Fragen und Antworten zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit und zum Staatsangehörigkeitsausweises (Urkunde)

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Transkript:

Fragen und Antworten zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit und zum Staatsangehörigkeitsausweises (Urkunde) Laut dem saarländischen Gesetz über Zuständigkeiten nach dem Staatsangehörigkeitsrecht vom 18.05.2011 (Amtsblatt 2011, S. 214) ist der Landkreis Merzig-Wadern für die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit die zuständige Verwaltungsbehörde. Frage: Was versteht man unter der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit? In einem förmlichen Verfahren wird geprüft, ob man die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, beispielsweise durch Abstammung von deutschen Eltern oder Großeltern (Vorfahren). Ist dies der Fall, bekommt man einen Staatsangehörigkeitsausweis als Urkunde. Bei unzweifelhafter deutscher Staatsangehörigkeit wird keine Urkunde ausgestellt, da diese durch den Personalausweis oder Reisepass der Bundesrepublik Deutschland nachgewiesen ist. Frage: Wie erwirbt man eigentlich die deutsche Staatsangehörigkeit? Erwerb durch Geburt in Deutschland von deutschen Eltern ( 4 (1) StAG, Abstammungsprinzip) Erwerb durch Geburt in Deutschland von ausländischer Eltern ( 4 (2) StAG, Geburtsortsprinzip) Erwerb durch Adoption als Minderjährige(r) ( 6 StAG) Erwerb durch Einbürgerung ( 8 ff. StAG) Erwerb durch Erklärung ( 5 StAG) Erwerb durch Bescheinigung nach 15 BVFG ( 7 StAG) Erwerb durch Überleitung ( 40a StAG) Frage: Wofür brauchte ich einen Staatsangehörigkeitsausweis? beispielsweise, um als Deutscher sich im Ausland um einen Arbeits- bzw. Studienplatz zu bewerben um als Deutscher einen ausländischen Ehepartner in dessen Herkunftsstaat zu heiraten um als Deutscher seinen ausländischen Ehegatten einzubürgern um als Deutscher ein Beamter zu werden um als Deutscher im Ausland eine Firma gründen zu können um als Deutscher im Ausland gewerblich tätig werden zu können um als Deutscher im Ausland ein minderjähriges Kind adoptieren zu können um als Doppelstaatler nicht den ausländischen Militärdienst leisten zu müssen Hierzu sind Nachweise zu führen. Frage: Wofür brauche ich eine Bescheinigung, dass ich keine deutsche Staatsangehörigkeit besitze? Eine solche Bescheinigung wird beispielsweise benötigt: um ausländischen Ausweispapiere durch die Botschaft meines Heimatstaates verlängern zu lassen um im ausländischen Heimatstaat an Wahlen teilnehmen zu können um den ausländischen Militärdienst ableisten zu können Der formlose Antrag ist an das Ministerium für Inneres und Sport zu stellen. Frage: Wo stelle ich den Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit? Der Antrag ist beim Landkreis Merzig-Wadern als Staatsangehörigkeitsbehörde zu stellen, sofern man im Landkreis lebt und wohnt. Wohnt der Antragsteller im Ausland, so ist der Antrag über die deutsche Botschaft (Konsulat) an das Bundesverwaltungsamt in Köln zu stellen. Den Antrag und die Anlage-V (Vorfahren) findet man auf der Internetseite der Kreisverwaltung oder des Bundesverwaltungsamtes. Auf jedem Fall müssen Sie den Antrag begründen, also das Feststellungsinteresse bekunden. Dies können Sie im Antrag auf Seite 4 -Weitere Angabenoder auf einem Beiblatt selbst darlegen.

Frage: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Staatsangehörigkeitsausweis zu erhalten? Der Staatsangehörigkeitsausweis wird ausgestellt, wenn ein Antrag gestellt wurde und festgestellt werden konnte, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und auch die Gebühr bezahlt wurde. Frage: Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrages auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit? Ob jemand Deutscher ist oder nicht, ist einerseits nicht einfach zu beantworten und hat andererseits weitreichende Konsequenzen. Daher werden Ihre Unterlagen sorgfältig geprüft und führen unter Umständen zu weiteren Anfragen bei anderen Stellen oder Behörden. Die Bearbeitung wird daher mindestens einen Monate dauern, oft auch länger. Sobald über den Antrag entscheiden werden kann oder Ihre Mithilfe benötigen wird, setzt sich die Staatsangehörigkeitsbehörde mit Ihnen in Verbindung. Frage: Werden Gebühren für die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises erhoben? Die Gebühr für einen Staatsangehörigkeitsausweis beträgt 25,00 Euro nach der Staatsangehörigkeitsgebührenverordnung. Bei Nichtfeststellung der deutschen Staatsangehörigkeit, Ablehnung oder Rücknahme des Antrages kann eine ermäßigte Gebühr von 18,00 Euro erhoben werden. Frage: Wie kann ich erfahren, ob ich die deutsche Staatsangehörigkeit habe? Wenn man wissen will, ob man als Abkömmling eines deutschen Vorfahrens auch die deutsche Abstammung hat, kann man einen Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit stellen. Dem Antrag müssen alle dienlichen und geforderten Unterlagen sowie Nachweis deutscher Vorfahren (Eltern, Großeltern, Ur-Großeltern) beigefügt werden. Frage: Wie wird die deutsche Staatsangehörigkeit festgestellt? Die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit erfolgt mit der Ausstellung der Staatsangehörigkeitsurkunde in Form eines Staatsangehörigkeitsausweises. Frage: Wie wird die deutsche Staatsangehörigkeit ermittelt? Für die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit können oft über die deutschen Vorfahren keine Beweise erbracht werden, die das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit dokumentiert. Dagegen reichen schriftliche Beweismittel (z.b. Personenstandsurkunden, Auszüge aus den Melderegistern, Wehrpass, Ernennungsurkunden) aus, wenn das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit dadurch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit festgestellt werden kann, auch wenn ein lückenloser Nachweis nicht möglich ist. Eine Versicherung an Eides statt oder Zeugenaussagen reichen hierzu nicht aus. Als Nachweise dienen alte Dokumente, Urkunden und Nachweise über Eltern, Großeltern, Ur-Großeltern falls Vorfahren in ehemaligen deutschen Gebieten vor 1945 wohnten, kann dies im Buch Ortsnamenverzeichnis der ehemaligen Orte jenseits von Oder und Neiße (Gerhard Rautenberg Verlag 1988, 3. Auflage) Buch Die Staatsangehörigkeit der Volksdeutschen Abhandlungen der Forschungsstelle für Völkerrecht (Alfred Metzner Verlag 1960, 8. Band) Buch Gemeindeverzeichnis für die Hauptwohngebiete der Deutschen außerhalb der BRD (Verlag für Standesamtswesen 1982) Aufzeichnung in den Auswandungsländern (USA, Kanada, Chile, Argentinien, Brasilien etc.) vor oder nach 1945 ermittelt werden.

Frage: Gibt es eine zeitliche Begrenzung, wann fehlende Unterlagen und Nachweise nachgereicht werden müssen? Es gibt keine zeitlichen Vorgaben des Gesetzes zur Bearbeitung eines Antrages sowie der Vorlage von fehlenden Unterlagen und Nachweise. Allerdings sollten diese Unterlagen und Nachweise vom Antragsteller zeitnah vorgelegt werden. Frage: Müssen deutsche Sprachkenntnisse vorliegen, um einen Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit zu stellen? Nein! Deutsche Sprachkenntnisse sind keine Voraussetzung für die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit. Da das Feststellungsverfahren in deutscher Sprache abgewickelt wird, sollte der Antragsteller im Zweifel eine deutschsprachige Person hinzuziehen. Frage: Bin ich wegen meiner deutschen Abstammung eventuell auch deutscher Staatsangehöriger, obwohl ich nur einen ausländischen Pass habe? Zur Klärung kann ein Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit beim Landkreis Merzig-Wadern als Staatsangehörigkeitsbehörde gestellt werden. Die deutsche Abstammung von einem deutschen Vorfahren muss jedoch durch Unterlagen, die mit angrenzender Wahrscheinlichkeit den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit beweisen, nachgewiesen werden. Frage: Mein Vater/Großvater war in der deutschen Wehrmacht. Kann ich automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit von Ihm ableiten? Nein! Besonders während der NS-Zeit wurden auch Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit eingezogen. Ob eine später eine Sammel- oder Zwangseinbürgerung erfolgte, muss daher gesondert geprüft werden. Frage: Ist mein Kind durch Adoption oder Vaterschaftsanerkennung deutscher Staatsangehöriger geworden? Ein ausländisches minderjähriges Kind, das durch einen Deutschen nach dem deutschen Adoptionsgesetz adoptiert wurde, erhält mit der Adoption die deutsche Staatsangehörigkeit. Laut 4 Adoptionsgesetz vom 01.01.1977 (BGBl I S. 1749) erwirbt das von einem Deutschen nach den deutschen Gesetzen wirksam angenommene und im Zeitpunkt des Inkrafttreten dieses Gesetzes (01.01.1977) noch minderjährige Kind durch die schriftliche Erklärung, deutscher Staatsbürger werden zu wollen, die Staatsangehörigkeit, wenn auf das Annahmeverhältnis gemäß 2 Abs. 2 Satz 1 die Vorschrift dieses Gesetzes über die Annahme Minderjähriger Anwendung finden. Frage: Liegen bei mir staatsangehörigkeitsrechtliche Wiedergutmachungsgründe wegen Verfolgung im Dritten nach dem Grundgesetz vor? Bei solchen Fällen handelt es sich um die Möglichkeit der Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit durch eine Einbürgerung zum Zwecke der staatsangehörigkeitsrechtlichen Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts gegenüber einer von Verfolgung aus politischen, rassistischen oder religiösen Gründen in der Zeit vom 1933 bis 1945 betroffenen Person. Erfolgte nach 1945 für Deutsche in ehemaligen deutschen Gebieten, z.b. ehemaliges Böhmen, Mähren, Sudetenland, Untersteiermark, Mehmelland, Schlesien, Ostmark, Mazuren, Wolgaland, im ausländischen Staat durch diesen Staat eine Sammeleinbürgerung, kann bei Vorliegen entsprechender Beweise ein Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit gestellt werden. Frage: Verliere ich die deutsche Staatsangehörigkeit bei bestimmten Gelegenheiten, beispielsweise bei Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit (auch bei ständigem Aufenthalt im Inland) oder bei Ableistung des Militärdienstes in ausländischen Armeen/Streitkräften?

Nach 17 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) verliert man mit der Annahme einer ausländischen Staatsangehörigkeit oder durch freiwilligen Eintritt in den Militärdienst eines ausländischen Staates die deutsche Staatsangehörigkeit. Gemäß 28 StAG verliert ein Deutscher, der auf Grund freiwilliger Verpflichtung ohne Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung in die Streitkräfte eines ausländischen Staates eintritt, dessen Staatsangehörigkeit er besitz, die deutsche Staatsangehörigkeit. Frage: Verliere ich mit der Aushändigung des Staatsangehörigenausweises meinen Aufenthaltstitel (z.b. Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis) der Ausländerbehörde? Eines Aufenthaltstitels bedürfen nur Personen, die nur die ausländische Staatsangehörigkeit ihres Heimatstaates besitzen, der nicht Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) ist. Sobald diese Person eingebürgert wird oder einen Staatsangehörigkeitsausweis erhält, erlischt der Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz. Wenn die Einbürgerung zurückgenommen wird oder die deutsche Staatsangehörigkeit wegen Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit verloren geht, lebt der frühere Aufenthaltstitel nicht wieder auf. Laut der Rechtsprechung widerspricht die Annahme des Wiederauflebens erloschener Aufenthaltstitel insbesondere der Systematik des Aufenthaltsgesetze (AufenthG). Bei erneuter Begründung eines Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde ist es zwingend, dass die dafür vorgesehenen Anspruchsvoraussetzungen aktuell erfüllt sein müssen. Frage: Muss ich auf meine gegenwärtige Staatsangehörigkeit verzichten, wenn ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt wird? Nein, für Deutschland spielt die andere Staatsangehörigkeit in diesem Verfahren keine Rolle. Es gibt aber (wenn auch selten) ausländische Staaten, die eine mehrfache Staatsangehörigkeit nicht zulassen. Ob Sie im Zusammenhang mit der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit und Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises in Ihrem Heimatland daher Schwierigkeiten bekommen können bzw. gar Ihre bisherige andere Staatsangehörigkeit verlieren, sollten Sie zusätzliche Erkundigungen nach den genauen gesetzlichen Regelungen in dem anderen Staat einholen. Frage: Ich besitze bereits einen Staatsangehörigkeitsausweis, jetzt soll auch mein Kind einen erhalten. Was muss ich tun? Da der Staatsangehörigkeitsausweis nicht mehr befristet wird und dieser für Ihr Kind auch in der Zukunft (also auch nach Erreichen der Volljährigkeit) gilt, erhalten auch alle minderjährigen Kinder einen eigenen Staatsangehörigkeitsausweis. Bitte stellen Sie daher für Ihr minderjähriges Kind einen eigenen Antrag. Denken Sie bitte auch daran, dass beide (sorgeberechtigten) Elternteile diesen Antrag unterschreiben und fügen Sie die Geburtsurkunde des Kindes im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie bei. Minderjährige ab 16 Jahre stellen selbst einen Antrag und unterschreiben ihn eigenverantwortlich. Frage: Mein Staatsangehörigkeitsausweis war befristet und ist abgelaufen, muss ich einen neuen beantragen? Nein! Sie müssen keinen neuen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen, wenn Sie einen befristeten Staatsangehörigkeitsausweis haben. Der Staatsangehörigkeitsausweis ist für die Zukunft gültig, dies gilt auch für ältere befristete Staatsangehörigkeitsausweise. Aufgrund der nunmehr verbindlichen Wirkung des Staatsangehörigkeitsausweises gem. 2 Abs. 2 StAUrVwV kommt eine Befristung seiner Gültigkeit nicht mehr in Betracht. Frage: Warum ist die Gültigkeitsdauer meines alten Staatsangehörigkeitsausweises auf zehn Jahre begrenzt? Nach altem Recht war die zeitliche Beschränkung des Staatsangehörigkeitsausweises gesetzlich vorgeschrieben. Aufgrund einer Gesetzesänderung zum 28.08.2007 und der nunmehr verbindlichen Wirkung der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit auch für

die Zukunft ist die Befristung entfallen. Sollten Sie nach Ablauf Ihres Staatsangehörigkeitsausweises einen unbefristeten Ausweis benötigen, stellen Sie einen neuen Antrag und fügen Sie den bisherigen abgelaufenen Ausweis in einfacher Kopie bei. Hinweis: Die Fragen und Antworten zum Staatsangehörigkeitsausweis sind nicht abschließend. Kleine Schreib- oder Grammatikfehler können sich schon mal einschleichen oder sonstige Unkorrektheiten werden einfach übernommen. Sollte Ihnen solche offensichtlichen Fehler auffallen, so werden Sie gebeten diese per Email uns mitzuteilen. Vielen Dank!