten auch möglich, spontan ein Schiedsgericht zu bilden und die Verfahrensordnung selbst zu bestim men. Der Notar berät auch insoweit über die richtige Rechtsgestaltung. 10 Beratung inklusive. Der Notar.

Ein Angebot der Notare: der Schlichtungs- und Schiedsgerichtshof Deutscher Notare SGH Der Notar ist als Schiedsrichter besonders geeignet. Täglich stellt er seine Fähigkeit unter Beweis, Verhand lungen ausgewogen, unparteiisch und zielgerichtet zu gestalten. Seine Kenntnisse im Immobilien-, Gesell schafts-, Erb- und Familienrecht machen ihn auf diesen Gebieten zu einem besonders kompetenten Schieds richter. Deshalb hat der Deutsche Notarverein der Bundes verband der Notare im Hauptberuf im Jahre 2000 den Schlichtungs- und Schiedsgerichtshof Deutscher Notare SGH gegründet. Eine Besonderheit: Das Sta tut des SGH sieht vor Eintritt in das streitige Schieds verfahren eine Schlichtung vor, um einvernehmliche und kostengünstige Lösungen zu fördern. Das Schlich tungs- und Schiedsgerichtsverfahren vor dem SGH kann entweder aufgrund einer im zugrundeliegenden Vertragsverhältnis enthaltenen Schiedsvereinbarung oder aufgrund einer kurzfristigen Einigung der am Streit Beteiligten eingeleitet werden. Voraussetzung für das Tätigwerden des SGH ist ein schriftiicher Antrag an das Sekretariat des SGH (Büroadresse: Kronenstra ße 73, 10117 Berlin, Internet www.dnotv.de). Natürlich können Sie sich auch vor dem SGH durch Ihren Rechts anwalt vertreten lassen. Streit vermeiden Streit beilegen 11

Der frühe Gang zum Notar gewährleistet optimale Be ratung und Sicherheit, und zwar nicht nur dann, wenn der Gesetzgeber die notarielle Form vorschreibt. Als unparteiischer Berater hilft der Notar, die richtigen Entscheidungen zu treffen und Streitigkeiten zu vermei den. Die Vereinbarung eines Schlichtungs- und Schiedsver fahrens kann die Folgen eines Streites mildern. Kom petenten Rat und Gestaltungsvorschläge erhalten Sie von Ihrem Notar. Ist es bereits zum Streit gekommen, kann der Notar Wege aufzeigen, wie der Streit ohne die Einschaltung staatlicher Gerichte geschlichtet oder entschieden wer den kann. Jedoch: Der Notar ist unparteiisch und darf deshalb nicht die Interessen nur einer Seite wahrneh men. Die parteiliche Interessenvertretung ist Aufgabe der Rechtsanwälte. Aber wie gesagt, Streit vermeiden ist besser als schlichten oder richten. Und immer gilt: Beratung inklusive. 12 Beratung inklusive. Der Notar.

Ein Produkt des Deutschen Notarverlags in Kooperation mit der DNotV GmbH, der Servicegesellschaft des Deutschen Notarvereins. Bestell-Nr.: 80001308 2. Auflage Ihr Notar/Ihre Notarin